Narkotika

Zur Gruppe der Narkotika gehören die opioidartigen Analgetika vom Morphintyp, während alle nichtopioidartigen Analgetika, wie z.B. Aspirin, Naproxen oder Voltaren, erlaubt sind. In den letzten Jahren wurden einige Substanzen (z.B. Codein, Ethylmorphin und Dextropropoxyphen) aufgrund ihrer schwachen analgetischen Wirkung im Vergleich zum Morphin von der Verbotsliste genommen.

Seit dem 1.1.2005 werden von der Welt-Anti-Doping Agentur nur noch 10 Substanzen dieser Gruppe sowie die Substanz Fentanyl und ihre Derivate verboten. Die Substanzen dieser Wirkstoffklasse bestehen vorwiegend aus Morphin und seinen chemischen Verwandten. Ihre Hauptwirkung ist die Schmerzunterdrückung. Sie werden deshalb auch als stark wirksame Analgetika bezeichnet.

Die richtige Bezeichnung für die Gruppe der Narkotika wäre eigentlich:
Stark wirksame Analgetika vom Morphintyp

Der Missbrauch dieser Verbindungen im Sport in früheren Jahren war der Grund, dass das IOC diese Substanzen auf die Liste der verbotenen Wirkstoffe gesetzt hat.

"Dieses Verbot ist weiter dadurch gerechtfertigt, dass nationale Gesetze und internationale Vereinbarungen den Vertrieb und die Anwendung dieser Substanzen einschränken. Ein Verbot dieser Substanzen steht darüber hinaus im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bezüglich der Bekämpfung und des Missbrauchs von Narkotika" (aus Donike und Rauth, 1996)

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