Bewerbung an der Spoho

Bis zum erfolgreichen Studieneinstieg sind einige Schritte zu planen und zu meistern. Die folgenden Unterseiten informieren über die Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren. Das jeweilige Vergabeverfahren wird ebenso erläutert wie die Einschreibung.

Bewerbungszeiträume

Bachelor, Master und Lehramt

Wintersemester

01.06 bis 15.07. 

Sommersemester

01.12 bis 15.01.

Bewerbende aus Non-EU Ländern

25.4. bis 31.05.

Bewerbende aus der Europäischen Union (EU)

01.06. bis 15.07.

Hinweis

Änderungen vorbehalten!

So bewerben sie sich an der Spoho für ein Studium mit dem Abschluss

Lehramt

Studieninteressierte, die im Rahmen ihres Lehramtsstudiums das Unterrichtsfach Sport belegen möchten, müssen sich hierfür an der Deutsche Sporthochschule Köln bewerben.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich unabhängig von der gewünschten Schulform immer auch auf ein weiteres Fach oder ggf. mehrere weitere Fächer an einer unserer Kooperationshochschulen (Uni zu Köln/Uni Siegen) bewerben müssen.

Da mit den Kooperationshochschulen kein gemeinsames Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Lehramtsstudiengänge (Bachelor- und Master-Abschluss) mit dem Fach Sport besteht, ist eine gesonderte Studienplatzbewerbung für das Unterrichtsfach Sport über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln ebenso notwendig wie die Bewerbung auf weitere Lehramtsfächer in den Bewerbungsportalen der Kooperationshochschulen.

Eine Bewerbung ist für alle Schul- und Studienformen (auch für den Master of Education) zwingend notwendig!

Ablauf der Bewerbung:

Für externe Bewerber*innen (noch nicht an der DSHS Köln eingeschrieben):

  1. Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln)
  2. Bewerbung auf mySpoho (notwendige Unterlagen hochladen)
  3. Bewerbung an der Kooperationshochschule nicht vergessen!

Für interne Bewerber*innen (bereits an der DSHS Köln eingeschrieben):
Gilt insbesondere für Lehramtsstudierende, die sich auf den Master of Education bewerben wollen.

  1. Login auf mySpoho (KEINE Neu-Registrierung notwendig)
    • „Hauptmenü“ → „Studienangebot“ → „Studienbewerbung“
  2. Neuen Bewerbungsantrag für den angestrebten Studiengang anlegen und einreichen
    • Bewerbungsunterlagen hochladen

Ehemalige (exmatrikulierte) DSHS-Studierende
Exmatrikulierte DSHS-Studierende, die sich über mySpoho erneut auf einen Studienplatz an der Sporthochschule Köln bewerben möchten, erhalten bei der Registrierung im Bewerberportal zunächst eine Fehlermeldung. Um die Registrierung freischalten zu lassen, müssen sie unter Angabe des Fehlercodes eine Mail an myspoho@­dshs-koeln.de senden.

Es handelt sich dabei um ein reines Online-Bewerbungsverfahren! Ein Einsenden von Bewerbungsunterlagen- per Post oder E-Mail - ist nicht vorgesehen!

Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind in den FAQ zusammengestellt.

Besondere Bewerber*innengruppen


Kader-Athlet*innen, welche die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 Hochschulzulassungsgesetz (HZG) in der Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester sowie für höhere Fachsemester stets vorrangig und untereinander gleichrangig zugelassen.


Wenn Sie in einem früheren Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder anderer Ersatzdienst im Sinne von § 19 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen – VergabeVO NRW) nicht annehmen konnten, werden Sie beim nächsten Vergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt (= bevorzugte Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs). Wichtig ist, dass Sie sich spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes auf denselben Studiengang, für welchen Sie die Zulassung bereits erhalten hatten, online bewerben müssen.

Bitte laden Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung sowie Ihren früheren Zulassungsbescheid bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hoch.


Wer ist Zweitstudienbewerber*in?

  • Wer bereits einen Bachelor-Abschluss hat und sich für ein zweites Bachelor-Studium bewirbt ist Zweitstudienbewerber*in. Das gleiche gilt für Bewerber*innen, die bereits einen Master-Abschluss, Staatsexamen oder Diplom (auch FH-Diplom) haben.   
  • Wer bereits zwei Bachelor-Abschlüsse hat und sich nun für ein Master-Studium bewirbt, ist kein*e Zweitstudienbewerber*in, da dies dem System gestufter Studiengänge nicht entsprechen würde. Es zählt dann die Abschlussnote desjenigen Bachelor-Abschlusses, mit dem man sich für den entsprechenden Master bewirbt.
  • Als Zweitstudienbewerber*in für Master-Studiengänge gilt daher nur, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einem Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen abgeschlossen hat. Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen sind davon ausgenommen, da sie den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt sind!

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für Zweitstudienbewerber*innen ist an der Deutschen Sporthochschule Köln eine Sonderquote von höchstens 3 % der Studienplätze vorgesehen.

Wie bewerbe ich mich?

Bachelor: Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bei der Frage nach der Studienform „Zweitstudienbewerber*in“ und füllen bitte alle Pflichtfelder aus. Beachten Sie bitte auch dort den entsprechenden Hilfetext.

Bitte laden Sie Ihr Studienabschlusszeugnis sowie Ihre Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums (Motivationsschreiben) bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hoch.  

Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien für ein Zweitstudium erhalten Sie in der Vergabeverordnung NRW


Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bewerber*innen zum Studium zugelassen werden, die nicht im Besitz der allgemeinen Hochschulreife sind, aber einen gleichwertigen Vorbildungsnachweis erbringen können (gemäß Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).

Beispiel: Erworbenes Zeugnis der Hochschulabschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer allgemeinen Fachhochschule, das ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden ist (siehe auch §3 Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO).

Studierende eines Bachelor-Studiengangs, die keine Qualifikation für das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen haben, jedoch an einer Hochschule in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland studieren, erwerben nach vier Semestern die Berechtigung, ihr Studium in demselben Studiengang unter Beibehaltung der Studienfächer, des angestrebten Abschlusses und der Hochschulart an einer Hochschule fortzusetzen, wenn pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) nachgewiesen werden; dies gilt auch für die Fortsetzung des Studiums in einem verwandten Studiengang (siehe §6 Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).


Wer ist beruflich Qualifizierte*r ?

Im Jahr 2010 wurde der Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden: 

  1. Meister*innen sowie vergleichbar Qualifizierte (Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung)
  2. Beruflich Qualifizierte, bei denen sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studienabschluss fachlich der Berufsausbildung entsprechen (fachtreue Bewerber*innen)
  3. Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung).

Wie ist die Zulassung als beruflich Qualifizierte*r geregelt?

Die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens (Voraussetzungen, Bewerbung, Auswahl, Zulassung) sind in der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte geregelt. 

Wie bewerbe ich mich als beruflich Qualifizierte*r?

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bitte bei der Frage nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung eine der Möglichkeiten (1-3) aus und füllen alle Pflichtfelder aus. Zusätzlich laden Sie bitte bis zum Bewerbungsschluss ergänzende Unterlagen zu Ihrer beruflichen Qualifikation im Uploadbereich hoch.

Für Ihre Bewerbung als beruflich Qualifizierte*r iwenden Sie sich an das Prüfungsamt.

 

Diagramm beruflich Qualifizierte


Gemäß Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13. November 2020 werden gemäß § 8 von den festgesetzten Zulassungszahlen maximal 2 % der Studienplätze für Fälle außergewöhnliche Härte vorbehalten.

Aus der VergabeVO NRW, § 10:

Die Studienplätze der Härtequote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages unmittelbar zu einer Zulassung. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Studienplätze für die übrigen Quoten. Die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien besser als Sie erfüllt, nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss daher bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Diese Ausnahmesituation ist durch geeignete Nachweise zu belegen, wie z.B. ein fachärztliches Gutachten.

Im Rahmen der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz, kann ein Härtefallantrag gestellt und die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Antragstellung Härtefall.


Mit einem Sonderantrag können Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Hauptwohnung bei den Eltern in einem/einer der Deutschen Sporthochschule Köln zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt, zusätzlich in einer Vorabquote geführt und somit bevorzugt zugelassen werden (bei Überschreitung der Quote entscheidet die Abiturnote).

Gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 der Vergabeverordnung NRW werden bis zu 2 % der Studienplätze für minderjährige Bewerber*innen mit Hauptwohnsitz bei den Eltern in Köln zugeordneten Kreisen oder kreisfreien Städte vorbehalten.

Sollten Sie den Sonderantrag im Rahmen der bevorzugten Berücksichtigung von minderjährigen Bewerber*innen geltend machen wollen, so müssten Sie unter anderem einschließlich bis zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig sein. Andernfalls kann dieser Sonderantrag nicht beim Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung nimmt in diesem Fall dann ohne den Sonderantrag am Zulassungsverfahren teil. Im Zulassungsverfahren steigert die Teilnahme an der Vorabquote die Chancen auf einen Studienplatz. So durchlaufen minderjährige Bewerber*innen erst die Standardquoten (Note und Wartezeit) und haben - für den Fall, dass sie dort nicht zugelassen werden konnten - eine zusätzliche Chance, in der Quote für Minderjährige berücksichtigt zu werden. Wurden sie jedoch bereits in einer der vorherigen Hauptquoten zugelassen, nehmen sie nicht weiter an dieser Quote teil.


Vergabeverfahren Lehramt


Die Studienplatzvergabe an der DSHS richtet sich nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (StudienplatzVVO NRW). Nach Abzug der Vorabquoten (wie z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) werden die verfügbaren Studienplätze innerhalb der so genannten Hauptquoten wie folgt vergeben:

20 %→Abiturbestenquote

Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

80 % → AdH-Quote (AdH = Auswahlverfahren der Hochschule)

Die Auswahl erfolgt nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), wobei diese je Wartesemester um 0,1 verbessert wird. Es werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist bis zum Wert von 1,0 möglich.

Beispiele:

Bewerber*in A hat eine HZB-Note von 2,4 und 3 Wartesemester. Im Zulassungsverfahren wird man mit einer Verfahrensnote von 2,1 innerhalb der AdH-Quote berücksichtigt.

Bewerber*in B hat eine HZB-Note von 2,3 und 9 Wartesemester. Da nur 7 Wartesemester berücksichtigt werden können, nimmt man mit einer Verfahrensnote von 1,6 (2,3 - 0,7) innerhalb der AdH-Quote am Verfahren teil.

Bewerber*in C hat eine HZB-Note von 1,3 und 4 Wartesemestern. Da man sich max. bis zur Verfahrensnote 1,0 verbessern kann, sind hier nur drei Wartesemester anrechnungsfähig.

Innerhalb der AdH-Quote werden zudem 4 % der Studienplätze (Unterquote) an beruflich qualifizierte Studienbewerber*innen vergeben.

Für beide Hauptquoten gilt: Bei (Verfahrens-) Notengleichheit entscheiden die Wartesemester, ein geleisteter Dienst und danach das Los (automatisiert) über den Rangplatz, bzw. über Zulassung, oder Ablehnung.

Für einen detaillierten Einblick bitte die ausführliche Darstellung des Vergabeverfahrens für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge öffnen.


Das Zulassungsverfahren, welches nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchgeführt wird, nennt man das Hauptverfahren.

Zunächst erhalten Bewerber*innen, die einen Dienst (z.B. freiwilliges soziales Jahr) abgeleistet haben aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs einen Studienplatz (bevorzugte Zulassung). Danach werden die Studienplätze an die Vorabquoten bzw. Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) vergeben.

Die verbleibenden Studienplätze werden in den Hauptquoten gemäß der Vergabeverordnung für Studienplätze NRW vergeben und ein Zulassungsangebot ausgesprochen (Zulassungsbescheid). Wird das Zulassungsangebot angenommen, schreiben sich die Bewerber*innen in ihren Studiengang an der Hochschule ein (Immatrikulation).

Wichtig! Die Studienplätze für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge (nicht BA Lehramt) werden über Hochschulstart.de vergeben. Nach dem Ende der so genannten Koordinierungsphase erhalten Bewerber*innen, die im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, einen Ablehnungsbescheid.

Sollten nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens noch Studienplätze frei sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Bewerber*innen, die im Hauptverfahren abgelehnt wurden, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil! Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist nicht notwendig (siehe Info Nachrückverfahren).


Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens Studienplätze frei, wird ein so genanntes Nachrückverfahren durchgeführt. Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist für die Teilnahme am Nachrückverfahren nicht notwendig. Dies gilt auch für die Bewerber*innen, die bereits von hochschulstart.de einen Ablehnungsbescheid erhalten haben.

Die Studienplätze im Nachrückverfahren werden grundsätzlich nach den gleichen Kriterien vergeben, wie die im Hauptverfahren. Lediglich in den Vorabquoten (z.B. Härtefälle) findet kein Nachrückverfahren statt.

Wer im Nachrückrückverfahren berücksichtigt wurde, erhält einen Zulassungsbescheid und muss sich innerhalb der angegebenen Frist einschreiben (immatrikulieren). Wer im Nachrückverfahren der sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge keinen Zulassungsbescheid erhält, wird kein weiterer Ablehnungsbescheid zugestellt, da dieser bereits nach dem Hauptverfahren von Hochschulstart.de erstellt worden ist.

Wichtig! Sollten bereits im Hauptverfahren alle verfügbaren Studienplätze vergeben worden sein, findet kein Nachrückverfahren statt.


Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei, wird ein so genanntes Losverfahren durchgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei nur um einzelne Studienplätze, die noch vergeben werden.

Die Teilnahme am Losverfahren muss in jedem Fall beantragt werden. Dieser Antrag ist unabhängig von einer zuvor erfolgten Studienplatzbewerbung und somit auch für Studieninteressierte möglich, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Der gesonderte Antrag auf Teilnahme am Losverfahren muss für das Sommersemester bis zum 15.03. und für das Wintersemester bis zum 15.09. eingereicht werden.

Im Losverfahren zugelassene Bewerber*innen werden umgehend informiert (per Telefon oder E-Mail). Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht versendet.


Bachelor

Eine Bewerbung auf die Bachelor-Studiengänge ist zum Sommer- und zum Wintersemester möglich. Ausnahme: Der Bachelor-Studiengang B.A. Sportjournalismus (SPJ) wird nur zum Wintersemester angeboten.

Die Studienplatzvergabe erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Links zu den Bewerberportalen finden Sie an der Seite.

Das Informationsportal von hochschulstart stellt zudem wichtige Hinweise zum Bewerbungsverfahren und den einzelnen Verfahrensschritten (z.B. Priorisierung von Bewerbungsanträgen) bereit.

Ablauf der Studienplatzbewerbung:

Das Bewerbungsverfahren über mySpoho ist ein reines Onlineverfahren. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen (per Post oder E-Mai) ist nicht notwendig!

Weitere Antworten auf die häufigsten Fragen sind in den FAQ zusammengestellt.

Für externe Bewerber*innen (noch nicht an der DSHS Köln eingeschriebene Bewerber*innen):

  1. Registrierung auf hochschulstart.de (Bewerbungsportal für das DoSV)
  2. Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln)
  3. Bewerbungsantrag auf mySpoho stellen (notwendige Unterlagen hochladen)

Für interne Bewerber*innen (an der DSHS Köln eingeschriebene Bewerber*innen):

  1. Login auf mySpoho  (KEINE Neu-Registrierung notwendig)
    • „Hauptmenü“ → „Studienangebot“ → „Studienbewerbung“
  2. Neuen Bewerbungsantrag für den angestrebten Studiengang anlegen und einreichen
    • Bewerbungsunterlagen online hochladen

Ehemalige Studierende der DSHS Köln (bereits exmatrikulierte Bewerber*innen):

Nicht mehr an der Sporthochschule Köln eingeschriebene Studierende, die sich erneut über mySpoho auf einen Studienplatz bewerben möchten, erhalten bei der Registrierung im Bewerberportal zunächst eine Fehlermeldung. Um für die Registrierung freigeschaltet zu werden, müssen sie unter Angabe des Fehlercodes eine Mail an myspoho(at)dshs-koeln.de senden.

Besondere Bewerber*innengruppen


Kader-Athlet*innen, welche die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 Hochschulzulassungsgesetz (HZG) in der Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester sowie für höhere Fachsemester stets vorrangig und untereinander gleichrangig zugelassen.


Wenn Sie in einem früheren Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder anderer Ersatzdienst im Sinne von § 19 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen – VergabeVO NRW) nicht annehmen konnten, werden Sie beim nächsten Vergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt (= bevorzugte Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs). Wichtig ist, dass Sie sich spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes auf denselben Studiengang, für welchen Sie die Zulassung bereits erhalten hatten, online bewerben müssen.

Bitte laden Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung sowie Ihren früheren Zulassungsbescheid bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hoch.


Wer ist Zweitstudienbewerber*in?

  • Wer bereits einen Bachelor-Abschluss hat und sich für ein zweites Bachelor-Studium bewirbt ist Zweitstudienbewerber*in. Das gleiche gilt für Bewerber*innen, die bereits einen Master-Abschluss, Staatsexamen oder Diplom (auch FH-Diplom) haben.   
  • Wer bereits zwei Bachelor-Abschlüsse hat und sich nun für ein Master-Studium bewirbt, ist kein*e Zweitstudienbewerber*in, da dies dem System gestufter Studiengänge nicht entsprechen würde. Es zählt dann die Abschlussnote desjenigen Bachelor-Abschlusses, mit dem man sich für den entsprechenden Master bewirbt.
  • Als Zweitstudienbewerber*in für Master-Studiengänge gilt daher nur, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einem Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen abgeschlossen hat. Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen sind davon ausgenommen, da sie den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt sind!

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für Zweitstudienbewerber*innen ist an der Deutschen Sporthochschule Köln eine Sonderquote von höchstens 3 % der Studienplätze vorgesehen.

Wie bewerbe ich mich?

Bachelor: Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bei der Frage nach der Studienform „Zweitstudienbewerber*in“ und füllen bitte alle Pflichtfelder aus. Beachten Sie bitte auch dort den entsprechenden Hilfetext.

Bitte laden Sie Ihr Studienabschlusszeugnis sowie Ihre Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums (Motivationsschreiben) bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hoch.  

Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien für ein Zweitstudium erhalten Sie in der Vergabeverordnung NRW


Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bewerber*innen zum Studium zugelassen werden, die nicht im Besitz der allgemeinen Hochschulreife sind, aber einen gleichwertigen Vorbildungsnachweis erbringen können (gemäß Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).

Beispiel: Erworbenes Zeugnis der Hochschulabschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer allgemeinen Fachhochschule, das ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden ist (siehe auch §3 Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO).

Studierende eines Bachelor-Studiengangs, die keine Qualifikation für das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen haben, jedoch an einer Hochschule in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland studieren, erwerben nach vier Semestern die Berechtigung, ihr Studium in demselben Studiengang unter Beibehaltung der Studienfächer, des angestrebten Abschlusses und der Hochschulart an einer Hochschule fortzusetzen, wenn pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) nachgewiesen werden; dies gilt auch für die Fortsetzung des Studiums in einem verwandten Studiengang (siehe §6 Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).


Wer ist beruflich Qualifizierte*r ?

Im Jahr 2010 wurde der Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden: 

  1. Meister*innen sowie vergleichbar Qualifizierte (Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung)
  2. Beruflich Qualifizierte, bei denen sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studienabschluss fachlich der Berufsausbildung entsprechen (fachtreue Bewerber*innen)
  3. Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung).

Wie ist die Zulassung als beruflich Qualifizierte*r geregelt?

Die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens (Voraussetzungen, Bewerbung, Auswahl, Zulassung) sind in der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte geregelt. 

Wie bewerbe ich mich als beruflich Qualifizierte*r?

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bitte bei der Frage nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung eine der Möglichkeiten (1-3) aus und füllen alle Pflichtfelder aus. Zusätzlich laden Sie bitte bis zum Bewerbungsschluss ergänzende Unterlagen zu Ihrer beruflichen Qualifikation im Uploadbereich hoch.

Für Ihre Bewerbung als beruflich Qualifizierte*r iwenden Sie sich an das Prüfungsamt.

 

Diagramm beruflich Qualifizierte


Gemäß Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13. November 2020 werden gemäß § 8 von den festgesetzten Zulassungszahlen maximal 2 % der Studienplätze für Fälle außergewöhnliche Härte vorbehalten.

Aus der VergabeVO NRW, § 10:

Die Studienplätze der Härtequote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages unmittelbar zu einer Zulassung. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Studienplätze für die übrigen Quoten. Die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien besser als Sie erfüllt, nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss daher bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Diese Ausnahmesituation ist durch geeignete Nachweise zu belegen, wie z.B. ein fachärztliches Gutachten.

Im Rahmen der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz, kann ein Härtefallantrag gestellt und die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Antragstellung Härtefall.


Mit einem Sonderantrag können Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Hauptwohnung bei den Eltern in einem/einer der Deutschen Sporthochschule Köln zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt, zusätzlich in einer Vorabquote geführt und somit bevorzugt zugelassen werden (bei Überschreitung der Quote entscheidet die Abiturnote).

Gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 der Vergabeverordnung NRW werden bis zu 2 % der Studienplätze für minderjährige Bewerber*innen mit Hauptwohnsitz bei den Eltern in Köln zugeordneten Kreisen oder kreisfreien Städte vorbehalten.

Sollten Sie den Sonderantrag im Rahmen der bevorzugten Berücksichtigung von minderjährigen Bewerber*innen geltend machen wollen, so müssten Sie unter anderem einschließlich bis zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig sein. Andernfalls kann dieser Sonderantrag nicht beim Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung nimmt in diesem Fall dann ohne den Sonderantrag am Zulassungsverfahren teil. Im Zulassungsverfahren steigert die Teilnahme an der Vorabquote die Chancen auf einen Studienplatz. So durchlaufen minderjährige Bewerber*innen erst die Standardquoten (Note und Wartezeit) und haben - für den Fall, dass sie dort nicht zugelassen werden konnten - eine zusätzliche Chance, in der Quote für Minderjährige berücksichtigt zu werden. Wurden sie jedoch bereits in einer der vorherigen Hauptquoten zugelassen, nehmen sie nicht weiter an dieser Quote teil.


Vergabeverfahren Bachelor


Die Studienplatzvergabe an der DSHS richtet sich nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (StudienplatzVVO NRW). Nach Abzug der Vorabquoten (wie z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) werden die verfügbaren Studienplätze innerhalb der so genannten Hauptquoten wie folgt vergeben:

20 %→Abiturbestenquote

Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

80 % → AdH-Quote (AdH = Auswahlverfahren der Hochschule)

Die Auswahl erfolgt nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), wobei diese je Wartesemester um 0,1 verbessert wird. Es werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist bis zum Wert von 1,0 möglich.

Beispiele:

Bewerber*in A hat eine HZB-Note von 2,4 und 3 Wartesemester. Im Zulassungsverfahren wird man mit einer Verfahrensnote von 2,1 innerhalb der AdH-Quote berücksichtigt.

Bewerber*in B hat eine HZB-Note von 2,3 und 9 Wartesemester. Da nur 7 Wartesemester berücksichtigt werden können, nimmt man mit einer Verfahrensnote von 1,6 (2,3 - 0,7) innerhalb der AdH-Quote am Verfahren teil.

Bewerber*in C hat eine HZB-Note von 1,3 und 4 Wartesemestern. Da man sich max. bis zur Verfahrensnote 1,0 verbessern kann, sind hier nur drei Wartesemester anrechnungsfähig.

Innerhalb der AdH-Quote werden zudem 4 % der Studienplätze (Unterquote) an beruflich qualifizierte Studienbewerber*innen vergeben.

Für beide Hauptquoten gilt: Bei (Verfahrens-) Notengleichheit entscheiden die Wartesemester, ein geleisteter Dienst und danach das Los (automatisiert) über den Rangplatz, bzw. über Zulassung, oder Ablehnung.

Für einen detaillierten Einblick bitte die ausführliche Darstellung des Vergabeverfahrens für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge öffnen.


Das Zulassungsverfahren, welches nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchgeführt wird, nennt man das Hauptverfahren.

Zunächst erhalten Bewerber*innen, die einen Dienst (z.B. freiwilliges soziales Jahr) abgeleistet haben aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs einen Studienplatz (bevorzugte Zulassung). Danach werden die Studienplätze an die Vorabquoten bzw. Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) vergeben.

Die verbleibenden Studienplätze werden in den Hauptquoten gemäß der Vergabeverordnung für Studienplätze NRW vergeben und ein Zulassungsangebot ausgesprochen (Zulassungsbescheid). Wird das Zulassungsangebot angenommen, schreiben sich die Bewerber*innen in ihren Studiengang an der Hochschule ein (Immatrikulation).

Wichtig! Die Studienplätze für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge (nicht BA Lehramt) werden über Hochschulstart.de vergeben. Nach dem Ende der so genannten Koordinierungsphase erhalten Bewerber*innen, die im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, einen Ablehnungsbescheid.

Sollten nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens noch Studienplätze frei sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Bewerber*innen, die im Hauptverfahren abgelehnt wurden, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil! Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist nicht notwendig (siehe Info Nachrückverfahren).


Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens Studienplätze frei, wird ein so genanntes Nachrückverfahren durchgeführt. Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist für die Teilnahme am Nachrückverfahren nicht notwendig. Dies gilt auch für die Bewerber*innen, die bereits von hochschulstart.de einen Ablehnungsbescheid erhalten haben.

Die Studienplätze im Nachrückverfahren werden grundsätzlich nach den gleichen Kriterien vergeben, wie die im Hauptverfahren. Lediglich in den Vorabquoten (z.B. Härtefälle) findet kein Nachrückverfahren statt.

Wer im Nachrückrückverfahren berücksichtigt wurde, erhält einen Zulassungsbescheid und muss sich innerhalb der angegebenen Frist einschreiben (immatrikulieren). Wer im Nachrückverfahren der sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge keinen Zulassungsbescheid erhält, wird kein weiterer Ablehnungsbescheid zugestellt, da dieser bereits nach dem Hauptverfahren von Hochschulstart.de erstellt worden ist.

Wichtig! Sollten bereits im Hauptverfahren alle verfügbaren Studienplätze vergeben worden sein, findet kein Nachrückverfahren statt.


Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei, wird ein so genanntes Losverfahren durchgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei nur um einzelne Studienplätze, die noch vergeben werden.

Die Teilnahme am Losverfahren muss in jedem Fall beantragt werden. Dieser Antrag ist unabhängig von einer zuvor erfolgten Studienplatzbewerbung und somit auch für Studieninteressierte möglich, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Der gesonderte Antrag auf Teilnahme am Losverfahren muss für das Sommersemester bis zum 15.03. und für das Wintersemester bis zum 15.09. eingereicht werden.

Im Losverfahren zugelassene Bewerber*innen werden umgehend informiert (per Telefon oder E-Mail). Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht versendet.


Master

Die Bewerbung auf die konsekutiven Master-Studiengänge (Master of Science und Master of Arts) ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2026/27 erstreckt sich für:

  • Bewerber*innen aus Deutschland und der EU vom 01.06.2026 bis 15.07.2026.
  • Bewerber*innen aus dem nicht-europäischen Ausland (NON-EU) vom 25.04.2026 bis 31.05.2026. Bitte beachten Sie die Hinweise des International Office.

Es handelt sich um ein Online-Bewerbungsverfahren (mit Dokumenten-Upload), in dem das Einsenden von Bewerbungsunterlagen nicht notwendig ist.

Ablauf der Bewerbung:

Für externe Bewerber*innen (Bachelor-Abschluss nicht an der DSHS Köln):

  1. Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln)
  2. Bewerbung auf mySpoho
    • Bewerbungsanträge anlegen
    • Bewerbungsunterlagen, -nachweise hochladen
    • Bewerbung abschicken

Für interne Bewerber*innen (bereits an der DSHS Köln eingeschriebene Bewerber*innen):

  1.    Login auf mySpoho (KEINE Neu-Registrierung notwendig!)
    • Bewerbungsanträge anlegen
    • Bewerbungsunterlagen, -nachweise hochladen
    • Bewerbung abschicken

Deutsche sowie Bewerber*innen aus der EU, die noch kein Studienabschlusszeugnis erhalten haben, bewerben sich bis zum 15. Juli online mit einem aktuellen Notenspiegel und allen sonst erforderlichen Bewerbungsunterlagen (als PDF-Upload) und senden nur das Zeugnis über den Studienabschluss oder alternativ eine Studienabschlussbescheinigung des Prüfungsamtes mit Abschlussnote als PDF-Datei bis zum 31. August (Ausschlussfrist) an masterbewerbung(at)­dshs-koeln.de   

Hinweis für DSHS-Bewerber*innen - Sofern die Thesis Ihre letzte Prüfungsleistung im sportwissenschaftlichen Bachelor-Studium bildet und Sie diese bis 15. Juni erfolgreich im Prüfungsamt abgeben/hochladen, wird die Möglichkeit zur fristgerechten Bewerbung auf die Master-Studienplätze der DSHS Köln von Hochschulseite gewährleistet. Eine spätere Abgabe schließt eine fristgerechte Bewerbung nicht aus. Die Gesamt-Abschlussnote muss aber bis spätestens zum 31. August bei masterbewerbung(at)dshs-koeln.de eingehen. Ggf. müssen Studierende die zeitliche Abfolge mit den Gutachter*innen im Vorfeld abstimmen.
 


Der Sprachtest TOEFL ibt, IELTS (Academic) oder Cambridge CAE (jeweils Niveau C1) ist Zulassungsvoraussetzung für die englischsprachigen Master-Studiengänge an der DSHS Köln. Der Nachweis über das Testergebnis kann per Mail bis zum 31. August (Ausschlussfrist) an masterbewerbung@­dshs-koeln.de nachgereicht werden. NON-EU-Bewerber*innen müssen ihren Sprachtest bereits bis zum 31. Mai nachreichen!

Es reicht in diesem Fall zunächst ein Screenshot von ihrem Account mit dem Ergebnis.  
 


  • NON-EU:
    bei Bildungsnachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich zu den Originaldokumenten eine amtlich beglaubigte Übersetzung (ins Deutsche oder Englische) dieser Bildungsnachweise im entsprechenden Uploadfeld hochzuladen. Fristende für den Upload ist der 31.05.
  • EU:
           weitere Informationen sind hier zu finden.
           wenden Sie sich bei Fragen gerne an das International Office.

 


Besondere Bewerber*innengruppen


Kader-Athlet*innen, welche die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 Hochschulzulassungsgesetz (HZG) in der Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester sowie für höhere Fachsemester stets vorrangig und untereinander gleichrangig zugelassen.

Ein entsprechender Nachweis muss bis zum 15.07. im Bewerbungsportal hochgeladen werden.


Als Zweitstudienbewerber*in für Master-Studiengänge gilt nur, wer ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einem Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen abgeschlossen hat.

Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen sind davon ausgenommen, da sie den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt sind.
Ebenso gilt nicht als Zweitstudienbewerber*in, wer bereits zwei Bachelor-Abschlüsse hat und sich nun für einen Master-Studiengang bewirbt, denn dies würde nicht dem System gestufter Studiengänge entsprechen. Hier zählt dann die Note desjenigen Bachelor-Studiengangs, mit dem man sich für den entsprechenden Master-Studiengang bewirbt.
 


Gemäß Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13. November 2020 werden gemäß § 8 von den festgesetzten Zulassungszahlen maximal 2 % der Studienplätze für Fälle außergewöhnliche Härte vorbehalten.

Aus der VergabeVO NRW, § 10:

Die Studienplätze der Härtequote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages unmittelbar zu einer Zulassung. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Studienplätze für die übrigen Quoten. Die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien besser als Sie erfüllt, nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss daher bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person so schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, dass es der betreffenden Person auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Diese Ausnahmesituation ist durch geeignete Nachweise zu belegen, wie z.B. ein fachärztliches Gutachten.

Im Rahmen der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz, kann ein Härtefallantrag gestellt und die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Antragstellung Härtefall.
 


Vergabeverfahren Master


Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss. Dem Zulassungsausschuss gehört die Studiengangsleitung sowie zwei weitere Mitglieder der Gruppe der Lehrenden des jeweiligen Studiengangs an.

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden ca. ab der zweiten Septemberwoche erwartet. Zugelassene Bewerber*innen werden unmittelbar im Anschluss per Mail informiert.
 


Es wird eine Rangfolge (Rangliste) aller zulassungsfähigen Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet, bei der die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses, die studiengangbezogene Praxiserfahrung und die persönliche Eignung einbezogen werden. Die Bildung der Rangfolge erfolgt durch ein Punktesystem, bei dem maximal 40 Punkte erreicht werden können. Hiervon entfallen auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses maximal 22 Punkte, auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung maximal 12 Punkte und auf die persönliche Eignung maximal 6 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. Die Entscheidung über die Vergabe der Punkte trifft der Zulassungsausschuss des jeweiligen Master-Studiengangs.

Nähere Informationen zur Studienplatzvergabe entnehmen Sie bitte der Master-Zulassungsordnung (§6 Zulassungsverfahren).

Zugelassene Bewerber*innen erhalten eine E-Mail, mit dem Hinweis, dass sie ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungs-Portal mySpoho abrufen können. In diesem wird ihnen eine Frist zur verbindlichen Studienplatzannahme und Online-Immatrikulation mitgeteilt.


Erklären nicht alle zugelassenen Bewerber*innen ihre Studienplatzannahme in der vorgesehenen Frist, werden Bewerber*innen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Rangplätze in einem sukzessiven Nachrückverfahren zugelassen, bis alle Studienplätze belegt sind.

Alle wieder frei werdenden Studienplätze werden über das Nachrückverfahren weitervergeben. Es findet KEIN Losverfahren statt.



 

Studierendensekretariat