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    Further information: www.dshs-koeln.de/ master Application • only for the winter semester • online application • electronic application for admission is complemented with additional documents (PDF upload) • application deadlines*: • for non-EU citizens: 31st May • for GER & EU citizens: 15th July * Subject to change. For further information please see: www.dshs-koeln.de/master-pse » Application Contacts Deutsche Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Cologne - Germany Student Advisory Service studienberatung@dshs-koeln.de www.dshs-koeln.de/studienberatung Application masterbewerbung@dshs-koeln.de Programme Director Univ.-Prof. Dr. Dr. M. Raab Programme Coordinator Miguel Reuss master-pse@dshs-koeln.de German Sport University Cologne The German Sport University Cologne combines qualified teaching and international research of the highest level. It is the only university in Germany that is dedicated exclusively to the world of sport and exercise science. All aspects of this exciting field are studied in detail at 19 institutes, four affiliate institutes and nine academic centers. 03 /2 02 5 | Ä nd er un ge n vo rb eh al te n | G ra fik en : f re ep ik .c om | De si gn : T an ja G ör re s The Master‘s Programmes at the German Sport University Cologne The German Sport University Cologne offers eight con- secutive Master‘s programmes, which complement and deepen scientific knowledge. On completion, the stu- dents are awarded either the internationally recogni- zed title of Master of Arts (M.A.) or Master of Science (M.Sc.). Each programme has a regular duration of four semesters in which 120 credit points must be obtained. The programmes are accredited as full-time, on-site degrees and have a limited number of participants. At present 30 places are available per degree course. The intake is once per year in the winter semester. www.dshs-koeln.de/master Costs You can find the current semester fee at www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung M.A. International Sport Development and Politics M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement M.Sc. Sport Management M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport M.Sc. Psychology in Sport and Exercise M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung Master‘s Degree Programme M.Sc. Psychology in Sport and Exercise http://www.dshs-koeln.de/master-pse http://www.dshs-koeln.de/ mailto:studienberatung@dshs-koeln.de http://www.dshs-koeln.de/studienberatung mailto:masterbewerbung@dshs-koeln.de mailto:master-pse@dshs-koeln.de http://www.dshs-koeln.de/master http://www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag The M.Sc. Psychology in Sport and Exercise comprises aspects of psychology, sport and health from an multidisciplinary per- spective perspective. The course will provide the academic knowledge and foundational research skills necessary to pursue careers in research or further develop necessary skills for the applied field. www.dshs-koeln.de/master-pse Master‘s Degree Programme M.SC. PSYCHOLOGY IN SPORT AND EXERCISE Target Group • Are you interested in combining sport and psychology? • Are you interested in scientific thinking and working? • Are you interested in practical application of research? The M.Sc. Psychology in Sport and Exercise targets graduates with a degree in sport science or psycholo- gy. Students should be interested in scientific thinking and working (e.g. conducting experiments) and theory- and research-based practical application. Students are educated towards an integrated degree of sport and exercise psychology. You can use the MasterCheck to see whether the degree matches your expectations: www.dshs-koeln.de/master-pse » Objectives and target group Qualification Targets Remember: Graduates will recall and describe key psychological and sport-related theories, models, and research findings, particularly those that integrate both disciplines. Understand: Graduates will explain and inter- pret psychological and physiological processes in sport and exercise, critically analysing how they interact to influence behaviour, performance, and well-being. Apply: Graduates will implement research methodolo- gies, statistical analyses, and diagnostic tools to assess psychological factors in sport and exercise settings, translating theory into practice. Analyse: Graduates will compare and differentiate bet- ween theoretical perspectives and empirical evidence, identifying patterns, relationships, and inconsistencies in psychological research. Evaluate: Graduates will critically assess psychological interventions, research designs, and data interpreta- Career Perspectives Graduates of the master programme will be eligible for further study or employment (e.g. as a PhD student or lecturer) in research institu- tions orientated towards the fields of motion-, neuro-, health or cognitive science. Graduates looking to pur- sue a career in the applied setting may consider further education to pursue a career as a sport psychological expert, providing performance and personal develop- ment support to professional and recreational athletes or clients outside of the sport setting. Aside from self-employment, potential employers in- clude many associations, clubs and support centres for competitive sports, reflecting the growing demand for sport psychology consultants. Furthermore, potential tions, using scientific reasoning to justify conclusions and optimise practical applications. Create: Graduates will design and conduct independent research, developing innovative approaches to studying psychological aspects of sport and exercise while con- tributing to the advancement of the field. Admission Requirements The following requirements apply to the M.Sc. Psychology in Sport and Exercise: • completion of an undergraduate degree in Psychology, Sports Science or another re- lated field of study (180 credit points) at a German university or a similar qualification from a foreign university • proof of eligibility by means of an above average final grade (at least 2.5 in the German grading system or Grade B according to ECTS) • certified English language proficiency (see homepage for TOEFL and IELTS scores or CAE-level) • passing the physical aptitude test is not an admission requirement. www.dshs-koeln.de/master-pse » Ad- mission requirements Study Programme To gain a comprehensive understanding of the psychology in sports and exercise, students must complete 11 essential mo- dules, with most courses necessitating mandatory at- tendance. The programme begins with the first module (PSE 1), a vital review course designed to ensure that every student has a solid foundation in these import- ant fields. As students advance through the subsequent modules, they will refine their general research skills (PSE2, PSE3) and explore the theoretical and practical aspects of a range of engaging topics (PSE4 – PSE9). The final two modules (PSE10, PSE11) allow students the opportunity to undertake individual research pro- jects centered around their personal interests, foste- ring innovation and depth in their academic pursuits. www.dshs-koeln.de/studydocuments_en employers search specifically for sport psychologists with a research background, as ensuring effective dia- gnostics and interventions (including quality manage- ment and evaluation) is an essential field. As such, the Psychology in Sport and Exercise master will lay the foundation for independent planning, implementation and evaluation of sport psychology-oriented diagno- stics and interventions. The M.Sc. Psychology in Sport and Exercise degree allows for consecutive postgradua- te studies earning a doctor‘s degree: www.dshs-koeln.de/english/studying-structure/ full-time-studies/phd-programme http://www.dshs-koeln.de/master-pse http://www.dshs-koeln.de/master-pse http://www.dshs-koeln.de/master-pse http://www.dshs-koeln.de/studydocuments_en http://www.dshs-koeln.de/english/studying-structure/

  • masterflyer_mkf_web.pdf
    Weitere Informationen: www.dshs-koeln.de/master Bewerbung • Bewerbung nur zum Wintersemester möglich • Online-Bewerbung • elektronischer Zulassungsantrag wird um weitere Unterlagen (PDF-Upload) ergänzt • Bewerbungsfrist*: • Nicht-EU: 31. Mai • D & EU: 15. Juli * Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen unter: www.dshs-koeln.de/master-mkf » Bewerbung Contacts Deutsche Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Cologne - Germany Studienberatung studienberatung@dshs-koeln.de www.dshs-koeln.de/studienberatung Studiengangsleitung Dr. T. Bruns Studiengangskoordination Dr. M. Ludwig Die Deutsche Sporthochschule Köln vereint qualifizierte Lehre, internationale Forschung und Spitzensport auf höchstem Niveau. Sie ist Deutschlands einzige Universität, die sich ausschließlich dem Themenfeld Sport und Bewegung widmet. An 19 wissenschaftlichen Instituten und neun interdisziplinären Zentren wird geforscht und gelehrt – von erziehungs-, geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern bis hin zu medizinisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen. 02 /2 02 5 | Ä nd er un ge n vo rb eh al te n | G ra fik en : f re ep ik .c om | De si gn : T an ja G ör re s Master-Studiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln Die Deutsche Sporthochschule Köln bietet acht konsekutive Master-Studiengänge an, die der wissen- schaftlichen Vertiefung oder Ergänzung dienen. Die Studiengänge schließen jeweils mit dem international anerkannten Grad Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.) ab. Sie weisen eine Regelstudienzeit von vier Semestern auf und haben einen Umfang von 120 Credit Points. Alle Master-Studiengänge sind als Vollzeit-Präsenzstu- dium akkreditiert und zulassungsbeschränkt. Zurzeit stehen 30 Studienplätze pro Master-Studiengang zur Verfügung. Die Zulassung erfolgt jährlich, jeweils zum Wintersemester. www.dshs-koeln.de/master Kosten Den aktuellen Semesterbeitrag findet ihr hier: www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung M.A. International Sport Development and Politics M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement M.Sc. Sport Management M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport M.Sc. Psychology in Sport and Exercise M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung Master-Studiengang M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung http://www.dshs-koeln.de/master-mkf http://www.dshs-koeln.de/master mailto:studienberatung@dshs-koeln.de http://www.dshs-koeln.de/studienberatung http://www.dshs-koeln.de/master http://www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag Die Medialisierung der Gesellschaft ist ein zentraler Trend unserer Zeit, der auch für den Sport von großer Bedeutung ist. Damit steigt zum einen das Interesse an der Kommunikation im Sportbereich, zum an- deren erfordert der sportbezogene Arbeits- markt durch die zunehmende Komplexität der kommunikativen Zusammenhänge fundierte Kenntnisse hinsichtlich der Analyse und Bewertung. www.dshs-koeln.de/master-mkf Master-Studiengang M.A. SPORT, MEDIEN- UND KOMMUNIKATIONSFORSCHUNG Zielgruppe Der Studiengang M.A. Sport, Me- dien- und Kommunikationsforschung r ichtet sich an Personen, die In- teresse an einer vertieften, wis- senschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Bereich der Sportkommunikation haben. Kommuni- kations- und Teamfähigkeit werden von den Studie- renden genauso erwartet wie Interesse am Umgang mit der Sprache, Zahlen und statistischen Methoden. www.dshs-koeln.de/master-mkf » Ziele und Zielgruppe Qualifikationsziele Die Studierenden des M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung erlangen grundle- gende Kompetenzen in der Kommunikations- wissenschaft. Darüber hinaus werden sie in die Lage versetzt, systematische und empi- risch fundierte Lösungen für die Kommunikationspraxis zu erarbeiten. Der M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung ist damit einer der nur wenigen Studiengänge, der eine spezifische thematische Ausrichtung des Sports mit Inhalten und Methoden der Kommunikationswis- senschaft verbindet. Ziel ist es, die Absolvent*innen sowohl für den akademisch-wissenschaftlichen als auch für den wirtschaftsbezogenen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Studienaufbau & -inhalte Der M.A. Sport, Medien- und Kommunika- tionsforschung vermittelt ein breites und detailliertes Fachwissen im Bereich der sportbezogenen Kommunikationsforschung. Berufsperspektive Die Absolvent*innen des M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung sind aufgrund der erworbenen kommuni- kationswissenschaftlichen, aber auch publizistischen und medienökonomischen Kenntnisse für die höhere Managementebene verschiedener Berufsfelder quali- fiziert. Zu den potenziellen Arbeitgebern zählen Kommuni- kationsagenturen (Werbung, PR, Media); Medien- und Marktforschungsunternehmen; Rundfunkanstalten und Verlage sowie PR-Abteilungen von Unternehmen, Sportvereinen und -verbänden. Darüber hinaus berech- tigt der Abschluss des Studiums grundsätzlich zur Auf- nahme eines Promotionsstudiums. www.dshs-koeln.de/master-mkf » Berufsfelder Zudem werden gesellschaftswissenschaftliche, öko- nomische und psychologische Inhalte mit Bezug zu Medien als Ergänzung vermittelt. Das Studium glie- dert sich in elf Module einschließlich eines mindestens sechswöchigen Praktikums sowie der Master-Thesis. Als primäre Lehrmethoden kommen forschungsorientier- te, konzeptionelle Projektarbeiten in Einzel- und in Gruppenform, Fallstudien sowie praktische und mediengestützte Übungen zum Einsatz. Kooperationen mit kommunikationswissenschaftlichen Instituten im Ausland gewährleisten eine internatio- nale Ausrichtung. Details zum Studienaufbau und den -inhalten können dem Studienplan und Modulhandbuch entnommen werden: www.dshs-koeln.de/studienunterlagen Grundsätzlich gilt für diesen Master-Studiengang: • Erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaft- lichen Studiums (180 Credit Points) an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiger berufsqualifizierender Abschluss an einer ausländischen Hochschule • Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studien- abschluss (mindestens Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS) • Nachweis der erforderlichen Sprach- kenntnisse in Deutsch für Bewerber*innen aus nicht deutsch- sprachigen Ländern • Die Sporteignungsprüfung stellt keine Zugangsvoraussetzung dar. www.dshs-koeln.de/master-mkf » Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen http://www.dshs-koeln.de/master-mkf http://www.dshs-koeln.de/master-mkf http://www.dshs-koeln.de/studienunterlagen http://www.dshs-koeln.de/master-mkf http://www.dshs-koeln.de/master-mkf

  • masterflyer_ltc_web.pdf
    Weitere Informationen: www.dshs-koeln.de/master Bewerbung • Bewerbung nur zum Wintersemester möglich • Online-Bewerbung • elektronischer Zulassungsantrag wird um weitere Unterlagen (PDF-Upload) ergänzt • Bewerbungsfrist*: • Nicht-EU: 31. Mai • D & EU: 15. Juli * Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen unter: www.dshs-koeln.de/master-ltc » Bewerbung Contacts Deutsche Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Cologne - Germany Studienberatung studienberatung@dshs-koeln.de www.dshs-koeln.de/studienberatung Studiengangsleitung Univ.-Prof. Dr. P. Wahl Studiengangskoordination Dr. Y. Wahl Die Deutsche Sporthochschule Köln vereint qualifizierte Lehre, internationale Forschung und Spitzensport auf höchstem Niveau. Sie ist Deutschlands einzige Universität, die sich ausschließlich dem Themenfeld Sport und Bewegung widmet. An 19 wissenschaftlichen Instituten und neun interdisziplinären Zentren wird geforscht und gelehrt – von erziehungs-, geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern bis hin zu medizinisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen. 02 /2 02 5 | Ä nd er un ge n vo rb eh al te n | G ra fik en : f re ep ik .c om | De si gn : T an ja G ör re s | T it el bi ld m it K in de rn : p ex el s. co m Kosten Den aktuellen Semesterbeitrag findet ihr hier: www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag Master-Studiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln Die Deutsche Sporthochschule Köln bietet acht konsekutive Master-Studiengänge an, die der wissen- schaftlichen Vertiefung oder Ergänzung dienen. Die Studiengänge schließen jeweils mit dem international anerkannten Grad Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.) ab. Sie weisen eine Regelstudienzeit von vier Semestern auf und haben einen Umfang von 120 Credit Points. Alle Master-Studiengänge sind als Vollzeit-Präsenzstu- dium akkreditiert und zulassungsbeschränkt. Zurzeit stehen 30 Studienplätze pro Master-Studiengang zur Verfügung. Die Zulassung erfolgt jährlich, jeweils zum Wintersemester. www.dshs-koeln.de/master M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung M.A. International Sport Development and Politics M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement M.Sc. Sport Management M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport M.Sc. Psychology in Sport and Exercise M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung Master-Studiengang M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport http://www.dshs-koeln.de/master-ltc http://www.dshs-koeln.de/master mailto:studienberatung@dshs-koeln.de http://www.dshs-koeln.de/studienberatung http://www.dshs-koeln.de/master http://www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag Leistungs- und Spitzensport nehmen gesell- schaftlich sowohl national als auch interna- tional einen immer höheren Stellenwert ein. Dies begründet eine wissenschaftliche Aus- einandersetzung mit Themen der körperli- chen Belastung sowie der Diagnostik und Steuerung von Anpassungsprozessen. www.dshs-koeln.de/master-ltc Master-Studiengang M.SC. LEISTUNG, TRAINING UND COACHING IM SPITZENSPORT Zielgruppe Der Master-Studiengang M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport richtet sich an Personen, die eine ausge- prägte Affinität zum Leistungssport und zur Wissenschaft aufweisen. Besonderes Interesse an (natur-)wissenschaftlichen Fragestellungen und sowohl Spaß an wissenschaftlicher Arbeit im Labor als auch an praktischer Trainingsarbeit sollte vorhanden sein. www.dshs-koeln.de/master-ltc » Ziele und Zielgruppe Qualifikationsziele Die Absolvent*innen erlangen umfassende sportwissenschaftliche wie interdisziplinä- re Kompetenzen in den Bereichen Leistung, Training und Coaching mit Fokus auf den Spitzensport. Sie verstehen biologische Systeme und ihre Anpas- sungsprozesse und setzen diese in den Kontext des sportlichen Trainings. Sie erheben und analysieren mit Hilfe geeigneter diagnostischer Verfahren trai- ningsrelevante Daten und treffen interdisziplinär aus- gerichtete Entscheidungen und Prognosen für den Trainingsprozess. Sie übertragen ihre Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen auf „reale“ praxisnahe oder akademische Problemstellungen. Studienaufbau & -inhalte Das zentrale Ziel des Master-Studiengangs M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport ist die Vertiefung und Erwei- terung von Kompetenzen in Konzeption, Realisation und Evaluation von wissenschaftlichen und praxisori- entierten Angeboten und Konzepten zum Aufbau und Erhalt der psycho-physischen Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Menschen. Berufsperspektive Nach erfolgreichem Abschluss des Master- Studiengang M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport steht den Studie- renden als Expert*innen im Kompetenzbereich mensch- licher Leistungsfähigkeit eine Vielzahl von Berufsfel- dern offen: Verantwortungsvolle Positionen in Vereinen und Verbänden im (inter-)nationalen Leistungs- und Spitzensport; in der Forschung und Lehre an Univer- sitäten und Forschungseinrichtungen; in der Wissen- schaftskoordination in Bundes- und Landesverbänden; als selbstständige Trainer*innen/ Athletik-Trainer*in- nen oder Leistungsdiagnostiker*innen. www.dshs-koeln.de/master-ltc » Berufsfelder Der Studiengang M.Sc. Leistung Training und Coa- ching im Spitzensport kombiniert vertieftes Wissen in Disziplinen der Sportwissenschaften, Biologie, Medizin, Ernährungswissenschaften und Lebenswis- senschaften. Ein interdisziplinärer Zugang aus trai- ningswissenschaftlicher, leistungsphysiologischer, biomechanischer, psychologischer, pädagogischer, ernährungswissenschaftlicher Sicht wird in Studi- um und Lehre umgesetzt und verfolgt. Dabei spielt neben der theoretischen Vermittlung auch die praktische Anwendung von Methoden zur Diagnostik und Steuerung eine zentrale Rolle. Es werden Fähigkeiten und Fachwissen in transla- tionalen forschungs- und praxisnahen Projekten angewendet sowie die projekt- und forschungsorien- tierte Zusammenarbeit fokussiert. Der Studiengang verfolgt dabei einen modernen, evidenzbasierten und forschungs-, als auch praxisorientierten Lehransatz. Studierende erlangen Fähigkeiten und das Know-how zur individuellen beruflichen Profilbildung. Der Studi- engang verfolgt eine stringente und stete Verbindung von wissenschaftlichen und anwendungsbezogenen Kompetenzen. www.dshs-koeln.de/master-ltc » Studienaufbau und -inhalte Grundsätzlich gilt für diesen Master-Studiengang: • Erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaft- lichen Studiums (180 Credit Points; wovon 90 Credit Points naturwissenschaftlich oder sportwissenschaftlich ausgerichtet sind) an einer deutschen Hochschule oder gleich- wertiger berufsqualifizierender Abschluss an einer ausländischen Hochschule • Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studien- abschluss (mindestens Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS) • Nachweis der erforderlichen Sprach- kenntnisse in Deutsch für Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern • Die Sporteignungsprüfung stellt keine Zugangsvoraussetzung dar. www.dshs-koeln.de/master-ltc » Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen http://www.dshs-koeln.de/master-ltc http://www.dshs-koeln.de/master-ltc http://www.dshs-koeln.de/master-ltc http://www.dshs-koeln.de/master-ltc http://www.dshs-koeln.de/master-ltc

  • masterflyer_dev_web.pdf
    Further information: www.dshs-koeln.de/ master Application • only for the winter semester • online application • electronic application for admission is complemented with additional documents (PDF upload) • application deadlines*: • for non-EU citizens: 31st May • for GER & EU citizens: 15th July * Subject to change. For further information please see: www.dshs-koeln.de/master-dev » Application Contacts Deutsche Sporthochschule Köln German Sport University Cologne Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Cologne - Germany Student Advisory Service studienberatung@dshs-koeln.de www.dshs-koeln.de/studienberatung Application masterbewerbung@dshs-koeln.de Programme Director Univ.-Prof. Dr. Jürgen Mittag Univ.-Prof. Dr. Stephan Wassong (Vice Program Director) Programme Coordinator Maximilian Seltmann master-dev@dshs-koeln.de www.facebook.com/iesfdev German Sport University Cologne The German Sport University Cologne combines qualified teaching and international research of the highest level. It is the only university in Germany that is dedicated exclusively to the world of sport and exercise science. All aspects of this exciting field are studied in detail at 19 institutes, four affiliate institutes and nine academic centers. 02 /2 02 5 | Ä nd er un ge n vo rb eh al te n | G ra fik en : f re ep ik .c om | De si gn : T an ja G ör re s | T it el bi ld m it K in de rn : p ex el s. co m Costs You can find the current semester fee at www.dshs-koeln.de/semesterbeitrag The Master‘s Programmes at the German Sport University Cologne The German Sport University Cologne offers eight con- secutive Master‘s programmes, which complement and deepen scientific knowledge. On completion, the stu- dents are awarded either the internationally recogni- zed title of Master of Arts (M.A.) or Master of Science (M.Sc.). Each programme has a regular duration of four semesters in which 120 credit points must be obtained. The programmes are accredited as full-time, on-site degrees and have a limited number of participants. At present 30 places are available per degree course. The intake is once per year in the winter semester. www.dshs-koeln.de/master M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung M.A. International Sport Development and Politics M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement M.Sc. Sport Management M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport M.Sc. Psychology in Sport and Exercise M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung Master‘s Degree Programme M.A. International Sport Development and Politics The M.A. International Sport Development and Politics combines sport sciences with social sciences and humanities as well as econo- mics and management. The programme aims at a comprehensive understanding of structures, actors and conflicts in sport and physical activity. It contributes in particular to an international focus on sport including transnational and com- parative dimensions. The programme is highly research oriented and fosters problem-solving abilities as well as methods for un- derstanding and analysing sport. www.dshs-koeln.de/master-dev Master‘s Degree Programme M.A. INTERNATIONAL SPORT DEVELOPMENT AND POLITICS Target Group The M.A. International Sport Development and Politics targets graduates with a background in sport studies or a related degree in politics, sociology or econo- my. Having practical experience with and in sport is an asset. Considering the interdisciplinary nature of the master programme, it is in principle open to applicants from other disciplines. You can use the MasterCheck to see whether the degree matches your expectations; please see the following link: www.dshs-koeln.de/master-dev » Objectives and target group Qualification Targets The study programme addresses a set of five key competencies: • advanced research skills • independent knowledge acquisition and critical thinking • professionalism and vocational orientation • internationalisation and intercultural learning • diversity competence. Study Programme Divided into 13 modules, the curriculum features basic, advanced and specialized courses that enable a progressive learning process. Courses are taught by the staff of the Institute of European Sport Development and Leisure Studies, the Institute of Sport History and other Departments at the GSU. Career Perspectives Graduates of the M.A. International Sport Development and Politics are well-equip- ped for leading positions in all kinds of national and international sport clubs and organisa- tions, governments and administrations, NGOs, social agencies and commercial enterprises. Graduates are also qualified for further academic research pursuing a doctoral degree. 1st Semester: Fundamentals and Disciplinary Approa- ches of Sport Development Development, Measurement and Evaluation, National and European Perspectives on Sport Politics and Systems, The Governance of the Olympic Movement 2nd Semester: Sport Sociology, Sport Law, Sport Busi- ness, Sport Economics, Research Project, Field Trip to Brussels 3rd Semester: Sport and Development Cooperation, Developing the Social Dimension of Sport, Assessing Sport Politics in Transnational and International Set- tings, Facing Specific Challenges of Sport, Exploring Professional and Academic Practice 4th Semester: Master Thesis. www.dshs-koeln.de/studydocuments_en Admission Requirements The following requirements apply to the M.A. International Sport Development and Politics: • completion of an undergraduate degree in a related field of study (> 180 credit points accor- ding to ECTS) • proof of ability (above-average final grade of either 2.5 or higher in the German system or B according to ECTS) • certified English language proficiency (see requirements for TOEFL and IELTS scores or CAE-level) • passing the physical aptitude test is not an ad- mission requirement. www.dshs-koeln.de/master-dev » Admission requirements

  • master_musterstundenplan_MA_Tanz.pdf
    BEISPIEL EINER PRÄSENZWOCHE M.A. Tanz Freitag Samstag Sonntag 15:00 – 20:00 Selbst- und Projektma- nagement 13:15 – 15:45 Stückanalyse 09:00 – 12:00 Der öffentliche Raum: performative Aktionen – ortsspezifischer Umgang mit Körper, Objekt und 14:00 – 17:00 Workshop in der Tanz Faktur 09:00 – 12:15 Bewegungen beschreiben 17:30 – 18:30 Yoga in der Tanz Faktur

  • master_musterstundenplan_260807_SPT_neu.pdf
    BEISPIEL EINER PRÄSENZPHASE M.Sc. Sportphysiotherapie Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 09:00 – 10.30 Einführung in die Leistungsdiagnostik 10:45 – 12.15 Spiroergometrie (Theorie) 09:00 – 13.00 Hypothetisch-de- duktives Reasoning anhand eines Fall- beispiels der unteren Extremität 14:00 – 15.30 Clinical Research - How to read a scien- tific paper in sports physiotherapy 09:00 – 10.30 Laktatbasierte Diag- nostik (Theorie) 10:45 – 13.15 Laktatabnahme und Calipometrie (Praxis) 09:00 – 12.15 Clinical research un- tere Extremität - Präsentation/Vorträ- ge der Studierenden 15:45 – 18.00 Schnelligkeitsdiag- nostik 09.00 – 13.00 Nachbesprechung; konditional und nar- ratives Reasoning 13:00 – 13.45 Sprechstunde Studi- engangsleiter 09:00 – 13.00 Clinical Reasoning untere Extremität inkl. LWS und Screening 13:45 – 16.15 Unterschiedliche Ar- ten des Clinical Rea- soning in der Sport- physiotherapie 09:00 – 11.30 Theorie Mittelwert- vergleiche 11:45 – 14.45 einfache Verfahren der Kraftdiagnoistik (Theorie und Praxis) 15:45 – 17.15 Theorie Häufigkeiten (Chi Quadrat Test und 4 Felder Tests) 13:45 – 17.00 Basis MRT, Diagnostik Knie/ Schulter 16:30 – 18.00 Forschungs- methoden 13:00 – 15.30 Spiroergometrie (Praxis u. Auswertung) 15:45 – 17.15 Finanzierung – Chancen und Risiken 15:45 – 18.00 Einführung Funktionelles Krafttraining 14:00 – 15.30 Grundlangen der Statistik 13:00 – 15.30 Qualitative Forschungsmetho- den in der Physiotherapie

  • master-zulassungsordnung_2026.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 09/ 2026 Köln, den 11.05.2026 INHALT ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 1 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom28. 04 2026 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung vom 16. September 2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.12.2020 (GV. NRW S. 1110, in Kraft getreten am 08. Dezember 2020 hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge erlassen: § 1 Geltungsbereich Die Zulassungsordnung regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Master-Studiengänge „“ (M.Sc.), „Sporttourismus und Destinationsmanagement“ (M.Sc.), „Human Technology in Sports and Medicine“ (M.Sc.), „Leistung, Training und Coaching im Spitzensport“ (M.Sc.), „Sport Management“ (M.Sc.), „Sport, Medien und Kommunikationsforschung“ (M.A.) sowie „Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung“ (M.Sc.), „Psychology in Sport and Exercise“ (M.Sc.) sowie „International Sport Development and Politics“ (M.A.) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufnahmetermin und Studienplätze Die Zulassung zu den Master-Studiengängen erfolgt jeweils zum Wintersemester. Ein Master- Studiengang kann auf eine bestimmte Zahl von Studienplätzen begrenzt werden. Eine direkte Zulassung zu einem höheren Fachsemester aufgrund erbrachter anderweitiger Leistungen ist nichtmöglich. § 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zu einem Master-Studiengang kann zugelassen werden, wer: a) entweder an einer deutschen Hochschule ein mindestens sechssemestriges einschlägiges wissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert hat, wobei die Einschlägigkeit anhand der in der Anlage A hinterlegten fachspezifischen Bestimmungen konkretisiert sind, oder an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat und b) sowohl die entsprechende fachliche Eignung (Abs. 3), als auch die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch (Abs. 4) nachweist sowie über die gemäß Absatz 2 für den jeweiligen Studiengang erforderlichen englischen Sprachkenntnisse verfügt und c) nicht bereits ein Masterstudium in einem sportwissenschaftlichen Studiengang bzw. eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem dem Master-Studiengang Sportwissenschaft verwandten oder gleichartig strukturierten Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmen- gesetzes endgültig nicht bestanden hat. Dies gilt insbesondere für die Studiengänge im Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 2 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Fach Sport und Sportwissenschaft an der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Abschluss Diplom sowie den Abschlüssen Erste Staatsprüfung und Master of Education im Rahmen der Lehramtsausbildung. Außerdem kann nur zugelassen werden, wer sich nicht an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren im selben Studiengang befindet. (2) Enthält ein Master-Studiengang englischsprachige Lehr- oder Studienanteile, müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 6 Jahre englischen Sprachunterricht an Gymnasien oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit geringeren englischen Spracherfahrungen müssen die notwendige Sprachkompetenz auf andere Weise nachweisen. Bestehen Zweifel an den erforderlichen Englischkenntnissen, kann eine entsprechende Sprachprüfung in schriftlicher und/oder mündlicher Form durchgeführt werden. Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „International Sport Development and Politics“ und „Psychology in Sport and Exercise“ sind zusätzlich besondere Englischkenntnisse der Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erforderlichen Testnachweis nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, muss der Testnachweis für besondere Englischkenntnisse bis zum 31. Mai. desselben Jahres eingereicht werden. Englische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sowie Absolventinnen und Absolventen komplett englischsprachiger Bachelorstudiengänge, die an einer Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch ist, müssen diesen Nachweis zur Zulassung in die M.Sc. „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nicht erbringen. (3) Die Zulassung zum Studium setzt den Nachweis der fachlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Studium voraus. Die fachliche Eignung dient der Überprüfung, ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage sein wird, die erworbenen Grundlagenkenntnisse um anspruchsvolle wissenschaftliche und praxisrelevante Spezialkenntnisse zu ergänzen. Die fachliche Eignung erfordert einen überdurchschnittlichen Studienabschluss. Ein überdurchschnittlicher Studienabschluss kann nachgewiesen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber das Studium nach ECTS mindestens mit der Note „Grade B“ oder nach dem deutschen Notensystem mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen hat. (4) Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) ist für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern zwingend notwendig. Der Test darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein. Eine solche Sprachprüfung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Deutsch als Muttersprache geführt wird. Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist für die Zulassung zu den M.Sc. „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nichterforderlich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 3 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 4 Zulassungsantrag, Bewerbungsfrist, notwendige Unterlagen (1) Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme zu einem Master-Studiengang ist der 15. Juli. Abweichend hierzu ist Einsendeschluss für Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, der 31. Mai. Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende dieser Frist eingegangen sein. Anträge, welche nach dem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigtwerden. (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen: a. Zeugnis über einen Studienabschluss gemäß § 3 Abs. 1 a; b. Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern gemäß § 3 Abs. 4 und (für den Fall eines Auswahlverfahrens nach § 6 Abs.1); c. Lebenslauf (für die Master-Studiengänge „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ in englischer Sprache zu verfassen); d. Nachweis wissenschaftlich erbrachter Leistungen (z.B. Mitarbeit an Forschungs- projekten, Publikationen,etc.); e. Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Auslandsaufenthalte u.ä.); f. Nachweis über sportpraktische Erfahrungen (z.B. Trainerscheine); g. Schriftliche Darlegung des Interesses an den Studienschwerpunkten des jeweiligen Master- Studienganges und der Beweggründe zur Aufnahme des Studiums, sowie Darstellung der mittelfristigen Berufsziele (persönliches Motivationsschreiben). Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ ist die Darlegung in englischer Sprache zu verfassen. Die unter a. und b. genannten Zeugnisse und Nachweise sind zur Einschreibung in Form beglaubigter Kopien einzureichen. h. Nachweis zusätzlicher besonderer Englischkenntnisse (Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1) für die Master-Studiengänge Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ gemäß § 3 Abs. 2. (3) Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums in Form des Abschlusszeugnisses nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Anstelle des Abschlusszeugnisses kann auch ein vorläufiges Zeugnis oder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes eingereicht werden, in der der erfolgreiche Abschluss und die erreichte Abschlussnote des Studiums bescheinigt wird. Diese Nachreichfrist gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 4 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 5 Zulassungsausschuss (1) Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem Zulassungsausschuss. (2) Der Zulassungsausschuss wird vom Rektorat bestellt. Den Vorsitz führt die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des jeweiligen Master-Studienganges, welche oder welcher vom Rektorat bestellt wird. Im Verhinderungsfall übernimmt eines der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern den Vorsitz. Dem Zulassungsausschuss gehören zwingend die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des Studienganges sowie zwei weitere Mitglieder aus der Gruppe der Lehrenden im Studiengang an. Die weiteren Mitglieder können der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern oder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. (3) Der Zulassungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende, anwesend sind. Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. § 6 Zulassungsverfahren (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Anforderungen gemäß § 3 erfüllen, die Anzahl der angebotenen Studienplätze übersteigen, wird eine Rangfolge der Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet, bei der die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses, die studiengangbezogene Praxiserfahrung und die persönliche Eignung einbezogen werden. (2) Die Bildung der Rangfolge erfolgt durch ein Punktesystem, bei dem maximal 40 Punkte erreichbar sind. Hiervon entfallen auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses maximal 22 Punkte, auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung maximal 12 Punkte und auf die persönliche Eignung maximal 6 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. (3) Die Entscheidung über die Vergabe der Punkte trifft der Zulassungsausschuss (§ 5). Hierbei bewertet er die Bewerberinnen und Bewerber in jeder der drei Kategorien nach dem in Abs. 4 – 6 im Einzelnen aufgeführten Punktesystem. Über die Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber wird ein Protokoll erstellt. (4) Die auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses entfallenden Punkte werden durch den Zulassungsausschuss wie folgt vergeben: Note Punkte 1,0 22 1,1 21 1,2 20 1,3 19 1,4 18 1,5 17 1,6 16 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 5 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 1,7 15 1,8 14 1,9 13 2,0 12 2,1 11 2,2 10 2,3 9 2,4 8 2,5 7 (5) Die auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen: 1. Jeweils höchstens drei Punkte können vergeben werden a) für das Studienfach des abgeschlossenen Hochschulstudiums, in Abhängigkeit von der hierdurch für den angestrebten Masterstudiengang erworbenen Qualifizierung b) und für absolvierte Praktika sowie erworbene Berufserfahrung. 2. Mit jeweils maximal 2 Punkten können die Bewerber bewertet werden, a) für erworbene Forschungserfahrung und wissenschaftliche Vorarbeiten, b) für einen bestehenden beruflichen oder privaten Sportbezug und Trainertätigkeiten c) sowie für Internationalität. (6) Die auf die persönliche Eignung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen. Jeweils höchstens 2 Punkte können vergeben werden, 1. für die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihr oder sein Auftreten, 2. für das Studien- und Berufsziel sowie 3. für die Zielstrebigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihre oder seine Motivation. (7) Die persönliche Eignung, die ein besonderes Interesse an einzelnen Studienschwerpunkten des jeweiligen Master-Studiengangs und eine dementsprechend hohe Motivation und besonderes Engagement erfordert, weist die Bewerberin oder der Bewerber durch ein persönliches Motivationsschreiben und durch den persönlichen und beruflichen Werdegang nach. § 7 Auswahl und Zulassung weiterer Bewerbungen (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 erfüllen, die Kapazität der Studienplätze unterschreitet, können auch Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 3 nicht erfüllen, zugelassen werden. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Bewerberinnen und Bewerbern Auswahlgespräche nach Abs. 2 durchgeführt - sofern deren Endnote des Studienabschlusses nicht schlechter als 3,0 bzw. „Grade C“ ist. Die Auswahlgespräche sollen in der Regel eine Dauer von 20 Minuten nicht übersteigen. Die Zulassung erfolgt sodann anhand der nach Abs. 3 ermittelten Gesamtpunktzahl im Rahmen der Restkapazität der Plätze. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 6 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 (2) Das Gremium zur Durchführung der Auswahlgespräche wird von dem Zulassungs-ausschuss (§ 5) festgelegt. Für die Entscheidungsfindung werden insbesondere die folgenden Kriterien herangezogen und bewertet: 1. einschlägige Qualifikation durch den vorangegangenen Hochschulabschluss, 2. Studien- und Berufsziele, 3. studiengangbezogene Praxiserfahrung, welche einen Bezug zu dem jeweiligen Master- Studiengang aufweist, 4. Dauer und Inhalt der gesammelten Berufspraxis, 5. Auftreten und Persönlichkeit. (3) Nach dem Gespräch werden von dem Gremium, ohne Anwesenheit der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers, für die Kriterien des Abs. 2 Nr. 1 - 5 nach erfolgter Abstimmung jeweils Punkte von 1 bis 5 verteilt. Können sich die Mitglieder des Gremiums hinsichtlich einzelner Kriterien nicht auf eine einheitliche Punktevergabe einigen, wird das arithmetische Mittel gebildet. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich nach der Addition der einzelnen Punkte und kann maximal 25 Punkte betragen. Über jedes Auswahlgespräch und die Punktevergabe ist ein Protokoll zu führen. (4) Die Zulassung erfolgt nach Durchführung der Auswahlgespräche anhand der erreichten Gesamtpunktzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Der Zulassungsausschuss (§ 5) erstellt hierzu eine entsprechende Rangliste. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren über die Position in der Rangliste. § 8 Zulassungsbescheid und Studienplatzannahme (1) Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 6 zuzulassen sind, erhalten einen Zulassungsbescheid der Deutschen Sporthochschule Köln. Im Zulassungsbescheid ist der Termin anzugeben, bis zu dem die Bewerberin oder der Bewerber verbindlich die Annahme des Studienplatzes zu erklären hat. Wird diese Frist versäumt (Ausschlussfrist), wird der Zulassungsbescheid unwirksam. (2) Erklären nicht alle der nach Absatz 1 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der gesetzten Frist die Annahme des Studienplatzes, so werden in entsprechender Anzahl Bewerberinnen und Bewerber, die zunächst keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Rangplätze zugelassen (Nachrückverfahren). Absatz 1 gilt sinngemäß. Gegebenenfalls werden weitere Nachrückverfahren durchgeführt. (3) Sobald alle Studienplätze besetzt sind bzw. sobald alle Bewerberinnen und Bewerber der Zulassungsliste zugelassen wurden, spätestens jedoch zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, ist das Zulassungsverfahren beendet. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Studienplätze durch Nichtannahme des Studienplatzes zur Verfügung stehen, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens unter den Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, welche die Zulassungskriterien erfüllen, im Vorfeld aber nicht auf die Zulassungsliste gelangt sind. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Ist eine Entscheidung nach § 7 Abs. 4 vorausgegangen, so ist ihnen auf Antrag der erreichte Rangplatz sowie der letzte zugelassene Rangplatz in dem Ablehnungsbescheid anzugeben. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 7 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 9 Inkrafttreten, Veröffentlichung, Rügeausschluss (1) Diese Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs-oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 28.04.2026 Köln, den 11.05.2026 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 8 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: Anlage A Allgemein können fachlich verwandte Bachelor-Studiengänge (z.B. der Kultur, Sozial- oder Naturwissenschaften) die Zulassung zu einem Masterstudiengang mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) an der Deutschen Sporthochschule Köln ermöglichen. Hierbei können gemäß § 49 Abs. 7 durch fachspezifische Bestimmungen weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium im jeweiligen Fach festgelegt werden. Insbesondere können fachspezifischen Bestimmungen Festlegungen hinsichtlich der für die Zulassung notwendigen Verteilung der einschlägigen Leistungspunkte auf bestimmte Studieninhalte treffen und konkretisieren. Fachspezifische Bestimmungen: I. Sport Management (M.Sc.) II. Sporttourismus und Destinationsmanagement (M.Sc.) III. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung (M.Sc.) IV. Sport, Medien und Kommunikationsforschung (M.A.) V. Human Technology in Sports and Medicine (M.Sc.) VI. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport (M.Sc.) VII. Psychology in Sport and Exercise (M.Sc.) VIII. International Sport Development and Politics (M.A.) I. M.Sc. Sport Management 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder wirtschafts-/betriebs-/volkswissenschaftlicher oder kommunikationswissenschaftlicher (dann mit Schwerpunkt Marketing) oder rechtswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: Bachelorstudium mit überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) entweder sportwissenschaftlicher, tourismuswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, geographischer, wirtschaftswissenschaftlicher oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 2. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 9 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Fachliche Einschlägigkeit Das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen: (a) fachlicher Schwerpunkt im Bereich der Sport-, Gesundheits- oder Rehabilitationswissenschaft (b) mindestens 90 ECTS im Fach Sportwissenschaft, wovon 870h oder 29 ECTS-Punkte die folgenden Bereiche nach dem 2. Präventionsprinzip (nach dem GKV-Leitfaden1, Fassung vom 17. Dezember 2025, Tabelle 2) abdecken müssen: Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Trainings- und Bewegungswissenschaften 150 h oder 5 ECTS-Punkte Medizin 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pathologie, Pathophysiologie 120 h oder 4 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz* Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt frei wählbar aus den o.g. Inhalten 120h oder 4 ECTS-Punkte GESAMT 870 h oder 29 ECTS-Punkte ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. *Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar. IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Mindestens 15 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Sportwissenschaften oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften. 3. Mindestens 5 Leistungspunkte im Bereich der sozialwissenschaftlichen Methodologie (bestehend aus zentralen Inhalten des methodischen und sozialwissenschaftlich-empirischen Arbeitens). V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 1 GKV-Spitzenverband (2025). Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V in der Fassung vom 17. Dezember 2025. Berlin. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/20251218_Leitfaden_Pravention_2025_barrierefrei.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 10 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, mathematischer, sportwissenschaftlicher, gesundheitswissenschaftlicher, medizinischer, medizintechnischer oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelor müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich ausgerichtet sein. VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, sportwissenschaftlicher, medizinischer, mathematischer, gesundheitswissenschaftlicher (bzw. Physiotherapie), leistungssportlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelors müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich oder sportwissenschaftlich ausgerichtet sein. VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit sportwissenschaftlicher oder psychologischer Ausrichtung. 3. Die Studieninhalte des Bachelorstudiums müssen jeden der folgenden drei Studienanteile mindestens in Höhe von 10 Leistungspunkten abgedeckt haben: a. bio-, sport- oder bewegungswissenschaftliche Grundlagen (z. B. funktionelle Anatomie und Physiologie, Bewegungslehre und Biomechanik, Trainings-wissenschaft, Neurowissenschaft), b. psychologische Grundlagen (z.B. Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Pädagogische Psychologie) und c. Statistik / Methodenlehre. VIII. M.A. International Sport Development and Politics 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit überwiegender (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder sozial-, geistes-, kultur- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. 3. Die Studienschwerpunkte des Bachelorprogramms müssen in methodischer Hinsicht Grundlagen der empirischen Sozialforschung und Hermeneutik (zumindest > 10 CP) und in inhaltlicher Hinsicht historische bzw. aktuelle gesellschaftspolitische oder sportwissenschaftliche Entwicklungen (zumindest > 25 CP) umfassen. § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise VIII. M.A. International Sport Development and Politics

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 09/ 2026 Köln, den 11.05.2026 INHALT ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 1 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom28. 04 2026 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung vom 16. September 2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.12.2020 (GV. NRW S. 1110, in Kraft getreten am 08. Dezember 2020 hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge erlassen: § 1 Geltungsbereich Die Zulassungsordnung regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Master-Studiengänge „“ (M.Sc.), „Sporttourismus und Destinationsmanagement“ (M.Sc.), „Human Technology in Sports and Medicine“ (M.Sc.), „Leistung, Training und Coaching im Spitzensport“ (M.Sc.), „Sport Management“ (M.Sc.), „Sport, Medien und Kommunikationsforschung“ (M.A.) sowie „Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung“ (M.Sc.), „Psychology in Sport and Exercise“ (M.Sc.) sowie „International Sport Development and Politics“ (M.A.) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufnahmetermin und Studienplätze Die Zulassung zu den Master-Studiengängen erfolgt jeweils zum Wintersemester. Ein Master- Studiengang kann auf eine bestimmte Zahl von Studienplätzen begrenzt werden. Eine direkte Zulassung zu einem höheren Fachsemester aufgrund erbrachter anderweitiger Leistungen ist nichtmöglich. § 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zu einem Master-Studiengang kann zugelassen werden, wer: a) entweder an einer deutschen Hochschule ein mindestens sechssemestriges einschlägiges wissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert hat, wobei die Einschlägigkeit anhand der in der Anlage A hinterlegten fachspezifischen Bestimmungen konkretisiert sind, oder an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat und b) sowohl die entsprechende fachliche Eignung (Abs. 3), als auch die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch (Abs. 4) nachweist sowie über die gemäß Absatz 2 für den jeweiligen Studiengang erforderlichen englischen Sprachkenntnisse verfügt und c) nicht bereits ein Masterstudium in einem sportwissenschaftlichen Studiengang bzw. eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem dem Master-Studiengang Sportwissenschaft verwandten oder gleichartig strukturierten Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmen- gesetzes endgültig nicht bestanden hat. Dies gilt insbesondere für die Studiengänge im Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 2 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Fach Sport und Sportwissenschaft an der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Abschluss Diplom sowie den Abschlüssen Erste Staatsprüfung und Master of Education im Rahmen der Lehramtsausbildung. Außerdem kann nur zugelassen werden, wer sich nicht an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren im selben Studiengang befindet. (2) Enthält ein Master-Studiengang englischsprachige Lehr- oder Studienanteile, müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 6 Jahre englischen Sprachunterricht an Gymnasien oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit geringeren englischen Spracherfahrungen müssen die notwendige Sprachkompetenz auf andere Weise nachweisen. Bestehen Zweifel an den erforderlichen Englischkenntnissen, kann eine entsprechende Sprachprüfung in schriftlicher und/oder mündlicher Form durchgeführt werden. Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „International Sport Development and Politics“ und „Psychology in Sport and Exercise“ sind zusätzlich besondere Englischkenntnisse der Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erforderlichen Testnachweis nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, muss der Testnachweis für besondere Englischkenntnisse bis zum 31. Mai. desselben Jahres eingereicht werden. Englische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sowie Absolventinnen und Absolventen komplett englischsprachiger Bachelorstudiengänge, die an einer Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch ist, müssen diesen Nachweis zur Zulassung in die M.Sc. „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nicht erbringen. (3) Die Zulassung zum Studium setzt den Nachweis der fachlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Studium voraus. Die fachliche Eignung dient der Überprüfung, ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage sein wird, die erworbenen Grundlagenkenntnisse um anspruchsvolle wissenschaftliche und praxisrelevante Spezialkenntnisse zu ergänzen. Die fachliche Eignung erfordert einen überdurchschnittlichen Studienabschluss. Ein überdurchschnittlicher Studienabschluss kann nachgewiesen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber das Studium nach ECTS mindestens mit der Note „Grade B“ oder nach dem deutschen Notensystem mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen hat. (4) Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) ist für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern zwingend notwendig. Der Test darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein. Eine solche Sprachprüfung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Deutsch als Muttersprache geführt wird. Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist für die Zulassung zu den M.Sc. „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nichterforderlich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 3 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 4 Zulassungsantrag, Bewerbungsfrist, notwendige Unterlagen (1) Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme zu einem Master-Studiengang ist der 15. Juli. Abweichend hierzu ist Einsendeschluss für Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, der 31. Mai. Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende dieser Frist eingegangen sein. Anträge, welche nach dem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigtwerden. (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen: a. Zeugnis über einen Studienabschluss gemäß § 3 Abs. 1 a; b. Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern gemäß § 3 Abs. 4 und (für den Fall eines Auswahlverfahrens nach § 6 Abs.1); c. Lebenslauf (für die Master-Studiengänge „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ in englischer Sprache zu verfassen); d. Nachweis wissenschaftlich erbrachter Leistungen (z.B. Mitarbeit an Forschungs- projekten, Publikationen,etc.); e. Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Auslandsaufenthalte u.ä.); f. Nachweis über sportpraktische Erfahrungen (z.B. Trainerscheine); g. Schriftliche Darlegung des Interesses an den Studienschwerpunkten des jeweiligen Master- Studienganges und der Beweggründe zur Aufnahme des Studiums, sowie Darstellung der mittelfristigen Berufsziele (persönliches Motivationsschreiben). Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ ist die Darlegung in englischer Sprache zu verfassen. Die unter a. und b. genannten Zeugnisse und Nachweise sind zur Einschreibung in Form beglaubigter Kopien einzureichen. h. Nachweis zusätzlicher besonderer Englischkenntnisse (Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1) für die Master-Studiengänge Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ gemäß § 3 Abs. 2. (3) Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums in Form des Abschlusszeugnisses nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Anstelle des Abschlusszeugnisses kann auch ein vorläufiges Zeugnis oder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes eingereicht werden, in der der erfolgreiche Abschluss und die erreichte Abschlussnote des Studiums bescheinigt wird. Diese Nachreichfrist gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 4 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 5 Zulassungsausschuss (1) Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem Zulassungsausschuss. (2) Der Zulassungsausschuss wird vom Rektorat bestellt. Den Vorsitz führt die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des jeweiligen Master-Studienganges, welche oder welcher vom Rektorat bestellt wird. Im Verhinderungsfall übernimmt eines der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern den Vorsitz. Dem Zulassungsausschuss gehören zwingend die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des Studienganges sowie zwei weitere Mitglieder aus der Gruppe der Lehrenden im Studiengang an. Die weiteren Mitglieder können der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern oder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. (3) Der Zulassungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende, anwesend sind. Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. § 6 Zulassungsverfahren (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Anforderungen gemäß § 3 erfüllen, die Anzahl der angebotenen Studienplätze übersteigen, wird eine Rangfolge der Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet, bei der die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses, die studiengangbezogene Praxiserfahrung und die persönliche Eignung einbezogen werden. (2) Die Bildung der Rangfolge erfolgt durch ein Punktesystem, bei dem maximal 40 Punkte erreichbar sind. Hiervon entfallen auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses maximal 22 Punkte, auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung maximal 12 Punkte und auf die persönliche Eignung maximal 6 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. (3) Die Entscheidung über die Vergabe der Punkte trifft der Zulassungsausschuss (§ 5). Hierbei bewertet er die Bewerberinnen und Bewerber in jeder der drei Kategorien nach dem in Abs. 4 – 6 im Einzelnen aufgeführten Punktesystem. Über die Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber wird ein Protokoll erstellt. (4) Die auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses entfallenden Punkte werden durch den Zulassungsausschuss wie folgt vergeben: Note Punkte 1,0 22 1,1 21 1,2 20 1,3 19 1,4 18 1,5 17 1,6 16 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 5 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 1,7 15 1,8 14 1,9 13 2,0 12 2,1 11 2,2 10 2,3 9 2,4 8 2,5 7 (5) Die auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen: 1. Jeweils höchstens drei Punkte können vergeben werden a) für das Studienfach des abgeschlossenen Hochschulstudiums, in Abhängigkeit von der hierdurch für den angestrebten Masterstudiengang erworbenen Qualifizierung b) und für absolvierte Praktika sowie erworbene Berufserfahrung. 2. Mit jeweils maximal 2 Punkten können die Bewerber bewertet werden, a) für erworbene Forschungserfahrung und wissenschaftliche Vorarbeiten, b) für einen bestehenden beruflichen oder privaten Sportbezug und Trainertätigkeiten c) sowie für Internationalität. (6) Die auf die persönliche Eignung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen. Jeweils höchstens 2 Punkte können vergeben werden, 1. für die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihr oder sein Auftreten, 2. für das Studien- und Berufsziel sowie 3. für die Zielstrebigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihre oder seine Motivation. (7) Die persönliche Eignung, die ein besonderes Interesse an einzelnen Studienschwerpunkten des jeweiligen Master-Studiengangs und eine dementsprechend hohe Motivation und besonderes Engagement erfordert, weist die Bewerberin oder der Bewerber durch ein persönliches Motivationsschreiben und durch den persönlichen und beruflichen Werdegang nach. § 7 Auswahl und Zulassung weiterer Bewerbungen (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 erfüllen, die Kapazität der Studienplätze unterschreitet, können auch Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 3 nicht erfüllen, zugelassen werden. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Bewerberinnen und Bewerbern Auswahlgespräche nach Abs. 2 durchgeführt - sofern deren Endnote des Studienabschlusses nicht schlechter als 3,0 bzw. „Grade C“ ist. Die Auswahlgespräche sollen in der Regel eine Dauer von 20 Minuten nicht übersteigen. Die Zulassung erfolgt sodann anhand der nach Abs. 3 ermittelten Gesamtpunktzahl im Rahmen der Restkapazität der Plätze. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 6 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 (2) Das Gremium zur Durchführung der Auswahlgespräche wird von dem Zulassungs-ausschuss (§ 5) festgelegt. Für die Entscheidungsfindung werden insbesondere die folgenden Kriterien herangezogen und bewertet: 1. einschlägige Qualifikation durch den vorangegangenen Hochschulabschluss, 2. Studien- und Berufsziele, 3. studiengangbezogene Praxiserfahrung, welche einen Bezug zu dem jeweiligen Master- Studiengang aufweist, 4. Dauer und Inhalt der gesammelten Berufspraxis, 5. Auftreten und Persönlichkeit. (3) Nach dem Gespräch werden von dem Gremium, ohne Anwesenheit der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers, für die Kriterien des Abs. 2 Nr. 1 - 5 nach erfolgter Abstimmung jeweils Punkte von 1 bis 5 verteilt. Können sich die Mitglieder des Gremiums hinsichtlich einzelner Kriterien nicht auf eine einheitliche Punktevergabe einigen, wird das arithmetische Mittel gebildet. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich nach der Addition der einzelnen Punkte und kann maximal 25 Punkte betragen. Über jedes Auswahlgespräch und die Punktevergabe ist ein Protokoll zu führen. (4) Die Zulassung erfolgt nach Durchführung der Auswahlgespräche anhand der erreichten Gesamtpunktzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Der Zulassungsausschuss (§ 5) erstellt hierzu eine entsprechende Rangliste. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren über die Position in der Rangliste. § 8 Zulassungsbescheid und Studienplatzannahme (1) Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 6 zuzulassen sind, erhalten einen Zulassungsbescheid der Deutschen Sporthochschule Köln. Im Zulassungsbescheid ist der Termin anzugeben, bis zu dem die Bewerberin oder der Bewerber verbindlich die Annahme des Studienplatzes zu erklären hat. Wird diese Frist versäumt (Ausschlussfrist), wird der Zulassungsbescheid unwirksam. (2) Erklären nicht alle der nach Absatz 1 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der gesetzten Frist die Annahme des Studienplatzes, so werden in entsprechender Anzahl Bewerberinnen und Bewerber, die zunächst keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Rangplätze zugelassen (Nachrückverfahren). Absatz 1 gilt sinngemäß. Gegebenenfalls werden weitere Nachrückverfahren durchgeführt. (3) Sobald alle Studienplätze besetzt sind bzw. sobald alle Bewerberinnen und Bewerber der Zulassungsliste zugelassen wurden, spätestens jedoch zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, ist das Zulassungsverfahren beendet. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Studienplätze durch Nichtannahme des Studienplatzes zur Verfügung stehen, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens unter den Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, welche die Zulassungskriterien erfüllen, im Vorfeld aber nicht auf die Zulassungsliste gelangt sind. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Ist eine Entscheidung nach § 7 Abs. 4 vorausgegangen, so ist ihnen auf Antrag der erreichte Rangplatz sowie der letzte zugelassene Rangplatz in dem Ablehnungsbescheid anzugeben. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 7 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 9 Inkrafttreten, Veröffentlichung, Rügeausschluss (1) Diese Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs-oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 28.04.2026 Köln, den 11.05.2026 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 8 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: Anlage A Allgemein können fachlich verwandte Bachelor-Studiengänge (z.B. der Kultur, Sozial- oder Naturwissenschaften) die Zulassung zu einem Masterstudiengang mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) an der Deutschen Sporthochschule Köln ermöglichen. Hierbei können gemäß § 49 Abs. 7 durch fachspezifische Bestimmungen weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium im jeweiligen Fach festgelegt werden. Insbesondere können fachspezifischen Bestimmungen Festlegungen hinsichtlich der für die Zulassung notwendigen Verteilung der einschlägigen Leistungspunkte auf bestimmte Studieninhalte treffen und konkretisieren. Fachspezifische Bestimmungen: I. Sport Management (M.Sc.) II. Sporttourismus und Destinationsmanagement (M.Sc.) III. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung (M.Sc.) IV. Sport, Medien und Kommunikationsforschung (M.A.) V. Human Technology in Sports and Medicine (M.Sc.) VI. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport (M.Sc.) VII. Psychology in Sport and Exercise (M.Sc.) VIII. International Sport Development and Politics (M.A.) I. M.Sc. Sport Management 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder wirtschafts-/betriebs-/volkswissenschaftlicher oder kommunikationswissenschaftlicher (dann mit Schwerpunkt Marketing) oder rechtswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: Bachelorstudium mit überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) entweder sportwissenschaftlicher, tourismuswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, geographischer, wirtschaftswissenschaftlicher oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 2. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 9 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Fachliche Einschlägigkeit Das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen: (a) fachlicher Schwerpunkt im Bereich der Sport-, Gesundheits- oder Rehabilitationswissenschaft (b) mindestens 90 ECTS im Fach Sportwissenschaft, wovon 870h oder 29 ECTS-Punkte die folgenden Bereiche nach dem 2. Präventionsprinzip (nach dem GKV-Leitfaden1, Fassung vom 17. Dezember 2025, Tabelle 2) abdecken müssen: Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Trainings- und Bewegungswissenschaften 150 h oder 5 ECTS-Punkte Medizin 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pathologie, Pathophysiologie 120 h oder 4 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz* Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt frei wählbar aus den o.g. Inhalten 120h oder 4 ECTS-Punkte GESAMT 870 h oder 29 ECTS-Punkte ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. *Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar. IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Mindestens 15 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Sportwissenschaften oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften. 3. Mindestens 5 Leistungspunkte im Bereich der sozialwissenschaftlichen Methodologie (bestehend aus zentralen Inhalten des methodischen und sozialwissenschaftlich-empirischen Arbeitens). V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 1 GKV-Spitzenverband (2025). Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V in der Fassung vom 17. Dezember 2025. Berlin. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/20251218_Leitfaden_Pravention_2025_barrierefrei.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 10 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, mathematischer, sportwissenschaftlicher, gesundheitswissenschaftlicher, medizinischer, medizintechnischer oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelor müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich ausgerichtet sein. VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, sportwissenschaftlicher, medizinischer, mathematischer, gesundheitswissenschaftlicher (bzw. Physiotherapie), leistungssportlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelors müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich oder sportwissenschaftlich ausgerichtet sein. VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit sportwissenschaftlicher oder psychologischer Ausrichtung. 3. Die Studieninhalte des Bachelorstudiums müssen jeden der folgenden drei Studienanteile mindestens in Höhe von 10 Leistungspunkten abgedeckt haben: a. bio-, sport- oder bewegungswissenschaftliche Grundlagen (z. B. funktionelle Anatomie und Physiologie, Bewegungslehre und Biomechanik, Trainings-wissenschaft, Neurowissenschaft), b. psychologische Grundlagen (z.B. Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Pädagogische Psychologie) und c. Statistik / Methodenlehre. VIII. M.A. International Sport Development and Politics 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit überwiegender (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder sozial-, geistes-, kultur- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. 3. Die Studienschwerpunkte des Bachelorprogramms müssen in methodischer Hinsicht Grundlagen der empirischen Sozialforschung und Hermeneutik (zumindest > 10 CP) und in inhaltlicher Hinsicht historische bzw. aktuelle gesellschaftspolitische oder sportwissenschaftliche Entwicklungen (zumindest > 25 CP) umfassen. § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise VIII. M.A. International Sport Development and Politics

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 09/ 2026 Köln, den 11.05.2026 INHALT ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 1 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom28. 04 2026 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung vom 16. September 2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.12.2020 (GV. NRW S. 1110, in Kraft getreten am 08. Dezember 2020 hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge erlassen: § 1 Geltungsbereich Die Zulassungsordnung regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Master-Studiengänge „“ (M.Sc.), „Sporttourismus und Destinationsmanagement“ (M.Sc.), „Human Technology in Sports and Medicine“ (M.Sc.), „Leistung, Training und Coaching im Spitzensport“ (M.Sc.), „Sport Management“ (M.Sc.), „Sport, Medien und Kommunikationsforschung“ (M.A.) sowie „Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung“ (M.Sc.), „Psychology in Sport and Exercise“ (M.Sc.) sowie „International Sport Development and Politics“ (M.A.) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufnahmetermin und Studienplätze Die Zulassung zu den Master-Studiengängen erfolgt jeweils zum Wintersemester. Ein Master- Studiengang kann auf eine bestimmte Zahl von Studienplätzen begrenzt werden. Eine direkte Zulassung zu einem höheren Fachsemester aufgrund erbrachter anderweitiger Leistungen ist nichtmöglich. § 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zu einem Master-Studiengang kann zugelassen werden, wer: a) entweder an einer deutschen Hochschule ein mindestens sechssemestriges einschlägiges wissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert hat, wobei die Einschlägigkeit anhand der in der Anlage A hinterlegten fachspezifischen Bestimmungen konkretisiert sind, oder an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat und b) sowohl die entsprechende fachliche Eignung (Abs. 3), als auch die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch (Abs. 4) nachweist sowie über die gemäß Absatz 2 für den jeweiligen Studiengang erforderlichen englischen Sprachkenntnisse verfügt und c) nicht bereits ein Masterstudium in einem sportwissenschaftlichen Studiengang bzw. eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem dem Master-Studiengang Sportwissenschaft verwandten oder gleichartig strukturierten Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmen- gesetzes endgültig nicht bestanden hat. Dies gilt insbesondere für die Studiengänge im Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 2 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Fach Sport und Sportwissenschaft an der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Abschluss Diplom sowie den Abschlüssen Erste Staatsprüfung und Master of Education im Rahmen der Lehramtsausbildung. Außerdem kann nur zugelassen werden, wer sich nicht an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren im selben Studiengang befindet. (2) Enthält ein Master-Studiengang englischsprachige Lehr- oder Studienanteile, müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 6 Jahre englischen Sprachunterricht an Gymnasien oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit geringeren englischen Spracherfahrungen müssen die notwendige Sprachkompetenz auf andere Weise nachweisen. Bestehen Zweifel an den erforderlichen Englischkenntnissen, kann eine entsprechende Sprachprüfung in schriftlicher und/oder mündlicher Form durchgeführt werden. Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „International Sport Development and Politics“ und „Psychology in Sport and Exercise“ sind zusätzlich besondere Englischkenntnisse der Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erforderlichen Testnachweis nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, muss der Testnachweis für besondere Englischkenntnisse bis zum 31. Mai. desselben Jahres eingereicht werden. Englische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sowie Absolventinnen und Absolventen komplett englischsprachiger Bachelorstudiengänge, die an einer Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch ist, müssen diesen Nachweis zur Zulassung in die M.Sc. „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nicht erbringen. (3) Die Zulassung zum Studium setzt den Nachweis der fachlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Studium voraus. Die fachliche Eignung dient der Überprüfung, ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage sein wird, die erworbenen Grundlagenkenntnisse um anspruchsvolle wissenschaftliche und praxisrelevante Spezialkenntnisse zu ergänzen. Die fachliche Eignung erfordert einen überdurchschnittlichen Studienabschluss. Ein überdurchschnittlicher Studienabschluss kann nachgewiesen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber das Studium nach ECTS mindestens mit der Note „Grade B“ oder nach dem deutschen Notensystem mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen hat. (4) Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) ist für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern zwingend notwendig. Der Test darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein. Eine solche Sprachprüfung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Deutsch als Muttersprache geführt wird. Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist für die Zulassung zu den M.Sc. „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nichterforderlich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 3 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 4 Zulassungsantrag, Bewerbungsfrist, notwendige Unterlagen (1) Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme zu einem Master-Studiengang ist der 15. Juli. Abweichend hierzu ist Einsendeschluss für Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, der 31. Mai. Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende dieser Frist eingegangen sein. Anträge, welche nach dem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigtwerden. (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen: a. Zeugnis über einen Studienabschluss gemäß § 3 Abs. 1 a; b. Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern gemäß § 3 Abs. 4 und (für den Fall eines Auswahlverfahrens nach § 6 Abs.1); c. Lebenslauf (für die Master-Studiengänge „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ in englischer Sprache zu verfassen); d. Nachweis wissenschaftlich erbrachter Leistungen (z.B. Mitarbeit an Forschungs- projekten, Publikationen,etc.); e. Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Auslandsaufenthalte u.ä.); f. Nachweis über sportpraktische Erfahrungen (z.B. Trainerscheine); g. Schriftliche Darlegung des Interesses an den Studienschwerpunkten des jeweiligen Master- Studienganges und der Beweggründe zur Aufnahme des Studiums, sowie Darstellung der mittelfristigen Berufsziele (persönliches Motivationsschreiben). Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ ist die Darlegung in englischer Sprache zu verfassen. Die unter a. und b. genannten Zeugnisse und Nachweise sind zur Einschreibung in Form beglaubigter Kopien einzureichen. h. Nachweis zusätzlicher besonderer Englischkenntnisse (Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1) für die Master-Studiengänge Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ gemäß § 3 Abs. 2. (3) Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums in Form des Abschlusszeugnisses nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Anstelle des Abschlusszeugnisses kann auch ein vorläufiges Zeugnis oder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes eingereicht werden, in der der erfolgreiche Abschluss und die erreichte Abschlussnote des Studiums bescheinigt wird. Diese Nachreichfrist gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 4 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 5 Zulassungsausschuss (1) Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem Zulassungsausschuss. (2) Der Zulassungsausschuss wird vom Rektorat bestellt. Den Vorsitz führt die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des jeweiligen Master-Studienganges, welche oder welcher vom Rektorat bestellt wird. Im Verhinderungsfall übernimmt eines der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern den Vorsitz. Dem Zulassungsausschuss gehören zwingend die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des Studienganges sowie zwei weitere Mitglieder aus der Gruppe der Lehrenden im Studiengang an. Die weiteren Mitglieder können der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern oder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. (3) Der Zulassungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende, anwesend sind. Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. § 6 Zulassungsverfahren (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Anforderungen gemäß § 3 erfüllen, die Anzahl der angebotenen Studienplätze übersteigen, wird eine Rangfolge der Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet, bei der die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses, die studiengangbezogene Praxiserfahrung und die persönliche Eignung einbezogen werden. (2) Die Bildung der Rangfolge erfolgt durch ein Punktesystem, bei dem maximal 40 Punkte erreichbar sind. Hiervon entfallen auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses maximal 22 Punkte, auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung maximal 12 Punkte und auf die persönliche Eignung maximal 6 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. (3) Die Entscheidung über die Vergabe der Punkte trifft der Zulassungsausschuss (§ 5). Hierbei bewertet er die Bewerberinnen und Bewerber in jeder der drei Kategorien nach dem in Abs. 4 – 6 im Einzelnen aufgeführten Punktesystem. Über die Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber wird ein Protokoll erstellt. (4) Die auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses entfallenden Punkte werden durch den Zulassungsausschuss wie folgt vergeben: Note Punkte 1,0 22 1,1 21 1,2 20 1,3 19 1,4 18 1,5 17 1,6 16 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 5 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 1,7 15 1,8 14 1,9 13 2,0 12 2,1 11 2,2 10 2,3 9 2,4 8 2,5 7 (5) Die auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen: 1. Jeweils höchstens drei Punkte können vergeben werden a) für das Studienfach des abgeschlossenen Hochschulstudiums, in Abhängigkeit von der hierdurch für den angestrebten Masterstudiengang erworbenen Qualifizierung b) und für absolvierte Praktika sowie erworbene Berufserfahrung. 2. Mit jeweils maximal 2 Punkten können die Bewerber bewertet werden, a) für erworbene Forschungserfahrung und wissenschaftliche Vorarbeiten, b) für einen bestehenden beruflichen oder privaten Sportbezug und Trainertätigkeiten c) sowie für Internationalität. (6) Die auf die persönliche Eignung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen. Jeweils höchstens 2 Punkte können vergeben werden, 1. für die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihr oder sein Auftreten, 2. für das Studien- und Berufsziel sowie 3. für die Zielstrebigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihre oder seine Motivation. (7) Die persönliche Eignung, die ein besonderes Interesse an einzelnen Studienschwerpunkten des jeweiligen Master-Studiengangs und eine dementsprechend hohe Motivation und besonderes Engagement erfordert, weist die Bewerberin oder der Bewerber durch ein persönliches Motivationsschreiben und durch den persönlichen und beruflichen Werdegang nach. § 7 Auswahl und Zulassung weiterer Bewerbungen (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 erfüllen, die Kapazität der Studienplätze unterschreitet, können auch Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 3 nicht erfüllen, zugelassen werden. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Bewerberinnen und Bewerbern Auswahlgespräche nach Abs. 2 durchgeführt - sofern deren Endnote des Studienabschlusses nicht schlechter als 3,0 bzw. „Grade C“ ist. Die Auswahlgespräche sollen in der Regel eine Dauer von 20 Minuten nicht übersteigen. Die Zulassung erfolgt sodann anhand der nach Abs. 3 ermittelten Gesamtpunktzahl im Rahmen der Restkapazität der Plätze. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 6 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 (2) Das Gremium zur Durchführung der Auswahlgespräche wird von dem Zulassungs-ausschuss (§ 5) festgelegt. Für die Entscheidungsfindung werden insbesondere die folgenden Kriterien herangezogen und bewertet: 1. einschlägige Qualifikation durch den vorangegangenen Hochschulabschluss, 2. Studien- und Berufsziele, 3. studiengangbezogene Praxiserfahrung, welche einen Bezug zu dem jeweiligen Master- Studiengang aufweist, 4. Dauer und Inhalt der gesammelten Berufspraxis, 5. Auftreten und Persönlichkeit. (3) Nach dem Gespräch werden von dem Gremium, ohne Anwesenheit der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers, für die Kriterien des Abs. 2 Nr. 1 - 5 nach erfolgter Abstimmung jeweils Punkte von 1 bis 5 verteilt. Können sich die Mitglieder des Gremiums hinsichtlich einzelner Kriterien nicht auf eine einheitliche Punktevergabe einigen, wird das arithmetische Mittel gebildet. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich nach der Addition der einzelnen Punkte und kann maximal 25 Punkte betragen. Über jedes Auswahlgespräch und die Punktevergabe ist ein Protokoll zu führen. (4) Die Zulassung erfolgt nach Durchführung der Auswahlgespräche anhand der erreichten Gesamtpunktzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Der Zulassungsausschuss (§ 5) erstellt hierzu eine entsprechende Rangliste. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren über die Position in der Rangliste. § 8 Zulassungsbescheid und Studienplatzannahme (1) Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 6 zuzulassen sind, erhalten einen Zulassungsbescheid der Deutschen Sporthochschule Köln. Im Zulassungsbescheid ist der Termin anzugeben, bis zu dem die Bewerberin oder der Bewerber verbindlich die Annahme des Studienplatzes zu erklären hat. Wird diese Frist versäumt (Ausschlussfrist), wird der Zulassungsbescheid unwirksam. (2) Erklären nicht alle der nach Absatz 1 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der gesetzten Frist die Annahme des Studienplatzes, so werden in entsprechender Anzahl Bewerberinnen und Bewerber, die zunächst keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Rangplätze zugelassen (Nachrückverfahren). Absatz 1 gilt sinngemäß. Gegebenenfalls werden weitere Nachrückverfahren durchgeführt. (3) Sobald alle Studienplätze besetzt sind bzw. sobald alle Bewerberinnen und Bewerber der Zulassungsliste zugelassen wurden, spätestens jedoch zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, ist das Zulassungsverfahren beendet. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Studienplätze durch Nichtannahme des Studienplatzes zur Verfügung stehen, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens unter den Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, welche die Zulassungskriterien erfüllen, im Vorfeld aber nicht auf die Zulassungsliste gelangt sind. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Ist eine Entscheidung nach § 7 Abs. 4 vorausgegangen, so ist ihnen auf Antrag der erreichte Rangplatz sowie der letzte zugelassene Rangplatz in dem Ablehnungsbescheid anzugeben. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 7 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 9 Inkrafttreten, Veröffentlichung, Rügeausschluss (1) Diese Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs-oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 28.04.2026 Köln, den 11.05.2026 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 8 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: Anlage A Allgemein können fachlich verwandte Bachelor-Studiengänge (z.B. der Kultur, Sozial- oder Naturwissenschaften) die Zulassung zu einem Masterstudiengang mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) an der Deutschen Sporthochschule Köln ermöglichen. Hierbei können gemäß § 49 Abs. 7 durch fachspezifische Bestimmungen weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium im jeweiligen Fach festgelegt werden. Insbesondere können fachspezifischen Bestimmungen Festlegungen hinsichtlich der für die Zulassung notwendigen Verteilung der einschlägigen Leistungspunkte auf bestimmte Studieninhalte treffen und konkretisieren. Fachspezifische Bestimmungen: I. Sport Management (M.Sc.) II. Sporttourismus und Destinationsmanagement (M.Sc.) III. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung (M.Sc.) IV. Sport, Medien und Kommunikationsforschung (M.A.) V. Human Technology in Sports and Medicine (M.Sc.) VI. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport (M.Sc.) VII. Psychology in Sport and Exercise (M.Sc.) VIII. International Sport Development and Politics (M.A.) I. M.Sc. Sport Management 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder wirtschafts-/betriebs-/volkswissenschaftlicher oder kommunikationswissenschaftlicher (dann mit Schwerpunkt Marketing) oder rechtswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: Bachelorstudium mit überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) entweder sportwissenschaftlicher, tourismuswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, geographischer, wirtschaftswissenschaftlicher oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 2. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 9 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Fachliche Einschlägigkeit Das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen: (a) fachlicher Schwerpunkt im Bereich der Sport-, Gesundheits- oder Rehabilitationswissenschaft (b) mindestens 90 ECTS im Fach Sportwissenschaft, wovon 870h oder 29 ECTS-Punkte die folgenden Bereiche nach dem 2. Präventionsprinzip (nach dem GKV-Leitfaden1, Fassung vom 17. Dezember 2025, Tabelle 2) abdecken müssen: Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Trainings- und Bewegungswissenschaften 150 h oder 5 ECTS-Punkte Medizin 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pathologie, Pathophysiologie 120 h oder 4 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz* Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt frei wählbar aus den o.g. Inhalten 120h oder 4 ECTS-Punkte GESAMT 870 h oder 29 ECTS-Punkte ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. *Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar. IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Mindestens 15 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Sportwissenschaften oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften. 3. Mindestens 5 Leistungspunkte im Bereich der sozialwissenschaftlichen Methodologie (bestehend aus zentralen Inhalten des methodischen und sozialwissenschaftlich-empirischen Arbeitens). V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 1 GKV-Spitzenverband (2025). Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V in der Fassung vom 17. Dezember 2025. Berlin. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/20251218_Leitfaden_Pravention_2025_barrierefrei.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 10 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, mathematischer, sportwissenschaftlicher, gesundheitswissenschaftlicher, medizinischer, medizintechnischer oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelor müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich ausgerichtet sein. VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, sportwissenschaftlicher, medizinischer, mathematischer, gesundheitswissenschaftlicher (bzw. Physiotherapie), leistungssportlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelors müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich oder sportwissenschaftlich ausgerichtet sein. VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit sportwissenschaftlicher oder psychologischer Ausrichtung. 3. Die Studieninhalte des Bachelorstudiums müssen jeden der folgenden drei Studienanteile mindestens in Höhe von 10 Leistungspunkten abgedeckt haben: a. bio-, sport- oder bewegungswissenschaftliche Grundlagen (z. B. funktionelle Anatomie und Physiologie, Bewegungslehre und Biomechanik, Trainings-wissenschaft, Neurowissenschaft), b. psychologische Grundlagen (z.B. Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Pädagogische Psychologie) und c. Statistik / Methodenlehre. VIII. M.A. International Sport Development and Politics 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit überwiegender (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder sozial-, geistes-, kultur- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. 3. Die Studienschwerpunkte des Bachelorprogramms müssen in methodischer Hinsicht Grundlagen der empirischen Sozialforschung und Hermeneutik (zumindest > 10 CP) und in inhaltlicher Hinsicht historische bzw. aktuelle gesellschaftspolitische oder sportwissenschaftliche Entwicklungen (zumindest > 25 CP) umfassen. § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise VIII. M.A. International Sport Development and Politics

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 09/ 2026 Köln, den 11.05.2026 INHALT ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 1 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom28. 04 2026 Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung vom 16. September 2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.12.2020 (GV. NRW S. 1110, in Kraft getreten am 08. Dezember 2020 hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge erlassen: § 1 Geltungsbereich Die Zulassungsordnung regelt die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Master-Studiengänge „“ (M.Sc.), „Sporttourismus und Destinationsmanagement“ (M.Sc.), „Human Technology in Sports and Medicine“ (M.Sc.), „Leistung, Training und Coaching im Spitzensport“ (M.Sc.), „Sport Management“ (M.Sc.), „Sport, Medien und Kommunikationsforschung“ (M.A.) sowie „Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung“ (M.Sc.), „Psychology in Sport and Exercise“ (M.Sc.) sowie „International Sport Development and Politics“ (M.A.) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufnahmetermin und Studienplätze Die Zulassung zu den Master-Studiengängen erfolgt jeweils zum Wintersemester. Ein Master- Studiengang kann auf eine bestimmte Zahl von Studienplätzen begrenzt werden. Eine direkte Zulassung zu einem höheren Fachsemester aufgrund erbrachter anderweitiger Leistungen ist nichtmöglich. § 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zu einem Master-Studiengang kann zugelassen werden, wer: a) entweder an einer deutschen Hochschule ein mindestens sechssemestriges einschlägiges wissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert hat, wobei die Einschlägigkeit anhand der in der Anlage A hinterlegten fachspezifischen Bestimmungen konkretisiert sind, oder an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat und b) sowohl die entsprechende fachliche Eignung (Abs. 3), als auch die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch (Abs. 4) nachweist sowie über die gemäß Absatz 2 für den jeweiligen Studiengang erforderlichen englischen Sprachkenntnisse verfügt und c) nicht bereits ein Masterstudium in einem sportwissenschaftlichen Studiengang bzw. eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung in einem dem Master-Studiengang Sportwissenschaft verwandten oder gleichartig strukturierten Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmen- gesetzes endgültig nicht bestanden hat. Dies gilt insbesondere für die Studiengänge im Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 2 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Fach Sport und Sportwissenschaft an der Deutschen Sporthochschule Köln mit dem Abschluss Diplom sowie den Abschlüssen Erste Staatsprüfung und Master of Education im Rahmen der Lehramtsausbildung. Außerdem kann nur zugelassen werden, wer sich nicht an einer anderen Hochschule in einem Prüfungsverfahren im selben Studiengang befindet. (2) Enthält ein Master-Studiengang englischsprachige Lehr- oder Studienanteile, müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 6 Jahre englischen Sprachunterricht an Gymnasien oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit geringeren englischen Spracherfahrungen müssen die notwendige Sprachkompetenz auf andere Weise nachweisen. Bestehen Zweifel an den erforderlichen Englischkenntnissen, kann eine entsprechende Sprachprüfung in schriftlicher und/oder mündlicher Form durchgeführt werden. Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „International Sport Development and Politics“ und „Psychology in Sport and Exercise“ sind zusätzlich besondere Englischkenntnisse der Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erforderlichen Testnachweis nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, muss der Testnachweis für besondere Englischkenntnisse bis zum 31. Mai. desselben Jahres eingereicht werden. Englische Muttersprachlerinnen und Muttersprachler sowie Absolventinnen und Absolventen komplett englischsprachiger Bachelorstudiengänge, die an einer Universität eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Landes absolviert wurden, dessen offizielle Amtssprache Englisch ist, müssen diesen Nachweis zur Zulassung in die M.Sc. „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nicht erbringen. (3) Die Zulassung zum Studium setzt den Nachweis der fachlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Studium voraus. Die fachliche Eignung dient der Überprüfung, ob die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage sein wird, die erworbenen Grundlagenkenntnisse um anspruchsvolle wissenschaftliche und praxisrelevante Spezialkenntnisse zu ergänzen. Die fachliche Eignung erfordert einen überdurchschnittlichen Studienabschluss. Ein überdurchschnittlicher Studienabschluss kann nachgewiesen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber das Studium nach ECTS mindestens mit der Note „Grade B“ oder nach dem deutschen Notensystem mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen hat. (4) Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) ist für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern zwingend notwendig. Der Test darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein. Eine solche Sprachprüfung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Deutsch als Muttersprache geführt wird. Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist für die Zulassung zu den M.Sc. „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und M.A. „International Sport Development and Politics“ nichterforderlich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 3 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 4 Zulassungsantrag, Bewerbungsfrist, notwendige Unterlagen (1) Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme zu einem Master-Studiengang ist der 15. Juli. Abweichend hierzu ist Einsendeschluss für Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind, der 31. Mai. Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende dieser Frist eingegangen sein. Anträge, welche nach dem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigtwerden. (2) Dem Zulassungsantrag sind beizufügen: a. Zeugnis über einen Studienabschluss gemäß § 3 Abs. 1 a; b. Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern gemäß § 3 Abs. 4 und (für den Fall eines Auswahlverfahrens nach § 6 Abs.1); c. Lebenslauf (für die Master-Studiengänge „Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ in englischer Sprache zu verfassen); d. Nachweis wissenschaftlich erbrachter Leistungen (z.B. Mitarbeit an Forschungs- projekten, Publikationen,etc.); e. Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Auslandsaufenthalte u.ä.); f. Nachweis über sportpraktische Erfahrungen (z.B. Trainerscheine); g. Schriftliche Darlegung des Interesses an den Studienschwerpunkten des jeweiligen Master- Studienganges und der Beweggründe zur Aufnahme des Studiums, sowie Darstellung der mittelfristigen Berufsziele (persönliches Motivationsschreiben). Für die Master-Studiengänge „Sport Management“, „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ ist die Darlegung in englischer Sprache zu verfassen. Die unter a. und b. genannten Zeugnisse und Nachweise sind zur Einschreibung in Form beglaubigter Kopien einzureichen. h. Nachweis zusätzlicher besonderer Englischkenntnisse (Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge mit dem Sprachniveau C1) für die Master-Studiengänge Sport Management“ und „Human Technology in Sports and Medicine“, „Psychology in Sport and Exercise“ und „International Sport Development and Politics“ gemäß § 3 Abs. 2. (3) Kann eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist den erfolgreichen Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums in Form des Abschlusszeugnisses nicht erbringen, kann dieser Nachweis bis zum 31. August desselben Jahres nachgereicht werden. Anstelle des Abschlusszeugnisses kann auch ein vorläufiges Zeugnis oder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes eingereicht werden, in der der erfolgreiche Abschluss und die erreichte Abschlussnote des Studiums bescheinigt wird. Diese Nachreichfrist gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutsche oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 der VergabeVO NRW Deutschen gleichgestellt sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 4 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 5 Zulassungsausschuss (1) Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem Zulassungsausschuss. (2) Der Zulassungsausschuss wird vom Rektorat bestellt. Den Vorsitz führt die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des jeweiligen Master-Studienganges, welche oder welcher vom Rektorat bestellt wird. Im Verhinderungsfall übernimmt eines der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern den Vorsitz. Dem Zulassungsausschuss gehören zwingend die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter des Studienganges sowie zwei weitere Mitglieder aus der Gruppe der Lehrenden im Studiengang an. Die weiteren Mitglieder können der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern oder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. (3) Der Zulassungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende, anwesend sind. Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. § 6 Zulassungsverfahren (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Anforderungen gemäß § 3 erfüllen, die Anzahl der angebotenen Studienplätze übersteigen, wird eine Rangfolge der Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet, bei der die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses, die studiengangbezogene Praxiserfahrung und die persönliche Eignung einbezogen werden. (2) Die Bildung der Rangfolge erfolgt durch ein Punktesystem, bei dem maximal 40 Punkte erreichbar sind. Hiervon entfallen auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses maximal 22 Punkte, auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung maximal 12 Punkte und auf die persönliche Eignung maximal 6 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. (3) Die Entscheidung über die Vergabe der Punkte trifft der Zulassungsausschuss (§ 5). Hierbei bewertet er die Bewerberinnen und Bewerber in jeder der drei Kategorien nach dem in Abs. 4 – 6 im Einzelnen aufgeführten Punktesystem. Über die Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber wird ein Protokoll erstellt. (4) Die auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses entfallenden Punkte werden durch den Zulassungsausschuss wie folgt vergeben: Note Punkte 1,0 22 1,1 21 1,2 20 1,3 19 1,4 18 1,5 17 1,6 16 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 5 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 1,7 15 1,8 14 1,9 13 2,0 12 2,1 11 2,2 10 2,3 9 2,4 8 2,5 7 (5) Die auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen: 1. Jeweils höchstens drei Punkte können vergeben werden a) für das Studienfach des abgeschlossenen Hochschulstudiums, in Abhängigkeit von der hierdurch für den angestrebten Masterstudiengang erworbenen Qualifizierung b) und für absolvierte Praktika sowie erworbene Berufserfahrung. 2. Mit jeweils maximal 2 Punkten können die Bewerber bewertet werden, a) für erworbene Forschungserfahrung und wissenschaftliche Vorarbeiten, b) für einen bestehenden beruflichen oder privaten Sportbezug und Trainertätigkeiten c) sowie für Internationalität. (6) Die auf die persönliche Eignung entfallenden Punkte setzen sich aus folgenden Bewertungskriterien zusammen. Jeweils höchstens 2 Punkte können vergeben werden, 1. für die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihr oder sein Auftreten, 2. für das Studien- und Berufsziel sowie 3. für die Zielstrebigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers und ihre oder seine Motivation. (7) Die persönliche Eignung, die ein besonderes Interesse an einzelnen Studienschwerpunkten des jeweiligen Master-Studiengangs und eine dementsprechend hohe Motivation und besonderes Engagement erfordert, weist die Bewerberin oder der Bewerber durch ein persönliches Motivationsschreiben und durch den persönlichen und beruflichen Werdegang nach. § 7 Auswahl und Zulassung weiterer Bewerbungen (1) Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerbungen, welche die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 erfüllen, die Kapazität der Studienplätze unterschreitet, können auch Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 3 nicht erfüllen, zugelassen werden. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Bewerberinnen und Bewerbern Auswahlgespräche nach Abs. 2 durchgeführt - sofern deren Endnote des Studienabschlusses nicht schlechter als 3,0 bzw. „Grade C“ ist. Die Auswahlgespräche sollen in der Regel eine Dauer von 20 Minuten nicht übersteigen. Die Zulassung erfolgt sodann anhand der nach Abs. 3 ermittelten Gesamtpunktzahl im Rahmen der Restkapazität der Plätze. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 6 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 (2) Das Gremium zur Durchführung der Auswahlgespräche wird von dem Zulassungs-ausschuss (§ 5) festgelegt. Für die Entscheidungsfindung werden insbesondere die folgenden Kriterien herangezogen und bewertet: 1. einschlägige Qualifikation durch den vorangegangenen Hochschulabschluss, 2. Studien- und Berufsziele, 3. studiengangbezogene Praxiserfahrung, welche einen Bezug zu dem jeweiligen Master- Studiengang aufweist, 4. Dauer und Inhalt der gesammelten Berufspraxis, 5. Auftreten und Persönlichkeit. (3) Nach dem Gespräch werden von dem Gremium, ohne Anwesenheit der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers, für die Kriterien des Abs. 2 Nr. 1 - 5 nach erfolgter Abstimmung jeweils Punkte von 1 bis 5 verteilt. Können sich die Mitglieder des Gremiums hinsichtlich einzelner Kriterien nicht auf eine einheitliche Punktevergabe einigen, wird das arithmetische Mittel gebildet. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich nach der Addition der einzelnen Punkte und kann maximal 25 Punkte betragen. Über jedes Auswahlgespräch und die Punktevergabe ist ein Protokoll zu führen. (4) Die Zulassung erfolgt nach Durchführung der Auswahlgespräche anhand der erreichten Gesamtpunktzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Der Zulassungsausschuss (§ 5) erstellt hierzu eine entsprechende Rangliste. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren über die Position in der Rangliste. § 8 Zulassungsbescheid und Studienplatzannahme (1) Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 6 zuzulassen sind, erhalten einen Zulassungsbescheid der Deutschen Sporthochschule Köln. Im Zulassungsbescheid ist der Termin anzugeben, bis zu dem die Bewerberin oder der Bewerber verbindlich die Annahme des Studienplatzes zu erklären hat. Wird diese Frist versäumt (Ausschlussfrist), wird der Zulassungsbescheid unwirksam. (2) Erklären nicht alle der nach Absatz 1 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der gesetzten Frist die Annahme des Studienplatzes, so werden in entsprechender Anzahl Bewerberinnen und Bewerber, die zunächst keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Rangplätze zugelassen (Nachrückverfahren). Absatz 1 gilt sinngemäß. Gegebenenfalls werden weitere Nachrückverfahren durchgeführt. (3) Sobald alle Studienplätze besetzt sind bzw. sobald alle Bewerberinnen und Bewerber der Zulassungsliste zugelassen wurden, spätestens jedoch zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, ist das Zulassungsverfahren beendet. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Studienplätze durch Nichtannahme des Studienplatzes zur Verfügung stehen, werden diese im Rahmen eines Losverfahrens unter den Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, welche die Zulassungskriterien erfüllen, im Vorfeld aber nicht auf die Zulassungsliste gelangt sind. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Ist eine Entscheidung nach § 7 Abs. 4 vorausgegangen, so ist ihnen auf Antrag der erreichte Rangplatz sowie der letzte zugelassene Rangplatz in dem Ablehnungsbescheid anzugeben. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 7 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 § 9 Inkrafttreten, Veröffentlichung, Rügeausschluss (1) Diese Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs-oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 28.04.2026 Köln, den 11.05.2026 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 8 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: Anlage A Allgemein können fachlich verwandte Bachelor-Studiengänge (z.B. der Kultur, Sozial- oder Naturwissenschaften) die Zulassung zu einem Masterstudiengang mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) an der Deutschen Sporthochschule Köln ermöglichen. Hierbei können gemäß § 49 Abs. 7 durch fachspezifische Bestimmungen weitere Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium im jeweiligen Fach festgelegt werden. Insbesondere können fachspezifischen Bestimmungen Festlegungen hinsichtlich der für die Zulassung notwendigen Verteilung der einschlägigen Leistungspunkte auf bestimmte Studieninhalte treffen und konkretisieren. Fachspezifische Bestimmungen: I. Sport Management (M.Sc.) II. Sporttourismus und Destinationsmanagement (M.Sc.) III. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung (M.Sc.) IV. Sport, Medien und Kommunikationsforschung (M.A.) V. Human Technology in Sports and Medicine (M.Sc.) VI. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport (M.Sc.) VII. Psychology in Sport and Exercise (M.Sc.) VIII. International Sport Development and Politics (M.A.) I. M.Sc. Sport Management 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder wirtschafts-/betriebs-/volkswissenschaftlicher oder kommunikationswissenschaftlicher (dann mit Schwerpunkt Marketing) oder rechtswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: Bachelorstudium mit überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) entweder sportwissenschaftlicher, tourismuswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, geographischer, wirtschaftswissenschaftlicher oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 2. Nachweis von Studieninhalten in Statistik/Methodenkompetenz in relevantem Umfang (in der Regel mindestens10 Leistungspunkte). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 9 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Fachliche Einschlägigkeit Das erfolgreich abgeschlossene Bachelorstudium muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen: (a) fachlicher Schwerpunkt im Bereich der Sport-, Gesundheits- oder Rehabilitationswissenschaft (b) mindestens 90 ECTS im Fach Sportwissenschaft, wovon 870h oder 29 ECTS-Punkte die folgenden Bereiche nach dem 2. Präventionsprinzip (nach dem GKV-Leitfaden1, Fassung vom 17. Dezember 2025, Tabelle 2) abdecken müssen: Kompetenz Inhalt Umfang Fachwissenschaftliche Kompetenz Trainings- und Bewegungswissenschaften 150 h oder 5 ECTS-Punkte Medizin 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pädagogik, Psychologie 150 h oder 5 ECTS-Punkte Pathologie, Pathophysiologie 120 h oder 4 ECTS-Punkte Fachpraktische Kompetenz* Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder 150 h oder 5 ECTS-Punkte Fachübergreifende Kompetenz Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention 30 h oder 1 ECTS-Punkt frei wählbar aus den o.g. Inhalten 120h oder 4 ECTS-Punkte GESAMT 870 h oder 29 ECTS-Punkte ECTS: European Credit Transfer and Accumulation System. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. 1 ECTS-Punkt entspricht einem Workload von 30 Zeitstunden. *Die fachpraktische Kompetenz ist ausschließlich in Präsenzunterricht im Umfang von 150 Std. erwerbbar. IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Mindestens 15 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Sportwissenschaften oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften. 3. Mindestens 5 Leistungspunkte im Bereich der sozialwissenschaftlichen Methodologie (bestehend aus zentralen Inhalten des methodischen und sozialwissenschaftlich-empirischen Arbeitens). V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 1 GKV-Spitzenverband (2025). Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V in der Fassung vom 17. Dezember 2025. Berlin. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/20251218_Leitfaden_Pravention_2025_barrierefrei.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 09/2026 – Seite - 10 – ZULASSUNGSORDNUNG für die Master-Studiengänge mit dem Abschluss eines „Master of Arts“ (M.A.) oder „Master of Science“ (M.Sc.) der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 28.04.2026 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, mathematischer, sportwissenschaftlicher, gesundheitswissenschaftlicher, medizinischer, medizintechnischer oder lebenswissenschaftlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelor müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich ausgerichtet sein. VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium, in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit entweder naturwissenschaftlicher, sportwissenschaftlicher, medizinischer, mathematischer, gesundheitswissenschaftlicher (bzw. Physiotherapie), leistungssportlicher Hauptausrichtung. 3. Inhaltliche Studienschwerpunkte des Bachelors müssen überwiegend (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) naturwissenschaftlich oder sportwissenschaftlich ausgerichtet sein. VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungengestellt: 2. Bachelorstudium mit sportwissenschaftlicher oder psychologischer Ausrichtung. 3. Die Studieninhalte des Bachelorstudiums müssen jeden der folgenden drei Studienanteile mindestens in Höhe von 10 Leistungspunkten abgedeckt haben: a. bio-, sport- oder bewegungswissenschaftliche Grundlagen (z. B. funktionelle Anatomie und Physiologie, Bewegungslehre und Biomechanik, Trainings-wissenschaft, Neurowissenschaft), b. psychologische Grundlagen (z.B. Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Pädagogische Psychologie) und c. Statistik / Methodenlehre. VIII. M.A. International Sport Development and Politics 1. Zulassungsvoraussetzung für diesen Masterstudiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium in dem mindestens 180 Leistungspunkte nach European Credit Transfer System (ECTS) erworben wurden bzw. ein gleichwertiges erfolgreich abgeschlossenes Studium. An das Studium nach Satz 1 werden zudem folgende Anforderungen gestellt: 2. Bachelorstudium mit überwiegender (d.h. mindestens 90 Leistungspunkte) sportwissenschaftlicher oder sozial-, geistes-, kultur- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung. 3. Die Studienschwerpunkte des Bachelorprogramms müssen in methodischer Hinsicht Grundlagen der empirischen Sozialforschung und Hermeneutik (zumindest > 10 CP) und in inhaltlicher Hinsicht historische bzw. aktuelle gesellschaftspolitische oder sportwissenschaftliche Entwicklungen (zumindest > 25 CP) umfassen. § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 Anlage A zu § 3 Absatz 1 a) der Zulassungsordnung: II. M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement III. M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung IV. M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung V. M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine VI. M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport VII. M.Sc. Psychology in Sport and Exercise VIII. M.A. International Sport Development and Politics
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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