Abmeldung von Prüfungen

Abmeldung von Prüfungen fristgerecht

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin von Modulprüfungen und fachpraktischen Prüfungen über das LSF abmelden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Bitte kontrollieren Sie die Abmeldung über LSF!

Nach diesem Termin müssen die Gründe für einen Rücktritt von einer Prüfung oder das Versäumnis einer Prüfung dem Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden (siehe auch Abmeldung von Prüfungen wegen Krankheit).

Abmeldung von Prüfungen wegen Krankheit

Ein ärztliches Attest und das Abmeldeformular müssen dem Prüfungsamt bei krankheitsbedingter Abmeldung (Rücktritt) spätestens am dritten Werktag nach der Prüfung zugehen.

Folgende Einreichungen sind zulässig:

  • Versand per E-Mail an den*die zuständige Sachbearbeiter*in (Formular und Attest als zusammenhängende PDF-Datei)
  • Abgabe während der Sprechzeiten im Prüfungsamt (alternativ im Infopoint)
  • Briefkasten in Raum 105 (Hauptgebäude, 1. OG)
  • per Post (spätestens am zweiten Tag nach der Prüfung muss das Attest bei der Post aufgegeben worden sein).

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