Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenstatus beendet. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen und auf verschiedene Arten erfolgen:

1. Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters

Wer die Hochschule geplant verlassen will, kann auf mySpoho unter Mein StudiumAnträge Exmatrikulation den entsprechenden Antrag stellen. Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (im Sommersemester zum 30.09. | im Wintersemester zum 31.03.) wirksam. Nach Antragsgenehmigung durch das Studierendensekretariat erhalten die Studierenden per E-Mail ihren Exmatrikulationsbescheid.

Wenn die Rückmeldung zum Folgesemester bereits erfolgt ist, dann muss zusätzlich der Studierendenausweis (Chipkarte) eingereicht werden. Diesen können Sie bei den Kolleg*innen im InfoPoint abgeben oder postalisch einsenden.

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn der Antrag auf Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters eingeht.

Die Rückerstattung muss ebenfalls online über mySpoho unter Mein Studium Anträge Erstattung Beiträge beantragt werden.

2. Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung

Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung kann jederzeit gestellt werden. Der Antrag kann nur nach Abgabe des aktuellen Studierendenausweises (Vorgehensweise siehe 1) genehmigt werden. Die Exmatrikulation erfolgt dann mit dem Datum der Antragsstellung.

3. Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung

  • Haupthörer*innen:
    • wenn der Semesterbeitrag entweder gar nicht, nicht vollständig, unter Angabe eines falschen Verwendungszweckes oder nicht fristgerecht überwiesen worden ist, kann der*die Studierende laut Einschreibungsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (§ 10 Abs. 4 c) exmatrikuliert werden.
  • Nebenhörer*innen:
    • wenn an der Deutschen Sporthochschule Köln innerhalb der Rückmeldefrist keine Rückmeldung über mySpoho erfolgt.

4. Sonstige Gründe

  • Wenn das Studium im aktuellen Semester bestanden wurde, ist eine Rückmeldung zum kommenden Semester nicht mehr möglich
  • Bei fehlender Krankenversicherungsbescheinigung
  • Lehramt: Es fehlt der Nachweis über die Einschreibung an der Zweithochschule
  • Bei endgültigem Nichtbestehen des Studiums

Studierendensekretariat