Sporteignungsprüfung/Eignungstest

Studieninteressierte der sportwissenschaftlichen Bachelor- und Lehramts-Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln müssen zur Bewerbung auf einen Studienplatz im jeweiligen Studiengang die besondere Eignung für das Sportstudium (Sporteignungsprüfung, im Folgenden Eignungstest genannt) nachweisen.

Die Prüfung dient der Feststellung der sportmotorischen Leistungsfähigkeit und ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Sie wird in der Regel zweimal im Jahr angeboten. Der erste Termin findet Anfang bis Mitte Februar, der zweite Termin nach Pfingsten statt.

Der Eignungstest findet jeweils an einem der festgelegten Tage statt. Der individuelle Prüfungstag wird allen Bewerber*innen vom Prüfungsamt zugewiesen und kann nicht verschoben werden. Die Anmeldung zum Eignungstest erfolgt online unter Beachtung des Anmeldezeitraums.

Ablauf des Eignungstests

Anmeldung

    Die Anmeldung für den Eignungstest (ET) erfolgt online während der vorgegebenen Anmeldephase über die Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln. Alle erforderlichen Unterlagen müssen über den zu erstellenden Account hochgeladen werden! Änderungen (Adresse, Sportarten) sind nur während der Anmeldephase im Online-Portal möglich.

    • Erstellung eines Accounts, mit Eingabe Ihres Namens, E-Mail Adresse und Passwort (Ihr Passwort muss aus Zahlen sowie Groß- und Kleinbuchstaben bestehen und zwischen 8 -20 Zeichen lang sein.)
    • Sie erhalten eine E-Mail zur Aktivierung Ihres Accounts. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail um fortzufahren.
    • Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Angaben und wählen Sie das gewünschte Mannschafts- und Rückschlagspiel aus.
    • Aktuelles ärztliches Attest (mit Stempel) bzgl. der Sporttauglichkeit (hier finden Sie den Vordruck). Durch das Attest soll nachgewiesen werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken bestehen, sich den Anforderungen des Eignungstests zu stellen. Das Attest muss aktuell für den jeweiligen Termin des Eignungstests ausgestellt sein.  Der ärztliche Nachweis darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Passbild hochladen:  Bei dem Bild darf es sich nicht um die Fotografie Ihres Personalausweises handeln. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht gut erkennbar ist und keine weiteren Personen, Tiere, Gegenstände auf dem Bild sind.
    • Online-Bezahlung der ET-Gebühr in Höhe von 60€ (Kreditkarte, Online-Überweisung, GiroPay, Sofort-Überweisung und Lastschrift) 

     Verschiedene Nachweise:

    • Aktueller Nachweis für Spitzensportler*innen über die gegenwärtige Zugehörigkeit zu einem Olympia-/ Perspektiv-/ Nachwuchs-/ Ergänzungskader oder vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
    • Nachweis über Schwerbehinderung, Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Nachweis des Versorgungsamts.
    • Ggf. Generaleinwilligung für minderjährige Bewerber*innen des Eignungstests inkl. Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten.
      Nach der Anmeldung

      Sie erhalten nach der Anmeldephase per E-Mail eine Einladung mit Ihrem Prüfungstag, Ihrer zugewiesenen Gruppe und weiteren Informationen über den Tag des Eignungstests.

      Die Einteilung erfolgt nach dem Buchstaben Ihres Nachnamens. Bewerber*innen mit Beeinträchtigung wird aufgrund der Betreuung durch die Rektoratsbeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung ein namensunabhängiger Prüfungstag zugewiesen.  

      Der Prüfungstag und die Gruppeneinteilung kann aus organisatorischen Gründen nicht verschoben werden!

      Bitte planen Sie Ihre An- und Abreise entsprechend umsichtig.

      Am Tag des Eignungstests

      Der Eignungstest dauert in der Regel von 8 Uhr bis 18 Uhr. Das bedeutet: 10 Stunden Leistung bringen und warten! Der lange Prüfungstag ermüdet psychisch und physisch. Um alle Leistungen an einem Tag erbringen zu können, müssen Sie gut ausgeruht und vorbereitet sein.

      • Der Prüfungstag beginnt mit der Anmeldung (ab 07:30 Uhr). Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sich an dem dazu vorgesehenen Schalter Ihrer Gruppe an. Beachten Sie dazu unbedingt immer die aktuellen Hinweise in der entsprechenden Einladung zum Eignungstest.
      • Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen keinen Zutritt zu den Sportstätten der Deutschen Sporthochschule haben. Einzige Ausnahme bildet das Leichtathletik-Stadion während des Ausdauerlaufs ab ca. 16:00 Uhr des jeweiligen Prüfungstages.
      • Nach der Begrüßung startet der Prüfungstag in Ihrer jeweiligen Gruppe. Bitte bleiben Sie immer in dieser zugeteilten Gruppe! Bei Fragen helfen Ihnen der*die Gruppenleiter*in oder die AStA-Helfer*innen weiter. Die Reihenfolge der Disziplinen finden Sie hier.
      Nach dem Eignungstest

      Sie erhalten ca. 3 Wochen nach Ihrem Prüfungstag die Nachweise des Eignungstests. Der ET gilt als bestanden, wenn 19 der 20 Einzeldisziplinen erfolgreich absolviert worden sind. Der Ausdauerlauf muss von jede*r Teilnehmer*in in der vorgegebenen Zeit absolviert werden. 

      Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über das Nichtbestehen per Mail versendet werden und bei Anträgen auf Kindergeld von Bedeutung sein kann.

      Abmeldung vom Eignungstest

      Eine Abmeldung vom Eignungstest ist aus Krankheitsgründen und in Ausnahmefällen (z.B. Abiturprüfungen) möglich.

      Laden Sie hierzu den dafür vorgesehenen Antrag auf Erstattung der Sporteignungsgebühr (ausgefüllt und unterschrieben) sowie den Nachweis des Abmeldungsgrundes in einer Datei über das Erstattungsportal hoch.

      Dort melden Sie sich bitte mit den Zugangsdaten an, mit denen Sie sich für den Eignungstest angemeldet haben.

      Ein Übertragen der Gebühr auf eine zukünftige Anmeldung zum Eignungstest ist nicht möglich.

      Die Rückerstattung dauert in der Regel ca. 3-4 Wochen.

      Befreiung vom Eignungstest

      Es besteht die Möglichkeit, sich vom Eignungstest befreien zu lassen. Genauere Informationen erhalten Sie im Antrag auf die Befreiung vom Eignungstest. 

      Anerkennung des Eignungstests

      Der vollständig erbrachte Eignungstest der Ruhr-Universität Bochum wird anerkannt. Der Nachweis besitzt eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.

      Die Bescheinigung müssen Sie bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen, ein Antrag auf Anerkennung ist vorher nicht erforderlich. Es werden keine Teilleistungen für den Eignungstest anerkannt!

      Gesonderte Regelungen für

      Spitzensportler*innen

      Als Spitzensportler*in gilt, wer zum Zeitpunkt der Prüfung einem Olympia-/ Perspektiv-/ Nachwuchs-/ Ergänzungskader oder vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehört. Ein aktueller Nachweis darüber ist bei der Online-Anmeldung erforderlich.

      Spitzensportler*innen dürfen auch nach einem zweiten Defizit an den nachfolgenden Prüfungen teilnehmen. Sie müssen jedoch unverzüglich einen Antrag auf Einzelfallprüfung per Email an eignungstest@­dshs-koeln.de  stellen, um feststellen zu lassen, ob Sie trotz der beiden Defizite - unter Berücksichtigung und Würdigung aller Prüfungsergebnisse -  den Nachweis der sportpraktischen Eignung erbracht haben. Über den Antrag wird unter Beteiligung des Beauftragten für Spitzensportler*innen, Dominik Meffert, entschieden. Bei zwei Defiziten müssen Spitzensportler*innen nach Entscheidung der Prüfer*innen ein Defizit ausgleichen und bestehen, um den Nachweis zu erhalten. Bei einem dritten Defizit dürfen auch Spitzensportler*innen nicht mehr an den weiteren Prüfungen teilnehmen.

      Weitere Infos: Studieren als Spitzensportler*in

      Bewerber*innen mit Beeinträchtigung

      Für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung gilt das normale Bewerbungsverfahren. Zusätzlich muss bei der Bewerbung der Nachweis (Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis des Versorgungsamtes) über die Beeinträchtigung eingereicht werden.

      Bei Menschen mit Beeinträchtigung, die von der zuständigen Behörde als solche anerkannt sind und aufgrund ihrer Beeinträchtigung den Eignungstest nicht bestanden haben, wird in einem besonderen Verfahren unter Beteiligung der Rektoratsbeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung, Prof. Dr. Thomas Abel und Dr. Anke Raabe-Oetker, und der Prüfer*innen in den fünf Prüfungssportarten des Eignungstests festgestellt, ob die Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung des Sportstudiums trotz der Defizite vorliegen.

      In einzelnen Fällen gilt der Nachweis über den Eignungstest nur für ein Studium an der Deutschen Sporthochschule Köln. Dies wird Ihnen nach Ende des Verfahrens mitgeteilt.

      Nähere Einzelheiten des Verfahrens regelt das Rektorat.

      Weitere Infos: Studieren mit Beeinträchtigung

       

      Bewerber*innen für den Zugang zum Lehramt an GS oder für SoPä

      Teilnehmer*innen, welche den Nachweis über die besondere Eignung für ein Sportstudium ausschließlich für den Zugang zum Lehramt an Grundschulen oder zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung erwerben wollen, erfüllen die aufgeführten Anforderungen, wenn sie in 18 der 20 Einzelleistungen die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Die Ausdauerleistung muss in der vorgegebenen Zeit erbracht werden. 

      Nächste Termine

      Eignungstest:
      22.05. - 24.05.2024

      Anmeldephase:
      26.02. - 19.04.2024
       

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