Fit fürs Studium: Voraussetzungen und sportliche Eignung

Zugangsvoraussetzungen Bachelor / Bachelor Lehramt

Um zu einem Studiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln zugelassen werden zu können, müssen Bewerber*innen bestimmte Voraussetzungen für die jeweiligen Studiengänge erfüllen.

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang sind

Welche anderen Hochschulzugangsberechtigungen gelten können, entnehmen Sie bitte der Liste weiter unten.

Hinweis für internationale Bewerber*innen:
Der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 muss zusätzlich eingereicht werden (nicht zutreffend für Muttersprachler*innen und / oder Bildungsinländer*innen und/oder Bewerber*innen aus Luxemburg, Österreich, der Schweiz und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens).

Folgende Nachweise werden akzeptiert: 

  • telc C1 Hochschule
  • DSH-2
  • TestDaF TN4
  • DSD II

 

 


Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bewerber*innen zum Studium zugelassen werden, die nicht im Besitz der allgemeinen Hochschulreife sind, aber einen gleichwertigen Vorbildungsnachweis erbringen können (gemäß Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).

Beispiel: Erworbenes Zeugnis der Hochschulabschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer allgemeinen Fachhochschule, das ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden ist (siehe auch §3 Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO).

Studierende eines Bachelor-Studiengangs, die keine Qualifikation für das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen haben, jedoch an einer Hochschule in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland studieren, erwerben nach vier Semestern die Berechtigung, ihr Studium in demselben Studiengang unter Beibehaltung der Studienfächer, des angestrebten Abschlusses und der Hochschulart an einer Hochschule fortzusetzen, wenn pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) nachgewiesen werden; dies gilt auch für die Fortsetzung des Studiums in einem verwandten Studiengang (siehe §6 Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).


Da die Deutsche Sporthochschule Köln eine Universität ist, genügt die Fachhochschulreife nicht als Zulassungsvoraussetzung. Diese berechtigt Sie für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule. 

Sollten Sie neben der Fachhochschulreife auch eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können, führt diese Kombination nicht zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen. Hier müssen dann die Voraussetzungen als beruflich Qualifizierte*r erfüllt sein, die Sie weiter unten finden.


Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fächer und Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Wenn Sie eine fachgebundene Hochschulreife erworben haben (Hinweis: das Wort fachgebunden steht dann in der Regel auch auf dem Abschlusszeugnis), können Sie die Einschlägigkeit der Fachbindung für einen Studiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln auf Antrag überprüfen lassen.


Wer ist beruflich Qualifizierte*r ?

Im Jahr 2010 wurde der Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden: 

  1. Meister*innen sowie vergleichbar Qualifizierte (Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung)
  2. Beruflich Qualifizierte, bei denen sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studienabschluss fachlich der Berufsausbildung entsprechen (fachtreue Bewerber*innen)
  3. Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung).

Wie ist die Zulassung als beruflich Qualifizierte*r geregelt?

Die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens (Voraussetzungen, Bewerbung, Auswahl, Zulassung) sind in der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte geregelt. 

Wie bewerbe ich mich als beruflich Qualifizierte*r?

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bitte bei der Frage nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung eine der Möglichkeiten (1-3) aus und füllen alle Pflichtfelder aus. Zusätzlich laden Sie bitte bis zum Bewerbungsschluss ergänzende Unterlagen zu Ihrer beruflichen Qualifikation im Uploadbereich hoch.

Für Ihre Bewerbung als beruflich Qualifizierte*r iwenden Sie sich an das Prüfungsamt.

 

Diagramm beruflich Qualifizierte


NC-Werte und Wartezeit

Neben der Sporteignungsprüfung wird als zweites Zugangskriterium das allgemeine Abitur vorausgesetzt. Alle Universitäten sind dazu verpflichtet 20 % ihrer Studienplätze über die Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-Besten-Quote, NC-Wert) und 80 % ihrer Plätze über die sogenannte AdH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschule, Verfahrensnote) zu vergeben.

Konkurrieren in der Abitur-Besten-Quote mehrere Personen mit der gleichen Note um den letzten verfügbaren Studienplatz, so wird das nächste Kriterium der Rangfolge (Note > Dienst > Los) herangezogen. In dem Fall bekommt der*diejenige den Studienplatz, der:die einen Dienst vorweisen kann. Sollte auch hier Ranggleichheit bestehen entscheidet das Los.

Gleiches gilt analog für die AdH-Quote (Rangfolge: Verfahrensnote > Dienst > Los).

 


Der Numerus Clausus (NC) bezeichnet die Abiturdurchschnittsnote der*des letzten Bewerber*in, der*die noch einen Studienplatz erhalten hat. Der NC ist immer vom Angebot (Anzahl der Studienplätze) und der Nachfrage (Bewerber*innen um einen Studienplatz) abhängig und kann daher nicht im Voraus bestimmt werden. Die NC-Werten der vorherigen Semester dienen als Orientierung. Sie bilden gute Richtwerte. Dabei ist zu beachten, dass die NC-Werte zwischen Sommer- und Wintersemester schwanken können. Aus diesem Grund sollten immer die NC-Werte der Wintersemester oder die der Sommersemester miteinander verglichen werden.


Eine reine Wartezeitquote, in der Studienplätze ausschließlich nach der Zahl der Wartesemester vergeben werden gibt es nicht mehr. Dennoch haben Wartesemester Einfluss auf die Studienplatzvergabe, bzw. auf den Rangplatz. So wird in der so genannten AdH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschule) die Abiturnote mit den Wartesemestern kombiniert. Je Wartesemester verbessert sich die Abiturnote um 0,1 Punkte. Laut Hochschulzulassungsgesetz sind aber höchstens 7 Wartesemester anrechenbar.

Wartesemester werden automatisch ab dem Tag des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung erworben (ein Semester = 6 Monate). Studienzeiten an einer deutschen Hochschule zählen nicht als Wartesemester.

Nach Unterbrechung oder Abbruch eines Studiums läuft der Semesterzähler also weiter. Sollten Sie nach Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Ausland studieren, einen längeren Auslandsaufenthalt planen oder eine Ausbildung absolvieren, so zählen diese Zeiten als Wartesemester.


Ein geleisteter Dienst kann in zweifacher Hinsicht wichtig werden und für die Zuweisung eines Studienplatzes (mit-)entscheidend sein.

Wenn Sie in einem früheren Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber Aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder anderer Ersatzdienst im Sinne von § 19 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen – VergabeVO NRW) nicht annehmen konnten, werden Sie beim nächsten Vergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt (= bevorzugte Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs). Wichtig ist, dass Sie sich spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes mit Priorität 1 auf denselben Studiengang, für welchen Sie die Zulassung bereits erhalten hatten, bewerben müssen.


Informationen für (internationale) Masterbewerber*innen

Die Bewerbung für unsere Masterstudiengänge erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal mySpoho, das nur während des Bewerbungszeitraums verfügbar ist. Dabei müssen die unten aufgeführten Dokumente hochgeladen werden. Die rechtlichen Grundlagen für das Master-Zulassungsverfahren sind in der Zulassungsordnung geregelt.

 

1. Bachelorunterlagen

Laut Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge an der DSHS müssen Bewerber*innen nachweisen, dass sie ein mindestens sechssemestriges einschlägiges wissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert haben bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben. Folgende Dokumente müssen im Bewerbungsprozess hochgeladen werden: 

  • Original Bachelorurkunde, auf der die Verleihung des Bachelortitels erwähnt wird

  • Original Bachelorzeugnis/ Transcript of Records mit allen absolvierten Kursen

  • Beglaubigte Übersetzungen der genannten Dokumente, wenn diese nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen

WICHTIG: Auf mindestens einem der o.g. Dokumente muss die Gesamtabschlussnote oder der GPA oder die Gesamtpunktzahl verzeichnet sein. Ist dies nicht der Fall, muss zusätzlich zu diesen Unterlagen ein offizielles Schreiben der ausstellenden Hochschule beigefügt werden, in dem die Gesamtabschlussnote oder der GPA oder die Gesamtpunktzahl genannt werden. Weiterhin muss die Notenskala der jeweiligen Hochschule aus den Unterlagen hervorgehen. Die Umrechnung ins deutsche Notensystem erfolgt an der DSHS.

 

2. Sprachnachweis Englisch/Deutsch

Bewerber*innen für einen englischsprachigen Master müssen besondere Englischkenntnisse nachweisen, indem sie eins der folgenden Testzertifikate (zeitlich unbefristet gültig) hochladen: TOEFL iBT (≥ 95 Punkte), IELTS Academic (≥ 7 Punkte) oder Cambridge Certificate C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). „Best Score“- oder „One Skill Retake“-Nachweise werden nicht akzeptiert. Das Zertifikat muss bis zum 31. Mai 2026 hochgeladen werden. Englische Muttersprachler*innen sowie Absolvent*innen komplett englischsprachiger Bachelorstudiengänge, die an einer Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch ist, müssen diesen Nachweis nicht erbringen. Sie müssen einen unterschriebenen persönlichen Brief hochladen, in dem sie erklären, dass sie Muttersprachler*innen sind, oder ein Dokument ihrer Heimatuniversität, in dem bestätigt wird, dass die Unterrichtssprache durchgehend Englisch war. (Letzteres kann auch durch das Bachelorzeugnis nachgewiesen werden, falls die Unterrichtssprache dort erwähnt wird.)

Internationale Bewerber*innen für einen deutschsprachigen Master müssen besondere Deutschkenntnisse nachweisen, indem sie eins der folgenden Testzertifikate hochladen: DSH-2, TestDaF TN4, Telc C1 Hochschule. Das Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist (für nicht-EU-Bewerber*innen) bzw. der Nachreichfrist (für EU-Bewerber*innen) hochgeladen werden. Deutsche Muttersprachler*innen müssen einen solchen Nachweis nicht erbringen. Sie müssen einen unterschriebenen persönlichen Brief hochladen, in dem sie erklären, dass sie Muttersprachler*innen sind.

Für alle Studiengänge, die auf Deutsch unterrichtet werden, benötigen Bewerber einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau. Für Studiengänge, die auf Englisch unterrichtet werden, benötigen alle Bewerber einen gültigen Nachweis über Englischkenntnisse.

 

3. Lebenslauf und Motivationsschreiben

Bitte beachten Sie, dass Sie bei mehreren Bewerbungen Lebenslauf und Motivationsschreiben für jeden Studiengang hochladen müssen, für den Sie sich bewerben, und zwar immer in der jeweiligen Unterrichtssprache des Studiengangs. Im Motivationsschreiben sollten Sie u.a. Ihr Interesse an den Hauptthemenbereichen des Masterstudiengangs, Ihre Beweggründe für die Aufnahme des Studiums und Ihre mittelfristigen beruflichen Ziele darlegen.

Im Motivationsschreiben sollen Sie Ihr Interesse an den Hauptthemenbereichen des Masterstudiengangs, Ihre Beweggründe für die Aufnahme des Studiums und Ihre mittelfristigen beruflichen Ziele darstellen.

 

4. Optional: Nachweise/Zertifikate /Zeugnisse zu wissenschaftlichen und (sport-)praktischen Qualifikationen

z.B. Publikationen, Projekte, Arbeitszeugnisse, Praktikumsbewertungen, Teilnahmebescheinigungen

Master of Education

Das Master-Studium mit dem Abschluss Master of Education ist an der Deutschen Sporthochschule Köln nur in Kooperation mit der Universität zu Köln oder der Universität Siegen möglich.

Die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studium finden Sie auf der Webseite des

Zentrums für LehrerInnenbildung (ZfL) (Universität zu Köln)

Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) (Universität Siegen)

Das Master-Studium kann nur aufgenommen werden, wenn Sie von der Sporthochschule und einer der Kooperationshochschulen eine Zulassung erhalten.

Der Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium (Sporteignungsprüfung) ist keine Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium.