Deutschlandstipendium

Wer kann sich bewerben?

Es können sich Studierende bewerben, die sehr gute Studienleistungen haben und Studienanfänger*innen mit überdurchschnittlichen Leistungen. Studierende, die ein Kind haben oder Angehörige betreuen, eine Behinderung/Erkrankung haben oder zu einem Kader (Leistungssport) zählen, reichen bitte separate Nachweise hierüber ein. Gefördert werden Studienanfänger*innen sowie Studierende höherer Fachsemester. Förderfähig sind sowohl ein Erst- als auch ein Zweitstudium in einem Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengang, sowie in einem Weiterbildungsmaster. Voraussetzung ist die Einschreibung als Ersthörer*in an der DSHS. Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement ist eine Bedingung zum Erhalt des Deutschlandstipendiums. Sonstige Befähigungen und besondere persönliche Leistungen, wie etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiographie werden besonders berücksichtigt. Des Weiteren begrüßt die Deutsche Sporthochschule Köln ausdrücklich die Bewerbung von Frauen und Studierenden mit besonderen Voraussetzungen (z.B. Migrationshintergrund, Bildungsaufstieg) im Sinne der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 € monatlich. Die Hälfte dieses Stipendiums wird durch ein Unternehmen, eine Stiftung oder eine Einzelperson übernommen. Die andere Hälfte übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wie lange läuft das Stipendium?

Ein Stipendium umfasst eine Förderung von zwei Semestern. Das Stipendium wird jedoch nicht länger als die Regelstudienzeit gewährt (Ausnahme: Vorliegen besonderer Härtefälle).  

Wie viele Stipendien werden im kommenden Semester vergeben?

Die genaue Anzahl der Stipendien, die jedes Jahr vergeben werden, hängt unmittelbar davon ab, wie viele Stipendien die Hochschule einwerben kann. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre kann man sagen, dass pro Wintersemester ca. 30-50 Stipendien vergeben werden.

Welche Leistungsnachweise muss ich erbringen?

Neben dem Bewerbungsformular benötigen Sie weitere Unterlagen/Zeugnisse, die individuell zusammengestellt werden müssen. Detaillierte Angaben finden Sie unter dem Punkt Bewerbung.  

Kann ich mich als Abiturient*in bzw. Promotionsstudent*in bewerben?

Die Bewerbung und der Erhalt des Deutschlandstipendiums ist an die Immatrikulation an der Deutschen Sporthochschule Köln gebunden. Studienbewerber*innen können sich ebenfalls auf das Stipendium bewerben. Es wird nach der Auswahl durch die Jury geprüft, ob eine Immatrikulation stattgefunden hat. Promotionsstudent*innen können sich nicht für das Deutschlandstipendium bewerben. 

Kann ich mich als ausländische*r Studierende*r bewerben?

Ausländische Studierende, die ihr Abitur im Ausland erworben haben und an der Deutschen Sporthochschule Köln eingeschrieben sind, können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben. Es ist möglich, Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache einzureichen.  

Zusätzliches Studium an einer anderen Uni. Kann ich mich bewerben?

Ich studiere (zusätzlich) an einer anderen Universität. Kann ich mich bewerben?

Der Erhalt des Deutschlandstipendiums ist an eine Immatrikulation an der Deutschen Sporthochschule Köln gekoppelt. Ausschlaggebend ist die Ersthörerschaft. Studierende, die Ersthöhrer*innen an einer anderen Hochschule (z.B. Universität zu Köln) sind, können sich an dieser Hochschule über das Deutschlandstipendium informieren und sich dort bewerben.

Praktikum oder Auslandssemester. Kann ich mich bewerben?

Ich bin im Förderzeitraum im Praktikum bzw. Auslandssemester/-praktikum. Kann ich mich bewerben?

Ja, eine Bewerbung ist möglich. Bei einem Praktikum ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lassen sich Stipendiat*innen beurlauben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium ausgezahlt werden kann. Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen an das Stipendienbüro.

Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium. Kann ich mich bewerben?

Ich schließe mein Bachelorstudium an der Deutschen Sporthochschule Köln nach dem Sommersemester 2023 ab und beginne im Wintersemester 2023/24 mein Masterstudium an der Deutschen Sporthochschule Köln. Kann ich mich für das Deutschlandstipendium bewerben?

Ja,Sie können sich bewerben. Bitte tragen Sie in das Bewerbungsformular das voraussichtliche Studienende ein. Falls Sie den Studienplatz in dem Masterstudiengang an der Deutschen Sporthochschule nicht bekommen, sind Sie verpflichtet, dies dem Stipendienbüro zu melden. Die Förderung kann über Ihr Studienende hinaus nicht gewährt werden.

Wer entscheidet darüber, ob ich ein Stipendium bekomme?

Eine Jury sichtet nach Ablauf der Bewerbungsphase alle Bewerbungsunterlagen. In einer Jurysitzung wird über die zu vergebenden Stipendien entschieden. Die Jury setzt sich aktuell aus Vertreter*innen des Career Service, des Studierendensekretariats, des International Office, des Hochschulsports/Leistungssports, des Familienservicebüros und dem Vertreter der Studierenden mit einer chronischen Krankheit/Behinderung zusammen.

 

Ich erhalte BAföG. Wird das Stipendium darauf angerechnet?

Ich erhalte BAföG. Wird das Stipendium darauf angerechnet?

Das Deutschlandstipendium wird nicht auf das BaföG angerechnet.  

Mit ERASMUS oder DAAD im Ausland ... Zählt das als Doppelförderung?

Ich war/bin mit dem ERASMUS- oder einem DAAD-Programm im Ausland. Zählt das als Doppelförderung?  

Bitte entnehmen Sie hierzu die aktuellen Beschlüsse dieser Seite.

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