Wahl für die Vertreterin oder den Vertreter der studentischen Hilfskräfte

Die Studierenden wählen gem. § 15 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln eine Person, die als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46a HG wahrnimmt.

Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters der studentischen Hilfskräfte der DSHS Köln wird gem. Amtlicher Mitteilung Nr. 06/2021 hiermit fristgemäß bekanntgegeben.

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Wahlliste

Bekanntgabe der Wahlliste