Exmatrikulation

Gemäß Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 1. März 2021 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Diese erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters (Einschreibungsordnung, § 10, Abs. 1) und lässt sich in zwei Arten aufteilen: die gewollte Exmatrikulation (Punkt 1 und 2) und die Exmatrikulation von Amts wegen (Punkt 3 und 4).

1. Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters

Wer die Hochschule verlassen will, muss über sein Studierendenaccount auf mySpoho  einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Diesen können Sie unter Mein StudiumAnträge Exmatrikulation online einreichen. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (im Sommersemester zum 30.09. | im Wintersemester zum 31.03.) wirksam. Nach Antragsgenehmigung durch das Studierendensekretariat erhalten die Studierenden per E-Mail ihren Exmatrikulationsbescheid.

Wenn die Rückmeldung zum Folgesemester bereits erfolgt ist, dann muss zusätzlich der Studierendenausweis (Chipkarte) eingereicht werden. Diesen können Sie bei den Kolleg*innen im InfoPoint abgeben oder postalisch einsenden.

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn der Antrag auf Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters eingeht.

Die Rückerstattung muss ebenfalls online über mySpoho unter Mein Studium Anträge Erstattung Beiträge beantragt werden.

2. Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung

Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung kann jederzeit gestellt werden. Der Antrag kann nur nach Abgabe des aktuellen Studierendenausweises (Vorgehensweise siehe 1) genehmigt werden. Die Exmatrikulation erfolgt dann mit dem Datum der Antragsstellung.

3. Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

  • Haupthörer*innen:
    • wenn der Semesterbeitrag entweder gar nicht, nicht vollständig, unter Angabe eines falschen Verwendungszweckes oder nicht fristgerecht überwiesen worden ist, trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Maßnahme, kann der*die Studierende laut Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (§ 10 Abs. 4 c) exmatrikuliert werden.
  • Nebenhörer*innen:
    • wenn an der Deutschen Sporthochschule Köln innerhalb der Rückmeldefrist keine Rückmeldung über mySpoho erfolgt.

4. Sonstige Gründe

  • Wenn das Studium im aktuellen Semester bestanden wurde, ist eine Rückmeldung zum kommenden Semester nicht mehr möglich
  • Es fehlt eine aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung 
  • Lehramt: Es fehlt der Nachweis über die Einschreibung an der Zweithochschule

 

Zugriff auf das LSF nach Exmatrikulation

Nach Ihrer Exmatrikulation haben Sie für eine bestimmte Zeit weiterhin Zugriff auf Ihre Leistungsdaten im LSF.

Im LSF loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und dem dazugehörigen Passwort ein. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann wenden Sie sich zwecks Rücksetzung per Mail an .

 

 

Kontakt

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat

Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, 1. OG
Telefon +49 221 4982-2221
E-Mail