M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.

Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums (fachspezifische Bestimmungen zur Einschlägigkeit können der Anlage A der Zulassungsordnung entnommen werden)  
  • Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
  • Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.

Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit. 

Studienanfänger*innen des M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen:

  • hohes Interesse an der Sportkommunikation
  • grundlegende Kenntnisse aus dem Gebiet der Sportwissenschaften und/ oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften
  • grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden und in der Statistik
  • grundlegende Erfahrungen mit einem einschlägigen Statistikprogramm
  • Interesse am forschungs- sowie anwendungsorientierten Arbeiten
  • gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
  • sicherer Umgang mit englischsprachiger Literatur
  • Spaß am Umgang mit Sprache und Zahlen
  • Teamfähigkeit
  • Arbeitsbereitschaft

Unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils können sich neben Bewerber*innen anderer Hochschulen die Absolventen*innen aller Bachelor-Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln auf den Master-Studiengang bewerben, die die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.


⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar. 

Allgemeine Fragen zum Masterzugang

Studiengangspezifische Fragen zur Zulassung

Dr. Mark Ludwig
Dr.

Mark Ludwig

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