Abschlussarbeiten Bachelor & Master über die P-APP
Prozess der Beantragung zur Zulassung zur Abschlussarbeit
- Suchen Sie sich bitte selbstständig eine prüfungsberechtigte Person, die die wissenschaftliche Betreuung der Arbeit übernimmt.
- Stimmen Sie mit dieser Person das Thema, den Prozess, den/die Zweitgutachter*in und den Titel der Abschlussarbeit ab.
- Bestellung von externen Prüfenden für Abschlussarbeiten: Externe Prüfende können gemäß Beschluss des Rektorats vom 5. Juni 2024 (07/738) für Abschlussarbeiten auf Antrag als Zweitgutachtende eingesetzt werden. Externe Personen können nicht als Erstgutachtende eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind ausschließlich externe Personen mit aktuellem DSHS Lehrauftrag. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt.
- Überprüfen Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllen
- Informationen finden Sie in den Aufklappmenüs weiter unten.
- Reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem angestrebten Starttermin und die dazugehörigen Unterlagen in der P-APP ein. Dieser wird dann automatisch an die zu genehmigenden Stellen weitergeleitet.
- Haben Sie etwas Geduld und warten bis Sie die Anmeldebestätigung in Ihrem Portal abrufen können. Sie werden über Statusänderungen Ihres Antrages über eine E-Mail der P-APP informiert.
Bachelor: Zulassungsvoraussetzungen
- Fristen zur Zulassung einer Abschlussarbeit:
- grundsätzlich kann die Arbeit ganzjährig angemeldet werden
- Zulassungsvorraussetzungen
- Erste-Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) und DLRG in Silber in dem jeweiligen Upload Feld (als eine Datei) in der P-APP bei Antragsstellung hochladen
- Fügen Sie dem Antrag bitte ein kurzes Exposé (1-2 Seiten) über den geplanten Gang der Arbeit unter Nennung der wichtigsten Literatur bei.
Master: Zulassungsvoraussetzungen
- Fügen Sie dem Antrag bitte ein kurzes Exposé (1-2 Seiten) über den geplanten Gang der Arbeit unter Nennung der wichtigsten Literatur bei.
- Fristen zur Zulassung einer Abschlussarbeit:
- grundsätzlich kann die Arbeit ganzjährig angemeldet werden
- grundsätzlich kann die Arbeit ganzjährig angemeldet werden
- Zulassungsvorraussetzungen
- Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen in den Masterstudiengängen finden Sie hier.
- Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen in den Masterstudiengängen finden Sie hier.
- In vereinzelten Studiengängen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (z.B. ein aktuelles Transcript of Records (ToR)). Wenn dies der Fall sein sollte, erscheint dementsprechend ein weiteres Uplaod-Feld. Bitte laden Sie diese Unterlagen auch in der P-APP hoch.
