-------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 10/2023 Köln, den 19.09.2023 INHALT Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studien- gänge Bachelor of Arts - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Lehramt an Berufskollegs - Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19. September 2023 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 1 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Lehramt an Berufskollegs - Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Deutschen Sporthochschule Köln vom Aufgrund des §§ 2 Absatz 4 Satz 1, 64 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschu- len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hoch- schulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 25. November 2021 (GV.NRW. S. 1210a) hat die Deutsche Sporthochschule Köln die folgende Fachprüfungsordnung (FPO) erlassen: Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen § 4 Studienbeginn § 5 Regelstudienzeit und Studienumfang § 6 Strukturierung und Anforderung des Studiums § 7 Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen § 8 Zulassung zu Modulabschlussprüfungen und den fachpraktischen Prüfungen / Anwesenheitspflicht § 9 Prüfungsleistungen (Leistungspunkte) § 10 Prüfungs- und Studienberatung § 11 Fachprüfungsausschuss § 12 Prüfende § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen § 14 Prüfungsformen § 15 Bachelorarbeit § 16 Bewertung von Prüfungsleistungen § 17 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen, der fachpraktischen Prüfungen und der Bachelorarbeit § 18 Nachteilsausgleich, Schutzfristen und besondere familiäre Belastung § 19 Abschluss des Studiums im Unterrichtsfach Sport § 20 Transcript of Records § 21 Einsicht in die Prüfungsunterlagen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 2 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 22 Rügeausschluss, Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang 1 und 2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen Anhang 3 und 4: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln Modulhandbücher und Studienverlaufspläne unter: https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/studienunterlagen/ https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/studienunterlagen/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 3 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 1 Geltungsbereich (1) Die Prüfungsordnungen für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen und die Gemeinsame Prüfungsordnung der Universität zu Köln regeln in der jeweils gültigen Fassung das Studium und die Prüfungen im Bachelorstudium. Sie geben all- gemeine Rahmenbedingungen für das Unterrichtsfach Sport vor und treffen insbeson- dere Regelungen für den Abschluss des Bachelorstudiums. (2) Diese Fachprüfungsordnung gilt für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport an der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie regelt grundlegende Strukturen des Studi- ums. Die Fachspezifischen Bestimmungen sind in den Studienplänen geregelt (An- hänge). Die Modulhandbücher enthalten verbindliche Erläuterungen und Ergänzun- gen dieser Regelungen. (3) Bei dem Bachelor im Unterrichtsfach Sport im Sinne dieser Fachprüfungsordnung han- delt es sich um einen Teilstudiengang innerhalb der Bachelorstudiengänge. § 2 Ziel des Studiums (1) Das Bachelorstudium soll auf das Masterstudium im Lehramt vorbereiten, als Grund- lage für fachorientierte oder interdisziplinäre Masterstudiengänge dienen und gleich- zeitig auf die Arbeit in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen vorbereiten. (2) Innerhalb des Bachelor im Unterrichtsfach Sport sollen die fachinhaltlichen, fachme- thodischen und fachdidaktischen Kenntnisse sowie die praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden, wie sie erforderlich sind, um das Unterrichtsfach Sport an öffentlichen Schulen zu unterrichten. (3) Im Studium sollen die grundlegenden Methoden, Fragestellungen und Theorien der Sportwissenschaften vermittelt werden. Ziel des Studiums ist auch die Entwicklung der Fähigkeit, das erworbene Wissen berufsfeldspezifisch anwenden und vermitteln zu können. (4) Der Bachelor im Unterrichtsfach Sport stellt eine anzuerkennende Prüfungsleistung im Rahmen eines durchgeführten Bachelorstudiums dar. Das Unterrichtsfach Sport ist für die folgenden Studienprofile ein wählbares Fach: 1. Lehramt an Grundschulen; 2. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; 3. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen; 4. Lehramt an Berufskollegs; 5. Lehramt für sonderpädagogische Förderung (nur in Kooperation UzK). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 4 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum Bachelorstudium richtet sich nach den Regelungen der Prü- fungsordnungen der Kooperationshochschulen. (2) Zum Bachelor im Unterrichtsfach Sport hat nur Zugang, wer 1. den Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium vorlegen kann. Das Verfahren und die Leistungsanforderungen regelt die „Ordnung für die Fest- stellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Sport der Deutschen Sport- hochschule Köln“, 2. sich nicht an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren im selben Studienbereich befindet. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Versagungsgrund erst nach erfolgter Zu- lassung eintritt oder bekannt wird. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn nicht bis zum Ende des 2. Fachsemesters der Nachweis über die Zulassung an einer Koope- rationshochschule erbracht worden ist. § 4 Studienbeginn Das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport beginnt in der Regel zum Sommer- und Wintersemester. § 5 Regelstudienzeit und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor drei Studienjahre. (2) Ein Studienjahr besteht aus zwei Semestern. § 6 Strukturierung und Anforderung des Studiums (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind thematisch und zeitlich abge- rundete und in sich abgeschlossene Studieneinheiten. (2) Der Umfang eines Moduls beträgt in der Regel 4 bis 12 Leistungspunkte. Ein Mo- dul wird in einem Semester oder in höchstens zwei Semestern abgeschlossen. Das Studium besteht aus Pflichtmodulen. Näheres regeln die Fachspezifischen Best- immungen und die Modulhandbücher. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 5 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (3) Im Rahmen von Modulen sind Lehrveranstaltungen zu belegen und fachprakti- sche Prüfungen zu absolvieren. In Lehrveranstaltungen können Lernerfolgskon- trollen durchgeführt werden. Diese können ebenso Voraussetzung für die Teil- nahme an einer Modulabschlussprüfung und fachpraktischen Prüfungen sein. Lernerfolgskontrollen werden nicht benotet. Näheres regeln die Modulhandbü- cher. § 7 Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen (1) Im Unterrichtsfach Sport werden Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen entsprechend der Anhänge abgelegt. (2) Mit dem Bestehen der Modulabschlussprüfungen und der erfolgreichen Teil- nahme an den für das Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen und fachprakti- schen Prüfungen wird das jeweilige Modul abgeschlossen. Die Verbuchung der in den Fachspezifischen Bestimmungen ausgewiesenen Leistungspunkte erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und nach Mo- dulabschluss. Eine Modulabschlussprüfung bzw. eine fachpraktische Prüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung gemäß § 16 mindestens mit der Note „ausrei- chend“ (4,0) bewertet wurde. Sind Teilprüfungen einer fachpraktischen Prüfung bzw. eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden, so müssen nur diese gemäß § 17 wiederholt werden. Die Modulabschlussprüfung und die fachpraktischen Prü- fungen werden studienbegleitend durchgeführt. Eine bestandene Modulab- schlussprüfung bzw. bestandene fachpraktische Prüfung darf nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Modulab- schlussprüfung oder fachpraktische Prüfung muss wiederholt werden. (3) Die Prüfungszeiträume sind modulspezifisch und werden zu Beginn der Vorle- sungszeit, die konkreten Prüfungstermine in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben. (4) Gründe für einen Rücktritt von einer Prüfung oder das Versäumnis einer Prüfung müssen dem Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist spätestens am dritten Werktag nach der Prüfung, im Prüfungsamt ein ärztliches Attest vorzu- legen. Bei der Zusendung des Attestes muss dieses am zweiten Tag nach der Prü- fung bei der Post aufgegeben worden sein. Bei der Zählweise gehört der Prüfungs- tag selbst dazu und der Samstag gilt als Werktag. Die Vorsitzende oder der Vorsit- zende des Fachprüfungsausschusses kann im begründeten Einzelfall die Vorlage eines Attestes einer vom Fachprüfungsausschuss benannten Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes verlangen. Erkennt der Fachprüfungsausschuss die Gründe an, wird der bzw. dem Studierenden dies schriftlich mitgeteilt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind anzurechnen. Prüflinge können sich bis spä- testens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin von den Modulabschluss- prüfungen und den fachpraktischen Prüfungen abmelden. Bei einer außerhalb des Prüfungszeitraums terminierten Prüfung ist die Abmeldung bis spätestens eine Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 6 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (5) Woche vor dem Tag der Modulabschlussprüfung bzw. der ersten Teilprüfung mög- lich. Eine Begründung ist nicht erforderlich; die Abmeldung von einer Prüfung er- folgt durch die Studierenden auf elektronischem Wege über die Internetseite „mySpoho“. (6) Studien- und Prüfungsleistungen können von Studierenden nur so lange erbracht werden, wie sie für das Unterrichtsfach Sport eingeschrieben bzw. zugelassen sind. § 8 Zulassung zu Modulabschlussprüfungen und zu den fachpraktischen Prüfungen / Anwesenheitspflicht (1) Die Anmeldung und damit der Antrag auf Zulassung zu Prüfungen erfolgt über das vorhandene dv-gestützte System (Selbstbedienungsfunktion). (2) Zu Modulabschlussprüfungen und den fachpraktischen Prüfungen kann nur zuge- lassen werden, wer an der Deutschen Sporthochschule Köln in einem Bachelor im Unterrichtsfach Sport (oder Zulassung gemäß § 52 Absatz 2 HG als Nebenhörer*in) eingeschrieben ist, die Prüfung nicht bereits bestanden hat, die Vorgaben nach Absatz 1 fristgerecht erfüllt hat, erforderliche Studienleistungen erbracht hat und nicht aufgrund einer Beurlaubung gemäß § 48 Absatz 5 HG nicht berechtigt ist. Die Zulassung darf im Übrigen nur abgelehnt werden, wenn die*der Studierende ih- ren*seinen Prüfungsanspruch durch Nichtbestehen einer Prüfung oder der Ba- chelorarbeit endgültig verloren hat. (3) Stehen in einem Studienbereich mehrere Modulabschlussprüfungen oder fach- praktische Prüfungen zur Wahl, legt der Prüfling mit Anmeldung zur Prüfungsleis- tung die Prüfung und die Prüfungskombination fest. Diese muss beibehalten und kann nicht gewechselt werden. (4) Grundsätzlich besteht in Lehrveranstaltungen keine Anwesenheitspflicht; Ausnah- men hierzu können bei einer Exkursion, einem Sprachkurs, einem Praktikum, einer praktischen Übung oder einer vergleichbaren Lehrveranstaltung in den Modul- handbüchern geregelt werden. In anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen ist in der Regel davon auszugehen, dass das Lernziel bei einer Abwesenheit von höchstens einem Siebtel der Lehrveranstaltungen erreicht werden kann. (5) In sportpraktischen Kursen sind bei Verletzungen Ersatzleistungen in Betracht zu ziehen, sofern sichergestellt ist, dass das Lernziel auch bei nicht praktischer Teil- nahme erreicht werden kann. Maßgeblich ist der Erwerb der im Modulhandbuch vorgesehenen Kompetenzen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 7 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 9 Prüfungsleistungen (Leistungspunkte) (1) Der Bachelor im Unterrichtsfach Sport umfasst den Erwerb von Leistungspunkten. Für die Gewichtung, Zählung und Anrechnung von Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) verwendet, so dass ein Leistungspunkt nach Maßgabe dieser Fachprüfungs- ordnung einem Punkt im Sinne des ECTS entspricht. Die Vergabe von Leistungs- punkten berücksichtigt den voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwand der Studierenden. Als durchschnittliche Arbeitsbelastung werden 1800 Arbeitsstun- den pro Studienjahr angesetzt. Für den Erwerb eines Leistungspunktes wird ein studentischer Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden zugrunde gelegt. (2) Die Vergabe der Leistungspunkte in den einzelnen Studienprofilen des Unter- richtsfachs Sport wird unter Berücksichtigung der Regelungen der kooperierenden Hochschulen in den Fachspezifischen Bestimmungen im Anhang geregelt. § 10 Prüfungs- und Studienberatung (1) Rechtsverbindliche Auskünfte in spezifischen prüfungsrelevanten Fragen des Un- terrichtsfachs Sport erteilen der Fachprüfungsausschuss und das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln. (2) Rechtsverbindliche Auskünfte in fachübergreifenden prüfungsrelevanten Fragen sowie die Bachelorarbeit betreffend erteilt der jeweilige gemeinsame bzw. zent- rale Prüfungsausschuss der kooperierenden Hochschule. (3) Für die allgemeine und spezifische Studienberatung des Unterrichtsfachs Sport steht das Zentrum für Sportlehrer*innenbildung (ZfSb) der Deutschen Sporthoch- schule Köln zur Verfügung. § 11 Fachprüfungsausschuss (1) Für die Organisation und Kontrolle der sachgerechten Durchführung der Modul- abschlussprüfung, der fachpraktischen Prüfungen und weiterer durch diese Fach- prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben ist der Fachprüfungsausschuss zustän- dig. Die Zuständigkeit für weitere Aufgaben regelt die jeweilige Rahmenprüfungsord- nung der kooperierenden Hochschule. (2) Der Fachprüfungsausschuss besteht aus: 1. dem*der Vorsitzenden aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen 2. zwei weiteren Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen 3. einem Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 8 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 4. einem Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung 5. einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden Der Senat wählt aus dem Kreis der weiteren Mitglieder aus der Gruppe der Hoch- schullehreenden eine stellvertretende Person für den Vorsitz. Für alle übrigen Mitglieder wird gleichfalls ein*eine Stellvertreter*in gewählt. Die*der Stellvertre- ter*in wird tätig, wenn die Mitglieder*innen aus der entsprechenden Gruppe an der Mitarbeit verhindert sind. Die Leitung des Prüfungsamtes ist qua Amt bera- tendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses. Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerenden, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden und aus der Gruppe der Mitarbeiten- den in Technik und Verwaltung beträgt drei Jahre, die Amtszeit des studentischen Mitgliedes beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. (3) Der Fachprüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechtes. (4) Der Fachprüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Fach- prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durch- führung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Fach- prüfungsausschuss berichtet regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, dem Senat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten. Er gibt Anregungen zur Reform der Fachprüfungsordnung, der Fachspezifischen Bestimmungen und der Modulhandbücher. Der Fachprüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufga- ben für alle Regelfälle auf die*den Vorsitzende*n übertragen; dies gilt nicht für Widersprüche und den Bericht an den Senat. (5) Der Fachprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die*der Vorsitzende oder de- ren* dessen Stellvertreter*in und mindestens drei weitere Mitglieder anwesend sind, davon mindestens eines aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen. In An- gelegenheiten, welche die Lehre mit Ausnahme ihrer Bewertung unmittelbar be- treffen, muss gewährleistet sein, dass die Mitglieder aus der Gruppe der Hoch- schullehrer*innen mindestens über die Hälfte der Stimmen verfügen. Der Prü- fungsausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet die Stimme der*des Vorsitzenden bzw. in ihrer oder seiner Abwesenheit die Stimme der stellvertretenden Person. Das Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung hat in Angelegenheiten der Lehre nur Stimmrecht, soweit es entsprechende Funktionen in der Hochschule wahrnimmt und über besondere Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügt. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet die*der Vorsitzende. Das stu- dentische Mitglied des Fachprüfungsausschusses wirkt bei der Bewertung und An- rechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht mit. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 9 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (6) Die Sitzungen des Fachprüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses und ihre Stellvertreter*innen unterliegen der Amts- verschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die*den Vorsitzende*n des Fachprüfungsausschusses zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (7) Dem*der Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses steht zur Ausführung der ihm oder ihr übertragenen Arbeiten und der Entscheidungen des Fachprüfungs- ausschusses das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln zur Verfügung. (8) Belastende Entscheidungen des Fachprüfungsausschusses sind dem Prüfling un- verzüglich mitzuteilen. Vor endgültigen Entscheidungen des Fachprüfungsaus- schusses ist dem Prüfling rechtliches Gehör zu gewähren. § 12 Prüfende (1) Die*der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses bestellt Prüfende und Beisit- zende. Als Prüfende dürfen nur Personen bestellt werden, die nach § 65 Absatz 1 HG dazu berechtigt sind und, sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung er- fordern, in dem Gebiet, auf das sich die Modulprüfung und die fachpraktischen Prüfungen beziehen, eine selbständige bzw. eigenverantwortliche Lehrtätigkeit ausgeübt haben. Als Beisitzende dürfen nur Personen bestellt werden, die einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt haben. (2) Die*der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses kann darüber hinaus für ein- zelne Module weitere Prüfende bestellen, die Lehrveranstaltungen in den betref- fenden Modulen durchführen. (3) Die Prüfer*innen sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) Bestandene und nicht bestandene Leistungen, die an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem gleichen Studiengang erbracht worden sind, werden von Amts wegen angerechnet. Bestandene und nicht bestan- dene Leistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sind auf Antrag anzu- rechnen, sofern keine wesentlichen Unterschiede nachgewiesen, festgestellt und begründet werden können. Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen anrechnen. (2) Wesentliche Unterschiede bestehen insbesondere dann, wenn die erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des jeweiligen Faches nicht entsprechen. Dabei Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 10 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (3) ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamt- bewertung vorzunehmen. Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleis- tungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaft zu beachten. Im Übri- gen kann bei Zweifeln die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. (4) Die*der Studierende hat die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Von Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind, sind auf Verlangen der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschus- ses beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Die Unterlagen müssen Aussagen zu den erworbenen Kompetenzen und in diesem Zusammenhang bestandenen, nicht-bestandenen oder erbrachten Leistungen sowie den sonstigen Kenntnissen und Qualifikationen enthalten, die jeweils angerechnet werden sollen. Bei einer Anrechnung von Studienzeiten und Leistungen aus Studiengängen sind in der Re- gel die entsprechenden Modulbeschreibungen sowie das Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument vorzulegen. (5) Die Studien- und Prüfungsleistungen von Schüler*innen, die im Einzelfall aufgrund besonderer Begabungen als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsord- nung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen wurden, werden bei ei- nem späteren Studium auf Antrag angerechnet. (6) Zuständig für Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 4 ist die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der* dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses. Vor Feststellung, ob wesentliche Unterschiede vor- liegen, ist in der Regel ein*e Fachvertreter*in zu hören. (7) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die Berechnung der Fach- note einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „an- gerechnet” aufgenommen. Die Anrechnung wird im Transcript of Records gekenn- zeichnet. (8) Die Anrechnung einer andernorts erbrachten Leistung scheidet aus, wenn diese Leistung an der Deutschen Sporthochschule bereits erbracht worden ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 11 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 14 Prüfungsformen (1) Im Rahmen einer Modulabschlussprüfung oder einer fachpraktischen Prüfung können unter Beachtung von § 7 Abs. 3 folgende Prüfungsformen, auch in Kombi- nation, in Betracht kommen: a) praktische Prüfung b) Klausur c) Präsentation d) mündliche Prüfung e) lehrpraktische Prüfung f) Hausarbeit g) Projektpräsentation h) Dokumentation i) Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren (MC-Klausur) j) Portfolio (Sammlung von mehreren bearbeiteten Aufgaben im weitesten Sinne, die zusammenfassend bewertet wird) (2) Die Modalitäten der Erbringung der Prüfungsleistung sowie weitere Einzelheiten zum Verfahren einschließlich der Sicherstellung der individuellen Urheberschaft an der Prüfungsleistung werden von den jeweiligen Lehrenden, welche die Prü- fungsleistung abnehmen, auf der Basis des Modulhandbuches festgelegt und zu Beginn der Lehrveranstaltung, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Termin, zu dem die Prüfungsleistung zu erbringen ist, in geeigneter Form bekannt gegeben. Für die Abnahme von Prüfungen gilt § 65 Abs. 2 HG. (3) Die Bewertung der Modulabschlussprüfung und der fachpraktischen Prüfungen ist den Studierenden jeweils spätestens sechs Wochen nach Erbringung der Prüfungs- leistung bzw. nach Abschluss des Moduls bekannt zu geben. Sofern das nicht mög- lich ist, sind die Gründe von den Prüfenden zu erklären und aktenkundig zu ma- chen. § 15 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die*der Kandidat*in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes sportwissenschaftliches Problem unter Anleitung zu bearbeiten und selbständig darzustellen. (2) Für die Bachelorarbeit geltende Regelungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Um- fang, Bearbeitungszeit, Themenrückgabe und zu vergebende Leistungspunkte werden unter Berücksichtigung der Regelungen der kooperierenden Hochschulen in den Fachspezifischen Bestimmungen im Anhang geregelt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 12 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (3) Die Bachelorarbeit wird von einer nach den Regelungen der Prüfungsordnungen der Kooperationshochschulen bestellten Prüfer*in betreut. Der Themenvorschlag erfolgt im Einvernehmen der*des Kandidat*in mit der*dem Betreuer*in. Die Ge- nehmigung des Themas erfolgt durch die*den Vorsitzende*n des Gemeinsamen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der*dem Vorsitzenden des Fachprü- fungsausschusses. Die abschließende Genehmigung bleibt dem jeweiligen ge- meinsamen bzw. zentralen Prüfungsausschuss der kooperierenden Hochschule vorbehalten. (4) Thema und Zeitpunkt der Ausgabe der Bachelorarbeit sind aktenkundig zu ma- chen. (5) Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind von der*dem Be- treuer*in so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit ein- gehalten werden kann. Die*der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses ist ge- halten, auf die Einhaltung dieser Vorgaben besonders zu achten. (6) Bei Erkrankung kann die Frist zur Einreichung der Bachelorarbeit entsprechend der Regelungen in den Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen verlän- gert werden. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. (7) Die Bachelorarbeit wird durch die*den Betreuer*in sowie durch eine zweite Per- son, die von der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses festgelegt wird, gemäß § 16 Abs. 1 bewertet. Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem arith- metischen Mittel der beiden Bewertungen. Bei Abweichungen der Bewertungen nach Maßgabe der Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen wird von der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses eine dritte Person mit der Bewertung beauftragt. Für die Notenbildung gelten in diesen Fällen die jeweiligen Regelungen der Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen. (8) Auf einer gesonderten Seite in der Bachelorarbeit hat die*der Kandidat*in schrift- lich zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine ande- ren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Dazu hat er bzw. sie folgenden Zusatz zu verwenden: „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen meiner Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken und Quellen, einschließlich der Quellen aus dem Internet, entnommen sind, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Dasselbe gilt sinngemäß für Tabellen, Karten und Abbildungen. Diese Arbeit habe ich in glei- cher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prü- fung eingereicht.“ (9) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt der Deutschen Sporthoch- schule in dreifacher Ausfertigung, gedruckt und gebunden sowie in elektronischer Form im PDF-Format auf einmal beschreibbaren Datenträgern vom Typ CD oder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 13 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 DVD (ohne Kennwortschutz und ohne personenbezogene Daten) einzureichen. Zu- dem muss eine Dokumentation der Würdigung durch die Plagiatserkennungssoft- ware beigefügt werden. Näheres regelt der Leitfaden „Plagiatserkennung“. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Bei Posteinlieferung gilt das Da- tum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgerecht eingereicht, so gilt sie als mit "nicht ausreichend“ bewertet. Im Einzelfall kann die*der Vorsit- zende des Fachprüfungsausschusses auf begründeten Antrag der*des Kandidat*in im Benehmen mit der*dem Betreuer*in die Abgabefrist entsprechend der Rege- lungen in den Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen angemessen verlängern. § 16 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Für die Bewertung der Modulabschlussprüfung und der fachpraktischen Prüfun- gen sind folgende Noten zu verwenden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung; 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen ent- spricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anfor- derungen nicht mehr genügt. Durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differen- zierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. (2) Wird ein Modul bzw. eine fachpraktische Prüfung mit mehreren Teilprüfungen ab- geschlossen, sind diese entsprechend Absatz 1 zu benoten. Dabei werden alle De- zimalstellen außer der ersten ohne Rundung gestrichen. Die Modulabschlussnote bzw. die Note der fachpraktischen Prüfung lautet bei einem Wert bis einschließlich 1,5 = sehr gut; von 1,6 bis 2,5 = gut; von 2,6 bis 3,5 = befriedigend; von 3,6 bis 4,0 = ausreichend; über 4,0 = nicht ausreichend. (3) Die Note im Unterrichtsfach Sport errechnet sich entsprechend den Fachspezifi- schen Bestimmungen in den Anhängen. Die Gesamtnote im Unterrichtsfach Sport lautet bei einem Wert bis einschließlich 1,5 = sehr gut; von 1,6 bis 2,5 = gut; von 2,6 bis 3,5 = befriedigend; Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 14 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 von 3,6 bis 4,0 = ausreichend; über 4,0 = nicht ausreichend. § 17 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen, der fachpraktischen Prüfungen und der Bachelorarbeit (1) Die Modulabschlussprüfungen und die fachpraktischen Prüfungen, die nicht be- standen sind oder als nicht bestanden gelten, können jeweils zweimal wiederholt werden. (2) Für jede Modulabschlussprüfung und fachpraktische Prüfung wird im Prüfungs- zeitraum des folgenden Semesters eine Wiederholungsprüfung angeboten. (3) Ist die Modulabschlussprüfung, eine fachpraktische Prüfung oder die Bachelorar- beit endgültig nicht bestanden, gelten die Regelungen der kooperierenden Hoch- schule. § 18 Nachteilsausgleich, Schutzfristen und besondere familiäre Belastung (1) Macht eine*ein Studierende*r glaubhaft, dass sie oder er wegen einer chroni- schen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistun- gen im Unterrichtsfach Sport ganz oder teilweise in der vorgesehenen Zeitdauer, Form, Reihenfolge oder innerhalb der vorgesehenen Prüfungsfristen abzulegen, entscheidet der* die Vorsitzende des Gemeinsamen/Zentralen Prüfungsausschus- ses im Einvernehmen mit der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses auf Antrag nach Vorlage entsprechender Nachweise über eine angemessene Be- rücksichtigung. Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von gesetzlichen Schutzfristen (2) Bei Entscheidungen nach Absatz 1, S. 1 soll die* der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Be- hinderung und chronischen Erkrankung gehört werden. (3) Macht eine*ein Studierende*r glaubhaft, dass sie* er wegen besonderer familiä- rer Belastung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Sport ganz oder teilweise in der vorgesehenen Zeitdauer, Form, Reihenfolge oder inner- halb der vorgesehenen Prüfungsfristen abzulegen, entscheidet die*der* Vorsit- zende des Gemeinsamen/Zentralen Prüfungsausschusse im Einvernehmen mit der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses auf Antrag nach Vorlage ent- sprechender Nachweise über eine angemessene Berücksichtigung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 15 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 19 Abschluss des Studiums im Unterrichtsfach Sport (1) Den Bachelor im Unterrichtsfach Sport hat erfolgreich abgeschlossen, wer an allen nach Maßgabe der Modulhandbücher und Studienverlaufsplänen erforderlichen Modulen und Prüfungen erfolgreich teilgenommen und somit die gemäß § 9 Abs. 2 dieser Fachprüfungsordnung erforderlichen Leistungspunkte erworben hat. (2) Auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise und der Exmatriku- lationsbescheinigung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Leis- tungen und die Noten enthält. § 20 Transcript of Records (1) Der Abschluss des Unterrichtsfachs Sport wird im Transcript of Records beschei- nigt. (2) Das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln stellt ein Transcript of Re- cords aus, das alle absolvierten Module, die ihnen zugeordnete Modulabschluss- prüfungen, die fachpraktischen Prüfungen einschließlich der dafür vergebenen Leistungspunkte und die jeweiligen Noten sowie die Gesamtnote des Unterrichts- fachs Sport enthält. § 21 Einsicht in die Prüfungsunterlagen (1) Nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses wird jeder*jedem Prüfungskandi- dat*in Einsicht in ihre*seine in dieser Prüfung erbrachten schriftlichen Leistungen und die darauf bezogenen Gutachten und Korrekturvermerke der Prüfer*innen sowie in die Protokolle zu mündlichen Prüfungen gewährt. Die Einsichtnahme er- folgt auf Antrag der*des Prüfungskandidat*in, der schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen ist, die auch Ort und Zeit der Einsichtnahme bestimmt. Im Rah- men dieser Einsichtnahme muss die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die*der Prüfungskandidat*in entweder Kopien oder Fotografien der Unterlagen anfertigen kann. Musterlösungen dürfen, da nicht Bestandteil der Prüfungsakte der*des Prüfungskandidat*in, nicht kopiert oder fotografiert werden. Das weitere Verfahren der Einsichtnahme einschließlich einer angemessenen Frist für den Ein- sichtnahmeantrag regelt der Fachprüfungsausschuss. (2) Prüfungsfragen, Korrekturvermerke sowie Gutachten von Prüfer*innen, von de- nen ein*e Prüfungskandidat*in Kenntnis erhält, dürfen, sofern sie urheberrecht- lich geschützt sind, nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Die von einer*einem Prüfungskandidat*in angefertigte Abschlussarbeit darf bei Ver- einbarung eines Sperrvermerks nur mit der entsprechenden Zustimmung veröf- fentlicht werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 16 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 22 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung (1) Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtli- chen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Ba- chelor of Arts vom 15.12.2022 außer Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befug- nisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sporthoch- schule Köln vom 19. September 2023 Köln, den 19.09.2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 17 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen für das Unterrichtsfach Sport Die fachspezifischen Bestimmungen für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 treten entsprechend § 4 der Ordnung über das Außer- krafttreten der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen am 31. März 2025 außer Kraft. Anhang 1.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 4 Anzahl: vier FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus vier fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 5 B4 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und Bewe- gungsmöglichkeiten erkunden 6 B5 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B6 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 9 Gesamt 36 100 % Bachelorarbeit1 82 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. 2Für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 - 9 Leistungspunkte aufgrund des neuen Lehramtsmodells. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 18 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.2 B.A. Lehramt an Grundschulen – Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Nr. Modultitel LP V1 Weitere Bewegungsfelder erschließen 6 V2 Gesellschaftlichen Wandel verstehen und auf Sport beziehen 6 Gesamt 12 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 19 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.3 B.A. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 6 Anzahl: fünf FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus fünf fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 4 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 5 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 5 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 4 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 4 Gesamt 56 100 % Bachelorarbeit1 8 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 20 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.4 B.A. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: fünf FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus fünf fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernprozesse verstehen 4 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 6 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 Gesamt 56 Bachelorarbeit1 9 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 21 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.5 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 8 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 22 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.6 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 6 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 12 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 8 Gesamt 72 100 % Bachelorarbeit1 9 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 23 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.7 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 8 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 24 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.8 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 6 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 12 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 8 Gesamt 72 100 % Bachelorarbeit1 9 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 25 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen für das Unterrichtsfach Sport gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Anhang 2.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2. B1 Grundlagen von Bewegung und Leistung 7 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 2./3. B2 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 7 4. B3 Unterrichten, Vermitteln und Schulsport gestalten 6 MAP und FP in Modul B1, B2 oder B3 2 5. B4 Bewegungstheorien und Sportliches Handeln 6 Mündlich 30 Minuten und B4 Klausur und Praxisprüfung (40% / 60%) oder B5 Dokumenta- tion (schriftlich) und Präsentation (40% / 60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung oder Dokumentation und Präsentation Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 6. B5 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 Gesamt 36 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. _________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 26 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2.2 B.A. Lehramt an Grundschulen - Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 5./6. V1 Weiteres Bewegungsfeld erschließen 6 - - - - - - - 5./6. V2 Gesellschaftlichen Wandel verstehen und auf Sport beziehen 6 Gesamt 12 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 27 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2.3 B.A. Lehramt an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empirische Forschungsmethoden für Sportlehrkräfte 6 - - - - - - 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Handeln 5 MAP und FP in Modul B2 oder B3 2 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 7 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewegung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewegung, Spiel und Sport (II) 8 MAP und FP in Modul B6 oder B7 2 Gesamt 56 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 28 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2.4 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empiri- sche Forschungsmethoden für Sportlehr- kräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 9 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 7 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 8 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 72 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 29 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Anhang 2.5 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) in- nerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empirische Forschungsmethoden für Sportlehrkräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprü- fung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprü- fung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 9 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprü- fung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 7 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 8 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 72 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 30 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Anhang 3: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das Unterrichtsfach Sport gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Anhang 3.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 4 Anzahl: vier FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus vier fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 5 B4 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und Bewe- gungsmöglichkeiten erkunden 7 B5 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B6 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 Gesamt 39 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 31 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.2 B.A. Lehramt an Grundschulen – Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) / Modulabschlussprüfung (MAP) Gewichtung der Noten in der Vertiefung V1 Weitere Bewegungsfelder erschließen 6 Anzahl: eine FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Die Gesamtnote der Vertiefung ergibt sich aus der Note einer fachpraktischen Prüfung, die als Modulabschlussprüfung abzulegen ist Gesamt 6 100 % 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 32 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.3 B.A. Lehramt für sonderpädagogische Förderung gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prü- fung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 4 Anzahl: vier FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus vier fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 5 B4 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und Bewe- gungsmöglichkeiten erkunden 7 B5 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B6 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 Gesamt 39 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 33 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.4 B.A. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: fünf FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus fünf fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 4 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 6 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 4 Gesamt 60 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 34 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.5 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 35 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.6 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 36 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das Unterrichtsfach Sport gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Anhang 4.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2. B1 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 2./3. B2 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 7 4. B3 Unterrichten, Vermitteln und Schulsport gestalten 7 MAP und FP in Modul B1, B2 oder B3 2 5. B4 Bewegungstheorien und Sportliches Handeln 7 Mündlich 30 Minuten und B4 Klausur und Praxisprüfung (40% / 60%) oder B5 Dokumenta- tion (schriftlich) und Präsentation (40% / 60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung oder Dokumentation und Präsentation Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 6. B5 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 Gesamt 39 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 37 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.2 B.A. Lehramt an Grundschulen - Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 5./6. V1 Weiteres Bewegungsfeld erschließen 6 - - - Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung 100 % 1/1 Gesamt 6 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 38 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.3 B.A. Lehramt für sonderpädagogische Förderung gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2. B1 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 2./3. B2 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 7 4. B3 Unterrichten, Vermitteln und Schulsport gestalten 7 MAP und FP in Modul B1, B2 oder B3 2 5. B4 Bewegungstheorien und Sportliches Han- deln 7 Mündlich 30 Minuten und B4 Klausur und Praxisprüfung (40% / 60%) oder B5 Dokumenta- tion (schriftlich) und Präsentation (40% / 60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung oder Dokumentation und Präsentation Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 6. B5 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 Gesamt 39 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 39 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.4 B.A. Lehramt an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empiri- sche Forschungsmethoden für Sportlehr- kräfte 6 - - - - - - 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 5 MAP und FP in Modul B2 oder B3 2 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 7 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 5 B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 6 6 B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 2 Gesamt 60 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 40 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.5 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empirische Forschungsmethoden für Sportlehrkräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Handeln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 6 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 7 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 69 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 41 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.6 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empiri- sche Forschungsmethoden für Sportlehr- kräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 6 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 7 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 69 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 4 Studienbeginn § 7 Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen § 8 Zulassung zu Modulabschlussprüfungen und zu den fachpraktischen Prüfungen / Anwesenheitspflicht § 9 Prüfungsleistungen (Leistungspunkte) § 11 Fachprüfungsausschuss § 15 Bachelorarbeit § 17 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen, der fachpraktischen Prüfungen und der Bachelorarbeit Nachteilsausgleich, Schutzfristen und besondere familiäre Belastung § 20 Transcript of Records § 22 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung