M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.
Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums (fachspezifische Bestimmungen zur Einschlägigkeit können der Anlage A der Zulassungsordnung entnommen werden)
- Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
- Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.
Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit.
Studienanfänger*innen des M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen:
- hohes Interesse an der Sportkommunikation
- grundlegende Kenntnisse aus dem Gebiet der Sportwissenschaften und/ oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften
- grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden und in der Statistik
- grundlegende Erfahrungen mit einem einschlägigen Statistikprogramm
- Interesse am forschungs- sowie anwendungsorientierten Arbeiten
- gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
- sicherer Umgang mit englischsprachiger Literatur
- Spaß am Umgang mit Sprache und Zahlen
- Teamfähigkeit
- Arbeitsbereitschaft
Unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils können sich neben Bewerber*innen anderer Hochschulen die Absolventen*innen aller Bachelor-Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln auf den Master-Studiengang bewerben, die die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar.
Studiengangspezifische Fragen zur Zulassung
Mark Ludwig
Studiengangskoordination
Telefon | +49 221 4982-6230 |
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