Genehmigungsprozess PE-Maßnahmen

Eine betriebliche Personalentwicklungsmaßnahme (PE-Maßnahme) soll zur Weiterentwicklung Ihrer Kompetenzen (oder der Ihrer Mitarbeiter*innen) dienen.

Hierbei kann unterschieden werden in fachliche, methodische und/oder soziale (z.B. kommunikative) Themenfelder und Inhalte. Außerdem kann sich eine Maßnahme auf die aktuelle Tätigkeit, den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (z.B. für eine andere (zukünftige) Tätigkeit) oder auch die Einarbeitung (z.B. nach längerer Abwesenheit) beziehen. Somit haben Personalentwicklungsmaßnahmen einen klaren Dienstbezug und tragen im erweiterten Sinne zum Erreichen der strategischen Ziele der DSHS bei.

Keine individuelle Genehmigung für PE-Maßnahmen ist nötig, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder organisatorisch erforderlich sind (z.B. Lehrgänge im Bereich Arbeitsschutz oder zu neu eingeführten IT-Systemen). Weitere Voraussetzung: die vorgeschriebene Maßnahme wird zentral oder direkt von der Fachabteilung organisiert und umgesetzt.

Alle weiteren Informationen zu den folgenden Punkten finden Sie hier:

  • Beispiele für PE-Maßnahmen mit Dienstbezug
  • Bedarfsermittlung und Auswahl des Anbieters /der Anbieterin
  • Genehmigungsprozess Ihrer PE-Maßnahme
  • Genehmigung einer Maßnahme ohne Dienstbezug
  • Anmeldung, Reisekosten & Rechnung
  • Übernahme von Betreuungskosten
  • Teilnahmebescheinigungen & Evaluationen