Als familienorientierte Universität unterstützen wir Studierende mit Kind(ern), Pflegeaufgaben oder anderen familiären Verpflichtungen bei der Vereinbarkeit von Familien- und Studienalltag. Dies umfasst zum einen familienfreundliche Studienbedingungen und eine familienfreundliche Infrastruktur (z.B. Still- und Wickelmöglichkeiten oder ein Eltern-Kind-Raum auf dem Campus). Zum anderen bietet der Familienservice eine umfangreiche Unterstützung und informiert u.a. schwangere Studentinnen und studierende Mütter und Väter kostenlos über ihre Rechte, die Unterstützungsangebote oder Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Spoho oder mögliche finanzielle Hilfen für Studierende mit Kind(ern). Auch mit persönlichen Schwierigkeiten können Studierende sich an den Familienservice wenden.
Der Familienservice wirkt darüber hinaus in verschiedenen hochschul- sowie NRW-weiten Projekten mit, um langfristig die familienorientierten Strukturen und Rahmenbedingungen zu etablieren und zu stärken. Wir sind Mitglied im deutschlandweiten Netzwerk Familie in der Hochschule (FidH) und im HochschulNetzwerk Familie NRW. Mit der Unterzeichnung der Charta Familie in der Hochschule bekräftigen wir unser Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Studium.
Josephine Späth
Leiterin Familienservice
Ja, grundsätzlich ist es möglich, das Sportstudium unter Berücksichtigung einiger Sicherheitsmaßnahmen schwanger fortzusetzen. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Studentinnen und fordert eine Anpassung der Studienbedingungen an die Schwangerschaft, um Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes zu schützen. Weitere Informationen dazu finden Sie als schwangere Studentin der Spoho im Intranet. (Bereich verlinken)
Ja. Nachdem Sie das Familienservicebüro offiziell von Ihrer Schwangerschaft informiert haben, werden alle von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen. Lehrveranstaltungen und eventuelle Abschlussprüfungen, die potentielle Gefahren für Sie als werdende Mutter oder Ihr Baby bergen, werden für Sie so angepasst, dass eine gefahrlose Teilnahme möglich ist.
Ja, der Familienservice bietet Ihnen in allen Ferienwochen des Jahres über professionelle externe Dienstleister ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an. Weitere Informationen zu den sportorientierten Feriencamps sowie den Förderbedingungen finden Sie hier. (Verlinken).
Nein. Die Spoho verfügt über keine eigene KiTa für Kinder von Studierenden (oder Mitarbeitenden). Das Kölner Studierendenwerk bietet jedoch KiTa-Plätze für Kinder von Studierenden an.
Jedes Kind hat in Köln ab dem 1. Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Hierfür kommen Tageseltern oder ein Kitaplatz in Betracht, der auf dem KiTa-Portal LITTLE BIRD beantragt werden muss. Der Familienservice berät Sie gerne zu den passenden Möglichkeiten für Ihre Familie und dem Vorgehen der Betreuungsplatzsuche.
Ja, es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die möglicherweise je nach finanzieller Situation für Sie in Frage kommen und zu denen wir Sie individuell und gezielt beraten können.
Als Studierende mit Pflegeaufgaben haben Sie die Möglichkeit, sich vorrangig auf Plätze in den von Ihnen benötigten Lehrveranstaltungen zu bewerben, ein Urlaubssemester zu beantragen oder die Studienorganisation zur Verringerung der Prüfungslast neu zu gestalten. Dies ermöglicht Ihnen eine frühzeitige und bessere Planbarkeit. In einem persönlichen Beratungsgespräch im Familienservice beraten wir Sie gern auf Basis Ihrer individuellen Rahmenbedingungen und Bedarfe zu gesetzlichen Ansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten als pflegende Studierende. Weitere Informationen zum Vorgehen der vorrangigen Einwahl und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten durch die Spoho erhalten Studierende hier. (Verlinken)
Studierenden mit Kind(ern) steht eine Vielzahl unterschiedlicher zeitlich beschränkter Leistungen zu. Hierzu berät das Deutsche Studierendenwerk (DSW) alle Studieninteressierten und Studierenden ausführlich.
Eine erste Übersicht bietet der Flyer Studium mit Kind finanzieren des DSW. Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Familienportals oder vom Familienservice der Spoho. Eine Beantragung von Elterngeld läuft über die Elterngeldstelle des Wohnortes, z.B. die Elterngeldstelle der Stadt Köln.
Studierende, die sich durch gute akademische oder schulische Leistungen auszeichnen und unter erschwerten Bedingungen studieren (wie z.B. mit familiären Verpflichtungen), können sich zudem für ein Deutschlandstipendium bewerben. Der Stipendienlotse bieten Ihnen außerdem eine hilfreiche Übersicht zu weiteren Stipendien.
Szilvia Fekete
Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln
Hauptgebäude, EG
Raum 7
Schwangere Studentinnen können ihr Sportstudium in jedem Fall fortsetzen, sofern von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Auch für Studentinnen gelten vor und nach der Entbindung die Rechte „zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Die Schwangerschaft und der Tag der Entbindung können der Spoho mitgeteilt werden, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Hierzu besteht zwar keine Verpflichtung – Studentinnen können die Schutzrechte des MuSchG jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn dem Familienservice die Schwangerschaft offiziell mitgeteilt wurde. Nach der Schwangerschaftsmeldung im Familienservice wird unter anderem gemeinsam mit den Dozierenden aller von der Schwangeren besuchten Lehrveranstaltungen eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen. Daraufhin können beispielsweise Prüfungen, die eine mögliche Gefährdung der schwangeren Studentin beinhalten, in Form einer Prüfungsersatzleistung absolviert werden. Alle weiteren Informationen zur Schwangerschaft im Sportstudium sowie nach Entbindung und zu den Schutzrechten nach MuSchG finden Studentinnen der Spoho hier im Intranet. (verlinken)