Unfallmeldung für Studierende

Sie haben sich zum Beispiel im Rahmen eines Kurses oder einer Exkursion eine Verletzung zugezogen oder auf dem direkten Weg zur Uni einen Unfall gehabt? An der Deutschen Sporthochschule Köln immatrikulierte Studierende sind für studienbezogene Tätigkeiten, bei denen ein Unfall passiert ist, versichert.
Fragen & Antworten zur Unfallmeldung
Wer ist versichert? Was gilt als Unfall?
Versichert sind immatrikulierte Studierende für studienbezogene Tätigkeiten, bei denen ihnen ein Unfall passiert ist. Das in aller Regel plötzlich eintretende Unfallereignis muss von „außen“ einwirken, klar erkennbar sein und konkurrierende Bedingungen wie z.B. Vorerkrankungen und Überlastungen sollten fehlen. Versicherte Tätigkeiten sind z.B.:
- Besuch von Vorlesungen und Seminaren
- Besuch von Universitätsbibliotheken
- Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen ins In- und Ausland, wenn sie von der Hochschule geplant und durchgeführt werden
- Teilnahme am Hochschulsport
- Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung
- Wegeunfälle auf dem DIREKTEN Weg zur Universität
Nicht versichert sind:
- Studienarbeiten außerhalb der Hochschule, etwa Lerngruppen oder Selbststudium zu Hause
- privat organisierte Studienfahrten
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule, beispielsweise der Mensabesuch
- Ausschließlich vom AStA organisierte Veranstaltungen.
Bei Unsicherheit, ob es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, können die Mitarbeiter*innen der Ambulanz ( +49 221 4982-3190), der Abteilung 4.3 der DSHS ( +49 221 4982-6330) und der Unfallkasse NRW (https://www.unfallkasse-nrw.de/index.html) Auskunft geben.
Wann und wo muss ein Unfall gemeldet werden?
Unfälle müssen innerhalb von drei Tagen an der Deutschen Sporthochschule Köln gemeldet werden, und zwar in der Ambulanz für Sporttraumatologie und Gesundheitsberatung (Ärztetrakt im Hauptgebäude). Bei Ausfällen ist es zudem sinnvoll, die Dozierenden zu informieren.
Wichtig: Auch bei ärztlicher Behandlung außerhalb der Ambulanz der Sporthochschule (sog. D-Arztpraxis) muss eine Unfallanzeige über die Ambulanz erfolgen. Andernfalls könnte die Unfallkasse NRW eventuell bei ausbleibender oder verzögerter Unfallmeldung Leistungen nicht übernehmen.
Die Unfälle werden von der Ambulanz an die zuständige Berufsgenossenschaft, hier die Unfallkasse NRW, gemeldet, bei der auch eine Bewertung erfolgt, ob tatsächlich ein Unfall vorliegt.
Was gilt es sonst noch zu beachten? (Durchgangsarzt/Abrechnung)
Bei Arbeits-/Wege-/Hochschulunfällen an der Deutschen Sporthochschule Köln übernimmt die Unfallkasse NRW die Heilbehandlung. Grundsätzlich erfolgt die Behandlung durch einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin (D-Arzt/D-Ärztin), die von der Berufsgenossenschaft für die Behandlung ermächtigt wurden. Kliniken rechnen direkt mit der Unfallkasse NRW ab. Deshalb sollten Sie vor der Aufnahme immer darauf hinweisen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch bzw. einer Lehrveranstaltung ereignet hat.
Wo finde ich weitere Infos und Kontakte?
- Wer ist versichert? Wie gehe ich vor? Weitere Infos zur Unfallversicherung (Unfallkasse NRW / DGUV) finden Studierende unter: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen/studierende.html
- Der sog. D-Arzt an der Sporthochschule ist Priv.-Doz. Dr. Dr. Thorsten Schiffer, Ambulanz für Sporttraumatologie und Gesundheitsberatung, Tel.: +49 221 4982 3190, E-Mail: ambulanz@dshs-koeln.de
- Eine bundesweite allgemeine D-Ärzte-Suche finden Sie unter dem folgenden Link:https://diva-online.dguv.de/diva-online/
Welche rechtlichen und normativen Grundlagen gibt es?
- SGB VII, § 193 - Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls (Frist: binnen 3 Tagen)
- DGUV - Informationen zu Arbeits-/Wegeunfällen; Hinweise für Studierende
- Unfallkasse NRW - Studierende, Durchgangsärzte, Formulare
Unfallmeldung an

Ambulanz für Sporttraumatologie und Gesundheitsberatung
Am Sportpark Müngersdorf 650933 Köln
Hauptgebäude, Ärztetrakt
| Telefon | +49 221 4982-3190 |
|---|---|
| Fax | +49 221 4982-8310 |
| ambulanz@dshs-koeln.de |