Coffein

Anti-Doping-Regel - Änderung Anfang 2004: Coffein ist seit dem 1.1.2004 nicht mehr als Dopingsubstanz ausgewiesen.


Kaffee und Co. sind nicht nur als Genussmittel beliebt, sondern auch als Mittel zur Leistungssteigerung. Foto: iStock.com/joloei

Geschichte

Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat Coffein ab 1.1.2004 von der Dopingliste genommen, es wird aber weiterhin beobachtet. Die bisherigen Informationen (im Folgenden) zu Coffein und zum Doping-Reglement sind somit nicht mehr gültig und haben nur noch historische Bedeutung.

Bis Ende 2003 wurden im Sport Dopingverstöße mit Coffein bekannt. Da ein positiver Coffeinbefund auch durch den Genuss von coffeinhaltigen Getränken wie z.B. Kaffee möglich war, sollten Athleten die weiter unten aufgeführten Informationen unbedingt beachten.

Warum wurde Coffein auf die Dopingliste gesetzt?

Aufgrund der guten Nachweisbarkeit der Stimulanzien wurde in den 80er Jahren im zunehmenden Maße versucht, stimulierende Wirkungen durch hohe Coffein-Dosen zu erreichen. Das IOC reagierte daraufhin und deklarierte Coffein als verbotene Substanz (Gruppe der Stimulanzien), deren Anwendung für den Wettkampf verboten ist. Um den Genuss von coffeinhaltigen Getränken aber nicht vollständig einzuschränken, wurde für Coffein ein Grenzwert von 12µg/ml im Urin festgelegt. Dieser Grenzwert sollte durch normalen Konsum von coffeinhaltigen Getränken nicht überschritten werden.

Die anfängliche Aussage, dass z.B. durch Trinken von Kaffee der Grenzwert von 12 µg/ml im Urin nicht erreicht werden kann, musste allerdings korrigiert werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass in Einzelfällen bereits bei einer Zufuhr von etwa 300 mg Coffein (2 Tassen mit je 150 ml eines stark bereiteten Kaffees) innerhalb einer Stunde Werte von über 12 µg/ml erreicht werden können. Da die Halbwertszeit von Coffein bei etwa 4-6 Stunden liegt, kann es im Laufe des Tages bei kontinuierlichem Genuss von coffeinhaltigen Getränken zur Akkumulation der Coffeinwerte kommen und der Grenzwert schnell überschritten werden. Auch ein individuell abweichender Stoffwechsel (Coffeinmetabolismus) kann zu einer erhöhten Coffein-Ausscheidung führen.

Empfehlung für Athleten bis 31.12.2003

Am Wettkampftag sollten nicht mehr als zwei Tassen (je ca. 150 ml) eines "normalen" Kaffees getrunken und während eines Wettkampfes bzw. unmittelbar nach dem Wettkampf vor einer Dopingkontrolle auf coffeinhaltige Getränke ganz verzichtet werden. Espresso wird nicht als normaler Kaffee angesehen, da die Coffeinkonzentrationen deutlich höher sind. Coffein kann in verschiedensten Getränken vorhanden sein (siehe Tabelle: Coffein-Konzentration einzelner Getränke).