Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung

Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, Raum 508/508a
E-Mail prtuv@­dshs-koeln.de
Telefon +49 221 4982 2510
Website http://intranet.dshs-koeln.de/prtuv

Der Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung (PR TuV) der Deutschen Sporthochschule Köln besteht aus neun Mitgliedern. Er wird alle vier Jahre neu gewählt und vertritt rund 300 Hochschulangehörige.

Aufgaben

  • Er beantragt Maßnahmen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen und der Förderung des Gemeinwohls dienen.
  • Er wacht darüber, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
  • Er setzt sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten ein.
  • Er achtet auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, unterstützt die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft und setzt sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes ein.
  • Er nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hin.
  • Er fördert die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen.
  • Er beantragt Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter.
  • Er wirkt an der Entwicklung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung mit und fördert die Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle sowie das Verständnis zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Herkunft.
  • Er arbeitet mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng zusammen, um die Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten zu fördern.
  • Er fördert die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Er regt Maßnahmen an, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen.

Der Personalrat hat gesetzlich (LPVG) maximal zehn Arbeitstage Zeit, über eine beabsichtige Maßnahme zu entscheiden. Eine Frist, die so gut wie niemals ausgenutzt wird, da der Personalrat wöchentlich tagt. Lediglich Maßnahmen, die unzureichend erklärt wurden, werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt, um fehlende Informationen einzuholen. Kann der Personalrat einer Maßnahme nicht zustimmen, z.B. weil die Eingruppierung nicht korrekt ist, erfolgt eine Erörterung mit dem Personaldezernat. Für den Termin der Erörterung gibt es eine 14-Tage-Frist. Nach erfolgter Erörterung hat der Personalrat erneut zehn Arbeitstage Zeit zu entscheiden.

Grundlage der Tätigkeit des Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW).

Vorsitzender

Thomas Volbeding

Telefon +49 221 4982-7570
E-Mail

Geschäftsbereich: N.N.

Mitglieder

 Wolfgang Esser

Wolfgang Esser

1. Stellvertretender Vorsitzender

Telefon +49 221 4982-3170
E-Mail

Anika Voß

2. Stellvertretende Vorsitzende

Telefon +49 221 4982-5350
E-Mail
 Anneli Jägel

Anneli Jägel

3. stellvertretende Vorsitzende

Telefon +49 221 4982-2920
E-Mail
 Stefan Witteler

Stefan Witteler

Telefon +49 221 4982-6168
E-Mail
Website Prüfungsamt
 Melanie Bukowski

Melanie Bukowski

Telefon +49 221 4982-6153
E-Mail

Benedikt Groß

Telefon +49 221 4982-3530
E-Mail

Hans-Georg Ganser

Telefon +49 221 4982-3072
E-Mail

Sarah Hahne

Telefon +49 221 4982-3220
E-Mail

Peter Thieme

Ersatzmitglied

Telefon +49 221 4982-3112
E-Mail

Olaf Schütt

Ersatzmitglied

Telefon +49 221 4982-8748
E-Mail