Für einen Sport für alle Geschlechter

29.06.2026 | Sport


Leichtathletikstation, leere startblöcke
"Wir möchten uns als Wissenschafts- und Lehrinstitution dazu bekennen, die Inklusion von geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, und auf zentrale Probleme der neuen Policy des IOC aufmerksam machen." (Rektorat der Sporthochschule)

Stellungnahme des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln zur Inklusion geschlechtlicher Vielfalt

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) veröffentlichte am 26. März 2026 die neue “Policy on the Protection of the Female (Women’s) Category”. Die Regelungen werden bei den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles, USA, in Kraft treten und sehen vor, dass sich künftig alle Athletinnen in der Leistungsklasse der Frauen durch einen Geschlechtertest eindeutig als sogenannte «biologische Frauen» ausweisen müssen. 

An der Deutschen Sporthochschule Köln setzen wir uns seit vielen Jahren in Forschung und Lehre, sowohl aus naturwissenschaftlicher als auch sozialwissenschaftlicher Sicht mit der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Teilhabe von Menschen im Sport auseinander. Unsere Universität engagiert sich mit ihren Mitarbeitenden und Studierenden für die Förderung von Vielfalt. Vor diesem Hintergrund nehmen wir die aktuelle «Woche der Vielfalt» an unserer Universität und die neue IOC-Policy zum Anlass und möchten uns als Wissenschafts- und Lehrinstitution dazu bekennen, die Inklusion von geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, und auf zentrale Probleme der neuen Policy des IOC aufmerksam machen.

  • Die Komplexität von Geschlechtlichkeit. Geschlechtlichkeit ist komplex. Sie beinhaltet mehr als eine biologische Eingruppierung von Menschen in die Kategorie «Frau» und «Mann». Die sozialisatorischen Einflüsse auf die Entwicklung von Menschen sind bei der Ausprägung von Geschlechtlichkeit ebenso zu berücksichtigen, wie die rechtlichen Bedingungen, die es Menschen ermöglichen, sich «dazwischen» oder außerhalb einer binären Geschlechterordnung, z.B. als divers oder non-binär zu positionieren. Ein Geschlechtertest, der Athletinnen als «biologische Frauen» zu klassifizieren versucht, vernachlässigt diese Komplexität.

  • Geschlechtertests und menschenrechtliche Aspekte. Jeder Mensch hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Schutz der Integrität und Privatsphäre und nicht zuletzt auf Achtung und Schutz der Menschenwürde. Aus diesen Gründen sind Geschlechtertests in manchen Ländern (z.B. in Frankreich) verboten. Die vom IOC eingeführte Forderung gegenüber Athletinnen, sich durch den SRY-Gentest als «biologische Frauen» auszuweisen, beinhaltet Problematiken für diese rechtliche Situation. Alle Personen, die sich selbst als Mädchen oder Frauen identifizieren und sich im Sport bisher selbstverständlich in der Startklasse der Frauen bewegt haben, werden nun vom IOC dazu gezwungen, sich einem Geschlechtertest zu unterziehen und sich «als Frauen» auszuweisen, wenn sie weiterhin an olympischen Wettkämpfen teilnehmen wollen. Dies kann für Athletinnen grundsätzlich und besonders dann eine hoch belastende Situation sein, wenn ihr SRY-Gentest vom erwarteten Ergebnis für Frauen abweicht, ohne vorher davon zu wissen. Das IOC betitelt und begründet die neue Policy mit dem sogenannten «Schutz der Frauenkategorie». Fraglich ist jedoch, wie durch die nun zwingenden Geschlechtertests die Rechte und Würde von Frauen im Leistungssport geschützt werden sollen. 

  • Fairness vs. Inklusion. Mit der Einführung von Geschlechtertests zielt das IOC darauf ab, nur sogenannte «biologische Frauen» zu Wettkämpfen im Leistungssport zuzulassen. Dadurch sollen trans* Frauen (also Personen, die sich nicht mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren) und inter* Frauen (also Personen mit angeborenen Geschlechtsmerkmalen, die von der typischen Definition des weiblichen Geschlechts abweichen) von einem Start in der Leistungsklasse der Frauen ausgeschlossen werden. Das Streben nach Fairness und Chancengleichheit ist für Sportverbände eine zentrale Wertorientierung, und es ist allzu verständlich, dass sich Sportverbände dafür einsetzen. Im Bemühen mit der neuen IOC-Policy Chancengleichheit herzustellen, wird nun aber zugleich die Ausgrenzung von trans*, inter* und nicht-binären Personen aus dem Leistungssport herbeigeführt. Selbst wenn das IOC den SRY-Gentest nur für olympische Veranstaltungen geltend machen kann, wird die Signalwirkung voraussichtlich weitreichend für den wettkampforientierten Breiten-, Kinder- und Jugendsport sein. 

  • Fehlende wissenschaftliche Evidenz und Intransparenz. Das IOC führt in der neuen Policy an, wissenschaftliche Evidenz würde die Einführung des SRY-Gentests für Frauen nahelegen. Dabei werden in der Policy weder die wissenschaftlichen Studien noch die Wissenschaftler*innen explizit benannt, die diese Evidenz vorgeblich fachlich begründen. Dies widerspricht den wissenschaftlichen Standards im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Nach aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen ist die Forschungslage erstens noch relativ gering entwickelt und zweitens eher als ambivalent zu bewerten, und zwar sowohl im Hinblick auf die Frage nach Leistungsvorteilen für inter*- und trans*-geschlechtliche Personen im Sport als auch im Hinblick auf die Validität und Zuverlässigkeit des SRY-Gentests (siehe Quellenangaben unten).

Als Sportuniversität haben wir großes Verständnis für Bemühungen von Sportverbänden, nach Regelungen für die «Vergleichbarkeit», «Fairness» und «Chancengleichheit» im Leistungssport zu suchen und unterstützen diese Werte nachdrücklich. Die nun vom IOC verabschiedete Policy wirft jedoch einige ungeklärte Fragen und Problematiken auf, für die wir mit unserer Stellungnahme sensibilisieren möchten. 

Der Umgang mit inter*, trans* oder non-binären Personen im Leistungssport beinhaltet komplexe Fragestellungen, die differenziertere Antworten erfordern, als sie bisher in der IOC-Policy enthalten sind. Im Rahmen unserer Forschung werden wir uns als Sportuniversität daran beteiligen, diese differenzierten Antworten zu finden. Dabei leitet uns das Prinzip der wissenschaftlichen Evidenz und Transparenz. In unserem Lehrbetrieb tragen wir durch Sensibilisierung und Wissensvermittlung dazu bei, Studierende auf einen reflektierten Umgang mit Chancengleichheit und Inklusion im Leistungssport vorzubereiten. Wir gestalten hierfür Räume und Gelegenheiten (z.B. in Lehrveranstaltungen oder bei Angeboten in der Woche der Vielfalt), die einen offenen Austausch, Diskussion und Aufklärung ermöglichen.

Die Förderung von Inklusion beziehen wir in unserer Universität auch auf geschlechtliche Vielfalt. Unsere Universität wird sich somit weiterhin in Forschung, Lehre und Verwaltung geschlechterinklusiv ausrichten.

Hier geht es zu dem Text (PDF) mit Quellenangaben