Die Deutsche Sporthochschule Köln unterstützt ihre Forschenden bei der Sicherung und Verwertung von Erfindungen und Schutzrechten. Auf Grundlage des Arbeitnehmererfindungsgesetzes begleiten wir Erfinder*innen im Patentierungs- und Verwertungsprozess – von der Erstberatung bis zur Anmeldung, ohne dass Patentierungskosten privat vorfinanziert werden müssen.
Geistiges Eigentum - international
Als intellectual property (IP) bezeichnet – und sein Schutz ist von enormer Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schnell und effektiv in marktfähige Produkte umgesetzt werden. Innovationen werden dabei durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert und sichern die Exklusivität.
Ein Patent ist eine technische Erfindungen, also eine technische Lösung für ein technisches Problem.
Was ist patentierbar?
Und wozu braucht man es?
Patente sind vorrangig Innovationstreiber. Sie ermöglichen ein Ausschließungsrecht und verschafft dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil für einen gewissen Zeitraum. Gleichzeitig verringert sich dadurch sein F&E Risiko.
Patente stellen außerdem technisches Wissen frei zur Verfügung. 80% des technischen Wissens ist in Patenten zu finden, dabei sind mehr als 90% der Patente sind nicht (mehr) in Kraft, somit ist dieses Wissen frei nutzbar. Gleichzeitig verhindern Patente Doppelerfindungen.
An Hochschulen tragen Patente zur Profilbildung durch die Entwicklung von Exklusivität / Alleinstellungsmerkmalen in der Forschung bei. Sie ermöglichen, die eigenen Erfindungen für die industrielle Weiterentwicklung anschlussfähig zu machen und bieten einen Anreiz für industrielle Kooperationen. Denn sie schaffen eine klare Rechtslage für Drittmittelprojekte gegenüber Dritten. Durch diesen Beleg der Innovationskraft erhöht man seinen Wettbewerbsvorteil bei der Einwerbung weiterer Drittmittel. Die entstehenden Erlöse können wiederum zur Finanzierung weiterer Forschung genutzt werden. Außerdem können Patente die Grundlage für wissenschaftliche Ausgründungen (Spin-offs) sein.
Ablauf einer Erfindungsmeldung an der Deutschen Sporthochschule Köln:
Sonderfall: Software
Software ist ein nicht-registriertes geistiges Eigentum. Es besteht automatisch das Urheberrecht (ohne Meldepflicht).
ABER: Löst ihre Software vielleicht eine technische Funktion aus?
Dann handelt es sich möglicherweise um eine Computer-implementierte Erfindung. Diese Erfindung ist meldepflichtig und Veröffentlichungen sind neuheitsschädlich. Melden Sie bitte Ihre Software daher über den Softwaremeldebogen.
Weitere Ergebnisse bzw. Materialien
Haben Sie weitere Ergebnisse oder Materialien wie z.B. Know-How, Antikörper, Mausmodelle oder Zelllinien? Nicht für alle Ergebnisse können Schutzrechte angemeldet werden, trotzdem ist es ein Gut, über das nur Sie verfügen und ggf. kann dieses auch verwertet werden. Melden Sie diese ebenfalls mit dem entsprechenden Meldebogen!
Freie Erfindungen (keine Diensterfindung) sind meldepflichtig. Eine Übertragung der Rechte auf die Deutsche Sporthochschule Köln ist sinnvoll, wenn Sie die Vorteile eines zentralen, professionalisierten IP-Managements nutzen wollen. Dieses fördert die Qualität der Schutzrechtsanmeldungen, beinhaltet eine Verwertungsunterstützung über Netzwerke der Hochschule und des Hochschul-IP-Verbundes und ist die Grundlage für Verwertungserlöse. Weitere Vorteile sind die Kosten- und Risikoübertragung und die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Erfindung über öffentliche Förderprojekte.
Erst patentieren, dann kommunizieren!
Neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen:
Was ist möglich?
Folgende Services in Bezug auf Schutzrechte bietet die Abteilung 6.2 Transferstelle & Gründungsservice allen Angehörigen der Deutschen Sporthochschule Köln (Studierende, Wissenschaftler*innen oder Mitarbeiter*innen) u.a. in Zusammenarbeit mit dem NRW Hochschul-IP-Verbund, an:
Neuheitsrecherchen von Patentschriften geben neben der Recherche nach Publikationen einen umfänglichen Überblick über den aktuellen „Stand der Technik“ und helfen, Doppelforschung zu vermeiden. Zudem werden sie in immer mehr öffentlichen Drittmittelanträgen von Antragsteller*innen gefordert. Patente dienen auch als Informationsquelle zur Erkennung von Kollisionen (freedom to operate) und zur Analyse von Trends, Wettbewerbern und möglichen Lizenz- oder Kooperationspartnern.
Eine Neuheitsrecherche wird obligatorisch bei der Prüfung einer Erfindungsmeldung durch PROvendis gemacht.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie z.B. für Drittmittelanträge eine ausführliche Patentrecherche benötigen, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.
Hier finden Sie freizugängliche, kostenlose Patent-Datenbanken, die Sie selbst für eine Vorab-Recherche nutzen können:
Anja Chevalier
Abteilungsleiterin Transfer & Gründung
Michael Krannich
Beratung bei Rechts-/Vertragsfragen
Transfer & Gründung
IG 3 / Spoho Campus
Wichtige Informationen
Weiterbildungen