Der Senat

Der Senat stellt sich vor

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Deutschen Sporthochschule Köln. Die Sitzungen des Senats sind grundsätzlich öffentlich. Der Senat ist die höchste demokratisch und kooperationsrechtlich legitimierte Vertretung  der universitären Öffentlichkeit.

Es ist das einzige Organ der Deutschen Sporthochschule Köln, in dem alle Mitgliedsgruppen der Universität regelmäßig über die Entwicklung, Ausgestaltung und Probleme ihrer Universität diskutieren und beraten. Die Aufgaben sind nach § 22 HG geregelt. Das Forum des Senats trägt zur Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen bei, fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gruppen und ermöglicht eine gemeinsame Willensbildung. 

Die Amtszeit der gewählten Senatsmitglieder läuft vom 01.04.2026 bis zum bis 31. März 2029. In der konstituierenden Sitzung des aktuellen Senats wurde Prof. Wolfgang Potthast für drei Jahre zum Vorsitzenden gewählt. Insgesamt hat der Senat der Deutschen Sporthochschule Köln 18 stimmberechtigte und gewählte Mitglieder. Davon entstammen neun der Gruppe der Hochschullehrer*innen und jeweils drei aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und der Gruppe der Studierenden. 

Als nichtstimmberechtigte Mitglieder gehören dem Senat gem. § 22 Absatz 2 HG außerdem die Mitglieder des Rektorats, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die Vorsitzenden der Personalräte, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses und die Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln an. 

Der Senat bildet zusätzlich zahlreiche Kommissionen und Arbeitsgruppen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Für Anfragen an den Senat und Anregungen für die Senatsarbeit stehen der Vorsitzende und seine Mitglieder als die Vertreter*innen der Gruppen sowie die Geschäftsstelle des Senats zur Verfügung.

Aufgaben

Der Senat ist gem. § 22 HG für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
  • Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
  • Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;
  • Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1;
  • Empfehlungen und Stellungnahmen
  1. zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a;
  2. zum Hochschulvertrag nach § 6 Absatz 3;
  3. zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3;
  4. zum Wirtschaftsplan;
  5. zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen;
  6. in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
  • Die Grundordnung kann vorsehen, dass der Senat im Rahmen des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen nach § 34a Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der Hochschule beschließen kann; die dienst- und fachvorgesetzten Stellen müssen diese Grundsätze bei ihren beschäftigtenbezogenen Entscheidungen berücksichtigen. Die Grundordnung wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Gremiums beschlossen. Ebenso kann die Grundordnung vorsehen, dass der Berufungsvorschlag zur Besetzung einer Professur im Sinne des § 38 Absatz 3 der Zustimmung des Senats bedarf.

Mitglieder


  • Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Potthast (Vorsitzender)
  • Univ.Prof.'in Dr. Sabine Reuker (stv. Vorsitzende)

  • PD Dr. Dr. Thorsten Schiffer
  • Univ.-Prof. Dr. David Jaitner
  • Jun.-Prof. Dr. Thomas Schmidt
  • Prof. Dr. Dr. Stefan Schneider
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Raab
  • Univ.-Prof.'in Stefanie Klatt
  • Univ.-Prof. Patrick Wahl

  • - Dr. Christiane Wilke
  • - Dr. Sebastian Schwab
  • - Dr. Chloé Chermette

  • - Sebastian Schmidt
  • - Dr. Claudia Combrink
  • - Moritz Gamon

  • - Nils Lange
  • - Rio Grumbrecht
  • - Ronja Reichert

  • Rektor Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel
  • Kanzlerin Marion Steffen
  • Prorektorin Univ.-Prof.'in Dr. Bettina Rulofs
  • Prorektor Univ.-Prof. Dr. Tobias Vogt
  • Prorektor Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bloch
  • Prorektor Univ.-Prof. Dr. Thomas Abel
  • Gleichstellungsbeauftragte Dr. Bianca Biallas
  • AStA-Vorsitz Jonas Frechen
  • Vorsitzender PR für das Personal in Technik und Verwaltung Thomas Volbeding
  • Vorsitzende PR für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten Dr. Birgit Braumüller
  • Schwerbehindertenvertretung Thomas Zenker

Senatskommissionen

  • Gleichstellungskommission
  • Habilitationsausschuss
  • Kommission für Nachhaltige Entwicklung
  • Promotionsausschuss
  • Prüfungsausschuss Bachelor
  • Prüfungsausschuss Bachelor-Lehramt
  • Prüfungsausschuss Master
  • Prüfungsausschuss Master-Lehramt
  • Prüfungsausschuss Bildungswissenschaft
  • Qualitätsverbesserungskommission (QVK)

Universitätskommissionen

  • Universitätskommission Studium, Lehre und Weiterbilkdung
  • Universitätskommission Forschung und Transfer
  • Universitätskommission Ressourcen und nachhaltige Entwicklung
  • Universitätskommission Kommunikation und digitale Transformation