Ein Praktikum innerhalb Europas - ERASMUS+

Erasmus+ Förderung

Fördersätze für Praktika im europäischen Ausland
Die monatlichen Stipendienraten für die Praktikumsförderung orientieren sich an dem Zielland, in dem das Praktikum absolviert wird. Die Europäische Kommission hat drei Ländergruppen (basierend auf den Lebenshaltungskosten im Zielland) festgelegt. Die Fördersätze variieren je Projektjahr.
 

Projekt 21 (Laufzeit bis Herbst 2023):

1. Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 480 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

 

Projektjahr 2020 (Laufzeit bis Mai 2023):

  1. Gruppe 1 (monatlich 555 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  2. Gruppe 2 (monatlich 495 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  3. Gruppe 3 (monatlich 435 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

*die Aufteilung der Programmländer in die Gruppen kann sich je nach Projekt ändern.

Sonderförderung
Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) und / oder Kind(ern) können zusätzlich eine Sonderförderung über die DSHS beantragen.   

(Finanzielle) Förderzeit
Die Mindestdauer des Praktikums beträgt zwei Monate. Die maximale, finanzielle Förderzeit im Projekt 20 & 21 beträgt für Praktika drei Monate. Bei einem längeren Praktikumszeitraum können somit Aufenthalts- und finanzielle Förderdauer voneinander abweichen.

Hinweis
Reise- und Aufenthaltskosten sowie alle weiteren Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden. Studierende erhalten Erasmus+ Mittel während des Auslandsaufenthalts als Zuschuss zu aus-landsbedingten Mehrkosten (kein Voll-Stipendium). Eine parallele Förderung von Teilnehmern für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.