Lehrpreise & Förderprogramme

Die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) ist an der Deutschen Sporthochschule Köln das beratende Gremium im Hinblick auf die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel.

Auf Basis der Ergebnisse des Qualitätsmanagements kann die Kommission Stärken und Schwächen in Studium und Lehre identifizieren und dem Rektorat fundierte Empfehlungen zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel geben. Hochschulangehörige haben die Möglichkeit zu einem jährlichen Stichtag projektbezogen Qualitätsverbesserungsmittel zu beantragen.

Die QVK nimmt Anträge entgegen, die explizit Projekte / Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre in den Blick nehmen, stimmt diese ggf. mit der AG Lehre ab und gibt eine Handlungsempfehlung an das Rektorat.

Weitere Informationen zur Qualitätsverbesserungskommission

Formale Handlungsgrundlagen der QVK

Formale Handlungsgrundlagen der QVK

Die Qualitätsverbesserungskommission wurde auf Basis des Studiumsqualitätsgesetzes NRW im Frühjahr 2012 an der Deutschen Sporthochschule Köln eingerichtet und im § 13 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln verankert:

§ 13 Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission)

(1) Zur Erreichung der Ziele des Studiumsqualitätsgesetzes, wird gem. § 4 Studiumsqualitätsgesetz die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission) eingerichtet.

(2) Das Rektorat beruft auf Vorschlag der Gruppen im Senat die Mitglieder und ihre Stellvertretungen der Qualitätsverbesserungskommission. Die Qualitätsverbesserungskommission umfasst:

  • eine vom Rektorat benannte Prorektorin/ein vom Rektorat benannter Prorektor ist Mitglied als Vorsitzende/Vorsitzender,
  • eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer
  • zwei akademische Mitarbeiterinnen/zwei akademische Mitarbeiter, wobei eine Lehrkraft für besondere Aufgaben vertreten sein soll,
  • eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung,
  • sechs Studierende.

Als kooptiertes, nicht stimmberechtigtes Mitglied nimmt eine Vertreterin/ein Vertreter der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung, Abteilung Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement an den Sitzungen der Qualitätsverbesserungskommission teil.

(3) Die Amtszeit aller Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

(4) Näheres regelt eine Ordnung.

Aufgaben

Gemäß § 4 (1) des „Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen“ (Studiumsqualitätsgesetz)hat die QVK folgende Aufgaben:

„Die Hochschulleitung wird hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung gemäß § 3 durch eine Qualitätsverbesserungskommission beraten. Sie gibt ein Votum zu den Fortschrittsberichten nach § 3 Absatz 3 ab.
Im Übrigen wird sie im Wege der Selbstbefassung tätig und kann insbesondere planerische Vorschläge zur zweckgemäßen Verwendung der Mittel gemäß § 2 erstellen. Die Hochschulleitung ist angehalten, die Vorschläge der Kommission zu berücksichtigen.“

Qualitätsverbesserungsmittel - Fortschrittsbericht

Qualitätsverbesserungsmittel - Fortschrittsbericht

Seit Inkrafttreten des Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrheinwestfälischen Hochschulen - kurz: Studiumsqualitätsgesetz – am 30.04.2011 erhalten die Hochschulen des Landes jährlich eine finanzielle Zuwendung in Höhe von insgesamt 249 Mio. Euro.

Der DSHS Köln fließt jährlich ein Anteil von rund 2,2 Mio. € aus diesem Gesamtbetrag zu.

Die Zuwendung bemisst sich nach der amtlichen Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit. Diese sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) müssen zeitnah und zweckgebunden zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen eingesetzt werden.

Mit dem vorliegenden 2. Fortschrittsbericht erfüllt die DSHS Köln ihre Berichtspflicht gegenüber dem Zuwendungsgeber. Der Bericht folgt dem vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschungdes Landes NRW (MIWF) vorgegebene Berichtsstruktur.

Es werden Informationen über

  • das grundlegende Qualitätsmonitoring und Berichtswesen der DSHS Köln,
  • die Einbindung der Qualitätsverbesserungskommission (QVK),
  • beispielhafte aus QVM finanzierte Maßnahmen,
  • bis die vollständige Verteilung der QVM innerhalb der DSHS Köln

gegeben.

Beantragung von Qualitätsverbesserungsmitteln

Beantragung von Qualitätsverbesserungsmitteln

Erläuterungen zum Antragsverfahren der Qualitätsverbesserungskommission (QVK)

Der DSHS Köln stehen jährlich zweckgebundene Landesmittel zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zur Verfügung (Qualitätsverbesserungsmittel – QVM). Der Gesamtumfang der QVM, welche der DSHS Köln nach einem landesweiten Berechnungsschlüssel zuflossen, betrug in den vergangenen Jahren etwa 2 Mio. Euro pro Jahr. Vorschläge zur Verwendung dieser Mittel können von allen Mitgliedern der Hochschule über das Formblatt „Antrag auf Finanzierung von Maßnahmen aus QVM“ bei der Stabsstelle QL  eingereicht werden.

Formale Voraussetzung:

Als formale Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags gilt die Einreichung des vollständigen Antragsformulars mit einer ausführlichen Beschreibung der beantragten Maßnahme und eines Kostenplans. Die beantragte Maßnahme muss einen begründeten Verbesserungsbedarf für Studium und Lehre an der DSHS Köln aufzeigen. Die zu erwartenden Verbesserungen sind konkret zu benennen – die Schaffung grundlegender Voraussetzungen im Hinblick auf die originären Aufgaben einer Universität können nicht aus QVM finanziert werden.

Monitoring:

Antragsteller/innen sind verpflichtet, nach Bewilligung der Maßnahme in der QVK über den Verlauf und die Zielerreichung der Maßnahme zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt nach Ablauf eines Jahres nach der Bewilligung der Mittel durch das Rektorat. Über die Form des Berichtes (mündl./ schriftl.) entscheidet die QVK im Einzelfall.

Frist für Antragstellung:

Anträge für Projekte werden 2x jährlich behandelt. Hierfür können die Anträge bis zum 28.02. bzw. bis zum 31.08.eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen an der DSHS Köln.

 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an:

StAPS - Abt. Studium, Lehre und QM, Carolin Krumm, Tel.: +49 221 4982-6117, c.krumm@dshs-koeln.de

Geschäftsstelle der QVK, Verena Lilla.: +49 221 4982-2051, v.lilla@dshs-koeln.de

Mitglieder

Die Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission werden gemäß §13 der  Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom Senat vorgeschlagen und vom Rektorat berufen. Folgende Mitglieder sind für die Amtszeit bis 31. März 2024 in der Kommission vertreten:

Gruppe der Hochschullehrer*innen  

Univ.-Prof. Dr. Uwe Kersting (Mitglied)

Univ.-Prof. Dr. Patrick Wahl (stv. Mitglied)

Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

Maria Becker (Mitglied)

Dr. Mark Ludwig (Mitglied)

Dr. Christoph Bertling (stv. Mitglied)

Dr. Daniel Klein (stv. Mitglied)

Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung:

Carolin Krumm (Mitglied)

Budimir Dokic (stv. Mitglied)

Gruppe der Studierenden

Antonia Landgraf (Mitglied)

Niklas Kreft (Mitglied)

Linus Riedel (Mitglied)

Anne Lenkenhoff (Mitglied)

Eva Kwasny (Mitglied)

Theresa Siepe (Mitglied)

Pia Schmidt (stv. Mitglied)

Luca Beckmann-Metzner (stv. Mitglied)

Nele Riesenberg (stv. Mitglied)

In der QVK haben die Studierenden gem. den Vorgaben des Studiumsqualitätsgesetzes NRW die Mehrheit der Stimmen (s.o.). Somit ist, aufgrund der intensiven Einbindung der QVK in alle Belange der Qualität in Studium und Lehre, die unmittelbare Beteiligung der Studierenden an allen Beratungen und Entscheidungen, inkl. den Mittel-Allokationsentscheidungen, gewährleistet.  

Projekte und Ausschreibungen

In den vergangenen Jahren hat sich die QVK schwerpunktmäßig mit folgenden qualitätsrelevanten Themen und Projekten befasst und dafür z.T. Qualitätsverbesserungsmittel verausgabt. Im Intranet ist eine detaillierte Auflistung der bisher angeschafften Qualitätsverbesserungsmittel zu finden ("Gerätepool").

  • Förderung der Internationalisierung des Lehrangebotes durch Übernahme von Reisekosten für internationale Lehrbeauftrage aus dem Reisekosten-Fonds
  • Unterstützung der Abstimmungsprozesse und der inhaltlichen Kohärenz im Modul SQ 2 durch Finanzierung eines Workshops für Lehrkräfte
  • Förderung der Lehrqualität im M.A. Sport- und Bewegungsgerontologie durch Anschaffung eines Altersanzugs
  • Verbesserung der Beratungsqualität im Career-Service durch Finanzierung der Potential-analyse  
  • Anschaffung eines Blinden-PC für die ZB Sportwissenschaft
  • Förderung der Lehrqualität im Lehrgebiet Paralympischer Sport durch Anschaffung / Wartung von Sportrollstühlen
  • Unterstützung der Forschungsorientierung der Lehre im M.A. Human Technology in Sports and Medicine durch Finanzierung des „Meet the Researchers“ – Forum
  • Förderung der Lehrqualität des Instituts für Bewegungs- und Neurowissenschaft durch Anschaffung eines mobilen Bewegungsanalysesystems (Templo D3, s. Gerätepool)
  • Anschaffung von jederzeit ausleihbaren „Ersatz-Beamern“ zur Vermeidung von Qualitätseinbußen in der Präsenz-Lehre
  • Beratung zum Umgang mit Plagiaten an der DSHS Köln und Rückstellung von Finanzmitteln zur Einfüh­rung einer Plagiatserkennungssoftware  
  • Verbesserung der Personalausstattung der Psychologischen Beratungsstelle an der DSHS Köln
  • Verbesserung der Personalausstattung der studentischen Kinderbetreuungseinrichtung „Gummibären e.V.“
  • Regelung und Finanzierung der Aufsicht im Schwimmzentrum während des studentischen Selbststudi­ums
  • Verbesserung der Personalausstattung der Statistik-Beratung für Studierende in allen Studiengängen
  • Sicherung der Lehr-Lern-Redaktion an der DSHS-Köln im Institut für Medien- und Kommunikationsforschung
  • Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Lehre im Dual-Degree Masterstudiengang Human Technology in Sports and Medicine  (Kooperation mit dem RMIT Melbourne) durch Empfehlung zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Softwarelizenzen
  • Verbesserung der Ausstattung der sportpraktischen Lehre in der Lehramtsausbildung des Sportlehrge­biets Turnen (Sportmaterialien)
  • Verbesserung der  technischen Ausstattung für Lehr-Lern-Projekte im Bachelor-Studiengang Sportjourna­lismus  
  • Einführung des Gerätepools und des Infrastrukturfonds und Rückstellung von Finanzmitteln zur War­tung und Instandhaltung der angeschafften Geräte und Materialien
  • Verbesserung der Lehr-Lern-Infrastruktur durch inhaltliche Beratung und Empfehlung zur Bereitstel­lung von Finanzmitteln für verschiedene Maßnahmen in Seminarräumen, Sportstätten und Hörsälen
  • Beratung der inhaltlichen Ausrichtung der DSHS-Lehrpreise und Empfehlung zur Bereitstellung von Fi­nanzmitteln zur Auslobung der Preise
  • Unterstützung der strategischen Kernleitlinie „forschungsorientierte Lehre stärken“ durch die inhaltli­che Beratung und Empfehlung zur Bereitstellung von Finanzmitteln für die entsprechende Ausschrei­bung von „Forschungsorientierten Lehr-Lern-Projekten
  • Verbesserung der Möglichkeiten zur internationalen Imagearbeit durch Ko-Finanzierung einer englisch­sprachigen Image-Broschüre der DSHS Köln