Ein Praktikum innerhalb Europas - ERASMUS+

Teilnahmevoraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation an der DSHS (voll immatrikulierte Studierende)
    Praktikumsaufenthalte sind bereits ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr förderfähig
  • Studienbezug (sinnvoller fachlicher und beruflicher Bezug des Praktikums zum Studium)
  • Vollzeitbeschäftigung
  • Praktikumsdauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten
  • Praktikum findet in einem förderfähigen Land* statt (Programmland, s.u.)
  • Kenntnisse in der Landes- bzw. Arbeitssprache
  • Hohe Motivation
  • Recherche über das Praktikumsunternehmen

    *Programmländer:
  • alle 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie folgende Programmländer außerhalb der EU: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Serbien.
  • Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten können über Erasmus+ gefördert werden. Liste der überseeischen Länder und Gebiete, die im Beschluss 2013/755/EU und 2014/137/EU des Rates festgelegt sind, finden Sie hier.

Hinweise

    • Praktika werden eigenständig gesucht.
    • Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. Nationale Agenturen)
    • Erasmus+ Graduiertenpraktika