Ein Praktikum innerhalb Europas - ERASMUS+

Erasmus+

Der Deutschen Sporthochschule Köln wurde von der Europäischen Kommission die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE 2021 2027) verliehen. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme der Hochschule an Erasmus+.

Das European Policy Statement beschreibt die Strategie, Ziele und Prioritäten der DSHS für ihre Aktivitäten im Rahmen des ERASMUS+ Programms (2014– 2020). 

Die Erasmus+ Studierendencharta weist auf die Rechte und Pflichten von Studierenden im Erasmus+ Programm hin.

Überblick

Überblick

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In
Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und
Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich
zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von
bewährten Verfahren
Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen

Die Leitaktion 1 umfasst die Fortführung der bisherigen Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Hochschulpersonal.

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier
Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre
ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die
Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und
Jugendhilfe voranbringen.

Vorteile eines Erasmus-Praktikums

Vorteile eines Erasmus-Praktikums

  • Finanzieller Zuschuss (ERASMUS-Teilstipendium) nach Ländergruppen, siehe: Finanzierung
  • Mögliche akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Sonderförderung für Studierende mit Behinderung (ab GdB 30)
  • Sonderförderung für Studierende mit Kind(ern)
Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen

siehe Teilnahmevoraussetzungen

Sonderförderung

Sonderförderung

Studierende mit Behinderung (ab GdB 30) und / oder Kind(ern) haben die Möglichkeit über die Erasmus-Hochschulkoordination eine Sonderförderung zu beantragen.

Dauer und Mehrfachförderung

Dauer und Mehrfachförderung

  • Die Praktikumsdauer muss eine Mindestdauer von 2 Monaten (bzw. 60 Tagen) und darf eine Höchstdauer von zwölf Monaten umfassen.
  • Studierende können mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate, gefördert werden.
  • Das Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus kann flexibel auf Auslandsstudien- und Praktikumsaufenthalte aufgeteilt werden.
Sprachenförderung in ERASMUS+

Sprachenförderung in ERASMUS+

siehe Sprache

Graduiertenpraktika

Graduiertenpraktika

  • Absolventen können für Erasmus+ Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn sie von der DSHS innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase für eine Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen. Absolventen/Graduierte müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein. Die Lauftzeit des Praktikums ist auf max. 12 Kalendermonate beschränkt und wird mit dem Gesamtkontingent von 12 Monaten der vorangehenden Studienphase verrechnet (siehe oben "Dauer und Mehrfachförderung").

Weitere Information zum Programm ERASMUS+

Das Projekt "ERASMUS+ 2014/2015  bis 2020/2021" wird mit der Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichungen trägt allein der Verfasser. Die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.    

 
Allgemeine Informationen zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim 
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 228/882-8877
Fax: +49 228/882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de