Studieren als Spitzensportler*in
Partnerhochschule des Spitzensports
Sportliche Höchstleistungen setzten einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand der Aktiven voraus, der während der üblichen Ausbildungszeiten an den Hochschulen von studierenden Spitzensportler*innen nur schwer zu erbringen ist.
Da die bessere Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport schon lange ein Anliegen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Universität zu Köln ist, haben die Rektoren der beiden Hochschulen 2003 eine Kooperationsvereinbarung „Partnerhochschule des Spitzensports” (Beitrittserklärung für Athleten) mit dem zuständigen Olympiastützpunkt Köln/Bonn/Leverkusen und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband abgeschlossen.
Sie gilt für Athletinnen und Athleten, die einem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader) angehören und diese Vereinbarung inhaltlich gemäß der darin aufgeführten Verpflichtungen anerkennen.
Beide Hochschulen wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten hin auf:
- die Bereitstellung von Mentorinnen und Mentoren, die die Athletinnen und Athleten durch eine individuelle Studienberatung begleiten und unterstützen;
- die Flexibilisierung der Studienplanung während der gesamten Studiendauer. Dabei soll sich die Studienplanung auch an den sportfachlichen Bedingungen und Anforderungen sowie den Trainings- und Wettkampfplanungen der SportlerInnen und des nationalen Spitzenverbandes orientieren.
Viele Probleme wie zum Beispiel die Kompensation von notwendigen Abwesenheitszeiten, die Verschiebung von Prüfungsterminen oder erforderliche Studienortswechsel sollen auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen entschärft werden.
Die Sporthochschule bietet, in Zusammenarbeit mit dem Olympiastützpunkt Rheinland, Kadersportlerinnen und -sportlern eine umfassende Betreuung an. Dank Laufbahnberatung, einer speziellen Studienberatung bzw. -planung sowie der anteiligen Vergabe von Deutschlandstipendien an studierende SpitzensportlerInnen sollen neue Wege der Förderung von SpitzensportlerInnen beschritten werden. Damit wir Sie in Zukunft noch besser unterstützen können, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Aktuelle Hinweise
Etwa zehn Prozent der 1 Millionen Einwohner Kölns sind Studierende. Ähnlich wie in anderen Großstädten ist daher studentischer Wohnraum knapp. Die Deutsche Sporthochschule Köln unterstützt bereits seit vielen Jahren ihre Studierende durch den eigenen Betrieb von Wohnheimen. Um auch weiterhin einen optimalen Standard auf dem Campus bieten zu können, ist es notwendig geworden, die Gebäude einer kompletten Sanierung zu unterziehen. Die Deutsche Sporthochschule Köln und der Allgemeine Studierendenausschuss werden Studierende in besonderen Lebenslagen mit Mietzuschüssen zu unterstützen, um dem limitierten Wohnangebot bis zur Fertigstellung der Wohnheime entgegenzuwirken.
Förderungsberechtigt sind eingeschriebene Ersthörer in den konsekutiven Bachelor-, Master- und Lehramts-Studiengängen sowie Doktoranden der Sporthochschule. Unterstützt werden neben Studierenden von ausländischen Partneruniversitäten auch Studierende, die unter erschwerten Bedingungen studieren und einer der folgenden Gruppen zugeordnet werden können:
- Studierende mit Kind/Kindern
- Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
- Studierende mit Zugehörigkeit eines nationalen Kaders des DOSB
Das Programm startet ab dem Sommersemester 2022. Der Bewilligungszeitraum beträgt aktuell zwei Semester. Eine Wiederbewerbung ist möglich, sofern die Gesamtförderdauer von einem Jahr nicht überschritten wird. Die Förderung beträgt pro Person monatlich Euro 300 Euro. Diese werden entsprechend monatlich ausgezahlt. Weitere Rahmenbedingungen können dem Antragsformular entnommen werden. Eine Bewerbung umfasst die folgenden Dokumente:
- Antragsformular (inkl. Dauer der Förderung, höchstens zwei Semester)
- einseitiges unterschriebenes individuelles Bewerbungsschreiben inkl. Selbstauskunft (Beweggründe & Bedürfnislage)
- aktuelle Studienbescheinigung
- ggf. aktueller Nachweis über Kaderzugehörigkeit
- ggf. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- ggf. Nachweis über die Behinderung/chronische Erkrankung
- Kopie des Mietvertrags
Die Bewerbung ist an das Gleichstellungsbüro der Deutschen Sporthochschule Köln unter der Mailadresse mzs@dshs-koeln.de einzureichen. Dabei sollte das Bewerbungsschreiben eine Seite nicht überschreiten (Word/pdf-Dokument). Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 30.04. Die fristgerecht eingereichten Unterlagen werden durch eine Kommission mit Interessensvertretungen aus allen Bereichen geprüft und bewertet. Bei der Vergabe können nur vollständige und dem Umfang entsprechende Unterlagen berücksichtigt werden.
NRW-Sportstiftungs-Stipendium
Mit dem neuen NRW-Sportstiftungs-Stipendium unterstützt die Sportstiftung NRW Bundeskaderathlet*innen an der Deutschen Sporthochschule Köln. Die Stipendiat*innen erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 300 Euro über zwei Semester und können sich so sorgenfrei(er) auf das Studium und die Sportkarriere konzentrieren. Als Partnerhochschule des Spitzensports sind wir der Sportstiftung NRW dankbar, dass wir nun den studierenden Kaderathlet*innen unserer Hochschule ein speziell auf sie zugeschnittenes Stipendium anbieten können.
Weitere Infos zum NRW-Sportstiftungs-Stipendium an der Deutschen Sporthochschule Köln erhalten Sie hier.
Mit Klick auf die Bilder lernt Ihr einige unserer Topathlet*innen kennen.

Eine Auswahl von aktuellen Spitzensportler*innen lernt Ihr hier kennen.
Rektoratsbeauftragte für LeistungssportlerInnen


Jonas Rohleder
Telefon | +49 221 4982-4160 |
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j.rohleder@dshs-koeln.de | |
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