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  • AM_2023-08-Richtlinie_Beschäftigung_und_Vergütung_von_Hilfskräften_2023.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln -------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN Dez. 2 Nr.: 08/2023 Köln, den 30. August 2023 INHALT RICHTLINIE für die Beschäftigung und Vergütung studenti- scher und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Erhöhung des Stundensatzes für studentische und wis- senschaftliche Hilfskräfte ab dem 01.01.2024 und dem 01.01.2025 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2023 – Seite 1 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deut- schen Sporthochschule Köln Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftli- cher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln § 1 Studentische Hilfskräfte (SHK) (1) Die Hochschule setzt SHK grundsätzlich nur für Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten ein. SHK wirken unterstüt- zend bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von For- schung und Lehre mit, beispielsweise durch die Unterstützung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen und Fachprak- tika, die Betreuung studentischer Arbeitsgruppen und die Auswahl und Zusammenstel- lung des Materials für Lehrveranstaltungen. (2) Als SHK werden nur Studierende eingestellt, welche in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zu- geordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben ha- ben. (3) Die SHK dürfen in der Woche mit mindestens 5 und höchstens 17 Zeitstunden durch- schnittlich beschäftigt werden. Das Studium muss im Mittelpunkt stehen. (4) Die monatliche Pauschalvergütung beträgt ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 12,50 Euro. Ab dem 01.01.2025 be- trägt die monatliche Pauschalvergütung ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 13,00 Euro. Sie wird am Monats- ende nachträglich gezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit dem Faktor 4,348 und der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Ar- beitszeit, die im Dienstvertrag der SHK festgelegt ist. (5) SHK können für die Dauer von maximal 6 Jahren gemäß § 6 Wissenschaftszeitvertrags- gesetz (WissZeitVG) beschäftigt werden. (6) Beschäftigungsoptionen für SHK sind i. d. R. hochschulöffentlich bekannt zu machen. § 2 Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHB) (1) Die WHB erfüllen in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Be- triebseinheiten Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhän- gende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbstständigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sek- retariatstätigkeiten und allgemeine Schreibtätigkeiten gehören ebenso wenig zu ihren Aufgaben wie die Koordination von Beschaffungen oder die Budgetplanung und -kon- trolle. Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, als Tutorin oder Tutor Studierende Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2023 – Seite 2 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deut- schen Sporthochschule Köln und studentische Arbeitsgruppen in ihrem Studium zu unterstützen (§ 46 Abs. 1 Hoch- schulgesetz NRW). (2) Als WHB werden nur Personen beschäftigt, die ein erstes berufsqualifizierendes Hoch- schulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (z. B. einen Fach- hochschul-, einem Diplom I- oder einem Bachelor-Studiengang) abgeschlossen haben und als Studierende in einem Master- oder einem weiteren Bachelor-Studiengang ein- geschrieben sind. (3) Die WHB dürfen in der Woche mit mindestens 5 und höchstens 17 Zeitstunden durch- schnittlich beschäftigt werden. Das Studium muss im Mittelpunkt stehen. (4) Die monatliche Pauschalvergütung beträgt ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 13,50 Euro. Ab dem 01.01.2025 be- trägt die monatliche Pauschalvergütung ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 14,00 Euro. Sie wird am Monats- ende nachträglich gezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit dem Faktor 4,348 und der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Ar- beitszeit, die im Dienstvertrag der WHB festgelegt ist. (5) WHB können für die Dauer von maximal sechs Jahren gemäß § 6 WissZeitVG beschäftigt werden. Zeiten einer Beschäftigung als SHK werden ebenfalls mitgerechnet. § 3 Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) (1) Die WHK erfüllen in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Be- triebseinheiten Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhän- gende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbstständigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, als Tutorin oder Tutor Studierende und studentische Arbeitsgruppen in ihrem Studium zu unterstützen. Sekretariatstätigkeiten und allgemeine Schreibtätigkeiten gehören ebenso wenig zu ihren Aufgaben wie die Koordination von Beschaffungen oder die Budgetplanung und -kontrolle (§ 46 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW). (2) Als WHK können nur Personen beschäftigt werden, die ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (z. B. Staatsexamen, Magister-, Diplom- oder Master-Studiengang) abgeschlossen haben. (3) Zugleich muss die wissenschaftliche Qualifikation der WHK - auch durch eigene wissen- schaftliche Arbeit - gefördert werden. Die WHK dürfen in der Woche mit mindestens 5 und höchstens 17 Zeitstunden durchschnittlich beschäftigt werden. Eine Beschäftigung gemäß den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 WissZeitVG ist ebenfalls möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2023 – Seite 3 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deut- schen Sporthochschule Köln (4) Die monatliche Pauschalvergütung beträgt ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 17,00 Euro. Ab dem 01.01.2025 be- trägt die monatliche Pauschalvergütung ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 17,50 Euro. Sie wird am Monats- ende nachträglich gezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit dem Faktor 4,348 und der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Ar- beitszeit, die im Dienstvertrag der WHK festgelegt ist. (5) WHK können für maximal 3 Jahre (unabhängig von der wöchentlichen Stundenzahl) be- schäftigt werden. (6) Nach abgeschlossener Promotion ist eine Beschäftigung als WHK ausgeschlossen. § 4 Grundsätze (1) Die Einstellung als SHK, WHB oder WHK ist nur zulässig, wenn kein anderes Beschäfti- gungsverhältnis zum selben Arbeitgeber besteht. (2) Die entsprechenden Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss- ZeitVG) und des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen sind zu beachten. (3) Arbeitsverträge sollen grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten vorse- hen. § 5 Kündigung Vor Ablauf der vorgesehenen Beschäftigungszeit kann der Dienstvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unbe- rührt. § 6 Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten sind nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Län- der (TV-L) anzuzeigen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2023 – Seite 4 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deut- schen Sporthochschule Köln § 7 Urlaub Hilfskräften wird Urlaub nach den gesetzlichen Vorschriften (Bundesurlaubsgesetz) gewährt. § 8 Arbeitszeitflexibilisierung Zur Arbeitszeitflexibilisierung wird die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. § 2 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ermöglicht. Der Zeitraum für die Erreichung der vertraglich ver- einbarten Arbeitszeit beträgt bis zu einem Jahr (Ausgleichszeitraum) nach der monatlichen Erfassung von Arbeitszeiten. Innerhalb des Ausgleichszeitraums kann die DSHS Köln die Ar- beitszeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend den jeweiligen Bedürfnis- sen im Beschäftigungsbereich variabel einteilen. Abweichungen zwischen der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit werden als Plus- und Minusstunden fortlaufend auf dem Arbeitszeitkonto verbucht. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Plusstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung in den Instituten/Einrichtungen vereinbart, ist das Ar- beitszeitkonto nach dem MiLoG zwingend zu führen. Die Arbeitszeitnachweise sind in der vorgegebenen Form zu führen und jeweils bis zum 5. des Folgemonats an das Dezernat 2 zu senden. § 9 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 28.08.2023. Köln, 30.08.2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Studentische Hilfskräfte (SHK)

  • AM_2023-09-FPO-BiWi_Bachelor_und_Master_2023.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln ------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 09/2023 Köln, den 19.09.2023 INHALT Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen - Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19. September 2023 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 1 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen - Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom Aufgrund der §§ 2 Absatz 4 Satz 1, § 64 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Hochschulzu- kunftsgesetzes (HZG-NRW) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthoch- schulgesetzes vom 25. November 2021 (GV.NRW. S. 1210a hat die Deutsche Sporthochschule Köln die folgende Fachprüfungsordnung (FPO) als Satzung erlassen: Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 3 Fachprüfungsausschuss § 4 Bachelor- und Masterarbeit § 5 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung Anhang 1: Fachspezifische Bestimmung in Kooperation mit der Universität Siegen Anhänge 2 und 3: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln Modulhandbücher und Studienverlaufspläne unter: https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/studienunterlagen/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 2 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 § 1 Geltungsbereich (1) Die Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Siegen und die entsprechen- den Gemeinsamen Prüfungsordnungen der Universität zu Köln sowie die jeweili- gen Fachspezifischen Bestimmungen regeln in der jeweils gültigen Fassung das Studium und die Prüfungen im Bachelor- und Masterstudium. Sie geben allge- meine Rahmenbedingungen und Regelungen für das bildungswissenschaftliche Studium und den Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums vor. (2) Diese Fachprüfungsordnung gilt für das bildungswissenschaftliche Studium im Ba- chelor- und Masterstudiengang mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie regelt grundlegende Strukturen des Studiums, soweit die Prüfungsordnungen der Universität Siegen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen der Universität zu Köln für Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Fachspezifischen Bestimmungen einer Regelung nicht entgegenstehen. Die Fachspezifischen Bestimmungen der Deut- schen Sporthochschule Köln enthalten Regelungen zum Studienverlauf und den Prüfungen und sind in den Anhängen dieser Fachprüfungsordnung enthalten. Diese Anhänge sind Teil dieser Prüfungsordnung. Die Modulhandbücher enthal- ten verbindliche Erläuterungen und Ergänzungen dieser Regelungen. § 2 Ziel des Studiums (1) Im Bachelorstudium erwerben die Studierenden grundlegende Kompetenzen, die für die Fortsetzung des Studiums im Masterstudium im Bereich Bildungswissen- schaft Voraussetzung sind. Im Sinne der ländergemeinsamen Standards für die Lehrerbildung in den Bildungswissenschaften sollen die Studierenden über grund- legende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die sie zur Bewälti- gung der Aufgaben für das Berufsfeld Schule in den Bereichen Unterrichten, Er- ziehen, Beurteilen und Innovieren befähigen. (2) Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen bildungswissen- schaftlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertieft und erweitert. Im Sinne der ländergemeinsamen Standards für die Lehrerbildung in den Bildungs- wissenschaften erwerben die Studierenden Kompetenzen, die sie zur Bewältigung der Aufgaben für das Berufsfeld Schule in den Bereichen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren für das spätere Lehramt befähigen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 3 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 § 3 Fachprüfungsausschuss (1) Der Fachprüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechtes. (2) Der Fachprüfungsausschuss besteht aus: 1. dem* der Vorsitzenden aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen 2. zwei weiteren Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen 3. einem Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen 4. einem Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwal- tung 5. einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden (3) Der Senat wählt aus dem Kreis der weiteren Mitglieder aus der Gruppe der Hoch- schullehrer*innen eine*einen Stellvertreter*in für die*den Vorsitzende*n. (4) Für alle übrigen Mitglieder wird gleichfalls eine*ein Stellvertreter*in gewählt. Die*der Stellvertreter*in wird tätig, wenn die Mitglieder aus der entsprechenden Gruppe an der Mitarbeit verhindert sind. Die*der Leiter*in des Prüfungsamtes ist qua Amt beratendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses. (5) Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und aus der Gruppe der Mitarbei- ter*innen in Technik und Verwaltung beträgt drei Jahre, die Amtszeit des studen- tischen Mitgliedes beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. (6) Der Fachprüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Fach- prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durch- führung der Prüfungen. Die Zuständigkeit für weitere Aufgaben regeln die jeweili- gen Gemeinsamen Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prü- fungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Fachprüfungsausschuss berichtet regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, dem Senat über die Entwicklung der Prü- fungen und Studienzeiten. Er gibt Anregungen zur Reform der Fachprüfungsord- nung, der Fachspezifischen Bestimmungen und der Modulhandbücher. Der Fach- prüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf die*den Vorsitzende*n übertragen; dies gilt nicht für Widersprüche und den Be- richt an den Senat. (7) Der Fachprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die*der Vorsitzende oder de- ren*dessen Stellvertreter*in und mindestens drei weitere Mitglieder anwesend sind, davon mindestens eines aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen. In An- gelegenheiten, welche die Lehre mit Ausnahme ihrer Bewertung unmittelbar be- treffen, muss gewährleistet sein, dass die Mitglieder aus der Gruppe der Hoch- schullehrer*innen mindestens über die Hälfte der Stimmen verfügen. Der Prü- Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 4 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 fungsausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet die Stimme der*des Vorsitzenden bzw. in ihrer*seiner Ab- wesenheit die Stimme der stellvertretenden Person. Das Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung hat in Angelegenheiten der Lehre nur Stimmrecht, soweit es entsprechende Funktionen in der Hochschule wahrnimmt und über besondere Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügt. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet die*der Vorsitzende. Das stu- dentische Mitglied des Fachprüfungsausschusses wirkt bei der Bewertung und An- rechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht mit. (8) Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungen beizuwohnen. (9) Die Sitzungen des Fachprüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses und ihre Stellvertreter*innen unterliegen der Amts- verschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die*den Vorsitzende*n oder des Fachprüfungsausschusses zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (10) Dem*der Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses steht zur Ausführung der ihm*ihr übertragenen Arbeiten und der Entscheidungen des Fachprüfungsaus- schusses das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln zur Verfügung. (11) Belastende Entscheidungen des Fachprüfungsausschusses sind dem Prüfling un- verzüglich mitzuteilen. Vor endgültigen Entscheidungen des Fachprüfungsaus- schusses ist dem Prüfling rechtliches Gehör zu gewähren. § 4 Bachelor- und Masterarbeit (1) Die Bachelorarbeit und die Masterarbeit sollen zeigen, dass die*der Kandidat*in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes bildungswissen- schaftliches Problem zu bearbeiten und selbständig darzustellen. (2) Für die Bachelor- und Masterarbeit geltende Regelungen zu Zulassungsvorausset- zungen, Bearbeitungszeit und zu vergebende Leistungspunkte werden unter Be- rücksichtigung der Regelungen der kooperierenden Hochschulen in den Fachspe- zifischen Bestimmungen im Anhang geregelt. (3) Die Bachelor- und Masterarbeit ist fristgemäß beim Fachprüfungsausschuss in dreifacher Ausfertigung, gedruckt und gebunden sowie in elektronischer Form im PDF-Format auf einmal beschreibbaren Datenträgern vom Typ CD oder DVD (ohne Kennwortschutz) einzureichen. Zudem muss eine Dokumentation der Würdigung durch die Plagiatserkennungssoftware beigefügt werden. Näheres regelt der Leit- faden „Plagiatserkennung“. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Poststempels. Wird die Bachelor- und Mas- terarbeit nicht fristgerecht eingereicht, so gilt sie als mit "nicht ausreichend“ be- wertet. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 5 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 § 5 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung (1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium vom 13.12.2022 außer Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befug- nisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sporthoch- schule Köln vom 19.09.2023. Köln, den 19.09.2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 6 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Anhang 1.1: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen für das bildungswissenschaftliche Studium im Studiengang Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschule Gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Titel des Moduls Beginn Turnus Dauer des Moduls Lehrveranstaltungsform und Teilnahmeverpflichtungen (TP) Prüfungs- voraussetzungen Form / Ausprägung / Dauer der Modulabschlussprüfung Ve rs uc hs re st rik tio ne n Pf lic ht m od ul (P ) / W ah lp fli ch tm od ul (W P) Le is tu ng sp un kt e de s M od ul s G ew ic ht un g de r M od ul no te fü r d ie S tu di en be re ic hs no te EOP Eignungs- und Orientie- rungspraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines mindestens 25tägiges Praktikums schriftlich / Portfolio keine P 6 - BM1 Erziehen WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar schriftlich / Klausur / 90 Min. oder3 schriftlich / Hausarbeit 3 P 6 6/18 BFP Berufsfeldpraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines vierwöchigen Praktikums schriftlich / Portfolio keine P 41 - BM2 Beurteilen WiSe/ SoSe jedes Semester 1-2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar schriftlich / Klausur / 90 Min. 3 P 6 6/18 BM3 Unterrichten WiSe/ SoSe jedes Semester 2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar schriftlich / Klausur / 90 Min. 4 3 P 6 6/18 Bachelorarbeit2 studien- begleitend - 8 Wochen - - schriftlich / Hausarbeit 2 WP 81 - 1gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22: Berufsfeldpraktikum 6 LP / Bachelorarbeit 9 LP 2Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss der erfolgreiche Abschluss von zwei Basis- modulen (BM1, BM2 oder BM3) und die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der Regelungen der Universität Siegen. 3Prüfungsform muss bei der ersten Anmeldung ausgewählt und beibehalten werden. 4ab Sommersemester 2024: Klausur / 60 Minuten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 7 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Anhang 1.2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen für das bildungswissenschaftliche Studium im Studiengang Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschule Gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Modul Titel des Moduls Beginn Turnus Dauer des Moduls Lehrveranstaltungsform und Teilnahmeverpflichtungen (TP) Prüfungs- voraussetzungen Form / Umfang der Modulabschlussprüfung Ve rs uc hs re st rik tio ne n Pf lic ht m od ul (P ) / W ah lp fli ch tm od ul (W P) Le is tu ng sp un kt e de s M od ul s G ew ic ht un g de r M od ul no te fü r d ie S tu di en be re ic hs no te EOP Eignungs- und Orientie- rungspraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines mindestens 25tägiges Praktikums Forschungsbericht und Portfolio keine P 6 - BM1 Erziehen WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar Klausur / 90 Minuten oder2 Hausarbeit 3 P 6 6/18 BFP Berufsfeldpraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines Praktikums (mind. 80 Stunden an mind. 20 Tagen) Forschungsbericht und Portfolio keine P 6 - BM2 Beurteilen WiSe/ SoSe jedes Semester 1-2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar Klausur (in Teilen im Antwort- Wahl-Verfahren) / 90 Minuten 3 P 6 6/18 BM3 Unterrichten WiSe/ SoSe jedes Semester 1-2 Semester Vorlesung / Seminar (TP) Studienleistung in Vorlesung und Seminar Klausur / 60 Minuten 3 P 6 6/18 Bachelorarbeit1 studien- begleitend - 8 Wochen - - schriftlich / Hausarbeit 2 WP 9 - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss der erfolgreiche Abschluss von zwei Basismodulen (BM1, BM2 oder BM3) und die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzun- gen entsprechend der Regelungen der Universität Siegen. 2Prüfungsform muss bei der ersten Anmeldung ausgewählt und beibehalten werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 8 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Anhang 2.1: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das bildungswissenschaftliche Studium im Studiengang Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschule Gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Titel des Moduls Beginn Turnus Dauer des Moduls Lehrveranstaltungsform und Teilnahmeverpflichtungen (TP) Prüfungs- voraussetzungen Form / Ausprägung / Dauer der Modulabschlussprüfung Ve rs uc hs re st rik tio ne n Pf lic ht m od ul (P ) / W ah lp fli ch tm od ul (W P) Le is tu ng sp un kt e de s M od ul s G ew ic ht un g de r M od ul no te fü r d ie S tu di en be re ic hs no te EOP Eignungs- und Orientie- rungspraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines mindestens 25tägiges Praktikums schriftlich / Portfolio keine P 6 - BM1 Erziehen WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar schriftlich / Klausur / 90 Min. oder2 schriftlich / Hausarbeit 3 P 6 6/18 BFP Berufsfeldpraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines vierwöchigen Praktikums schriftlich / Portfolio keine P 6 - BM2 Beurteilen WiSe/ SoSe jedes Semester 1-2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar schriftlich / Klausur / 90Min. 3 P 6 6/18 BM3 Unterrichten WiSe/ SoSe jedes Semester 2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar schriftlich / Klausur / 90 Min.3 3 P 6 6/18 Bachelorarbeit1 studien- begleitend - 12 Wochen - - schriftlich / Hausarbeit 2 WP 12 - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss der erfolgreiche Abschluss von zwei Basis- modulen (BM1, BM2 oder BM3) und die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der Regelungen der Universität zu Köln. ²Prüfungsform muss bei der ersten Anmeldung ausgewählt und beibehalten werden. 3ab Sommersemester 2024: Klausur / 60 Minuten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 9 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Anhang 2.2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das bildungswissenschaftliche Studium im Studiengang Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschule Gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Modul Titel des Moduls Beginn Turnus Dauer des Moduls Lehrveranstaltungsform und Teilnahmeverpflichtungen (TP) Prüfungs- voraussetzungen Form / Umfang der Modulabschlussprüfung Ve rs uc hs re st rik tio ne n Pf lic ht m od ul (P ) / W ah lp fli ch tm od ul (W P) Le is tu ng sp un kt e de s M od ul s G ew ic ht un g de r M od ul no te fü r d ie S tu di en be re ic hs no te EOP Eignungs- und Orientie- rungspraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines mindestens 25tägiges Praktikums Forschungsbericht und Portfolio keine P 6 - BM1 Erziehen WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar Klausur / 90 Minuten oder ² Hausarbeit 3 P 6 6/18 BFP Berufsfeldpraktikum WiSe/ SoSe jedes Semester 1 Semester Seminar (TP) / Praktikum (TP) Absolvieren eines Prak- tikums (mind. 80 Stun- den an mind. 20 Tagen) Forschungsbericht und Portfolio keine P 6 - BM2 Beurteilen WiSe/ SoSe jedes Semester 1-2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar Klausur (in Teilen im Antwort-Wahl- Verfahren) / 90 Minuten 3 P 6 6/18 BM3 Unterrichten WiSe/ SoSe jedes Semester 1-2 Semester Vorlesung / Seminar (TP) Studienleistung in Vorlesung und Seminar Klausur / 60 Minuten 3 P 6 6/18 Bachelorarbeit1 studien- begleitend - 12 Wochen - - Schriftlich / Hausarbeit 2 WP 12 - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss der erfolgreiche Abschluss von zwei Basis- modulen (BM1, BM2 oder BM3) und die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der Regelungen der Universität zu Köln. ²Prüfungsform muss bei der ersten Anmeldung ausgewählt und beibehalten werden Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 10 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Anhang 3.1: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das bildungswissenschaftliche Studium im Studiengang Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschule Gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Titel des Moduls Beginn Turnus Dauer des Moduls Lehrveranstaltungsform und Teilnahmeverpflichtungen (TP) Prüfungs- voraussetzungen Form / Ausprägung / Dauer der Modulabschlussprüfung Ve rs uc hs re st rik tio ne n Pf lic ht m od ul (P ) / W ah lp fli ch tm od ul (W P) Le is tu ng sp un kt e de s M od ul s G ew ic ht un g de r M od ul no te fü r d ie S tu di en be re ic hs no te MM1 Innovieren WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar/en schriftlich / Klausur / 90 Min. 3 P 6 6/12 MM2 Diagnostik und individuelle Förderung WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1-2 Semester Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar mündlich / 20 Min. 3 P 6 6/12 VB Vorbereitung Praxissemester WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1 Semester Seminar / Seminar (in Profil- gruppe BiWi oder Fach 1 oder Fach 2) Studienleistung im Se- minar schriftlich / Projektskizze (in Profilgruppe BiWi oder Fach 1 oder Fach 2) - P 2 in B iW i - PS Praxissemester WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1 Semester - fünfmonatiges Praktikum am Lernort Schule (TP) - universitäre Begleitung (TP) - Begleitung durch das ZFsL (TP) - Absolvieren des Praktikums - regelmäßige Teil- nahme an der universitären Begleitung und den Veranstaltungen des ZFsL - Durchführung des Studienprojekts und der Unterrichtsvorhaben kombiniert / Dokumentation des Studienprojekts und Vortrag mit Kolloquium / 30 Min. (in Profilgruppe BiWi oder Fach 1 oder Fach 2) Sc hu lfo rs ch un gs te il: 3 sc hu lp ra kt isc he r T ei l: 2 P 12 fü r u ni ve rs itä re B eg le itu ng - Masterarbeit1 studien- begleitend - 15 Wochen - - schriftlich / Hausarbeit 2 WP 15 - 1Die Masterarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Masterarbeit muss der erfolgreiche Abschluss von Modul MM1 nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der Regelungen der Universität zu Köln. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 09/2023 Seite 11 Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche Studium in den Studiengängen Bachelor of Arts und Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.09.2023 Anhang 3.2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das bildungswissenschaftliche Studium im Studiengang Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschule Gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Modul Titel des Moduls Beginn Turnus Dauer des Moduls Lehrveranstaltungsform und Teilnahmeverpflichtungen (TP) Prüfungs- voraussetzungen Form / Umfang der Modulabschlussprüfung Ve rs uc hs re st rik tio ne n Pf lic ht m od ul (P ) / W ah lp fli ch tm od ul (W P) Le is tu ng sp un kt e de s M od ul s G ew ic ht un g de r M od ul no te fü r d ie S tu di en be re ic hs no te MM1 Innovieren WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1 Semester Vorlesung / 2 Seminare Studienleistung in Vorlesung und Seminaren Hausarbeit (70%) und Präsentation (30%) / 20 Minuten 3 P 6 6/12 MM2 Diagnostik und individuelle För- derung WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1-2 Semes- ter Vorlesung / Seminar Studienleistung in Vorlesung und Seminar mündlich / 20 Minuten 3 P 6 6/12 VB Vorbereitung Praxissemester WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1 Semester Seminar (TP) / Seminar (TP) (in Profilgruppe BiWi oder Fach 1 oder Fach 2) Studienleistung im Seminar Hausarbeit (in Profilgruppe BiWi oder Fach 1 oder Fach 2) - P 2 in B iW i - PS Praxissemester WiSe/ SoSe jedes Semes- ter 1 Semester - fünfmonatiges Praktikum am Lernort Schule (TP) - universitäre Begleitung (TP) - Begleitung durch das ZFsL (TP) - Absolvieren des Praktikums - regelmäßige Teilnahme an der universitären Begleitung und den Veranstaltungen des ZFsL - Durchführung des Studienprojekts und der Unterrichtsvorhaben kombiniert / Dokumentation des Studienprojekts und Vortrag mit Kolloquium / 30 min. (in Profilgruppe BiWi oder Fach 1 oder Fach 2) Sc hu lfo rs ch un gs te il: 3 sc hu lp ra kt isc he r T ei l: 2 P 12 fü r u ni ve rs itä re B eg le itu ng - Masterarbeit1 studien- begleitend - 15 Wochen - - schriftlich / Hausarbeit 2 WP 15 - 1Die Masterarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Masterarbeit muss der erfolgreiche Abschluss von Modul MM1 nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend der Regelungen der Universität zu Köln. § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 3 Fachprüfungsausschuss § 4 Bachelor- und Masterarbeit § 5 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung

  • AM_2023-10-BA_Unterrichtsfach_Sport_2023__aktualisiert_.pdf
    -------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 10/2023 Köln, den 19.09.2023 INHALT Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studien- gänge Bachelor of Arts - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Lehramt an Berufskollegs - Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19. September 2023 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 1 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen - Lehramt an Berufskollegs - Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Deutschen Sporthochschule Köln vom Aufgrund des §§ 2 Absatz 4 Satz 1, 64 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschu- len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hoch- schulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 25. November 2021 (GV.NRW. S. 1210a) hat die Deutsche Sporthochschule Köln die folgende Fachprüfungsordnung (FPO) erlassen: Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen § 4 Studienbeginn § 5 Regelstudienzeit und Studienumfang § 6 Strukturierung und Anforderung des Studiums § 7 Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen § 8 Zulassung zu Modulabschlussprüfungen und den fachpraktischen Prüfungen / Anwesenheitspflicht § 9 Prüfungsleistungen (Leistungspunkte) § 10 Prüfungs- und Studienberatung § 11 Fachprüfungsausschuss § 12 Prüfende § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen § 14 Prüfungsformen § 15 Bachelorarbeit § 16 Bewertung von Prüfungsleistungen § 17 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen, der fachpraktischen Prüfungen und der Bachelorarbeit § 18 Nachteilsausgleich, Schutzfristen und besondere familiäre Belastung § 19 Abschluss des Studiums im Unterrichtsfach Sport § 20 Transcript of Records § 21 Einsicht in die Prüfungsunterlagen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 2 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 22 Rügeausschluss, Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang 1 und 2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen Anhang 3 und 4: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln Modulhandbücher und Studienverlaufspläne unter: https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/studienunterlagen/ https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/studienunterlagen/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 3 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 1 Geltungsbereich (1) Die Prüfungsordnungen für das Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen und die Gemeinsame Prüfungsordnung der Universität zu Köln regeln in der jeweils gültigen Fassung das Studium und die Prüfungen im Bachelorstudium. Sie geben all- gemeine Rahmenbedingungen für das Unterrichtsfach Sport vor und treffen insbeson- dere Regelungen für den Abschluss des Bachelorstudiums. (2) Diese Fachprüfungsordnung gilt für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport an der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie regelt grundlegende Strukturen des Studi- ums. Die Fachspezifischen Bestimmungen sind in den Studienplänen geregelt (An- hänge). Die Modulhandbücher enthalten verbindliche Erläuterungen und Ergänzun- gen dieser Regelungen. (3) Bei dem Bachelor im Unterrichtsfach Sport im Sinne dieser Fachprüfungsordnung han- delt es sich um einen Teilstudiengang innerhalb der Bachelorstudiengänge. § 2 Ziel des Studiums (1) Das Bachelorstudium soll auf das Masterstudium im Lehramt vorbereiten, als Grund- lage für fachorientierte oder interdisziplinäre Masterstudiengänge dienen und gleich- zeitig auf die Arbeit in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen vorbereiten. (2) Innerhalb des Bachelor im Unterrichtsfach Sport sollen die fachinhaltlichen, fachme- thodischen und fachdidaktischen Kenntnisse sowie die praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden, wie sie erforderlich sind, um das Unterrichtsfach Sport an öffentlichen Schulen zu unterrichten. (3) Im Studium sollen die grundlegenden Methoden, Fragestellungen und Theorien der Sportwissenschaften vermittelt werden. Ziel des Studiums ist auch die Entwicklung der Fähigkeit, das erworbene Wissen berufsfeldspezifisch anwenden und vermitteln zu können. (4) Der Bachelor im Unterrichtsfach Sport stellt eine anzuerkennende Prüfungsleistung im Rahmen eines durchgeführten Bachelorstudiums dar. Das Unterrichtsfach Sport ist für die folgenden Studienprofile ein wählbares Fach: 1. Lehramt an Grundschulen; 2. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen; 3. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen; 4. Lehramt an Berufskollegs; 5. Lehramt für sonderpädagogische Förderung (nur in Kooperation UzK). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 4 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum Bachelorstudium richtet sich nach den Regelungen der Prü- fungsordnungen der Kooperationshochschulen. (2) Zum Bachelor im Unterrichtsfach Sport hat nur Zugang, wer 1. den Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium vorlegen kann. Das Verfahren und die Leistungsanforderungen regelt die „Ordnung für die Fest- stellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Sport der Deutschen Sport- hochschule Köln“, 2. sich nicht an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren im selben Studienbereich befindet. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Versagungsgrund erst nach erfolgter Zu- lassung eintritt oder bekannt wird. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn nicht bis zum Ende des 2. Fachsemesters der Nachweis über die Zulassung an einer Koope- rationshochschule erbracht worden ist. § 4 Studienbeginn Das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport beginnt in der Regel zum Sommer- und Wintersemester. § 5 Regelstudienzeit und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor drei Studienjahre. (2) Ein Studienjahr besteht aus zwei Semestern. § 6 Strukturierung und Anforderung des Studiums (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind thematisch und zeitlich abge- rundete und in sich abgeschlossene Studieneinheiten. (2) Der Umfang eines Moduls beträgt in der Regel 4 bis 12 Leistungspunkte. Ein Mo- dul wird in einem Semester oder in höchstens zwei Semestern abgeschlossen. Das Studium besteht aus Pflichtmodulen. Näheres regeln die Fachspezifischen Best- immungen und die Modulhandbücher. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 5 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (3) Im Rahmen von Modulen sind Lehrveranstaltungen zu belegen und fachprakti- sche Prüfungen zu absolvieren. In Lehrveranstaltungen können Lernerfolgskon- trollen durchgeführt werden. Diese können ebenso Voraussetzung für die Teil- nahme an einer Modulabschlussprüfung und fachpraktischen Prüfungen sein. Lernerfolgskontrollen werden nicht benotet. Näheres regeln die Modulhandbü- cher. § 7 Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen (1) Im Unterrichtsfach Sport werden Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen entsprechend der Anhänge abgelegt. (2) Mit dem Bestehen der Modulabschlussprüfungen und der erfolgreichen Teil- nahme an den für das Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungen und fachprakti- schen Prüfungen wird das jeweilige Modul abgeschlossen. Die Verbuchung der in den Fachspezifischen Bestimmungen ausgewiesenen Leistungspunkte erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und nach Mo- dulabschluss. Eine Modulabschlussprüfung bzw. eine fachpraktische Prüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung gemäß § 16 mindestens mit der Note „ausrei- chend“ (4,0) bewertet wurde. Sind Teilprüfungen einer fachpraktischen Prüfung bzw. eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden, so müssen nur diese gemäß § 17 wiederholt werden. Die Modulabschlussprüfung und die fachpraktischen Prü- fungen werden studienbegleitend durchgeführt. Eine bestandene Modulab- schlussprüfung bzw. bestandene fachpraktische Prüfung darf nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Modulab- schlussprüfung oder fachpraktische Prüfung muss wiederholt werden. (3) Die Prüfungszeiträume sind modulspezifisch und werden zu Beginn der Vorle- sungszeit, die konkreten Prüfungstermine in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben. (4) Gründe für einen Rücktritt von einer Prüfung oder das Versäumnis einer Prüfung müssen dem Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist spätestens am dritten Werktag nach der Prüfung, im Prüfungsamt ein ärztliches Attest vorzu- legen. Bei der Zusendung des Attestes muss dieses am zweiten Tag nach der Prü- fung bei der Post aufgegeben worden sein. Bei der Zählweise gehört der Prüfungs- tag selbst dazu und der Samstag gilt als Werktag. Die Vorsitzende oder der Vorsit- zende des Fachprüfungsausschusses kann im begründeten Einzelfall die Vorlage eines Attestes einer vom Fachprüfungsausschuss benannten Vertrauensärztin oder eines Vertrauensarztes verlangen. Erkennt der Fachprüfungsausschuss die Gründe an, wird der bzw. dem Studierenden dies schriftlich mitgeteilt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind anzurechnen. Prüflinge können sich bis spä- testens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin von den Modulabschluss- prüfungen und den fachpraktischen Prüfungen abmelden. Bei einer außerhalb des Prüfungszeitraums terminierten Prüfung ist die Abmeldung bis spätestens eine Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 6 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (5) Woche vor dem Tag der Modulabschlussprüfung bzw. der ersten Teilprüfung mög- lich. Eine Begründung ist nicht erforderlich; die Abmeldung von einer Prüfung er- folgt durch die Studierenden auf elektronischem Wege über die Internetseite „mySpoho“. (6) Studien- und Prüfungsleistungen können von Studierenden nur so lange erbracht werden, wie sie für das Unterrichtsfach Sport eingeschrieben bzw. zugelassen sind. § 8 Zulassung zu Modulabschlussprüfungen und zu den fachpraktischen Prüfungen / Anwesenheitspflicht (1) Die Anmeldung und damit der Antrag auf Zulassung zu Prüfungen erfolgt über das vorhandene dv-gestützte System (Selbstbedienungsfunktion). (2) Zu Modulabschlussprüfungen und den fachpraktischen Prüfungen kann nur zuge- lassen werden, wer an der Deutschen Sporthochschule Köln in einem Bachelor im Unterrichtsfach Sport (oder Zulassung gemäß § 52 Absatz 2 HG als Nebenhörer*in) eingeschrieben ist, die Prüfung nicht bereits bestanden hat, die Vorgaben nach Absatz 1 fristgerecht erfüllt hat, erforderliche Studienleistungen erbracht hat und nicht aufgrund einer Beurlaubung gemäß § 48 Absatz 5 HG nicht berechtigt ist. Die Zulassung darf im Übrigen nur abgelehnt werden, wenn die*der Studierende ih- ren*seinen Prüfungsanspruch durch Nichtbestehen einer Prüfung oder der Ba- chelorarbeit endgültig verloren hat. (3) Stehen in einem Studienbereich mehrere Modulabschlussprüfungen oder fach- praktische Prüfungen zur Wahl, legt der Prüfling mit Anmeldung zur Prüfungsleis- tung die Prüfung und die Prüfungskombination fest. Diese muss beibehalten und kann nicht gewechselt werden. (4) Grundsätzlich besteht in Lehrveranstaltungen keine Anwesenheitspflicht; Ausnah- men hierzu können bei einer Exkursion, einem Sprachkurs, einem Praktikum, einer praktischen Übung oder einer vergleichbaren Lehrveranstaltung in den Modul- handbüchern geregelt werden. In anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen ist in der Regel davon auszugehen, dass das Lernziel bei einer Abwesenheit von höchstens einem Siebtel der Lehrveranstaltungen erreicht werden kann. (5) In sportpraktischen Kursen sind bei Verletzungen Ersatzleistungen in Betracht zu ziehen, sofern sichergestellt ist, dass das Lernziel auch bei nicht praktischer Teil- nahme erreicht werden kann. Maßgeblich ist der Erwerb der im Modulhandbuch vorgesehenen Kompetenzen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 7 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 9 Prüfungsleistungen (Leistungspunkte) (1) Der Bachelor im Unterrichtsfach Sport umfasst den Erwerb von Leistungspunkten. Für die Gewichtung, Zählung und Anrechnung von Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) verwendet, so dass ein Leistungspunkt nach Maßgabe dieser Fachprüfungs- ordnung einem Punkt im Sinne des ECTS entspricht. Die Vergabe von Leistungs- punkten berücksichtigt den voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwand der Studierenden. Als durchschnittliche Arbeitsbelastung werden 1800 Arbeitsstun- den pro Studienjahr angesetzt. Für den Erwerb eines Leistungspunktes wird ein studentischer Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden zugrunde gelegt. (2) Die Vergabe der Leistungspunkte in den einzelnen Studienprofilen des Unter- richtsfachs Sport wird unter Berücksichtigung der Regelungen der kooperierenden Hochschulen in den Fachspezifischen Bestimmungen im Anhang geregelt. § 10 Prüfungs- und Studienberatung (1) Rechtsverbindliche Auskünfte in spezifischen prüfungsrelevanten Fragen des Un- terrichtsfachs Sport erteilen der Fachprüfungsausschuss und das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln. (2) Rechtsverbindliche Auskünfte in fachübergreifenden prüfungsrelevanten Fragen sowie die Bachelorarbeit betreffend erteilt der jeweilige gemeinsame bzw. zent- rale Prüfungsausschuss der kooperierenden Hochschule. (3) Für die allgemeine und spezifische Studienberatung des Unterrichtsfachs Sport steht das Zentrum für Sportlehrer*innenbildung (ZfSb) der Deutschen Sporthoch- schule Köln zur Verfügung. § 11 Fachprüfungsausschuss (1) Für die Organisation und Kontrolle der sachgerechten Durchführung der Modul- abschlussprüfung, der fachpraktischen Prüfungen und weiterer durch diese Fach- prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben ist der Fachprüfungsausschuss zustän- dig. Die Zuständigkeit für weitere Aufgaben regelt die jeweilige Rahmenprüfungsord- nung der kooperierenden Hochschule. (2) Der Fachprüfungsausschuss besteht aus: 1. dem*der Vorsitzenden aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen 2. zwei weiteren Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen 3. einem Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 8 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 4. einem Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung 5. einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden Der Senat wählt aus dem Kreis der weiteren Mitglieder aus der Gruppe der Hoch- schullehreenden eine stellvertretende Person für den Vorsitz. Für alle übrigen Mitglieder wird gleichfalls ein*eine Stellvertreter*in gewählt. Die*der Stellvertre- ter*in wird tätig, wenn die Mitglieder*innen aus der entsprechenden Gruppe an der Mitarbeit verhindert sind. Die Leitung des Prüfungsamtes ist qua Amt bera- tendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses. Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerenden, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden und aus der Gruppe der Mitarbeiten- den in Technik und Verwaltung beträgt drei Jahre, die Amtszeit des studentischen Mitgliedes beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. (3) Der Fachprüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechtes. (4) Der Fachprüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Fach- prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durch- führung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Fach- prüfungsausschuss berichtet regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, dem Senat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten. Er gibt Anregungen zur Reform der Fachprüfungsordnung, der Fachspezifischen Bestimmungen und der Modulhandbücher. Der Fachprüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufga- ben für alle Regelfälle auf die*den Vorsitzende*n übertragen; dies gilt nicht für Widersprüche und den Bericht an den Senat. (5) Der Fachprüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die*der Vorsitzende oder de- ren* dessen Stellvertreter*in und mindestens drei weitere Mitglieder anwesend sind, davon mindestens eines aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen. In An- gelegenheiten, welche die Lehre mit Ausnahme ihrer Bewertung unmittelbar be- treffen, muss gewährleistet sein, dass die Mitglieder aus der Gruppe der Hoch- schullehrer*innen mindestens über die Hälfte der Stimmen verfügen. Der Prü- fungsausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet die Stimme der*des Vorsitzenden bzw. in ihrer oder seiner Abwesenheit die Stimme der stellvertretenden Person. Das Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung hat in Angelegenheiten der Lehre nur Stimmrecht, soweit es entsprechende Funktionen in der Hochschule wahrnimmt und über besondere Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügt. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet die*der Vorsitzende. Das stu- dentische Mitglied des Fachprüfungsausschusses wirkt bei der Bewertung und An- rechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht mit. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 9 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (6) Die Sitzungen des Fachprüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses und ihre Stellvertreter*innen unterliegen der Amts- verschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die*den Vorsitzende*n des Fachprüfungsausschusses zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (7) Dem*der Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses steht zur Ausführung der ihm oder ihr übertragenen Arbeiten und der Entscheidungen des Fachprüfungs- ausschusses das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln zur Verfügung. (8) Belastende Entscheidungen des Fachprüfungsausschusses sind dem Prüfling un- verzüglich mitzuteilen. Vor endgültigen Entscheidungen des Fachprüfungsaus- schusses ist dem Prüfling rechtliches Gehör zu gewähren. § 12 Prüfende (1) Die*der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses bestellt Prüfende und Beisit- zende. Als Prüfende dürfen nur Personen bestellt werden, die nach § 65 Absatz 1 HG dazu berechtigt sind und, sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung er- fordern, in dem Gebiet, auf das sich die Modulprüfung und die fachpraktischen Prüfungen beziehen, eine selbständige bzw. eigenverantwortliche Lehrtätigkeit ausgeübt haben. Als Beisitzende dürfen nur Personen bestellt werden, die einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt haben. (2) Die*der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses kann darüber hinaus für ein- zelne Module weitere Prüfende bestellen, die Lehrveranstaltungen in den betref- fenden Modulen durchführen. (3) Die Prüfer*innen sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (1) Bestandene und nicht bestandene Leistungen, die an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem gleichen Studiengang erbracht worden sind, werden von Amts wegen angerechnet. Bestandene und nicht bestan- dene Leistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien sind auf Antrag anzu- rechnen, sofern keine wesentlichen Unterschiede nachgewiesen, festgestellt und begründet werden können. Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen anrechnen. (2) Wesentliche Unterschiede bestehen insbesondere dann, wenn die erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des jeweiligen Faches nicht entsprechen. Dabei Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 10 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (3) ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamt- bewertung vorzunehmen. Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleis- tungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaft zu beachten. Im Übri- gen kann bei Zweifeln die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. (4) Die*der Studierende hat die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Von Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind, sind auf Verlangen der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschus- ses beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Die Unterlagen müssen Aussagen zu den erworbenen Kompetenzen und in diesem Zusammenhang bestandenen, nicht-bestandenen oder erbrachten Leistungen sowie den sonstigen Kenntnissen und Qualifikationen enthalten, die jeweils angerechnet werden sollen. Bei einer Anrechnung von Studienzeiten und Leistungen aus Studiengängen sind in der Re- gel die entsprechenden Modulbeschreibungen sowie das Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument vorzulegen. (5) Die Studien- und Prüfungsleistungen von Schüler*innen, die im Einzelfall aufgrund besonderer Begabungen als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsord- nung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen wurden, werden bei ei- nem späteren Studium auf Antrag angerechnet. (6) Zuständig für Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 4 ist die*der Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der* dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses. Vor Feststellung, ob wesentliche Unterschiede vor- liegen, ist in der Regel ein*e Fachvertreter*in zu hören. (7) Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten - soweit die Notensysteme vergleichbar sind - zu übernehmen und in die Berechnung der Fach- note einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „an- gerechnet” aufgenommen. Die Anrechnung wird im Transcript of Records gekenn- zeichnet. (8) Die Anrechnung einer andernorts erbrachten Leistung scheidet aus, wenn diese Leistung an der Deutschen Sporthochschule bereits erbracht worden ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 11 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 14 Prüfungsformen (1) Im Rahmen einer Modulabschlussprüfung oder einer fachpraktischen Prüfung können unter Beachtung von § 7 Abs. 3 folgende Prüfungsformen, auch in Kombi- nation, in Betracht kommen: a) praktische Prüfung b) Klausur c) Präsentation d) mündliche Prüfung e) lehrpraktische Prüfung f) Hausarbeit g) Projektpräsentation h) Dokumentation i) Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren (MC-Klausur) j) Portfolio (Sammlung von mehreren bearbeiteten Aufgaben im weitesten Sinne, die zusammenfassend bewertet wird) (2) Die Modalitäten der Erbringung der Prüfungsleistung sowie weitere Einzelheiten zum Verfahren einschließlich der Sicherstellung der individuellen Urheberschaft an der Prüfungsleistung werden von den jeweiligen Lehrenden, welche die Prü- fungsleistung abnehmen, auf der Basis des Modulhandbuches festgelegt und zu Beginn der Lehrveranstaltung, spätestens jedoch vier Wochen vor dem Termin, zu dem die Prüfungsleistung zu erbringen ist, in geeigneter Form bekannt gegeben. Für die Abnahme von Prüfungen gilt § 65 Abs. 2 HG. (3) Die Bewertung der Modulabschlussprüfung und der fachpraktischen Prüfungen ist den Studierenden jeweils spätestens sechs Wochen nach Erbringung der Prüfungs- leistung bzw. nach Abschluss des Moduls bekannt zu geben. Sofern das nicht mög- lich ist, sind die Gründe von den Prüfenden zu erklären und aktenkundig zu ma- chen. § 15 Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die*der Kandidat*in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein definiertes sportwissenschaftliches Problem unter Anleitung zu bearbeiten und selbständig darzustellen. (2) Für die Bachelorarbeit geltende Regelungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Um- fang, Bearbeitungszeit, Themenrückgabe und zu vergebende Leistungspunkte werden unter Berücksichtigung der Regelungen der kooperierenden Hochschulen in den Fachspezifischen Bestimmungen im Anhang geregelt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 12 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 (3) Die Bachelorarbeit wird von einer nach den Regelungen der Prüfungsordnungen der Kooperationshochschulen bestellten Prüfer*in betreut. Der Themenvorschlag erfolgt im Einvernehmen der*des Kandidat*in mit der*dem Betreuer*in. Die Ge- nehmigung des Themas erfolgt durch die*den Vorsitzende*n des Gemeinsamen Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der*dem Vorsitzenden des Fachprü- fungsausschusses. Die abschließende Genehmigung bleibt dem jeweiligen ge- meinsamen bzw. zentralen Prüfungsausschuss der kooperierenden Hochschule vorbehalten. (4) Thema und Zeitpunkt der Ausgabe der Bachelorarbeit sind aktenkundig zu ma- chen. (5) Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind von der*dem Be- treuer*in so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit ein- gehalten werden kann. Die*der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses ist ge- halten, auf die Einhaltung dieser Vorgaben besonders zu achten. (6) Bei Erkrankung kann die Frist zur Einreichung der Bachelorarbeit entsprechend der Regelungen in den Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen verlän- gert werden. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. (7) Die Bachelorarbeit wird durch die*den Betreuer*in sowie durch eine zweite Per- son, die von der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses festgelegt wird, gemäß § 16 Abs. 1 bewertet. Die Note der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem arith- metischen Mittel der beiden Bewertungen. Bei Abweichungen der Bewertungen nach Maßgabe der Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen wird von der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses eine dritte Person mit der Bewertung beauftragt. Für die Notenbildung gelten in diesen Fällen die jeweiligen Regelungen der Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen. (8) Auf einer gesonderten Seite in der Bachelorarbeit hat die*der Kandidat*in schrift- lich zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst und keine ande- ren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Dazu hat er bzw. sie folgenden Zusatz zu verwenden: „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen meiner Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken und Quellen, einschließlich der Quellen aus dem Internet, entnommen sind, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Dasselbe gilt sinngemäß für Tabellen, Karten und Abbildungen. Diese Arbeit habe ich in glei- cher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prü- fung eingereicht.“ (9) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt der Deutschen Sporthoch- schule in dreifacher Ausfertigung, gedruckt und gebunden sowie in elektronischer Form im PDF-Format auf einmal beschreibbaren Datenträgern vom Typ CD oder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 13 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 DVD (ohne Kennwortschutz und ohne personenbezogene Daten) einzureichen. Zu- dem muss eine Dokumentation der Würdigung durch die Plagiatserkennungssoft- ware beigefügt werden. Näheres regelt der Leitfaden „Plagiatserkennung“. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Bei Posteinlieferung gilt das Da- tum des Poststempels. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgerecht eingereicht, so gilt sie als mit "nicht ausreichend“ bewertet. Im Einzelfall kann die*der Vorsit- zende des Fachprüfungsausschusses auf begründeten Antrag der*des Kandidat*in im Benehmen mit der*dem Betreuer*in die Abgabefrist entsprechend der Rege- lungen in den Prüfungsordnungen der kooperierenden Hochschulen angemessen verlängern. § 16 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Für die Bewertung der Modulabschlussprüfung und der fachpraktischen Prüfun- gen sind folgende Noten zu verwenden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung; 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen ent- spricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anfor- derungen nicht mehr genügt. Durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 können zur differen- zierten Bewertung Zwischenwerte gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. (2) Wird ein Modul bzw. eine fachpraktische Prüfung mit mehreren Teilprüfungen ab- geschlossen, sind diese entsprechend Absatz 1 zu benoten. Dabei werden alle De- zimalstellen außer der ersten ohne Rundung gestrichen. Die Modulabschlussnote bzw. die Note der fachpraktischen Prüfung lautet bei einem Wert bis einschließlich 1,5 = sehr gut; von 1,6 bis 2,5 = gut; von 2,6 bis 3,5 = befriedigend; von 3,6 bis 4,0 = ausreichend; über 4,0 = nicht ausreichend. (3) Die Note im Unterrichtsfach Sport errechnet sich entsprechend den Fachspezifi- schen Bestimmungen in den Anhängen. Die Gesamtnote im Unterrichtsfach Sport lautet bei einem Wert bis einschließlich 1,5 = sehr gut; von 1,6 bis 2,5 = gut; von 2,6 bis 3,5 = befriedigend; Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 14 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 von 3,6 bis 4,0 = ausreichend; über 4,0 = nicht ausreichend. § 17 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen, der fachpraktischen Prüfungen und der Bachelorarbeit (1) Die Modulabschlussprüfungen und die fachpraktischen Prüfungen, die nicht be- standen sind oder als nicht bestanden gelten, können jeweils zweimal wiederholt werden. (2) Für jede Modulabschlussprüfung und fachpraktische Prüfung wird im Prüfungs- zeitraum des folgenden Semesters eine Wiederholungsprüfung angeboten. (3) Ist die Modulabschlussprüfung, eine fachpraktische Prüfung oder die Bachelorar- beit endgültig nicht bestanden, gelten die Regelungen der kooperierenden Hoch- schule. § 18 Nachteilsausgleich, Schutzfristen und besondere familiäre Belastung (1) Macht eine*ein Studierende*r glaubhaft, dass sie oder er wegen einer chroni- schen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistun- gen im Unterrichtsfach Sport ganz oder teilweise in der vorgesehenen Zeitdauer, Form, Reihenfolge oder innerhalb der vorgesehenen Prüfungsfristen abzulegen, entscheidet der* die Vorsitzende des Gemeinsamen/Zentralen Prüfungsausschus- ses im Einvernehmen mit der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses auf Antrag nach Vorlage entsprechender Nachweise über eine angemessene Be- rücksichtigung. Entsprechendes gilt für die Inanspruchnahme von gesetzlichen Schutzfristen (2) Bei Entscheidungen nach Absatz 1, S. 1 soll die* der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Be- hinderung und chronischen Erkrankung gehört werden. (3) Macht eine*ein Studierende*r glaubhaft, dass sie* er wegen besonderer familiä- rer Belastung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Sport ganz oder teilweise in der vorgesehenen Zeitdauer, Form, Reihenfolge oder inner- halb der vorgesehenen Prüfungsfristen abzulegen, entscheidet die*der* Vorsit- zende des Gemeinsamen/Zentralen Prüfungsausschusse im Einvernehmen mit der*dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses auf Antrag nach Vorlage ent- sprechender Nachweise über eine angemessene Berücksichtigung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 15 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 19 Abschluss des Studiums im Unterrichtsfach Sport (1) Den Bachelor im Unterrichtsfach Sport hat erfolgreich abgeschlossen, wer an allen nach Maßgabe der Modulhandbücher und Studienverlaufsplänen erforderlichen Modulen und Prüfungen erfolgreich teilgenommen und somit die gemäß § 9 Abs. 2 dieser Fachprüfungsordnung erforderlichen Leistungspunkte erworben hat. (2) Auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise und der Exmatriku- lationsbescheinigung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Leis- tungen und die Noten enthält. § 20 Transcript of Records (1) Der Abschluss des Unterrichtsfachs Sport wird im Transcript of Records beschei- nigt. (2) Das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln stellt ein Transcript of Re- cords aus, das alle absolvierten Module, die ihnen zugeordnete Modulabschluss- prüfungen, die fachpraktischen Prüfungen einschließlich der dafür vergebenen Leistungspunkte und die jeweiligen Noten sowie die Gesamtnote des Unterrichts- fachs Sport enthält. § 21 Einsicht in die Prüfungsunterlagen (1) Nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses wird jeder*jedem Prüfungskandi- dat*in Einsicht in ihre*seine in dieser Prüfung erbrachten schriftlichen Leistungen und die darauf bezogenen Gutachten und Korrekturvermerke der Prüfer*innen sowie in die Protokolle zu mündlichen Prüfungen gewährt. Die Einsichtnahme er- folgt auf Antrag der*des Prüfungskandidat*in, der schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen ist, die auch Ort und Zeit der Einsichtnahme bestimmt. Im Rah- men dieser Einsichtnahme muss die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die*der Prüfungskandidat*in entweder Kopien oder Fotografien der Unterlagen anfertigen kann. Musterlösungen dürfen, da nicht Bestandteil der Prüfungsakte der*des Prüfungskandidat*in, nicht kopiert oder fotografiert werden. Das weitere Verfahren der Einsichtnahme einschließlich einer angemessenen Frist für den Ein- sichtnahmeantrag regelt der Fachprüfungsausschuss. (2) Prüfungsfragen, Korrekturvermerke sowie Gutachten von Prüfer*innen, von de- nen ein*e Prüfungskandidat*in Kenntnis erhält, dürfen, sofern sie urheberrecht- lich geschützt sind, nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Die von einer*einem Prüfungskandidat*in angefertigte Abschlussarbeit darf bei Ver- einbarung eines Sperrvermerks nur mit der entsprechenden Zustimmung veröf- fentlicht werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 16 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 § 22 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung (1) Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtli- chen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Ba- chelor of Arts vom 15.12.2022 außer Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befug- nisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sporthoch- schule Köln vom 19. September 2023 Köln, den 19.09.2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 17 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen für das Unterrichtsfach Sport Die fachspezifischen Bestimmungen für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 treten entsprechend § 4 der Ordnung über das Außer- krafttreten der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen am 31. März 2025 außer Kraft. Anhang 1.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 4 Anzahl: vier FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus vier fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 5 B4 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und Bewe- gungsmöglichkeiten erkunden 6 B5 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B6 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 9 Gesamt 36 100 % Bachelorarbeit1 82 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. 2Für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 - 9 Leistungspunkte aufgrund des neuen Lehramtsmodells. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 18 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.2 B.A. Lehramt an Grundschulen – Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Nr. Modultitel LP V1 Weitere Bewegungsfelder erschließen 6 V2 Gesellschaftlichen Wandel verstehen und auf Sport beziehen 6 Gesamt 12 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 19 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.3 B.A. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 6 Anzahl: fünf FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus fünf fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 4 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 5 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 5 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 4 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 4 Gesamt 56 100 % Bachelorarbeit1 8 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 20 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.4 B.A. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: fünf FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus fünf fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernprozesse verstehen 4 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 6 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 Gesamt 56 Bachelorarbeit1 9 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 21 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.5 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 8 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 22 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.6 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 6 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 12 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 8 Gesamt 72 100 % Bachelorarbeit1 9 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 23 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.7 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2021 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 8 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 24 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 1.8 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2021/22 bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 6 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 12 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 8 Gesamt 72 100 % Bachelorarbeit1 9 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 8 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 25 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität Siegen für das Unterrichtsfach Sport gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Anhang 2.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2. B1 Grundlagen von Bewegung und Leistung 7 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 2./3. B2 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 7 4. B3 Unterrichten, Vermitteln und Schulsport gestalten 6 MAP und FP in Modul B1, B2 oder B3 2 5. B4 Bewegungstheorien und Sportliches Handeln 6 Mündlich 30 Minuten und B4 Klausur und Praxisprüfung (40% / 60%) oder B5 Dokumenta- tion (schriftlich) und Präsentation (40% / 60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung oder Dokumentation und Präsentation Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 6. B5 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 Gesamt 36 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. _________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 26 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2.2 B.A. Lehramt an Grundschulen - Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 5./6. V1 Weiteres Bewegungsfeld erschließen 6 - - - - - - - 5./6. V2 Gesellschaftlichen Wandel verstehen und auf Sport beziehen 6 Gesamt 12 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 27 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2.3 B.A. Lehramt an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empirische Forschungsmethoden für Sportlehrkräfte 6 - - - - - - 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Handeln 5 MAP und FP in Modul B2 oder B3 2 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 7 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewegung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewegung, Spiel und Sport (II) 8 MAP und FP in Modul B6 oder B7 2 Gesamt 56 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 28 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 2.4 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empiri- sche Forschungsmethoden für Sportlehr- kräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 9 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 7 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 8 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 72 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 29 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Anhang 2.5 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) in- nerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empirische Forschungsmethoden für Sportlehrkräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprü- fung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprü- fung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 9 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprü- fung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 7 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 8 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 72 5./6. Bachelorarbeit1 9 Schriftlich Bearbeitungszeit: 8 Wochen - 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 30 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Anhang 3: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das Unterrichtsfach Sport gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Anhang 3.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 4 Anzahl: vier FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus vier fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 5 B4 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und Bewe- gungsmöglichkeiten erkunden 7 B5 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B6 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 Gesamt 39 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1 Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 31 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.2 B.A. Lehramt an Grundschulen – Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) / Modulabschlussprüfung (MAP) Gewichtung der Noten in der Vertiefung V1 Weitere Bewegungsfelder erschließen 6 Anzahl: eine FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Die Gesamtnote der Vertiefung ergibt sich aus der Note einer fachpraktischen Prüfung, die als Modulabschlussprüfung abzulegen ist Gesamt 6 100 % 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 32 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.3 B.A. Lehramt für sonderpädagogische Förderung gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prü- fung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 4 Anzahl: vier FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus vier fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 5 B4 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und Bewe- gungsmöglichkeiten erkunden 7 B5 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B6 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 Gesamt 39 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 33 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.4 B.A. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: fünf FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus fünf fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 4 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 6 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 8 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 10 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 4 Gesamt 60 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 34 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.5 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 35 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 3.6 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen bis Sommersemester 2023 Modul Modultitel LP Fachpraktische Prüfung (FP) Modulabschlussprü- fung (MAP) Gewichtung der Noten im Unterrichtsfach Sport B1 Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden 7 Anzahl: sechs FP Form: Klausur (50%) und Praxis (50%) Umfang: Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Anzahl: eine MAP Form: Mündlich Umfang: 30 Minuten Die Gesamtnote des Unterrichtsfachs Sport setzt sich aus sechs fachpraktischen Prüfungen und ei- ner Modulabschlussprüfung zusammen. Arithmetisches Mittel der fachpraktischen Prüfungen = 70 % Modulabschlussprüfung = 30 % B2 Grundlegende Bewegungserfahrungen initiieren 4 B3 Schulsport verstehen und gestalten 6 B4 Bewegungsmöglichkeiten erkunden und Lernpro- zesse verstehen 7 B5 Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erle- ben 6 B6 Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln 8 B7 Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern 9 B8 Schulsport reflektieren und bewerten 5 B9 Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen 11 B10 Gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen 7 Gesamt 69 100 % Bachelorarbeit1 12 Form: Schriftlich / Bearbeitungszeit: 12 Wochen 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 36 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4: Fachspezifische Bestimmungen in Kooperation mit der Universität zu Köln für das Unterrichtsfach Sport gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 Anhang 4.1 B.A. Lehramt an Grundschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2. B1 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 2./3. B2 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 7 4. B3 Unterrichten, Vermitteln und Schulsport gestalten 7 MAP und FP in Modul B1, B2 oder B3 2 5. B4 Bewegungstheorien und Sportliches Handeln 7 Mündlich 30 Minuten und B4 Klausur und Praxisprüfung (40% / 60%) oder B5 Dokumenta- tion (schriftlich) und Präsentation (40% / 60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung oder Dokumentation und Präsentation Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 6. B5 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 Gesamt 39 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder dem Unterrichtsfach oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 37 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.2 B.A. Lehramt an Grundschulen - Vertiefung1 gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 5./6. V1 Weiteres Bewegungsfeld erschließen 6 - - - Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung 100 % 1/1 Gesamt 6 1Die Vertiefung ist nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder im Unterrichtsfach zu absolvieren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 38 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.3 B.A. Lehramt für sonderpädagogische Förderung gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2. B1 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 2./3. B2 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 7 4. B3 Unterrichten, Vermitteln und Schulsport gestalten 7 MAP und FP in Modul B1, B2 oder B3 2 5. B4 Bewegungstheorien und Sportliches Han- deln 7 Mündlich 30 Minuten und B4 Klausur und Praxisprüfung (40% / 60%) oder B5 Dokumenta- tion (schriftlich) und Präsentation (40% / 60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung oder Dokumentation und Präsentation Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/2 6. B5 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 Gesamt 39 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Lernbereiche oder Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 39 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.4 B.A. Lehramt an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empiri- sche Forschungsmethoden für Sportlehr- kräfte 6 - - - - - - 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 5 MAP und FP in Modul B2 oder B3 2 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 7 MAP und FP in Modul B4 oder B5 2 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 1/3 5 B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 6 6 B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 6 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 2 Gesamt 60 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtfächer oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 40 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.5 B.A. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empirische Forschungsmethoden für Sportlehrkräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Handeln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 6 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 7 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 69 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden in einem der studierten Unterrichtsfächer oder Förderschwerpunkte oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 10/2023 - Seite - 41 - Änderung der Fachprüfungsordnung für das Unterrichtsfach Sport für die Studiengänge Bachelor of Arts vom 19.09.2023 Anhang 4.6 B.A. Lehramt an Berufskollegs gültig für Studienanfänger*innen ab Wintersemester 2023/24 FS Modul Modultitel Le ist un gs - pu nk te Prüfung 1 (MAP) und Prüfung 2 (FP) Gewichtung der Prüfung(en) innerhalb Modulgruppe Gewichtung der Noten im Unter- richtsfach Sport Form Umfang Form Umfang 1./2./3. B1 Wissenschaftliches Arbeiten und Empiri- sche Forschungsmethoden für Sportlehr- kräfte 6 MC - Klausur 60 Minuten 100 % 1/10 MAP in Modul B1 2 1./2. B2 Grundlagen von Bewegung und Leistung 8 MC - Klausur 60 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 2./3. B3 Bewegungstheorien und sportliches Han- deln 6 MAP und FP in Modul B2 oder B3 3 2./3. B4 Bewegung, Spiel und Sport als Bildungs- und Erziehungsdimension 8 Klausur (MC-Klausur und offene Fragen) 90 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 3./4. B5 Bewegung und Körperlichkeit in Kultur, Gesellschaft und individuellem Handeln 9 MAP und FP in Modul B4 oder B5 3 4./5. B6 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (I) 8 Mündlich 30 Minuten und Klausur (40%) und Praxisprüfung (60%) Klausur 60 Minuten und Praxisprüfung Prüfung 1 (MAP) 50% und Prüfung 2 (FP) 50% 3/10 5. B7 Unterrichten und vermitteln von Bewe- gung, Spiel und Sport (II) 6 6. B8 Gesundheitsbildung und Teilhabe durch Sport und Bewegung 7 MAP und FP in Modul B6, B7 oder B8 3 Gesamt 69 5./6. Bachelorarbeit1 12 Schriftlich Bearbeitungszeit: 12 Wochen - 1Die Bachelorarbeit wird nach Wahl der Studierenden im studierten Unterrichtfach oder in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder Förderschwerpunkt oder in Bildungswissenschaften angefertigt. Vor Zulassung zur Bachelorarbeit muss die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und das Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 4 Jahre) nachgewiesen werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Regelungen der Kooperationshochschulen. ____________________ MAP = Modulabschlussprüfung; FP = fachpraktische Prüfung; MC = Klausur nach dem Antwort-Wahl-Verfahren § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 4 Studienbeginn § 7 Modulabschlussprüfungen und fachpraktische Prüfungen § 8 Zulassung zu Modulabschlussprüfungen und zu den fachpraktischen Prüfungen / Anwesenheitspflicht § 9 Prüfungsleistungen (Leistungspunkte) § 11 Fachprüfungsausschuss § 15 Bachelorarbeit § 17 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen, der fachpraktischen Prüfungen und der Bachelorarbeit Nachteilsausgleich, Schutzfristen und besondere familiäre Belastung § 20 Transcript of Records § 22 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung

  • AM_2023-11-Richtlinie-Deputatsanrechnung-FINAL.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Abt. Akademische Dienste Nr.: 11/2023 Köln, den 16. Oktober 2023 INHALT Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 02.10.2023 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 11/2023, Seite 1 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln Das Personal der DSHS ist nach Maßgabe der LVV NRW zur Wahrnehmung von Lehraufgaben verpflichtet, soweit ihm Lehraufgaben obliegen (Lehrende). § 1 Anrechnungsfaktoren für die verschiedenen Lehrveranstaltungstypen (1) Die Anrechnungsfaktoren für die einzelnen Lehrveranstaltungen werden in der Regel wie folgt angewandt: Veranstaltungsart Faktor Max. TN-Zahl Vorlesung 1,0 Seminar 1,0 30 Übung 1,0 30 Sportpraktischer Kurs (auch extern als Blockveranstaltung) 0,67 20 Lehrpraktische Übung 0,67 4 Betreuung eines externen Praktikums 0,1 5 Studienabschlussarbeit BA-Thesis MA-Thesis 0,05 0,1 1 1 § 2 Deputatskonten (1) Entsprechend § 3 Absatz 8 der LVV werden sogenannte Deputatskonten geführt. Ist das nach Prüfungsordnungen, Studienordnungen oder Studienplänen für das jeweilige Se- mester vorgesehene Gesamtlehrangebot in einem Fach erfüllt, können die Lehrenden ihre Lehrverpflichtung mit vorheriger Zustimmung des*der Prorektors*in Lehre und Stu- dium auch dadurch erfüllen, dass sie ihre individuelle Lehrverpflichtung vorübergehend unterschreiten oder überschreiten und zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausgleich herbeiführen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Unterschreitungen sind insgesamt bis zur Hälfte der individuellen Lehrverpflichtung zu- lässig. Der Ausgleich ist innerhalb der folgenden drei Studienjahre, spätestens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses herbeizuführen. Zur Berücksichtigung eines er- höhten Lehrbedarfs in einem Fach kann der*die Prorektor*in Lehre und Studium den Lehrenden gegenüber den Ausgleich von Unterschreitungen anordnen. Überschreitungen sind bis zum Doppelten der individuellen Lehrverpflichtung zulässig. Überschreitungen verfallen, soweit ihr Gesamtbetrag das Doppelte der individuellen Lehrverpflichtung übersteigt oder soweit sie nicht bis zur Beendigung des Dienstverhält- nisses ausgeglichen werden. Bei Lehrenden mit weniger als 4 SWS Lehrverpflichtung sind Überschreitungen bis zum Dreifachen der individuellen Lehrverpflichtung zulässig; Satz 2 gilt entsprechend. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 11/2023, Seite 2 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln (2) Die Deputatskonten werden von der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung geführt und geprüft. Die Institutsleitungen erhalten jedes Semester im Laufe der Vorle- sungszeit eine Übersicht über die geleistete Lehre aller Lehrkräfte des Instituts für das jeweilige Semester. Die darin aufgeführten Daten und Informationen sind von den Insti- tutsleitungen in Rücksprache mit den jeweiligen Lehrenden zu prüfen, ggf. zu korrigieren und gegenzuzeichnen. (3) Die Deputatskonten sind jeweils personengebunden. Sie werden bei einem Instituts- wechsel des*der Mitarbeiters*in übertragen, bei dem temporären Wechsel auf eine Stelle ohne Lehrverpflichtung eingefroren und nach Ausscheiden des*der Mitarbei- ters*in gelöscht. (4) Die Erstbegutachtung von Abschlussarbeiten wird auf das Deputat angerechnet. Rele- vant für die Anrechnung sind hierbei alle Abschlussarbeiten in den konsekutiven BA- und MA-Studiengängen, deren Abgabedatum im zurückliegenden Semester liegt § 3 Institutionelle Lehrverpflichtung (1) Die Lehrverpflichtung der Professor*innen kann jeweils für bis zu 3 Studienjahre abwei- chend von der Lehrverpflichtung in der LVV § 3 Absatz 1 Nr. 1 durch den*die Prorek- tor*in Lehre und Studium im Umfang von 2 bis 13 Lehrveranstaltungsstunden festgelegt werden, sofern das zu erbringende Lehrdeputat in der Lehreinheit1 9 Lehrveranstal- tungsstunden im Durchschnitt aller Professor*innen, denen grundsätzlich eine individu- elle Lehrverpflichtung nach Absatz 1 Nr. 1 obliegt, erreicht (institutionelle Lehrverpflich- tung. Die damit verbundene Festlegung einer höheren als der vorgenannten individuel- len Lehrverpflichtung soll nicht gegen den Willen des* der Betroffenen erfolgen. An- träge auf Reduzierung der Lehrverpflichtung sind von den Professor*innen über die je- weilige Institutsleitung an die*den Prorektor*in Lehre und Studium zu stellen. In dem Antrag ist aufzuzeigen, welche*r Professor*in die reduzierte Lehrverpflichtung des* der Kollegen*in durch ein höheres Lehrangebot ausgleicht, und eine schriftliche Einver- ständniserklärung ist beizulegen. 1 In der Lehreinheit „Sport“ werden an der DSHS Köln bis auf die Bildungswissenschaften alle konse- kutiven BA- und MA-Studiengänge berücksichtigt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 11/2023, Seite 3 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln § 4 Ermäßigung der Lehrverpflichtung (1) Für die Wahrnehmung der Funktionen als Rektor*in sowie als hauptberufliche*r Prorek- tor*in wird die Lehrverpflichtung um 100 v.H. ermäßigt. Für die Wahrnehmung der Funk- tionen als nichthauptberufliche*r Prorektor*in wird die Lehrverpflichtung um 75 v.H. er- mäßigt, in Ausnahmefällen ist auch eine Reduzierung um 100 v.H. möglich. (2) Für die Wahrnehmung anderer Dienstaufgaben oder damit im Zusammenhang stehen- der Funktionen sowie zur Wahrnehmung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbe- zogenen Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule können unter Berücksichtigung des Lehrbedarfs im jeweiligen Fach Ermäßigungen der Lehrverpflich- tung gewährt werden. Anträge auf Reduzierung der Lehrverpflichtung sind mit Begrün- dung über den*die Prorektor*in Lehre und Studium an das Rektorat zu richten. § 5 Inkrafttreten, Rügeausschluss und Veröffentlichung (1) Diese Richtlinie tritt ab dem Wintersemester 2023/24 in Kraft. Die Anrechnung von Lehr- veranstaltungen, die vor dem Wintersemester 2023/2024 erbracht wurden, richtet sich nach der Richtlinie in ihrer bisherigen Fassung. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rü- geausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule vom 02. Oktober 2023. Köln, den 16. Oktober 2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • AM_2023-13-Publikationsrichtlinie.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 13/2023 Köln, den 05.12.2023 INHALT Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 2 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 30. Juni 2022 (GV. NRW. S. 780b), hat die Deutsche Sporthoch- schule Köln die folgende Richtlinie erlassen: Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Geltungsbereich 2. Angabe der Zugehörigkeit (Affiliation) 2.1. Nennung der Deutschen Sporthochschule Köln 2.2. Nennung des Instituts, der Abteilung oder anderer wissenschaftlicher Einrichtungen der DSHS Köln 2.3. Nennung multipler institutioneller Zugehörigkeiten 3. Eindeutige Identifikation der Autorinnen und Autoren, ORCID iD 4. Angabe der Forschungsförderorganisation 5. Mitwirkung am Forschungsinformationssystem 6. Kontakt und Beratung 7. Inkrafttreten und Rügeauschluss Anlage: Übersicht Institute/Abteilungen der DSHS Köln inkl. der englischen Bezeichnungen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 3 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Präambel Die Forschungsleistung der Wissenschaftler*innen der Deutschen Sporthochschule Köln ma- nifestiert sich insbesondere in ihren Publikationen und deren Rezeption in Form von Zitie- rungen. Für die Sichtbarkeit und Anerkennung dieser Leistung durch die weltweite Fachöf- fentlichkeit ist die korrekte Zuordnung der Publikationen zur Person der Autorin oder des Autors ebenso unerlässlich wie die korrekte und vollständige Erfassung. Gleiches gilt für die Zuordnung der Autor*innen zur Institution Deutsche Sporthochschule Köln. Die vorliegende Publikationsrichtlinie führt einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen auf, um diesen gemeinsamen Zielen der Autor*innen und ihrer Hochschule Rechnung zu tragen. Die Publikationsrichtlinie wird ergänzt durch die von der Deutschen Sporthochschule verab- schiedeten Ordnung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis in der jeweils gelten- den Fassung. 1. Geltungsbereich Diese Publikationsrichtlinie richtet sich an alle Mitglieder der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) sowie nebenberuflich, vorübergehend oder gastweise an der Deutschen Sport- hochschule Köln Tätige, d.h. Lehrbeauftragte, Gastwissenschaftler*innen und Stipendi- at*innen. Mitglieder und Angehörige im Sinne dieser Richtlinie sind: Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte, Promovierende, Studierende, Gastwissenschaft- ler*innen, Nebenberufliche Professor*innen, Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professor*innen, Außerplanmäßige Professor*innen, Honorarprofessor*innen, Privatdo- zent*innen, Professorenvertreter*innen, Personen, denen die mitgliedschaftliche Rechts- stellung einer Professor*in eingeräumt wurde. Die Deutsche Sporthochschule Köln ist bei Publikationen als Zugehörigkeit (Affiliation) ver- pflichtend zu nennen, sobald eine wissenschaftliche Relation zur Deutschen Sporthochschule besteht. Eine wissenschaftliche Relation ist gegeben, sofern die zugrunde liegende For- schungsarbeit im Rahmen der Tätigkeit an der Deutschen Sporthochschule durchgeführt wurde. Dies bedeutet im Besonderen, dass im Falle von Drittmittelfinanzierung oder Sponso- ring die Gelder über die Deutsche Sporthochschule Köln abgewickelt werden, dass das For- schungsprojekt im Forschungsinformationssystem der Deutschen Sporthochschule Köln auf- geführt wird und dass – falls notwendig – ein Ethikantrag für das Forschungsprojekt gestellt wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Affiliation Deutsche Sporthochschule Köln nicht benutzt werden darf, wenn keine wissenschaftliche Relation zur Deutschen Sporthochschule Köln gegeben ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn bei drittmittelgeförderten oder gesponsorten Forschungsarbeiten die Gelder nicht über die Deutsche Sporthochschule Köln abgewickelt werden. Nach dem Ausscheiden aus der Deutschen Sporthochschule Köln und nach Abschluss des Forschungsvorhabens, zu dem publiziert wird, dürfen die oben genannten Personen nur im gegenseitigen Einvernehmen die Deutsche Sporthochschule Köln als Affiliation angeben. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis_aktualisiert.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 4 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Publikationen im Sinne dieser Richtlinie sind alle forschungsbezogenen Veröffentlichungen. Dazu gehören insbesondere Erst- und Zweitveröffentlichungen (Verlagspublikationen, aber auch Pre-Prints, Post-Prints, Working Papers etc.) in Fachorganen (Zeitschriften, Monogra- phien und Sammelwerken, Tagungs- und Kongressberichte, Working Paper Reihen etc.) oder auf Repositorien, Patentschriften und sonstige Publikationen des Forschungstransfers, Soft- ware, Datenpublikationen, Projektanträge sowie auch forschungsbezogene Beiträge in audi- ovisuellen Medien und Social Media. Autor*innenschaft in dieser Richtlinie wird entsprechend des §14 der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an der Deutschen Sporthochschule Köln verstanden. 2. Angabe der Zugehörigkeit (Affiliation) 2.1 Nennung der Deutschen Sporthochschule Köln Im Falle von Autor*innenschaft und wissenschaftlich relevanter Relation zur DSHS muss die Zugehörigkeit (Affiliation) zur Deutschen Sporthochschule Köln nach Maßgabe dieser Richtli- nie angeben werden. Dabei muss der Name der Deutschen Sporthochschule Köln korrekt angegeben werden. Die Angabe der Affiliation kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen: Deutsche Sporthochschule Köln oder German Sport University Cologne Sollte aus technischen Gründen im Einreichungsprozess eine Abkürzung nötig sein, verwen- den Sie bitte: DSHS Köln oder GSU Cologne Sofern eine Affiliationsangabe über IDs möglich ist, soll davon Gebrauch gemacht werden, z.B.: Anbieter / ID-System ID der Deutschen Sporthochschule Köln ROR https://ror.org/0189raq88 ISNI (ISO 27729) 0000000122445164 German Research Institutions (GERiT) DFG ID 10301 Wikidata Q315229 2.2 Nennung des Instituts, der Abteilung oder anderer wissenschaftlicher Einrichtungen der DSHS Köln https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis_aktualisiert.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis_aktualisiert.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis_aktualisiert.pdf https://ror.org/0189raq88 http://isni.org/isni/0000000122445164 https://www.gerit.org/de/institutiondetail/10301 https://www.wikidata.org/wiki/Q315229 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 5 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Um Publikationen sowohl nach innen als auch nach außen klar und sichtbar zu präsentieren, soll neben dem Universitätsnamen auch die institutionelle Zugehörigkeit innerhalb der Deut- schen Sporthochschule Köln aufgeführt werden. Hierzu zählen die Institute, die Abteilungen innerhalb der Institute, die Transferzentren, die An-Institute sowie zentrale Einrichtungen. Diese Nennung ist optional, wird allerdings nach- drücklich empfohlen. Die deutschen und englischen Namen der Einrichtungen sind entspre- chend der vom Rektorat verabschiedeten Liste zu nutzen. Beispiele: Max Mustermann1 1Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Pädagogik und Philosophie Erika Musterfrau1 1Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin, Abt. Zel- luläre und molekulare Sportmedizin Hans Muster1 1Deutsche Sporthochschule Köln, Zentrum für integrative Physiologie im Weltraum Die Reihenfolge dieser Nennungen (I. Universität, II. Institut / Abteilung / Transferzentrum / Zentrale Einrichtung) kann variieren und richtet sich – wie auch eine zusätzliche Nennung von Straßennamen, PLZ und Land – grundsätzlich nach den Vorgaben der Zeitschrift. Bei ORCID gilt Folgendes für die Angabe der Affiliation: Organisation/Organization: Deutsche Sporthochschule Köln / German Sport University Cologne Fachbereich/Department: Institut/Institute XXX, (ggf. zusätzlich) Abteilung/Section XXX. 2.3 Nennung multipler institutioneller Zugehörigkeiten Liegen bei einer Person mehrere institutionelle Zugehörigkeiten vor und ist die Person als Vertreterin zweier oder gegebenenfalls auch mehrerer Institutionen an der Entstehung einer Publikation beteiligt, so sind alle Affiliationen vollständig aufzuführen. Im Falle eines Affiliationswechsels der Autorinnen und Autoren innerhalb der Deutschen Sporthochschule Köln oder extern an eine andere Einrichtung während des Forschungs- und Publikationsverfahrens sollte zuerst jeweils die Einrichtung genannt werden, an der der größte Teil der wissenschaftlichen Arbeit erbracht wurde. Die weiteren Affiliationen werden anschließend aufgelistet. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 6 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Beispiele: a) Multiple institutionelle Zugehörigkeit mit externen Einrichtungen: Erika Mustermann1,2 1Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Sportgeschichte 2Max Planck Institut für … Hans Musterfrau1,2 1Deutsche Sporthochschule Köln 2Edinburgh Napier University: School of Life, Sport & Social Sciences b) Multiple institutionelle Zugehörigkeit mit internen Einrichtungen: Max Musterfrau1,2 1Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft 2Das Deutsche Forschungszentrum für Leistungssport Köln (momentum) 3. Eindeutige Identifikation der Autorinnen und Autoren, ORCID iD Die Deutsche Sporthochschule Köln empfiehlt allen Forschenden, auf eine standardisierte Angabe ihres eigenen Namens zu achten und diese bei allen Publikationen beizubehalten. Darüber hinaus legt die Deutsche Sporthochschule Köln ihren Angehörigen nahe, eine stan- dardisierte Autorenidentifikationsnummer zu nutzen. Diese Nummer stellt sicher, dass Auto- rinnen und Autoren unabhängig von Namensgleichheiten, Namensvarianten, Namensände- rungen und Änderungen der Wirkungsstätte eindeutig identifiziert werden können. Um die korrekte Zuordnung von Publikationen zu Hochschulmitgliedern unterstützen zu können, ist die Deutsche Sporthochschule Köln zum 1. Januar 2024 dem ORCID-Konsortium beigetreten. Sie empfiehlt den Hochschulangehörigen die Erstellung und Verwendung einer Open Rese- archer and Contributor iD (ORCID), die auch mit proprietären IDs (wie bspw. Scopus Author ID sowie ResearcherID) verknüpft und synchronisiert werden kann. Die ORCID iD ermöglicht die systemunabhängige und eindeutige Identifikation der Person und die Verknüpfung mit ihren Publikationen, Forschungsdaten und anderen Ergebnissen des Forschungsprozesses. Gut gepflegte Autor*innenprofile in Datenbanken wie Scopus, Web of Science/Publons und Google Scholar unterstützen die richtige Berechnung der persönlichen bibliometrischen In- dikatoren. Auch der Import von Publikationsmetadaten ins FIS wird durch gut gepflegte Au- tor*innenprofile deutlich erleichtert. 4. Angabe der Forschungsförderorganisation Externe und interne Drittmittelgeber wie z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die EU–Kommission oder die hochschulinterne Forschungsförderung der DSHS (HIFF) verlan- gen die Erwähnung ihrer Förderung (Funding Acknowledgement) in Publikationen. Diese Vorgabe ist unbedingt zu beachten. Dies gilt auch für die Förderung von Open Access- Publikationen (z. B. durch DFG oder HIFF). Die Verknüpfung einer Publikation mit der Pro- jektförderung sollte ergänzend über das Forschungsinformationssystem (FIS) gepflegt wer- den. https://www.orcid.org/ https://www.orcid.org/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 7 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln 5. Mitwirkung am Forschungsinformationssystem Die Deutsche Sporthochschule Köln führt als zentralen Nachweis ihrer Veröffentlichungen das Forschungsinformationssystem (FIS). Das FIS der Deutschen Sporthochschule Köln hat den Zweck, die Publikationen der Forschenden in ihrer Gesamtheit nach innen und außen darzustellen. Es dient als Datenbasis für Berichte, Evaluationen sowie die Publikationsge- wichtung und ist Grundlage für das Open Access-Monitoring. Ziel ist die vollständige, trans- parente und qualitätsgesicherte Erfassung von Publikationen, die unter Beteiligung von Wis- senschaftler*innen der Deutschen Sporthochschule entstanden sind. Vor diesem Hinter- grund sollen alle Wissenschaftler*innen der Deutschen Sporthochschule Köln ihre Publikati- onen zeitnah und vollständig im FIS nachweisen (s. hierzu auch Dienstvereinbarung „Nut- zung des Forschungsinformationssystems (FIS) Pure“ vom 29.03.2022). Unterstützung erhal- ten Wissenschaftler*innen unter support@dshs-koeln.de und auf den FIS-Hilfeseiten. 6. Kontakt und Beratung Bei Fragen finden Sie auf der Webseite der DSHS unter dem Thema „Wissenschaftliches Pub- lizieren“ Informationen und Kontaktdaten von Ansprechpersonen. 7. Inkrafttreten und Rügeauschluss (1) Diese Richtlinie tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilun- gen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Richtlinie nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Richtlinie ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Richtlinie beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Richtlinie ist auf die Rechtsfolge des Rüge- ausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 27. Februar 2023 und 02. Oktober 2023. Köln, den 05. Dezember 2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Formulare_A-Z/Dienstvereinbarung-FIS-Pure-2022.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Formulare_A-Z/Dienstvereinbarung-FIS-Pure-2022.pdf mailto:support@dshs-koeln.de https://www.dshs-koeln.de/index.php?id=18844 https://www.dshs-koeln.de/forschung-transfer/forschung-an-der-deutschen-sporthochschule-koeln/forschungs-und-transferfoerderung/open-access-publizieren/ https://www.dshs-koeln.de/forschung-transfer/forschung-an-der-deutschen-sporthochschule-koeln/forschungs-und-transferfoerderung/open-access-publizieren/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 8 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Anlage: Deutsche Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Die Bezeichnung der Abteilungen der Institute in Englisch lautet SECTION Institutsname Deutsch Institutsname Englisch Institut für Bewegungstherapie und bewegungsori- entierte Prävention und Rehabilitation Bewegungsorientierte Präventions- und Rehabilita- tionswissenschaften Neurologie, Psychosomatik, Psychiatrie Sportmotorik Institute of Movement Therapy and Move- ment-oriented Prevention and Rehabilitation Movement-Oriented Prevention and Rehabilita- tion Neurology, Psychosomatic Medicine, Psychiatry Motor Behaviour in Sports Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft Bewegungstechnik, Bewegungslernen und Medien- didaktik: Leichtathletik – Schwimmen – Turnen – Golf Bewegungs-Neurowissenschaft Bewegungs- und Gesundheitsförderung Bewegungsrehabilitation, Neuromechanik und Para- lympischer Sport Institute of Movement and Neurosciences Movement Technique, Movement Learning and Media Didactics: Athletics - Swimming - Gym- nastics – Golf Movement-Neurosciences Movement- and Health Promotion Movement Rehabilitation, Neuromechanics and Paralympic Sport Institut für Bewegungs- und Sportgerontologie Institute of Movement and Sport Gerontology Institut für Biochemie Institute of Biochemistry Institut für Biomechanik und Orthopädie Neuromechanik und muskuloskelettale Biomechanik Gewebebiomechanik und Mechanobiologie Klinische und technologische Biomechanik Institute of Biomechanics and Orthopaedics Neuromechanics and Musculoskeletal Biome- chanics Tissue Biomechanics and Mechanobiology Clinical and Technological Biomechanics Institut für Europäische Sportentwicklung und Frei- zeitforschung Institute of European Sport Development and Leisure Studies Institut für Kommunikations- und Medienfor- schung Institute of Communication and Media Re- search Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin Präventive und rehabilitative Sport- und Leistungs- medizin Molekulare und zelluläre Sportmedizin Institute of Cardiology and Sports Medicine Preventive and Rehabilitative Sports and Per- formance Medicine Molecular and Cellular Sports Medicine Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung Institute of Outdoor Sports and Environmental Science https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/bewegungstherapie-und-bewegungsorientierte-praevention-und-rehabilitation/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/bewegungstherapie-und-bewegungsorientierte-praevention-und-rehabilitation/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/bewegungs-und-neurowissenschaft/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/bewegungs-und-sportgerontologie/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/biochemie/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/biomechanik-und-orthopaedie/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/europaeische-sportentwicklung-und-freizeitforschung/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/europaeische-sportentwicklung-und-freizeitforschung/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/kommunikations-und-medienforschung/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/kommunikations-und-medienforschung/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/kreislaufforschung-und-sportmedizin/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/natursport-und-oekologie/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 9 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Institutsname Deutsch Institutsname Englisch Institut für Pädagogik und Philosophie Institute of Pedagogy and Philosophy Psychologisches Institut Gesundheit und Sozialpsychologie Leistungspsychologie Institute of Psychology Health and Social Psychology Performance Psychology Institut für Sportdidaktik und Schulsport Institute of Sport Didactics and Physical Education Institut für Soziologie und Genderforschung Sportsoziologie Diversitätsforschung Institute of Sociology and Gender Studies Sport Sociology Diversity Research Institut für Sportgeschichte Institute of Sport History Institut für Sportökonomie und Sportmanagement Sport Management Sportbetriebswirtschaftslehre Institute of Sport Economics and Sport Manage- ment Sport Management Sports Business Administration Institut für Sportrecht Institute of Sport Law Institut für Tanz und Bewegungskultur Institute of Dance and Movement Culture Institut für Trainingswissenschaft und Sportinformatik Sportinformatik und Sportspielforschung Kognitions- und Sportspielforschung Trainingswissenschaftliche Interventionsforschung Leistungsphysiologie Institute of Exercise Training and Sport Informat- ics Sport Informatics and Sports Games Research Cognition in Team Sports Training Intervention Research Exercise Physiology Institut für Vermittlungskompetenz in den Sportarten Didaktik und Methodik der Sportarten Trainingspädagogik und Martial Research Institute of Professional Sport Education and Sport Qualifications Didactics and Methodology in Sports Training Pedagogy and Martial Research https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/paedagogik-und-philosophie/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/psychologie/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/sportdidaktik-und-schulsport/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/institut-fuer-soziologie/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/sportgeschichte/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/sportoekonomie-und-sportmanagement/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/sportrecht/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/tanz-und-bewegungskultur/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/trainingswissenschaft-und-sportinformatik/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/vermittlungskompetenz/ Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 13/2023 – Seite - 10 - Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln Transferzentren deutsch Transferzentren englisch Das Deutsche Forschungszentrum für Leis- tungssport Köln (momentum) The German Research Centre of Elite Sport (momentum) Zentrum für Sportlehrer*innenbildung (ZfSB) Centre for PE Teacher Education (CPETE) Zentrum für integrative Physiologie im Welt- raum (ZiP) Centre for Health and Integrative Physiology in Space (CHIPS) Zentrum für Olympische Studien Olympic Studies Centre (OSC) Zentrum für präventive Dopingforschung (Ze- PräDo) Centre for Preventive Doping Research https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/momentum/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/momentum/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/zfsb/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/chips/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/chips/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/olympische-studien/ https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/zepraedo/ Die Bezeichnung der Abteilungen der Institute in Englisch lautet SECTION

  • AM_2023-14-Änderung_der_Beitragsordnung_der_Studierendenschaft_der_DSHS_Köln_für_WiSe_2023_24.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 14/2023 Stupa / D 1 Köln, den 12.12.2023 INHALT Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthoch- schule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für das Wintersemester 2023/24 sowie Sommersemester 2024 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr.14/2023, Seite 1 Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für WiSe 2023/24 sowie SoSe 2024 Das Rektorat genehmigt gem. § 57 Absatz 1 HG die vom Studierendenparlament am 05. Dezember 2023 beschlossene Neufassung des § 5 der Beitragsordnung (BO) der Studierendenschaft: § 5 Höhe des Beitrages (ab Wintersemester 2023/24) Der Beitrag beträgt für die Studierenden, die an der Deutschen Sporthochschule Köln als Ersthörer*in immatrikuliert sind, 218,80 € pro Semester. Diese Summe setzt sich zusammen aus a) 13,50 € für Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung b) 1,50 € zur Durchführung des freiwilligen Studierendensports (durch die AStA- Sportreferentin oder den AStA-Sportreferenten) c) 142,90 € für das VRS-SemesterTicket d) 59,40 € für das SemesterTicket NRW- und e) 1,50 € für die Abdeckung von Verwaltungskosten für die Tickets, Befreiungen nach § 6 BO und sozialer Unverträglichkeiten nach § 7 dieser BO. § 5 Höhe des Beitrages (ab Sommersemester 2024) Der Beitrag beträgt für die Studierenden, die an der Deutschen Sporthochschule Köln als Ersthörer*in immatrikuliert sind, € 221,20 pro Semester. Diese Summe setzt sich zusammen aus a) 13,50 € für Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung b) 1,50 € zur Durchführung des freiwilligen Studierendensports (durch die AStA- Sportreferentin oder den AStA-Sportreferenten) c) 142,90 € für das VRS-SemesterTicket d) 61,80 € für das SemesterTicket NRW und e) 1,50 € für die Abdeckung von Verwaltungskosten für die Tickets, Befreiungen nach § 6 BO und sozialer Unverträglichkeiten nach § 7 dieser BO. Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Die Änderungen des § 5 der Beitragsordnung treten am Tage nach ihrer Veröffentli- chung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS in Kraft. Dabei finden die Änderungen des § 5 wie oben aufgeführt erstmals für die Einschreibung/Rückmeldung für das Win- tersemester 2023/24 bzw. Sommersemester 2024 Anwendung. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ord- nung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr.14/2023, Seite 2 Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für WiSe 2023/24 sowie SoSe 2024 b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rü- geausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 12.12.2023. Köln, den 12. Dezember 2023 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • AM_2024-01-Richtlinie_für_die_Beschäftigung_und_Vergütung_studentischer_und_wissenschaftlicher_Hilfskräfte.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN Dez. 2 Nr.: 01/2024 Köln, den 26.02.2024 INHALT RICHTLINIE für die Beschäftigung und Vergütung stu- dentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Erhöhung des Stundensatzes für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ab dem 01.04.2024 und dem 01.04.2025 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 01/2024 – Seite 1 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftli- cher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln § 1 Studentische Hilfskräfte (SHK) (1) Die Hochschule setzt SHK grundsätzlich nur für Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten ein. SHK wirken unterstüt- zend bei der Zuarbeit für die Forschung sowie für Tätigkeiten aus dem Umfeld von For- schung und Lehre mit, beispielsweise durch die Unterstützung bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen, Kolloquien, Tagungen, Übungen, Exkursionen und Fachprak- tika, die Betreuung studentischer Arbeitsgruppen und die Auswahl und Zusammenstel- lung des Materials für Lehrveranstaltungen. (2) Als SHK werden nur Studierende eingestellt, welche in dem ihrer Hilfskrafttätigkeit zu- geordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben ha- ben. (3) Die SHK dürfen in der Woche mit mindestens 5 und höchstens 17 Zeitstunden durch- schnittlich beschäftigt werden. Das Studium muss im Mittelpunkt stehen. (4) Die monatliche Pauschalvergütung beträgt ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 13,25 Euro. Ab dem 01.04.2025 be- trägt die monatliche Pauschalvergütung ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 14,00 Euro. Sie wird am Monats- ende nachträglich gezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit dem Faktor 4,348 und der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Ar- beitszeit, die im Dienstvertrag der SHK festgelegt ist. (5) SHK können für die Dauer von maximal 6 Jahren gemäß § 6 Wissenschaftszeitvertrags- gesetz (WissZeitVG) beschäftigt werden. (6) Beschäftigungsoptionen für SHK sind i. d. R. hochschulöffentlich bekannt zu machen. § 2 Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHB) (1) Die WHB erfüllen in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Be- triebseinheiten Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhän- gende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbstständigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sek- retariatstätigkeiten und allgemeine Schreibtätigkeiten gehören ebenso wenig zu ihren Aufgaben wie die Koordination von Beschaffungen oder die Budgetplanung und -kon- trolle. Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, als Tutorin oder Tutor Studierende Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 01/2024 – Seite 2 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln und studentische Arbeitsgruppen in ihrem Studium zu unterstützen (§ 46 Abs. 1 Hoch- schulgesetz NRW). (2) Als WHB werden nur Personen beschäftigt, die ein erstes berufsqualifizierendes Hoch- schulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (z. B. einen Fach- hochschul-, einem Diplom I- oder einem Bachelor-Studiengang) abgeschlossen haben und als Studierende in einem Master- oder einem weiteren Bachelor-Studiengang ein- geschrieben sind. (3) Die WHB dürfen in der Woche mit mindestens 5 und höchstens 17 Zeitstunden durch- schnittlich beschäftigt werden. Das Studium muss im Mittelpunkt stehen. (4) Die monatliche Pauschalvergütung beträgt ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 14,25 Euro. Ab dem 01.04.2025 be- trägt die monatliche Pauschalvergütung ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 15,00 Euro. Sie wird am Monats- ende nachträglich gezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit dem Faktor 4,348 und der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Ar- beitszeit, die im Dienstvertrag der WHB festgelegt ist. (5) WHB können für die Dauer von maximal sechs Jahren gemäß § 6 WissZeitVG beschäftigt werden. Zeiten einer Beschäftigung als SHK werden ebenfalls mitgerechnet. § 3 Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) (1) Die WHK erfüllen in den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Be- triebseinheiten Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhän- gende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbstständigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Ihnen kann die Aufgabe übertragen werden, als Tutorin oder Tutor Studierende und studentische Arbeitsgruppen in ihrem Studium zu unterstützen. Sekretariatstätigkeiten und allgemeine Schreibtätigkeiten gehören ebenso wenig zu ihren Aufgaben wie die Koordination von Beschaffungen oder die Budgetplanung und -kontrolle (§ 46 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW). (2) Als WHK können nur Personen beschäftigt werden, die ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (z. B. Staatsexamen, Magister-, Diplom- oder Master-Studiengang) abgeschlossen haben. (3) Zugleich muss die wissenschaftliche Qualifikation der WHK - auch durch eigene wissen- schaftliche Arbeit - gefördert werden. Die WHK dürfen in der Woche mit mindestens 5 und höchstens 17 Zeitstunden durchschnittlich beschäftigt werden. Eine Beschäftigung gemäß den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 WissZeitVG ist ebenfalls möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 01/2024 – Seite 3 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln (4) Die monatliche Pauschalvergütung beträgt ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 17,00 Euro. Ab dem 01.01.2025 be- trägt die monatliche Pauschalvergütung ohne Rücksicht auf den Familienstand je Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit 17,50 Euro. Sie wird am Monats- ende nachträglich gezahlt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht. Die monatliche Pauschalvergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit dem Faktor 4,348 und der Anzahl der Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Ar- beitszeit, die im Dienstvertrag der WHK festgelegt ist. (5) WHK können für maximal 3 Jahre (unabhängig von der wöchentlichen Stundenzahl) be- schäftigt werden. (6) Nach abgeschlossener Promotion ist eine Beschäftigung als WHK ausgeschlossen. § 4 Grundsätze (1) Die Einstellung als SHK, WHB oder WHK ist nur zulässig, wenn kein anderes Beschäfti- gungsverhältnis zum selben Arbeitgeber besteht. (2) Die entsprechenden Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss- ZeitVG) und des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen sind zu beachten. (3) Beschäftigungsverhältnisse der Hilfskräfte werden in der Regel für ein Jahr begründet. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bevorstehender Studienabschluss oder kürzere Projektlaufzeiten) ist eine kürzere Vertragslaufzeit möglich. § 5 Probezeit Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probe- zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt wer- den. Sollte das Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als ein Jahr geschlossen werden, verringert sich die Probezeit in entsprechendem Verhältnis. § 6 Kündigung Vor Ablauf der vorgesehenen Beschäftigungszeit kann das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ordentlich gekündigt werden. Die Möglich- keit, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 01/2024 – Seite 4 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln § 7 Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten sind nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Län- der (TV-L) anzuzeigen. § 8 Urlaub Hilfskräften wird Urlaub nach den gesetzlichen Vorschriften (Bundesurlaubsgesetz) gewährt. § 9 Arbeitszeitflexibilisierung Zur Arbeitszeitflexibilisierung wird die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos gem. § 2 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ermöglicht. Der Zeitraum für die Erreichung der vertraglich ver- einbarten Arbeitszeit beträgt bis zu einem Jahr (Ausgleichszeitraum) nach der monatlichen Erfassung von Arbeitszeiten. Innerhalb des Ausgleichszeitraums kann die DSHS Köln die Ar- beitszeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend den jeweiligen Bedürfnis- sen im Beschäftigungsbereich variabel einteilen. Abweichungen zwischen der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit werden als Plus- und Minusstunden fortlaufend auf dem Arbeitszeitkonto verbucht. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Plusstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung in den Instituten/Einrichtungen vereinbart, ist das Ar- beitszeitkonto nach dem MiLoG zwingend zu führen. Die Arbeitszeitnachweise sind in der vorgegebenen Form zu führen und jeweils bis zum 5. des Folgemonats an das Dezernat 2 zu senden. § 10 Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Diese Richtlinie tritt ab dem 01.04.2024 in Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Richtlinie nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Richtlinie ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Richtlinie beschließenden Gremiums vorher beanstandet Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 01/2024 – Seite 5 Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an der Deutschen Sporthochschule Köln c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Richtlinie ist auf die Rechtsfolge des Rüge- ausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 22.01.2024 und 05.02.2024. Köln, den 26.02.2024 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Studentische Hilfskräfte (SHK)

  • AM_2024-02_Beitragsordnung_Kölner_Studierendenwerk_vom_10.10.2023.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 02/2024 Köln, den 26. Februar 2024 INHALT BEITRAGSORDNUNG des Kölner Studierendenwerks vom 10. Oktober 2023 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 02/2024 - Seite 1 Beitragsordnung des Kölner Studierendenwerks vom 10. Oktober 2023 Änderung der Beitragsordnung des Kölner Studierendenwerks vom 10. Oktober 2023 Der Verwaltungsrat des Kölner Studierendenwerks AöR hat gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (StWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2014 (Artikel 4 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014, GV. NW. Nr. 27/2014, S. 596 ff.) folgende Neufassung der Beitragsordnung beschlossen: § 1 1. Für das Kölner Studierendenwerk werden in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden der Universität zu Köln, Technischen Hochschule Köln, Deutschen Sport- hochschule Köln, Hochschule für Musik und Tanz Köln (ohne Abteilungen Aachen und Wuppertal), Kunsthochschule für Medien Köln, Katholische Hochschule NRW (Abteilung Köln) und der CBS International Business School Sozialbeiträge gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 StWG erhoben. 2. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf die beurlaubten Studierenden. Dies gilt nicht für die Beurlaubung vom Studium wegen Krankheit oder wegen eines Auslandsstudi- ums. Bei einer Beurlaubung wegen Krankheit ist unter Vorlage einer ärztlichen Beschei- nigung nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist. § 2 Der Sozialbeitrag wird auf 110,00 EUR festgesetzt. § 3 1. Der Beitrag wird jeweils fällig: a. mit der Einschreibung, b. mit der Rückmeldung oder mit der Beurlaubung für die in § 1 Abs. 1 genannten Hochschulen – mit Ausnahme der Universität zu Köln, c. für die Universität zu Köln für jedes weitere Sommersemester am 15. Februar und jedes weitere Wintersemester am 15. Juli – jeweils vor Beginn des Semesters – oder mit der Beurlaubung. Bei der Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Beitrags nachzuweisen. 2. Der Sozialbeitrag wird für das Kölner Studierendenwerk von der jeweiligen Hochschule oder Einrichtung, an der die Studierenden eingeschrieben werden, eingezogen. Die Hochschulen überweisen die eingezogenen Sozialbeiträge unverzüglich an das Kölner Studierendenwerk. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 02/2024 - Seite 2 Beitragsordnung des Kölner Studierendenwerks vom 10. Oktober 2023 § 4 Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Bei Exmatrikulation bzw. in den Fällen des § 1 Nr. 2 dieser Beitragsordnung vor Beginn des Semesters, für das der Sozialbeitrag bereits geleistet wurde, ist der Sozialbeitrag von der Hochschule zurückzuerstatten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die Rückgabe des Studie- rendenausweises an die Hochschule. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung besteht nicht. § 5 1. Diese Änderung der Beitragsordnung tritt zum Sommersemester 2024 in Kraft. 2. Die Veröffentlichung dieser Ordnung erfolgt in den Amtlichen Bekanntmachungen der jeweiligen in § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen oder wird – wenn eine solche nicht vorhanden ist – durch Aushang hochschulöffentlich bekannt gemacht. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Verwaltungsrates des Kölner Studierenden- werks vom 10.10.2023. Köln, den 10. Oktober 2023 Julian Gosmann Vorsitzender des Verwaltungsrats BEITRAGSORDNUNG des Kölner Studierendenwerks vom 10. Oktober 2023

  • AM_2024-03-Änderung_der_Beitragsordnung_der_Studierendenschaft_der_DSHS_Köln_für_SoSe_2024.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 03/2024 Stupa / D 1 Köln, den 22.03.2024 INHALT Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthoch- schule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2024 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 03/2024, Seite 1 Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für Sommersemester 2024 Das Rektorat genehmigt gem. § 57 Absatz 1 HG die vom Studierendenparlament am 07. März 2024 beschlossenen Neufassung des § 5 der Beitragsordnung (BO) der Studieren- denschaft: § 5 Höhe des Beitrages (ab Sommersemester 2024) Der Beitrag beträgt für die Studierenden, die an der Deutschen Sporthochschule Köln als Ersthörer*in immatrikuliert sind, 193,90 EUR pro Semester. Diese Summe setzt sich zu- sammen aus a) 13,50 EUR für Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung b) 1,50 EUR zur Durchführung des freiwilligen Studierendensports (durch die AStA-Sportreferentin oder den AStA-Sportreferenten) c) & d) 176,40 EUR für das Deutschland-SemesterTicket e) 2,50 EUR für die Abdeckung von Verwaltungskosten für die Tickets, Befreiun- gen nach § 6 BO und sozialer Unverträglichkeiten nach § 7 dieser BO. § 11 Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Die Änderungen des § 5 der Beitragsordnung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS in Kraft. Dabei finden die Änderungen des § 5 wie oben aufgeführt erstmals für die Einschreibung/Rückmeldung für das Sommerse- mester 2024 Anwendung. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rüge- ausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 18. März 2024. Köln, den 19. März 2024 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • AM_2024-04-Auslaufordnung-Master-Sport-und-Bewegungsgerontologie.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 04/2024 Dezernat 1 Köln, den 17.04.2024 INHALT Ordnung über das Auslaufen des Masterstudiengangs M.Sc. "Sport- und Bewegungsgerontologie" der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16.04.2024 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 04/2024, Seite 1 Ordnung über das Auslaufen des Masterstudiengangs M.Sc. "Sport- und Bewegungsgerontologie" der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16.04.2024 Ordnung über das Auslaufen des Masterstudiengangs M.Sc. "Sport- und Be- wegungsgerontologie" der Deutschen Sporthochschule Köln Auslaufordnung vom 16.04.2024 Aufgrund der §§ 2 Absatz 4 Satz 1, 64 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunfts- gesetzes (HZG NRW) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), erlässt die Deutsche Sport- hochschule Köln die folgende Ordnung: § 1 Gegenstand und Geltungsbereich ..................................................................................................... 2 § 2 Angebot der Lehrveranstaltungen .................................................................................................... 2 § 3 Abnahme der Prüfungsleistungen ..................................................................................................... 2 § 4 Schlussbestimmungen und Aufhebung der Ordnung....................................................................... 2 § 5 Informationspflichten ........................................................................................................................ 2 § 6 Inkrafttreten, Veröffentlichung und Rügeausschluss ....................................................................... 3 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 04/2024, Seite 2 Ordnung über das Auslaufen des Masterstudiengangs M.Sc. "Sport- und Bewegungsgerontologie" der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16.04.2024 § 1 Gegenstand und Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt das Auslaufen des Studiengangs M.Sc. "Sport- und Bewegungsge- rontologie" nach der Prüfungsordnung vom 19. Juli 2022 (Amtliche Mitteilung 18/2022) für diesen Studiengang, insbesondere hinsichtlich der Neueinschreibung, der Abnahme von Prüfungen und der Zulassung zur Abschlussarbeit. (2) 1Einschreibungen oder Zulassungen als Ersthörer oder Zweithörer in das erste oder in höhere Fachsemester waren in den Studiengang gemäß § 1 letztmalig im Wintersemes- ter 2023/24 möglich. § 2 Angebot der Lehrveranstaltungen Die nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden letztmalig entspre- chend des vorgesehenen Turnus im Sommersemester 2026 angeboten. § 3 Abnahme der Prüfungsleistungen (1) Prüfungsleistungen können letztmalig am 30.09.2026 erbracht werden. (2) 1Soweit eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat das Versäumen einer An- meldung nach Absatz 1 nicht zu vertreten hat oder es zu einer unzumutbaren Härte als Folge dieser Ordnung kommt, entscheidet über Ausnahmen der Prüfungsausschuss. 2Nicht zu vertreten sind unter anderem die Ausfallzeiten in den gesetzlichen Mutter- schutzfristen, in den Erziehungs- und Elternzeiten nach dem Bundeserziehungsgeldge- setz sowie der Pflege von Personen im Sinne von § 64 Abs. 2 Nr. 5 HG. § 4 Schlussbestimmungen und Aufhebung der Ordnung Die Ordnung nach § 1 in der jeweils gültigen Fassung wird für diesen Studiengang mit Wirkung vom 01.10.2026 aufgehoben. § 5 Informationspflichten Die Studierenden werden über diese Auslaufordnung durch die Leitung und Koordinatoren des Studiengangs, die entsprechenden Moodle-Räume sowie die Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 04/2024, Seite 3 Ordnung über das Auslaufen des Masterstudiengangs M.Sc. "Sport- und Bewegungsgerontologie" der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16.04.2024 § 6 Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Die Änderungen des § 5 der Beitragsordnung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS in Kraft. Dabei finden die Änderungen des § 5 wie oben aufgeführt erstmals für die Einschreibung/Rückmeldung für das Sommerse- mester 2024 Anwendung. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rüge- ausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16. April 2024. Köln, den 17. April 2024 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder § 1 Gegenstand und Geltungsbereich § 2 Angebot der Lehrveranstaltungen § 3 Abnahme der Prüfungsleistungen § 4 Schlussbestimmungen und Aufhebung der Ordnung § 5 Informationspflichten § 6
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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