Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages

15.07.2026 | Institut für Sportrecht


Prof. Dr. Martin Nolte spricht auf der Bühne während des Panels. Er sitzt zwischen den vier anderen Gesprächsteilnehmern, rechts sitzt der Moderator. Gerade hält Prof. Dr. Martin Nolte seinen Beitrag.
Prof. Dr. Martin Nolte auf der Bühne während des Panels

Wie sieht die Bilanz nach fünf Jahren Glücksspielstaatsvertrag aus? Dieser Frage ging am 25. Juni 2026 in Berlin der CDU-Wirtschaftsrat auf den Grund. Die Klausurtagung der Arbeitsgruppe „Mehr Privat für einen starken Staat“ diente dem Austausch über Modernisierungs- und Reformideen. Univ. Prof. Dr. Martin Nolte vom Institut für Sportrecht trug in einer Panel-Diskussion seine Expertise bei.

Die Fußball-WM der Männer heißt gleichzeitig auch: Tippspielzeit. Ob familienintern, im Büro oder als Aktion von großen Marken – der Nervenkitzel des Wettens gehört für viele dazu. Gehen die Sportwetten in den kommerziellen Bereich, sind sie im Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfasst. Ziel dieses Vertrags ist es, bundesweit einheitliche Grundlagen zu schaffen, etwa zur Regulierung von Glücksspiel zum Schutz der Spieler:innen und der Kanalisierung des Spielbedürfnisses in den legalen Markt über eine kontrollierte Marktöffnung. Auch eine gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist eine Errungenschaft seit 2021. 

2026 ist ein wichtiges Datum: Bis Ende des Jahres soll nach §32 des Glücksspielstaatsvertrages ein Bericht vorgelegt werden, inwieweit die zentralen Ziele umgesetzt worden sind. Diese laufende Evaluierung war Gegenstand der Klausurtagung. Rund 70 Gäste aus Politik, Glücksspielindustrie und Wissenschaft zogen eine Bilanz zur Wirkung des 2021 in Kraft getretenen Vertrags und diskutierten in mehreren Panels. 

Dazu stellte die Bundesarbeitsgruppe „Mehr Privat für einen starken Staat“ des Wirtschaftsrats der CDU ein zuvor verfasstes Positionspapier vor. Die ordnungspolitischen Ziele sollen demnach ein Gleichgewicht von Freiheit und Verantwortung sein. Dafür solle methodisch transparent und evidenzbasiert „einschließlich der nicht erfassten Schwarzmarktsegmente“ die Kanalisierungslage dargestellt werden, heißt es im Papier. 

Der Tenor des Positionspapiers und der Tagung: Der Staat greife zu stark mit Regulierungen zum Verbraucher:innenschutz in den freien Markt ein. Um eine Lenkung des menschlichen Spieltriebs in den legalen Markt zu gewährleisten, bräuchten die steuerzahlenden Glücksspielanbieter mehr Freiheit, um mit dem Angebot des illegalen Schwarzmarktes mithalten zu können. 

Neben Vertretern der Glücksspielindustrie und CDU/CSU-Politiker:innen war auch Univ. Prof. Dr. Martin Nolte bei der Tagung zu Gast. Bei einer Panel-Diskussion nahm er zum Thema Reformen in der Produktregulierung und Bürokratieabbau Stellung: “Der aktuelle Staatsvertrag ist bei der Regulierung von Sportwetten stark reformbedürftig. Das Ziel muss darin bestehen, den natürlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken. Angesichts eines zunehmenden Grau- und Schwarzmarkts sind materielle und instrumentale Novellierungen nötig, damit die Ziele des Staatsvertrags erreicht werden können.”, sagte Nolte.

Das Fazit der Tagung: „Wer Schutzziele will, braucht einen funktionierenden legalen Markt. Wer den Markt funktionieren lassen will, braucht klare, evidenzbasierte und durchsetzbare Schutzregeln“, so die Bundesarbeitsgruppe. Durch die anstehende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages bestehe die Reformchance, sowohl die Spielsucht einzudämmen als auch die Wettbewerbsfähigkeit des legalen Marktes zu sichern.