M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.
Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums (fachspezifische Bestimmungen zur Einschlägigkeit können der Anlage A der Zulassungsordnung entnommen werden)
- Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
- Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.
Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit.
Studienanfänger*innen des M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen: wissenschaftliches Arbeiten, Statistik, Anatomie und Physiologie, Neuromechanik, Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Trainings- und Rehabilitationswissenschaften. Gute Englisch-Kenntnisse sind essentiell, da der überwiegende Teil an relevanter Literatur auf Englisch ist.
⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar.
Studiengangspezifische Fragen zur Zulassung

Tobias Morat
Studiengangskoordination
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