Der therapeutische Einsatz von Medikamenten, deren Wirkstoffe auf der Dopingliste stehen, ist nach dem Dopingreglement der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und der Internationalen Fachsportverbände eindeutig geregelt. Insbesondere für die Behandlung von Asthma und Allergien sind einzelne Wirkstoffe der Dopingliste zugelassen.
Es soll an dieser Stelle nur auf das Reglement der WADA verwiesen werden. Für die Internationalen Fachverbände gilt allgemein, dass sie ihr Regelwerk entsprechend den Vorgaben der WADA anpassen, wobei geringfügige Abweichungen durchaus möglich sind.
Für alle anderen Substanzen als auch für die nicht erlaubten Anwendungen von Corticosteroiden kann prinzipiell eine TUE beantragt werden. In der Regel werden diese aber nur bei medizinischer Notwendigkeit und wenn es keine alternativen Medikationen gibt, zugelassen. So wird z.B. bei der Erkrankung von Diabetes in der Regel nach Attestierung durch einen Arzt eine TUE ausgestellt.
Medizinische Ausnahmeregelungen müssen bei den zuständigen Anti-Doping Agenturen, z.B. in Deutschland bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), beantragt werden.
TUE ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung Therapeutic Use Exemptions (Medizinische Ausnahmeregelungen).
Institut für Biochemie der DSHS Köln, Oktober 2013