Erfindungen, Patente & Schutzrechte

Die Deutsche Sporthochschule Köln unterstützt ihre Forschenden bei der Sicherung und Verwertung von Erfindungen und Schutzrechten. Auf Grundlage des Arbeitnehmererfindungsgesetzes begleiten wir Erfinder*innen im Patentierungs- und Verwertungsprozess – von der Erstberatung bis zur Anmeldung, ohne dass Patentierungskosten privat vorfinanziert werden müssen.

Kurz und knapp

  • Erst patentieren, dann kommunizieren!
  • Hochschulangehörige müssen Erfindungen in jedem Fall der Deutschen Sporthochschule Köln melden!

FAQ


Geistiges Eigentum - international 

Als intellectual property (IP) bezeichnet – und sein Schutz ist von enormer Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schnell und effektiv in marktfähige Produkte umgesetzt werden. Innovationen werden dabei durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert und sichern die Exklusivität.


Ein Patent ist eine technische Erfindungen, also eine technische Lösung für ein technisches Problem.

Was ist patentierbar?

  • Die Erfindung muss neu sein, d.h. die Erfindung darf es so auf der ganzen Welt noch nicht geben.
  • Es muss eine erfinderische Tätigkeit vorliegen. Das bedeutet, Bekanntes oder Unbekanntes so zu kombinieren, dass nicht jeder darauf gekommen wäre.
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein. Dies bedeutet, dass sie verkäuflich sein und irgendeinen Nutzen haben sollte.

Und wozu braucht man es?  

Patente sind vorrangig Innovationstreiber. Sie ermöglichen ein Ausschließungsrecht und verschafft dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil für einen gewissen Zeitraum. Gleichzeitig verringert sich dadurch sein F&E Risiko.

Patente stellen außerdem technisches Wissen frei zur Verfügung. 80% des technischen Wissens ist in Patenten zu finden, dabei sind mehr als 90% der Patente sind nicht (mehr) in Kraft, somit ist dieses Wissen frei nutzbar. Gleichzeitig verhindern Patente Doppelerfindungen.

An Hochschulen tragen Patente zur Profilbildung durch die Entwicklung von Exklusivität / Alleinstellungsmerkmalen in der Forschung bei. Sie ermöglichen, die eigenen Erfindungen für die industrielle Weiterentwicklung anschlussfähig zu machen und bieten einen Anreiz für industrielle Kooperationen. Denn sie schaffen eine klare Rechtslage für Drittmittelprojekte gegenüber Dritten. Durch diesen Beleg der Innovationskraft erhöht man seinen Wettbewerbsvorteil bei der Einwerbung weiterer Drittmittel. Die entstehenden Erlöse können wiederum zur Finanzierung weiterer Forschung genutzt werden. Außerdem können Patente die Grundlage für wissenschaftliche Ausgründungen (Spin-offs) sein.


Ablauf einer Erfindungsmeldung an der Deutschen Sporthochschule Köln:

  1. Kontaktieren Sie uns.
  2. Füllen Sie einen Erfindungsmeldebogen aus (eingeschränkter Zugriff nur für Mitarbeitende der Hochschule)
  3. Wir arbeiten mit der PROvendis GmbH, der NRW-Patentverwertungsagentur, zusammen und bringen Sie in den inhaltlichen Austausch.
  4. Nach Prüfung der Erfindungsmeldung erfolgt eine Stellungnahme von PROvendis.
  5. Die Deutsche Sporthochschule Köln (Rektorat) entscheidet auf Basis der Stellungsnahme über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung und Anmeldung des Schutzrechtes.
  6. Erstellung der Patentschrift mit einem Patentanwalt.
  7. Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihres Schutzrechtes, in Kooperation mit PROvendis.

  • Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) besteht eine Pflicht zur Meldung von Erfindungen an den Arbeitgeber. Dafür erhält der/die Erfinder*in eine Erfindervergütungvon 30% auf Einnahmen aus Verwertungserlösen. Die Hochschule trägt dabei sowohl die Risiken als auch die Kosten der Anmeldung.
     
  • Patente sind ebenso wie Publikationen ein Leistungskriterium und damit entscheidend für die wissenschaftliche Profilbildung.
     
  • Wissenschaft bedeutet auch immer Drittmittel einzuwerben, dabei müssen die Verpflichtungen durch die Fördermittelgeber (Zuwendungsbescheid) beachtet werden. Diese sehen zum Beispiel die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen vor.
     
  • Patente machen Erfindungen anschlussfähig für die industrielle Weiterentwicklung und sind somit entscheidend für die Gewinnung von Kooperationspartnern. Teilweise sind Patente auch Voraussetzung für transferrelevante Förderprogramme (z.B. NRW-Patentvalidierung, bei VIP+ wünschenswert, Beleg für Innovationsgrad/Neuheit).

Sonderfall: Software

Software ist ein nicht-registriertes geistiges Eigentum. Es besteht automatisch das Urheberrecht (ohne Meldepflicht). 

ABER: Löst ihre Software vielleicht eine technische Funktion aus?

Dann handelt es sich möglicherweise um eine Computer-implementierte Erfindung. Diese Erfindung ist meldepflichtig und Veröffentlichungen sind neuheitsschädlich. Melden Sie bitte Ihre Software daher über den Softwaremeldebogen.

 

Weitere Ergebnisse bzw. Materialien

Haben Sie weitere Ergebnisse oder Materialien wie z.B. Know-How, Antikörper, Mausmodelle oder Zelllinien? Nicht für alle Ergebnisse können Schutzrechte angemeldet werden, trotzdem ist es ein Gut, über das nur Sie verfügen und ggf. kann dieses auch verwertet werden. Melden Sie diese ebenfalls mit dem entsprechenden Meldebogen! 


Freie Erfindungen (keine Diensterfindung) sind meldepflichtig. Eine Übertragung der Rechte auf die Deutsche Sporthochschule Köln ist sinnvoll, wenn Sie die Vorteile eines zentralen, professionalisierten IP-Managements nutzen wollen. Dieses fördert die Qualität der Schutzrechtsanmeldungen, beinhaltet eine Verwertungsunterstützung über Netzwerke der Hochschule und des Hochschul-IP-Verbundes und ist die Grundlage für Verwertungserlöse. Weitere Vorteile sind die Kosten- und Risikoübertragung und die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Erfindung über öffentliche Förderprojekte.


Erst patentieren, dann kommunizieren!

Neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen:

  • Publikationen (Journale, Zeitungen, Medien)
  • Mündliche Vorträge bei Investoren etc.
  • Poster, Abstracts
  • Veröffentlichte Drittmittelanträge, Fördermittelsachberichte
  • Veröffentlichte Master- und Doktorarbeiten
  • Pressmitteilungen
  • Internet

Was ist möglich?

  • Einreichung eines Manuskriptes bei Fachjournalen
  • Präsentationen / Austausch nach Abschluss einer Geheimhaltungserklärung (NDA)
  • Drittmittelanträge
  • Einreichung von Master/Doktorarbeiten mit Publikationssperrfrist

Folgende Services in Bezug auf Schutzrechte bietet die Abteilung 6.2 Transferstelle & Gründungsservice allen Angehörigen der Deutschen Sporthochschule Köln (Studierende, Wissenschaftler*innen oder Mitarbeiter*innen) u.a. in Zusammenarbeit mit dem NRW Hochschul-IP-Verbund, an:

  • Allgemeine Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
  • Identifizierung patentfähiger Forschungsergebnisse
  • Unterstützung beim Abfassen der Erfindungsmeldung
  • Beratung zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (in Kooperation mit der PROvendis GmbH)

Neuheitsrecherchen von Patentschriften geben neben der Recherche nach Publikationen einen umfänglichen Überblick über den aktuellen „Stand der Technik“ und helfen, Doppelforschung zu vermeiden. Zudem werden sie in immer mehr öffentlichen Drittmittelanträgen von Antragsteller*innen gefordert. Patente dienen auch als Informationsquelle zur Erkennung von Kollisionen (freedom to operate) und zur Analyse von Trends, Wettbewerbern und möglichen Lizenz- oder Kooperationspartnern.
Eine Neuheitsrecherche wird obligatorisch bei der Prüfung einer Erfindungsmeldung durch PROvendis gemacht.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie z.B. für Drittmittelanträge eine ausführliche Patentrecherche benötigen, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.

 

Hier finden Sie freizugängliche, kostenlose Patent-Datenbanken, die Sie selbst für eine Vorab-Recherche nutzen können: