Vernetzungsförderung

Der Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) unterstützt sowohl den Forschungsaufenthalt von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland als auch von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland.

Neben fächer- und länderoffenen Forschungsförderprogrammen bietet der DAAD eine Reihe von Individualprogrammen an, die sich an bestimmte fachliche Zielgruppen wenden oder die für bestimmte Zielländer, spezifische Institutionen im Ausland oder für Unternehmen ausgeschrieben werden. Eine Übersicht aller aktuell offenen Förderprogramme bietet die DAAD-Stipendiendatenbanken für Ausländer bzw. für Deutsche.

Studien- und Forschungsaufenthalte

Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Rahmen bilateraler Wissenschaftleraustausch-Programme

Im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und anderen bilateralen Vereinbarungen mit Institutionen im Ausland kann der DAAD deutsche promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an Hochschulen und Forschungsinstituten tätig sind, für Studien- und Forschungsaufenthalte im Rahmen bilateraler Wissenschaftleraustausch-Programme an einer ausländischen Hochschule oder einem ausländischen Forschungsinstitut fördern. Je nach Zuständigkeit und förderungspolitischen Prioritäten der ausländischen Partner kann der Wissenschaftleraustausch in einzelnen Programmen auf bestimmte Institutionen und/oder Disziplinen begrenzt sein. Es können Aufenthalte von 14 Tagen bis zu drei Monaten, je nach länderspezifischem Programm, gefördert werden. Länderspezifische Programm-Informationen und Antragsformulare können bei den zuständigen Regionalreferaten der DAAD–Geschäftsstelle angefordert werden.

Förderumfang: Reisekostenpauschale durch den DAAD; die Aufenthaltskosten trägt der ausländische Partner.

Bilateraler Wissenschaftleraustausch

Der DAAD fördert über das Programm Bilateraler Wissenschaftleraustausch 14-tägige bis 3-monatige Forschungs- und Studienaufenthalte ausländischer promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an einem deutschen Gastinstitut. Eingeladen werden können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Ländern, mit denen ein solcher WissenschaftlerInnen-Austausch im Rahmen von Kulturaustauschprogrammen und anderen bilateralen Vereinbarungen vorgesehen ist. Informationen zu Terminen für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen sowie die Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind, finden sich online sowie - auf Anfrage - bei den deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, den DAAD-Außenstellen oder den DAAD-Regionalreferenten. Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.

Förderumfang: Aufenthaltskosten der eingeladenen, ausländischen Wissenschaftlerin oder des eingeladenen, ausländischen Wissenschaftlers für max. 3 Monate. Reisekosten müssen von der Partnerinstitution im Heimatland getragen werden.

Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler

Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler

Der DAAD finanziert Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler an einer deutschen Hochschule für einen Zeitraum von 1 und 3 Monaten. Antragsberechtigt sind ausgewiesene ausländische (in der Regel promovierte) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die wissenschaftliche Kooperation sowie die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes muss durch die deutsche Gastinstitution bescheinigt werden. Informationen zu Terminen für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen sowie die Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind, finden sich unter online sowie - auf Anfrage - bei den deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und den DAAD-Außenstellen. Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.

Förderumfang: Stipendium je nach akademischem Status von 2.000€ für Assistenten, Assistenzprofessoren, jüngere Dozenten und von 2.150€  für Professoren (in Ausnahmefällen bis zu 2.240€) für max. 3 Monate plus Reisekostenpauschale.

Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP)

Über die Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) hat der DAAD mit Partnerorganisationen in verschiedenen Ländern bilaterale Programme zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet. Im Rahmen dieser Programme werden Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gefördert, die mit ihren ausländischen PartnerInnen gemeinsame Forschungsprojekte durchführen möchten. Insbesondere der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Forschungskooperation wird starkes Gewicht beigemessen. Das Programm sieht in der Regel die Förderung von Mobilität (Übernahme von Reise- und kurzzeitigen Aufenthaltskosten), die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entsteht, vor und steht für alle Fachdisziplinen offen. Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten auf beiden Seiten) muss gesichert sein. Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt in der Regel bis zu 2 Jahre. Die Förderung unterliegt länderspezifischen Vorgaben und Ausschreibungsdeadlines. Anträge werden jeweils bei den entsprechenden nationalen Förderorganisationen (deutsche ProjektpartnerInnen beim DAAD) eingereicht. Länderspezifische Informationen finden Sie hier.

Förderumfang: In der Regel Förderung von Reise- und kurzzeitigen Aufenthaltskosten der beteiligten KooperationspartnerInnen für bis zu 2 Jahren. Länderspezifische Vorgaben sind zu beachten.

Beratung

Gerne berät Sie die Forschungsservicestelle bei der Suche nach passenden Förderprogrammen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.