Studieren mit Familie

Die Vereinbarung eines Studiums mit Familienaufgaben stellt hohe Anforderungen an Studierende und erfordert eine Menge an Organisation. Die Deutsche Sporthochschule Köln unterstützt Studierende mit Kind bzw. Kindern oder Pflegeaufgaben durch verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote. So haben Studierende mit Kind zum Beispiel die Möglichkeit, sich früher als ihre KommilitonInnen für Kurse einzutragen, sie können eine Fristverlängerung bei der Abschlussarbeit beantragen oder sich von Prüfungen befreien lassen. Neben internen Angeboten und Maßnahmen der Hochschule berät das Familienservicebüro auch zu Gesetzgebungen des Bundes, wie etwa dem neuen Mutterschutzgesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.  

Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Beratungsangeboten und Anlaufstellen.

Der Familienservice der Sporthochschule bietet für Studierende einen Elternverteiler an. Zur Aufnahme schreiben Sie uns gerne eine Mail!

Studienorganisation

Schwangerschaft und Mutterschutz

Als Studentin kannst Du Deine Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Universität mitteilen, sobald Du von Deiner Schwangerschaft weißt. Eine Verpflichtung besteht dabei nicht, aber Du kannst Dich nur auf Deine Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes berufen, wenn Du der Universität offiziell mitgeteilt hast, dass Du schwanger bist oder stillst. Sofern Du Dich als schwangere/stillende Studierende für eine Anzeige der Schwangerschaft im Sinne des Mutterschutzgesetzes entscheidest, melde Dich für Infos und Beratungswünsche im Familienservicebüro der Deutschen Sporthochschule Köln. Auch studierende Väter beraten wir gerne bei Fragen und Anliegen.

Angebote aus dem Familienservicebüro:

  • Unterstützende Angebote der Hochschule
  • Unterstützung bei der Betreuungsplatzsuche
  • Meldung der Schwangerschaft
  • Beratung für (werdende) Väter und Mütter
  • Studienverlaufsgestaltung während der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Vorsorge und Schutz durch das Mutterschutzgesetz
  • Finanzierungsmöglichkeiten

Eine genaue Prozessbeschreibung findest Du hier.

Genauere Informationen zum Mutterschutzgesetz für Studentinnen findest Du auf der folgenden Seite.

Bevorzugte Einwahl in Lehrveranstaltungen

Die Sporthochschule ermöglicht studierenden Eltern, eine bestmögliche Vereinbarkeit der Kinderbetreuung mit den Lehrveranstaltungen zu erzielen.

Hierfür haben Sie die Möglickeit, die Wahl Ihrer Lehrveranstaltungen vor Anmeldefrist einzureichen. Dies erfolgt über das . Die Voraussetzung hierfür ist Ihre Matrikelnummer und die einmalige Vorlegung der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

Sofern Sie sich für den E-Mail Verteiler des Familienservicebüros angemeldet haben, informieren wir Sie rechtzeitig vor der regulären Bewerbung mittels einer Mail und dem dazugehörigen Formular, in das Sie Ihre Lehrveranstaltungen eintragen und fristgerecht an das Familienservicebüro zurückschicken.

Für Rückfragen oder zur Aufnahme in den Verteiler für studierende Eltern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Urlaubssemester

Bei einem Urlaubssemester unterbrechen Sie ihr Studium für ein Semester, bleiben aber immatrikuliert. Sie verlieren ihren Studienplatz nicht, wie das bei einer Exmatrikulation der Fall wäre. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester. Es hat dadurch keine Auswirkungen darauf, ob Sie ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen oder nicht. Auch Kindergeld erhalten Eltern in den meisten Fällen während eines Urlaubssemesters weiterhin.

Nach Rücksprache mit dem Studienrendesekretariat ist ein Urlaubssemester aufgrund familiärer Verpflichtungen möglich. Erste Informationen zu einer Beurlaubung erhalten Sie hier.

Beratung

Familienservice

Die Vereinbarkeit von Familie und Studium impliziert viele unterschiedliche Herausforderungen und kann durch Mehrfachbelastungen zum Problem werden. Der Familienservice der DSHS unterstützt Sie auf der Suche nach Lösungen bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie.

Hierfür bieten wir eine vertrauliche, ressourcenorientierte und lösungsorientierte Beratung direkt am Campus an. Gerne kann eine Beratung auch Online, telefonisch oder via E-Mail vereinbart werden.

Wir bieten Beratung:

  • zum Angebot des Familienservicebüros
  • zu Schwangerschaft und Mutterschutz, darüber hinaus auch Elternzet, Elterngeld und Kinderbetreuung
  • bei Vaterschaft
  • zur Unterstützung bei Pfelgeverantwortung
  • sowie Information zu Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen studierenden Eltern

Sollten Sie zu den Themen eine Beratung wünschen melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei uns.

Weitere Beratungsmöglichkeiten am Campus

Außerdem bietet die DSHS weitere Beratungsangebote an:

Bei Fragen zur Organisation des Studiums wenden Sie sich bitte direkt an die Studienberatung der Deutschen Sporthochschule. Falls studienbezogene oder persönliche Probleme aufkommen sollten, verweisen wir direkt an die psychologische Beratung der DSHS.

Zudem gibt es noch den AStA, der im Studium bei allen Fragen und Problemen unterstützt.

In Fragen zur eigenen Gesundheit gibt es zusätzlich noch das studentische Gesundheitsmanagment (SGM).

Auf der Suche nach Jobs oder Karrieremöglichkeiten, ist derSpoho-Career Service sehr zu empfehlen.

 

Finanzierung

Elterngeld

Elterngeld ist eine finanzielle Stütze, die vom Staat an Eltern von Säuglingen und Kleinkindern gezahlt wird. Es schafft einen Ausgleich, falls Eltern weniger Einkommen haben, weil Sie weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch soll Hilfe geleistet werden, die finanzielle Lebensgrundlage der Familie zu sichern.

Auch Studierende haben Anspruch auf Elterngeld. Das Studium muss, um Elterngeld zu erhalten, nicht unterbrochen werden.

Es gibt drei Varianten des Elterngeldes:

  • Basiselterngeld (ab 300 Euro)
  • ElterngeldPlus (ab 150 Euro)
  • Partnerschaftsbonus

Die Antragsstellung läuft über die Elterngeldstelle deiner Stadt.

Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie im Familienservicebüro und auf der Seite des Familienportal hier.

Familienstipendium

Das Familienstipendium richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen mit Familienaufgaben. Sie sollen in ihrem Berufsweg zum*zur Wissenschaftler*in gefördert werden.

Die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familienaufgaben gilt als zentrale Hürde in Bezug auf eine Weiterqualifizierung in der Wissenschaft. Das Stipendium soll zusätzliche Freiräume erschließen (z.B. durch die Finanzierung einer Tagespflegeperson), die zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Publikation genutzt werden.

Aktuell kann die Unterstützung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 beantragt werden. Anträge sind bis zum 15.10.2024 fristgerecht an die Gleichstellungsbeauftragte Frau Dr. Bianca Biallas per Mail in einem pdf-Dokument unter einzureichen.

Download Ausschreibung

Download Antragsformular

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Familienservicebüro und in der Stipendienordnung.

 

Deutschlandstipendium

Die Deutsche Sporthochschule Köln nimmt seit 2011 am Deutschlandstipendium teil. 

Ein einzelnes Stipendium umfasst die Förderung einer Studierenden oder eines Studierenden mit 300 Euro monatlich für mindestens ein Jahr. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine fünfköpfige Jury. 

Gefördert werden u.a. Studierende, die unter erschwerten Bedingungen, z.B. familiäre Verpflichtungen, studieren.

Elternverteiler

Du möchtest regelmäßige und frühzeitige Infos, Neuerungen und Termine via Mail erhalten?

Dann melde dich für den Elternverteiler an.

 

Kontakt

Familienservicebüro

Familienservicebüro

Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, Erdgeschoss Raum 62
Telefon +49 221 4982-7251
E-Mail