Wahlen zu den Organen und Gremien der DSHS Köln

Die Studierenden wählen gem. § 15 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln eine Person, die als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46 a HG wahrnimmt. Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters der studentischen Hilfskräfte der DSHS Köln wird hiermit fristgemäß bekanntgegeben:

  • Die Wahl für die Vertreterin oder den Vertreter der studentischen Hilfskräfte der Deutschen Sporthochschule Köln findet in der Zeit vom 26. - 28. November 2018 statt.
  • An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe in der Mensa vor dem DSHS-Sportshop jeweils in der Zeit von 10.00 - 15.00 Uhr. Zu der Wahl ist ein Lichtbildausweis sowie der Studierendenausweis der Deutschen Sporthochschule Köln mitzubringen.
  • Gemäß § 15 Absatz 2 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln beträgt die Amtszeit der Vertreterinnen/Vertreter der studentischen Hilfskräfte ein Jahr (01.04.2019 - 31.03.2020).
  • Die Wahlvorschläge können bis Montag, den 5. November 2018 (16.00 Uhr) beim Wahlleiter eingereicht werden; entscheidend ist der fristgemäße Eingang bei der Post-stelle (Hauptgebäude).  

Weitere Infos in der Wahlbekanntmachung ...

Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum Senat ...