Gemäß § 11 der Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 1. März 2021 und gemäß § 48 des Hochschulgesetztes NRW müssen sich eingeschriebene Studierende, die ihr Studium nach Ablauf des laufenden Semesters an der Hochschule fortsetzen wollen, innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist rückmelden.
Der Semesterbeitrag umfasst den Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk (KStW) und den Beitrag für die Studierendenvertretung (AStA). Er ist nicht zu verwechseln mit Studiengebühren und beinhaltet ebenfalls die Kosten für das Semesterticket und den Hochschulsport.
Alle Studierende der Kölner Hochschulen müssen den Semesterbeitrag an ihrer Ersthochschule (Haupthörer*innen) zahlen, unabhängig davon ob sie den ÖPNV nutzen oder nicht.
Der Sozialbeitrag für das Kölner Studierendenwerk beträgt für alle Studierenden 110,00€. Die Beträge für die ASten (bzw. Studierendenschaften) sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.
An der DSHS Köln beträgt der Semesterbeitrag im Sommersemester 2026 genau 335,30€ und setzt sich aus folgenden Einzelbeiträgen zusammen:
Der Beitrag für die student. Selbstverwaltung (225,30€) verteilt sich auf folgende Kosten:
| Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung (AStA): | 14,00€ |
| Studierendensport: | 1,00€ |
| Deutschland-Semesterticket | 208,80€ |
| Verwaltungskosten Tickets, Befreiungen: | 1,50€ |
Sprechzeiten
Telefonisch:
Vor Ort:
Studierendensekretariat
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, 1. OG