Vergabeverfahren

Die Studienplatzvergabe an der DSHS richtet sich nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (StudienplatzVVO NRW). Nach Abzug der Vorabquoten (wie z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) werden die verfügbaren Studienplätze innerhalb der so genannten Hauptquoten wie folgt vergeben:

20 %Abiturbestenquote

Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

80 % → AdH-Quote (AdH = Auswahlverfahren der Hochschule)

Die Auswahl erfolgt nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), wobei diese je Wartesemester um 0,1 verbessert wird. Es werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist bis zum Wert von 1,0 möglich.

Beispiele:

Bewerber*in A hat eine HZB-Note von 2,4 und 3 Wartesemester. Im Zulassungsverfahren wird man mit einer Verfahrensnote von 2,1 innerhalb der AdH-Quote berücksichtigt.

Bewerber*in B hat eine HZB-Note von 2,3 und 9 Wartesemester. Da nur 7 Wartesemester berücksichtigt werden können, nimmt man mit einer Verfahrensnote von 1,6 (2,3 - 0,7) innerhalb der AdH-Quote am Verfahren teil.

Bewerber*in C hat eine HZB-Note von 1,3 und 4 Wartesemestern. Da man sich max. bis zur Verfahrensnote 1,0 verbessern kann, sind hier nur drei Wartesemester anrechnungsfähig.

Innerhalb der AdH-Quote werden zudem 4 % der Studienplätze (Unterquote) an beruflich qualifizierte Studienbewerber*innen vergeben.

Für beide Hauptquoten gilt: Bei (Verfahrens-) Notengleichheit entscheiden die Wartesemester, ein geleisteter Dienst und danach das Los (automatisiert) über den Rangplatz, bzw. über Zulassung, oder Ablehnung.

Eine ausführliche Darstellung des Vergabeverfahrens für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge und Bachelor-Lehramt steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Hauptverfahren

Das Zulassungsverfahren, welches nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchgeführt wird, nennt man das Hauptverfahren.

Zunächst erhalten Bewerber*innen, die einen Dienst (z.B. freiwilliges soziales Jahr) abgeleistet haben aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs einen Studienplatz (bevorzugte Zulassung). Danach werden die Studienplätze an die Vorabquoten bzw. Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) vergeben.

Die verbleibenden Studienplätze werden in den Hauptquoten gemäß der Vergabeverordnung für Studienplätze NRW vergeben und ein Zulassungsangebot ausgesprochen (Zulassungsbescheid). Wird das Zulassungsangebot angenommen, schreiben sich die Bewerber*innen in ihren Studiengang an der Hochschule ein (Immatrikulation).

Wichtig! Die Studienplätze für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge (nicht BA Lehramt) werden über Hochschulstart.de vergeben. Nach dem Ende der so genannten Koordinierungsphase erhalten Bewerber*innen, die im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, einen Ablehnungsbescheid.

Sollten nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens noch Studienplätze frei sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Bewerber*innen, die im Hauptverfahren abgelehnt wurden, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil! Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist nicht notwendig (siehe Info Nachrückverfahren).

Nachrückverfahren

Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens Studienplätze frei, wird ein so genanntes Nachrückverfahren durchgeführt. Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist für die Teilnahme am Nachrückverfahren nicht notwendig. Dies gilt auch für die Bewerber*innen, die bereits von Hochschulstart.de einen Ablehnungsbescheid erhalten haben.

Die Studienplätze im Nachrückverfahren werden grundsätzlich nach den gleichen Kriterien vergeben, wie die im Hauptverfahren. Lediglich in den Vorabquoten (z.B. Härtefälle) findet kein Nachrückverfahren statt.

Wer im Nachrückrückverfahren berücksichtigt wurde, erhält einen Zulassungsbescheid und muss sich innerhalb der angegebenen Frist einschreiben (immatrikulieren). Wer im Nachrückverfahren der sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge keinen Zulassungsbescheid erhält, wird kein weiterer Ablehnungsbescheid zugestellt, da dieser bereits nach dem Hauptverfahren von Hochschulstart.de erstellt worden ist.

Wichtig! Sollten bereits im Hauptverfahren alle verfügbaren Studienplätze vergeben worden sein, findet kein Nachrückverfahren statt.

Losverfahren

Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei, wird ein so genanntes Losverfahren durchgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei nur um einzelne Studienplätze, die noch vergeben werden.

Die Teilnahme am Losverfahren muss in jedem Fall beantragt werden. Dieser Antrag ist unabhängig von einer zuvor erfolgten Studienplatzbewerbung und somit auch für Studieninteressierte möglich, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Der gesonderte Antrag auf Teilnahme am Losverfahren (siehe Downloadbereich) muss für das Sommersemester bis zum 15.03. und für das Wintersemester bis zum 15.09. eingereicht werden.

Im Losverfahren zugelassene Bewerber*innen werden umgehend informiert (per Telefon oder E-Mail). Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht versendet.

 

NC-Werte

Die NC-Werte aus den vergangenen Verfahren finden Siehier

Kontakt

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat

Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, 1. OG
Telefon +49 221 4982-2221
E-Mail