Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Zulassung, Bewerbung, Fristen und Termine. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den M.A. Tanz sind in der Prüfungsordnung und in der Zulassungsordnung geregelt.
Zum M.A. Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis kann nur zugelassen werden,
oder
und
und
Die persönliche Eignung, die ein besonderes Interesse an dem Weiterbildungsmasterstudiengang und eine dementsprechend hohe Motivation und besonderes Engagement erfordert, muss durch Zeugnisse einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit in entsprechenden Berufsfeldern und ein persönliches Motivationsschreiben dargelegt werden.
Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse mittels der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) ist für Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern zwingend notwendig. Der Test darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein. Eine solche Sprachprüfung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Deutsch als Muttersprache geführt wird.
Die Bewerber*innen müssen mindestens 6 Jahre englischen Sprachunterricht an Gymnasien oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen nachweisen. Bewerber*innen mit geringeren englischen Spracherfahrungen müssen die notwendige Sprachkompetenz auf andere Weise nachweisen. Bestehen Zweifel an den erforderlichen Englischkenntnissen, kann eine entsprechende Sprachprüfung in schriftlicher und/oder mündlicher Form durchgeführt werden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen insgesamt beinhalten:
Die Bewerbung erfolgt ab 1. April bis spätestens 15. Juni über das Campusmanagementportal mySpoho.
Bitte beachten Sie, dass vor diesem Zeitpunkt keine Bewerbung möglich ist. Wenn es soweit ist, wählen Sie in mySpoho zunächst “Weiterbildungsmaster” aus und registrieren Sie sich. Wählen Sie anschließend unter "Antragsdaten" das für Sie zutreffende Wintersemester aus und laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form hoch.
Nächster Studienbeginn
Wintersemester 2027
Bewerbungszeitraum
Anfang April 2026
bis 15.06.2026
Prüfung der Bewerbungen, ggf. Rückfragen an Bewerber*innen, Versand der Zulassungen
ab Juli 2026
Einschreibung
ab August/September 2027
Das Studierendenentgelt pro Semester des Studiengangs Master of Science Sportphysiotherapie beträgt 2050 Euro. Dieses Studierendenentgelt pro Semester wird durch die Studierenden vor Beginn des jeweiligen Semesters überwiesen. Die Gesamtkosten für sechs Semester betragen somit 12.300 Euro. Darin enthalten sind die Einschreibungs- und alle Prüfungsgebühren. Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von sechs Semestern fällt ab dem 7. Semester anstelle des regulären Studierendenentgelts ein reduziertes Studierendenentgelt in Höhe von 300 Euro pro weiterem Semester an.
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis der Sporthochschule (Spoho-Card) und haben Studierendenstatus (z.B. in der Bibliothek, in der Mensa gilt der Gästetarif). Optional steht es den Studierenden frei, zusätzlich den offiziellen Semesterbeitrag des Studierendenwerks Köln zu entrichten und damit das Deutschlandsemesterticket zu erhalten.
Unterbringung und Verpflegung müssen von den Studierenden individuell organisiert und finanziert werden. Auf dem Campus der Deutschen Sporthochschule Köln befindet sich das Gästehaus, welches Unterbringungsmöglichkeiten zu Sonderkonditionen für Sie bereithält. Geben Sie dafür bitte direkt bei Ihrer Buchungsanfrage an, dass Sie diesen Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule studieren. Auf Nachfrage helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach entsprechenden Möglichkeiten der Unterbringung.
Einen guten Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten in der wissenschaftlichen Weiterbildung bekommen Sie in der aktuellen Broschüre:
Nachfolgend haben wir Ihnen zudem die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt:
Bundesprogramme
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium können junge Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen, um ihre weitere berufliche Qualifizierung zu finanzieren.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung berufliche Weiterbildung und unterstützt insbesondere kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende.
Länderprogramme
Baden-Württemberg: Förderprogramm für Fachkurse
Bayern: Bayrischer Bildungsscheck
Bremen Weiterbildungsscheck
Hamburg: Weiterbildungsbonus
Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten
Niedersachsen: Weiterbildung in Niedersachsen – WiN
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Rheinland-Pfalz: Qualischeck
Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG DIREKT
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Programme in Österreich
Für Studierende gibt es etliche Stipendien, die bei der Studienfinanzierung helfen – und zwar nicht nur für Hochbegabte. Immer wieder werden Stipendien aus Mangel an Bewerber*innen nicht vergeben – nachfragen lohnt sich!
Deutschlandstipendium
Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Stipendien der Förderungswerke
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Friedrich-Ebert-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Friedrich-Naumann-Stiftung
Heinrich-Boell-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Cusanuswerk
Ev. Studienwerk e.V. Haus Villigst
Avicenna-Studienwerk
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
Bildungskredit der Bundesregierung (Abwicklung durch KfW)
Der Bildungskredit der Bundesregierung wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Lebenspartner*in gewährt. Die Abwicklung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei einem Zinssatz von derzeit über 9% (Stand November 2023) sollte genau geprüft werden, ob dies die individuell beste Finanzierungsform darstellt.
Darlehen in Notlagen des Kölner Studierendenwerks
In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen.
Förderung durch das Finanzamt = Steuern sparen
Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten zählen neben den Gebühren für die Weiterbildung bzw. das Studium auch Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Arbeitsmittel, Zinsen für Studienkredite, etc.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.
Kindergeld
Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium), in einer Übergangszeit z.B. zwischen Schulabschluss und Studium oder wenn es arbeitslos ist.
Wohngeld
Unter Umständen können Sie Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Familienservice der Deutschen Sporthochschule
Der Familienservice der DSHS unterstützt Studierende und Mitarbeiter mit diversen Angeboten, um eine Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern.
Nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) gehört die wissenschaftliche Weiterbildung gemäß §3 Aufgaben, Absatz 1 zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Weiter heißt es in §62 „Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung“, Absatz 5, dass für die Inanspruchnahme dieser erbrachten Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte festzusetzen sind. Die erhobenen Gebühren/Entgelte decken auf Basis der Vollkostenrechnung alle anfallenden Kosten z.B. für Lehrkräfte, Räume oder Mitarbeiter*innen, die für die Koordination und Betreuung der Weiterbildungen verantwortlich sind, ab. Etwaig anfallende Kosten für Übernachtungen, Verpflegung oder ggf. Lehrbücher sind nicht inkludiert und müssen individuell gezahlt werden.