An der Deutschen Sporthochschule Köln promovieren jährlich durchschnittlich 40 Nachwuchswissenschaftler*innen in diversen Disziplinen der Sportwissenschaft sowie in lebenswissenschaftlichen und geistes-/gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen. Der gesamte Promotionsprozess, von der ersten Idee bis zum Erhalt der Doktorurkunde, umfasst eine Reihe von Schritten, die wir Ihnen auf dieser Seite erklären möchten:
Der erste Schritt zu einer Promotion ist die Auswahl von Forschungsgebiet und Betreuer*in. Im Forschungsportal finden Sie eine Übersicht aller Forschungsaktivitäten unserer Universität und die dazugehörigen Forscher*innen. Die Betreuungsperson können Sie direkt mitsamt Lebenslauf und einem Exposé kontaktieren. Die Promotionsordnung enthält alle offiziellen Infos rund um die Promotion.
Sie möchten gerne an der Deutschen Sporthochschule Köln promovieren, aber Ihnen fehlt die Finanzierung? Sie haben drei Optionen, an unserer Universität zu promovieren:
Wir bieten eine Reihe von hochschulinternen Fördermaßnahmen an, um Sie hierbei zu unterstützten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich bei externen Förderinstitutionen um ein Promotionsstipendium zu bewerben. Bei Fragen zum Thema „Promotionsförderung” berät Sie gerne auch das Promotionsbüro. Das Gleichstellungsbüro bietet zusätzlich eine Reihe von Förderprogrammen zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Eltern in der Wissenschaft an. Stellenausschreibungen mit der Möglichkeit zur Promotion werden auf der Homepage veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass alle Promovierenden ein zur Promotion begleitendes Promotionsstudium abschließen müssen, unabhängig von der Spezialisierung oder dem Arbeitsstatus (extern vs intern). Dieses Promotionsstudium beinhaltet zahlreiche Veranstaltungen mit Anwesenheitsplicht auf dem Campus (da die DSHS eine Präsenzuniversität ist), nur wenige Kurse werden online angeboten.
Hier finden Sie alle Informationen rund um eine Bewerbung zur Promotion an der Deutschen Sporthochschule Köln und die notwendigen Schritte. Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Promotionsbüro wenden.
Voraussetzung für eine Zulassung zur Promotion an der Deutschen Sporthochschule Köln ist der Abschluss eines zur Promotion berechtigenden wissenschaftlichen Hochschulabschlusses (Diplom, Magister, Master) mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern.
Alle Bewerber*innen müssen sowohl ihr Studium insgesamt als auch die schriftliche Hausarbeit bzw. die Diplomarbeit/Masterarbeit mindestens mit der Note „gut” abgeschlossen haben.
Der Promotionsordnung können Sie entnehmen, welche Doktorgrade verliehen werden können, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und wie das Promotionsstudium aufgebaut ist.
Die Dissertation kann als Monografie vorgelegt werden oder als kumulative Arbeit.
Das Thema Ihrer Dissertation kann Ihr eigenes Forschungsthema sein oder zusammen mit einer Betreuungsperson entwickelt werden. Idealerweise nehmen Sie bereits während der Themenfindung Kontakt zu einer möglichen Betreuungsperson auf. Alle Professor*innen sowie Privatdozent*innen der Deutschen Sporthochschule Köln sind dazu berechtigt, Promovierende zu betreuen. Die Kontaktdaten der Personen sowie aktuelle Forschungsthemen der einzelnen Arbeitsgruppen können sie unserem Forschungsportal sowie unseren Institutsseiten entnehmen.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sobald Sie Ihr Thema und Ihre Betreuungsperson gefunden haben, folgt ein zweischrittiges Bewerbungsverfahren:
Für externe Bewerber*innen (Bachelor- oder Masterabschluss nicht an der Deutschen Sporthochschule Köln):
a) Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln)
b) Antrag auf Zulassung zur Promotion auf mySpoho
Für interne Bewerber*innen (an der Deutschen Sporthochschule Köln aktuell oder ehemals eingeschriebene Bewerber*innen):
a) Antrag auf Zulassung zur Promotion auf mySpoho
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion enthält auf Seite 2 die Unterschriften des Antragstellers/der Antragstellerin sowie Unterschriften und Stempel des Betreuers/der Betreuerin. Diese sind zunächst als digitale Kopie online hochzuladen und anschließend im Original im Promotionsbüro abzugeben bzw. per Post einzureichen. Darüber hinaus sind zunächst die Hochschulabschlusszeugnisse (Bachelor und Master oder Diplom oder Staatexamen) digital hochzuladen und ebenfalls im Anschluss im Original im Promotionsbüro persönlich vorzuzeigen oder in beglaubigter Form per Post einzureichen.
Die Mitteilung über die Zulassung zur Promotion erfolgt per E-Mail. Erst wenn Sie diese erhalten haben, können Sie über mySpoho den Antrag auf Immatrikulation stellen. Hierfür müssen Sie sich zunächst mit Ihrem Account (Benutzerkennung) anmelden und folgen dann den weiteren Schritten.
Im Rahmen der Dissertation kann eine Monographie oder eine kumulative Arbeit verfasst werden. Bei kumulativen Dissertationen werden Studienergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Dabei fallen je nach Verlag/Zeitschrift Gebühren an. Im Rahmen des sogenannten DEAL-Projekts können nun Wissenschaftler*innen unserer Universität in hybriden Zeitschriften des Verlags Wiley und des Verlags Springer Nature ohne zusätzliche Kosten open access publizieren.
Zur Teilnahme am Promotionsstudium sind eingeschriebene Promotionsstudierende der Deutschen Sporthochschule Köln berechtigt. Im Rahmen des Promotionsstudiums müssen verschiedene Veranstaltungen besucht und abgeschlossen werden. Im Umfang von insgesamt 170 Arbeitseinheiten (1 AE = 45 Minuten) sind dabei Veranstaltungen im Bereich von Pflicht- und Wahlmodulen zu besuchen. Veranstaltungen für die Wahlmodule können aus den Angeboten der Deutschen Sporthochschule Köln, der Universität zu Köln und der TH Köln ausgewählt werden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Kooperation mit der Uni Köln und der TH nur ein begrenztes Platzkontingent für Promotionsstudierende der Deutschen Sporthochschule zur Verfügung steht.
Die Grundlage der Promotion ist das wissenschaftliche Arbeiten. Sie sollten in Ihrer eigenen Arbeit darauf achten, wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden. Gleichzeitig ist die Betreuungsperson dafür verantwortlich, wissenschaftliches Fehlverhalten zu erkennen und Promotionsstudierende wissenschaftlich zu beraten ebenso wie zu unterstützen. Weitere Themengebiete hierzu werden in der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis behandelt.
Bei dem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten oder in Belangen, welche nicht durch andere Beratungsangebote abgedeckt werden, können Studierende und Dozierende sich jederzeit an die Ombudspersonen der Deutschen Sporthochschule Köln wenden.
Nach Fertigstellung der Dissertation werden vier gebundene Exemplare im Promotionsbüro abgegeben. Zusätzlich dazu sind der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und weitere erforderliche Unterlagen beizufügen. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens sowie die Vorlage für das Deckblatt der einzureichenden Dissertation sind auf Moodle im Teamraum “Promotionsstudierende” zu finden. Bei kumulativen Promotionen müssen die Publikationen in die Dissertation bzw. den Anhang eingebunden werden.
Nach der Abgabe der Dissertation bestellt der Promotionsausschuss eine vierköpfige Prüfungskommission, deren Mitglieder jeweils ein Exemplar der Dissertation erhalten. Die Begutachtungszeit beträgt maximal drei Monate. Nach Begutachtung erfolgt die Auslage der Dissertation und der Gutachten (2 bzw. 4 Wochen in der Vorlesungs- bzw. vorlesungsfreien Zeit + 1 Woche Einspruchsfrist).
Die mündliche Prüfung findet in der Regel innerhalb von vier Wochen nach endgültiger Annahme der Dissertation statt und besteht aus einem 25- bis 30-minütigen Vortrag mit anschließender Diskussion. Insgesamt beträgt die Prüfung nicht mehr als zwei Stunden. Direkt im Anschluss an die Disputation erfolgen die Beurteilung sowie die Mitteilung der Note. Die Gesamtnote setzt sich dann im Verhältnis 2:1 aus der Dissertation und der Disputation zusammen.
Der letzte Schritt im Promotionsprozess ist die Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Dafür reichen Sie die digitale Version der Dissertation bei der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften ein. Die digitale Veröffentlichung der Dissertation erfolgt über unser Forschungsinformationssystem.
Sobald Sie Ihre Dissertation veröffentlicht haben, wird Ihre Promotionsurkunde ausgestellt. Nach dem Erhalt der Promotionsurkunde dürfen Sie Ihren Doktortitel führen.
Antwort: Sofern der Master-Studiengang akkreditiert ist und zur Promotion berechtigt (dies kann i.d.R. der Prüfungsordnung oder dem Supplement entnommen werden) und die weiteren Kriterien erfüllt sind, ist dies möglich.
Antwort: Eine Teilnahme am Promotionsstudium (inklusive aller Anwesenheitsverpflichtungen) ist für alle Promotionsstudierende unabhängig vom Arbeitsverhältnis verpflichtend. Es gibt keine Ausnahmen.
Antwort: Der Antrag auf Zulassung muss zunächst im Rahmen der Online-Bewerbung über MySpoho hochgeladen werden. Im Anschluss muss zusätzlich der Antrag auf Zulassung mit Originalunterschriften des/der Antragstellers*in sowie des/der Betreuers*in als auch dem Stempel des/der Betreuers/Betreuer*in abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Hochschulabschlusszeugnisse in beglaubigter Form (alternativ dazu können die Originale im Promotionsbüro vorgezeigt werden) eingereicht werden. Dies gilt auch für Sporthochschul-Absolvent*innen.
Promotionsbüro
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Institutsgebäude III, Raum 109
Alexandra Pizzera
Promotionsbüro
Claudia Combrink
Abt. für Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung