Rückmeldung/Semesterbeitrag

Gemäß § 11 der Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 1. März 2021 und gemäß § 48 des Hochschulgesetztes NRW müssen sich eingeschriebene Studierende, die ihr Studium nach Ablauf des laufenden Semesters an der Hochschule fortsetzen wollen, innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist rückmelden. An der DSHS Köln gelten für das Wintersemester 2024/25 folgende Fristen:

Rückmeldephase: 01.06. - 15.07.2024

  • Hinweis für Haupthörer*innen:
    • Überweisung des Semesterbeitrags von  (Zahlungshinweise im Downloadbereich)
    • automatische Rückmeldung bei Zahlungseingang bis zum 15.07.
    • die Rückmeldung war erfolgreich, wenn der Studierendenausweis validiert und/oder eine Studienbescheinigung heruntergeladenwerden kann
    • die Verbuchung des Semesterbeitrags kann bis zu einer Woche dauern
       
  • Hinweis für Nebenhörer*innen:
    • Studierende, die als Nebenhörer*in im Fach Sport eingeschrieben sind, müssen sich innerhalb der Rückmeldefrist online über ihren Studierendenaccount rückmelden:
      → auf mySpoho  den Quicklink Anträge auswählen
      Änderung der Personendaten
      → als Grund Rückmeldung auswählen
    • Zahlungsbeleg oder Studienbescheinigung der Ersthochschule hochladen
       
  • Hinweis verspätete Rückmeldung (Haupt- und Nebenhörer*innen):
    • Gemäß § 2, Art. 2 der Satzung über die Erhebung von Hochschulabgaben der DSHS vom 16.04.2019 wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben
    • Wird der Semesterbeitrag nicht fristgerecht oder nicht in der erforderlichen Höhe überwiesen, erfolgt die Exmatrikulation (gemäß § 10, Abs. 4c Einschreibungsordnung DSHS) zum Ende des laufenden Semesters
       
  • Studienanfänger*innen:
    • Zahlungshinweise und die persönliche Matrikelnummer werden nach erfolgter Immatrikulation per E-Mail mitgeteilt
    • Anschließend wird der Semesterbeitrag unmittelbar fällig
       
  • Beendigung des Studiums mit Ablauf des Sommersemesters:
    • wenn die letzte Prüfungsleistung bis zum 30.09. erbracht wurde (auch wenn die Bewertung bzw. die Notenverbuchung noch aussteht), dann ist eine Rückmeldung nicht notwendig
    • sollte die letzte Prüfung wider Erwarten nicht bestanden werden, setzen Sie sich bitte bezüglich einer Wiedereinschreibung zum Wintersemester mit dem Studierendensekretariat in Verbindung

Infos zum Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag umfasst den Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KStW) und den Beitrag für die Studierendenvertretung (AStA). Er ist nicht zu verwechseln mit Studienbeiträgen, oder Studiengebühren und beinhaltet ebenfalls die Kosten für das Semesterticket und den Hochschulsport.

Alle Studierende der Kölner Hochschulen müssen den Semesterbeitrag an ihrer Ersthochschule (Haupthörer*innen) zahlen, unabhängig davon ob sie den ÖPNV nutzen oder nicht.

Der Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk ist für alle Studierenden  EUR. Die Beträge für die ASten bzw. Studierendenschaften und für das Semesterticket sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

An der DSHS Köln beträgt der Semesterbeitrag im Wintersemester 2024/25 genau  EUR und setzt sich aus folgenden Einzelbeiträgen zusammen:

  • Beitrag für Aufgaben des Kölner Studierendenwerks (KStW): 110,00 EUR
  • Beitrag für Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung (AStA):  EUR

Der Beitrag für die student. Selbstverwaltung (  EUR) verteilt sich auf folgende Kosten:

Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung (AStA):    13,50 EUR
Studierendensport:    1,50 EUR
VRS-Semesterticket:142,90 EUR
NRW-Semesterticket:            EUR
Verwaltungskosten Tickets, Befreiungen:    1,50 EUR

Rückmeldephase

  • 01.06. - 15.07.2024

gilt nicht für Studienanfänger*innen

Kontakt

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat

Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, 1. OG
Telefon +49 221 4982-2221
E-Mail