Personenförderung

Weitere personenbezogene Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden Sie hier.

Darüber hinaus bieten eine Vielzahl weiterer nationaler Förderer themen- und fächerspezifischer Programme an. In ELFI haben Sie die Möglichkeit, weitere Programme zu recherchieren. Gerne unterstützt Sie auch die Forschungsservicestelle bei der Suche nach passenden Programmen. 

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Über das NRW-Rückkehrerprogramm unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW)NachwuchswissenschaftlerInnen beim Aufbau und der Leitung einer selbstständigen Nachwuchsgruppe an einer NRW-Hochschule ihrer Wahl. Angestrebt wird eine Übernahme der geförderten WissenschaftlerInnen in Tenure-Track durch die aufnehmende Hochschule. BewerberInnen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland forschen (mind. für 12 Monate), der Lebensmittelpunkt jedoch vor dieser Zeit in Deutschland gelegen haben (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Die Promotion sollte bei Antragstellung mind. 2 bis max. 6 Jahre zurückliegen (bei MedizinerInnen max. 9 Jahre).  Das Programm steht WissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen offen, die einen Beitrag zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen leisten. Die jährlichen Ausschreibungen erfolgen jedoch themenspezifisch.

Förderumfang: Finanzierung einer Nachwuchsforschergruppe mit bis zu 1,25 Mio € für Personal-, Sachmittel und Investitionen für max. 5 Jahre.

Letzte Bewerbungsfrist: 19. Januar 2019, aktuell keine weitere Ausschreibung

 

Das MKW fördert gelegentlich auch Einzelmaßnahmen für NachwuchswissenschaftlerInnen, welche nicht jedes Jahr bzw. nur einmalig ausgeschrieben werden. Aktuelle Ausschreibungen des MKWs finden Sie hier.

Heinrich Hertz-Stiftung (MIWF)

Die Heinrich Hertz-Stiftung vergibt als Einrichtung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Stipendien an promovierte deutsche Wissenschaftler/innen in NRW für einen Forschungsaufenthalt im Ausland sowie an promovierte ausländische Wissenschaftler/innen für einen Forschungsaufenthalt in NRW. Die Stiftung fördert in Ausnahmen auch Promotionsvorhaben (max. 6 Monate). Eine Förderung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn der/die Bewerber/in kurz vor der Beendigung der Promotionsarbeit steht und der auswärtige Aufenthalt für die Fertigstellung unbedingt erforderlich ist.  Bei Bewilligung wird eine grenzüberschreitende Begründung oder Festigung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem/der/den internationalen Kooperationspartner/in/n erwartet. Die Förderdauer beträgt max. ein Jahr. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um max. weitere 12 Monate möglich. Kurzzeitige Vorhaben (bis zu ca. 6 Wochen) werden in der Regel nicht gefördert. Bewerber/innen mit aktivem Bezug zum Hochschul- und Forschungsbereich werden bevorzugt. Ein Antrag kann nicht von dem/der Bewerber/in selbst gestellt werden, sondern nur von einem/einer in NRW tätigen Fachprofessor/in bzw. Fachwissenschaftler/in.

Förderumfang: Stipendium von  max. 1.500€ pro Monat sowie ggf. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge für max. 1 + 1 Jahr. Die Heinrich Hertz-Stiftung vergibt auch ausschließlich Reisekostenstipendien für Forschungsaufenthalte.

Daimler und Benz Stiftung

Die Daimler und Benz Stiftung vergibt jährlich über ihr Stipendienprogramm für Postdoktorand*innen und Juniorprofessor*innen Stipendien an Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Stärkung ihrer Forschungsautonomie für bis zu max. 2 Jahre. Es soll ihre berufliche Karriere gerade während der produktiven Phase nach ihrer Promotion stärken. Die Fördersumme beträgt für die Dauer von zwei Jahren 40.000 Euro pro Stipendium und kann beispielsweise zur Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte, technischer Ausrüstung, Forschungsreisen oder zur Teilnahme an Tagungen flexibel verwendet werden. Durch regelmäßige Treffen der jungen Wissenschaftler dieses stetig wachsenden Stipendiaten-Netzwerks in Ladenburg fördert die Daimler und Benz Stiftung zugleich den interdisziplinären Gedankenaustausch. Das Förderprogramm steht Bewerber*innen sämtlicher wissenschaftlicher Disziplinen offen, es gibt keine thematischen Einschränkungen. Die Stiftung freut sich insbesondere über bislang von der Anzahl unterrepräsentierte Bewerbungen aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.

Förderumfang: 40.000 € für bis zu 2 Jahre. Die Verwendung der finanziellen Mittel ist freigestellt (ausgenommen: Druckkosten und Verbrauchsmittel).

Antragsfrist: Bewerbungen sind immer vom 1. Juni bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres möglich

Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften

Die Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften fördert im Auftrag des BMBFs über ihr Postdoc-Stipendium-Programm promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen aus dem Bereich Naturwissenschaften, Medizin und Geschichte der Wissenschaften bzw. aus Fachbereichen, die über die vier Klassen der Akademie abgedeckt sind. Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bis sieben Jahre nach Abschluss der Promotion. Mit Bewilligung des Projektes muss ein Wechsel des Arbeitsumfeldes verbunden sein, bei deutschen Bewerber/innen wird ein Aufenthalt im Ausland erwartet. Die Förderlaufzeit beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Nach Ablauf des Stipendiums bietet die Stiftung ein max. 12 monatiges Rückkehrer-Stipendium nach Deutschland an. Über eine bis zu fünfjährige Nachförderung können außerdem Kongressreise- und Publikationskosten sowie in begründeten Fällen auch kurzzeitige Kooperationsaufenthalte im Ausland durch die Akademie finanziert werden

Förderumfang: Dem Lebensalter angepasster Stipendiengrundbetrag plus Auslandszuschlag, pauschalierter Zuschuss für Sach- und Reisekosten sowie einen Reisekostenbeihilfe für max. 2 Jahre. Ggf. können projektspezifische Verbrauchsmittel in begrenztem Umfang beantragt werden.

Boehringer Ingelheim Stiftung

Die Boehringer-Ingelheim-Stiftung ist eine eigenständige, gemeinnützige Stiftung mit thematischem Schwerpunkt in der medizinischen, biologischen, chemischen und pharmazeutischen Wissenschaft.

PLUS 3-Programm
Die Boehringer Ingelheim Stiftung möchte über das PLUS 3-Programm hervorragend qualifizierten Nachwuchsgruppenleiter/innen und -leitern in Medizin, Biologie (keine Förderung von zoologischen und botanischen Projekten) und Chemie die Möglichkeit geben, das eigenständige Forschungsprofil weiter zu entwickeln und ihre Berufbarkeit zu erlangen. Zum Aufbau einer selbstständigen Nachwuchsgruppe können Fördermittel von bis zu 300.000 € pro Jahr für bis zu drei Jahre beantragt werden. Besonders herausragende Gruppenleiter/innen, die in der Medizin angesiedelt sind, können alternativ eine Stiftungsprofessur für fünf Jahre beantragen. Antragsteller/innen sollten ihre Promotion mit exzellentem Ergebnis abgeschlossen, im bisherigen wissenschaftlichen Werdegang hochrangige Veröffentlichungen publiziert haben und über substantielle Auslandserfahrung verfügen. Voraussetzung ist auch die verbindliche Zusage der Universität, eine unbefristete Stelle an den/die Bewerber/in zu geben (Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen). Bewerber/innen sollten bereits eine selbstständige, in einem kompetitiven Verfahren eingerichtete Nachwuchsforschergruppe an einer Universität oder einer anderen Forschungseinrichtung in Deutschland seit max. fünf Jahren leiten. Zusätzliche Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Stiftungsprofessur ist die Berufung auf eine Professur (mindestens W2) und die verbindliche Zusage der Universität, die Arbeitsgruppe anschließend unbefristet mindestens in gleichem Umfang fortzuführen.

Förderumfang: Förderung der eigenen Stelle, weiterer Personalmittel sowie Sach- und Reisemittel für bis zu drei Jahren, Stiftungsprofessuren in der Medizin für bis zu fünf Jahren.

Jährliche Antragsfristen: 30. April und 30. Oktober

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Exploration Grants

Die Boehringer Ingelheim Stiftung fördert über ihr Programm Exploration Grants Ideen und Forschungsrichtungen der medizinischen, chemischen oder biologischen Grundlagenforschung (keine botanischen und zoologischen Projekte) von Nachwuchswissenschaftler/innen, z.B. um die für Forschungsanträge an die DFG notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Es können keine Projekte gefördert werden, die bereits im Rahmen anderer Finanzierungen geplant wurden oder bereits laufen. Anträge zur Finanzierung der eigenen Stelle sowie Anträge ausschließlich für die Beschaffung von Geräten und/oder Verbrauchsmitteln sind nicht möglich. Bewerber/innen sollten ihre Promotion mit exzellentem Ergebnis abgeschlossen, hochrangig publiziert haben und über substantielle Auslandserfahrung verfügen. Weiterhin sollten Antragsteller/innen bereits seit einigen Jahren eine erste selbstständige, in einem kompetitiven Verfahren eingerichtete Nachwuchsforschergruppe an einer Universität in Deutschland leiten. Die Antragstellung unterliegt halbjährlichen Ausschreibungsdeadlines im Frühjahr und im Herbst.

Förderumfang: Förderung von Sach-, Verbrauchs- und Personalmittel mit bis zu 80.000 €.

Jährliche Antragsfristen: 30. April und 30. Oktober 

Beratung

Bei Fragen zu den Förderprogrammen und zur Antragsstellung berät und unterstützt Sie gerne die Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs.