Ein elementarer Punkt bei der Planung des Studiums ist die Finanzierung. Dabei spielen vor allem die Ausgaben eine wichtige Rolle. Die Gesamtausgaben für Studierende ergeben ungefähr 997€ pro Monat (Schätzung auf Basis der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerk aus dem Jahr 2021).
Hinzu kommt der Semesterbeitrag der pro Semester in Höhe von 335.30€ (Stand SoSe 2026) zu bezahlen ist. Dieser enthält ein deutschlandweit gültiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.
Der Semesterbeitrag muss einmal pro Semester in Höhe von 335.30€ (Stand SoSe 2026) gezahlt werden. Er umfasst den Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KStW) und den Beitrag für die Studierendenvertretung (AStA). Für jedes weitere Semester nach dem Ersten gibt es eine Rückmeldephase.
In Köln liegt die Erwerbstätigkeitsquote von Studierenden bei 75.7% (laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks). Ein Nebenjob ist für viele Studierende also ganz normal und oft auch notwendig. Gleichzeitig sollte der damit verbundenen Zeitaufwand nicht unterschätzt werden, insbesondere in Kombination mit Studium und Sport.
Um einen Eindruck davon zu bekommen, in welchen Bereichen und an welchen Orten viele Spoho-Studierende neben dem Studium arbeiten, folgt hier eine beispielhafte Auswahl:
Um Studierende bei der Jobsuche zu unterstützen, bietet die Spoho eine eigene Jobbörse an.
Spoho-Jobbörse
Viele Studierende benötigen Unterstützung, um den Lebensunterhalt finanzieren zu können. Es gibt vielfältige Angebote, die zur Verfügung stehen. Zum Beispiel: BAFöG, Stipendien oder Studienkredite.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in Deutschland. Sie fördert besonders leistungsstarke und engagierte Studierende unabhängig von Studienfach und Hochschule und unterstützt derzeit rund 13.300 Studierende sowie 1.200 Promovierende.
Eine Bewerbung ist auf zwei Wegen möglich: Im ersten oder zweiten Fachsemester können Sie sich selbst über einen Auswahltest bewerben, in der Regel startet die Bewerbungsphase jedes Jahr im Januar. Ab dem dritten Fachsemester besteht zudem die Möglichkeit, durch Professor*innen der Spoho vorgeschlagen zu werden, wenn Sie zu den besten 10 Prozent Ihres Jahrgangs gehören. Vorschläge sind ganzjährig möglich.
Weitere Informationen zur Selbstbewerbung und zum Vorschlagsverfahren finden Sie über die jeweiligen Links.
Das Bundesausbildungsfördergesetz, kurz BAFöG genannt, dient der Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Aber wer bekommt es und wieviel eigentlich? Antworten auf diese Fragen liefert das Amt für Ausbildungsförderung beim Kölner Studierendenwerk.
Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende mit herausragenden Leistungen finanziell und ideell in ihrer akademischen Ausbildung. In Deutschland gibt es 13 Förderungswerke, die Stipendien an Studierende und Promovierende vergeben. Überdurchschnittliche Leistungen sind bei der Bewerbung genauso wichtig wie gesellschaftliches oder soziales Engagement.
Der Hildegardis-Verein e.V. mit Sitz in Bonn unterstützt seit 115 Jahren Frauen bei Studienvorhaben und anderen Qualifizierungsprojekten finanziell und ermutigt sie durch ein großes Frauen-Netzwerk. „Bildung verleiht Flügel“ ist das Motto des Vereins. Die Vergabe von zinslosen Darlehen ist eines von vielen Aufgabenfeldern des Hildegardis-Vereins e.V., der innovative Mentoring- und Tandemprogramme in den Bereichen Inklusion, Führung und Kirche durchführt. Der Hildegardis-Verein vergibt ganz aktuell zinslose Darlehen an geflüchtete Frauen aus der Ukraine, die ihr Studium in Deutschland fortsetzen
Bei der KfW-Bank können Studierende ab dem ersten Semester eine monatliche Auszahlung von bis zu 650 Euro, bis zu 14 Semester lang, in Anspruch nehmen. Über die Höhe der monatlichen Auszahlung entscheiden die Studierenden selbst. Anträge können über das Kölner Studierendenwerk, das als Vertriebspartner den KfW-Studienkredit vermittelt, bei der KfW-Förderbank eingereicht werden. Das Kölner Studierendenwerk bietet eine intensive persönliche Beratung an und führt die rechtlich notwendige Legitimationsprüfung durch.
Der Studierendenförderungsfonds der Universität zu Köln soll die soziale Lage der Studierenden der Universität zu Köln, der Hochschule für Musik und Tanz Köln sowie der Deutschen Sporthochschule Köln verbessern. Mit den Mitteln des Fonds werden zum einen Studierende bei der Vorbereitung auf ihre Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit im letzten Studienabschnitt unterstützt. Zum anderen werden Projekte gefördert, die die soziale Infrastruktur der Studierenden verbessern oder der Gesundheitsvorsorge dienen. So fließen Gelder des Fonds zum Beispiel in Maßnahmen für Studierende mit Behinderung oder für Studierende mit Kindern.
Wie viel darf ich arbeiten?
Sie sind als Studierende und nicht als Arbeitnehmer anzusehen, wenn Sie in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden die Woche und in der vorlesungsfreien Zeit nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten. Diese Regelung gilt für deutsche Studierende, sowie Studierende aus der EU/EWR/Schweiz.
Internationale Studierende die nicht aus der EU/EWR/Schweiz kommen, dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr oder 20 Wochenstunden pro Jahr arbeiten – hierfür ist keine Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig. Bei selbstständigen Tätigkeiten müssen internationale Studierende aus Drittstaaten eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erhalten.
Was ist, wenn mein Nebenjob mehr Zeit einnimmt?
Wenn Sie mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit oder 40 Stunden in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten und mehr als 538€ pro Monat verdienen, werden Sie auch als Studierende sozialversicherungspflichtig.
Was müssen internationale Studierende beim Jobben neben dem Studium beachten?
Für internationale Studierende, die neben dem Studium arbeiten möchten, gelten bestimmte Rahmenbedingungen.
Studienberatung: Hilfe bei Orientierung und fachlicher Beratung
Am Sportpark Müngersdorf 6
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Der InfoPoint: Die erste Anlaufestelle auf dem Campus
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