Praktikum

Schüler*innen und Studierende können bei uns Praktika in verschiedenen Bereichen absolvieren

Ein Praktikum soll vor allem der eigenen Orientierung dienen: Wo liegen berufliche Perspektiven? Wie möchte ich arbeiten und entspricht die Tätigkeit wirklich den eigenen Vorstellungen? Bei uns lernen Praktikant*innen die Arbeitsbereiche der Deutsche Sporthochschule Köln kennen und erhalten einen praxisnahen Einblick in ihr gewähltes Berufsbild.

 

Wer bietet Praktika an?

Praktika werden von den Instituten, den zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung unserer Universität angeboten. Eine Auflistung aller Institutionen, die Praktikumsmöglichkeiten bieten, finden Sie hier

Bei einem Praktikum in den Instituten kann das Berufsbild eines wissenschaftlichen Mitarbeitenden (forschungsintensive Tätigkeit) oder einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (lehrintensive Tätigkeit) kennengelernt werden. In der Verwaltung stehen verschiedene Berufsbilder zur Verfügung. 

Welche Praktika sind möglich?

  • Schüler*innen-/Betriebspraktika
  • Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums
  • Freiwillige Praktika
     

Wie muss man sich bewerben?

Bitte nehmen Sie zunächst selbst Kontakt mit der Ansprechperson aus dem von Ihnen gewünschten Bereich auf. Nur dort können die Praktika vergeben werden.

Treffen Sie eine verbindliche Absprache über den Zeitraum des Praktikums; Studierende berücksichtigen bitte die vorgegebenen erforderlichen Stunden der Prüfungs- und Studienordnung. Bitte klären Sie, ob eine schriftliche Bewerbung (bzw. Email-Bewerbung) oder ein persönliches Vorstellungsgespräch gewünscht wird.

Bitte beachten: Die formelle Anmeldung über die Personalabteilung sollte mindestens drei bis vier Wochen (je nach Art des Praktikums) vor Beginn erfolgen. Vor Rückgabe des unterschriebenen Vertrages darf das Praktikum nicht begonnen werden.

Wie geht es dann weiter?


Nach der Zusage erfolgt die formelle Anmeldung über die Personalabteilung (mindestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn).

  1. Anmeldeformular ausfüllen (siehe auch unten)
  2. Bestätigung der Schule und eine Kopie des Ausweises beifügen. Aus der Bestätigung der Schule muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz über den Schulträger gewährleistet ist.
  3. Nach Bearbeitung wird eine Bestätigung für die Schule an die/den Praktikanten*in geschickt.
     

Gut zu wissen:

  • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. Jugendliche (15 bis 18 Jahre) dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich beschäftigt werden. Kinder (jünger als 15 Jahre) dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Jugendliche und Kinder haben Anspruch auf eine tägliche Pause im Umfang von einer Stunde.
  • Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern (siehe Anmeldeformular).
  • Eine Praktikumsvergütung wird nicht gewährt.

Nach der Zusage der Fachabteilung erfolgt die formelle Anmeldung über die Personalabteilung (mindestens drei Wochen vor Praktikumsbeginn).

  1. Anmeldeformular ausfüllen (siehe auch unten)
  2. Kopie des Personalausweises, eine aktuelle Studienbescheinigung und den Auszug bzgl. des Pflichtpraktikums der Studien- bzw. Prüfungsordnung beifügen
  3. Nach Bearbeitung erhält der/die Praktikant*in einen Vertrag zur Unterschrift. Dieser ist immer zwingend notwendig, damit im Falle eines Arbeitsunfalls während des Praktikums gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
     

Gut zu wissen:

  • Ein Pflichtpraktikum ist grundsätzlich nur möglich, sofern parallel kein weiteres Beschäftigungsverhältnis an der Deutschen Sporthochschule Köln besteht (z.B. SHK oder WHB).
  • Das Praktikum kann nur für die in der jeweiligen Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebene Dauer absolviert werden.
  • Im Regelfall ist das Praktikum von Montag bis Freitag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten zu absolvieren. Abweichungen davon sind auf Vereinbarkeit mit der Prüfungs- oder Studienordnung zu prüfen.
  • Nach Beendigung des Praktikums stellt das Institut bzw. die Einrichtung eine unbenotete Praktikumsbescheinigung aus, die am letzten Praktikumstag ausgehändigt wird.
  • Eine Praktikumsvergütung wird nicht gewährt.

Nach der Zusage erfolgt die formelle Anmeldung über die Personalabteilung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweils zuständige Sachbearbeiterin in der Personalabteilung - mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn. 

Gut zu wissen:

  • Studierende können ein freiwilliges Praktikum für höchstens zwei Monate absolvieren und erhalten eine angemessene Vergütung.
  • Schüler*innen ohne Schulabschluss oder im direkten Anschluss an die Beendigung der Schule können ein freiwilliges „Schnupperpraktikum“ für höchstens vier Wochen absolvieren und erhalten keine Vergütung.

Kontakte und weitere Infos

Janine Kerb

Ansprechpartnerin in der Personalabteilung: Zuständigkeitsbereich A-M (vormittags erreichbar)

Helga Tetzlaff

Ansprechpartnerin in der Personalabteilung: Zuständigkeitsbereich N-Z (vormittags erreichbar)