Diuretika und andere Maskierende Substanzen

Die Anwendung von Maskierenden Substanzen ist im Sport verboten. Diese Produkte haben das Potential, die Ausscheidung bzw. Anwesenheit von Dopingsubstanzen zu verändern und einen Dopingnachweis zu beeinträchtigen bzw. zu verhindern.

Zu dieser Gruppe werden folgende Substanzgruppen und Wirkstoffe als Beispiele aufgelistet:

  • Diuretika
  • Desmopressin
  • Probenecid
  • Plasmaexpander (z.B. Glycerol und intravenöse Injektion von Albumin, Hydroxyethylstärke, Dextran und Mannitol)
  • andere Substanzen mit ähnlich physiologischer Wirkung

Die lokale Anwendung von Felypressin zur lokalen Betäubung bei Zahnbehandlungen ist nicht verboten.