1. Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters
Wer die Hochschule geplant verlassen will, kann auf mySpoho unter Mein Studium → Anträge → Exmatrikulation den entsprechenden Antrag stellen. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (im Sommersemester zum 30.09. | im Wintersemester zum 31.03.) wirksam. Nach Antragsgenehmigung durch das Studierendensekretariat erhalten die Studierenden per E-Mail ihren Exmatrikulationsbescheid.
Wenn die Rückmeldung zum Folgesemester bereits erfolgt ist, dann muss zusätzlich der Studierendenausweis (Chipkarte) eingereicht werden. Diesen können Sie bei den Kolleg*innen im InfoPoint abgeben oder postalisch einsenden.
Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn der Antrag auf Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters eingeht.
Die Rückerstattung muss ebenfalls online über mySpoho unter Mein Studium → Anträge → Erstattung Beiträge beantragt werden.
2. Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung
Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung kann jederzeit gestellt werden. Der Antrag kann nur nach Abgabe des aktuellen Studierendenausweises (Vorgehensweise siehe 1) genehmigt werden. Die Exmatrikulation erfolgt dann mit dem Datum der Antragsstellung.
3. Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung
4. Sonstige Gründe
Studierendensekretariat
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, 1. OG