Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Zulassung, Bewerbung, Fristen und Termine. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung sind in der Prüfungs- und Zugangsordnung geregelt.
Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme des Studiums:
UND
UND
Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen zum Abschluss des Studiums:
Wichtig: Sollten Sie bereits Leistungen dieser Art erbracht haben, reichen Sie die entsprechenden Nachweise bitte unbedingt bereits bei der Bewerbung mit ein.
Zur Erlangung eines Mastertitels benötigen Sie insgesamt 300 Credit Points (CP). Für das Studium im M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung erhalten Sie insgesamt 90 CP. Je nach Anzahl der in Ihrem ersten akademischen Studiengang erworbenen CP (möglich sind 180 CP bis 240 CP) müssen Sie zur Erlangung des Mastertitels (300 CP) ggf. noch zusätzliche CP (maximal 30 CP) aus anzuerkennenden Leistungen erwerben. Dies ist über erbrachte Leistungen wie z.B. fachspezifische Fort- und Weiterbildungen bzw. Zusatzqualifikationen (z.B. Weiterbildung Ernährungsberater*in), Trainertätigkeiten im Leistungssport oder Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich möglich. Exemplarische Möglichkeiten von thematisch passenden Weiterbildungen, Tätigkeiten im Leistungssport oder in der Wissenschaft zeigt Ihnen der Anrechnungskatalog auf. Zur Verdeutlichung finden Sie weiter unten zwei Beispiele. Über die Anerkennung von möglichen CP entscheidet der Prüfungssauschuss des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung.
Beispiel 1: Studienabschluss mit 210 - 240 CP
Sie reichen mit Ihrer Bewerbung zum M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung die Bachelorurkunde und das Transcript of Records einer Hochschule über den Abschluss eines sport-, bewegungs- oder ernährungswissenschaftlichen Studiums mit insgesamt 210 - 240 CP ein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung erwerben Sie 90 CP und weisen somit die für den Mastertitel notwendigen 300 CP nach. Der Erwerb weiterer CP über zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiums ist nicht notwendig.
Beispiel 2: Studienabschluss mit 180 CP
Sie reichen mit Ihrer Bewerbung zum M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung die Bachelorurkunde und das Transcript of Records einer Hochschule über den Abschluss eines sport-, bewegungs- oder ernährungswissenschaftlichen Studiums mit insgesamt 180 CP ein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung erwerben Sie 90 CP. Sie haben somit insgesamt 270 CP erworben. Die für den Mastertitel noch fehlenden 30 CP müssen Sie spätestens bis zur Anmeldung Ihrer Masterthesis im Rahmen des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung über zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiums erbringen. Beispiele möglicher anzuerkennender Leistungen finden Sie im Anrechnungskatalog.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss können zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss nach §4, Absatz 1 der Prüfungs- und Zugangsordnung nachgewiesen wird. Für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Es werden zusätzlich englische Texte verwendet. Sie sollten die englische Sprache daher gut verstehen können, müssen aber nicht aktiv Englisch sprechen. Ausländische Studienbewerber*innen müssen für ein Studium an einer deutschen Hochschule Deutschkenntnisse nachweisen, d.h. sie müssen eine der beiden folgenden universitären Sprachprüfungen abgelegt haben, um ihr Sprachniveau ungefähr auf Stufe C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen:
ODER
Die Bewerbungsunterlagen müssen insgesamt beinhalten:
* Bitte achten Sie bei den Nachweisen zur Berufstätigkeit darauf, dass der genaue Umfang, d.h. Dauer (Start- und Enddatum) sowie die Anzahl der Wochenstunden angegeben ist. Auf den Nachweisen zu Fort- und Weiterbildungen muss das Datum, bzw. der Zeitraum der Veranstaltung angegeben sein, die Anzahl der Unterrichts-/Lerneinheiten bzw. die Credit Points (ECTS). Selbstständigkeit in einem relevanten Bereich wird über die Gewerbeanmeldung nachgewiesen.
Die Bewerbung erfolgt ab Mitte August bis spätestens 31. Oktober über das Campusmanagementportal mySpoho.
Bitte beachten Sie, dass vor diesem Zeitpunkt keine Bewerbung möglich ist. Wenn es soweit ist, wählen Sie in mySpoho zunächst “Weiterbildungsmaster” aus und registrieren Sie sich. Wählen Sie anschließend unter "Antragsdaten" das für Sie zutreffende Sommersemester aus und laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form hoch.
Nächster Studienbeginn
Wintersemester 2026
(d. h. Oktober 2026)
Bewerbungszeitraum
15. April 2026
bis 15. Juni 2026
Prüfung der Bewerbungen, ggf. Rückfragen an Bewerber*innen, Versand der Zulassungen
ab August 2026
Einschreibung
August-September 2026
Das Studierendenentgelt pro Semester des Studiengangs Master of Science Sport, Bewegung und Ernährung beträgt 3.000 Euro. Dieses Studierendenentgelt pro Semester wird durch die Studierenden vor Beginn des jeweiligen Semesters überwiesen. Die Gesamtkosten für vier Semester betragen somit 12.000 Euro. Darin enthalten sind die Einschreibungs- und alle Prüfungsgebühren. Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von vier Semestern fällt ab dem 5. Semester anstelle des regulären Studierendenentgelts ein reduziertes Studierendenentgelt in Höhe von 300 Euro pro weiterem Semester an.
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis der Sporthochschule (Spoho-Card) und haben Studierendenstatus (z.B. in der Mensa oder der Bibliothek). Optional steht es den Studierenden frei, zusätzlich den offiziellen Semesterbeitrag des Studierendenwerks Köln zu entrichten und damit das Deutschlandsemesterticket zu erhalten.
Unterbringung und Verpflegung müssen von den Studierenden individuell organisiert und finanziert werden. Auf dem Campus der Deutschen Sporthochschule Köln befindet sich das Gästehaus, welches Unterbringungsmöglichkeiten zu Sonderkonditionen für Sie bereithält. Geben Sie dafür bitte direkt bei Ihrer Buchungsanfrage an, dass Sie diesen Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule studieren. Auf Nachfrage helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach entsprechenden Möglichkeiten der Unterbringung.
Einen guten Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten in der wissenschaftlichen Weiterbildung bekommen Sie in der aktuellen Broschüre:
Nachfolgend haben wir Ihnen zudem die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt:
Bundesprogramme
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium können junge Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen, um ihre weitere berufliche Qualifizierung zu finanzieren.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung berufliche Weiterbildung und unterstützt insbesondere kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende.
Länderprogramme
Baden-Württemberg: Förderprogramm für Fachkurse
Bayern: Bayrischer Bildungsscheck
Bremen Weiterbildungsscheck
Hamburg: Weiterbildungsbonus
Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten
Niedersachsen: Weiterbildung in Niedersachsen – WiN
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Rheinland-Pfalz: Qualischeck
Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG DIREKT
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Programme in Österreich
Für Studierende gibt es etliche Stipendien, die bei der Studienfinanzierung helfen – und zwar nicht nur für Hochbegabte. Immer wieder werden Stipendien aus Mangel an Bewerber*innen nicht vergeben – nachfragen lohnt sich!
Deutschlandstipendium
Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Stipendien der Förderungswerke
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Friedrich-Ebert-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Friedrich-Naumann-Stiftung
Heinrich-Boell-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Cusanuswerk
Ev. Studienwerk e.V. Haus Villigst
Avicenna-Studienwerk
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
Bildungskredit der Bundesregierung (Abwicklung durch KfW)
Der Bildungskredit der Bundesregierung wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Lebenspartner*in gewährt. Die Abwicklung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei einem Zinssatz von derzeit über 9% (Stand November 2023) sollte genau geprüft werden, ob dies die individuell beste Finanzierungsform darstellt.
Darlehen in Notlagen des Kölner Studierendenwerks
In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen.
Förderung durch das Finanzamt = Steuern sparen
Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten zählen neben den Gebühren für die Weiterbildung bzw. das Studium auch Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Arbeitsmittel, Zinsen für Studienkredite, etc.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.
Kindergeld
Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium), in einer Übergangszeit z.B. zwischen Schulabschluss und Studium oder wenn es arbeitslos ist.
Wohngeld
Unter Umständen können Sie Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Familienservice der Deutschen Sporthochschule
Der Familienservice der DSHS unterstützt Studierende und Mitarbeiter mit diversen Angeboten, um eine Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern.
Nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) gehört die wissenschaftliche Weiterbildung gemäß §3 Aufgaben, Absatz 1 zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Weiter heißt es in §62 „Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung“, Absatz 5, dass für die Inanspruchnahme dieser erbrachten Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte festzusetzen sind. Die erhobenen Gebühren/Entgelte decken auf Basis der Vollkostenrechnung alle anfallenden Kosten z.B. für Lehrkräfte, Räume oder Mitarbeiter*innen, die für die Koordination und Betreuung der Weiterbildungen verantwortlich sind, ab. Etwaig anfallende Kosten für Übernachtungen, Verpflegung oder ggf. Lehrbücher sind nicht inkludiert und müssen individuell gezahlt werden.