Vernetzungsförderung

Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) unterstützt sowohl Forschungsaufenthalte von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland als auch von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland.

Neben den hier aufgeführten fächer- und länderoffenen Forschungsförderprogrammen bietet die AvH auch eine Reihe von Individualprogrammen für bestimmte fachliche Zielgruppen oder Zielländer an. Eine Übersicht aller aktuell offenen Förderprogramme finden Sie hier.

Feodor Lynen-Forschungsstipendien für erfahrene Wissenschaftler

Über Feodor Lynen-Forschungsstipendien für erfahrene Wissenschaftler ermöglicht die AvH ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, die ihre Promotion vor nicht mehr als zwölf Jahren abgeschlossen haben, Forschungsaufenthalte von 6 bis zu 18 Monaten im Ausland. Eine Aufteilung der Gesamtlaufzeit des Forschungsstipendiums in bis zu drei Teilaufenthalte mit einer jeweiligen Mindestaufenthaltszeit von drei Monaten ist möglich. Hierbei dürfen zwischen dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Aufenthalts im Ausland grundsätzlich nicht mehr als 36 Monate liegen. Von den Bewerbern wird ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil erwartet. Sie sollten daher in der Regel bereits mind. als Habilitand/in, Juniorprofessor/in oder Nachwuchsgruppenleiter/in tätig sein oder eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Das Programm ist offen für alle Fachgebiete und Zielländer im Ausland, der/die wissenschaftliche Gastgeber/in muss jedoch ein/e von der Humboldt-Stiftung bereits geförderte/r Wissenschaftler/in im Ausland sein. Die AvH teilt auf Anfrage mit, ob ein/e vorgesehene/r Gastgeber/in bereits von der Stiftung gefördert wurde bzw. ob im Umfeld des vorgesehenen Instituts ein/e ehemalige/r Humboldt-Gastwissenschaftler/in tätig ist. Die AvH erwartet eine finanzielle Beteiligung des Gastgebers am Aufenthalt (in der Regel ein Drittel des Stipendiengesamtbetrages). Zusätzlich zum Antrag sollten eine Forschungsplatz- und Betreuungszusage und eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme des Humboldt-Gastwissenschaftlers oder der Humboldt-Gastwissenschaftlerin sowie drei Referenzgutachten wichtiger Kooperationspartner oder Kooperationspartnerinnen bzw. Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen am eigenen und an weiteren Instituten (nach Möglichkeit auch aus dem Ausland) eingereicht werden. Anträge können jederzeit bei der AvH gestellt werden.

Förderumfang: Monatlicher Stipendien-Grundbetrag plus ortsabhängige Auslandszulage. Ggf. werden eine Verheirateten- und Kindergeldzulage sowie ein Kaufkraftausgleich gewährt. Zusätzlich werden An- und Rückreisekosten (Pauschalen, ggf. auch für Ehepartner und Kinder) übernommen.

Die AvH bietet Wiedereingliederungsbeihilfen für Vorstellungsgespräche oder Teilnahme an wichtigen karrierefördernden Tagungen in Deutschland an. Im Anschluss an den Forschungsaufenthalt im Ausland kann ein Rückkehrstipendium für eine Dauer von max. 12 Monaten gewährt werden. Durch ihre Alumniförderung unterstützt die AvH Konferenzteilnahmen und kurzzeitige Besuche von bzw. bei Humboldt-Gastwissenschaftlern weltweit.

Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis

Die AvH verleiht jährlich ca. 20 vom BMBF gestiftete Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland und zeichnet damit bisherige herausragende wissenschaftlichen Leistungen aus. Das Preisgeld beträgt 45.000€. Für den Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreis können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland aller Fachrichtungen und aller Länder vorgeschlagen werden, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben. Die Preisträger und -trägerinnen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegeninnen und Fachkollegen in einem Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr (zeitlich aufteilbar) durchzuführen. Die Nominierung muss von einem ausgewiesenen Wissenschaftler oder einer ausgewiesenen Wissenschaftlerin ausgehen, der oder die an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland tätig ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die wissenschaftlichen Leistungen des Nominierten in jüngster Zeit nicht schon durch Preise oder Stipendien in Deutschland gewürdigt worden sein. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des oder der Nominierten muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mind. fünf Jahren im Ausland liegen Zusätzlich zur Nominierung sollten drei Referenzgutachten eingereicht werden (eines von einem in Deutschland tätigen Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin – nicht an der nominierenden Institution - und zwei von im Ausland tätigen Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen – nicht an der Heimatinstitution des oder der Nominierten). Ein Auswahlgremium der AvH entscheidet zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst über die eingereichten Nominierungen. Anträge können jederzeit bei der AvH eingereicht werden.

Förderumfang: Preisgeld von 45.000€ (in der Regel steuerfrei). Zusätzlich werden im Rahmen der Einladung zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland weitere Kosten übernommen (z. B. für Reisen oder Sprachkurse).

Humboldt-Forschungspreis

Die AvH verleiht jährlich bis zu 100 Humboldt-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland. Das Preisgeld beträgt 60.000€. Die Preisträger und -trägerinnen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegeninnen und Fachkollegen in einem Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr (zeitlich aufteilbar) durchzuführen. Die Nominierung muss von einem ausgewiesenen Wissenschaftler oder einer ausgewiesenen Wissenschaftlerin ausgehen, der oder die an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland tätig ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die wissenschaftlichen Leistungen des Nominierten in jüngster Zeit nicht schon durch Preise oder Stipendien in Deutschland gewürdigt worden sein. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des oder der Nominierten muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mind. fünf Jahren im Ausland liegen Zusätzlich zur Nominierung sollten drei Referenzgutachten eingereicht werden (eines von einem in Deutschland tätigen Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin – nicht an der nominierenden Institution - und zwei von im Ausland tätigen Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen – nicht an der Heimatinstitution des oder der Nominierten). Ein Auswahlgremium der AvH entscheidet zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst über die eingereichten Nominierungen. Anträge können jederzeit bei der AvH eingereicht werden.

Förderumfang: Preisgeld von 60.000€ (in der Regel steuerfrei). Zusätzlich werden im Rahmen der Einladung zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland weitere Kosten übernommen (z. B. für Reisen oder Sprachkurse).

Anneliese Maier-Forschungspreis

Die AvH verleiht jährlich bis zu fünf vom BMBF gestiftete Anneliese Maier-Forschungspreise an herausragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes-, Gesellschafts-, Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften aus dem Ausland. Das Preisgeld beträgt in der Regel 250.000€ und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Finanzierung von Forschungskooperationen mit Fachkollegen und Fachkolleginnen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Nominierung muss durch einen ausgewiesenen Wissenschaftler oder eine ausgewiesene Wissenschaftlerin erfolgen, der oder die an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland tätig ist. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des oder der Nominierten muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mind. fünf Jahren im Ausland liegen. Zusätzlich zur Nominierung sollten drei Referenzgutachten eingereicht werden (eines von einem in Deutschland tätigen Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin – nicht an der nominierenden Institution - und zwei von im Ausland tätigen Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen – nicht an der Heimatinstitution des oder der Nominierten). Die Nominierung unterliegt jährlichen Fristen.

Förderumfang: Preisgeld von in der Regel 250.000€ für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Preisträger oder die Preisträgerin kann aus dem Preisgeld alle Forschungsausgaben in Deutschland bestreiten. 20% des Preisgeldes (bis zu 10.000€/Monat) dürfen zur Deckung des Lebensunterhaltes in Deutschland verwendet werden. Ein wesentlicher Anteil sollte zur Einbeziehung von Studierenden, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftlern in die Forschungskooperation verwendet werden.

Im Zuge einer derzeit stattfindenden Strategiediskussion wird auch die Ausschreibung des Anneliese Maier-Forschungspreises geprüft. Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr 2019 keine Ausschreibung erfolgen. Deshalb werden zurzeit keine Nominierungen für den Anneliese Maier-Forschungspreis entgegengenommen. 

Förderung von Institutspartnerschaften

Die AvH fördert im Rahmen des Förderprogramms Förderung von Institutspartnerschaften Forschungskooperationen zwischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlern in Deutschland und im Ausland für bis zu drei Jahre. Einer der Antragstellenden sollte an einem ausländischen Forschungsinstitut in einem Land der derzeit gültigen AvH-Länderliste tätig (ausgenommen sind u.a.: Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Westeuropa, USA) und Alumnus der Stipendien- oder Preisprogramme der AvH sein, der kooperierende Antragstellende sollte an einem Forschungsinstitut in Deutschland tätig sein. In die Zusammenarbeit sollten wünschenswerter Weise auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (Promovierende, Postdocs) als potenzielle Antragstellende für ein Forschungsstipendium der AvH integriert werden. Anträge können jederzeit bei der AvH eingereicht werden.

Förderumfang: Finanzierung von kooperationsbezogenem Hilfspersonal (bis zu 20% des Förderbetrages), gegenseitige Forschungsaufenthalten (Reise- und Aufenthaltskosten) der Antragstellenden sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von bis zu drei Monaten jährlich, gemeinsamen Fachtagungen, Workshops oder ähnliche Veranstaltungen (bis zu 20% des Förderbetrages zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden aus den Partnerinstituten sowie von Kosten für die Organisation und Durchführung der Tagung), wissenschaftlichen Geräten (bis zu 20.000€, nur für ausländische Partnerinstitute) sowie Publikationen und Verbrauchsmittel bis zur max. Fördersumme von 55.000€ für bis zu drei Jahre.

Beratung

Bei Fragen zu den Förderprogrammen und zur Antragsstellung berät und unterstützt Sie gerne die Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs.