Gemäß § 11 der Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 1. März 2021 und gemäß § 48 des Hochschulgesetztes NRW müssen sich eingeschriebene Studierende, die ihr Studium nach Ablauf des laufenden Semesters an der Hochschule fortsetzen wollen, innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist rückmelden.
Hinweis für Haupthörer*innen
Überweisung des Semesterbeitrags von 335,30€ (Zahlungshinweise im Downloadbereich)
automatische Rückmeldung bei Zahlungseingang bis zum 15.02.2026
die Rückmeldung war erfolgreich, wenn der Studierendenausweis validiert und/oder eine Studienbescheinigung heruntergeladen werden kann
die Verbuchung des Semesterbeitrags kann bis zu einer Woche dauern
Hinweis für Nebenhörer*innen
Studierende, die als Nebenhörer*in im Fach Sport eingeschrieben sind, müssen sich innerhalb der Rückmeldefrist online über ihren Studierendenaccount rückmelden: → auf mySpohoden Quicklink Anträge auswählen → Änderung der Personendaten → als Grund Rückmeldung auswählen
Studienbescheinigung oder Zahlungsbeleg der Ersthochschule hochladen
Hinweis verspätete Rückmeldung
Gemäß § 2, Art. 2 der Satzung über die Erhebung von Hochschulabgaben der DSHS vom 16.04.2019 wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben
Wird der Semesterbeitrag nicht fristgerecht oder nicht in der erforderlichen Höhe überwiesen, erfolgt die Exmatrikulation (gemäß § 10, Abs. 4c Einschreibungsordnung DSHS) zum Ende des laufenden Semesters
Studienanfänger*innen
Zahlungshinweise und die persönliche Matrikelnummer werden nach erfolgter Immatrikulation per E-Mail mitgeteilt
Anschließend wird der Semesterbeitrag unmittelbar fällig
Beendigung des Studiums mit Ablauf des laufenden Semesters
wenn die letzte Prüfungsleistung bis zum letzten Tag des laufenden Semesters erbracht wurde (auch, wenn die Bewertung bzw. die Notenverbuchung noch aussteht), dann ist eine Rückmeldung nicht notwendig
sollte die letzte Prüfung wider Erwarten nicht bestanden werden, setzen Sie sich bitte bezüglich einer Wiedereinschreibung zum Wintersemester mit dem Studierendensekretariat in Verbindung
Infos zum Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag umfasst den Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KStW) und den Beitrag für die Studierendenvertretung (AStA). Er ist nicht zu verwechseln mit Studiengebühren und beinhaltet ebenfalls die Kosten für das Semesterticket und den Hochschulsport.
Alle Studierende der Kölner Hochschulen müssen den Semesterbeitrag an ihrer Ersthochschule (Haupthörer*innen) zahlen, unabhängig davon ob sie den ÖPNV nutzen oder nicht.
Der Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk beträgt für alle Studierenden 110,00€. Die Beträge für die ASten (bzw. Studierendenschaften) sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
An der DSHS Köln beträgt der Semesterbeitrag im Sommersemester 2026 genau 335,30€ und setzt sich aus folgenden Einzelbeiträgen zusammen:
Beitrag für Aufgaben des Kölner Studierendenwerks (KStW): 110,00€
Beitrag für Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung (AStA): 225,30€
Der Beitrag für die student. Selbstverwaltung (225,30€) verteilt sich auf folgende Kosten:
Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung (AStA):