home Startseite arrow_back zurück

  • Intranet für Studierende und Mitarbeitende

  • north_east Forschungsinformationssystem (FIS)

  • north_east Jobbörse

  • north_east Mensa

  • north_east mySpoho

  • Personenverzeichnis

  • north_east Spohoshop

  • Zentralbibliothek
home Startseite arrow_back zurück

  • Universität

    • Universität

    • Profil

      • Profil

      • Porträt

      • Unser Leitbild

      • Zahlen und Fakten

      • Auszeichnungen und Preise

      • Gleichstellung und Diversität

        • Gleichstellung und Diversität

        • Karriereförderung für Frauen

      • Nachhaltigkeit und Umweltschutz

      • International

        • International

        • Hochschulpartnerschaften

      • Partnerschaften und Kooperationen

        • Partnerschaften und Kooperationen

        • Kooperationsmöglichkeiten

    • Organisation

      • Organisation

      • Hochschulleitung

        • Hochschulleitung

        • Das Rektorat

          • Das Rektorat

          • Amtliche Mitteilungen

        • Der Senat

        • Der Hochschulrat

      • Verwaltung und Stabsstellen

      • Organe und Gremien

        • Organe und Gremien

        • Universitätskommissionen

        • Gleichstellungskommission

        • Nachhaltigkeitskommission

        • Ethikkommission

        • Prüfungsausschüsse

        • Promotionsausschuss

        • Habilitationsausschuss

      • Institute und wissenschaftliche Einrichtungen

      • Anlaufstellen und Services

        • Anlaufstellen und Services

        • Ambulanz

        • Career Service

        • Familienservice

        • Gästehaus

        • InfoPoint

        • International Office

        • Marketing

          • Marketing

          • Spohoshop

        • Presse und Kommunikation

        • Prüfungsamt

        • Studienberatung

        • Studierendensekretariat

        • Zentrale Betriebseinheit Informationstechnologie

      • Personenverzeichnis

    • Die Uni als Arbeitgeberin

      • Die Uni als Arbeitgeberin

      • Unsere Stellenangebote

      • Praktikum

        • Praktikum

        • Übersicht Praktikumsstellen

      • Personalentwicklung

      • Gesundheitsmanagement

    • Campusleben

      • Campusleben

      • Sport und Kultur

      • Wohnen und Übernachten

    • Newsroom

      • Newsroom

      • Podcast

        • Podcast

        • Wissenschaftspodcast Eine Runde mit

        • Studierendenpodcast Auszeit

      • Termine & Veranstaltungen

      • Meldungen

        • Meldungen

        • Pressemitteilungen

      • Publikationen

        • Publikationen

        • Campusmagazin ZeitLupe

          • Campusmagazin ZeitLupe

          • Sport und Ernährung

          • Olympische Spiele in Köln?

          • Gefahr im Gedränge

          • Darts - Ist das wirklich Sport?

        • Jahresbericht KOMPAKT

        • ZSLS

          • ZSLS

          • Hinweise für Autor*innen

          • Aktuelles

          • Impressum

      • Presseverteiler

      • Proband*innennewsletter

      • Pressespiegel

  • Studium

    • Studium

    • Vor dem Studium

      • Vor dem Studium

      • Veranstaltungen für Studieninteressierte

      • Bachelorstudium

        • Bachelorstudium

        • Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport

        • Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie

        • Sportjournalismus

        • Sportmanagement und Sportkommunikation

        • Sport und Leistung

      • Masterstudium

        • Masterstudium

        • M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement

        • M.A. Sport-, Medien- und Kommunikationsforschung

        • M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung

        • M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport

        • M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine

        • M.Sc. Psychology in Sport and Exercise

        • M.Sc. Sport Management

        • M.A. International Sport Development and Politics

      • Lehramtsstudium

        • Lehramtsstudium

        • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

        • Lehramt an Grundschulen

        • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

        • Lehramt an Berufskollegs

        • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

      • Weiterbildendes Master­studium

        • Weiterbildendes Master­studium

        • Führungskompetenz und Management im Spitzensport

          • Führungskompetenz und Management im Spitzensport

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Olympic Studies

          • Olympic Studies

          • Voraussetzungen und Bewerbung

          • Curriculum & Module

        • M.A. Spielanalyse

          • M.A. Spielanalyse

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis

          • Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis

          • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung & Gebühren

        • Sport, Bewegung und Ernährung

          • Sport, Bewegung und Ernährung

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Sportphysiotherapie

          • Sportphysiotherapie

          • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Gebühren

        • Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen

      • Campustag

      • Bewerbung

      • Voraussetzungen

        • Voraussetzungen

        • Eignungstest

        • Übetage

      • Immatrikulation

      • Studieren in besonderen Lebenslagen

        • Studieren in besonderen Lebenslagen

        • Studium und Spitzensport vereinen

        • Studieren mit Kind oder Pflegeaufgaben

        • Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

      • Study@GSU

      • Gasthörerschaft

    • Während des Studiums

      • Während des Studiums

      • Veranstaltungen für Studierende

      • Anerkennung und Studiengangswechsel

      • Rückmeldung

      • Exmatrikulation

      • Next Career

    • Nach dem Studium

      • Nach dem Studium

      • Absolvent*innenfeier

      • Career Fitness Program

        • Career Fitness Program

        • Veranstaltungen

      • themenwochen

      • Alumni-Netzwerk

    • Studienstart Bachelor und Lehramt

    • Studienstart Master

    • Weiterbildung

    • In Köln studieren

      • In Köln studieren

      • Studienfinanzierung

        • Studienfinanzierung

        • Deutschlandstipendium

        • NRW-Sportstiftungs-Stipendium

    • Qualität in Studium und Lehre

      • Qualität in Studium und Lehre

      • Qualitätsmanagement

      • Feedback in Studium & Lehre

      • Lehrpreise und Förderprogramme

  • Forschung

    • Forschung

    • Forschungskultur

    • Institute und wissenschaftliche Einrichtungen

    • Wissenschaftliche Laufbahn

      • Wissenschaftliche Laufbahn

      • Promotion

        • Promotion

        • Promotionsstudium

      • Postdocs & Karriereentwicklung

      • Habilitation & Tenure Track

      • Professur

      • Interne Förderprogramme

    • Forschungs­management

      • Forschungs­management

      • Forschungsförderung

      • Forschungsinfrastruktur

      • Forschung international

      • Fit für Forschung und Transfer

      • Studien & Befragungen

        • Studien & Befragungen

        • Teilnehmende für eine Studie mit trans* Personen gesucht

        • Teilnehmende für Long-COVID-Studie gesucht

        • Wissenschaftliche Studie zu Ecdysteron, Muskelaufbau und Kraftentwicklung

        • Wie beeinflussen deine Zyklussymptome deine sportliche Leistungsfähigkeit und Trainingsbeteiligung?

        • Exoskelett-Forschung an der Deutschen Sporthochschule Köln

        • LEAP-Studie

        • Vorhersage der Sauerstoffaufnahme

        • Mechanoprotektive Mechanismen im Skelettmuskel

        • VR-Bewegungstraining

        • Golfen trotz Rückenschmerzen?

        • Relatives Energiedefizit im Sport (REDs)

        • Bewegung, Omega-3 und Curcumin

  • Transfer

    • Transfer

    • Innovationen aus der Forschung

      • Innovationen aus der Forschung

      • Transferberatung & Coaching

      • Transferförderung & Programme

      • Erfindungen, Patente & Schutzrechte

      • Transferprojekte & Initiativen

        • Transferprojekte & Initiativen

        • Sport und Schwangerschaft

        • mentaltalent

        • MentalGestärkt

        • Kinderonko

        • Schulsportlandschaft

          • Schulsportlandschaft

          • Podcast der Schulsportlandschaft

          • Videos & Kurzfilme

          • Tipps für den Schulalltag

          • Forschung, Projekte & Buchtipps

          • Fortbildungen & Veranstaltungen

          • Gimmicks

    • Gründung & Start-ups

      • Gründung & Start-ups

      • Gründungsberatung

      • Angebote & Förderungen

        • Angebote & Förderungen

        • StarS-Kader

        • Gateway EM*power

        • DSHS-Ideathlon

      • Unsere Start-ups

    • Weiterbildungsangebote
Filtern nach
Seiten close Person close News close Event close

4221 Ergebnisse
  • Relevanz
  • Alphabetisch
  • Erstellungsdatum

  • Befreiung_von_der_Sporteignungsprüfung.pdf
    Deutsche Sporthochschule Köln Prüfungsamt Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Antrag Befreiung von der Sporteignungsprüfung Name:___________________________ Vorname:____________________geb. am:_________ Strasse:_______________________________________________________________________ PLZ/Ort_______________________________________________________________________ Handy-Nr.:_______________________ Email:_______________________________________ Folgende Unterlagen im Original zur Befreiung von der Sporteignungsprüfung sind beigefügt: (bitte Zutreffendes ankreuzen) Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung im Diplomstudiengang Sportwissen- schaft Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung eines Studienganges Sport/Sportwissenschaft an einer deutschen oder ausländischen Universität Nachweise über das erfolgreiche Studium in allen fünf Sportarten der Eignungsfest- stellung: Mannschaftsspiel, Rückschlagspiel, Leichtathletik, Schwimmen, Turnen Nachweise über das erfolgreiche Studium in den Sportarten des Grundstudiums des Diplomstudienganges Sportwissenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln _____________________ _____________________________ Datum Unterschrift (wird vom Prüfungsamt ausgefüllt) Der Antrag wird genehmigt Der Antrag wird nicht genehmigt Köln, den ______________________________ (Unterschrift) Stand: 28.01.2013

  • 24.03.2025
    Beiratsitzung „Umwelt und Sport“ des BMUV
    Beiratsitzung „Umwelt und Sport“ des BMUV Am 18. März 2025 hat das Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung die Beiratssitzung der aktuellen Legislaturperiode des Beirats „Umwelt und Sport“ im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ausgerichtet. Im Zentrum der Sitzung stand die erfolgreiche Fortschreibung des Positionspapiers „Nachhaltiger Sport 2030“. Dabei wurden zentrale Ergebnisse aus den Beiratsdiskussionen und gemeinsamen Projekten sowie neue politische Entwicklungen aufgenommen. Neu ist, dass dem Papier ein Nachhaltigkeitsverständnis vorangestellt wird. Im Handlungsfeld "Sport in Natur, Landschaft und urbanem Raum" wurde der urbane Raum klarer abgegrenzt und neue Entwicklungen zur Digitalisierung und Aktivitätslenkung auf Bund-, Länder- und Vereinsebene ergänzt. Darüber hinaus wurden Strategien mit Sportbezug wie die Nationale Biodiversitätsstrategie und die EU-Wiederherstellungs-Verordnung aktualisiert bzw. neu aufgenommen. Das Handlungsfeld "Sportgroßveranstaltungen" wurde mit Start des von BMUV und BMI geförderten Portals https://www.nachhaltige-sportveranstaltungen.de/ komplett überarbeitet. Neu aufgenommen haben die Mitglieder und Gäste des Beirats das Handlungsfeld "Bildung für nachhaltige Entwicklung" (BNE). Damit greift der Beirat eine Anregung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf und trägt den Chancen und Möglichkeiten der Bildung im Sport für Umwelt- und Naturschutzthemen Rechnung. Die Digitalisierung wird im aktualisierten Positionspapier als wirksamer Mechanismus für eine nachhaltige Entwicklung im Sport hervorgehoben. Richtig eingesetzt, kann die Digitalisierung nach Ansicht des Beirats dazu beitragen, ökologische Belastungen und soziale Konflikte im Natursport zu reduzieren, indem sie eine digitale Aktivitätslenkung ermöglicht, die den Erhalt und Schutz der Natur gewährleistet und sportliche Aktivitäten im Raum mit anderen Nutzungen vereinbar macht. Attraktive Angebote sollen das Verhalten der sportlich Aktiven in Natur und Landschaft positiv beeinflussen. Das aktualisierte Positionspapier "Nachhaltiger Sport 2030" kann hier heruntergeladen werden. Im Anschluss an die Sitzung lud das Institut zu einem Dialogforum unter dem Motto „Fakten.Verantwortung.Zukunft“ ein. In einem inspirierenden Kreis aus Wissenschaft, Sport, Tourismus, Wirtschaft, Politik, NGOs und Studierenden entstand Raum für neue Ideen, frische Perspektiven und einen lebendigen Dialog zur Zukunft nachhaltiger Entwicklung im Sport. Mehr dazu finden Sie hier . Das Institut bedankt sich bei allen Teilnehmenden der Beiratssitzung und des Dialogforums für den konstruktiven Austausch. Gemeinsam konnten so wertvolle Impulse gesetzt und die Vernetzung für eine nachhaltige Transformation des Sports weiter gestärkt werden. Der Beirat "Umwelt und Sport" ist seit 1994 als Beratungsgremium der Bundesregierung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehören die Bewertung von neuen Entwicklungen im natur- und landschaftsbezogenen Freizeitsport, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für einen bewegungsfördernden Umbau urbaner Bereiche und generell von mehr Bewegung in Alltag und Freizeit, die Entwicklung von Ideen und Initiativen für eine nachhaltige Sportstättenentwicklung und zu nachhaltig organisierten Sportveranstaltungen. Dem Beirat gehören 14 ehrenamtliche Mitglieder für Fragen der nachhaltigen Sport- und Bewegungsentwicklung aus den Bereichen organisierter Sport, Wissenschaft, Stadtentwicklung, Verwaltung, Umwelt- und Naturschutzverbände und der Wirtschaft sowie derzeit fünf ständige Gäste an. Die Mitglieder werden für die jeweilige Legislaturperiode durch die Bundesumweltministerin berufen.

  • 25.08.2026
    Beiträge zum International Pierre de Coubertin Committee (IPCC)
    Es ist erfreulich zu sehen, wie Teilnehmende und Professoren des M.A. Olympic Studies weiterhin das sich stetig weiterentwickelnde akademische und bildungspolitische Profil des IPCC mitgestalten. Prof. Wassong ist stolz darauf, diese interinstitutionellen und persönlichen Synergien im Laufe der Zeit aufgebaut zu haben. Mehrere Absolventinnen und Absolventen des M.A. Olympic Studies sind heute aktive Mitglieder im Vorstand des IPCC und an dessen Aktivitäten und Projekten beteiligt. Hilla Davidov und Nelson Todt sind beide Vizepräsidenten des IPCC und dort auch für die Kommunikationsaktivitäten verantwortlich; unterstützt werden sie von Christian Kern und Elvira Ramini, die zudem als Generalsekretärin des IPCC fungiert. Annett Chojnacki und Philipp Waeffler waren Teil der Arbeitsgruppe, die die zukünftige Roadmap des IPCC gestaltet und dessen rechtliche Dokumente überprüft. Marco Tomassini unterstützte das IPCC beim Kongress, der im Rahmen der Olympischen Winterspiele Mailand-Cortina 2026 stattfand. Wolfgang Birkle, Uma Kant Singh und Sarojini Lakra präsentieren und unterstützen regelmäßig die Aktivitäten von Pierre de Coubertin India, wobei Uma eine von drei IPCC-Vertreterinnen bei der 33. Postgraduate Session der IOA im Jahr 2026 war. Daniel Quanz, stellvertretender Direktor des M.A. Olympic Studies, behält einen guten Überblick über die archivarischen Aktivitäten des IPCC. Gemeinsam wachsen der M.A. Olympic Studies und das IPCC in ihrem Profil, indem sie sich gegenseitig unterstützen. Eines der zukünftigen Schwerpunktthemen, die Prof. Wassong bei der Generalversammlung ansprach, ist auch für den M.A. Olympic Studies von Bedeutung, insbesondere für das erste und zweite Modul des Programms. Das Projekt wird sich darauf konzentrieren, Coubertins Vision des olympischen Athleten aus historischer Perspektive zu untersuchen, vor allem aber dessen zeitgenössische Bedeutung und Relevanz zu analysieren. Dabei wird geprüft, inwiefern sich Coubertins Vorstellung vom Profil des olympischen Athleten auf die heutige Sportwelt übertragen lässt. Mehr über die strategischen Schwerpunkte und das Projekt erfahren Sie hier .

  • Benedikt Groß

    Dezernat 3 Finanzen Abt. Einkauf

    • person_outline Zum Profil
    • phone +49 221 4982-3530
    • mail E-Mail schreiben

    Benedikt Ubrich

    ze.IT – Zentrale Betriebseinheit für Informationstechnologie

    • person_outline Zum Profil
    • phone +49 221 4982-6044
    • mail E-Mail schreiben

    Dr.

    Benjamin Bonn

    Institut für Vermittlungskompetenz in den Sportarten Abt. Trainingspädagogik und Martial Research

    • person_outline Zum Profil
    • phone +49 221 4982-8762
    • mail E-Mail schreiben

    Benjamin Bröhl

    Institute of Exercise Training and Sport Informatics, Department Exercise Physiology

    • person_outline Zum Profil
    • mail E-Mail schreiben

    Benjamin Hinseln

    Dezernat 4 Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement Abt. Technisches Gebäudemanagement

    • person_outline Zum Profil
    • phone +49 221 4982-2870
    • mail E-Mail schreiben

  • Benutzungs-Schliessfach-Gebuehrenordnung_ZBS_April_2016.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN ZBSport Nr.: 07/2016 Köln, den 27.04.2016 INHALT Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 1 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Ordnungen erlassen: Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Benutzung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften (im folgenden ZBSport) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufgaben 1. Die ZBSport ist die zentrale wissenschaftliche Bibliothek der Deutschen Sporthochschule Köln. Als Universitätsbibliothek unterstützt sie die Mitglieder und Angehörigen der Deutschen Sporthochschule Köln bei Forschung, Lehre und Studium. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung von Literatur und Information sowie die Beratung und Unterstützung bei der Nutzung von Literatur- und Informationsquellen. In diesem Zusammenhang obliegt ihr auch die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Die ZBSport übernimmt zugleich in ihrer Funktion als Spezialbibliothek die Aufgaben der regionalen und überregionalen Literatur- und Informationsversorgung. Zu diesem Zwecke obliegt ihr die Pflege der Virtuellen Fachbibliothek Sportwissenschaft (ViFa Sport). Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verschiedenen Funktionen erfüllt die ZBSport ihre Aufgaben, indem sie nachfolgende Dienstleistungen anbietet: • Bereitstellung ihrer Medienbestände, Informationsmittel und technischen Einrichtungen in den Räumen der Bibliothek • Ausleihe von Medien zur Benutzung außerhalb der Bibliothek • Beschaffung von Medien, die nicht am Ort vorhanden sind, durch den Deutschen und Internationalen Leihverkehr sowie durch Dokumentlieferdienste • Erteilung von Auskünften • Vermittlung von Informationen durch Kataloge, Bibliographien, Dokumentations- dienste und elektronische Datenbanken • Schulung und Beratung in der Nutzung der Bibliothek, ihrer Dienstleistungsmedien und Geräteangebote Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 2 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 • Digitalisierung, Archivierung und Lieferung von Dokumenten • Öffentlichkeitsarbeit durch Ausstellungen und Führungen • Bibliotheksbezogene Veröffentlichungen • Schriftliche Auskünfte aufgrund ihrer Kataloge und Auskunftsmittel • Hilfe bei der Benutzung durch ihren Informationsdienst, durch Hinweisblätter oder auf sonstige Weise 2. Medien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind auch Zeitschriften, Zeitungen, Mikroformen, Karten, Musikalien, maschinenlesbare Datenträger in analoger und digitaler Form und sonstige zur Benutzung bestimmte Bestände. § 3 Benutzungsberechtigte Benutzungsberechtigt sind Studierende und Mitarbeitende der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen in der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. § 4 Benutzungsverhältnis 1. Die Benutzung der ZBSport erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses. 2. Rechtsgrundlage der Benutzung sind diese Benutzungsordnung und die zu ihrer Durchführung von der Bibliotheksleitung erlassenen Anordnungen. Die Anerkennung erfolgt durch Inanspruchnahme der ZBSport. § 5 Datenschutz und Protokollierung 1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten angewendet. 2. Wegen aufgetretener sicherheitsrelevanter Ereignisse werden bei jedem Zugriff auf den Web-Server der ZBSport relevante Zugriffsdaten gespeichert. Des Weiteren werden Suchanfragen, die über die Recherchemodule eingegeben werden, gespeichert. 3. Die Daten werden zu Zwecken der Verbesserung des Web-Angebots analysiert sowie zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche und unzulässiger Zugriffe auf den Web-Server oder die Recherchemodule gespeichert. § 6 Gebühren, Auslagen und Entgelte Die Benutzung der ZBSport ist grundsätzlich unentgeltlich. Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, Benutzungsarten und Benutzergruppen werden Gebühren und Entgelte erhoben. Art und Höhe der Gebühren und Entgelte richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils geltenden Fassung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 3 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Auskunft 1. Der Informationsdienst der ZBSport erteilt den Benutzerinnen und Benutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus ist er bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. 2. Auskünfte aus und zu den Beständen der ZBSport oder aus Datenbanken können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der ZBSport dies gestatten. 3. Auskünfte, die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. Auskünfte zu rechtlichen und medizinischen Fragen sowie Schätzungen zum Wert von Büchern und Handschriften werden nicht erteilt. 4. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. 5. Für schriftliche Auskünfte und die dazu erforderlichen Recherchen werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 8 Öffnungs- und Servicezeiten 1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internetauftritt der ZBSport bekannt gegeben. 2. Die ZBSport kann aus dringenden Gründen zeitweise geschlossen werden. Die Schließung wird so früh wie möglich bekannt gegeben. 3. Bei Ausfall der IT-gestützten Dienste können bestimmte Serviceleistungen nicht angeboten werden. § 9 Allgemeine Benutzungsbestimmungen 1. Die Bibliotheksleitung und die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer haben nach Maßgabe der Benutzungsordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Anspruch auf die Dienstleistungen der ZBSport. 3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung in der ZBSport gewahrt bleiben. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Benutzung. 4. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist der Personalausweis bzw. der Reisepass vorzuweisen. 5. Die ZBSport ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung ihrer Bestände erforderlich sind. Beim Verlassen der ZBSport haben die Benutzerinnen und Benutzer unaufgefordert mitgeführte Medien vorzuzeigen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gewähren. 6. Die Benutzerinnen und Benutzer haben die von ihnen gebrauchten Medien, Einrichtungsgegenstände und Geräte sorgfältig zu behandeln. Im gesamten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 4 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Bibliotheksgebäude ist auf Ruhe zu achten. Darüber hinaus sind im gesicherten Bibliotheksbereich das Rauchen, die Mitnahme von Getränken (außer Wasser in durchsichtigen Gefäßen) und Esswaren sowie mobiles Telefonieren nicht gestattet. 7. Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer ist jedes Verhalten, das die Arbeit anderer stört oder erschwert, zu unterlassen. 8. Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der ZBSport nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden. 9. Tiere dürfen nicht in die ZBSport mitgebracht werden. § 10 Schließfächer 1. Zur Verwahrung von Überbekleidung, Taschen, Koffern, Gepäckstücken und ähnlichen Gegenständen stehen den Benutzerinnen und Benutzern im Eingangsbereich der ZBSport Schließfächer zur Verfügung. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Alle in den Schließfächern deponierten Gegenstände sind am selben Tag wieder abzuholen. 2. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt gemäß der Schließfachordnung der ZBSport in ihrer jeweils geltenden Fassung. § 11 Haftung der ZBSport 1. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind. 2. Die ZBSport haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung ordnungsgemäß in Verwahrung gegebener Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis zu einer Schadenshöhe von 1.500 Euro. § 12 Urheber- und Persönlichkeitsrecht; Jugendschutz 1. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Jugendschutz und die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotene Literatur nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie nicht systematisch herunterzuladen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen und keine der zusätzlich von der ZBSport festgesetzen Nutzungsbeschränkungen zu verletzen. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, Persönlichkeitsrechte Dritter, soweit sie durch die Benutzung und Weiterverarbeitung der durch die ZBSport angebotenen oder vermittelten Informationsangebote berührt sein können, zu beachten. 3. Wird die ZBSport wegen Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen von dritter Seite in Anspruch genommen, so sind die verursachenden Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die ZBSport von allen Ansprüchen freizustellen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 5 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 13 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht 1. Bibliotheksgut ist sorgfältig zu behandeln und insbesondere gegen Feuchtigkeit zu schützen. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen sowie Markieren sind nicht gestattet. 2. Benutzerinnen und Benutzer haben jedes empfangene Werk auf dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. 3. Wer Bibliotheksgut verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der ZBSport beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten und haftet nach den allgemeinen Vorschriften. Die ZBSport bestimmt die Art des Schadensersatzes nach billigem Ermessen und legt eine angemessene Frist für die Erbringung der Ersatzleistung fest. Sie kann von den Benutzerinnen und Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich einen durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen. Vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt. II. Benutzung innerhalb der ZBSport § 14 Benutzung des Präsenzbestandes aus den Magazinen und Freihandbereichen 1. Die Medien des Präsenzbestandes aus Magazinen und Freihandbereichen sind grundsätzlich nicht ausleihbar und dürfen nur im Lesesaalbereich und in den sonstigen dafür vorgesehenen Räumen benutzt werden. 2. Bestimmte Medien werden nur gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgegeben. 3. Das ggf. von der ZBSport festgelegte Kopierverbot für bestimmte bzw. schützenswerte Medien ist zu beachten. § 15 Bestellungen der Präsenzbestände aus den Magazinen 1. Präsenzbestände aus den Magazinen können zur Benutzung in den Lesesaal bestellt werden. Die Medien werden in der Regel 7 Kalendertage bereitgestellt. Die Frist kann nach Absprache verlängert werden. 2. Die Benutzung besonders schutzwürdiger Medien (z.B. Handschriften und Inkunabeln) kann aus konservatorischen Gründen eingeschränkt werden. Ggf. können die Benutzerinnen und Benutzer auf die Benutzung einer Kopie verwiesen werden. Originale dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 6 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 16 Benutzung technischer Einrichtungen 1. Die ZBSport stellt technische Geräte zur Selbstbedienung zur Verfügung. Die Benutzung dieser Geräte kann von der ZBSport zeitlich beschränkt werden, wenn mehrere Benutzerinnen und Benutzer gleichzeitig Bedarf an einem Gerät geltend machen. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern obliegt die Beachtung der Bedienungsanleitungen der Bibliothekstechnik. Manipulationen an technischen Geräten, Systemeinstellungen und Software sind nicht gestattet. Richtlinien und Anweisungen für die Benutzung von Datenbanken und Internet-Diensten sind einzuhalten, besonders das Urheberrecht und Bestimmungen von Lizenzgebern. 3. Vor und während des Gebrauchs erkannte Mängel an den Geräten sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haften die Benutzerinnen und Benutzer. 4. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von technischen Geräten, Hard- und Software sowie Datenträgern an Dateien und Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer (z.B. Virenprogramme) entstehen. § 17 Zutritt zu den Magazinen Der Zutritt zu Magazinbereichen kann auf Antrag in Ausnahmefällen genehmigt werden. III. Benutzung durch Entleihen § 18 Allgemeines 1. Die Medien der ZBSport können an Ausleihberechtigte (§ 19) ausgeliehen werden. Die ZBSport kann die Anzahl der von Benutzerinnen und Benutzern entleihbaren Medien beschränken. 2. Nicht ausgeliehen werden • die für den Dienstgebrauch benötigten Medien • die Medien des Präsenzbestandes • Handschriften und Autographen • Werke von besonderem Wert, Alter oder von mangelhaftem Erhaltungszustand • Sonderformate • Loseblattausgaben, Tafelwerke und Karten sowie • ungebundene Lieferungswerke, Zeitschriften und Zeitungen 3. Die ZBSport kann die Ausleihe ausnahmsweise gestatten, wenn die Benutzung außerhalb der ZBSport für die Verfolgung eines wissenschaftlichen Zwecks erforderlich ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 7 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 19 Zulassung zur Ausleihe 1. Ausleihberechtigt sind Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. 2. Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage des gültigen Studierendenausweises bzw. des gültigen Personalausweises. Ausleihberechtigte erhalten einen Bibliotheksausweis. Minderjährige, sofern sie keine eingeschriebene ordentliche Studierende sind, können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters angemeldet werden. Eine Ausleihe ist nur bei Vorlage dieses Bibliotheksausweises möglich. 3. Die ZBSport ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises Medien ohne weitere Prüfung auch an Dritte auszugeben. 4. Nicht ausleihberechtigte Personen können die vorhandene Literatur nur in den Bibliotheksräumen nutzen. 5. Die Zulassung zur Ausleihe kann befristet werden. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Name und Anschrift (ggf. Email-Adresse) sind der ZBSport unverzüglich mitzuteilen und mit einem amtlichen Dokument zu belegen. Die Nichtmitteilung der Änderung der persönlichen Daten führt zum vorübergehenden Ausschluss von der Benutzung der ZBSport gemäß § 31. Kosten, die der ZBSport aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, tragen die Benutzerinnen und die Benutzer. 6. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der ZBSport unverzüglich anzuzeigen. Die Benutzerinnen und Benutzer haften für den Missbrauch des Ausweises. 7. Die ZBSport ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich Zulassungsvoraussetzungen ändern. § 20 Bestellung von Medien aus dem Magazin Medien des Magazinbestandes können über die Kataloge bestellt werden. Telefonische Bestellungen werden nicht angenommen. § 21 Vormerkung 1. Ausgeliehene Medien, sofern sie verlängerbar sind, können vorgemerkt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer werden benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium bereitliegt. Abholbenachrichtigungen erfolgen nur als Email. 2. Auskünfte an Dritte, wer ein Medium entliehen hat, werden nicht erteilt. 3. Vormerkungen auf in Handapparate oder Semesterapparate entliehene Medien sind nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 8 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 22 Abholfrist für Bestellungen und Vormerkungen 1. Bereitgestellte Medien liegen 7 Kalendertage zur Abholung bereit. 2. Eine Zusendung der Medien durch die Post erfolgt nicht. § 23 Quittungen Ausleih-, Rückgabe- sowie Gebührenquittungen sind von den Benutzerinnen und Benutzern auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Sie sind als Nachweis mindestens drei Monate aufzubewahren. § 24 Allgemeine Leihfrist 1. Die Leihfrist für ausleihbare Medien beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Die Leihfrist kann aus dienstlichen Gründen verkürzt werden. 3. Entliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurückzugeben. 4. Eine Rückgabe kann ebenfalls auf dem Postweg erfolgen. Kosten und Risiko tragen die Benutzerinnen und Benutzer. Die Medien müssen spätestens am letzten Tag der Leihfrist in der ZBSport eingehen. § 25 Verlängerung 1. Die Leihfrist kann verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist erfolgen, da ansonsten Verzugsgebühren anfallen. Verlängerungsanträge können online, schriftlich sowie telefonisch erfolgen. 2. Ausgenommen von der Verlängerung sind Titel der Lehrbuchsammlung, Videos, vorgemerkte Medien sowie Fernleihen. 3. Die Leihfristverlängerung beginnt mit dem Tag der Genehmigung des Verlängerungsantrages. 4. Die maximale, durch Verlängerungen erreichbare Leihfrist beträgt 112 Tage. 5. Auf einen verspäteten Antrag hin kann eine neue Leihfrist festgesetzt werden. Für die Zeit zwischen Ende der alten und Beginn der neuen Leihfrist sind Säumnisgebühren zu entrichten. § 26 Lehrbuchsammlung 1. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Vormerkung und Verlängerung sind nicht möglich. Ausleihe eines zurückgegebenen Exemplars an dieselben Benutzerinnen und Benutzer ist am gleichen Tag nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 9 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 27 Semesterapparate 1. Semesterapparate können innerhalb der ZBSport auf Antrag von Lehrkräften der DSHS Köln für Lehrveranstaltungen eingerichtet werden. 2. Semesterapparate werden in der Regel für 1 Semester zusammengestellt und von der ZBSport für diesen Zweck entsprechend gekennzeichnet. 3. Die Leihfrist für die Medien endet mit dem Semester. Sie kann semesterweise verlängert werden. Die Medien können jederzeit aus dienstlichen Gründen vorzeitig zurückgefordert werden. § 28 Handapparate 1. Institutsmitarbeiterinnen und Institutsmitarbeiter der DSHS können Medien aus den eigenen Institutsbeständen in einen Handapparat ausleihen. 2. Die Ausleihdauer ist nicht befristet. § 29 Ende der Ausleihberechtigung 1. Die Ausleihberechtigung erlischt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausleihe nicht mehr erfüllt werden. 2. Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, zum Ende des Benutzungsverhältnisses alle entliehenen Medien sowie den Bibliotheksausweis zurückzugeben. Ausstehende Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek sind zu begleichen. IV. Deutscher und internationaler Leihverkehr § 30 Nehmende und gebende Fernleihe 1. Am Ort nicht vorhandene Medien können durch Vermittlung der ZBSport bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt werden. Für diese Benutzungsart sind die Vorschriften der Leihverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fasssung und die besonderen Bedingungen der verleihenden Bibliothek maßgebend. 2. Die Fernleihe ist gebührenpflichtig. Fernleihgebühren sind Bestellgebühren, die auch dann anfallen, wenn ein bestelltes Medium nicht geliefert werden kann; dies gilt sowohl für rückgabepflichtige als auch für nicht rückgabepflichtige Medien. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung. 3. Werke, die in deutschen Bibliotheken nicht nachzuweisen sind, können im Rahmen des internationalen Leihverkehrs bei ausländischen Bibliotheken bestellt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 10 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 V. Sonstige Bestimmungen § 31 Ausschluss von der Benutzung 1. Verstoßen Benutzerinnen und Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann die ZBSport die Benutzerinnen und Benutzer vorübergehend oder dauernd, auch teilweise, von der Benutzung der ZBSport ausschließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Ausschluss bestehen. 2. Die Betroffenen sind vor dem dauerhaften Ausschluss anzuhören. 3. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid unter Angabe der Gründe. Er ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4. Bei besonders schweren Verstößen ist die ZBSport berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbunden werden. § 32 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den "Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln" in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 11 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Schließfachordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Schließfachordnung erlassen: 1. Die Schließfächer sind zur Aufbewahrung von Taschen, Büchern und sonstigen persönlichen Gegenständen bestimmt. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen sollen die Schließfächer nicht genutzt werden, da die Deutsche Sporthochschule Köln bei etwaigem Abhandenkommen oder Schäden nicht haftet. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern ist untersagt, Chemikalien sowie gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren. 3. Die Schließfächer können mit einer 2-Euro-Münze als Schlüsselpfand genutzt werden. Beim Öffnen der Schließfächer wird das eingeworfene Pfandgeld automatisch zurückerstattet. 4. Die Schließfächer dürfen nur während der Öffnungszeiten der ZBSport genutzt werden. Bei unbefugter Nutzung über die Öffnungszeit hinaus wird das Schließfach geöffnet und der Inhalt sichergestellt. Eine Herausgabe des Inhalts erfolgt grundsätzlich nur gegen Rückgabe des Schließfachschlüssels während der Öffnungszeiten der ZBSport. 5. Eine Öffnung des Schließfaches durch Bibliothekspersonal auf Wunsch der Benutzerinnen und Benutzer, zum Beispiel bei Schlüsselverlust, kann grundsätzlich nur nach Legitimation durch einen Lichtbildausweis sowie Beschreibung des Inhaltes erfolgen. 6. Der Verlust eines Schließfachschlüssels ist dem Bibliothekspersonal umgehend anzuzeigen. Es ist eine Verlustanzeige auszufüllen. Der Verlierer haftet für den im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels entstandenen Schaden. Bei Verlust verfällt das Pfandgeld aus den Schließfächern zugunsten der Deutschen Sporthochschule Köln. 7. Gegenstände, die nur einen geringen Wert besitzen, leicht verderblich sind oder deren Aufbewahrung aus hygienischen Gründen nicht zumutbar ist, gehen ohne Anspruch auf Erstattung in die Verfügungsgewalt der DSHS Köln über. Sonstige Gegenstände werden nach einer Aufbewahrungszeit von 1 Monat an den Info-Point der DSHS Köln weitergegeben. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken oder sonstiger öffentlicher Sammlungen können an diese zurückgegeben werden. 8. Bei Störungen des Schlossmechanismus ist die Bibliothek sofort zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Für Beschädigungen der Schließfachanlage durch unsachgemäße Bedienung haften die Benutzerin und der Benutzer des Schließfaches. 9. Für Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern trotz ordnungsgemäßer Benutzung des Schließfaches entstanden sind, haftet die Deutsche Sporthochschule Köln. Sie sind der Bibliotheksleitung unverzüglich, spätestens bis zur Schließung der ZBSport am gleichen Tage, zu melden. Die Haftung entfällt für Geld und Wertsachen sowie für Schäden, die auf höhere Gewalt oder unbefugte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 12 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 10. Mit der Nutzung der Schließfächer akzeptieren die Benutzerinnen und Benutzer die Schließfachordnung der ZBSport. Diese für alle Benutzerinnen und Benutzer verbindliche Schließfachordnung für die ZBSport tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Die bisherige Schließfachordnung für diesen Bereich tritt gleichzeitig außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 13 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Präambel Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 29 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) sowie aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabenverordnung – HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Fassung der Gebühren- und Entgeltordnung für die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln erlassen: § 1 Grundsatz (1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. (2) Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden Gebühren, Kosten und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung sowie der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen in den jeweils geltenden Fassungen erhoben. (3) Die Kosten für sonstige Dienstleistungen, die die Bibliothek auf besondere Anforderung im Rahmen ihres Auftrags und ihrer Möglichkeiten erbringt, und für Auslagen, die der Bibliothek bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen entstehen, werden nach dem entstandenen Aufwand von der Bibliotheksleitung festgelegt und in einer gesonderten Aufstellung bekannt gemacht und erhoben. § 2 Grundgebühr Für die Ausstellung und Verlängerung eines Benutzerausweises wird für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln. Ebenso befreit sind Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft in NRW, diese entrichten lediglich einen einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € für die Ausstellung eines Benutzerausweises. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15174&vd_back=N569&sg=0&menu=1 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 14 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 3 Leihfristüberschreitung (1) Die bei Leihfristüberschreitung zu berechnende Gebühr je Medieneinheit wird mit Überschreitung der Leihfrist fällig und beträgt bei: bis zu 10 Kalendertagen: 2,00 €, bis zu 20 Kalendertagen: 5,00 €, bis zu 30 Kalendertagen: 10,00 €, bis zu 40 Kalendertagen: 20,00 €. (2) Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums beträgt die Gebühr je entliehener Medieneinheit und Kalendertag 2,00 €. Unter Kurzausleihe ist der ausnahmsweise Verleih von Medieneinheiten zu verstehen, die an sich nicht für die Ausleihe bestimmt sind und bei denen die Dauer der Ausleihe stark begrenzt ist. (3) Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Kalendertagen oder die Überschreitung der Frist für die Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums von 10 Kalendertagen gilt als Nichtrückgabe im Sinne von § 4 Abs. 1. (4) Medieneinheit im Sinne dieser Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausleihbare Werk. § 4 Verlust, Beschädigung, Nichtrückgabe (1) Bei Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung von Medien oder Teilen von Medien wer- den die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten sowie eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird zuzüglich der Gebühr nach § 3 und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder dem Wertersatz erhoben und beträgt 25,00 €. Die Gebühr nach § 3 wird nur bis zu dem Zeitpunkt erhoben, in dem das Abhandenkommen einer Medieneinheit angezeigt worden ist. (2) Wird die Medieneinheit trotz Verlustanzeige zurückgegeben, kann die Bibliothek auf das Vorgehen nach Abs. 1 Satz 1 verzichten und stattdessen die Säumnisgebühren für den gesamten Zeitraum der Leihfristüberschreitung erheben. § 5 Ersatz des Bibliotheksausweises Für die Zweitausstellung eines verloren gegangenen oder beschädigten Bibliotheksausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. § 6 Fernleihe Für die Bestellung von Medien im Wege der Fernleihe wird eine Auslagenpauschale erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und entsprechenden Regelungen der Landesregierung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 15 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Stundung, Ermäßigung und Erlass von Gebühren und Kosten Entstandene Gebühren können auf Antrag ausnahmsweise gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin oder der Leiter der Bibliothek. § 8 Weitere Dienstleistungen Für andere Dienstleistungen (z.B. die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen) werden Kosten aufgrund einer gesonderten Aufstellung erhoben, die durch die Bibliotheksleitung festgelegt und in der jeweils geltenden Fassung bekannt gemacht wird. § 9 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden die Kosten nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 10 In-Kraft-Treten Diese Gebühren- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln vom 18.05.2010 (AM 13/2010) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Aufgaben § 3 Benutzungsberechtigte § 4 Benutzungsverhältnis § 5 Datenschutz und Protokollierung § 6 Gebühren, Auslagen und Entgelte § 7 Auskunft § 8 Öffnungs- und Servicezeiten § 9 Allgemeine Benutzungsbestimmungen 1. Die Bibliotheksleitung und die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. § 10 Schließfächer § 11 Haftung der ZBSport II. Benutzung innerhalb der ZBSport § 14 Benutzung des Präsenzbestandes aus den Magazinen und Freihandbereichen § 15 Bestellungen der Präsenzbestände aus den Magazinen § 16 Benutzung technischer Einrichtungen § 17 Zutritt zu den Magazinen III. Benutzung durch Entleihen § 18 Allgemeines § 19 Zulassung zur Ausleihe § 20 Bestellung von Medien aus dem Magazin 3. Vormerkungen auf in Handapparate oder Semesterapparate entliehene Medien sind nicht möglich. § 22 Abholfrist für Bestellungen und Vormerkungen 1. Bereitgestellte Medien liegen 7 Kalendertage zur Abholung bereit. 2. Eine Zusendung der Medien durch die Post erfolgt nicht. § 23 Quittungen Ausleih-, Rückgabe- sowie Gebührenquittungen sind von den Benutzerinnen und Benutzern auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Sie sind als Nachweis mindestens drei Monate aufzubewahren. § 24 Allgemeine Leihfrist § 26 Lehrbuchsammlung § 27 Semesterapparate § 29 Ende der Ausleihberechtigung IV. Deutscher und internationaler Leihverkehr § 30 Nehmende und gebende Fernleihe V. Sonstige Bestimmungen § 31 Ausschluss von der Benutzung 3. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid unter Angabe der Gründe. Er ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4. Bei besonders schweren Verstößen ist die ZBSport berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbun... § 32 Inkrafttreten 1. Die Schließfächer sind zur Aufbewahrung von Taschen, Büchern und sonstigen persönlichen Gegenständen bestimmt. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen sollen die Schließfächer nicht genutzt werden, da die Deutsche Sporthochschule Köln bei etwaigem Ab... 2. Den Benutzerinnen und Benutzern ist untersagt, Chemikalien sowie gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren.

  • Benutzungs-Schließach-Gebühren-Ordnung.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN ZBSport Nr.: 07/2016 Köln, den 27.04.2016 INHALT Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 1 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Ordnungen erlassen: Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Benutzung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften (im folgenden ZBSport) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufgaben 1. Die ZBSport ist die zentrale wissenschaftliche Bibliothek der Deutschen Sporthochschule Köln. Als Universitätsbibliothek unterstützt sie die Mitglieder und Angehörigen der Deutschen Sporthochschule Köln bei Forschung, Lehre und Studium. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung von Literatur und Information sowie die Beratung und Unterstützung bei der Nutzung von Literatur- und Informationsquellen. In diesem Zusammenhang obliegt ihr auch die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Die ZBSport übernimmt zugleich in ihrer Funktion als Spezialbibliothek die Aufgaben der regionalen und überregionalen Literatur- und Informationsversorgung. Zu diesem Zwecke obliegt ihr die Pflege der Virtuellen Fachbibliothek Sportwissenschaft (ViFa Sport). Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verschiedenen Funktionen erfüllt die ZBSport ihre Aufgaben, indem sie nachfolgende Dienstleistungen anbietet: • Bereitstellung ihrer Medienbestände, Informationsmittel und technischen Einrichtungen in den Räumen der Bibliothek • Ausleihe von Medien zur Benutzung außerhalb der Bibliothek • Beschaffung von Medien, die nicht am Ort vorhanden sind, durch den Deutschen und Internationalen Leihverkehr sowie durch Dokumentlieferdienste • Erteilung von Auskünften • Vermittlung von Informationen durch Kataloge, Bibliographien, Dokumentations- dienste und elektronische Datenbanken • Schulung und Beratung in der Nutzung der Bibliothek, ihrer Dienstleistungsmedien und Geräteangebote Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 2 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 • Digitalisierung, Archivierung und Lieferung von Dokumenten • Öffentlichkeitsarbeit durch Ausstellungen und Führungen • Bibliotheksbezogene Veröffentlichungen • Schriftliche Auskünfte aufgrund ihrer Kataloge und Auskunftsmittel • Hilfe bei der Benutzung durch ihren Informationsdienst, durch Hinweisblätter oder auf sonstige Weise 2. Medien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind auch Zeitschriften, Zeitungen, Mikroformen, Karten, Musikalien, maschinenlesbare Datenträger in analoger und digitaler Form und sonstige zur Benutzung bestimmte Bestände. § 3 Benutzungsberechtigte Benutzungsberechtigt sind Studierende und Mitarbeitende der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen in der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. § 4 Benutzungsverhältnis 1. Die Benutzung der ZBSport erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses. 2. Rechtsgrundlage der Benutzung sind diese Benutzungsordnung und die zu ihrer Durchführung von der Bibliotheksleitung erlassenen Anordnungen. Die Anerkennung erfolgt durch Inanspruchnahme der ZBSport. § 5 Datenschutz und Protokollierung 1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten angewendet. 2. Wegen aufgetretener sicherheitsrelevanter Ereignisse werden bei jedem Zugriff auf den Web-Server der ZBSport relevante Zugriffsdaten gespeichert. Des Weiteren werden Suchanfragen, die über die Recherchemodule eingegeben werden, gespeichert. 3. Die Daten werden zu Zwecken der Verbesserung des Web-Angebots analysiert sowie zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche und unzulässiger Zugriffe auf den Web-Server oder die Recherchemodule gespeichert. § 6 Gebühren, Auslagen und Entgelte Die Benutzung der ZBSport ist grundsätzlich unentgeltlich. Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, Benutzungsarten und Benutzergruppen werden Gebühren und Entgelte erhoben. Art und Höhe der Gebühren und Entgelte richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils geltenden Fassung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 3 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Auskunft 1. Der Informationsdienst der ZBSport erteilt den Benutzerinnen und Benutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus ist er bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. 2. Auskünfte aus und zu den Beständen der ZBSport oder aus Datenbanken können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der ZBSport dies gestatten. 3. Auskünfte, die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. Auskünfte zu rechtlichen und medizinischen Fragen sowie Schätzungen zum Wert von Büchern und Handschriften werden nicht erteilt. 4. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. 5. Für schriftliche Auskünfte und die dazu erforderlichen Recherchen werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 8 Öffnungs- und Servicezeiten 1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internetauftritt der ZBSport bekannt gegeben. 2. Die ZBSport kann aus dringenden Gründen zeitweise geschlossen werden. Die Schließung wird so früh wie möglich bekannt gegeben. 3. Bei Ausfall der IT-gestützten Dienste können bestimmte Serviceleistungen nicht angeboten werden. § 9 Allgemeine Benutzungsbestimmungen 1. Die Bibliotheksleitung und die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer haben nach Maßgabe der Benutzungsordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Anspruch auf die Dienstleistungen der ZBSport. 3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung in der ZBSport gewahrt bleiben. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Benutzung. 4. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist der Personalausweis bzw. der Reisepass vorzuweisen. 5. Die ZBSport ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung ihrer Bestände erforderlich sind. Beim Verlassen der ZBSport haben die Benutzerinnen und Benutzer unaufgefordert mitgeführte Medien vorzuzeigen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gewähren. 6. Die Benutzerinnen und Benutzer haben die von ihnen gebrauchten Medien, Einrichtungsgegenstände und Geräte sorgfältig zu behandeln. Im gesamten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 4 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Bibliotheksgebäude ist auf Ruhe zu achten. Darüber hinaus sind im gesicherten Bibliotheksbereich das Rauchen, die Mitnahme von Getränken (außer Wasser in durchsichtigen Gefäßen) und Esswaren sowie mobiles Telefonieren nicht gestattet. 7. Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer ist jedes Verhalten, das die Arbeit anderer stört oder erschwert, zu unterlassen. 8. Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der ZBSport nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden. 9. Tiere dürfen nicht in die ZBSport mitgebracht werden. § 10 Schließfächer 1. Zur Verwahrung von Überbekleidung, Taschen, Koffern, Gepäckstücken und ähnlichen Gegenständen stehen den Benutzerinnen und Benutzern im Eingangsbereich der ZBSport Schließfächer zur Verfügung. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Alle in den Schließfächern deponierten Gegenstände sind am selben Tag wieder abzuholen. 2. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt gemäß der Schließfachordnung der ZBSport in ihrer jeweils geltenden Fassung. § 11 Haftung der ZBSport 1. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind. 2. Die ZBSport haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung ordnungsgemäß in Verwahrung gegebener Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis zu einer Schadenshöhe von 1.500 Euro. § 12 Urheber- und Persönlichkeitsrecht; Jugendschutz 1. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Jugendschutz und die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotene Literatur nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie nicht systematisch herunterzuladen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen und keine der zusätzlich von der ZBSport festgesetzen Nutzungsbeschränkungen zu verletzen. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, Persönlichkeitsrechte Dritter, soweit sie durch die Benutzung und Weiterverarbeitung der durch die ZBSport angebotenen oder vermittelten Informationsangebote berührt sein können, zu beachten. 3. Wird die ZBSport wegen Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen von dritter Seite in Anspruch genommen, so sind die verursachenden Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die ZBSport von allen Ansprüchen freizustellen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 5 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 13 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht 1. Bibliotheksgut ist sorgfältig zu behandeln und insbesondere gegen Feuchtigkeit zu schützen. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen sowie Markieren sind nicht gestattet. 2. Benutzerinnen und Benutzer haben jedes empfangene Werk auf dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. 3. Wer Bibliotheksgut verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der ZBSport beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten und haftet nach den allgemeinen Vorschriften. Die ZBSport bestimmt die Art des Schadensersatzes nach billigem Ermessen und legt eine angemessene Frist für die Erbringung der Ersatzleistung fest. Sie kann von den Benutzerinnen und Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich einen durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen. Vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt. II. Benutzung innerhalb der ZBSport § 14 Benutzung des Präsenzbestandes aus den Magazinen und Freihandbereichen 1. Die Medien des Präsenzbestandes aus Magazinen und Freihandbereichen sind grundsätzlich nicht ausleihbar und dürfen nur im Lesesaalbereich und in den sonstigen dafür vorgesehenen Räumen benutzt werden. 2. Bestimmte Medien werden nur gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgegeben. 3. Das ggf. von der ZBSport festgelegte Kopierverbot für bestimmte bzw. schützenswerte Medien ist zu beachten. § 15 Bestellungen der Präsenzbestände aus den Magazinen 1. Präsenzbestände aus den Magazinen können zur Benutzung in den Lesesaal bestellt werden. Die Medien werden in der Regel 7 Kalendertage bereitgestellt. Die Frist kann nach Absprache verlängert werden. 2. Die Benutzung besonders schutzwürdiger Medien (z.B. Handschriften und Inkunabeln) kann aus konservatorischen Gründen eingeschränkt werden. Ggf. können die Benutzerinnen und Benutzer auf die Benutzung einer Kopie verwiesen werden. Originale dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 6 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 16 Benutzung technischer Einrichtungen 1. Die ZBSport stellt technische Geräte zur Selbstbedienung zur Verfügung. Die Benutzung dieser Geräte kann von der ZBSport zeitlich beschränkt werden, wenn mehrere Benutzerinnen und Benutzer gleichzeitig Bedarf an einem Gerät geltend machen. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern obliegt die Beachtung der Bedienungsanleitungen der Bibliothekstechnik. Manipulationen an technischen Geräten, Systemeinstellungen und Software sind nicht gestattet. Richtlinien und Anweisungen für die Benutzung von Datenbanken und Internet-Diensten sind einzuhalten, besonders das Urheberrecht und Bestimmungen von Lizenzgebern. 3. Vor und während des Gebrauchs erkannte Mängel an den Geräten sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haften die Benutzerinnen und Benutzer. 4. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von technischen Geräten, Hard- und Software sowie Datenträgern an Dateien und Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer (z.B. Virenprogramme) entstehen. § 17 Zutritt zu den Magazinen Der Zutritt zu Magazinbereichen kann auf Antrag in Ausnahmefällen genehmigt werden. III. Benutzung durch Entleihen § 18 Allgemeines 1. Die Medien der ZBSport können an Ausleihberechtigte (§ 19) ausgeliehen werden. Die ZBSport kann die Anzahl der von Benutzerinnen und Benutzern entleihbaren Medien beschränken. 2. Nicht ausgeliehen werden • die für den Dienstgebrauch benötigten Medien • die Medien des Präsenzbestandes • Handschriften und Autographen • Werke von besonderem Wert, Alter oder von mangelhaftem Erhaltungszustand • Sonderformate • Loseblattausgaben, Tafelwerke und Karten sowie • ungebundene Lieferungswerke, Zeitschriften und Zeitungen 3. Die ZBSport kann die Ausleihe ausnahmsweise gestatten, wenn die Benutzung außerhalb der ZBSport für die Verfolgung eines wissenschaftlichen Zwecks erforderlich ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 7 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 19 Zulassung zur Ausleihe 1. Ausleihberechtigt sind Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. 2. Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage des gültigen Studierendenausweises bzw. des gültigen Personalausweises. Ausleihberechtigte erhalten einen Bibliotheksausweis. Minderjährige, sofern sie keine eingeschriebene ordentliche Studierende sind, können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters angemeldet werden. Eine Ausleihe ist nur bei Vorlage dieses Bibliotheksausweises möglich. 3. Die ZBSport ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises Medien ohne weitere Prüfung auch an Dritte auszugeben. 4. Nicht ausleihberechtigte Personen können die vorhandene Literatur nur in den Bibliotheksräumen nutzen. 5. Die Zulassung zur Ausleihe kann befristet werden. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Name und Anschrift (ggf. Email-Adresse) sind der ZBSport unverzüglich mitzuteilen und mit einem amtlichen Dokument zu belegen. Die Nichtmitteilung der Änderung der persönlichen Daten führt zum vorübergehenden Ausschluss von der Benutzung der ZBSport gemäß § 31. Kosten, die der ZBSport aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, tragen die Benutzerinnen und die Benutzer. 6. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der ZBSport unverzüglich anzuzeigen. Die Benutzerinnen und Benutzer haften für den Missbrauch des Ausweises. 7. Die ZBSport ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich Zulassungsvoraussetzungen ändern. § 20 Bestellung von Medien aus dem Magazin Medien des Magazinbestandes können über die Kataloge bestellt werden. Telefonische Bestellungen werden nicht angenommen. § 21 Vormerkung 1. Ausgeliehene Medien, sofern sie verlängerbar sind, können vorgemerkt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer werden benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium bereitliegt. Abholbenachrichtigungen erfolgen nur als Email. 2. Auskünfte an Dritte, wer ein Medium entliehen hat, werden nicht erteilt. 3. Vormerkungen auf in Handapparate oder Semesterapparate entliehene Medien sind nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 8 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 22 Abholfrist für Bestellungen und Vormerkungen 1. Bereitgestellte Medien liegen 7 Kalendertage zur Abholung bereit. 2. Eine Zusendung der Medien durch die Post erfolgt nicht. § 23 Quittungen Ausleih-, Rückgabe- sowie Gebührenquittungen sind von den Benutzerinnen und Benutzern auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Sie sind als Nachweis mindestens drei Monate aufzubewahren. § 24 Allgemeine Leihfrist 1. Die Leihfrist für ausleihbare Medien beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Die Leihfrist kann aus dienstlichen Gründen verkürzt werden. 3. Entliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurückzugeben. 4. Eine Rückgabe kann ebenfalls auf dem Postweg erfolgen. Kosten und Risiko tragen die Benutzerinnen und Benutzer. Die Medien müssen spätestens am letzten Tag der Leihfrist in der ZBSport eingehen. § 25 Verlängerung 1. Die Leihfrist kann verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist erfolgen, da ansonsten Verzugsgebühren anfallen. Verlängerungsanträge können online, schriftlich sowie telefonisch erfolgen. 2. Ausgenommen von der Verlängerung sind Titel der Lehrbuchsammlung, Videos, vorgemerkte Medien sowie Fernleihen. 3. Die Leihfristverlängerung beginnt mit dem Tag der Genehmigung des Verlängerungsantrages. 4. Die maximale, durch Verlängerungen erreichbare Leihfrist beträgt 112 Tage. 5. Auf einen verspäteten Antrag hin kann eine neue Leihfrist festgesetzt werden. Für die Zeit zwischen Ende der alten und Beginn der neuen Leihfrist sind Säumnisgebühren zu entrichten. § 26 Lehrbuchsammlung 1. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Vormerkung und Verlängerung sind nicht möglich. Ausleihe eines zurückgegebenen Exemplars an dieselben Benutzerinnen und Benutzer ist am gleichen Tag nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 9 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 27 Semesterapparate 1. Semesterapparate können innerhalb der ZBSport auf Antrag von Lehrkräften der DSHS Köln für Lehrveranstaltungen eingerichtet werden. 2. Semesterapparate werden in der Regel für 1 Semester zusammengestellt und von der ZBSport für diesen Zweck entsprechend gekennzeichnet. 3. Die Leihfrist für die Medien endet mit dem Semester. Sie kann semesterweise verlängert werden. Die Medien können jederzeit aus dienstlichen Gründen vorzeitig zurückgefordert werden. § 28 Handapparate 1. Institutsmitarbeiterinnen und Institutsmitarbeiter der DSHS können Medien aus den eigenen Institutsbeständen in einen Handapparat ausleihen. 2. Die Ausleihdauer ist nicht befristet. § 29 Ende der Ausleihberechtigung 1. Die Ausleihberechtigung erlischt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausleihe nicht mehr erfüllt werden. 2. Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, zum Ende des Benutzungsverhältnisses alle entliehenen Medien sowie den Bibliotheksausweis zurückzugeben. Ausstehende Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek sind zu begleichen. IV. Deutscher und internationaler Leihverkehr § 30 Nehmende und gebende Fernleihe 1. Am Ort nicht vorhandene Medien können durch Vermittlung der ZBSport bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt werden. Für diese Benutzungsart sind die Vorschriften der Leihverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fasssung und die besonderen Bedingungen der verleihenden Bibliothek maßgebend. 2. Die Fernleihe ist gebührenpflichtig. Fernleihgebühren sind Bestellgebühren, die auch dann anfallen, wenn ein bestelltes Medium nicht geliefert werden kann; dies gilt sowohl für rückgabepflichtige als auch für nicht rückgabepflichtige Medien. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung. 3. Werke, die in deutschen Bibliotheken nicht nachzuweisen sind, können im Rahmen des internationalen Leihverkehrs bei ausländischen Bibliotheken bestellt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 10 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 V. Sonstige Bestimmungen § 31 Ausschluss von der Benutzung 1. Verstoßen Benutzerinnen und Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann die ZBSport die Benutzerinnen und Benutzer vorübergehend oder dauernd, auch teilweise, von der Benutzung der ZBSport ausschließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Ausschluss bestehen. 2. Die Betroffenen sind vor dem dauerhaften Ausschluss anzuhören. 3. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid unter Angabe der Gründe. Er ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4. Bei besonders schweren Verstößen ist die ZBSport berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbunden werden. § 32 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den "Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln" in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 11 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Schließfachordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Schließfachordnung erlassen: 1. Die Schließfächer sind zur Aufbewahrung von Taschen, Büchern und sonstigen persönlichen Gegenständen bestimmt. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen sollen die Schließfächer nicht genutzt werden, da die Deutsche Sporthochschule Köln bei etwaigem Abhandenkommen oder Schäden nicht haftet. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern ist untersagt, Chemikalien sowie gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren. 3. Die Schließfächer können mit einer 2-Euro-Münze als Schlüsselpfand genutzt werden. Beim Öffnen der Schließfächer wird das eingeworfene Pfandgeld automatisch zurückerstattet. 4. Die Schließfächer dürfen nur während der Öffnungszeiten der ZBSport genutzt werden. Bei unbefugter Nutzung über die Öffnungszeit hinaus wird das Schließfach geöffnet und der Inhalt sichergestellt. Eine Herausgabe des Inhalts erfolgt grundsätzlich nur gegen Rückgabe des Schließfachschlüssels während der Öffnungszeiten der ZBSport. 5. Eine Öffnung des Schließfaches durch Bibliothekspersonal auf Wunsch der Benutzerinnen und Benutzer, zum Beispiel bei Schlüsselverlust, kann grundsätzlich nur nach Legitimation durch einen Lichtbildausweis sowie Beschreibung des Inhaltes erfolgen. 6. Der Verlust eines Schließfachschlüssels ist dem Bibliothekspersonal umgehend anzuzeigen. Es ist eine Verlustanzeige auszufüllen. Der Verlierer haftet für den im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels entstandenen Schaden. Bei Verlust verfällt das Pfandgeld aus den Schließfächern zugunsten der Deutschen Sporthochschule Köln. 7. Gegenstände, die nur einen geringen Wert besitzen, leicht verderblich sind oder deren Aufbewahrung aus hygienischen Gründen nicht zumutbar ist, gehen ohne Anspruch auf Erstattung in die Verfügungsgewalt der DSHS Köln über. Sonstige Gegenstände werden nach einer Aufbewahrungszeit von 1 Monat an den Info-Point der DSHS Köln weitergegeben. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken oder sonstiger öffentlicher Sammlungen können an diese zurückgegeben werden. 8. Bei Störungen des Schlossmechanismus ist die Bibliothek sofort zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Für Beschädigungen der Schließfachanlage durch unsachgemäße Bedienung haften die Benutzerin und der Benutzer des Schließfaches. 9. Für Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern trotz ordnungsgemäßer Benutzung des Schließfaches entstanden sind, haftet die Deutsche Sporthochschule Köln. Sie sind der Bibliotheksleitung unverzüglich, spätestens bis zur Schließung der ZBSport am gleichen Tage, zu melden. Die Haftung entfällt für Geld und Wertsachen sowie für Schäden, die auf höhere Gewalt oder unbefugte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 12 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 10. Mit der Nutzung der Schließfächer akzeptieren die Benutzerinnen und Benutzer die Schließfachordnung der ZBSport. Diese für alle Benutzerinnen und Benutzer verbindliche Schließfachordnung für die ZBSport tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Die bisherige Schließfachordnung für diesen Bereich tritt gleichzeitig außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 13 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Präambel Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 29 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) sowie aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabenverordnung – HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Fassung der Gebühren- und Entgeltordnung für die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln erlassen: § 1 Grundsatz (1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. (2) Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden Gebühren, Kosten und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung sowie der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen in den jeweils geltenden Fassungen erhoben. (3) Die Kosten für sonstige Dienstleistungen, die die Bibliothek auf besondere Anforderung im Rahmen ihres Auftrags und ihrer Möglichkeiten erbringt, und für Auslagen, die der Bibliothek bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen entstehen, werden nach dem entstandenen Aufwand von der Bibliotheksleitung festgelegt und in einer gesonderten Aufstellung bekannt gemacht und erhoben. § 2 Grundgebühr Für die Ausstellung und Verlängerung eines Benutzerausweises wird für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln. Ebenso befreit sind Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft in NRW, diese entrichten lediglich einen einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € für die Ausstellung eines Benutzerausweises. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 14 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 3 Leihfristüberschreitung (1) Die bei Leihfristüberschreitung zu berechnende Gebühr je Medieneinheit wird mit Überschreitung der Leihfrist fällig und beträgt bei: bis zu 10 Kalendertagen: 2,00 €, bis zu 20 Kalendertagen: 5,00 €, bis zu 30 Kalendertagen: 10,00 €, bis zu 40 Kalendertagen: 20,00 €. (2) Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums beträgt die Gebühr je entliehener Medieneinheit und Kalendertag 2,00 €. Unter Kurzausleihe ist der ausnahmsweise Verleih von Medieneinheiten zu verstehen, die an sich nicht für die Ausleihe bestimmt sind und bei denen die Dauer der Ausleihe stark begrenzt ist. (3) Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Kalendertagen oder die Überschreitung der Frist für die Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums von 10 Kalendertagen gilt als Nichtrückgabe im Sinne von § 4 Abs. 1. (4) Medieneinheit im Sinne dieser Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausleihbare Werk. § 4 Verlust, Beschädigung, Nichtrückgabe (1) Bei Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung von Medien oder Teilen von Medien wer- den die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten sowie eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird zuzüglich der Gebühr nach § 3 und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder dem Wertersatz erhoben und beträgt 25,00 €. Die Gebühr nach § 3 wird nur bis zu dem Zeitpunkt erhoben, in dem das Abhandenkommen einer Medieneinheit angezeigt worden ist. (2) Wird die Medieneinheit trotz Verlustanzeige zurückgegeben, kann die Bibliothek auf das Vorgehen nach Abs. 1 Satz 1 verzichten und stattdessen die Säumnisgebühren für den gesamten Zeitraum der Leihfristüberschreitung erheben. § 5 Ersatz des Bibliotheksausweises Für die Zweitausstellung eines verloren gegangenen oder beschädigten Bibliotheksausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. § 6 Fernleihe Für die Bestellung von Medien im Wege der Fernleihe wird eine Auslagenpauschale erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und entsprechenden Regelungen der Landesregierung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 15 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Stundung, Ermäßigung und Erlass von Gebühren und Kosten Entstandene Gebühren können auf Antrag ausnahmsweise gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin oder der Leiter der Bibliothek. § 8 Weitere Dienstleistungen Für andere Dienstleistungen (z.B. die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen) werden Kosten aufgrund einer gesonderten Aufstellung erhoben, die durch die Bibliotheksleitung festgelegt und in der jeweils geltenden Fassung bekannt gemacht wird. § 9 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden die Kosten nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 10 In-Kraft-Treten Diese Gebühren- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln vom 18.05.2010 (AM 13/2010) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln
  • keyboard_double_arrow_left
  • keyboard_arrow_left
  • …
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • …
  • keyboard_arrow_right
  • keyboard_double_arrow_right
  • email
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
  • Kontakt & Anfahrt
Soziale Medien
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • north_east Hinweis geben
Partneruniversität für Spitzensport Akkreditierungsrat Weltoffene Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit Familie in der Hochschule Global Sport University Network Kölner Wissenschaftsrunde HR Excellence in Research