Zeugnisdokumente und Bescheinigungen

Abschluss Bachelor / Master

Der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt stellen die Zeugnisdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement und ein Transcript of Records) über den bestandenen Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums aus. Dies setzt den erfolgreichen Abschluss und das Vorliegen der vollständigen Prüfungsunterlagen voraus.  

Die Zeugnisdokumente werden Ihnen nach der Fertigstellung postalisch zugesendet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuelle Adresse in mySpoho hinterlegt ist.
Zudem ist ein persönliches Abholen der Zeugnisdokumente im Prüfungsamt nach Abprache mit Ihrer*Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter*in möglich.

Abschluss und Zeugnisdokumente im Lehramt

Die Zeugnisdokumente werden Ihnen von den kooperierenden Hochschulen Köln oder Siegen nach Vorliegen aller Studien- und Prüfungsleistungen ausgestellt.

Die Erstellung dieser Dokumente ist beim
Prüfungsamt des Zentrums für LehrerInnenbildung (ZFL) der Universität Köln

oder beim
Prüfungsamt des Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) der Universität Siegen zu beantragen.

Dem Antrag ist in der Regel ein Notenspiegel beizufügen, den Sie über die Selbstbedienungsfunktion in LSF erstellen können.

Das Transcript of Records als Bestandteil der Zeugnisdokumente leitet das Prüfungsamt auf Ihren Antrag an die Universität zu Köln oder der Universität Siegen weiter. Sollten Sie die Abschlussarbeit an der Deutschen Sporthochschule geschrieben haben, erfolgt die Übermittelung nach Eingang beider Gutachten automatisch - ein Antrag wird nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass das Rettungsschwimmabzeichen in Silber und der Erste-Hilfe-Nachweis Voraussetzung für den Abschluss des Studiums sind und diese rechtzeitig vor Ende des Studiums vorgelegt werden müssen.  

Verifizierung von erstellten Bescheinigungen über das LSF

Jede Bescheinigung (Notenspiegel, Studienbescheinigung) wird maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift/Stempel gültig.

Die Echtheit der Bescheinigung wird durch das Verifikationsverfahren gewährleistet. Das Verifizieren von Bescheinigungen ist durch einen öffentlich zugänglichen Link möglich. Dafür steht am Ende jeder Bescheinigung eine 12-stellige Verifikationsnummer, die ohne leere Stellen einzugeben ist und auf der Seite überprüft werden kann. Bei jeder Erstellung einer elektronischen Bescheinigung wird ein Datensatz in unserer Datenbank erstellt und gespeichert.

Zugriff auf die Daten haben nur die Personen, die eine Bescheinigung erhalten haben und den Verifikationscode kennen.

Nach der Eingabe des 12-stelligen Codes werden die folgenden Informationen bestätigt:

  • Typ der Bescheinigung
  • Name des Studierenden
  • Erstellungsdatum der Bescheinigung
  • Gültigkeit
  • Datum der Exmatrikulation (falls der Studierende exmatrikuliert ist, wird eine zusätzliche Angabe mit dem Datum der Exmatrikulation hinzugefügt)

Aus Datenschutzgründen werden die Adresse, die Matrikelnummer, das Geburtsdatum und der –ort nicht angezeigt.

Ämter oder Firmen können somit die ihnen vorliegenden Bescheinigungen verifizieren.

Falls Sie Fragen zu konkreten Bescheinigungen haben oder Ihnen Unstimmigkeiten aufgefallen sind, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt bzw. das Studierendensekretariat.

Verifikation von Bescheinigungen

Hier können Sie die Ihnen vorliegenden Bescheinigungen unserer Studierenden auf ihre Echtheit überprüfen.

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