Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 19/2020 Köln, den 30.09.2020 INHALT Ordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen der Deutschen Sporthochschule Köln (Corona-Epidemie-Ordnung DSHS Köln) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 19/2020 – Seite 1 Corona-Epidemie-Verordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Auf Grund der §§ 7 Absatz 2 Nr. 3, 4 und 6, 8 Absatz 1, 10 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 1, 13 Absatz 1 der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie- Hochschulverordnung) vom 15. April 2020 (GV. NRW. S. 298), in der Fassung der Ersten Ver- ordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 15. Mai 2020 (GV. NRW. S. 339d), erlassen auf Grund des § 82a Absatz 1 Satz 1 und des § 33 Absatz 5 des Hochschulgesetzes (HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), das zuletzt durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 217b) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 16 Absatz 1 Satz 4 des HG sowie nach § 4 Abs. 5 des Dritten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) und §§ 23 f. der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Studienplatzvergabeverordnung NRW - StudienplatzVVO NRW) vom 18. Dezember 2019 (GV. NRW. 2020 S. 2, ber. S. 82) hat das Rek- torat der Deutschen Sporthochschule Köln folgende Regelungen beschlossen: Inhaltsübersicht I. Studium, Lehre und Prüfungen § 1 Lehrveranstaltungsevaluationen § 2 Tutorien § 3 Prüfungen und Prüfungsordnungen § 4 Einschreibung / Eignungstest § 5 Regelstudienzeit bei beurlaubten Studierenden § 6 Deputate II. Geltungszeitraum § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Rügeausschluss Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 19/2020 – Seite 2 Corona-Epidemie-Verordnung der Deutschen Sporthochschule Köln I. Studium, Lehre und Prüfungen § 1 Lehrveranstaltungsevaluationen Die vorgesehenen Lehrveranstaltungsevaluationen für dieses Sommersemester werden ausgesetzt. § 2 Tutorien Die Freigabe für die Tutorien kann erfolgen, wenn die jeweiligen Sport- und Lehrfachge- bietsleitungen (SLG/LFG) dem zustimmen. Für die Durchführung der Tutorien sind die Lehrfachgebietsleitungen verantwortlich. Die Einhaltung der bestehenden Abstandsre- gelungen sowie der weiteren Vorgaben des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes er- folgt durch die Tutor*innen. Daher hat eine entsprechend intensive Auseinanderset- zung mit den jeweils geltenden Coronaschutzregelungen im Vorfeld der Veranstaltun- gen zu erfolgen. § 3 Prüfungen und Prüfungsordnungen (I) Sollten Studierende (hausärztlich attestiert) einer Risikogruppe angehören und hier- durch Fehlzeiten entstehen, die nicht durch Ersatzleistungen kompensierbar sind, soll in nachfolgenden Semestern die Möglichkeit geschaffen werden, diese Unterrichtsinhalte nachzuholen. Sollten diese Studierende den Praxiskurs vollständig wiederholen wollen, gelten sie als Erstbewerber*innen. (II) Sollten Studierende (hausärztlich attestiert) einer Risikogruppe angehören und zugleich nachweislich der Abschluss des Studiums zum Sommersemester 2020 geplant sein, kann im Falle nicht kompensierbarer Fehlzeiten beim Prüfungsamt ein Antrag auf Nachteils- ausgleich gestellt werden. Dieser Antrag wird vom jeweiligen Prüfungsausschuss be- schieden. § 4 Einschreibung / Eignungstest (I) Abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Ordnung für die Feststellung der besonde- ren Eignung für das Bachelorstudium mit dem Unterrichtsfach Sport und die sportwis- senschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akademischen Grades “Ba- chelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.), ist die Teilnahme am Bewer- bungsverfahren und eine Einschreibung zum Studium auch dann möglich, wenn der Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium im Wintersemester 2020/2021 nicht vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wird. Erhält der*die Bewer- ber*in eine Studienplatzzusage und nimmt er*sie den Studienplatz an, ohne den Nach- weis über die besondere Eignung zum Sportstudium erbracht zu haben, erfolgt eine vor- läufige Einschreibung. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die besondere Eignung zum Sportstudium nicht bis zum 31.03.2021 im Studierendensekretariat der Deutschen Sporthochschule Köln eingereicht wird. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 19/2020 – Seite 3 Corona-Epidemie-Verordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (II) Bei der Zuteilung der Studienplätze werden maximal bis zur Grenze des zahlenmäßig höchsten Nummerus Clausus der letzten fünf Zulassungsverfahren im Wintersemester im jeweiligen Studiengang zunächst die Bewerber*innen, die den Nachweis über die be- sondere Eignung für das Sportstudium innerhalb der Bewerbungsfrist vorlegen können, nach den allgemeinen Vergabekriterien berücksichtigt. Sofern danach noch Studienplät- ze im jeweiligen Studiengang verfügbar sind, werden maximal bis zur Grenze des zah- lenmäßig höchsten Nummerus Clausus der letzten fünf Zulassungsverfahren im Winter- semester die übrigen Bewerber*innen berücksichtigt. Sollten danach noch Studienplät- ze im jeweiligen Studiengang zur Verfügung stehen, werden die noch verfügbaren Stu- dienplätze nach den allgemeinen Vergabekriterien jeweils zur Hälfte an Bewer- ber*innen mit und ohne Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium vergeben. § 5 Regelstudienzeit bei beurlaubten Studierenden Die Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Corona- Epidemie-Hochschulverordnung gilt auch für beurlaubte Studierende der Deutschen Sporthochschule Köln. § 6 Deputate (I) Aufgrund der generellen Mehraufwände zur Erstellung und Betreuung von online- Angeboten werden einmalig im Sommersemester 2020 (Ausnahmeregel) bei allen Ver- anstaltungen pauschal 0,1 SWS pro 1 SWS zusätzlich auf das Deputat angerechnet. Diese Erhöhung von 0,1 SWS pro 1 SWS gilt auch für faktorisierte Veranstaltungen (d.h. statt 0,67 nun 0,77). Der Bonus gilt einmalig pro Veranstaltung; bei mehreren Lehrkräften er- folgt eine anteilige Aufteilung des Bonus'. Eine darüber hinausgehende Anrechnung für die Erstellung und Betreuung von Multimediaangeboten oder von virtuell durchgeführ- ten Lehrveranstaltungen nach der Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 12.November 2015 (Amtliche Mitteilungen Nr. 20/2015) er- folgt nicht. (II) Abweichend von Ziff. 4.3 und 4.5 der Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen beschließt das Rektorat für das Sommersemester 2020, dass die auf- grund der Corona-Pandemie im Zeitraum 06.04.-19.04.2020 ausgefallenen Veranstal- tungsstunden als abrechnungsfähig anerkannt werden, soweit insgesamt nicht mehr als 14 Unterrichtseinheiten abgerechnet werden. (III) Wenn Dozierende aufgrund einer hausärztlichen Bescheinigung ihrer Lehrverpflichtung vor Ort nicht nachkommen, ist die Lehre von anderen Hochschulmitarbeiter*innen oder über Lehraufträge abzudecken. Diese Hochschulmitarbeiter*innen setzen sich durch die Leitung zusätzlicher Lehrveranstaltungen trotz aller Vorsorgemaßnahmen der DSHS ei- nem erhöhten gesundheitlichen Risiko aus. Daher beschließt das Rektorat für zusätzlich erbrachte Kurse bzw. Vertretungen im Sommersemester eine Vergütung entsprechend der Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen vom 05. August 2016 (Amtliche Mitteilungen Nr. 21/2016). Eine Abrechnung erfolgt am Semesterende. Eben- so wird verfahren, wenn aufgrund einer zwingenden Reduzierung von Kursgrößen zu- sätzliche Lehraufwände notwendig sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 19/2020 – Seite 4 Corona-Epidemie-Verordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (IV) Sollte eine Vergütung über Lehraufträge nicht möglich oder nicht gewünscht sein, wer- den die Vertretungsstunden auf das Deputat angerechnet. Aufgrund der besonderen Si- tuation wird die Vertretung von Dozierenden in den Praxiskursen mit dem Anrechnungs- faktor 1,0 angerechnet. II. Geltungszeitraum, In-Kraft-Treten § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Rügeausschluss (I) Die Regelungen treten am Tage nach ihrer jeweiligen Beschlussfassung im Rektorat, spätestens jedoch mit Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (II) Die Regelung treten zu dem in der jeweiligen Regelung bestimmten Zeitpunkt, spätes- tens zu dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Corona-Epidemie-Hochschul- Verordnung außer Kraft. (III) Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 11.05.2020, 25.05.2020 und 08.06.2020. (IV) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ord- nung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn 1. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, 2. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vor- her beanstandet 3. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder 4. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Köln, den 30. September 2020 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 19/2020 – Seite 5 Corona-Epidemie-Verordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Anlagen: • Strategiepapier Lehre und Corona - Strategische Rahmenlinien und Eckpunkte für Studium und Lehre im Sommersemester 2020 an der DSHS Köln auf Basis von Beschlüssen des Rektorats in der 664. Rektoratssitzung vom 30.3.2020 • Strategische Rahmenlinien und Eckpunkte für Studium und Lehre im Sommer- semester 2020 an der DSHS Köln – 1. Informationspapier für Studierende vom 01. April 2020 • 2. Informationspapier für Studierende vom 14. April 2020 Strategiepapier Lehre und Corona 1 Studium und Lehre im SoSe 2020 Strategische Rahmenlinien und Eckpunkte für Studium und Lehre im Sommersemester 2020 an der DSHS Köln (Beschlüsse des Rektorats in der 664. Rektoratssitzung vom 30.3.2020) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen, der Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 wurde bekanntlich auf den 20.4.2020 verscho- ben. Derzeit findet an den Hochschulen ein Notbetrieb statt. Für den Bereich Studium und Lehre gehen die Hochschulen in NRW zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass die akademische Lehre soweit wie möglich auf digitale Formate umgestellt werden muss. Über Änderungen im HG NRW sowie Verordnungen werden politisch derzeit Rahmenbedingungen geschaffen, die den Hochschulen und den Studierendenschaften er- möglichen, den Herausforderungen, die durch die Coronavirus SARS-CoV-2Krise entstehen oder entstanden sind, hinsichtlich Lehre und Studium zu begegnen und die Funktionsfähigkeit des Hochschulbetriebes si- cherzustellen. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 30.3.2020 ein umfangreiches Strategiepapier beschlossen, um den anstehenden Herausforderungen an der Sporthochschule gerecht werden zu können. Wir bitten nun um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben. In der Anlage finden Sie eine Zusammenfassung wichtiger strategischer Rahmenlinien und Eckpunkte für Studium und Lehre im SoSe 2020. Trotz bestehender Unsicherheiten bezüglich ministerieller Vorgaben be- nötigen Lehrende (aber auch Studierende und Verwaltungsangestellte) nach Einschätzung des Rektorates bereits zum jetzigen Zeitpunkt diese Hinweise. Dabei wurde berücksichtigt, was aktuell bereits festgelegt ist (z.B. über Verordnungen des Landes), was hochwahrscheinlich ist (z.B. digitale Lehre) und was sich viel- leicht entwickeln könnte (z.B. Verläufe im Mai oder Juni). Bei allen derzeitigen Unwägbarkeiten erscheint uns diese einheitliche Planungsstrategie und Orientierungs- hilfe der Hochschulleitung für alle Akteure in Studium und Lehre wichtig. Zugleich und aufgrund der hohen Dynamik der aktuellen Situation muss diese Planungsstrategie die Bereitschaft beinhalten, stetig anhand aktueller Veränderungen hinterfragt und ggfs. angepasst zu werden. Solche Anpassungen müssen jedoch immer auch die vorliegenden Bedingungen und Vorarbeiten berücksichtigen. Wir bitten Sie, die Herausforderung anzunehmen, das SoSe 2020 für unsere Studierenden so weit wie mög- lich zu „retten“ und in der aktuellen Krise evtl. sogar Chancen für die Hochschulentwicklung zu sehen. Durch die Fokussierung auf Lehre lässt sich vermutlich nicht vermeiden, Einbußen im Bereich von Forschung und Transfer für eine gewisse Zeit in Kauf zu nehmen. Gleichzeitig bemüht sich die Landesrektorenkonferenz derzeit intensiv auf politischer Ebene darum, dass die Regelstudienzeit für Studierende verlängert wird, Auswirkungen auf BAföG verhindert sowie großzügige Regelungen im Bereich des Nachteilsausgleichs (z.B. bei Prüfungen unter erschwerten Bedingungen) ermöglicht werden. Wir danken im Namen des gesamten Rektorats für Ihr großes Engagement in dieser schweren Zeit und würden uns freuen, wenn die Hinweise im Strategiepapier Ihnen helfen können, die notwendigen Vorbe- reitungen und Arbeiten im Vorfeld des kommenden Sommersemesters mit besserer Klarheit anzugehen. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben und wünschen alles Gute. Heiko Strüder Jens Kleinert Rektor Prorektor Studium und Lehre Strategiepapier Lehre und Corona 2 Studium und Lehre im SoSe 2020 Inhalt 1 Gesamtplanung SoSe2020 .................................................................................................. 3 1.1 Semesterstart SoSe2020 .......................................................................................................... 3 1.2 Zweiteilung des Vorlesungszeitraums ..................................................................................... 3 1.3 Allgemeine Regelungen der Durchführung von Lehre ............................................................. 3 1.4 Allgemeine Regelungen der Lehrplanung und Lehrorganisation ............................................ 4 1.5 Exitstrategie bei früherer Möglichkeit von Präsenzlehre ........................................................ 4 2 Hinweise für die Planung von Veranstaltungen ................................................................. 5 2.1 Planung theoretischer Veranstaltungen .................................................................................. 5 2.2 Planung sportpraktischer/experimenteller Kurse ................................................................... 5 2.3 Arbeitsgruppe “Sportpraxis“ .................................................................................................... 6 2.4 Exkursionen und Lehrübungen ................................................................................................ 6 2.5 Kompaktveranstaltungen zwischen 6.04.-19.04.20 ................................................................. 6 3 Organisation Online-Lehre (e-Lehre) .................................................................................. 7 3.1 Ergebnisse der Bedarfsanalyse in den Studiengangskollegien ................................................ 7 3.2 Begrifflichkeiten / Systematik von e-Lehre .............................................................................. 8 3.3 Studierende in Sondersituationen ........................................................................................... 8 3.4 Mehraufwände durch Vorbereitung, Organisation und Durchführung von e-Lehre .............. 8 4 Prüfungen ............................................................................................................................ 8 4.1 Härtefallregelung ..................................................................................................................... 8 4.2 Online Prüfungen ..................................................................................................................... 9 4.3 Abschlussarbeiten .................................................................................................................... 9 5 Kommunikation ................................................................................................................... 9 5.1 Studiengangskollegien in der 13. KW ...................................................................................... 9 5.2 Instituts-/Abteilungsleitungen ................................................................................................. 9 5.3 Studierende ............................................................................................................................ 10 Strategiepapier Lehre und Corona 3 Studium und Lehre im SoSe 2020 1 Gesamtplanung SoSe2020 1.1 Semesterstart SoSe2020 Bisher liegen keine endgültigen Informationen des Ministeriums zu den Rahmenbedingun- gen des Sommersemesterstarts vor. Das Rektorat geht daher zum aktuellen Zeitpunkt da- von aus, dass am 20.04.2020 die Vorlesungszeit beginnt (Ausnahmeregelungen s. Kom- paktveranstaltungen) und Lehre ausschließlich in digitaler Form stattfindet (kurz „e- Lehre“). 1.2 Zweiteilung des Vorlesungszeitraums Für die Planungssicherheit der Lehrenden ist die Darstellung einer Perspektive von hoher Be- deutung. Diese Perspektive beinhaltet auch wichtige Beschlusszeitpunkte, an denen Entschei- dungen lehrtechnisch zwingend fallen müssen (point of no return). Vor diesem Hintergrund beschließt das Rektorat zum aktuellen Zeitpunkt (vorbehaltlich eines denkbaren „Exit“, vgl. Abschn. 1.5): Der Vorlesungszeitraum wird zur besseren Planung in zwei Abschnitte unterteilt: Ab- schnitt 1: 20.04.-31.05.; Abschnitt 2: 08.06.-17.07. Die in diesem Papier beschriebenen Regelungen und Empfehlungen gelten vorerst bis Ende des ersten Abschnitts des Vorlesungszeitraums (31.05.2020), solange keine aktuellen Veränderungen der gesamten Lage eine Modifikation der vorliegenden Strategie notwen- dig machen. In der Pfingstwoche werden keine Lehrveranstaltungen geplant. Dies soll zusätzliche Vor- bereitungszeit für den zweiten Abschnitt des Vorlesungszeitraums ermöglichen. Außer- dem sieht das Rektorat die Pfingstwoche für Mitarbeiter*innen und Studierende auch als wichtige Erholungs- und Urlaubszeit. Begründete Ausnahmen von dieser Regelung sind denkbar. Bereits zum 18.05.20 (point of no return) sollen Informationen über den Fortgang von Ab- schnitt 2 des Vorlesungszeitraums kommuniziert werden, um genügend Vorbereitungszeit zu gewährleisten. Verbindliche Entscheidungen der Landesregierung stehen über den Entscheidungen des Rektorats. 1.3 Allgemeine Regelungen der Durchführung von Lehre Das Rektorat beschließt bis auf weiteres folgende Punkte im Rahmen allgemeiner Regelungen der Lehre im Sommersemester 2020: Ab 20.04. dürfen keine physischen Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden; d. h. ab 20.04. ist Lehre nur als synchrone e-Lehre (z. B. Webinare, Videokonferenzen = e-Präsenz) oder asynchrone e-Lehre (z. B. digitale Aufgaben für das Selbststudium) möglich. Alle Angaben für den Umfang von Präsenzlehre (d.h. die anteilige Verteilung von Selbst- studium und Präsenzlehre in den Modulhandbüchern) sind ab sofort bis auf weiteres aus- gesetzt. Die Lehrenden werden gebeten, einen möglichst hohen Unterrichtsanteil in Form Strategiepapier Lehre und Corona 4 Studium und Lehre im SoSe 2020 der synchronen e-Lehre (z. B. Webinare, Videokonferenzen = e-Präsenz) umzusetzen, da- mit der direkte Kontakt zu den Studierenden oder der Kontakt unter den Studierenden aufrecht erhalten bleibt. Synchrone e-Lehre ist nur in vorgegebenen Zeiten möglich (zur Sicherung überschnei- dungsfreier Lehre); allerdings ist synchrone e-Lehre nach Absprache mit den Studierenden auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (Mo - Do 08:00 – 20:00 Uhr, Fr 8:00-15:00 Uhr) möglich. Lernziele und Lerninhalte in Modulhandbüchern haben weiterhin Bestand; allerdings wird aufgrund der Situation empfohlen, Umgewichtungen bei Lernzielen und Lerninhalten vor- zunehmen oder Lernziele weit auszulegen bzw. zu interpretieren; Lehrende und Studie- rende sollten gemeinsam, flexibel und kreativ die Ausführungen und Bestimmungen in den Modulhandbüchern interpretieren/auslegen. Prüfungsformen in Modulhandbüchern haben weiterhin Bestand; allerdings wird aufgrund der Situation empfohlen, die organisatorische/technische Umsetzung der Prüfungen zu verändern (z. B. Präsentationen online oder als offline-Aufzeichnung); Lehrende und Stu- dierende sollten gemeinsam, flexibel und kreativ die Prüfungsbeschreibungen in den Mo- dulhandbüchern interpretieren/auslegen. Anwesenheitspflicht: Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen besteht auch bei syn- chroner e-Lehre (z. B. Webinare, Videokonferenzen = e-Präsenz) Anwesenheitspflicht. Auf- grund der besonderen Situation hat der*die Dozent*in eigenen und besonderen Ermes- sensspielraum bei Fehlzeiten (z. B. bei technischen Problemen einer Videokonferenz). 1.4 Allgemeine Regelungen der Lehrplanung und Lehrorganisation Das Rektorat beschließt bis auf weiteres folgende Punkte im Rahmen allgemeiner Regelungen der Lehrplanung und Lehrorganisation im Sommersemester 2020: Angaben im Vorlesungsverzeichnis LSF sind weiterhin verbindlich. Die Einträge anderer Einrichtungen (z.B. UW, Betriebssport etc.) im LSF werden bis auf Weiteres ausgesetzt. In Einzelfällen – insbesondere wenn e-Veranstaltungen für andere Zielgruppen als Studie- rende betroffen sind – sind Einträge nach Rücksprache mit der Lehrorganisation möglich. Eintragungen im LSF (Stornierung/Nachtragung von Studierenden) werden wie bisher in der ersten Semesterwoche (jetzt also 20.-24.04.) durchgeführt. Der Abgleich zwischen ein- getragenen und tatsächlichen Kursteilnehmer*innen wird elektronisch bzw. per moodle umgesetzt. Kursverschiebungen jeglicher Art (z. B. Änderungen von Terminen von Kompaktveranstal- tungen; Verlegung von Kursen auf ein späteres Semester, z.B. WiSe 20/21) dürfen nur nach Rücksprache und mit Genehmigung der Lehrorganisation umgesetzt und kommuniziert werden. Modulbeauftragte und Studiengangsleitungen müssen bei Änderungen infor- miert werden. Das Rektorat weist darauf hin, dass eine Verschiebung von Kurszeiten in den Bachelorstudiengängen mit verstärkten Problemen der Zeitkollision verbunden ist und deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. 1.5 Exitstrategie bei früherer Möglichkeit von Präsenzlehre Aufgrund der hohen Dynamik der aktuellen Situation können in den nächsten Wochen sowohl Verschärfungen, allerdings auch Lockerungen von ministeriellen Regelungen zu Kontakt- und Strategiepapier Lehre und Corona 5 Studium und Lehre im SoSe 2020 Studienbedingungen wirksam werden. Für den Fall einer Lockerung und einer damit verbun- denen Möglichkeit, vor dem 31.05.20 Präsenzlehre umsetzen zu können, beschließt das Rek- torat: Bei Änderung der Sachlage (z. B. durch ministeriellen Beschluss) versucht die Hochschule Präsenzlehre schnellstmöglich zu realisieren. Auch im Falle einer Präsenzerlaubnis vor dem 31.05.20 können Lehrende in Abstimmung mit den Modulbeauftragten und Studiengangsleitungen online-Lehre bis zum 31.05.20 weiter durchführen, wenn Lernziele und Kursverlauf dies ermöglichen (hierdurch soll Pla- nungssicherheit erhalten werden). 2 Hinweise für die Planung von Veranstaltungen Veranstaltungen sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausformung in sehr unterschiedlicher Weise von den aktuellen Bedingungen betroffen. Während Vorlesungen beispielsweise ver- mutlich weniger aufwändig auf digitale Vermittlung umgestellt werden können, beinhaltet die Umstellung sportpraktischer oder experimenteller Veranstaltungen größte Herausforderun- gen. Zwischen diesen Polen bestehen vielfältige Ausprägungen (Mischveranstaltungen aus Praxis und Theorie; Veranstaltungen mit hohem Anteil von Sozial- und Gruppenprozessen o- der Kleingruppenarbeit; Projektseminare). Trotz dieser Vielfalt wird zur vereinfachten Darstel- lung im folgenden zwischen „theoretischen Veranstaltungen“ und „sportpraktischen/experi- mentellen Veranstaltungen“ unterschieden. Außerdem werden nachfolgend „Lehrübungen“, „Exkursionen“ und bestimmte Kompaktveranstaltungen als Sonderfälle betrachtet (vgl. Ab- schn. 2.4 und 2.5). 2.1 Planung theoretischer Veranstaltungen Theoretische Veranstaltungen finden ab dem 20.04. wie laut LSF geplant statt, allerdings als online-Veranstaltungen. Um auch in den sogenannten "theoretischen" Veranstaltungen eine mögliche Minderung der Lehr-/Lernqualität zu kompensieren, werden in den nächsten Tagen unterschiedliche Hilfestellungen für Lehrende bereitgestellt (z. B. hilfreiche Online-Tools zur Gestaltung sozialer Lehr-/Lern-Prozesse) oder Ideensammlungen angelegt bzw. kommuniziert (z. B. virtuelle Forschung in Projektseminaren). Neben inhaltlichen bzw. didaktischen Unterstützungen empfiehlt das Rektorat auf Basis der Aussprachen in den Studiengangskollegien in der 13. KW folgende Planungsstrategien: - Verschieben einzelner Lernziele auf den 2. Abschnitt des Vorlesungszeitraums (ab 8.6.2020) - Umgewichtung von Lerninhalten und Lernzielen innerhalb der Modulhandbücher (s. Abschnitt 1.3 Punkt 4) - Veränderung der Reihenfolge von Unterrichtseinheiten (z. B. 1. Abschnitt des Vorle- sungszeitraums: Theorie, 2. Abschnitt: Praxis) 2.2 Planung sportpraktischer/experimenteller Kurse Auch sportpraktische/experimentelle Kurse unterliegen dem Semesterstart am 20.04. Strategiepapier Lehre und Corona 6 Studium und Lehre im SoSe 2020 Da keine physischen Präsenzveranstaltungen erlaubt sind, sollen vorerst und zum aktuel- len Stand sportpraktische/experimentelle Kurse im ersten Abschnitt des Vorlesungszeit- raums (bis 31.05.) online-vermittelt stattfinden. Auf Basis der Aussprachen in den Studiengangskollegien in der 13. KW werden vom Rektorat folgende Empfehlungen gemacht bzw. Hinweise gegeben: Nach Möglichkeit ist das Verschieben zwingender Praxis-/Präsenzblöcke auf den zweiten Abschnitt des Vorlesungszeitraums (ab 08.06.) sinnvoll und empfehlenswert. Blockveranstaltungen zu Semesterende oder in der vorlesungsfreien Zeit (nach Ende des SoSe) sind ein möglicher Weg (in Abhängigkeit von der persönlichen/familiären Situation). Das Nachholen sportpraktischer Veranstaltungen im Folgesemester erscheint aktuell nur in Ausnahmen ein möglicher Weg, wobei in Masterstudiengängen ggfs. mehr Spielräume bestehen als in Bachelorstudiengängen. Derartige Verschiebungen dürfen nur in enger Ab- sprache mit Modulbeauftragten und nach Genehmigung durch Studiengangsleitung und Lehrorganisation durchgeführt bzw. kommuniziert werden. 2.3 Arbeitsgruppe “Sportpraxis“ Insbesondere für den Bereich der sportpraktischen Kurse bringt das Fehlen von physischen Präsenzveranstaltungen große Herausforderungen mit sich. Daher befürwortet das Rektorat die Einrichtung einer „AG Sportpraxis“ durch das Prorektorat Studium und Lehre. Die AG soll das Prorektorat und Rektorat im weiteren Verlauf beraten. Die Aufgaben der AG liegen insbesondere darin, Online-Varianten sportpraktischer Lehre zu konzipieren oder zu entwickeln bzw. deren Konzeption/Entwicklung zu initiieren und zu orga- nisieren. Außerdem soll die AG Planungsszenarien und Modelle der Lehrplanung für den 2. Abschnitt der Vorlesungszeit diskutieren und vorschlagen. Das Rektorat regt an, dass die AG auch die Leitungen der für die Sportpraxis maßgeblich verantwortlichen Abteilungen und In- stitute sowie die Leitungen der sportpraktischen Lehrfachgebiete in Überlegungen angemes- sen einbezieht. Außerdem sollte die AG auch die Belange von Lehrübungen oder anderen Pra- xisveranstaltungen (z. B. im Bereich Prävention/Reha) mit bedenken. 2.4 Exkursionen und Lehrübungen Exkursionen sowie Lehrübungen sind wegen der Kontakteinschränkung ebenso wie sportprak- tische Kurse bis auf weiteres nicht möglich und sollten vorerst auf den 2. Abschnitt des Vorle- sungszeitraums oder auf spätere Zeiten verschoben werden; in diesen Fällen ist eine Abspra- che mit den Modulbeauftragten und Studiengangsleitungen sowie eine Genehmigung durch die Lehrorganisation notwendig. 2.5 Kompaktveranstaltungen zwischen 6.04.-19.04.20 Das Rektorat beschließt nachfolgende Regelungen zu Kompaktveranstaltungen, die ursprüng- lich teilweise oder gänzlich zwischen dem 6.04.-19.04.20 terminiert waren (die betroffenen Lehrenden werden per e-Mail von Prorektorat/Lehrorga über die nachfolgenden Regelungen informiert): Strategiepapier Lehre und Corona 7 Studium und Lehre im SoSe 2020 Eine Online-Durchführung dieser Kompaktveranstaltungen ist mit Sonderantrag auch vor dem 20.04. möglich (die Antragsbewilligung wird möglichst kulant geregelt). Eine Verschiebung auf den 2. Abschnitt des Vorlesungszeitraums oder eine andere Ter- minveränderung ist nach Einzelfallprüfung möglich (Genehmigung durch die Lehrorgani- sation erforderlich). 3 Organisation Online-Lehre (e-Lehre) 3.1 Ergebnisse der Bedarfsanalyse in den Studiengangskollegien In den Studiengangskollegien der 13. KW (vgl. 5.1) wurde eine Vielzahl von Wünschen, Bedar- fen und Vorschlägen formuliert (Bedarfsanalyse). In den nächsten Tagen wird unter Leitung der Abt. 4.3 Digitalisierung in Studium und Lehre (Jurek Bäder) ein Überblick über Lösungs- wege bereitgestellt (moodle-Kurs für alle Lehrenden). Hauptaspekte sind die Funktionen syn- chroner e-Lehre, die allgemeine Verbesserung digitaler Kompetenz, die Beantwortung von Rechtsfragen und technische bzw. technologische Aspekte. Funktionen synchroner e-Lehre: Hinsichtlich der Funktionen synchroner e-Lehre steht die Technik der Videokonferenz mit unterschiedlichen Ansprüchen von e-Lehre mit einer Gruppe oder kleineren Arbeitsgruppen im Vordergrund. Neben den technischen Bedingungen (Soft- ware, Hardware) ist insbesondere eine stabile, funktional ausgereifte Software von höchster Bedeutung. Rechtzeitig vor Semesterstart sollen Testdurchläufe unter Seminarbedingungen mit unterschiedlichen Anforderungen durchgeführt werden. Allgemeine Verbesserung digitaler Kompetenz. Durch die durchgeführte Bedarfsanalyse wird direkt und indirekt deutlich, dass an verschiedenen Stellen weiterbildende Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenz gewünscht und notwendig scheinen. Die Spanne geht von Grundlagenwissen zu Moodle-Funktionen bis hin zu komplexen Prozessen bei der Erstel- lung digitaler Medien. Daher wird derzeit durch die Abt. 4.3 Digitalisierung in Studium und Lehre (mit Unterstützung durch die Hochschuldidaktik) ein Weiterbildungskatalog konzipiert. Rechtsfragen. Die Bedarfsanalyse zeigt recht hohe Unsicherheit im Umgang mit rechtlichen Fragen. Zudem bestehen offensichtlich Befürchtungen, dass Materialien von Studierenden un- angemessen kopiert/aufgenommen und distribuiert werden. Das Justiziariat wird zu unter- schiedlichen Fragen Rechtshinweise geben und diese Informationen den Lehrenden zur Ver- fügung stellen. Technische bzw. technologische Aspekte. Die Bedarfsanalyse verweist indirekt und direkt auf Notwendigkeiten der digitalen Infrastruktur und der Verfügbarkeit verschiedener Programme und Hilfsmittel. Unter der Federführung von Ze.IT wird ein Plan notwendiger Aufgaben und Anschaffungen erstellt, um die online-Lehre zum Semesterstart weitreichend sicherzustellen. Zur Finanzierung dringlicher und notwendiger Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der On- line-Lehre hat die QVK in ihrer Sitzung am 30.03.2020 einen Sondertopf in Höhe von 60.000 Euro eingerichtet. Strategiepapier Lehre und Corona 8 Studium und Lehre im SoSe 2020 Bereitstellung von Literatur. Der Zugriff auf Literatur für die Lehre, für Prüfungen und zur Er- stellung von Abschlussarbeiten ist durch die Schließung der ZBSport eingeschränkt. Die Lei- tung der ZBSport wird in Abstimmung mit anderen Universitätsbibliotheken Lösungsmöglich- keiten konzipieren und dem Rektorat vorschlagen. 3.2 Begrifflichkeiten / Systematik von e-Lehre Zur Erleichterung der Kommunikation und Vermeidung von begrifflichen Missverständnissen zwischen Akteuren unterschiedlicher Veranstaltungen wird die Stabsstelle ein Glossar mit den wichtigsten Begrifflichkeiten zum Thema e-Lehre erstellen und den Lehrenden zur Verfügung stellen. 3.3 Studierende in Sondersituationen Das Rektorat ist sich darüber im Klaren, dass einzelne Studierende zu berücksichtigen sind, die sich in besonderen Situationen befinden (z. B. kein/schlechter Internetanschluss, keine ange- messene Hardware/Software, keine eigenen Arbeitsräume). Das Rektorat prüft aktuell mögli- che Anschaffungen und eine Organisation von Unterstützungen für diesen Personenkreis. Erste konkrete Schritte sind bereits eingeleitet. 3.4 Mehraufwände durch Vorbereitung, Organisation und Durchführung von e-Lehre Die Hochschulleitung ist sich bewusst, dass die Veränderungen der Lehrbedingungen im Som- mersemester 2020 an vielen Stellen und in sehr unterschiedlicher Weise mit Mehraufwänden für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von e-Lehre verbunden ist. Diese Mehr- aufwände betreffen nicht nur Lehrende in sehr unterschiedlicher Form, sondern auch Studie- rende und Mitarbeiter*innen in Verwaltung und Technik. Es ist wohl kaum möglich diesbezüg- lich eine Regelung zu finden, die den unterschiedlichen Formen von Mehraufwand und allen betroffenen Personen in individuell fairer und gerechter Weise nachkommt und zugleich die haushälterischen und rechtlichen Möglichkeiten der Hochschule angemessen einbezieht. Trotzdem hat die Hochschulleitungen Regelungen für die Anrechnung von Deputat und die Vergütung von Lehraufträgen getroffen. In Hinsicht auf das Deputat und in Anlehnung an die AM 20/2015 hat das Rektorat entschieden, alle betroffenen Veranstaltungen in gleicher Weise mit einem Bonus von 10% auf das Deputat anzurechnen. In Hinsicht auf die Lehraufträge im SoSe 2020 hat das Rektorat entschieden, trotz des verkürzten Semesters auch die zu Beginn (6.4-19.4.) ausgefallenen Unterrichtseinheiten als abrechnungsfähig anzuerkennen. 4 Prüfungen 4.1 Härtefallregelung Härtefallregelungen gemäß der vorliegenden FAQs (FAQs 3.14 und 3.16) haben weiterhin Be- stand und werden in Abstimmung zwischen Prüflingen, Modulbeauftragten und Studien- gangsleitungen entschieden bzw. organisiert. Strategiepapier Lehre und Corona 9 Studium und Lehre im SoSe 2020 4.2 Online Prüfungen Rechtliche Bedingungen von Online-Prüfungen werden derzeit in Arbeitsgruppen auf Landes- ebene geprüft. Sowohl über die LRK als auch die Landes-Prorektoren-AG Lehre wird der Ar- beitsstand laufend erfasst und mit dem Prüfungsamt der DSHS abgestimmt. Mündliche Modulprüfungen: Darüber hinaus hält es das Rektorat in Anlehnung an die aktuel- len Handhabungen in anderen Universitäten für unschädlich, wenn mündliche Prüfungen in Modulen online (Videokonferenz) durchgeführt werden, soweit dabei das Zwei-Prüferprinzip berücksichtigt wird. Der*die Studierende sollte in diesen Fällen einverstanden mit der Prü- fungsform sein und im Vorfeld erklären, dass er*sie allein im Raum ist und die mündliche Prü- fung ohne weitere Hilfsmittel ablegt. Weitere denkbare Szenarien (insbesondere für in der Vergangenheit ausgefallene Prüfungen) werden aktuell vom Prüfungsamt (in Abstimmung mit der Vorsitzenden der Prüfungsaus- schüsse) entwickelt. 4.3 Abschlussarbeiten Zur Verlängerung der Bearbeitungszeit laufender Abschlussarbeiten wurden bereits Regelun- gen getroffen (vgl. FAQ-Liste), ebenso zur Sicherung von Bearbeitungszeiten bei zukünftigen Anmeldungen (Bescheinigung Betreuer*in). Arbeiten können weiterhin postalisch zugesandt werden. Darüber hinaus ist die Einreichung von Abschlussarbeiten ab sofort auch in digitaler Form via Sciebo möglich (https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/formu- lare/abschlussarbeit/) . 5 Kommunikation Eine besondere Bedeutung für die Hochschulleitung hat aktuell die angemessene, transpa- rente und ausreichende Kommunikation von Abläufen, Entscheidungen und Veränderungen. Hierbei sind die Lehrenden, die Leitungen der verschiedenen Einrichtungen und die Studie- renden gleichsam zu berücksichtigen. Folgende Eckpfeiler waren und sind in der aktuellen Si- tuation bedeutsam: 5.1 Studiengangskollegien in der 13. KW Vom 23.-27.03.20 (13. KW) fanden in den meisten Studiengängen und Studienbereichen Kol- legien statt. Die Hochschulleitung ist allen Beteiligten sehr dankbar für die schnelle Organisa- tion und die Bereitstellung von Protokollen. Die Kollegien orientierten sich an einer 15-Punk- teliste des Prorektorats Studium und Lehre (zu den Themen Prüfungen, Veranstaltungspla- nung und offenen Fragen). Insgesamt konnten 19 Protokolle aus Kollegien zur Konzeption des vorliegenden Strategiepapiers berücksichtigt werden. 5.2 Instituts-/Abteilungsleitungen Die aktuell notwendigen, teils komplexen Abstimmungen erfordern in vielen Fällen eine schnelle und pragmatische Kommunikation mit Lehrenden, Modulbeauftragten und Studien- gangsleitungen. Um auch die Instituts- und Abteilungsleitungen angemessen einzubeziehen https://www.dshs-koeln.de/hochschule/it-dienstleistungen/externe-dienste/ https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/formulare/abschlussarbeit/ https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/formulare/abschlussarbeit/ Strategiepapier Lehre und Corona 10 Studium und Lehre im SoSe 2020 bittet das Rektorat alle Lehrenden, Modulbeauftragten und Studiengangsleitungen die Lei- ter*innen der Abteilungen und Einrichtungen engmaschig zu informieren und ggfs. Entschei- dungen mit ihnen einvernehmlich zu treffen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Raum-, Personal- und Finanzressourcen der entsprechenden Einrichtungen betroffen sind. In gleicher Weise werden die Leitungen der Institute und Abteilungen gebeten, mit den „eige- nen“ Lehrenden, Modulbeauftragten oder Studiengangsleitungen engen Kontakt zu halten (z. B. über Instituts- und Abteilungskonferenzen) und hierdurch informationelle und instrumen- telle Unterstützung geben zu können. 5.3 Studierende Partizipation/Information. Die Studierenden sind an verschiedenen Stellen der aktuellen Pro- zesse beteiligt und werden informiert. Neben den bisherigen Informationen per E-Mail (13.03.) waren die Studierenden durch die Studiengangssprecher*innen in den Studiengangs- kollegien beteiligt/informiert. Weiterhin sind die Studierenden (und auch der AStA) über die Studierendenvertretung in der UK Studium und Lehre beteiligt/informiert. Eine außerordent- liche Studiensprecher*innensitzung unter Beteiligung des AStA ist für den Freitag, den 03.04.2020 terminiert. Hilfestellung/Mail-Hotline. Für die Studierenden ist eine Mail-Hotline eingerichtet worden (sose2020-stud@dshs-koeln.de), an die sich Studierende bei Problemen in Rahmen von Stu- dium und Lehre wenden können. Die Mail-Hotline soll als Drehkreuz zur Weitervermittlung von Anliegen zu Studienberatung (Frau Ebbert), e-Learning (Herr Bäder), Lehrorganisation (Frau Jost) oder Ze.IT (Frau Barth) dienen. Außerdem können über die eingegangenen Fragen weitere Antworten zu FAQs erarbeitet werden. Die Hotline wird durch Dipl.-Psych. Frau Ma- rion Sulprizio betreut. Rahmenlinien und Eckpunkte 1 Studium und Lehre im SoSe 2020 Strategische Rahmenlinien und Eckpunkte für Studium und Lehre im Sommersemester 2020 an der DSHS Köln Informationspapier für Studierende (auf Basis von Beschlüssen des Rektorats in der 664. Rektoratssitzung vom 30.3.2020) Liebe Studierende, das Rektorat hat gestern alle Lehrenden über die aktuelle Lage und die Planung des Sommer- semesters 2020 informiert. Die wesentlichen und für Ihr Studium wichtigen Aspekte dieser Information möchten wir im folgenden Papier zusammentragen. In diesem Papier finden Sie verschiedenen Regelungen und Planungsgrundlagen, die Ihnen bei Ihrer eigenen Semester- planung etwas Sicherheit geben sollen. Zugleich und aufgrund der hohen Dynamik der aktuel- len Situation unterliegt dieses Planungspapier an einzelnen Stellen Vorbehalten. Oder anders: Es kann immer sein, dass aufgrund der jeweiligen Lage oder aufgrund von ministeriellen Ver- ordnungen Anpassungen notwendig sind. Wir bitten Sie, die Herausforderung anzunehmen, das SoSe 2020 mit uns Lehrenden zusam- men so weit wie möglich zu „retten“ und in der aktuellen Krise evtl. sogar Chancen für die Hochschulentwicklung zu sehen. Dinge wie e-learning oder digitale Austauschformate werden jetzt notgedrungen mit Wucht weiterentwickelt, was der Hochschule in Zukunft sogar nutzen könnte. Eine besondere Herausforderung beinhaltet natürlich die Planung von sportprakti- schen Veranstaltungen, was in der beiliegenden Information daher besonders berücksichtigt wird. Neben diesen Fragen der Umsetzung digitaler Lehre bemüht sich die Landesrektorenkonfe- renz NRW derzeit intensiv auf politischer Ebene darum, dass die Regelstudienzeit für Studie- rende verlängert wird, Auswirkungen auf BAföG verhindert sowie großzügige Regelungen im Bereich des Nachteilsausgleichs (z.B. bei Prüfungen unter erschwerten Bedingungen) ermög- licht werden. Wir danken im Namen des gesamten Rektorats allen Akteur*innen für ihr großes Engagement in dieser schweren Zeit und würden uns freuen, wenn die Hinweise in diesem Informations- papier Ihnen helfen können, die notwendigen Vorbereitungen und Arbeiten im Vorfeld des kommenden Sommersemesters mit besserer Klarheit anzugehen. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben und wünschen alles Gute. Heiko Strüder Jens Kleinert Rektor Prorektor Studium und Lehre Rahmenlinien und Eckpunkte 2 Studium und Lehre im SoSe 2020 Inhalt 1 Allgemeines ......................................................................................................................... 2 2 Regelungen für die Durchführung von Lehre ..................................................................... 2 3 Lehrplanung und Lehrorganisation ..................................................................................... 3 4 Exitstrategie ........................................................................................................................ 3 5 Hinweise für die Durchführung von Veranstaltungen ........................................................ 4 6 Studierende in besonderen organisatorischen Notlagen ................................................... 4 7 Prüfungen ............................................................................................................................ 4 8 Abschlussarbeiten ............................................................................................................... 5 9 Kommunikation ................................................................................................................... 5 1 Allgemeines Start des Semesters. Wir planen den Start des Sommersemesters (d. h. den Beginn der Vorlesungszeit) weiterhin zum 20.04.2020. E-Lehre: Lehre wird zunächst ausschließlich in digitaler Form stattfinden (kurz „e-Lehre“). Zwei Semesterabschnitte: Die Dozierenden planen in zwei Abschnitten: Abschnitt 1: 20.04.-31.05.; Abschnitt 2: 08.06.-17.07. Die aktuellen Regelungen und Empfehlungen gel- ten vorerst für Abschnitt 1. Pfingstwoche. Wir planen vorerst in der Pfingstwoche keine Lehrveranstaltungen (manche Hochschulen tun das). Begründete Ausnahmen von dieser Regelung sind denkbar. Ministerium. Verbindliche Entscheidungen der Landesregierung stehen über den Ent- scheidungen des Rektorats. 2 Grundsätzliche Regelungen für die Lehre Formen von E-Lehre: Präsenzveranstaltungen finden bis auf Weiteres nur als synchrone e-Lehre (z. B. Webinare, Videokonferenzen = e-Präsenz) oder asynchrone e-Lehre (z. B. digitale Aufgaben für das Selbststudium) statt. Die Angaben in den Modulhandbüchern zum Verhältnis von „Kontaktzeiten“ und „Selbststudium“ gelten bis auf weiteres nicht mehr. Trotzdem sollte möglichst viel Unterricht in Form der synchronen e-Lehre (z. B. We- binare, Videokonferenzen = e-Präsenz) stattfinden, damit der unmittelbare Austausch weitgehend erhalten bleibt. Kurszeiten bleiben bestehen: Synchrone e-Lehre ist nur in den vorgegebenen Zeiten mög- lich (siehe LSF); Ausnahmen können nur außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (d. h. nur außerhalb Mo - Do 08:00 – 20:00 Uhr, Fr 8:00 - 15:00 Uhr) erfolgen. Rahmenlinien und Eckpunkte 3 Studium und Lehre im SoSe 2020 Lernziele und Lerninhalte bleiben bestehen: Grundsätzlich bleiben die in Modulhandbü- chern beschriebenen Ziele und Inhalte von Lehre bestehen. Innerhalb dieser Vorgaben kann der*die Dozent*in jedoch umgewichten/modifizieren. Prüfungen bleiben bestehen: Prüfungsformen in Modulhandbüchern haben weiterhin Be- stand. Organisatorisch/technisch sind jedoch kreative Lösungen notwendig, die aktuell entwickelt und erprobt werden. Anwesenheitspflicht gilt: Im Falle synchroner e-Lehre (z. B. Webinare, Videokonferenzen = e-Präsenz) besteht bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen weiterhin Anwesen- heitspflicht. 3 Lehrplanung und Lehrorganisation LSF. Angaben im Vorlesungsverzeichnis LSF sind weiterhin verbindlich. Stornierung/Nach- tragung von Studierenden im LSF werden wie bisher in der ersten Semesterwoche (jetzt also 20.-24.04.) durchgeführt. Ihr*e Dozent*in wird Sie in der ersten Woche (ab 20.4.) kon- taktieren. Wenn Sie nicht im Kurs sind, kontaktieren Sie Ihrerseits die*den Dozierende*n. Exkursionen und Lehrübungen sind verschoben. Exkursionen sowie Lehrübungen sind wegen der Kontakteinschränkung bis auf weiteres nicht möglich und sollten vorerst auf den 2. Abschnitt des Vorlesungszeitraums oder auf spätere Zeiten verschoben werden. Kompaktveranstaltungen zwischen 6.04.-19.04.20. Kompaktveranstaltungen, die ur- sprünglich teilweise oder gänzlich zwischen dem 6.04.-19.04.20 terminiert waren, dürfen mit Sonderantrag auch vor dem 20.04. online durchgeführt werden. Im Falle einer solchen Vorverlegung werden die betroffenen Studierenden gesondert und kurzfristig informiert. Auch Sportpraxiskurse starten am 20.4. mit e-Lehre. Auch sportpraktische Kurse starten am 20.04. Da keine physischen Präsenzveranstaltungen erlaubt sind, sollen vorerst sport- praktische/experimentelle Kurse im ersten Abschnitt des Vorlesungszeitraums (bis 31.05.) online-vermittelt stattfinden. Spätestens am 18.5.2020 werden Informationen zum Vorle- sungsabschnitt 2 (8.6.-17.7.) gegeben, in der Hoffnung, dass dann Präsenzlehre wieder möglich ist. Alternative Szenarien (z. B. spätere Blockveranstaltungen, zeitliche Verlegun- gen) werden allerdings jetzt schon durchdacht und entwickelt (eigens hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe „Sportpraxis“). 4 Exitstrategie Flexibel reagieren. Sollte (unerwartet) zu einem Zeitpunkt vor dem 31.05.20 bereits Prä- senzlehre umsetzbar sein (z. B. durch ministeriellen Beschluss), versucht die Hochschule diese schnellstmöglich zu realisieren. Planungssicherheit. Auch im o.g. Falle können Lehrende begründet noch bis zum 31.05.20 online-Lehre weiterhin durchführen (z. B. wenn bereits studentische Arbeitsgruppen sich darauf eingestellt haben). Rahmenlinien und Eckpunkte 4 Studium und Lehre im SoSe 2020 5 Hinweise für die Durchführung von Veranstaltungen Viel Neuland – viel Aufwand – viel Verständnis. Für Lehrende und Studierende ist die Umstellung auf e-Lehre mit vielen neuen Aufgaben und hohem Aufwand verbunden. Da- her entwickelt die Abteilung „Digitalisierung in Studium und Lehre“ der Stabsstelle bereits jetzt und in den nächsten Tagen unterschiedliche Hilfestellungen für die Lehre, Ideen- sammlungen und good-practice-Modelle. Trotzdem wird es an unterschiedlichen Stellen auch zu Schwierigkeiten und Herausforderungen kommen. Wir alle sollten versuchen ge- meinsam zu helfen und Verständnis zu haben, wenn etwas nicht schnell genug oder richtig funktioniert. Rechtsfragen. Die Situation der e-Lehre wirft verschiedene Rechtsfragen auf. Diese betref- fen zum Beispiel das unerlaubte Kopieren oder Mitschneiden von Unterrichtsmaterialien oder Web-Sessions. Das Justiziariat wird zu unterschiedlichen Fragen Rechtshinweise ge- ben. Darüber hinaus ist jedoch entscheidend, dass sich alle Akteur*innen über ihre Verant- wortung und ihr faires und ethisch korrektes Verhalten im Klaren sein sollten. Technische bzw. technologische Unterstützung. Die aktuelle Situation ist nicht nur für alle Menschen, sondern auch für unsere digitale Infrastruktur und die Verfügbarkeit verschie- dener Programme und Hilfsmittel ein großer Belastungstest. In Hinsicht auf Technik und Infrastruktur werden daher aktuell sowohl von der Hochschule als auch vom Land zusätz- liche Mittel freigemacht, um die e-Lehre technisch möglichst reibungslos umsetzen zu kön- nen. Bereitstellung von Literatur. Der Zugriff auf Literatur für die Lehre, für Prüfungen und zur Erstellung von Abschlussarbeiten ist durch die Schließung der ZBSport eingeschränkt. In dieser Situation sucht die Hochschule aktuell Lösungen. Solche Lösungen können sowohl hochschulübergreifend sein (z. B. Zugänge zu e-books oder e-Literaturdatenbanken) oder auf Ebene eines Kurses liegen (z. B. Bereitstellung von Literatur in Moodle, Literatur aus anderen Quellen, wie z. B. researchgate). 6 Studierende in besonderen organisatorischen Notlagen Teilnahme an e-Lehre ermöglichen. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass Studie- rende Probleme haben, an der e-Lehre teilnehmen zu können (z. B. kein Internetanschluss, kein Rechner). Wichtig ist, von diesen Sonderfällen zu erfahren, damit Lösungsmöglichkei- ten gefunden werden können. Studierende sollten sich dann an die e-mail-hotline (sose2020-stud@dshs-koeln.de) oder an die*den Lehrende*n wenden. 7 Prüfungen Härtefallregelungen. Die Härtefallregelungen für Studierende, bei denen ein zukünftiger Arbeitsplatz wegen Prüfungsausfall gefährdet ist (s. FAQs 3.14 und 3.16 auf der FAQ-Seite) haben weiterhin Bestand. Melden Sie sich bei Ihrer Studiengangsleitung. Online Prüfungen. Rechtliche Bedingungen und technische Möglichkeiten von Klausuren im Rahmen von Online-Prüfungen werden derzeit in Arbeitsgruppen sowohl in der Hoch- schule als auch auf Landesebene geprüft. Wir werden weiter informieren. mailto:sose2020-stud@dshs-koeln.de https://www.dshs-koeln.de/hochschule/campus-freizeit/sport-gesundheit/gesundheitsportal-der-deutschen-sporthochschule-koeln/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/studium-lehre-pruefungen/ Rahmenlinien und Eckpunkte 5 Studium und Lehre im SoSe 2020 Mündliche Modulprüfungen. Mündliche Prüfungen in Modulen können nach aktuellem Stand online (d. h. als Videokonferenz) unter bestimmten Rahmenbedingungen durchge- führt werden. Alle Beteiligten sollten in diesen Fällen mit der Prüfungsform einverstanden sein. 8 Abschlussarbeiten Verlängerung der Bearbeitungszeit. Zur Verlängerung der Bearbeitungszeit laufender Ab- schlussarbeiten wurden bereits Regelungen getroffen (vgl. FAQ 3.12 auf der FAQ-Seite). Bei Neuanmeldung zusätzliche Bescheinigung. Bei Neuanmeldung von Arbeiten muss der*die Betreuer*in zusichern, dass Bearbeitungszeiten eingehalten werden können. Abgabe postalisch oder elektronisch. Arbeiten können weiterhin postalisch zugesandt werden. Darüber hinaus ist die Einreichung von Abschlussarbeiten ab sofort auch in digi- taler Form via Sciebo möglich getroffen (vgl. Info des Prüfungsamtes). 9 Kommunikation E-Mail-Hotline. Für die Studierenden ist eine extra e-Mail-Hotline eingerichtet worden (sose2020-stud@dshs-koeln.de), an die sich Studierende bei Problemen in Rahmen von Studium und Lehre wenden können. Darüber hinaus sind auf der FAQ-Seite für Stu- dium/Lehre weitere Ansprechpersonen/Einrichtungen für spezifische Fragen aufgeführt. Bitte versuchen Sie allerdings erst eine Antwort über die FAQ-Liste zu finden, bevor Sie per mail Kontakt aufnehmen. Studierendenvertretungen in den Studiengangskollegien. Vom 23.-27.03.20 fanden in den meisten Studiengängen und Studienbereichen Kollegien statt, an denen auch die Stu- diengangssprecher*innen teilgenommen haben. Studierende in Gremien. In allen formalen Hochschulgremien sind Studierende vertreten, die zumeist auch engen Kontakt zum AStA haben. Studiengangssprecher*innensitzung. Zur Studiengangssprecher*innensitzung werden die studentischen Vertreter*innen aller Studiengänge eingeladen. Eine außerordentliche Stu- diensprecher*innensitzung findet unter Beteiligung des AStA am 03.04.2020 statt. Extra-e-mails zu besonderen Anlässen. Halten Sie sich bitte selbst über unsere Corona- Seite laufend auf dem aktuellen Stand. Diese Seite wird ständig aktualisiert. Darüber hin- aus werden wir zu besonderen Anlässen (wie dem aktuellen) durch extra-e-mails kommu- nizieren. https://www.dshs-koeln.de/hochschule/campus-freizeit/sport-gesundheit/gesundheitsportal-der-deutschen-sporthochschule-koeln/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/studium-lehre-pruefungen/ https://www.dshs-koeln.de/hochschule/it-dienstleistungen/externe-dienste/ https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/formulare/abschlussarbeit/ mailto:sose2020-stud@dshs-koeln.de https://www.dshs-koeln.de/hochschule/campus-freizeit/sport-gesundheit/gesundheitsportal-der-deutschen-sporthochschule-koeln/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/studium-lehre-pruefungen/ 2. Informationsschreiben für Studierende (14.04.2020) 2. Informationsschreiben für Studierende 14. April 2020 Liebe Studierende, nach unserem Informationspapier vom 2.4.20 erhalten Sie hiermit das zweite Informationsschreiben zum Sommersemester 2020. Im Namen des gesamten Rektorates danken wir Ihnen für Ihre Mithilfe, Unterstützung und Flexibili- tät bei der Planung und Organisation dieses besonderen Sommersemesters. Ich wünschen Ihnen für den Semesterstart alles Gute und vor allem wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und Freunden viel Gesundheit in der nächsten Zeit. Jens Kleinert Prorektor Studium & Lehre Im vorliegenden Schreiben finden Sie: 1 Allgemeine Informationen .............................................................................................................. 1 2 Hinweise zur Lehrorganisation ........................................................................................................ 1 3 Freie Plätze und Bewerbung auf freie Plätze (Nachrückverfahren) ................................................ 2 4 Vorbereitungen auf die erste Woche / die erste Kurseinheit ......................................................... 2 5 FAQs zur technischen Vorbereitung ................................................................................................ 3 6 Weitere Informationen ................................................................................................................... 3 1 Allgemeine Informationen • Informationspapier vom 2.4.20 ist weiterhin aktuell. Alle Informationen und Hinweise des In- formationspapiers vom 2.4.20 haben weiterhin Gültigkeit. Bitte lesen Sie bei Fragen dort nach. Beachten Sie vor allem die Kapitel "Regelungen für die Durchführung von Lehre" (Kap. 2), Lehr- planung und Lehrorganisation (Kap. 3) und "Hinweise für die Durchführung von Veranstaltun- gen" (Kap. 5). Sollten Sie das Papier nicht mehr haben, finden Sie es als Download unter Punkt 6.1 der FAQ-Seite für Studium/Lehre. • E-Mail-Hotline. Für die Studierenden ist eine extra E-Mail-Hotline eingerichtet worden (sose2020-stud@dshs-koeln.de), an die sich Studierende bei Problemen im Rahmen von Studi- um und Lehre in Zusammenhang mit der Corona-Situation wenden können. Darüber hinaus sind auf der FAQ-Seite für Studium/Lehre weitere Ansprechpersonen/Einrichtungen für spezifische Fragen aufgeführt. Bitte versuchen Sie erst eine Antwort über die FAQ-Liste zu finden, bevor Sie per mail Kontakt aufnehmen. 2 Hinweise zur Lehrorganisation • TN-Begrenzungen. Es gelten die bisherigen TN-Begrenzungen zu Lehrveranstaltungen. Einzelne Zulassungen darüber hinaus sind im Ermessen der*des Dozierenden möglich, hierbei muss je- https://www.dshs-koeln.de/hochschule/campus-freizeit/sport-gesundheit/gesundheitsportal-der-deutschen-sporthochschule-koeln/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/studium-lehre-pruefungen/ mailto:sose2020-stud@dshs-koeln.de https://www.dshs-koeln.de/hochschule/campus-freizeit/sport-gesundheit/gesundheitsportal-der-deutschen-sporthochschule-koeln/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/studium-lehre-pruefungen/ 2. Informationsschreiben für Studierende (14.04.2020) doch berücksichtigt werden, dass wir bislang im 2. Semesterabschnitt (ab 8.6.) von Präsenzun- terricht ausgehen – daher müssen TN-Zahlen auch weiterhin beschränkt bleiben. • Veranstaltung nicht bekommen? Gründe: Bei Fragen oder Unklarheiten, die sich im Rahmen der LSF-Vergabe bzw. der Zulassung zu Veranstaltungen ergeben, finden Sie Antworten unter: o LSF-FAQs mit neuer Kategorie „Ablehnung - Warum habe ich keinen Platz in Veranstaltung xy bekommen?“ o Zulassungs-Richtlinien a) in den sportwissenschaftlichen BA-Studiengängen (AM 14/2015) sowie b) in den Lehramtsstudiengängen (AM 12 /2011) und • Vorgehen bei Abmeldung aus Lehrveranstaltungen. Wenn Sie eine Veranstaltung nicht mehr belegen möchten, zu der Sie im Rahmen der LSF-Phasen eine Zulassung erhalten haben, bitten wir Sie eindringlich sich von dieser Veranstaltung per Mail an die Lehrkraft abzumelden! 3 Freie Plätze und Bewerbung auf freie Plätze (Nachrückverfahren) • Freie Kursplätze. Hier finden Sie die Liste der freien Plätze (eine aktualisierte Version der Liste ist für den 16.04.2020 geplant) • Bewerbung auf freie Plätze. o Kontaktieren Sie bis spätestens 16.04.2020 per Mail den*die entsprechende Dozierende o Kontaktdaten der Lehrkräfte finden Sie in LSF oder auf der DSHS-Website unter „Menschen an der DSHS“ o Geben Sie folgende Informationen an (Anfragen ohne vollständige Angabe werden u.U. nicht bearbeitet): Informationen zur angefragten Veranstaltung (Gruppe, Tag, Termin) Ihr Name Ihre Matrikelnummer Ihr Studiengang Ihr Fachsemester Erfüllung der Voraussetzungen (Beleg durch Notenspiegel und/oder Screenshots der relevanten, bestandenen LVen, abrufbar im LSF unter „Meine Leistungen“/“Übersicht“) Pflichtbelegung oder zus. Belegung (weißer Schein) o Die Lehrkräfte sammeln alle Anfragen bis zum 16.04.2020 und vergeben die freien Plätze bis 17.04.2020 nach einer vorgegebenen Auswahl-Regelung o Sie werden bzgl. des Ergebnisses des Nachrückverfahrens per Mail bis 19.04.2020 informiert o Die Eintragung der nachgerückten Studierenden in LSF erfolgt bis 19.04.2020 (Übertragung in Moodle erfolgt dann automatisch über Nacht) 4 Vorbereitungen auf die erste Woche / die erste Kurseinheit • Moodle spielt die zentrale Rolle. Die Verwendung von Moodle ist der Dreh- und Angelpunkt der e-Lehre im kommenden Sommersemester. Machen Sie sich in dieser Woche vor dem Start be- reits mit Moodle vertraut. • Moodle-Kurse teilweise noch nicht sichtbar. Die Kurse für Ihren Studiengang sind bereits in Moodle hinterlegt, allerdings für Sie als Studierender teilweise noch nicht von den jeweiligen Lehrpersonen freigeschaltet (nicht „sichtbar“). Dies kann daran liegen, dass die Lehrenden noch nicht alle Unterlagen hochgeladen und noch nicht alle Einstellungen vorgenommen haben. Fra- gen Sie ggfs. am Ende der Woche bei Ihren Lehrenden nach. • Organisation der ersten Unterrichtseinheit. Für die erste Unterrichtseinheit werden Sie von der*dem Lehrenden kontaktiert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Die erste Einheit kann als synchrone Lehre (z. B. als Webkonferenz) stattfinden. Dann finden Sie in Moodle entsprechende Infos und einen Link über den Sie direkt aus Moodle an der Webkonferenz teilnehmen können. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Studium/Organisation/Vorlesungsverzeichnis/LSF-FAQs.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Studium/Organisation/Vorlesungsverzeichnis/Zulassungsrichtlinien_Bachelor.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Studium/Organisation/Vorlesungsverzeichnis/Zulassungsrichlinien_Lehramt.pdf https://lsf.dshs-koeln.de/DSHS-Hilfe/freiepl.pdf https://www.dshs-koeln.de/hochschule/menschen-an-der-dshs/ https://www.dshs-koeln.de/hochschule/menschen-an-der-dshs/ https://elearning.dshs-koeln.de/ 2. Informationsschreiben für Studierende (14.04.2020) Es ist aber auch möglich, dass die erste Stunde in einer anderen Form startet. Auch dann werden Sie informiert. Bitte schauen Sie in jeden Fall vor der ersten Woche in Ihren Kurs. • Rechtzeitig vor der ersten Stunde Ihren Kurs in Moodle besuchen. Schauen Sie rechtzeitig vor der ersten Stunde in Ihren Kurs in Moodle. Manche Dozierende hinterlegen dort Infos für die erste Kurseinheit oder für den gesamten Kursverlauf. • Computer/Laptop vorbereiten. Verwenden Sie für Webkonferenzen möglichst kein Smartpho- ne, da bestimmte Funktionen (z. B. Bildschirm teilen, nutzen von Office-Dateien) nicht oder nur schlecht nutzbar sind. Prüfen Sie im Vorfeld, dass die Kamera und das Mikrofon Ihres Rechners funktioniert und machen Sie sich mit der Steuerung von Kamera/Mikro vertraut. • Studierende in besonderen technischen Notlagen. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass Studierende Probleme haben, an der e-Lehre teilnehmen zu können (z. B. kein Internetan- schluss, kein Rechner). Wenn dies für Sie zutrifft, wenden Sie sich an die E-Mail-hotline (so- se2020-stud@dshs-koeln.de) oder an Ihre*n Lehrende*n. Die Hochschule arbeitet aktuell an ei- nem Konzept für solche technischen Notlagen. 5 FAQs zur technischen Vorbereitung • Was brauche ich für ein Webmeeting oder den synchronen e-Unterricht? Die synchrone e- Lehre ist in Moodle organisiert und basiert auf „webex“ (Anwendung für online-Lernen und on- line-Meetings). Dabei kann zwischen zwei Webex-Funktionen unterschieden werden: „Mee- tings“ und „Trainings“. Für den Einsatz von „Webex Trainings“ ist je nach Browser oder Betriebs- system eine zusätzliche Software notwendig. Bei „Webex Meetings“ ist keine zusätzliche Soft- ware notwendig, diese kann aber dennoch installiert werden, um eine stabilere Verbindung zu gewährleisten. Infos zur Installation und eine Übersicht der Funktionen finden Sie in dieser Kurz- anleitung. Für die Teilnahme an „Webex Trainings“ beachten Sie bitte folgende Hinweise. • Brauche ich sonst spezielle Software? Sie benötigen im Normalfalls keine spezielle Software oder andere besondere Voraussetzungen. Entscheidend ist für Sie, dass Moodle funktioniert und Ton und wenn es geht auch die Kamera (Videofunktion) Ihres Laptops. Falls ihr*e Dozent*in be- sondere Techniken einsetzt, wird sie*er dies mit Ihnen in den ersten Unterrichtseinheiten klä- ren. • Brauche ich den VPN-Client? Der VPN-Client ist für Moodle nicht notwendig, ebenso wenig für LSF. Auch Files, die ihr*e Dozent*in in Sciebo (Cloudsystem der Universitäten) hinterlegt, kön- nen Sie ohne den VPN-Client abrufen. VPN-Client ist lediglich für Plagscan nötig, welches im Fal- le einer Abschlussarbeit relevant ist. Wenn Sie möchten, finden Sie den Client unter: https://www.dshs-koeln.de/hochschule/it-dienstleistungen • Was bringt mir ein Webex-Account? Für die Teilnahme am Unterricht aus dem Moodle-Kurs ist kein Account notwendig. Einen Account brauchen Sie nur, wenn Sie selber Meetings jenseits des Unterrichts (z. B. zur gemeinsamen Vor- oder Nachbereitung) einberufen möchten (Sie können im privaten Bereich natürlich auch andere Webmeeting-Dienste dafür nutzen). Alle Studierende mit einer stud.mail-Adresse bekommen vom IT-Service im Verlauf des Semesters einen kosten- freien Account zugewiesen. 6 Weitere Informationen • Zugang Bibliothek. Bislang ist der Zugang zur Bibliothek weiterhin nicht möglich. Allerdings stimmen sich derzeit alle Universitätsbibliotheken des Landes hinsichtlich eines eingeschränkten Zugangs ab. Bitte beachten Sie dazu in den nächsten Tagen eventuelle Informationen auf der speziellen Coronaseite der ZBSport. Auf dieser Seite erhalten Sie auch andere Informationen zur Beschaffung von Publikationen in der aktuellen Situation. https://elearning.dshs-koeln.de/ https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Hochschule/Campus_und_Freizeit/Gesundheitsportal/Webex_Meetings_Kurzanleitung_Studierende.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Hochschule/Campus_und_Freizeit/Gesundheitsportal/Webex_Meetings_Kurzanleitung_Studierende.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Hochschule/Campus_und_Freizeit/Gesundheitsportal/Webex_Training_Infoblatt_Teilnehmende.pdf https://www.dshs-koeln.de/hochschule/it-dienstleistungen https://www.dshs-koeln.de/zentralbibliothek/die-bibliothek/coronavirus-aktuelle-informationen-faq/ 2. Informationsschreiben für Studierende (14.04.2020) • Nachholprüfungen aus dem März 2020. Die Hochschule arbeitet im Verbund mit dem Land und anderen Hochschulen an Umsetzungskonzepten zur Nachholung der Prüfungen aus dem März 2020. Noch im Laufe des April werden konkretere Informationen folgen. Die Ankündigung von Nachholprüfungen werden mit mindestens drei Wochen Vorlaufzeit, vermutlich mehr, gesche- hen. Nichtbestandene Nachholprüfungen aus dem März 2020 werden nicht als Fehlversuch an- gerechnet (sogenannte „Freischussregelung“). • Anmeldung zur letzten Prüfung/Abschlussarbeit ohne Rettungsschein/Erste Hilfe. Auch wenn Sie keinen Rettungsschein/Erste Hilfe-Schein nachweisen können, ist eine Anmeldung zur letzten Prüfung/Abschlussarbeit aktuell möglich. Das Nachholen der Nachweise wird aktuell vorausge- setzt. • Verständnis für Anlaufprobleme haben und Fehler tolerieren. Wenn bei Ihnen, bei anderen Studierenden oder bei den Dozierenden etwas nicht oder nicht direkt funktioniert, haben Sie bitte für sich selbst und andere Verständnis. Für uns alle ist dieses Semester auch eine Entwick- lungsphase in der digitalen Lehre und wenn man sich weiterentwickelt, klappt manches nicht auf Anhieb. Informieren Sie sich selbst in unseren Informationspapieren oder FAQs und helfen Sie auch anderen weiter. AM 2020-19-Ordnung zur Bewältigung der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie DSHS-V02 Anlage 1_Strategiepapier-SoSe2020 Anlage 2_Informationspapier_Studierende_Nr.1_SoSe2020 stud Anlage 3_Informationsschreiben_Studierende_Nr. 2_200414 1 Allgemeine Informationen 2 Hinweise zur Lehrorganisation 3 Freie Plätze und Bewerbung auf freie Plätze (Nachrückverfahren) 4 Vorbereitungen auf die erste Woche / die erste Kurseinheit 5 FAQs zur technischen Vorbereitung 6 Weitere Informationen