NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Wer kann sich bewerben?

Nachwuchs-Leistungssportler*innen mit Kaderstatus, die Studienbewerber*innen oder bereits eingeschriebene Studierende an der Deutschen Sporthochschule Köln sind. Voraussetzung die Mitgliedschaft in einem olympischen, paralympischen oder deaflympischen Kader (LK+. NK1, NK2) oder in einem entsprechenden Kader im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten.

Wie hoch ist die Förderung? Wie lange läuft die Förderung?

Jedes der zu vergebenen Stipendien beläuft sich auf 300 Euro monatlich. Gefördert werden in der Regel zwei Semester ab dem 01. Oktober 2023. Finanziert und ausgezahlt wird das Stipendium von der Sportstiftung NRW.

Eine Anschlussförderung ist möglich, sofern die dann geltenden Fördervoraussetzungen für die entsprechende Förderphase gegeben sind.

Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem erfolgreichen Studienabschluss bzw. bei Exmatrikulation. Bei einem Urlaubssemester muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium ausgezahlt werden kann.

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Es können studierende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gefördert werden, deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen im Studium erwarten lässt oder die solche Leistungen bereits erbracht haben:

  • Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern wird insbesondere der Abschluss berücksichtigt, mit dem sie die Qualifikation für das Studium erworben haben, wie z.B. die Abiturnote, Bachelornote o.ä..
  • Daneben können Leistungen im außerschulischen Bereich oder berufliche Leistungen Anhaltspunkte für die Erwartbarkeit besonders guter Leistungen im Studium sein.
  • Bei Studierenden werden insbesondere die bisherigen Studienleistungen berücksichtigt.
Wie werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewählt?
  • Die leistungssportbezogenen Förderkriterien (Sportart, Kaderstatus, Vereinszugehörigkeit bzw. Trainings- oder Lebensmittelpunkt, Studienleistungen) sind von den Bewerberinnen und Bewerbern der Sportstiftung NRW im Bewerbungsverfahren nachzuweisen.
Wie und wann kann ich mich bewerben?

Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden. Der Antrag ist entsprechend der Ausschreibung auf der Homepage der Sportstiftung NRW mit den dort genannten Unterlagen form- und fristgerecht zu stellen. Die Bewerbungsfrist ist in diesem Jahr der 31.07.2023.

Hinweis: Auf eine Förderung durch die Sportstiftung NRW besteht auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Konnten wir hier Ihre Frage beantworten? Wenn nicht, erreichen Sie uns telefonisch unter +49 221 4982-2150 oder per E-Mail unter

Kontakt Stipendienbüro

Szilvia Fekete
Deutsche Sporthochschule Köln
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude / Raum 315
Tel.: +49 221 4982-2150
stipendien@­dshs-koeln.de