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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN DSHS Köln Nr.: 20/2020 Köln, den 05. November 2020 INHALT Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 23.09.2020 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 1 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 23.09.2020 Aufgrund des § 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord- rhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung vom 16. September 2014, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), in Kraft getreten am 15. April 2020, hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Grundordnung erlassen: Inhaltsübersicht Präambel I. Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben § 1 Rechtsstellung und Aufgaben § 2 Markenrechtliche Bestimmungen § 3 Gruppenvertretungen und Untergruppen II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien § 4 Zentrale Organe § 5 Rektorat und Rektorin/Rektor § 6 Senat § 7 Hochschulrat § 8 Hochschulwahlversammlung § 9 Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats III. Abschnitt: Organisation der Hochschule § 10 Wissenschaftliche Organisationseinheiten § 11 Zentrale Betriebseinheiten IV. Abschnitt: Kommissionen und Beauftragte § 12 Universitätskommissionen § 13 Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitäts- verbesserungskommission) § 14 Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission § 15 Kommission für Nachhaltige Entwicklung § 16 Vertretung der studentischen Hilfskräfte § 17 Vertretung der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung V. Abschnitt: Verfahrensregeln § 18 Jahresabschluss § 19 Verkündung von Ordnungen und Beschlüssen VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 20 Übergangsbestimmungen und Anpassung des internen Rechts § 21 In-Kraft-Treten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 2 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Präambel Die Deutsche Sporthochschule Köln ist der institutionelle Raum, innerhalb dessen ihre Mitglieder studieren, lehren, forschen und arbeiten. Dieser Raum ist durch das Grund- gesetz der Bundesrepublik Deutschland, durch die Landesverfassung NRW und näher durch die sportwissenschaftliche Orientierung bestimmt. Sie pflegt und gestaltet die- sen institutionellen Raum, d.h. die akademische Kultur, auf der Grundlage der men- schenrechtlich garantierten gleichen Rechte ihrer Mitglieder. Das Verhältnis der ein- zelnen Organe und Gremien der Deutschen Sporthochschule Köln wird durch das Kol- legialitätsprinzip bestimmt. Die Deutsche Sporthochschule Köln verpflichtet sich daher insbesondere zu einer ge- lebten Praxis wechselseitiger Achtung und Meinungsfreiheit; sie ächtet jegliche Dis- kriminierung und setzt sich aktiv für gute Beschäftigungsbedingungen all ihrer Mitglie- der ein. Ihre Mitglieder studieren, lehren, forschen und arbeiten unter Bezugnahme auf ihre gesellschaftliche Verantwortung; sie fühlen sich der Gestaltung einer friedli- chen Welt und Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausdrücklich verpflichtet. Auch institu- tionell fördert die Deutsche Sporthochschule Köln die nachhaltige Entwicklung der na- türlichen und sozialen Lebensgrundlagen durch ihr Handeln und ihre Ausbildungs- und Forschungstätigkeit. Die Deutsche Sporthochschule Köln trägt und wahrt eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Sportwissenschaft. Dem Gegenstand nach ist sie an allen Fra- gen orientiert, die den Sport und andere Bewegungskulturen betreffen; der Organisa- tionsform nach ist sie der Vielfalt der sportwissenschaftlichen Disziplinen und der Pflege von deren Zusammenarbeit verpflichtet. Sie verpflichtet sich zur strengen Be- achtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einschließlich derer zur Be- handlung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Deutsche Sporthochschule Köln verpflichtet sich ausdrücklich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wobei sie besonderen Wert auf die Gleichbehand- lung der Geschlechter legt. I. Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben § 1 Rechtsstellung und Aufgaben (1) Die Deutsche Sporthochschule Köln ist eine Universität des Landes Nordrhein- Westfalen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze (Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Sie nimmt die ihr obliegenden Aufgaben als Selbstverwal- tungsangelegenheiten wahr. (2) Die Bestimmungen des Hochschulgesetzes gelten unmittelbar, soweit in dieser Grundordnung nichts anderes geregelt ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 3 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 2 Markenrechtliche Bestimmungen Die Deutsche Sporthochschule Köln führt als gesetzlich geschütztes Logo und eingetra- gene Wort-/Bildmarke einen „Tempel“ (vier weiße Säulen mit einem dazugehörenden Dach auf blauem Grund) sowie rechts daneben den gesetzlich geschützten Begriff “Deutsche Sporthochschule Köln“ und dessen englische Übersetzung. Außerdem sind die Begriffe „Spoho“, „DSHS“, „European Sport University“ und „German Sport Universi- ty Cologne“ als Markenname rechtlich geschützt. Das Logo hat folgende Form: § 3 Gruppenvertretungen und Untergruppen (1) Die Hochschulmitglieder der Gruppen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1-4 HG können zur Wahr- nehmung ihrer Angelegenheiten und zur Stärkung einer demokratisch mitbestimmten Hochschule Gruppenvertretungen bilden und Sprecherinnen/Sprecher wählen. Die Sprecherinnen/die Sprecher können Vorschläge zur Tagesordnung und Anträge in den Senat einbringen. (2) Die Bildung von Untergruppen (z.B. Fächergruppen) innerhalb der Mitgliedergruppen ist zulässig. Auch diese können Sprecherinnen/Sprecher wählen und Anträge in den Senat einbringen sowie Tagesordnungspunkte vorschlagen, wenn diese von mindes- tens 10 % der gesamten Mitgliedergruppe, bei der Gruppe der Studierenden von min- destens 3 % der Studierenden getragen werden. II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien § 4 Zentrale Organe Zentrale Organe der Hochschule sind: 1. das Rektorat, 2. die Rektorin/der Rektor, 3. der Senat, 4. der Hochschulrat, 5. die Hochschulwahlversammlung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 4 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 5 Rektorat und Rektorin/Rektor (1) Das Rektorat leitet die Hochschule. Es ist neben den im HG genannten Aufgaben ins- besondere zuständig für: 1. die Steuerung und Wirtschaftsplanung der Hochschule, 2. die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie von wissen- schaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten, 3. Aufgaben und Befugnisse, die gem. § 26 ff. HG den Fachbereichen zugewiesen sind - soweit nicht eine andere Zuständigkeit geregelt ist (vgl. § 6 Abs. 6 und § 10 Abs. 3 der Grundordnung). (2) Dem Rektorat gehören hauptberuflich an die Rektorin/der Rektor als Vorsitzende/ Vorsitzender und die Kanzlerin/der Kanzler sowie Prorektorinnen/Prorektoren, die ihr Amt nicht hauptberuflich wahrnehmen. (3) Die Rektorin/der Rektor übt das Hausrecht aus. Sie/er kann die Ausübung dieser Be- fugnis für bestimmte Bereiche anderen Mitgliedern oder Angehörigen der Hochschule übertragen. Näheres kann eine Hausordnung regeln. (4) Soweit diese Grundordnung nicht etwas anderes bestimmt, ist das Amt der hauptbe- ruflichen Rektoratsmitglieder unvereinbar mit anderen Ämtern und Mandaten in der akademischen Selbstverwaltung. (5) Eine Prorektorin/ein Prorektor soll für den Bereich Studium und Lehre zuständig sein. Eine andere Prorektorin/ein anderer Prorektor soll für den Bereich Forschung zustän- dig sein. Weitere Prorektorinnen/Prorektoren können für näher zu definierende Ge- schäftsfelder vorgeschlagen werden. (6) Die nichthauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren sollen aus dem Kreis der Pro- fessorinnen/Professoren aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschulleh- rer entstammen. Eine Prorektorin/ein Prorektor kann aus dem Kreis der Juniorprofes- sorinnen/Juniorprofessoren, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden. (7) Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats beträgt sechs Jahre, weitere Amtszei- ten betragen vier Jahre, im Falle der Kanzlerin/des Kanzlers sechs Jahre. Die Amtszeit einer Prorektorin/eines Prorektors aus der Gruppe der Studierenden beträgt zwei Jah- re. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen und Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin/des Rektors. (8) Das Rektorat kann auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors eine ständige Vertretung und feste Geschäftsbereiche für seine Mitglieder bestimmen, in denen sie unbescha- det des § 19 HG die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit er- ledigen. Eine solche Entscheidung bedarf der Zustimmung aller Rektoratsmitglieder. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 5 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (9) Das Rektorat kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Kommissionen und Ausschüsse bil- den sowie Rektoratsbeauftragte ernennen. § 6 Senat (1) Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: 1. neun Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hoch- schullehrer; 2. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 3. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung; 4. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder drei Jahre. (2) Die Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verfü- gen in den in § 22 Abs. 4 Satz 1 und 2 HG genannten Angelegenheiten sowie bei Auf- gaben und Befugnissen, die der Senat für den Fachbereichsrat wahrnimmt (vgl. § 10 der Grundordnung) und welche Forschung, Kunst und Berufung von Professorinnen und Professoren unmittelbar betreffen über die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Senats. Hierzu werden diese durch Multiplikation mit dem Faktor 1,2 gewichtet. (3) Jede nach § 6 Abs. 1 der Grundordnung vertretene Gruppe hat ein Vetorecht, d.h. eine Entscheidung des Senats kann nicht getroffen werden, wenn eine Gruppe dieser wi- derspricht. Das Veto ist zu begründen und kann nur von allen anwesenden stimmbe- rechtigten Mitgliedern der Gruppe gemeinsam ausgeübt werden. Bei Vorliegen eines Vetos ist die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Senatssit- zung zu vertagen. Wird eine Entscheidungsvorlage nach eingelegtem Veto nicht inhalt- lich abgeändert, kann das Veto nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmbe- rechtigten Mitglieder überstimmt werden. Betrifft die nach dem Veto inhaltlich unver- änderte Entscheidungsvorlage eine der in § 6 Abs. 2 der Grundordnung aufgeführten Konstellationen, werden die Stimmen der Mitglieder der Gruppe der Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrer bei der Abstimmung über die Entscheidungsvorlage durch Multiplikation mit dem Faktor 2,0 gewichtet. (4) Der Senat wählt aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzen- de/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorsitzende/der Vorsitzende wirkt bei der Vorbereitung der Sitzun- gen durch das Rektorat mit dem Recht auf Anmeldung von Tagesordnungspunkten mit. Ihr/ihm obliegt die Leitung der Sitzungen sowie die Weiterleitung von Senatsbeschlüs- sen an die zuständigen Organe und Gremien zur weiteren Veranlassung. Die/der Vor- sitzende des Senats wird mit einer Mehrheit von 2/3 seiner stimmberechtigten Mit- glieder abgewählt, wenn zugleich gemäß Satz 1 eine neue Vorsitzende/ein neuer Vor- sitzender gewählt wird. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 6 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (5) Neben den in § 22 Abs. 2 HG aufgezählten nichtstimmberechtigten Mitgliedern des Senats mit Antrags- und Rederecht ist dies zusätzlich die Gleichstellungsbeauftragte. (6) Der Senat kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Kommissionen und Ausschüsse bil- den. In Prüfungsausschüssen müssen Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung nicht vertreten sein. (7) Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: 1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats; 2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats; 3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen, von Studien- und Prüfungsordnungen sowie der übrigen Ordnungen der Hochschule, soweit diese Grundordnung nichts anderes bestimmt; 4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Abs. 1a Satz 1 HG; 5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1 a HG und des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3 HG, zu den Evalu- ationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3 HG, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsät- zen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten; 6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Leh- re und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen be- treffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. (8) Der Berufungsvorschlag zur Besetzung einer Professur im Sinne des § 38 Abs. 3 HG bedarf der Zustimmung des Senats. Näheres zum Berufungsverfahren regelt die Beru- fungsordnung. (9) Der Senat gibt sich eine Geschäftsordnung. § 7 Hochschulrat (1) Der Hochschulrat besteht aus acht Mitgliedern. (2) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrats sind Externe, also weder Hochschulmitglieder noch Hochschulangehörige, mindestens zwei sind Interne. (3) Die Mitglieder des Hochschulrats wählen mit der Mehrheit ihrer Stimmen ein externes Mitglied zur/zum Vorsitzenden sowie ein Mitglied zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 7 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (4) Der Hochschulrat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: 1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats; 2. die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3 HG und zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG; 3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Abs. 7 HG, zur Errichtung einer Stiftung, einer Anstalt oder eines Hoch- schulverbundes nach § 77a Absatz 1 HG, zur Stellung des Antrags nach § 2 Absatz 8 HG, soweit dieser auf die Übertragung der Bauherreneigenschaft und der Eigentü- merverantwortung an der Gesamtheit der überlassenen Liegenschaften gerichtet ist, und zur Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Abs. 8 HG; 4. die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats; 5. Empfehlungen und Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats nach § 16 Abs. 3 HG und zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3 HG; 6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betref- fen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind; 7. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Ent- lastung des Rektorats. (5) Der Hochschulrat gibt sich eine Geschäftsordnung. § 8 Hochschulwahlversammlung (1) Die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder erfolgt durch die Hochschulwahlversammlung, die zur Hälfte aus allen Mitgliedern des Senats und zur anderen Hälfte aus allen Mitgliedern des Hochschulrats besteht. Die Stimmen der beiden Hälften stehen im gleichen Verhältnis zueinander. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung, die zugleich Mitglieder des Senats sind, haben Stimmrecht, wenn sie auch im Senat stimmberechtigt sind. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung, die zugleich Mitglieder des Hochschulrats sind, haben Stimmrecht, wenn sie Externe im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 2 HG sind. (2) Die/der Vorsitzende und die Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung gewählt. § 9 Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats (1) Mindestens 12 Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin/des Amtsinhabers wird zur Vorbereitung der Wahl der Rektoratsmitglieder eine Findungskommission eingerichtet. Die Findungskommission besteht aus vier Mitgliedern. Sie werden je zur Hälfte durch den Hochschulrat und den Senat entsendet, wobei die entsendeten Mitglieder des Senats unterschiedlichen Statusgruppen angehören. Näheres zur Wahl der Hochschulratsmitglieder für die Findungskommission regelt die Geschäftsordnung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 8 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln des Hochschulrats. Näheres zur Wahl der Senatsmitglieder für die Findungs- kommission regelt die Geschäftsordnung des Senats. (2) Die Findungskommission tritt auf gemeinsame Einladung der Vorsitzenden des Hochschulrats und des Senats zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Für die Arbeit der Findungskommission gelten die Regelungen der Geschäftsordnung des Senats entsprechend. Die Sitzungen der Findungskommission sind nicht öffentlich. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt beratend an den Sitzungen der Findungskommission teil. (4) Die Stellen der hauptberuflichen Rektoratsmitglieder werden öffentlich ausgeschrieben. Die Hochschulwahlversammlung beschließt einen Ausschreibungstext, nachdem die Findungskommission einen Vorschlag erarbeitet hat. (5) Nach Sichtung und Bewertung der Bewerbungen für die Position der Rektorin/des Rektors und der Kanzlerin/des Kanzlers beschließt die Findungskommission eine Empfehlung an die Hochschulwahlversammlung. Die Empfehlung für die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers erfolgt im Benehmen mit der Rektorin/dem Rektor oder der designierten Rektorin/dem designierten Rektor. (6) Von dem Erfordernis der Ausschreibung nach Absatz 4 und der Durchführung des Findungsverfahrens nach den Absätzen 1-3 und 5 kann im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten - und für die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers im Benehmen mit der Rektorin/dem Rektor oder der designierten Rektorin/dem designierten Rektor - abgesehen werden, sofern Senat und Hochschulrat die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber aufgefordert haben, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. (7) Die Wahlen der übrigen Mitglieder des Rektorats erfolgen auf Vorschlag der designierten Rektorin/des designierten Rektors. Zu diesem Vorschlag nimmt die Findungskommission Stellung. Die Anzahl der nicht hauptberuflichen Prorektorinnen und Prorektoren bestimmt der Hochschulrat auf Vorschlag der designierten Rektorin/des designierten Rektors. (8) Die Hochschulwahlversammlung lädt die von der Findungskommission vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung ein. Diese findet öffentlich statt, die anschließende darauf bezogene Aussprache der Hochschulwahlversammlung erfolgt nichtöffentlich. (9) Die Hochschulwahlversammlung wählt die Mitglieder des Rektorats mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Hochschulrats und der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wird eine solche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Wird auch im zweiten Wahlgang diese Mehrheit nicht erreicht und hat die Findungskommission weitere Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 9 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Personen zur Wahl vorgeschlagen, wird jeweils entsprechend der Sätze 1 und 2 für die weiteren Vorschläge in der von der Findungskommission vorgegebenen Reihenfolge verfahren. Wird für keine der vorgeschlagenen Personen eine Mehrheit gemäß Satz 1 erreicht, geht der Wahlvorschlag zur erneuten Beratung zurück an die Findungskommission, die der Hochschulwahlversammlung entweder einen neuen Vorschlag vorlegt oder bei Fehlen weiterer geeigneter Kandidatinnen/Kandidaten eine Neuausschreibung empfiehlt und hierzu einen gegebenenfalls geänderten Ausschreibungstext vorschlägt. (10) Das Wahlergebnis ist von der/dem Vorsitzenden der Hochschulwahlversammlung unverzüglich hochschulöffentlich bekannt zu geben. (11) Für die Arbeit der Hochschulwahlversammlung gelten die Regelungen der Geschäftsordnung des Senats entsprechend. Die Ladungsfrist beträgt jedoch 14 Tage. (12) Auf schriftlichen Antrag von 5/8 der Mitglieder des Hochschulrats oder von 5/8 der Mitglieder des Senats hat die Hochschulwahlversammlung über die Abwahl von Rektoratsmitgliedern zu entscheiden. Eine Abwahl kann nur aus wichtigem Grund erfolgen; für ihre Durchführung ist Voraussetzung, dass sie in der Einladung als Tagesordnungspunkt benannt und eine Ladungsfrist von 14 Tagen eingehalten wurde. (13) Dem betroffenen Mitglied des Rektorats ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zehn Tagen zu geben. Ist über die Abwahl der Kanzlerin/des Kanzlers oder einer Prorektorin/eines Prorektors zu entscheiden, ist die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb der gleichen Frist auch der Rektorin/dem Rektor einzuräumen. Unverzüglich nach der Abwahl ist ein neues Wahlverfahren einzuleiten. (14) Die Abwahl von Rektoratsmitgliedern erfolgt mit der einfachen Mehrheit von 5/8 der Stimmen der Hochschulwahlversammlung. Dabei stehen die Stimmen der Mitglieder des Hochschulrats und der Mitglieder des Senats im gleichen Verhältnis zueinander. III. Abschnitt: Organisation der Hochschule § 10 Wissenschaftliche Organisationseinheiten (1) Abweichend von § 26 Abs. 1 HG gliedert sich die Hochschule in Institute und andere wissenschaftliche Einrichtungen. Diese bilden die organisatorischen Grundeinheiten der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie geben sich eine Ordnung, in der die interne Organisation und deren Leitung geregelt werden. Bei der Ausgestaltung dieser Ord- nungen sind die Rahmenvorgaben zu beachten, die der Senat beschließt. (2) Zur Erfüllung institutsübergreifender Aufgaben in Forschung und Lehre können nach Maßgabe des Rektorats zentrale wissenschaftliche Einrichtungen gebildet werden. Die innere Organisation wird durch Verwaltungs- und Benutzungsordnungen bestimmt, die vom Senat erlassen werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 10 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (3) Nachstehende Aufgaben und Befugnisse werden auf folgende Organe und Gremien übertragen: 1. Lehrorganisation und Vollständigkeit des Lehrangebots nach § 58 HG incl. der damit verbundenen Weisungen: Rektorat, vertreten durch die Prorektorin/den Prorektor für Studium und Lehre. 2. Erlass von Studien- und Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen: Senat (vgl. § 6 Abs. 6 S. 1 Nr. 3 der Grundordnung). 3. Aufgaben des Studienbeirats nach § 28 Abs. 8 HG: Universitätskommission für Stu- dium und Lehre (vgl. § 12 Abs. 4 der Grundordnung). 4. Kontrolle der Einhaltung der Lehrverpflichtungen gem. § 27 Abs. 1 HG sowie die übrigen sich aus §§ 26 – 28 HG ergebenden Aufgaben und Befugnisse: Rektorat (vgl. § 5 Abs. 1, Nr. 3). (4) Studium und Lehre sind in Studiengängen strukturiert. Für die einzelnen Studiengänge werden Studiengangsleitungen eingesetzt, die in Abstimmung mit dem Rektorat, ver- treten durch die Prorektorin/dem Prorektor für Studium und Lehre und den Leitungen der Institute und den anderen wissenschaftlichen Einrichtungen den jeweiligen Studi- engang gestalten. Die Studiengangsleitungen werden vom Rektorat benannt. (5) Das Rektorat kann eine außerhalb der Hochschule befindliche Einrichtung, die wissenschaftliche Aufgaben erfüllt, als Einrichtung an der Hochschule anerkennen. Die Anerkennung soll nur ausgesprochen werden, wenn die Aufgaben nicht von einer Ein- richtung der Hochschule erfüllt werden können. Die anerkannte Einrichtung wirkt mit der Hochschule zusammen. Die rechtliche Selbständigkeit der Einrichtung und die Rechtsstellung der Bediensteten in der Einrichtung werden dadurch nicht berührt. § 11 Zentrale Betriebseinheiten (1) Für Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Medien-, Informations- und Kommunikationsmanagement und –technik, kann das Rektorat zentrale Betriebsein- heiten errichten, ändern oder aufheben. (2) Die Aufgaben und die Grundsätze von Leitung und Verwaltung der zentralen Betriebs- einheit sind bei ihrer Errichtung vom Rektorat zu bestimmen und fortzuschreiben. (3) Die zentralen Betriebseinheiten entscheiden über die ihnen vom Rektorat zugewiese- nen Personal- und Sachmittel, sofern die Kanzlerin/der Kanzler die Bewirtschaftung dieser Mittel auf die zentralen Betriebseinheiten übertragen hat. (4) Jeder zentralen Betriebseinheit ist eine Kommission im Sinne von § 12 dieser Grund- ordnung zuzuordnen, die das Rektorat, den Senat und die Leitung der Betriebseinheit berät sowie die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der zentralen Betriebseinheit wahrnimmt. Die Leiterinnen/die Leiter der zentralen Betriebseinheiten nehmen an den Sitzungen dieser Kommission beratend teil. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 11 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln IV. Abschnitt: Kommissionen und Beauftragte §12 Universitätskommissionen (1) Zur Beratung des Senats und des Rektorats werden folgende ständige Universitäts- kommissionen gebildet: 1. Universitätskommission für Studium und Lehre 2. Universitätskommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs 3. Universitätskommission für Ressourcen. Weitere Universitätskommissionen können gebildet werden. (2) Die Beratung des Senats und des Rektorats hinsichtlich der Bereiche Medien-, Infor- mations- und Kommunikationsmanagement und –technik wird einer der obigen Uni- versitätskommissionen zugeordnet oder eine eigene Universitätskommission hierfür gebildet. (3) Die Universitätskommissionen setzen sich mit Ausnahme der Universitätskommission für Studium und Lehre (vgl. § 12 Abs. 5 der Grundordnung) und vorbehaltlich Absatz 4 wie folgt zusammen: a) Mit Stimmrecht: - das Rektoratsmitglied, in dessen Geschäftsbereich die Aufgaben der jeweiligen Kommission fallen, als Vorsitzende/Vorsitzender, - zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, - eine akademische Mitarbeiterin/ein akademischer Mitarbeiter, - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - eine Studierende/ein Studierender. b) Ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und Rederecht: - eine Vertreterin/ein Vertreter des wissenschaftlichen Personalrats, - eine Vertreterin/ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Personalrats, - die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreterin. (4) Im Falle des Abs. 1 Satz 2 ist auch die Bildung einer gemeinsamen Universitätskommis- sion zur Beratung des Senats und Rektorates in Angelegenheiten, die in den Ge- schäftsbereich zweier Rektoratsmitglieder fallen, zulässig. In diesem Fall gehören bei- de Rektoratsmitglieder, in deren Geschäftsbereich die Aufgaben der jeweiligen Kom- mission fallen, der Universitätskommission als Vorsitzende/Vorsitzender und stellver- tretende Vorsitzende/stellvertretender Vorsitzender an, wobei die jeweiligen Rollen spätestens nach der Hälfte der Amtszeit wechseln. Die Stimmen der beiden Rekto- ratsmitglieder werden jeweils mit dem Faktor 0,5 gewichtet. Im Übrigen richtet sich die Zusammensetzung der Universitätskommission nach Abs. 3. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 12 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (5) Der Universitätskommission für Studium und Lehre, die zugleich die Aufgaben des Studienbeirats nach § 28 Abs. 8 HG erfüllt, gehören an: a) Mit Stimmrecht: - die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre als Vorsitzende/Vorsitzender - eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, - eine akademische Mitarbeiterin/ein akademischer Mitarbeiter, - zwei Studierende. Die Stimmen der beiden Studierenden stehen zu den Stimmen der anderen stimmbe- rechtigten Mitglieder der Kommission im gleichen Verhältnis zueinander. b) Ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und Rederecht: - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - eine Vertreterin/ein Vertreter des wissenschaftlichen Personalrats, - eine Vertreterin/ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Personalrats, - die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreterin. (6) Die Mitglieder der Universitätskommissionen und deren Stellvertreterin- nen/Stellvertreter nach Abs. 3 bis 5 werden vom gesamten Senat auf Vorschlag des Rektorats gewählt und abberufen. Die zu wählenden Mitglieder der Universitätskom- missionen sollen möglichst nicht dem Senat oder dem Hochschulrat angehören. Jede Gruppe hat ein Vetorecht (einfache Mehrheit innerhalb der Gruppe ist ausreichend) hinsichtlich der Vertreterin/des Vertreters aus der eigenen Gruppe. Bei Vorliegen ei- nes Vetos muss das Rektorat eine neue Person vorschlagen. Die Mitglieder werden für die Hälfte der regulären Amtszeit des jeweiligen Rektoratsmitglieds gewählt, die Amtszeit für die Studierenden beträgt ein Jahr. Die Amtszeit der Kommissionsmitglie- der endet spätestens mit der regulären Amtszeit des jeweiligen Rektoratsmitglieds. Die Amtszeit der übrigen Kommissionsmitglieder bleibt von einem etwaigen Rücktritt oder Abwahl des jeweiligen Rektoratsmitglieds und der anschließenden Neuwahl des Rektoratsmitglieds unberührt. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahl- ordnung. (7) Die Universitätskommissionen nach Abs. 1 und 2 können aus eigener Initiative tätig werden, soweit sachliche Aspekte dies geboten erscheinen lassen. (8) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen die Universitätskommissionen im engen Informationsaustausch mit der Verwaltung, den zentralen Betriebseinheiten und den wissenschaftlichen Einrichtungen. (9) Die Universitätskommissionen können weitere beratende Mitglieder hinzuziehen. (10) Die/der Vorsitzende einer Universitätskommission ist berechtigt, an den Sitzungen anderer Universitätskommissionen teilzunehmen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 13 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 13 Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission) (1) Zur Erreichung der Ziele des Studiumsqualitätsgesetzes, wird gem. § 4 Studiums- qualitätsgesetz die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission) eingerichtet. (2) Das Rektorat beruft auf Vorschlag der Gruppen im Senat die Mitglieder und ihre Stell- vertretungen der Qualitätsverbesserungskommission. Die Qualitätsverbesserungs- kommission umfasst: - eine vom Rektorat benannte Prorektorin/ein vom Rektorat benannter Prorektor ist Mitglied als Vorsitzende/Vorsitzender, - eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, - zwei akademische Mitarbeiterinnen/zwei akademische Mitarbeiter, wobei eine Lehrkraft für besondere Aufgaben vertreten sein soll, - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - sechs Studierende. Als kooptiertes, nicht stimmberechtigtes Mitglied nimmt eine Vertreterin/ein Vertre- ter der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung, Abteilung Hochschulentwick- lung und Qualitätsmanagement an den Sitzungen der Qualitätsverbesserungskommis- sion teil. (3) Die Amtszeit aller Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission beträgt zwei Jah- re. Eine Wiederwahl ist möglich. § 14 Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission (1) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden auf Vorschlag der Gleichstellungskommission vom Senat gewählt und von der Rektorin/dem Rektor für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet die Gleichstel- lungsbeauftragte vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Amt aus, so wird unverzüglich eine neue Gleichstellungsbeauftragte gewählt und bestellt. Beträgt die Restlaufzeit der Amtszeit der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten weniger als 12 Monate, so erfolgt die Neuwahl und Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten für die Restlaufzeit und eine weitere Amtszeit. Entsprechendes gilt für die Wahl der Stellvertreterinnen, wenn die letztverbliebene Stellvertreterin vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Amt ausscheidet. (2) Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten in Fragen der Gleichstellung bildet der Senat eine Gleichstellungskommission. Die Gleichstellungskommission überwacht insbesondere die Aufstellung und Einhaltung der Gleichstellungspläne. Ihr gehören an: - die Gleichstellungsbeauftragte als Vorsitzende - eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 14 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln - zwei akademische Mitarbeiterinnen/zwei akademische Mitarbeiter, wobei eine Lehrkraft für besondere Aufgaben vertreten sein soll, - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - zwei Studierende. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist eine paritätische Vertretung der Ge- schlechter anzustreben. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt. Die Amtszeit der Vertreter der Studierenden beträgt zwei Jahre, die der übrigen Mitglieder drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. § 15 Kommission für Nachhaltige Entwicklung (1) Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung unterstützt und berät das Rektorat und den Senat der Deutschen Sporthochschule Köln zu Themen der Nachhaltigkeit in den Bereichen Bildung, Forschung, Betrieb und Transfer in die Gesellschaft. Zu ihren Auf- gaben gehört insbesondere die universitätsinterne Gestaltung einer Nachhaltigen Entwicklung und die Förderung des Austauschs mit gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. (2) Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung besteht aus folgenden Mitgliedern mit Stimmrecht: - zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, - zwei akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, - zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - zwei Studierende - der Kanzlerin/dem Kanzler - der Prorektorin/dem Prorektor für Ressourcen. Die jeweiligen Hochschulgruppen im Senat wählen ihre Vertreterinnen oder Vertreter in die Kommission. Für jede Mitgliedergruppe wird eine Stellvertreterin oder ein Stell- vertreter gewählt. Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung wählt eines ihrer Mitglieder zur/zum Vorsitzenden sowie ein weiteres Mitglied zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschul- lehrer, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung beträgt drei Jahre, die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. (4) Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung versteht sich als ein offenes Gremium. Sie tagt daher grundsätzlich hochschulöffentlich. Jedes interessierte Hochschulmit- glied bzw. jede/jeder interessierte Hochschulangehörige kann im Rahmen der räumli- chen Kapazitäten mit Rederecht an den Sitzungen teilnehmen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 15 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 16 Vertretung der studentischen Hilfskräfte (1) Die Studierenden wählen aus ihrem Kreis eine Person, die als Beauftrag- te/Beauftragter für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46a HG wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges Hochschulstudium verfügen. (2) Die Wahl erfolgt gemeinsam mit den Wahlen der Studierenden zum Senat; die Amts- zeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahlordnung. (3) Die/der Gewählte wird von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (4) Handelt es sich bei der/dem Gewählten um eine studentische Hilfskraft, kann diese auf Antrag freigestellt werden. Die Kompensation erfolgt aus Mitteln der Hochschule. (5) Die/der Gewählte berichtet bei Anlass dem Rektorat und dem Senat über ihre/seine Tätigkeit und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. § 17 Vertretung der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (1) Der Senat wählt aus dem Kreis der Hochschulmitglieder auf eigenen Vorschlag oder auf Vorschlag der Gremien und Einrichtungen der Hochschule eine Person und deren Stellvertretung, die die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nach § 62b HG wahrnehmen. (2) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahl- ordnung. (3) Die/der Gewählte wird von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (4) Die/der Gewählte berichtet dem Hochschulrat, dem Rektorat und dem Senat über ihre/seine Tätigkeit und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. V. Abschnitt: Verfahrensregeln § 18 Jahresabschluss Die Prüfung des Jahresabschlusses der Hochschule erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung – HWFVO). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 16 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 19 Verkündung von Ordnungen und Beschlüssen (1) Ordnungen und zu veröffentlichende Beschlüsse der Hochschule werden in den „Amt- lichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ als Verkündungsblatt aus- schließlich elektronisch im Internet auf der Seite https://www.dshs- koeln.de/aktuelles/amtliche-mitteilungen/ öffentlich bekannt gegeben. Bei der Be- kanntgabe von Ordnungen soll auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses gemäß § 12 Abs. 5 HG hingewiesen werden. (2) Die Ausfertigungen aller Ordnungen der Hochschule erfolgen durch die Rektorin/den Rektor. Soweit die Ordnungen keine Regelung über das In-Kraft-Treten enthalten, tre- ten sie einen Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt in Kraft. VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 20 Übergangsbestimmungen und Anpassung des internen Rechts (1) Die zuständigen Organe passen die Ordnungen der Deutschen Sporthochschule Köln unverzüglich den Bestimmungen dieser Grundordnung, spätestens bis 31.12.2020, an. (2) Bis zur Neubildung der Gremien und der Neubestellung der Funktionsträgerinnen/ Funktionsträger auf der Grundlage dieser Grundordnung nehmen die entsprechenden Gremien und Funktionsträgerinnen/Funktionsträger die in dieser Grundordnung und im Hochschulgesetz vorgesehenen Aufgaben und Befugnisse wahr. § 21 In-Kraft-Treten Diese Grundordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mit- teilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die Grund- ordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 12. Februar 2016 (AM 03/2016) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund Beschluss des Senats vom 23.09.2020. Köln, den 05.11.2020 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Inhaltsübersicht I. Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien III. Abschnitt: Organisation der Hochschule V. Abschnitt: Verfahrensregeln VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 3 Gruppenvertretungen und Untergruppen II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien Zentrale Organe Rektorat und Rektorin/Rektor Senat III. Abschnitt: Organisation der Hochschule § 10 Wissenschaftliche Organisationseinheiten § 11 Zentrale Betriebseinheiten V. Abschnitt: Verfahrensregeln VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN DSHS Köln Nr.: 20/2020 Köln, den 05. November 2020 INHALT Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 23.09.2020 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 1 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 23.09.2020 Aufgrund des § 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord- rhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung vom 16. September 2014, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), in Kraft getreten am 15. April 2020, hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Grundordnung erlassen: Inhaltsübersicht Präambel I. Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben § 1 Rechtsstellung und Aufgaben § 2 Markenrechtliche Bestimmungen § 3 Gruppenvertretungen und Untergruppen II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien § 4 Zentrale Organe § 5 Rektorat und Rektorin/Rektor § 6 Senat § 7 Hochschulrat § 8 Hochschulwahlversammlung § 9 Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats III. Abschnitt: Organisation der Hochschule § 10 Wissenschaftliche Organisationseinheiten § 11 Zentrale Betriebseinheiten IV. Abschnitt: Kommissionen und Beauftragte § 12 Universitätskommissionen § 13 Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitäts- verbesserungskommission) § 14 Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission § 15 Kommission für Nachhaltige Entwicklung § 16 Vertretung der studentischen Hilfskräfte § 17 Vertretung der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung V. Abschnitt: Verfahrensregeln § 18 Jahresabschluss § 19 Verkündung von Ordnungen und Beschlüssen VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 20 Übergangsbestimmungen und Anpassung des internen Rechts § 21 In-Kraft-Treten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 2 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Präambel Die Deutsche Sporthochschule Köln ist der institutionelle Raum, innerhalb dessen ihre Mitglieder studieren, lehren, forschen und arbeiten. Dieser Raum ist durch das Grund- gesetz der Bundesrepublik Deutschland, durch die Landesverfassung NRW und näher durch die sportwissenschaftliche Orientierung bestimmt. Sie pflegt und gestaltet die- sen institutionellen Raum, d.h. die akademische Kultur, auf der Grundlage der men- schenrechtlich garantierten gleichen Rechte ihrer Mitglieder. Das Verhältnis der ein- zelnen Organe und Gremien der Deutschen Sporthochschule Köln wird durch das Kol- legialitätsprinzip bestimmt. Die Deutsche Sporthochschule Köln verpflichtet sich daher insbesondere zu einer ge- lebten Praxis wechselseitiger Achtung und Meinungsfreiheit; sie ächtet jegliche Dis- kriminierung und setzt sich aktiv für gute Beschäftigungsbedingungen all ihrer Mitglie- der ein. Ihre Mitglieder studieren, lehren, forschen und arbeiten unter Bezugnahme auf ihre gesellschaftliche Verantwortung; sie fühlen sich der Gestaltung einer friedli- chen Welt und Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausdrücklich verpflichtet. Auch institu- tionell fördert die Deutsche Sporthochschule Köln die nachhaltige Entwicklung der na- türlichen und sozialen Lebensgrundlagen durch ihr Handeln und ihre Ausbildungs- und Forschungstätigkeit. Die Deutsche Sporthochschule Köln trägt und wahrt eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Sportwissenschaft. Dem Gegenstand nach ist sie an allen Fra- gen orientiert, die den Sport und andere Bewegungskulturen betreffen; der Organisa- tionsform nach ist sie der Vielfalt der sportwissenschaftlichen Disziplinen und der Pflege von deren Zusammenarbeit verpflichtet. Sie verpflichtet sich zur strengen Be- achtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einschließlich derer zur Be- handlung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Deutsche Sporthochschule Köln verpflichtet sich ausdrücklich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wobei sie besonderen Wert auf die Gleichbehand- lung der Geschlechter legt. I. Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben § 1 Rechtsstellung und Aufgaben (1) Die Deutsche Sporthochschule Köln ist eine Universität des Landes Nordrhein- Westfalen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze (Artikel 16 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Sie nimmt die ihr obliegenden Aufgaben als Selbstverwal- tungsangelegenheiten wahr. (2) Die Bestimmungen des Hochschulgesetzes gelten unmittelbar, soweit in dieser Grundordnung nichts anderes geregelt ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 3 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 2 Markenrechtliche Bestimmungen Die Deutsche Sporthochschule Köln führt als gesetzlich geschütztes Logo und eingetra- gene Wort-/Bildmarke einen „Tempel“ (vier weiße Säulen mit einem dazugehörenden Dach auf blauem Grund) sowie rechts daneben den gesetzlich geschützten Begriff “Deutsche Sporthochschule Köln“ und dessen englische Übersetzung. Außerdem sind die Begriffe „Spoho“, „DSHS“, „European Sport University“ und „German Sport Universi- ty Cologne“ als Markenname rechtlich geschützt. Das Logo hat folgende Form: § 3 Gruppenvertretungen und Untergruppen (1) Die Hochschulmitglieder der Gruppen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1-4 HG können zur Wahr- nehmung ihrer Angelegenheiten und zur Stärkung einer demokratisch mitbestimmten Hochschule Gruppenvertretungen bilden und Sprecherinnen/Sprecher wählen. Die Sprecherinnen/die Sprecher können Vorschläge zur Tagesordnung und Anträge in den Senat einbringen. (2) Die Bildung von Untergruppen (z.B. Fächergruppen) innerhalb der Mitgliedergruppen ist zulässig. Auch diese können Sprecherinnen/Sprecher wählen und Anträge in den Senat einbringen sowie Tagesordnungspunkte vorschlagen, wenn diese von mindes- tens 10 % der gesamten Mitgliedergruppe, bei der Gruppe der Studierenden von min- destens 3 % der Studierenden getragen werden. II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien § 4 Zentrale Organe Zentrale Organe der Hochschule sind: 1. das Rektorat, 2. die Rektorin/der Rektor, 3. der Senat, 4. der Hochschulrat, 5. die Hochschulwahlversammlung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 4 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 5 Rektorat und Rektorin/Rektor (1) Das Rektorat leitet die Hochschule. Es ist neben den im HG genannten Aufgaben ins- besondere zuständig für: 1. die Steuerung und Wirtschaftsplanung der Hochschule, 2. die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie von wissen- schaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten, 3. Aufgaben und Befugnisse, die gem. § 26 ff. HG den Fachbereichen zugewiesen sind - soweit nicht eine andere Zuständigkeit geregelt ist (vgl. § 6 Abs. 6 und § 10 Abs. 3 der Grundordnung). (2) Dem Rektorat gehören hauptberuflich an die Rektorin/der Rektor als Vorsitzende/ Vorsitzender und die Kanzlerin/der Kanzler sowie Prorektorinnen/Prorektoren, die ihr Amt nicht hauptberuflich wahrnehmen. (3) Die Rektorin/der Rektor übt das Hausrecht aus. Sie/er kann die Ausübung dieser Be- fugnis für bestimmte Bereiche anderen Mitgliedern oder Angehörigen der Hochschule übertragen. Näheres kann eine Hausordnung regeln. (4) Soweit diese Grundordnung nicht etwas anderes bestimmt, ist das Amt der hauptbe- ruflichen Rektoratsmitglieder unvereinbar mit anderen Ämtern und Mandaten in der akademischen Selbstverwaltung. (5) Eine Prorektorin/ein Prorektor soll für den Bereich Studium und Lehre zuständig sein. Eine andere Prorektorin/ein anderer Prorektor soll für den Bereich Forschung zustän- dig sein. Weitere Prorektorinnen/Prorektoren können für näher zu definierende Ge- schäftsfelder vorgeschlagen werden. (6) Die nichthauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren sollen aus dem Kreis der Pro- fessorinnen/Professoren aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschulleh- rer entstammen. Eine Prorektorin/ein Prorektor kann aus dem Kreis der Juniorprofes- sorinnen/Juniorprofessoren, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder aus der Gruppe der Studierenden gewählt werden. (7) Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats beträgt sechs Jahre, weitere Amtszei- ten betragen vier Jahre, im Falle der Kanzlerin/des Kanzlers sechs Jahre. Die Amtszeit einer Prorektorin/eines Prorektors aus der Gruppe der Studierenden beträgt zwei Jah- re. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen und Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin/des Rektors. (8) Das Rektorat kann auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors eine ständige Vertretung und feste Geschäftsbereiche für seine Mitglieder bestimmen, in denen sie unbescha- det des § 19 HG die Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit er- ledigen. Eine solche Entscheidung bedarf der Zustimmung aller Rektoratsmitglieder. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 5 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (9) Das Rektorat kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Kommissionen und Ausschüsse bil- den sowie Rektoratsbeauftragte ernennen. § 6 Senat (1) Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: 1. neun Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hoch- schullehrer; 2. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 3. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung; 4. drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder drei Jahre. (2) Die Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verfü- gen in den in § 22 Abs. 4 Satz 1 und 2 HG genannten Angelegenheiten sowie bei Auf- gaben und Befugnissen, die der Senat für den Fachbereichsrat wahrnimmt (vgl. § 10 der Grundordnung) und welche Forschung, Kunst und Berufung von Professorinnen und Professoren unmittelbar betreffen über die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Senats. Hierzu werden diese durch Multiplikation mit dem Faktor 1,2 gewichtet. (3) Jede nach § 6 Abs. 1 der Grundordnung vertretene Gruppe hat ein Vetorecht, d.h. eine Entscheidung des Senats kann nicht getroffen werden, wenn eine Gruppe dieser wi- derspricht. Das Veto ist zu begründen und kann nur von allen anwesenden stimmbe- rechtigten Mitgliedern der Gruppe gemeinsam ausgeübt werden. Bei Vorliegen eines Vetos ist die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Senatssit- zung zu vertagen. Wird eine Entscheidungsvorlage nach eingelegtem Veto nicht inhalt- lich abgeändert, kann das Veto nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmbe- rechtigten Mitglieder überstimmt werden. Betrifft die nach dem Veto inhaltlich unver- änderte Entscheidungsvorlage eine der in § 6 Abs. 2 der Grundordnung aufgeführten Konstellationen, werden die Stimmen der Mitglieder der Gruppe der Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrer bei der Abstimmung über die Entscheidungsvorlage durch Multiplikation mit dem Faktor 2,0 gewichtet. (4) Der Senat wählt aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzen- de/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorsitzende/der Vorsitzende wirkt bei der Vorbereitung der Sitzun- gen durch das Rektorat mit dem Recht auf Anmeldung von Tagesordnungspunkten mit. Ihr/ihm obliegt die Leitung der Sitzungen sowie die Weiterleitung von Senatsbeschlüs- sen an die zuständigen Organe und Gremien zur weiteren Veranlassung. Die/der Vor- sitzende des Senats wird mit einer Mehrheit von 2/3 seiner stimmberechtigten Mit- glieder abgewählt, wenn zugleich gemäß Satz 1 eine neue Vorsitzende/ein neuer Vor- sitzender gewählt wird. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 6 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (5) Neben den in § 22 Abs. 2 HG aufgezählten nichtstimmberechtigten Mitgliedern des Senats mit Antrags- und Rederecht ist dies zusätzlich die Gleichstellungsbeauftragte. (6) Der Senat kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Kommissionen und Ausschüsse bil- den. In Prüfungsausschüssen müssen Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung nicht vertreten sein. (7) Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: 1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats; 2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats; 3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen, von Studien- und Prüfungsordnungen sowie der übrigen Ordnungen der Hochschule, soweit diese Grundordnung nichts anderes bestimmt; 4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Abs. 1a Satz 1 HG; 5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1 a HG und des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3 HG, zu den Evalu- ationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3 HG, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsät- zen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten; 6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Leh- re und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen be- treffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. (8) Der Berufungsvorschlag zur Besetzung einer Professur im Sinne des § 38 Abs. 3 HG bedarf der Zustimmung des Senats. Näheres zum Berufungsverfahren regelt die Beru- fungsordnung. (9) Der Senat gibt sich eine Geschäftsordnung. § 7 Hochschulrat (1) Der Hochschulrat besteht aus acht Mitgliedern. (2) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrats sind Externe, also weder Hochschulmitglieder noch Hochschulangehörige, mindestens zwei sind Interne. (3) Die Mitglieder des Hochschulrats wählen mit der Mehrheit ihrer Stimmen ein externes Mitglied zur/zum Vorsitzenden sowie ein Mitglied zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 7 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (4) Der Hochschulrat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: 1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats; 2. die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3 HG und zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG; 3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Abs. 7 HG, zur Errichtung einer Stiftung, einer Anstalt oder eines Hoch- schulverbundes nach § 77a Absatz 1 HG, zur Stellung des Antrags nach § 2 Absatz 8 HG, soweit dieser auf die Übertragung der Bauherreneigenschaft und der Eigentü- merverantwortung an der Gesamtheit der überlassenen Liegenschaften gerichtet ist, und zur Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Abs. 8 HG; 4. die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats; 5. Empfehlungen und Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats nach § 16 Abs. 3 HG und zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3 HG; 6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betref- fen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind; 7. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung eines Jahresfehlbetrages und die Ent- lastung des Rektorats. (5) Der Hochschulrat gibt sich eine Geschäftsordnung. § 8 Hochschulwahlversammlung (1) Die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder erfolgt durch die Hochschulwahlversammlung, die zur Hälfte aus allen Mitgliedern des Senats und zur anderen Hälfte aus allen Mitgliedern des Hochschulrats besteht. Die Stimmen der beiden Hälften stehen im gleichen Verhältnis zueinander. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung, die zugleich Mitglieder des Senats sind, haben Stimmrecht, wenn sie auch im Senat stimmberechtigt sind. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung, die zugleich Mitglieder des Hochschulrats sind, haben Stimmrecht, wenn sie Externe im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 2 HG sind. (2) Die/der Vorsitzende und die Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung gewählt. § 9 Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats (1) Mindestens 12 Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin/des Amtsinhabers wird zur Vorbereitung der Wahl der Rektoratsmitglieder eine Findungskommission eingerichtet. Die Findungskommission besteht aus vier Mitgliedern. Sie werden je zur Hälfte durch den Hochschulrat und den Senat entsendet, wobei die entsendeten Mitglieder des Senats unterschiedlichen Statusgruppen angehören. Näheres zur Wahl der Hochschulratsmitglieder für die Findungskommission regelt die Geschäftsordnung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 8 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln des Hochschulrats. Näheres zur Wahl der Senatsmitglieder für die Findungs- kommission regelt die Geschäftsordnung des Senats. (2) Die Findungskommission tritt auf gemeinsame Einladung der Vorsitzenden des Hochschulrats und des Senats zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Für die Arbeit der Findungskommission gelten die Regelungen der Geschäftsordnung des Senats entsprechend. Die Sitzungen der Findungskommission sind nicht öffentlich. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt beratend an den Sitzungen der Findungskommission teil. (4) Die Stellen der hauptberuflichen Rektoratsmitglieder werden öffentlich ausgeschrieben. Die Hochschulwahlversammlung beschließt einen Ausschreibungstext, nachdem die Findungskommission einen Vorschlag erarbeitet hat. (5) Nach Sichtung und Bewertung der Bewerbungen für die Position der Rektorin/des Rektors und der Kanzlerin/des Kanzlers beschließt die Findungskommission eine Empfehlung an die Hochschulwahlversammlung. Die Empfehlung für die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers erfolgt im Benehmen mit der Rektorin/dem Rektor oder der designierten Rektorin/dem designierten Rektor. (6) Von dem Erfordernis der Ausschreibung nach Absatz 4 und der Durchführung des Findungsverfahrens nach den Absätzen 1-3 und 5 kann im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten - und für die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers im Benehmen mit der Rektorin/dem Rektor oder der designierten Rektorin/dem designierten Rektor - abgesehen werden, sofern Senat und Hochschulrat die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber aufgefordert haben, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. (7) Die Wahlen der übrigen Mitglieder des Rektorats erfolgen auf Vorschlag der designierten Rektorin/des designierten Rektors. Zu diesem Vorschlag nimmt die Findungskommission Stellung. Die Anzahl der nicht hauptberuflichen Prorektorinnen und Prorektoren bestimmt der Hochschulrat auf Vorschlag der designierten Rektorin/des designierten Rektors. (8) Die Hochschulwahlversammlung lädt die von der Findungskommission vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung ein. Diese findet öffentlich statt, die anschließende darauf bezogene Aussprache der Hochschulwahlversammlung erfolgt nichtöffentlich. (9) Die Hochschulwahlversammlung wählt die Mitglieder des Rektorats mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Hochschulrats und der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wird eine solche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Wird auch im zweiten Wahlgang diese Mehrheit nicht erreicht und hat die Findungskommission weitere Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 9 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln Personen zur Wahl vorgeschlagen, wird jeweils entsprechend der Sätze 1 und 2 für die weiteren Vorschläge in der von der Findungskommission vorgegebenen Reihenfolge verfahren. Wird für keine der vorgeschlagenen Personen eine Mehrheit gemäß Satz 1 erreicht, geht der Wahlvorschlag zur erneuten Beratung zurück an die Findungskommission, die der Hochschulwahlversammlung entweder einen neuen Vorschlag vorlegt oder bei Fehlen weiterer geeigneter Kandidatinnen/Kandidaten eine Neuausschreibung empfiehlt und hierzu einen gegebenenfalls geänderten Ausschreibungstext vorschlägt. (10) Das Wahlergebnis ist von der/dem Vorsitzenden der Hochschulwahlversammlung unverzüglich hochschulöffentlich bekannt zu geben. (11) Für die Arbeit der Hochschulwahlversammlung gelten die Regelungen der Geschäftsordnung des Senats entsprechend. Die Ladungsfrist beträgt jedoch 14 Tage. (12) Auf schriftlichen Antrag von 5/8 der Mitglieder des Hochschulrats oder von 5/8 der Mitglieder des Senats hat die Hochschulwahlversammlung über die Abwahl von Rektoratsmitgliedern zu entscheiden. Eine Abwahl kann nur aus wichtigem Grund erfolgen; für ihre Durchführung ist Voraussetzung, dass sie in der Einladung als Tagesordnungspunkt benannt und eine Ladungsfrist von 14 Tagen eingehalten wurde. (13) Dem betroffenen Mitglied des Rektorats ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zehn Tagen zu geben. Ist über die Abwahl der Kanzlerin/des Kanzlers oder einer Prorektorin/eines Prorektors zu entscheiden, ist die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb der gleichen Frist auch der Rektorin/dem Rektor einzuräumen. Unverzüglich nach der Abwahl ist ein neues Wahlverfahren einzuleiten. (14) Die Abwahl von Rektoratsmitgliedern erfolgt mit der einfachen Mehrheit von 5/8 der Stimmen der Hochschulwahlversammlung. Dabei stehen die Stimmen der Mitglieder des Hochschulrats und der Mitglieder des Senats im gleichen Verhältnis zueinander. III. Abschnitt: Organisation der Hochschule § 10 Wissenschaftliche Organisationseinheiten (1) Abweichend von § 26 Abs. 1 HG gliedert sich die Hochschule in Institute und andere wissenschaftliche Einrichtungen. Diese bilden die organisatorischen Grundeinheiten der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie geben sich eine Ordnung, in der die interne Organisation und deren Leitung geregelt werden. Bei der Ausgestaltung dieser Ord- nungen sind die Rahmenvorgaben zu beachten, die der Senat beschließt. (2) Zur Erfüllung institutsübergreifender Aufgaben in Forschung und Lehre können nach Maßgabe des Rektorats zentrale wissenschaftliche Einrichtungen gebildet werden. Die innere Organisation wird durch Verwaltungs- und Benutzungsordnungen bestimmt, die vom Senat erlassen werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 10 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (3) Nachstehende Aufgaben und Befugnisse werden auf folgende Organe und Gremien übertragen: 1. Lehrorganisation und Vollständigkeit des Lehrangebots nach § 58 HG incl. der damit verbundenen Weisungen: Rektorat, vertreten durch die Prorektorin/den Prorektor für Studium und Lehre. 2. Erlass von Studien- und Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen: Senat (vgl. § 6 Abs. 6 S. 1 Nr. 3 der Grundordnung). 3. Aufgaben des Studienbeirats nach § 28 Abs. 8 HG: Universitätskommission für Stu- dium und Lehre (vgl. § 12 Abs. 4 der Grundordnung). 4. Kontrolle der Einhaltung der Lehrverpflichtungen gem. § 27 Abs. 1 HG sowie die übrigen sich aus §§ 26 – 28 HG ergebenden Aufgaben und Befugnisse: Rektorat (vgl. § 5 Abs. 1, Nr. 3). (4) Studium und Lehre sind in Studiengängen strukturiert. Für die einzelnen Studiengänge werden Studiengangsleitungen eingesetzt, die in Abstimmung mit dem Rektorat, ver- treten durch die Prorektorin/dem Prorektor für Studium und Lehre und den Leitungen der Institute und den anderen wissenschaftlichen Einrichtungen den jeweiligen Studi- engang gestalten. Die Studiengangsleitungen werden vom Rektorat benannt. (5) Das Rektorat kann eine außerhalb der Hochschule befindliche Einrichtung, die wissenschaftliche Aufgaben erfüllt, als Einrichtung an der Hochschule anerkennen. Die Anerkennung soll nur ausgesprochen werden, wenn die Aufgaben nicht von einer Ein- richtung der Hochschule erfüllt werden können. Die anerkannte Einrichtung wirkt mit der Hochschule zusammen. Die rechtliche Selbständigkeit der Einrichtung und die Rechtsstellung der Bediensteten in der Einrichtung werden dadurch nicht berührt. § 11 Zentrale Betriebseinheiten (1) Für Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Medien-, Informations- und Kommunikationsmanagement und –technik, kann das Rektorat zentrale Betriebsein- heiten errichten, ändern oder aufheben. (2) Die Aufgaben und die Grundsätze von Leitung und Verwaltung der zentralen Betriebs- einheit sind bei ihrer Errichtung vom Rektorat zu bestimmen und fortzuschreiben. (3) Die zentralen Betriebseinheiten entscheiden über die ihnen vom Rektorat zugewiese- nen Personal- und Sachmittel, sofern die Kanzlerin/der Kanzler die Bewirtschaftung dieser Mittel auf die zentralen Betriebseinheiten übertragen hat. (4) Jeder zentralen Betriebseinheit ist eine Kommission im Sinne von § 12 dieser Grund- ordnung zuzuordnen, die das Rektorat, den Senat und die Leitung der Betriebseinheit berät sowie die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der zentralen Betriebseinheit wahrnimmt. Die Leiterinnen/die Leiter der zentralen Betriebseinheiten nehmen an den Sitzungen dieser Kommission beratend teil. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 11 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln IV. Abschnitt: Kommissionen und Beauftragte §12 Universitätskommissionen (1) Zur Beratung des Senats und des Rektorats werden folgende ständige Universitäts- kommissionen gebildet: 1. Universitätskommission für Studium und Lehre 2. Universitätskommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs 3. Universitätskommission für Ressourcen. Weitere Universitätskommissionen können gebildet werden. (2) Die Beratung des Senats und des Rektorats hinsichtlich der Bereiche Medien-, Infor- mations- und Kommunikationsmanagement und –technik wird einer der obigen Uni- versitätskommissionen zugeordnet oder eine eigene Universitätskommission hierfür gebildet. (3) Die Universitätskommissionen setzen sich mit Ausnahme der Universitätskommission für Studium und Lehre (vgl. § 12 Abs. 5 der Grundordnung) und vorbehaltlich Absatz 4 wie folgt zusammen: a) Mit Stimmrecht: - das Rektoratsmitglied, in dessen Geschäftsbereich die Aufgaben der jeweiligen Kommission fallen, als Vorsitzende/Vorsitzender, - zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, - eine akademische Mitarbeiterin/ein akademischer Mitarbeiter, - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - eine Studierende/ein Studierender. b) Ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und Rederecht: - eine Vertreterin/ein Vertreter des wissenschaftlichen Personalrats, - eine Vertreterin/ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Personalrats, - die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreterin. (4) Im Falle des Abs. 1 Satz 2 ist auch die Bildung einer gemeinsamen Universitätskommis- sion zur Beratung des Senats und Rektorates in Angelegenheiten, die in den Ge- schäftsbereich zweier Rektoratsmitglieder fallen, zulässig. In diesem Fall gehören bei- de Rektoratsmitglieder, in deren Geschäftsbereich die Aufgaben der jeweiligen Kom- mission fallen, der Universitätskommission als Vorsitzende/Vorsitzender und stellver- tretende Vorsitzende/stellvertretender Vorsitzender an, wobei die jeweiligen Rollen spätestens nach der Hälfte der Amtszeit wechseln. Die Stimmen der beiden Rekto- ratsmitglieder werden jeweils mit dem Faktor 0,5 gewichtet. Im Übrigen richtet sich die Zusammensetzung der Universitätskommission nach Abs. 3. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 12 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln (5) Der Universitätskommission für Studium und Lehre, die zugleich die Aufgaben des Studienbeirats nach § 28 Abs. 8 HG erfüllt, gehören an: a) Mit Stimmrecht: - die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre als Vorsitzende/Vorsitzender - eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, - eine akademische Mitarbeiterin/ein akademischer Mitarbeiter, - zwei Studierende. Die Stimmen der beiden Studierenden stehen zu den Stimmen der anderen stimmbe- rechtigten Mitglieder der Kommission im gleichen Verhältnis zueinander. b) Ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und Rederecht: - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - eine Vertreterin/ein Vertreter des wissenschaftlichen Personalrats, - eine Vertreterin/ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Personalrats, - die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreterin. (6) Die Mitglieder der Universitätskommissionen und deren Stellvertreterin- nen/Stellvertreter nach Abs. 3 bis 5 werden vom gesamten Senat auf Vorschlag des Rektorats gewählt und abberufen. Die zu wählenden Mitglieder der Universitätskom- missionen sollen möglichst nicht dem Senat oder dem Hochschulrat angehören. Jede Gruppe hat ein Vetorecht (einfache Mehrheit innerhalb der Gruppe ist ausreichend) hinsichtlich der Vertreterin/des Vertreters aus der eigenen Gruppe. Bei Vorliegen ei- nes Vetos muss das Rektorat eine neue Person vorschlagen. Die Mitglieder werden für die Hälfte der regulären Amtszeit des jeweiligen Rektoratsmitglieds gewählt, die Amtszeit für die Studierenden beträgt ein Jahr. Die Amtszeit der Kommissionsmitglie- der endet spätestens mit der regulären Amtszeit des jeweiligen Rektoratsmitglieds. Die Amtszeit der übrigen Kommissionsmitglieder bleibt von einem etwaigen Rücktritt oder Abwahl des jeweiligen Rektoratsmitglieds und der anschließenden Neuwahl des Rektoratsmitglieds unberührt. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahl- ordnung. (7) Die Universitätskommissionen nach Abs. 1 und 2 können aus eigener Initiative tätig werden, soweit sachliche Aspekte dies geboten erscheinen lassen. (8) Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen die Universitätskommissionen im engen Informationsaustausch mit der Verwaltung, den zentralen Betriebseinheiten und den wissenschaftlichen Einrichtungen. (9) Die Universitätskommissionen können weitere beratende Mitglieder hinzuziehen. (10) Die/der Vorsitzende einer Universitätskommission ist berechtigt, an den Sitzungen anderer Universitätskommissionen teilzunehmen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 13 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 13 Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission) (1) Zur Erreichung der Ziele des Studiumsqualitätsgesetzes, wird gem. § 4 Studiums- qualitätsgesetz die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission) eingerichtet. (2) Das Rektorat beruft auf Vorschlag der Gruppen im Senat die Mitglieder und ihre Stell- vertretungen der Qualitätsverbesserungskommission. Die Qualitätsverbesserungs- kommission umfasst: - eine vom Rektorat benannte Prorektorin/ein vom Rektorat benannter Prorektor ist Mitglied als Vorsitzende/Vorsitzender, - eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, - zwei akademische Mitarbeiterinnen/zwei akademische Mitarbeiter, wobei eine Lehrkraft für besondere Aufgaben vertreten sein soll, - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - sechs Studierende. Als kooptiertes, nicht stimmberechtigtes Mitglied nimmt eine Vertreterin/ein Vertre- ter der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung, Abteilung Hochschulentwick- lung und Qualitätsmanagement an den Sitzungen der Qualitätsverbesserungskommis- sion teil. (3) Die Amtszeit aller Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission beträgt zwei Jah- re. Eine Wiederwahl ist möglich. § 14 Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission (1) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden auf Vorschlag der Gleichstellungskommission vom Senat gewählt und von der Rektorin/dem Rektor für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet die Gleichstel- lungsbeauftragte vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Amt aus, so wird unverzüglich eine neue Gleichstellungsbeauftragte gewählt und bestellt. Beträgt die Restlaufzeit der Amtszeit der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten weniger als 12 Monate, so erfolgt die Neuwahl und Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten für die Restlaufzeit und eine weitere Amtszeit. Entsprechendes gilt für die Wahl der Stellvertreterinnen, wenn die letztverbliebene Stellvertreterin vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Amt ausscheidet. (2) Zur Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten in Fragen der Gleichstellung bildet der Senat eine Gleichstellungskommission. Die Gleichstellungskommission überwacht insbesondere die Aufstellung und Einhaltung der Gleichstellungspläne. Ihr gehören an: - die Gleichstellungsbeauftragte als Vorsitzende - eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 14 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln - zwei akademische Mitarbeiterinnen/zwei akademische Mitarbeiter, wobei eine Lehrkraft für besondere Aufgaben vertreten sein soll, - eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - zwei Studierende. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist eine paritätische Vertretung der Ge- schlechter anzustreben. Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden vom Senat nach Gruppen getrennt gewählt. Die Amtszeit der Vertreter der Studierenden beträgt zwei Jahre, die der übrigen Mitglieder drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. § 15 Kommission für Nachhaltige Entwicklung (1) Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung unterstützt und berät das Rektorat und den Senat der Deutschen Sporthochschule Köln zu Themen der Nachhaltigkeit in den Bereichen Bildung, Forschung, Betrieb und Transfer in die Gesellschaft. Zu ihren Auf- gaben gehört insbesondere die universitätsinterne Gestaltung einer Nachhaltigen Entwicklung und die Förderung des Austauschs mit gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. (2) Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung besteht aus folgenden Mitgliedern mit Stimmrecht: - zwei Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, - zwei akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, - zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, - zwei Studierende - der Kanzlerin/dem Kanzler - der Prorektorin/dem Prorektor für Ressourcen. Die jeweiligen Hochschulgruppen im Senat wählen ihre Vertreterinnen oder Vertreter in die Kommission. Für jede Mitgliedergruppe wird eine Stellvertreterin oder ein Stell- vertreter gewählt. Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung wählt eines ihrer Mitglieder zur/zum Vorsitzenden sowie ein weiteres Mitglied zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschul- lehrer, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung beträgt drei Jahre, die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig. (4) Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung versteht sich als ein offenes Gremium. Sie tagt daher grundsätzlich hochschulöffentlich. Jedes interessierte Hochschulmit- glied bzw. jede/jeder interessierte Hochschulangehörige kann im Rahmen der räumli- chen Kapazitäten mit Rederecht an den Sitzungen teilnehmen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 15 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 16 Vertretung der studentischen Hilfskräfte (1) Die Studierenden wählen aus ihrem Kreis eine Person, die als Beauftrag- te/Beauftragter für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46a HG wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges Hochschulstudium verfügen. (2) Die Wahl erfolgt gemeinsam mit den Wahlen der Studierenden zum Senat; die Amts- zeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahlordnung. (3) Die/der Gewählte wird von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (4) Handelt es sich bei der/dem Gewählten um eine studentische Hilfskraft, kann diese auf Antrag freigestellt werden. Die Kompensation erfolgt aus Mitteln der Hochschule. (5) Die/der Gewählte berichtet bei Anlass dem Rektorat und dem Senat über ihre/seine Tätigkeit und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. § 17 Vertretung der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (1) Der Senat wählt aus dem Kreis der Hochschulmitglieder auf eigenen Vorschlag oder auf Vorschlag der Gremien und Einrichtungen der Hochschule eine Person und deren Stellvertretung, die die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nach § 62b HG wahrnehmen. (2) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahl- ordnung. (3) Die/der Gewählte wird von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (4) Die/der Gewählte berichtet dem Hochschulrat, dem Rektorat und dem Senat über ihre/seine Tätigkeit und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. V. Abschnitt: Verfahrensregeln § 18 Jahresabschluss Die Prüfung des Jahresabschlusses der Hochschule erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung – HWFVO). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 20/2020 – Seite 16 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln § 19 Verkündung von Ordnungen und Beschlüssen (1) Ordnungen und zu veröffentlichende Beschlüsse der Hochschule werden in den „Amt- lichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ als Verkündungsblatt aus- schließlich elektronisch im Internet auf der Seite https://www.dshs- koeln.de/aktuelles/amtliche-mitteilungen/ öffentlich bekannt gegeben. Bei der Be- kanntgabe von Ordnungen soll auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses gemäß § 12 Abs. 5 HG hingewiesen werden. (2) Die Ausfertigungen aller Ordnungen der Hochschule erfolgen durch die Rektorin/den Rektor. Soweit die Ordnungen keine Regelung über das In-Kraft-Treten enthalten, tre- ten sie einen Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt in Kraft. VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 20 Übergangsbestimmungen und Anpassung des internen Rechts (1) Die zuständigen Organe passen die Ordnungen der Deutschen Sporthochschule Köln unverzüglich den Bestimmungen dieser Grundordnung, spätestens bis 31.12.2020, an. (2) Bis zur Neubildung der Gremien und der Neubestellung der Funktionsträgerinnen/ Funktionsträger auf der Grundlage dieser Grundordnung nehmen die entsprechenden Gremien und Funktionsträgerinnen/Funktionsträger die in dieser Grundordnung und im Hochschulgesetz vorgesehenen Aufgaben und Befugnisse wahr. § 21 In-Kraft-Treten Diese Grundordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mit- teilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die Grund- ordnung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 12. Februar 2016 (AM 03/2016) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund Beschluss des Senats vom 23.09.2020. Köln, den 05.11.2020 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Inhaltsübersicht I. Abschnitt: Rechtsstellung und Aufgaben II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien III. Abschnitt: Organisation der Hochschule V. Abschnitt: Verfahrensregeln VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 3 Gruppenvertretungen und Untergruppen II. Abschnitt: Zentrale Organe und Gremien Zentrale Organe Rektorat und Rektorin/Rektor Senat III. Abschnitt: Organisation der Hochschule § 10 Wissenschaftliche Organisationseinheiten § 11 Zentrale Betriebseinheiten V. Abschnitt: Verfahrensregeln VI. Abschnitt: Schlussbestimmungen

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    green CAMPUS GUIDE NACHHALTIGES HANDELN AN DER DEUTSCHEN SPORTHOCHSCHULE KÖLN https://www.dshs-koeln.de Was kann ich selber beitragen? Mehr als Sie denken! https://www.dshs-koeln.de/hochschule/profil/nachhaltigkeit/ 3 INHALT Vorwort 5 1. Energie sparen 6 Energiespartipps im Büro und zu Hause 6 Energiespartipps in Sportstätten 8 Energiespartipps in Seminarräumen 8 2. Mobilität umweltfreundlich gestalten 9 3. Abfall vermeiden 10 4. Papierverbrauch senken 11 5. Essen und Trinken – gesund und nachhaltig 12 6. Wasser schützen 12 https://www.dshs-koeln.de 4 https://www.dshs-koeln.de/hochschule/profil/nachhaltigkeit/ 4 5 Liebe Studierende, liebe Beschäftigte! Klimaschutz, Ressourcenschonung und Kreis- laufwirtschaft sind wichtige Transformations- felder unserer Gesellschaft – auch für die Deutsche Sporthochschule Köln. Nachhaltiges Handeln ist ein Gemeinschafts- werk. Jede kleine Aktion bringt Veränderungen. Daher listen wir in unserem GREEN CAMPUS GUIDE einige Tipps auf, mit denen jede*r von Ihnen zu einer nachhaltigeren Universität beitragen kann. Das Verhalten der Nutzer*innen in den Sport- stätten, Seminarräumen, Laboren und Büros hat maßgeblichen Einfluss auf den Energie- und Ressourcenverbrauch der Sporthochschule. Der Green Campus Guide ist ein Wegweiser für Studierende und Beschäftigte mit praktischen Tipps für einen nachhaltigen Alltag an der Sporthochschule und darüber hinaus. 1 Der CO2-Fußabdruck ist das Ergebnis einer Emissionsberechnung bzw. CO2-Bilanz. Er gibt an, welche Menge von Treibhausgasen durch eine Aktivität, einen Prozess oder eine Handlung freigesetzt wird. https://www.dshs-koeln.de/hochschule/profil/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-an-der-deutschen-sporthochschule-koeln/ https://www.dshs-koeln.de/ Nachhaltiges Handeln an der Deutschen Sporthochschule Köln 6 Heizen Drehen Sie das Thermostat maximal auf Stufe 3 und bitte wieder zurück auf 0 oder *, wenn Sie den Raum länger verlassen. Info: Jedes Grad weniger Heizen senkt Ihren Verbrauch und den CO2-Ausstoß um etwa 6 %. Achten Sie auch darauf, etwaige Möbel nicht zu nah an der Heizung zu platzieren, denn nur so kann die Luft gut um den Heizkörper zirkulieren. Stellen Sie das Thermostat auf Stufe 2, wenn Sie das Fenster zum Stoßlüften öffnen. Stellen Sie das Thermostat ebenfalls auf Stufe 2, wenn Sie mehrere Stunden nicht vor Ort sind. Denken Sie vor allem vor Homeoffice-Tagen und vor Wochenenden daran, die Heizung herunter zu drehen, wenn Sie das Büro verlassen. Sprechen Sie sich gerne mit Ihren Kolleg*innen ab, so dass diese für Sie die Temperatur herunterregeln, sofern Sie selbst das einmal vergessen haben. Lüften Achten Sie darauf, regelmäßig frische Luft in Ihr Büro möglichst durch das vollständige Öffnen der Fenster zu lassen. Fünf bis zehn Minuten Stoßlüften mit weit geöffnetem Fenster verbraucht weniger Wärmeenergie, als das Fenster dauerhaft „auf Kipp“ offen stehen zu lassen! Info: Eine Querlüftung sorgt für einen besonders schnellen Luftaustausch. Im Winter bei niedrigen Außen- temperaturen oder Wind reichen drei bis fünf Minuten. Im Frühjahr oder Herbst kann der komplette Luftaus- tausch zehn bis zwanzig Minuten dauern. Licht Vergessen Sie nicht, konsequent das Licht auszuschalten, wenn Sie es nicht benötigen oder wenn Sie das Büro verlassen. Info: Hat Ihre Steh- oder Tischlampe nicht nur einen Schalter, sondern wird sie auch mit einem Netzteil be- trieben, ziehen Sie den Stecker oder stecken ihn in eine abschaltbare Steckerleiste, denn sie können auch im ausgeschalteten Zustand Strom verbrauchen. 1. ENERGIE SPAREN https://www.dshs-koeln.de/hochschule/profil/energiesparmassnahmen/ https://www.dshs-koeln.de/hochschule/profil/nachhaltigkeit/campus/ 7 Nutzung elektronischer Geräte Um Strom sparen zu können, sollte jeder PC in Arbeitspausen in den Energiesparmodus ver- setzt werden, dann verringert sich der Verbrauch bereits deutlich. In den Energieoptionen lassen sich genaue Energiespar-Einstellungen vornehmen. Nachts und bei längeren Arbeits- pausen sollte der PC ausgeschaltet werden. Achten Sie bitte, gerade bei Laptops, auf das Herunterfahren der Geräte. Eine reine Stromabschaltung durch z.B. Abschaltung über eine Steckleiste hilft hier nicht, der Betrieb würde über den Akku aufrecht erhalten bleiben, der Akku des Laptops entlädt sich und muss am nächsten Arbeitstag wieder aufgeladen werden. Schalten Sie Ihre Monitore nach Beendigung Ihrer Arbeit ab, auch diese benötigen im Stand By-Betrieb unnötig Energie. Info: Auch die Helligkeit und die Farbintensität der Displays bei Monitoren, Tablets und Smartphones beein- flussen den Stromverbrauch – je heller und bunter, desto höher der Strombedarf. Bei Smartphones, Tablets und Laptops gibt es jede Menge Dienste, die auch ohne aktive Nutzung Strom ver- brauchen – die GPS-Ortung, WLAN oder auch Bluetooth gehören dazu. Schalten Sie diese also nur dann ein, wenn Sie den Dienst wirklich brauchen. Haben Sie hierzu Fragen? Dann helfen Ihnen unsere Kolleg*innen der ze.IT gerne weiter. Viele Geräte im Arbeitsalltag werden nur sehr selten benutzt, verbrauchen aber durchgehend Strom. Schalten Sie Kaffeemaschinen und andere Maschinen aus, sobald sie nicht mehr benötigt werden und ziehen Sie den Stecker. Die neuen Multifunktionsdrucker/-kopierer an der DSHS sollten bei längerer Abwesenheit abgeschaltet werden (z.B. am Wochenende). Nachhaltiges Handeln an der Deutschen Sporthochschule Köln 8 Lüften Achten Sie darauf, bei Sportstätten, in denen Sie händisch die Fenster öffnen können, diese nur zum Stoßlüften zu benutzen. Vermeiden Sie ein ständiges Offenhalten der Fenster in „Kippstellung“ in den Hallen während der Nutzungszeit. Licht Schalten Sie die Hallenbeleuchtung bei Betreten der Halle ein und wieder aus, wenn Sie die Halle oder andere Räumlichkeiten der Sporthochschule verlassen. Wasser Achten Sie auf unnötigen Wasserverbrauch und reduzieren Sie Ihre Duschzeit auf circa 5 Minuten. Bitte achten Sie auch nach dem Benutzen der Dusch- und Toilettenräume auf das Ausschalten des Lichts und Schließen der Fenster. Lüften Achten Sie auch in den Seminarräumen bitte auf regelmäßiges Stoßlüften. Das „Fenster auf Kipp“ kühlt Räume unnötig aus und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Licht Vermeiden Sie auch hier eine ständige Beleuchtung und schalten Sie das Licht nach Beendigung des Unterrichts konsequent aus. 9 2. MOBILITAT UMWELT- FREUNDLICH GESTALTEN Ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in Fahrgemein- schaften, mit dem Rad, zu Fuß oder via Carsharing: es gibt viele Möglichkeiten klimafreundlich unter- wegs zu sein. Die Sporthochschule ist verkehrsgünstig gelegen und mit dem öffentlichen Nahverkehr der Stadt Köln gut zu erreichen. Zwischen der Bahnhaltestelle und dem Campus liegen nur wenige Meter. Zudem kann man die Sporthochschule mit dem Fahrrad auf gut ausgebauten Radwegen erreichen. Auf dem Campus gibt es verschiedene Möglichkeiten, Fahrräder si- cher abzustellen. Mit dem neuen Landesreisekostengesetz ist nun vor jeder Dienstreise zu prüfen, ob die Reise durch digi- tale Formate ersetzt werden kann. Bei der Wahl des Beförderungsmittels sind neben Wirtschaftlichkeit insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berück- sichtigen. Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob sie notwendig ist und wählen Sie das umweltverträg- lichste Transportmittel – das sind in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel. Wenn Sie die Bahn nut- zen, werden die Kosten auch dann erstattet, wenn diese höher als die Kosten für PKW oder Flugzeug sind. Innerhalb von Deutschland bzw. auf anderen Kurzstrecken verzichten Sie bitte nach Möglichkeit gänzlich auf Flugreisen. Nachhaltiges Handeln an der Deutschen Sporthochschule Köln 10 Abfälle vermeiden schont Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt. Jede*r kann zur Abfallvermeidung und zu Recycling einen Beitrag leisten: Korb oder Einkaufstasche statt Plastik- oder Papiertüte, lose Waren statt aufwändig verpackter Produkte, Mehrweg- statt Einwegflaschen oder Dosen. Im Büro können Sie die Mehrweg-Schüsseln des Studierendenwerks nutzen, um Ihr Mittagessen mitzuneh- men. Nutzen Sie auch die Angebote der Mensa sowie des Campus-Cafés und vermeiden Einwegbecher für Ihren „Coffee-to-go“. Greifen Sie auf Ihre Tassen, Thermo- und Keramikbecher zurück. Nutzen Sie auch die auf dem Campus zur Verfügung gestellten Wasserspender und füllen Sie Ihre wiederverwendbaren Wasserflaschen vor Ort regelmäßig mit frischem Wasser auf. Mülltrennung Die DSHS hat ein neues Abfallentsorgungskonzept erarbeitet. Ziel ist es, Abfalltrennung und -entsorgung effizienter zu gestalten und damit eine ökologische und ökonomische Optimierung zu erreichen. Daneben sollen Abfälle reduziert werden. Durch die neuen, zentral auf den Gebäudeeta- gen verorteten Trennstationen, welche jeweils aus 4 Kammern (Restmüll, Papier, Altglas, Wertstof- fe) bestehen, werden Restmülleimer insbesondere in den Büroflächen ersetzt. Die Zentralisierung der Abfallbehälter in Entsorgungsstationen reduziert Wegezeiten des Reini- gungspersonal, den Verbrauch von Müllbeuteln und zusätzlich wird der Abfall durch die Trennung einer besseren Verwertung zugeführt. Die Papiermülleimer verbleiben in den Büros und können zum Sammeln des Papiers vor der Entsor- gung in den zentralen Trennstationen genutzt werden. Die Standorte der Trennstationen finden Sie hier: https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Aktuelles_News_Termine/Dokumente/Lageplan_ Abfallttrennsysteme_Final_22.05.23.pdf 3. ABFALL VERMEIDEN https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Aktuelles_News_Termine/Dokumente/Lageplan_Abfallttrennsysteme_Final_22.05.23.pdf 11 Papier ist ein natürlicher Rohstoff , der in der Her- stellung sehr viel Energie und Wasser verbraucht. Papier zu sparen bedeutet daher auch, Ressourcen zu schonen und den ökologischen Fußabdruck zu verringern Jede*r von uns kann wesentlich dazu beitragen, weniger Papier zu verbrauchen. Prüfen Sie vor jedem Druck, ob Sie die Unterlage nicht auch in digitaler Version nutzen können. Sollten Sie eine Unterlage drucken, nutzen Sie die technischen Möglichkeiten, um z.B. doppelseitig und/oder mehrere Seiten auf einem Blatt zu drucken. Je- der Kopierer verfügt zudem über eine Verkleine- rungsfunktion, mit der Papierverbrauch reduziert werden kann. Prüfen Sie Ihr Dokument zudem am Bildschirm, bevor Sie es ausdrucken. Sie können in der Signatur Ihrer Emails darauf hin- weisen, dass diese nur gedruckt werden soll, wenn dies wirklich notwendig ist: „Wirklich drucken? Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2 g CO2 und 2 g Holz“ oder „Save Paper – Think before you print“. Einseitig bedrucktes Papier sowie Falschausdrucke können – sofern keine vertraulichen Daten ent- halten sind – auf der Rückseite noch als Notizzet- tel genutzt werden. 4. PAPIERVERBRAUCH SENKEN Think before you print. Nachhaltiges Handeln an der Deutschen Sporthochschule Köln 12 Unsere Ernährung benötigt einen großen Teil der verfügbaren Landfl ächen und ist deshalb für vie- le Umweltprobleme mitverantwortlich. Dabei schneiden tierische Lebensmittel gegenüber pfl anzlichen schlechter ab. Durch unseren Ernährungsstil können wir deshalb großen Einfl uss auf unseren Umweltfuß- abdruck und die Gesundheit nehmen. Eine gesunde und geschmackvolle Ernährung ist vor allem eines: abwechslungsreich. Klima- und umweltfreundlich wird sie mit der zentralen Daumenregel: Weniger tierische Produkte, mehr Biolebensmittel. Nutzen Sie das vegetarische oder vegane Angebot in unserer Mensa – vielleicht am Anfang auch nur einen Tag in der Woche? Die Deutsche Sporthochschule Köln stellt Ihnen kostenfrei Trinkwasser an Zapfstellen zur Verfügung. An zentralen Standorten auf dem Campus sind sieben Wasserspender installiert. Hier erhalten Sie gekühltes stilles oder sprudelndes Wasser. Zum Befüllen bringen Sie bitte Ihre eigenen Becher oder Flaschen mit. 5. ESSEN & TRINKEN – GESUND UND NACHHALTIG Steigende Temperaturen, sinkende Niederschlagsmengen, mehr Hitzetage – auch in Deutschland wird Wasserknappheit zum Problem. Wir sollten den Wasserverbrauch reduzieren und bewusster mit Wasser umgehen. So können wir die lebenswichtige Ressource Wasser schonen. Ein sparsamer Wasserverbrauch schützt nicht nur die knappe Ressource, er senkt auch die Kosten für Wasser und Energie an unserer Hochschule. Insbesondere die Nutzung von Warm- wasser ist energieintensiv, daher waschen Sie sich die Hände nach Möglichkeit mit kaltem Wasser. Stellen Sie in den Räumlichkeiten der Hochschule aber auch zu Hause nur voll bela- dene Wasch- und Spülmaschinen an. Sparen Sie beim Händewaschen und Duschen Wasser, indem Sie den Hahn nicht unnötig aufgedreht lassen. 6. WASSER SCHUTZEN https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/Spohokarte.pdf 13 14 Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Ge st al tu ng u nd S at z: Ta nj a Gö rr es , H oc hs ch ul m ar ke ti ng https://www.dshs-koeln.de/hochschule/profil/nachhaltigkeit/ Titel Umschlagseite Inhaltsangabe Vorwort 1. Energie sparen 2. Mobilität 3. Abfall 4. Papierverbrauch 5. Essen & Trinken 6. Wasser – ein knappes Gut!

  • gleichstellungsplan_2024-2028.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 07/2024 Rektorat/Gleichstellungsbeauftragte Köln, den 11.06.2024 INHALT Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungs- plan) Fortschreibung 2024 - 2028 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 1 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Gleichstellungsplan 2024-2028 vom 04.06.2024 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 1 Präambel .................................................................................................................................... 2 Situationsanalyse ....................................................................................................................... 3 Zahlen und Fakten ................................................................................................................. 3 Professorinnen und Hochschullehrerinnen ....................................................................... 3 Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung ...................... 3 Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung ................................................. 4 Studierende ........................................................................................................................ 5 Status quo bisheriger Aktivitäten ......................................................................................... 5 Strategische Ziele in den identifizierten Handlungsfeldern ..................................................... 7 Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung ................... 7 Förderung individueller Karrierewege von Frauen .............................................................. 8 Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur ......................... 8 Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung ................................ 9 Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit ...................................................... 9 Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele ............................................. 10 Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung ................. 10 Förderung individueller Karrierewege von Frauen ............................................................ 10 Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur ....................... 11 Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung .............................. 11 Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit .................................................... 11 Geltungsbereich, Fortschreibung und Laufzeit sowie Inkrafttreten ..................................... 12 Anhang: Statistik zum Gleichstellungsplan ............................................................................ 14 Professorinnen und Hochschullehrerinnen ..................................................................... 15 Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung .................... 17 Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung ............................................... 21 Studierende ...................................................................................................................... 25 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 2 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Präambel Die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) bekennt sich zu den Grundsätzen der Chancen- gleichheit, Vielfalt und Inklusion. Als Universität mit besonderem Fokus auf den Leitthemen Leistung, Gesundheit, Gesellschaft und Bildung mit einem gemeinsamen Bezugspunkt „Sport und Bewegung“ (siehe u.a. Hochschulentwicklungsplan, Leitbild „Studium und Lehre“) strebt sie danach, eine offene und diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen, in der alle Mitglie- der der Hochschulgemeinschaft gleiche Möglichkeiten und Unterstützung erfahren: Dies er- folgt unabhängig ihrer persönlichen Merkmale oder ihres Geschlechts. Dieser Gleichstellungs- plan verfolgt das Ziel, diese Werte in die Praxis umzusetzen, in dem er konkrete Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung festlegt. Die DSHS zielt darauf ab, eine gerechtere Hochschulgemeinschaft zu schaffen, in der sich das volle Potenzial jedes*r Einzel- nen entfalten kann. Die Sicherung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie, des wert- schätzenden und diskriminierungsfreien Umgangs miteinander und die Förderung von Frauen-Karrieren in Wissenschaft und Technik und Verwaltung sind wichtige Aspekte der Gleichstellungspolitik und Hochschulsteuerung. Gleichstellung versteht sich als Querschnitts- thema, das von allen Angehörigen der DSHS mitgestaltet und gelebt wird. Die gesetzlichen Regelungen zu Aufgaben, Rechten und Wahl der Gleichstellungsbeauftrag- ten, ihrer Vertretungen und der Gleichstellungskommission finden sich in den entsprechen- den Gesetzesvorgaben des Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG), des Hochschulgesetz NRW (HG) und der Grundordnung der DSHS. Die vom Senat gebildete Gleichstellungskommis- sion berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfül- lung des Gleichstellungsauftrags und agiert auf der Grundlage ihrer Geschäftsordnung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 3 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Situationsanalyse Zahlen und Fakten Professorinnen und Hochschullehrerinnen Die DSHS konnte in den letzten zehn Jahren den Frauenanteil an den Hochschullehrenden ins- gesamt und auch an den Universitätsprofessor*innen bedeutsam steigern (siehe Abb. 1 - 4 im Anhang). So beträgt der Anteil der Frauen an den Hochschullehrenden im Jahr 2023 24,3 % (im Jahr 2013: 19,4%). Bei den Universitätsprofessuren fällt die Steigerung noch deutlicher aus. Der Frauenanteil an den W3-Professuren konnte von 7,7 % im Jahr 2013 auf 25 % im Jahr 2023 erhöht und damit mehr als verdreifacht werden, bei den W2-Professuren von 7,1 % auf 17,6 % mehr als verdoppelt. Damit wird bei den W3-Professuren erstmalig der bundesweite Frauenanteil erreicht (2021: 23,0 %; GWK 2023, S. 17)1, bei den W2-Professuren liegt der An- teil aber noch unter dem bundesweiten Schnitt von 28,0 % (ebd., S. 17). Zudem ist 2023 keine der drei Juniorprofessuren mit einer Frau besetzt. Es kann also weiterhin festgestellt werden, dass der Frauenanteil unter den Universitätsprofessuren an der DSHS Köln sich sehr positiv entwickelt hat, insgesamt und im Vergleich aber weiterhin als zu niedrig einzustufen ist. Be- rücksichtigt werden muss bei der Interpretation der Zahlen, dass aufgrund der geringen An- zahl an Professuren schon die Besetzung einer Professur durch eine Wissenschaftlerin eine relativ hohe prozentuale Steigerung des Frauenanteils hervorruft. Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung In den Leitungspositionen an der DSHS sind Frauen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Verwaltung deutlich unterrepräsentiert. Zwar bilden die Spitzen der akademischen Selbstver- waltung und der Verwaltung ein Mann (Rektor) und eine Frau (Kanzlerin) und auch das Rek- torat ist 2023 mit einem Frauenanteil von 42,9 % erstmalig fast geschlechterparitätisch be- setzt (vgl. Tab. 1 im Anhang), aber das kommende Rektorat weist zunächst nur noch einen Frauenanteil von 33,3 % auf. Die Ebenen darunter werden deutlich von Männern dominiert. So sind nur 14,3 % der Insti- tutsleitungen Wissenschaftlerinnen und nur 30 % der Abteilungen der wissenschaftlichen In- stitute werden von Wissenschaftlerinnen geleitet (vgl. Tab. 2 im Anhang). Im Bereich Technik und Verwaltung sind anteilig weniger Frauen in Führungspositionen: keines der vier Dezernate wird von einer Frau geführt und die Abteilungsleitungen sind zu 15,8 % mit Frauen besetzt (vgl. Tab. 3 im Anhang). Die beiden zentralen Betriebseinheiten an der DSHS werden aktuell von zwei Frauen geleitet. Positive Entwicklungen zeigen sich auch dahingehend, dass u.a. das 1 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) (2023). Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. 27. Fortschreibung des Datenmaterials (2021/2022) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen For- schungseinrichtungen. Materialien der GWK Heft 85. Bonn. Zugriff unter: https://www.gwk-bonn.de/filead- min/Redaktion/Dokumente/Papers/Heft-85-CHAGSammelmappe1.pdf https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Heft-85-CHAG_Sammelmappe1.pdf https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Heft-85-CHAG_Sammelmappe1.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 4 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Amt der Datenschutzbeauftragten und die Leitung des Justiziariats von Frauen besetzt sind, ebenso wie leitende Positionen in den Stabsstellen. Erweitert man den Begriff der Leitungsposition auf verantwortliche Funktionen in der akade- mischen Selbstverwaltung, so zeigt sich auch hier eine Unterrepräsentanz von Frauen. Unter den 24 Studiengangsleitungen befinden sich sechs Frauen, was einem Anteil von 25 % ent- spricht (vgl. Abb. 5 im Anhang). Als Lehrgebietsleitungen agieren sieben Frauen und 15 Män- ner und unter den 17 Rektoratsbeauftragten befinden sich fünf Frauen (vgl. Abb. 6 im An- hang). In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung zeigt sich ein etwas ausgeglicheneres Bild. Im Senat und den Universitätskommissionen „Lehre und Studium“, „Forschung und wis- senschaftlicher Nachwuchs“, „Ressourcen“ und „Transfer und Digitalisierung" waren 2023 ca. 38 % Frauen als Mitglieder. Dies ist gegenüber 2016 eine deutliche Steigerung. In 2016 betrug der Frauenanteil in den Universitätskommissionen zwar 33 %, im Senat allerdings nur 5,5 %. Auch in den meisten anderen Gremien konnte der Frauenanteil gesteigert werden, so dass in vielen Gremien mittlerweile zwischen 33 und 54 % Frauen aktiv sind. Lediglich die Prüfungs- ausschüsse stellen mit einem Frauenanteil von 19 % eine Ausnahme dar (vgl. Abb. 7 - 9 im Anhang) Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Die DSHS zählte 2023 338 Beschäftigte in der Wissenschaft, von denen 46,2 % weiblich waren. 45,6% aller Mitarbeitenden waren in Teilzeit beschäftigt (davon 47,4 % weiblich; vgl. Abb. 10 im Anhang). Geschlechterunterschiede zeigen sich bei den wissenschaftlich Beschäftigten nur im Bereich der Beamten. Auffällig ist, dass bei den A15 und A14 Stellen Frauen nur ein Drittel ausmachen, während bei den A13 Stellen sowie bei den Tarifbeschäftigten kaum Geschlech- terunterschiede zu erkennen sind (vgl. Abb. 11 und 12 im Anhang). Auch bei den studenti- schen und wissenschaftlichen Hilfskräften sind die Geschlechter gleich vertreten (vgl. Abb. 13 im Anhang). In Technik und Verwaltung stellt sich das Bild etwas anders dar: Insgesamt waren 2023 ähnlich viele Personen in diesem Bereich (insgesamt 326) wie in der Wissenschaft an der DSHS be- schäftigt. Hier ist der Frauenanteil mit 55,2 % jedoch höher. 17,8 % der Beschäftigten waren in Teilzeit angestellt, von diesen waren 86,2 % weiblich (vgl. Abb. 14 im Anhang). Auffällig bei der Verteilung der Gehaltsgruppen ist, dass Frauen bei den A15/E15 Stellen nur einen Anteil von 25 % haben, bei den A bzw. E14-13 Stellen jedoch einen Anteil von etwa 60 % ausmachen. Auch die anderen Gehaltsstufen werden zum großen Teil entweder von Frauen oder Männern dominiert. Männer sind insbesondere bei den A/E12, 11, 7 und 5-2 vertreten, während die Stufen A/E10, 9, 8 und 6 zur Mehrzahl von Frauen besetzt sind. Die E6 hat mit 88,3 % den höchsten Frauenanteil (vgl. Abb. 15 - 18 im Anhang). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 5 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Studierende In der Betrachtung der Studierenden-Gesamtstatistik zeigt sich, dass der Studentinnenanteil in 2023 bei 36,5 % liegt und damit gesunken ist. Die Zielgröße von 40 % wird weiterhin unter- schritten. Im NRW-Vergleich liegt die DSHS Köln damit 12,4 % unter dem Landesdurchschnitt über alle Fächer hinweg und 1,7 % unter dem Landesdurchschnitt im Fach Sport (Gender-Re- port 2022, S. 15f2). Deutliche Unterschiede gibt es beim Studentinnenanteil bezogen auf die Studiengänge. In den sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen wird lediglich ein Anteil von 28,3 % Frauen erreicht, während es in den sportwissenschaftlichen Masterstudiengängen insgesamt 45 % Frauen sind. In den Lehramtsstudiengängen ist der Unterschied zwischen den Qualifikations- stufen nicht ganz so groß: In den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen beträgt der Frauenanteil 39,4 %, in den Masterstudiengängen sind es 44,9 % (vgl. Abb. 19 - 21 im Anhang). Es scheint also eher zu gelingen, einen höheren Anteil an Frauen als an Männern für Master- studiengänge und damit für die höhere Qualifikation zu gewinnen. Bei den Promotionsstudierenden beträgt der Frauenanteil im Jahr 2023 52%. Beim Blick auf die abgeschlossenen Promotionen zeigt sich ebenso ein Frauenanteil von 52% im Jahr 2023 (vgl. Abb. 22 und 23 im Anhang). Status quo bisheriger Aktivitäten Im Gleichstellungsplan 2021-2024 wurden Ziele und Maßnahmen in den Bereichen „Förde- rung des Frauenanteils in Führungs- und Leitungspositionen“, „Förderung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie“, „Förderung des wertschätzenden Verhaltens und der Anti- diskriminierung“ sowie der „Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit“ definiert. Zur Förderung des Frauenanteils in Führungs- und Leitungspositionen, hier zur Steigerung des Anteils an Professorinnen, wurden die Berufungsverfahren gemeinsam mit dem Prorektor für Planung, Ressourcen und Berufungen engmaschig begleitet und das aktive Recruitment kon- sequent verfolgt. Zur Unterstützung der weiblichen Post-docs wurde ein eigener Mailverteiler erstellt und erste Veranstaltungen zum Austausch initiiert. Zudem fand das erste zweiteilige Qualifikationsangebot für Frauen in Führungspositionen an der DSHS statt, das Frauen aus Wissenschaft sowie aus Technik und Verwaltung in einen gemeinsamen Diskurs zu Führungs- themen brachte. Ein fachlicher Austausch wurde auch durch den Aufbau des Sekretär*innen- Netzwerks initiiert. Zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen in der Promotionsphase hat sich das Mentoring-Programm an der DSHS etabliert und startete im Januar 2024 mit dem zwölften Durchgang. Auch die Vergabe des Reisestipendiums und das dazugehörige jährliche Netzwerktreffen hat sich als feste Größe der Nachwuchsförderung verstetigt. Um auch Stu- dentinnen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen, wurden die ersten Workshops gemeinsam 2 Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW (2019). Gender Report 2022. Zugriff unter https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Re- port_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf, Stand: 23.04.2024 https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Report_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Report_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 6 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 mit dem Career-Service angeboten. Innerhalb des Karrieretags wird regelmäßig der „Job-Talk“ durchgeführt, um verschiedene Karrierewege von Frauen aufzuzeigen. Zur Förderung von Familie, Beruf und Studium wurde das Familienservicebüro an der DSHS verankert. Die DSHS unterstützt finanziell anteilig Kinderbetreuungsplätze und organisiert ein entsprechendes Angebot sowie Ferienfreizeiten. Des Weiteren stellt sie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit Familienaufgaben Fördergelder für Stipendien bereit (Familienstipendium) und bietet Coachings zu Vereinbarkeitsfragen an. Auch wird Beschäftig- ten der DSHS Köln das Home-Office und/oder situativ mobiles Arbeiten verstärkt ermöglicht. Das Beratungsangebot wurde durch die Ausbildung einer Pflegelotsin um einen wichtigen Baustein erweitert. Darüber hinaus ist die Hochschule Mitglied im Dual-Career-Netzwerk und unterstützt neue Beschäftigte und ihre Familien bestmöglich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung hat die DSHS Köln die Ordnung zum „Wertschätzenden Verhalten zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung“ verabschiedet (AM 08/2019). Diese zielt darauf ab, eine „Atmosphäre gegenseitiger Achtung und Toleranz“ zu schaffen. Zur Risiko- und Potentialanalyse wurden erste Workshops mit un- terschiedlichen Zielgruppen an der DSHS durchgeführt und die Ergebnisse zusammengefasst. Diese fanden zum Teil im Rahmen der Summer School Diversität statt, die vom Prorektor für Kommunikation, Digitalisierung und Diversität initiiert wurde. Darüber hinaus wurden die Orange Days verstärkt inhaltlich ausgestaltet und es wurde mit Aktionen innerhalb der Hoch- schule ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt. Auch wurden erste Sensibilisierungsmaß- nahmen im Kontext der Lehre durch gemeinsam Veranstaltungen mit der Hochschuldidaktik z.B. zum Thema „Diskriminierungsfreie Sprache in der sportwissenschaftlichen Lehre“ umge- setzt. Die interne und externe Kommunikation der DSHS sensibilisiert für die Themenfelder der Gleichstellung und auch der Diversität. Ein gemeinsames Diversitätskonzept wurde in diesem Kontext erstellt. Hierzu werden vonseiten der Gleichstellung regelmäßig Veranstaltungen ge- meinsam mit anderen Einheiten der Hochschule durchgeführt (Frauenversammlung, Frauen- vernetzungstreffen, Girls Day, Welcome Day). Aus der Situationsanalyse, Status-quo-Bericht und aktuellen gesamtgesellschaftlichen Diskus- sionen lassen sich die folgenden Stärken und Potentiale für die DSHS ableiten: Stärken Potentiale - Enge Begleitung der Berufungskommissio- nen - Erfolgreiches Mentoring-Programm - Hohe Fachexpertise innerhalb der DSHS - Umfangreiche Vernetzung intern und ex- tern - Wenig Frauen auf Führungspositionen insgesamt - Kein explizites gemeinsames Führungs- verständnis - Keine explizite Förderung für weibliche Post- docs - Unterrepräsentanz von Studentinnen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 7 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Chancen Herausforderungen - Finanzielle Unterstützung durch das Land NRW - Gemeinsame Erklärung der Hochschulen NRW zum Thema „Gender Pay Gap“ - Selbstverpflichtungserklärung der Hoch- schulen in NRW zum Umgang mit Macht- missbrauch - Fehlende externe und interne Finanzierungs- möglichkeiten speziell für kleine Hochschulen für einen strukturellen Ausbau - Weiterhin bestehende „Gläserner Decke“ ins- besondere aufgrund von außerorganisatori- schen Ursachen gesamtgesellschaftlicher Art - Gesellschaftliche Strömungen in Richtung An- tifeminismus Die Situationsanalyse zeigt, dass die bereits im Gleichstellungsplan 2021-2024 formulierten Handlungsfelder verstetigt und ausgebaut werden sollten. Somit werden die folgenden Hand- lungsfelder für den Gleichstellungsplan 2024-2028 identifiziert: • Governance und Hochschulsteuerung • Karrierewege von Frauen • Hochschul- und Wissenschaftskultur • Öffentlichkeitsarbeit Das Handlungsfeld „Hochschul- und Wissenschaftskultur“ umfasst sowohl das Thema Verein- barkeit von Studium, Beruf und Familie als auch ein wertschätzendes und antidiskriminieren- des Verhalten. Strategische Ziele in den identifizierten Handlungsfeldern Ausgehend von den aus der Situationsanalyse und den Zielen des Gleichstellungsplans 2021- 2024 abgeleiteten Handlungsfeldern, ergeben sich die folgenden strategischen Ziele: - Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung - Förderung individueller Karrierewege von Frauen - Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur - Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung - Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Diese werden im Folgenden mit entsprechenden Zielen unterlegt, bevor im darauffolgenden Teil konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance3 und Hochschulsteuerung Die Gleichstellung der Geschlechter ist in allen Bereichen der Gesellschaft relevant. Entspre- chend ist es unerlässlich, auch im Bereich der Governance und Hochschulsteuerung 3 Deutsches Institut für Urbanistik (2024): Unter Governance wird das Regel- und Koordinationssystem des Staates, einer Gemeinde, einer Verwaltung oder einer anderen Organisation verstanden. In vielen Bereichen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wird der Begriff gebraucht. Durch das System der Governance werden in einem Staat, einer Gemeinde oder in Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 8 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 geschlechtergerechte Maßnahmen zu etablieren. Eine geschlechtergerechte Governance und Hochschulsteuerung trägt nicht nur zur Schaffung einer gerechteren Gesellschaft bei, sondern stärkt auch die Qualität und Effektivität von Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Nur in- dem sie sicherstellt, dass alle Stimmen gehört und berücksichtigt werden, kann die DSHS ihr volles Potenzial entfalten und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwi- ckeln. Die DSHS fokussiert die Umsetzung folgender steuerungsrelevanter Ziele: - Integration und Weiterentwicklung gleichstellungsrelevanter Themen in Führungsleit- linien, Leitbild, Hochschulentwicklungsplan und Personalentwicklung - Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Perspektiven in allen Strategien, Prozessen und Entscheidungen - Geschlechtergerechte Bezahlung - Förderung einer sichtbaren strukturellen Verankerung und Verzahnung der Themen Gleichstellung und Diversität Förderung individueller Karrierewege von Frauen Die Förderung individueller Karrierewege von Frauen an Universitäten ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Geschlechtergleichstellung und zur Schaffung einer innovativen aka- demischen Umgebung. Sie trägt nicht nur zur Gleichstellung der Geschlechter bei, sondern stärkt die Qualität und Exzellenz der Forschung und Lehre sowie in Technik und Verwaltung. Dafür gelten die folgenden Ziele: - Steigerung der Anzahl der Professorinnen, insbesondere auf W2/W3-Professuren - Unterstützung der Professorinnen und Frauen in Führungspositionen bei übermäßigen Belastungen (z.B. durch Gremienarbeit) - Gezielte Personalentwicklung von Frauen in Technik und Verwaltung und langfristige Erhöhung des Frauenanteils in Leitungs- und Führungspositionen - Stärkung der Position der Sekretär*innen - Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses (Promovendinnen & Post- docs) - Stärkung der individuellen Karriereplanung von Studentinnen - Erhöhung des Studentinnenanteils in den verschiedenen konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengängen Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Die DSHS verpflichtet sich der Charta „Familie in der Hochschule“. Der weitere Ausbau der familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur an der DSHS ist von entscheidender Bedeutung, um die Chancengleichheit und das Wohlbefinden von Studierenden und Mitarbei- tenden fortlaufend zu fördern. Eine solche Kultur schafft nicht nur ein unterstützendes Umfeld für Familien, sondern trägt auch zur Schaffung einer vielfältigen Hochschulgemeinschaft bei. anderen Einheiten verschiedene Interessen verhandelt, verwaltet und dann umgesetzt. Zugriff unter: https://difu.de/nach- richten/was-ist-eigentlich-governance, Stand: 13.03.2024 https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-governance https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-governance Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 9 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Indem die DSHS die familienfreundliche Kultur fördert, trägt sie dazu bei, talentierte Fach- kräfte anzuziehen und zu halten. Ziele sind: - Integration und Weiterentwicklung familienrelevanter Themen in Führungsleitlinien, im Leitbild, im Hochschulentwicklungsplan und in der Personalentwicklung - Berücksichtigung vereinbarkeitsrelevanter Perspektiven in allen Strategien, Prozessen und Entscheidungen - Sensibilisierung der Führungskräfte Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Die Förderung von wertschätzendem und antidiskriminierendem Verhalten schafft eine res- pektvolle Gemeinschaft. Die DSHS duldet keinerlei Formen von interpersonaler Gewalt4 und setzt sich für gegenseitige Achtung und Toleranz ein. Sie sieht es als ihre Pflicht an, ihre Mit- glieder und Angehörigen vor jedweder Form von Übergriffen in Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung zu schützen. Ziele dafür sind: - Optimierung und Weiterentwicklung der Strukturen zur Gewährleistung eines diskri- minierungsfreien Miteinanders und zur Umsetzung der Ordnung zum „Wertschätzen- den Verhalten und zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung“ (AM 08/2019). - Unterstützung des aktiven und konstruktiven Dialogs und Austauschs Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit für Gleichstellung und Diversität sind entscheidende Maßnahmen, um eine inklusive und gerechte Hochschulkultur zu schaffen, weiterzuentwickeln und zu fördern. Diese Aktivitäten tragen dazu bei, Bewusstsein zu schär- fen, Barrieren abzubauen und eine Gemeinschaft zu schaffen, die die Vielfalt ihrer Mitglieder schätzt und fördert. Ziele dafür sind: - gezielte Integration der Themen Gleichstellung und Diversität und in hochschulinterne und externe Kommunikation. - Förderung und Weiterentwicklung vorhandener Formate zur Sensibilisierung und Ver- netzung unterschiedlicher Zielgruppen Gleichstellung versteht sich als Querschnittsaufgabe. Dazu ist eine umfassende Zusammenar- beit mit verschiedenen Partner*innen der DSHS notwendig. Hierzu gehören im Besonderen das gesamte Rektorat, die wissenschaftlichen Institute, die Personalabteilung (hier: u.a. die Personalentwicklung), die Hochschuldidaktik, der Familienservice, das Betriebliche und Stu- dentische Gesundheitsmanagement sowie die Personalräte, aber auch der Career-Service, das Hochschulmarketing sowie der AStA. Neben der internen Vernetzung werden auch externe Kooperationen und Impulse ausgebaut. 4 Entsprechend der Einteilung der WHO (2002) werden unter dem Begriff „interpersonale Gewalt“ Formen psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung gefasst. Es sind Gewalthandlungen, die zwischen zwei Personen stattfinden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 10 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung Um Fragen der Gleichstellung und auch der Diversität in den Hochschulstrukturen nachhaltig zu verankern, wird sich die Hochschulleitung diesen Themenbereichen vermehrt zuwenden. Dafür sind die folgenden Maßnahmen geplant: - Erstellung von Führungsleitlinien unter besonderer Berücksichtigung gleichstellungs- relevanter Aspekte, hier besonders auch der Bereich der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie mit dem Fokus auf eine wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur - Verankerung des Themas Gleichstellung als Querschnittsaufgabe im neu zu entwi- ckelnden Hochschulentwicklungsplan (HEP), d.h. durchgängige Berücksichtigung in al- len Themen des HEP - Analyse und Reduktion des Gender Pay Gaps durch die Erstellung einer Leitlinie zur Förderung der Transparenz von Leistungsbezügen für Hochschullehrer*innen, das Nut- zen des neuen Landesberichtswesens zum Gender Pay Gap zur geschlechterdifferen- zierten Darstellung von Leistungsbezügen sowie Informationsangebote/Coachings für Wissenschaftlerinnen zum Thema Leistungsbezüge und die Sensibilisierung von Füh- rungskräften - strukturelle Verankerung des Themenbereichs Diversität Förderung individueller Karrierewege von Frauen Zur Förderung von Frauen gilt es, unterschiedliche Karrierewege zu identifizieren und Qualifi- zierungsangebote passgenau zu implementieren. Dabei wird an etablierte und neu entstan- dene Maßnahmen angeknüpft. Entsprechend werden zukünftig folgende Maßnahmen umge- setzt: - Weiterentwicklung der Berufungsverfahren zur Steigerung der Anzahl von Professo- rinnen - Sensibilisierung von Führungskräften - Etablierung von Qualifizierungsangeboten für potentielle weibliche Nachwuchsfüh- rungskräfte - Prüfung von Anforderungsprofilen und Tätigkeitsbeschreibungen der Sekretär*innen und der entsprechenden Eingruppierungen - Weiterentwicklung des Sekretärinnen-Netzwerks durch interne Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote - Weiterentwicklung des Mentoring-Programms TEAMWORKScience und Aufbau eines Programms/Angebots TEAMWORKProfessional für weibliche PostDocs - Stärkung der Angebote für Studentinnen zur Unterstützung ihrer individuellen Karrie- rewege und zur Gewinnung für die Wissenschaft als TEAMWORKJob (z.B. Rhetorik- kurse, Selbstbewusstes Auftreten, Bewerbungstraining, Mentoring-Angebote etc.) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 11 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 - Erstellung eines Konzepts zur Gewinnung von Studentinnen (z.B. Organisation von Tu- torien für den Eignungstest für potentielle Studentinnen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit etc.) Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Die Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ist ein wichtiger Be- standteil zur Unterstützung der Beschäftigten an der DSHS Köln. Als weitere Maßnahmen sind geplant: - Sensibilisierung von Führungskräften zu den Angeboten des Familienservice und The- men der Vereinbarkeit - Erstellung einer Leitlinie zum Thema Sitzungsterminierung - Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Schul- und Semesterferien - Weiterentwicklung der vorhandenen Beratungsangebote und Ausbau der Kooperatio- nen im Familienservicebüro (z.B. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kontakts zu beurlaubten Mitarbeiter*innen) Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Die DSHS Köln duldet keinerlei Formen von interpersonaler Gewalt. Sie sieht es als ihre Pflicht an, die Mitglieder und Angehörigen vor jedweder Form von Übergriffen zu schützen. Dazu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt: - Erstellung eines Schutzkonzepts unter besonderer Berücksichtigung des Themas Machtmissbrauch - Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt - Sensibilisierung von Führungskräften zu den Kontexten von Machtmissbrauch und Ab- hängigkeitsstrukturen - Ausbau interner und externer Netzwerke - Etablierung von Supervisionsangeboten und Schulungen für Beratungspersonen - Angebote zur Sensibilisierung für das Themenfeld der interpersonalen Gewalt, insbe- sondere auch im Kontext der Lehre (geschlechtersensible Lehre in der Sportpraxis, Startsprung in die Lehre, u.a. hochschuldidaktische Veranstaltungen) Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Die interne und externe Kommunikation der DSHS Köln sensibilisiert für die Themenfelder der Gleichstellung. Dabei gibt es auch Verknüpfungen zu anderen Diversitätsdimensionen, die an der DSHS ebenso Berücksichtigung finden. Dazu werden die folgenden Maßnahmen umge- setzt: - Weiterentwicklung der vorhandenen Veranstaltungsformate und regelmäßige Beteili- gung bei Veranstaltungen der Hochschule zur Sichtbarmachung des Gleichstellungs- themas Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 12 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 - Erstellung gemeinsamer Kommunikationsmaßnahmen für die Themen Gleichstellung und Diversität Geltungsbereich, Fortschreibung und Laufzeit sowie Inkrafttreten Entsprechend § 5 Abs. 10 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan „ein wesentliches Steuerungs- instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung der Dienststelle. Seine Umsetzung und Überprüfung ist besondere Verpflichtung der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben.“ Die Hochschulverwaltung übermittelt der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre die Sta- tistik der Beschäftigten- und Studierendenstrukturen. Dies setzt eine geschlechterspezifische Differenzierung der Daten voraus. Die Gleichstellungsbeauftrage berichtet dem Senat in einem dreijährlichen Turnus über die Einhaltung des Gleichstellungsplans auf Basis der ihr zur Verfügung gestellten Daten und stellt Empfehlungen zur weiteren erfolgreichen Umsetzung des Gleichstellungsplans vor. Hierüber, bzw. über deren Korrektur und Anpassung, beschließt der Senat. Der Gleichstellungsplan zielt auf die Chancengleichheit aller Mitglieder der DSHS Köln im Sinne der §§ 2 und 3 LGG NRW. Der Gleichstellungsplan wurde von der Gleichstellungsbeauftragten, ihren Vertreterinnen sowie der Gleichstellungskommission in Abstimmung mit der Dienst- stelle erarbeitet. Nach Verkündung in den Amtlichen Mitteilungen ist der Gleichstellungsplan vier Jahre gültig (vgl. § 5 LGG) für den akademischen Bereich (inklusive der Studierenden), den Bereich Technik und Verwaltung (inklusive der Stabsstelle Akademische Planung und Steue- rung) sowie die Zentralen Betriebseinheiten (Zentralbibliothek, Informationstechnologie). Der Gleichstellungsplan gilt für die Dauer von vier Jahren (vgl. LGG §5) nach Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS Köln. Er wird nach Ablauf der vier Jahre evaluiert und fortgeschrieben. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher bean- standet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeaus- schlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 13 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Der Gleichstellungsplan tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilun- gen der DSHS in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sport- hochschule Köln vom 04. Juni 2024. Köln, den 11. Juni 2024 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 14 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Anhang: Statistik zum Gleichstellungsplan Abbildung 1: Frauenanteil bei den besetzten W3, W2, W1 und Apl. Professuren an der DSHS 2013-2023 in Prozent. Abbildung 2: Anzahl der besetzten W3 und W2 Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Abbildung 3: Anzahl der besetzten W1 Professuren und Anzahl der Apl. Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Abbildung 4: Anzahl Hochschullehrer*innen (ohne Privatdozierende) an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Tabelle 1: Übersicht über die Hochschulleitung 2013-2023. Tabelle 2: Wissenschaft: Übersicht über Instituts- und Abteilungsleitungen 2013-2023. Tabelle 3: Technik und Verwaltung: Übersicht über Dezernats- und Abteilungsleitungen sowie Leitungen der zentralen Betriebseinheiten 2013-2023. Abbildung 5: Übersicht zu den Stellen der Studiengangsleitungen (SGL) und Studiengangskoordinator*innen (SGK) auf Basis der Anzahl der konsekutiven Studiengänge (BA und MA inkl. LA), (Stellvertretungen und Doppelleitungen wurden nicht berücksichtigt) 2023. Abbildung 6: Übersicht über sonstige Leitungsfunktionen an der Hochschule (Hinweis: Es gibt 12 Ämter für Rektoratsbeauftragte; zwei Ämter sind doppelt besetzt) 2023. Abbildung 7: Besetzung der Universitätskommissionen mit Personen 2016-2023 (Hinweis: Durch Veränderungen von Prorektoraten gab es unterschiedliche thematische Ausrichtungen und eine unterschiedliche Anzahl). Abbildung 8: Beteiligung von Hochschulangehörigen in weiteren Gremien 2013-2023. Abbildung 9: Besetzung der Prüfungsausschüsse mit Personen 2016-2023 (Hinweis: In 2016 waren von den zehn weiblichen Personen fünf Studentinnen, in 2020 waren unter den 17 weiblichen Personen drei Studentinnen und in 2023 waren von den neuen weiblichen Personen drei Studentinnen). Abbildung 10: Gesamtanzahl der Beschäftigten in der Wissenschaft, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäftigt 2023. Abbildung 11: Beamte in der Wissenschaft 2016-2023 (ohne Professuren). Abbildung 12: Tarifbeschäftigte in der Wissenschaft 2016-2023. Abbildung 13: Hilfskräfte 2013-2023. Abbildung 14: Gesamtanzahl der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäftigt 2023. Abbildung 15: Beamte in Technik und Verwaltung 2016-2023 (ohne Hochschulleitung). Abbildung 16: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E13 – E15 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 17: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E9 – E12 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 18: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E2 – E8 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 19: Entwicklung des Studentinnenanteils in den Studiengängen an der DSHS 2013-2023 in Prozent. Abbildung 20: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 2013-2023. Abbildung 21: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Masterstudiengängen (2013-2023). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 15 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Professorinnen und Hochschullehrerinnen Abbildung 1: Frauenanteil bei den besetzten W3, W2, W1 und Apl. Professuren an der DSHS 2013-2023 in Prozent. Abbildung 2: Anzahl der besetzten W3 und W2 Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2013 2016 2020 2023 W3 W2 W1 Apl. Prof Hochschullehrende gesamt 12 13 12 9 13 14 12 14 1 2 2 3 1 0 2 3 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 W3-Professuren W2-Professuren Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 16 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 3: Anzahl der besetzten W1 Professuren und Anzahl der Apl. Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Abbildung 4: Anzahl Hochschullehrer*innen (ohne Privatdozierende) an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. 0 1 1 3 4 5 3 22 2 2 0 3 3 3 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 W1-Professuren Apl. Professuren Männer Frauen 29 33 28 28 7 7 9 9 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2013 2016 2020 2023 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 17 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung Tabelle 1: Übersicht über die Hochschulleitung 2013-2023. 2013 2016 2020 2023 m w m w m w m w Rektor*in 1 0 1 0 1 0 1 0 Prorektor*innen 3 0 4 0 3 2 3 2 Kanzler*in 0 1 0 1 0 1 0 1 Tabelle 2: Wissenschaft: Übersicht über Instituts- und Abteilungsleitungen 2013-2023. 2013 2016 2020 2023 m w m w m w m w Institutsleitung 19 2 17 4 17 2 18 3 Abteilungsleitung* k. A. k. A. k. A. 14 6 *Hinweis: 10 Institute sind in mehrere Abteilungen unterteilt. Die Institute ohne Abteilungen wer- den in dieser Zeile nicht mitberechnet. Tabelle 3: Technik und Verwaltung: Übersicht über Dezernats- und Abteilungsleitungen sowie Leitungen der zentralen Betriebseinheiten 2013-2023. 2013 2016 2020 2023 m w m w m w m w Dezernatsleitung 4 0 4 0 4 0 Abteilungsleitung (gesamt) 11 2 13 3 26 12 Abteilungsleitung Dezernate 16 4 ZeIT 4 0 Stabsstelle Kanzlerin 2 0 Stabsstelle Rektor 4 8 Leitung zentrale Betriebseinheit 1 2 1 2 1 2 0 2 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 18 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 5: Übersicht zu den Stellen der Studiengangsleitungen (SGL) und Studiengangskoordinator*innen (SGK) auf Basis der Anzahl der konsekutiven Studiengänge (BA und MA inkl. LA), (Stellvertretungen und Doppelleitungen wurden nicht be- rücksichtigt) 2023. Abbildung 6: Übersicht über sonstige Leitungsfunktionen an der Hochschule (Hinweis: Es gibt 12 Ämter für Rektoratsbeauf- tragte; zwei Ämter sind doppelt besetzt) 2023. 0 6 6 12 6 3 4 3 0 2 4 6 8 10 12 14 16 SGK BA SGL BA SGK MA SGL MA Männer Frauen 15 12 7 5 0 5 10 15 20 25 Lehrgebietsleitung Rektoratsbeauftragte Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 19 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 7: Besetzung der Universitätskommissionen mit Personen 2016-2023 (Hinweis: Durch Veränderungen von Prorek- toraten gab es unterschiedliche thematische Ausrichtungen und eine unterschiedliche Anzahl). Abbildung 8: Beteiligung von Hochschulangehörigen in weiteren Gremien 2013-2023. 20 35 35 10 16 21 0 10 20 30 40 50 60 2016 2020 2023 Männer Frauen 13 16 17 11 6 6 7 5 4 4 4 4 3 2 2 1 5 4 1 1 7 3 4 4 6 0 0 0 2 3 4 5 6 4 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 20132016202020232013201620202023201320162020202320132016202020232013201620202023 Senat QVK Ethik Gleichstellung Nachhaltigkeit Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 20 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 9: Besetzung der Prüfungsausschüsse mit Personen 2016-2023 (Hinweis: In 2016 waren von den zehn weiblichen Personen fünf Studentinnen, in 2020 waren unter den 17 weiblichen Personen drei Studentinnen und in 2023 waren von den neuen weiblichen Personen drei Studentinnen). 32 29 38 10 17 9 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 2016 2020 2023 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 21 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Abbildung 10: Gesamtanzahl der Beschäftigten in der Wissenschaft, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäftigt 2023. Abbildung 11: Beamte in der Wissenschaft 2016-2023 (ohne Professuren). 182 81 42 85 156 73 43 84 0 50 100 150 200 250 300 Gesamtbeschäftigte teilzeitbeschäftigt TZ befristet beschäftigt befristet beschäftigt insgesamt Männer Frauen 5 2 2 15 17 18 7 8 91 1 1 9 7 10 2 10 9 0 5 10 15 20 25 30 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 A15 A14 A13 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 22 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 12: Tarifbeschäftigte in der Wissenschaft 2016-2023. Abbildung 13: Hilfskräfte 2013-2023. 1 1 1 13 17 17 111 125 107 19 0 0 0 0 0 10 17 18 110 96 108 15 3 1 0 50 100 150 200 250 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 E15 E14 E13 E12 Männer Frauen 63 59 17 9 58 62 75 59 45 43 63 69 13 15 59 60 81 57 50 47 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 WHK WHB SHK Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 23 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 14: Gesamtanzahl der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäf- tigt 2023. Abbildung 15: Beamte in Technik und Verwaltung 2016-2023 (ohne Hochschulleitung). 146 8 0 15 180 50 14 26 0 50 100 150 200 250 300 Gesamtbeschäftigte teilzeitbeschäftigt TZ befristet beschäftigt befristet beschäftigt insgesamt Männer Frauen 2 4 4 2 0 0 2 1 1 2 2 2 2 1 1 1 0 3 0 0 0 2 2 2 0 0 1 1 2 3 1 1 0 3 2 2 4 2 0 2 2 2 0 1 2 3 4 5 6 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 A15 A14 A13 A12 A11 A10 A8-9 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 24 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 16: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E13 – E15 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 17: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E9 – E12 in den Jahren 2016-2023. 6 8 13 27 34 36 2 12 7 13 14 13 0 1 2 11 17 22 13 16 14 29 30 32 0 10 20 30 40 50 60 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 E12 E11 E10 E9 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 25 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 18: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E2 – E8 in den Jahren 2016-2023. Studierende Abbildung 19: Entwicklung des Studentinnenanteils in den Studiengängen an der DSHS 2013-2023 in Prozent. 7 8 5 17 19 17 6 7 7 31 26 26 17 17 16 0 0 0 53 52 53 8 10 6 0 10 20 30 40 50 60 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 E8 E7 E6 E5-2 Männer Frauen 0 10 20 30 40 50 60 2013 2016 2020 2023 BA Sportwissenschaft MA Sportwissenschaft BA Lehramt MA Lehramt Studierende gesamt Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 26 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 20: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 2013-2023. Abbildung 21: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Masterstudiengängen (2013-2023). 2309 2717 2735 2830 736 804 828 801 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 2013 2016 2020 2023 Gesamt Frauen 647 784 957 929 332 346 451 418 0 200 400 600 800 1000 1200 2013 2016 2020 2023 Gesamt Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 27 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 22: Promotionsstudierende an der DSHS 2013-2023. Abbildung 23: Abgeschlossene Promotionen an der DSHS 2013-2023. 363 417 361 351 181 190 139 184 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 2013 2016 2020 2023 Gesamt Frauen 19 10 13 12 12 16 15 13 0 5 10 15 20 25 30 35 2013 2016 2020 2023 Männer Frauen Inhaltsverzeichnis Präambel Situationsanalyse Zahlen und Fakten Professorinnen und Hochschullehrerinnen Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Studierende Status quo bisheriger Aktivitäten Strategische Ziele in den identifizierten Handlungsfeldern Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance2F und Hochschulsteuerung Förderung individueller Karrierewege von Frauen Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung Förderung individueller Karrierewege von Frauen Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Geltungsbereich, Fortschreibung und Laufzeit sowie Inkrafttreten Anhang: Statistik zum Gleichstellungsplan Professorinnen und Hochschullehrerinnen Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Studierende

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 07/2024 Rektorat/Gleichstellungsbeauftragte Köln, den 11.06.2024 INHALT Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungs- plan) Fortschreibung 2024 - 2028 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 1 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Gleichstellungsplan 2024-2028 vom 04.06.2024 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 1 Präambel .................................................................................................................................... 2 Situationsanalyse ....................................................................................................................... 3 Zahlen und Fakten ................................................................................................................. 3 Professorinnen und Hochschullehrerinnen ....................................................................... 3 Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung ...................... 3 Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung ................................................. 4 Studierende ........................................................................................................................ 5 Status quo bisheriger Aktivitäten ......................................................................................... 5 Strategische Ziele in den identifizierten Handlungsfeldern ..................................................... 7 Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung ................... 7 Förderung individueller Karrierewege von Frauen .............................................................. 8 Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur ......................... 8 Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung ................................ 9 Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit ...................................................... 9 Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele ............................................. 10 Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung ................. 10 Förderung individueller Karrierewege von Frauen ............................................................ 10 Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur ....................... 11 Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung .............................. 11 Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit .................................................... 11 Geltungsbereich, Fortschreibung und Laufzeit sowie Inkrafttreten ..................................... 12 Anhang: Statistik zum Gleichstellungsplan ............................................................................ 14 Professorinnen und Hochschullehrerinnen ..................................................................... 15 Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung .................... 17 Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung ............................................... 21 Studierende ...................................................................................................................... 25 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 2 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Präambel Die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) bekennt sich zu den Grundsätzen der Chancen- gleichheit, Vielfalt und Inklusion. Als Universität mit besonderem Fokus auf den Leitthemen Leistung, Gesundheit, Gesellschaft und Bildung mit einem gemeinsamen Bezugspunkt „Sport und Bewegung“ (siehe u.a. Hochschulentwicklungsplan, Leitbild „Studium und Lehre“) strebt sie danach, eine offene und diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen, in der alle Mitglie- der der Hochschulgemeinschaft gleiche Möglichkeiten und Unterstützung erfahren: Dies er- folgt unabhängig ihrer persönlichen Merkmale oder ihres Geschlechts. Dieser Gleichstellungs- plan verfolgt das Ziel, diese Werte in die Praxis umzusetzen, in dem er konkrete Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung festlegt. Die DSHS zielt darauf ab, eine gerechtere Hochschulgemeinschaft zu schaffen, in der sich das volle Potenzial jedes*r Einzel- nen entfalten kann. Die Sicherung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie, des wert- schätzenden und diskriminierungsfreien Umgangs miteinander und die Förderung von Frauen-Karrieren in Wissenschaft und Technik und Verwaltung sind wichtige Aspekte der Gleichstellungspolitik und Hochschulsteuerung. Gleichstellung versteht sich als Querschnitts- thema, das von allen Angehörigen der DSHS mitgestaltet und gelebt wird. Die gesetzlichen Regelungen zu Aufgaben, Rechten und Wahl der Gleichstellungsbeauftrag- ten, ihrer Vertretungen und der Gleichstellungskommission finden sich in den entsprechen- den Gesetzesvorgaben des Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG), des Hochschulgesetz NRW (HG) und der Grundordnung der DSHS. Die vom Senat gebildete Gleichstellungskommis- sion berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfül- lung des Gleichstellungsauftrags und agiert auf der Grundlage ihrer Geschäftsordnung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 3 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Situationsanalyse Zahlen und Fakten Professorinnen und Hochschullehrerinnen Die DSHS konnte in den letzten zehn Jahren den Frauenanteil an den Hochschullehrenden ins- gesamt und auch an den Universitätsprofessor*innen bedeutsam steigern (siehe Abb. 1 - 4 im Anhang). So beträgt der Anteil der Frauen an den Hochschullehrenden im Jahr 2023 24,3 % (im Jahr 2013: 19,4%). Bei den Universitätsprofessuren fällt die Steigerung noch deutlicher aus. Der Frauenanteil an den W3-Professuren konnte von 7,7 % im Jahr 2013 auf 25 % im Jahr 2023 erhöht und damit mehr als verdreifacht werden, bei den W2-Professuren von 7,1 % auf 17,6 % mehr als verdoppelt. Damit wird bei den W3-Professuren erstmalig der bundesweite Frauenanteil erreicht (2021: 23,0 %; GWK 2023, S. 17)1, bei den W2-Professuren liegt der An- teil aber noch unter dem bundesweiten Schnitt von 28,0 % (ebd., S. 17). Zudem ist 2023 keine der drei Juniorprofessuren mit einer Frau besetzt. Es kann also weiterhin festgestellt werden, dass der Frauenanteil unter den Universitätsprofessuren an der DSHS Köln sich sehr positiv entwickelt hat, insgesamt und im Vergleich aber weiterhin als zu niedrig einzustufen ist. Be- rücksichtigt werden muss bei der Interpretation der Zahlen, dass aufgrund der geringen An- zahl an Professuren schon die Besetzung einer Professur durch eine Wissenschaftlerin eine relativ hohe prozentuale Steigerung des Frauenanteils hervorruft. Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung In den Leitungspositionen an der DSHS sind Frauen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Verwaltung deutlich unterrepräsentiert. Zwar bilden die Spitzen der akademischen Selbstver- waltung und der Verwaltung ein Mann (Rektor) und eine Frau (Kanzlerin) und auch das Rek- torat ist 2023 mit einem Frauenanteil von 42,9 % erstmalig fast geschlechterparitätisch be- setzt (vgl. Tab. 1 im Anhang), aber das kommende Rektorat weist zunächst nur noch einen Frauenanteil von 33,3 % auf. Die Ebenen darunter werden deutlich von Männern dominiert. So sind nur 14,3 % der Insti- tutsleitungen Wissenschaftlerinnen und nur 30 % der Abteilungen der wissenschaftlichen In- stitute werden von Wissenschaftlerinnen geleitet (vgl. Tab. 2 im Anhang). Im Bereich Technik und Verwaltung sind anteilig weniger Frauen in Führungspositionen: keines der vier Dezernate wird von einer Frau geführt und die Abteilungsleitungen sind zu 15,8 % mit Frauen besetzt (vgl. Tab. 3 im Anhang). Die beiden zentralen Betriebseinheiten an der DSHS werden aktuell von zwei Frauen geleitet. Positive Entwicklungen zeigen sich auch dahingehend, dass u.a. das 1 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) (2023). Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. 27. Fortschreibung des Datenmaterials (2021/2022) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen For- schungseinrichtungen. Materialien der GWK Heft 85. Bonn. Zugriff unter: https://www.gwk-bonn.de/filead- min/Redaktion/Dokumente/Papers/Heft-85-CHAGSammelmappe1.pdf https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Heft-85-CHAG_Sammelmappe1.pdf https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Heft-85-CHAG_Sammelmappe1.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 4 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Amt der Datenschutzbeauftragten und die Leitung des Justiziariats von Frauen besetzt sind, ebenso wie leitende Positionen in den Stabsstellen. Erweitert man den Begriff der Leitungsposition auf verantwortliche Funktionen in der akade- mischen Selbstverwaltung, so zeigt sich auch hier eine Unterrepräsentanz von Frauen. Unter den 24 Studiengangsleitungen befinden sich sechs Frauen, was einem Anteil von 25 % ent- spricht (vgl. Abb. 5 im Anhang). Als Lehrgebietsleitungen agieren sieben Frauen und 15 Män- ner und unter den 17 Rektoratsbeauftragten befinden sich fünf Frauen (vgl. Abb. 6 im An- hang). In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung zeigt sich ein etwas ausgeglicheneres Bild. Im Senat und den Universitätskommissionen „Lehre und Studium“, „Forschung und wis- senschaftlicher Nachwuchs“, „Ressourcen“ und „Transfer und Digitalisierung" waren 2023 ca. 38 % Frauen als Mitglieder. Dies ist gegenüber 2016 eine deutliche Steigerung. In 2016 betrug der Frauenanteil in den Universitätskommissionen zwar 33 %, im Senat allerdings nur 5,5 %. Auch in den meisten anderen Gremien konnte der Frauenanteil gesteigert werden, so dass in vielen Gremien mittlerweile zwischen 33 und 54 % Frauen aktiv sind. Lediglich die Prüfungs- ausschüsse stellen mit einem Frauenanteil von 19 % eine Ausnahme dar (vgl. Abb. 7 - 9 im Anhang) Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Die DSHS zählte 2023 338 Beschäftigte in der Wissenschaft, von denen 46,2 % weiblich waren. 45,6% aller Mitarbeitenden waren in Teilzeit beschäftigt (davon 47,4 % weiblich; vgl. Abb. 10 im Anhang). Geschlechterunterschiede zeigen sich bei den wissenschaftlich Beschäftigten nur im Bereich der Beamten. Auffällig ist, dass bei den A15 und A14 Stellen Frauen nur ein Drittel ausmachen, während bei den A13 Stellen sowie bei den Tarifbeschäftigten kaum Geschlech- terunterschiede zu erkennen sind (vgl. Abb. 11 und 12 im Anhang). Auch bei den studenti- schen und wissenschaftlichen Hilfskräften sind die Geschlechter gleich vertreten (vgl. Abb. 13 im Anhang). In Technik und Verwaltung stellt sich das Bild etwas anders dar: Insgesamt waren 2023 ähnlich viele Personen in diesem Bereich (insgesamt 326) wie in der Wissenschaft an der DSHS be- schäftigt. Hier ist der Frauenanteil mit 55,2 % jedoch höher. 17,8 % der Beschäftigten waren in Teilzeit angestellt, von diesen waren 86,2 % weiblich (vgl. Abb. 14 im Anhang). Auffällig bei der Verteilung der Gehaltsgruppen ist, dass Frauen bei den A15/E15 Stellen nur einen Anteil von 25 % haben, bei den A bzw. E14-13 Stellen jedoch einen Anteil von etwa 60 % ausmachen. Auch die anderen Gehaltsstufen werden zum großen Teil entweder von Frauen oder Männern dominiert. Männer sind insbesondere bei den A/E12, 11, 7 und 5-2 vertreten, während die Stufen A/E10, 9, 8 und 6 zur Mehrzahl von Frauen besetzt sind. Die E6 hat mit 88,3 % den höchsten Frauenanteil (vgl. Abb. 15 - 18 im Anhang). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 5 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Studierende In der Betrachtung der Studierenden-Gesamtstatistik zeigt sich, dass der Studentinnenanteil in 2023 bei 36,5 % liegt und damit gesunken ist. Die Zielgröße von 40 % wird weiterhin unter- schritten. Im NRW-Vergleich liegt die DSHS Köln damit 12,4 % unter dem Landesdurchschnitt über alle Fächer hinweg und 1,7 % unter dem Landesdurchschnitt im Fach Sport (Gender-Re- port 2022, S. 15f2). Deutliche Unterschiede gibt es beim Studentinnenanteil bezogen auf die Studiengänge. In den sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen wird lediglich ein Anteil von 28,3 % Frauen erreicht, während es in den sportwissenschaftlichen Masterstudiengängen insgesamt 45 % Frauen sind. In den Lehramtsstudiengängen ist der Unterschied zwischen den Qualifikations- stufen nicht ganz so groß: In den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen beträgt der Frauenanteil 39,4 %, in den Masterstudiengängen sind es 44,9 % (vgl. Abb. 19 - 21 im Anhang). Es scheint also eher zu gelingen, einen höheren Anteil an Frauen als an Männern für Master- studiengänge und damit für die höhere Qualifikation zu gewinnen. Bei den Promotionsstudierenden beträgt der Frauenanteil im Jahr 2023 52%. Beim Blick auf die abgeschlossenen Promotionen zeigt sich ebenso ein Frauenanteil von 52% im Jahr 2023 (vgl. Abb. 22 und 23 im Anhang). Status quo bisheriger Aktivitäten Im Gleichstellungsplan 2021-2024 wurden Ziele und Maßnahmen in den Bereichen „Förde- rung des Frauenanteils in Führungs- und Leitungspositionen“, „Förderung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie“, „Förderung des wertschätzenden Verhaltens und der Anti- diskriminierung“ sowie der „Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit“ definiert. Zur Förderung des Frauenanteils in Führungs- und Leitungspositionen, hier zur Steigerung des Anteils an Professorinnen, wurden die Berufungsverfahren gemeinsam mit dem Prorektor für Planung, Ressourcen und Berufungen engmaschig begleitet und das aktive Recruitment kon- sequent verfolgt. Zur Unterstützung der weiblichen Post-docs wurde ein eigener Mailverteiler erstellt und erste Veranstaltungen zum Austausch initiiert. Zudem fand das erste zweiteilige Qualifikationsangebot für Frauen in Führungspositionen an der DSHS statt, das Frauen aus Wissenschaft sowie aus Technik und Verwaltung in einen gemeinsamen Diskurs zu Führungs- themen brachte. Ein fachlicher Austausch wurde auch durch den Aufbau des Sekretär*innen- Netzwerks initiiert. Zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen in der Promotionsphase hat sich das Mentoring-Programm an der DSHS etabliert und startete im Januar 2024 mit dem zwölften Durchgang. Auch die Vergabe des Reisestipendiums und das dazugehörige jährliche Netzwerktreffen hat sich als feste Größe der Nachwuchsförderung verstetigt. Um auch Stu- dentinnen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen, wurden die ersten Workshops gemeinsam 2 Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW (2019). Gender Report 2022. Zugriff unter https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Re- port_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf, Stand: 23.04.2024 https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Report_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf https://www.genderreport-hochschulen.nrw.de/fileadmin/media/media-genderreport/download/Gender-Report_2022/genderreport_2022_langfassung_f_web.pdf Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 6 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 mit dem Career-Service angeboten. Innerhalb des Karrieretags wird regelmäßig der „Job-Talk“ durchgeführt, um verschiedene Karrierewege von Frauen aufzuzeigen. Zur Förderung von Familie, Beruf und Studium wurde das Familienservicebüro an der DSHS verankert. Die DSHS unterstützt finanziell anteilig Kinderbetreuungsplätze und organisiert ein entsprechendes Angebot sowie Ferienfreizeiten. Des Weiteren stellt sie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit Familienaufgaben Fördergelder für Stipendien bereit (Familienstipendium) und bietet Coachings zu Vereinbarkeitsfragen an. Auch wird Beschäftig- ten der DSHS Köln das Home-Office und/oder situativ mobiles Arbeiten verstärkt ermöglicht. Das Beratungsangebot wurde durch die Ausbildung einer Pflegelotsin um einen wichtigen Baustein erweitert. Darüber hinaus ist die Hochschule Mitglied im Dual-Career-Netzwerk und unterstützt neue Beschäftigte und ihre Familien bestmöglich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung hat die DSHS Köln die Ordnung zum „Wertschätzenden Verhalten zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung“ verabschiedet (AM 08/2019). Diese zielt darauf ab, eine „Atmosphäre gegenseitiger Achtung und Toleranz“ zu schaffen. Zur Risiko- und Potentialanalyse wurden erste Workshops mit un- terschiedlichen Zielgruppen an der DSHS durchgeführt und die Ergebnisse zusammengefasst. Diese fanden zum Teil im Rahmen der Summer School Diversität statt, die vom Prorektor für Kommunikation, Digitalisierung und Diversität initiiert wurde. Darüber hinaus wurden die Orange Days verstärkt inhaltlich ausgestaltet und es wurde mit Aktionen innerhalb der Hoch- schule ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt. Auch wurden erste Sensibilisierungsmaß- nahmen im Kontext der Lehre durch gemeinsam Veranstaltungen mit der Hochschuldidaktik z.B. zum Thema „Diskriminierungsfreie Sprache in der sportwissenschaftlichen Lehre“ umge- setzt. Die interne und externe Kommunikation der DSHS sensibilisiert für die Themenfelder der Gleichstellung und auch der Diversität. Ein gemeinsames Diversitätskonzept wurde in diesem Kontext erstellt. Hierzu werden vonseiten der Gleichstellung regelmäßig Veranstaltungen ge- meinsam mit anderen Einheiten der Hochschule durchgeführt (Frauenversammlung, Frauen- vernetzungstreffen, Girls Day, Welcome Day). Aus der Situationsanalyse, Status-quo-Bericht und aktuellen gesamtgesellschaftlichen Diskus- sionen lassen sich die folgenden Stärken und Potentiale für die DSHS ableiten: Stärken Potentiale - Enge Begleitung der Berufungskommissio- nen - Erfolgreiches Mentoring-Programm - Hohe Fachexpertise innerhalb der DSHS - Umfangreiche Vernetzung intern und ex- tern - Wenig Frauen auf Führungspositionen insgesamt - Kein explizites gemeinsames Führungs- verständnis - Keine explizite Förderung für weibliche Post- docs - Unterrepräsentanz von Studentinnen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 7 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Chancen Herausforderungen - Finanzielle Unterstützung durch das Land NRW - Gemeinsame Erklärung der Hochschulen NRW zum Thema „Gender Pay Gap“ - Selbstverpflichtungserklärung der Hoch- schulen in NRW zum Umgang mit Macht- missbrauch - Fehlende externe und interne Finanzierungs- möglichkeiten speziell für kleine Hochschulen für einen strukturellen Ausbau - Weiterhin bestehende „Gläserner Decke“ ins- besondere aufgrund von außerorganisatori- schen Ursachen gesamtgesellschaftlicher Art - Gesellschaftliche Strömungen in Richtung An- tifeminismus Die Situationsanalyse zeigt, dass die bereits im Gleichstellungsplan 2021-2024 formulierten Handlungsfelder verstetigt und ausgebaut werden sollten. Somit werden die folgenden Hand- lungsfelder für den Gleichstellungsplan 2024-2028 identifiziert: • Governance und Hochschulsteuerung • Karrierewege von Frauen • Hochschul- und Wissenschaftskultur • Öffentlichkeitsarbeit Das Handlungsfeld „Hochschul- und Wissenschaftskultur“ umfasst sowohl das Thema Verein- barkeit von Studium, Beruf und Familie als auch ein wertschätzendes und antidiskriminieren- des Verhalten. Strategische Ziele in den identifizierten Handlungsfeldern Ausgehend von den aus der Situationsanalyse und den Zielen des Gleichstellungsplans 2021- 2024 abgeleiteten Handlungsfeldern, ergeben sich die folgenden strategischen Ziele: - Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung - Förderung individueller Karrierewege von Frauen - Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur - Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung - Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Diese werden im Folgenden mit entsprechenden Zielen unterlegt, bevor im darauffolgenden Teil konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance3 und Hochschulsteuerung Die Gleichstellung der Geschlechter ist in allen Bereichen der Gesellschaft relevant. Entspre- chend ist es unerlässlich, auch im Bereich der Governance und Hochschulsteuerung 3 Deutsches Institut für Urbanistik (2024): Unter Governance wird das Regel- und Koordinationssystem des Staates, einer Gemeinde, einer Verwaltung oder einer anderen Organisation verstanden. In vielen Bereichen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wird der Begriff gebraucht. Durch das System der Governance werden in einem Staat, einer Gemeinde oder in Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 8 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 geschlechtergerechte Maßnahmen zu etablieren. Eine geschlechtergerechte Governance und Hochschulsteuerung trägt nicht nur zur Schaffung einer gerechteren Gesellschaft bei, sondern stärkt auch die Qualität und Effektivität von Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Nur in- dem sie sicherstellt, dass alle Stimmen gehört und berücksichtigt werden, kann die DSHS ihr volles Potenzial entfalten und innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwi- ckeln. Die DSHS fokussiert die Umsetzung folgender steuerungsrelevanter Ziele: - Integration und Weiterentwicklung gleichstellungsrelevanter Themen in Führungsleit- linien, Leitbild, Hochschulentwicklungsplan und Personalentwicklung - Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Perspektiven in allen Strategien, Prozessen und Entscheidungen - Geschlechtergerechte Bezahlung - Förderung einer sichtbaren strukturellen Verankerung und Verzahnung der Themen Gleichstellung und Diversität Förderung individueller Karrierewege von Frauen Die Förderung individueller Karrierewege von Frauen an Universitäten ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Geschlechtergleichstellung und zur Schaffung einer innovativen aka- demischen Umgebung. Sie trägt nicht nur zur Gleichstellung der Geschlechter bei, sondern stärkt die Qualität und Exzellenz der Forschung und Lehre sowie in Technik und Verwaltung. Dafür gelten die folgenden Ziele: - Steigerung der Anzahl der Professorinnen, insbesondere auf W2/W3-Professuren - Unterstützung der Professorinnen und Frauen in Führungspositionen bei übermäßigen Belastungen (z.B. durch Gremienarbeit) - Gezielte Personalentwicklung von Frauen in Technik und Verwaltung und langfristige Erhöhung des Frauenanteils in Leitungs- und Führungspositionen - Stärkung der Position der Sekretär*innen - Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses (Promovendinnen & Post- docs) - Stärkung der individuellen Karriereplanung von Studentinnen - Erhöhung des Studentinnenanteils in den verschiedenen konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengängen Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Die DSHS verpflichtet sich der Charta „Familie in der Hochschule“. Der weitere Ausbau der familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur an der DSHS ist von entscheidender Bedeutung, um die Chancengleichheit und das Wohlbefinden von Studierenden und Mitarbei- tenden fortlaufend zu fördern. Eine solche Kultur schafft nicht nur ein unterstützendes Umfeld für Familien, sondern trägt auch zur Schaffung einer vielfältigen Hochschulgemeinschaft bei. anderen Einheiten verschiedene Interessen verhandelt, verwaltet und dann umgesetzt. Zugriff unter: https://difu.de/nach- richten/was-ist-eigentlich-governance, Stand: 13.03.2024 https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-governance https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-governance Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 9 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Indem die DSHS die familienfreundliche Kultur fördert, trägt sie dazu bei, talentierte Fach- kräfte anzuziehen und zu halten. Ziele sind: - Integration und Weiterentwicklung familienrelevanter Themen in Führungsleitlinien, im Leitbild, im Hochschulentwicklungsplan und in der Personalentwicklung - Berücksichtigung vereinbarkeitsrelevanter Perspektiven in allen Strategien, Prozessen und Entscheidungen - Sensibilisierung der Führungskräfte Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Die Förderung von wertschätzendem und antidiskriminierendem Verhalten schafft eine res- pektvolle Gemeinschaft. Die DSHS duldet keinerlei Formen von interpersonaler Gewalt4 und setzt sich für gegenseitige Achtung und Toleranz ein. Sie sieht es als ihre Pflicht an, ihre Mit- glieder und Angehörigen vor jedweder Form von Übergriffen in Form von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung zu schützen. Ziele dafür sind: - Optimierung und Weiterentwicklung der Strukturen zur Gewährleistung eines diskri- minierungsfreien Miteinanders und zur Umsetzung der Ordnung zum „Wertschätzen- den Verhalten und zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung“ (AM 08/2019). - Unterstützung des aktiven und konstruktiven Dialogs und Austauschs Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit für Gleichstellung und Diversität sind entscheidende Maßnahmen, um eine inklusive und gerechte Hochschulkultur zu schaffen, weiterzuentwickeln und zu fördern. Diese Aktivitäten tragen dazu bei, Bewusstsein zu schär- fen, Barrieren abzubauen und eine Gemeinschaft zu schaffen, die die Vielfalt ihrer Mitglieder schätzt und fördert. Ziele dafür sind: - gezielte Integration der Themen Gleichstellung und Diversität und in hochschulinterne und externe Kommunikation. - Förderung und Weiterentwicklung vorhandener Formate zur Sensibilisierung und Ver- netzung unterschiedlicher Zielgruppen Gleichstellung versteht sich als Querschnittsaufgabe. Dazu ist eine umfassende Zusammenar- beit mit verschiedenen Partner*innen der DSHS notwendig. Hierzu gehören im Besonderen das gesamte Rektorat, die wissenschaftlichen Institute, die Personalabteilung (hier: u.a. die Personalentwicklung), die Hochschuldidaktik, der Familienservice, das Betriebliche und Stu- dentische Gesundheitsmanagement sowie die Personalräte, aber auch der Career-Service, das Hochschulmarketing sowie der AStA. Neben der internen Vernetzung werden auch externe Kooperationen und Impulse ausgebaut. 4 Entsprechend der Einteilung der WHO (2002) werden unter dem Begriff „interpersonale Gewalt“ Formen psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung gefasst. Es sind Gewalthandlungen, die zwischen zwei Personen stattfinden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 10 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung Um Fragen der Gleichstellung und auch der Diversität in den Hochschulstrukturen nachhaltig zu verankern, wird sich die Hochschulleitung diesen Themenbereichen vermehrt zuwenden. Dafür sind die folgenden Maßnahmen geplant: - Erstellung von Führungsleitlinien unter besonderer Berücksichtigung gleichstellungs- relevanter Aspekte, hier besonders auch der Bereich der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie mit dem Fokus auf eine wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur - Verankerung des Themas Gleichstellung als Querschnittsaufgabe im neu zu entwi- ckelnden Hochschulentwicklungsplan (HEP), d.h. durchgängige Berücksichtigung in al- len Themen des HEP - Analyse und Reduktion des Gender Pay Gaps durch die Erstellung einer Leitlinie zur Förderung der Transparenz von Leistungsbezügen für Hochschullehrer*innen, das Nut- zen des neuen Landesberichtswesens zum Gender Pay Gap zur geschlechterdifferen- zierten Darstellung von Leistungsbezügen sowie Informationsangebote/Coachings für Wissenschaftlerinnen zum Thema Leistungsbezüge und die Sensibilisierung von Füh- rungskräften - strukturelle Verankerung des Themenbereichs Diversität Förderung individueller Karrierewege von Frauen Zur Förderung von Frauen gilt es, unterschiedliche Karrierewege zu identifizieren und Qualifi- zierungsangebote passgenau zu implementieren. Dabei wird an etablierte und neu entstan- dene Maßnahmen angeknüpft. Entsprechend werden zukünftig folgende Maßnahmen umge- setzt: - Weiterentwicklung der Berufungsverfahren zur Steigerung der Anzahl von Professo- rinnen - Sensibilisierung von Führungskräften - Etablierung von Qualifizierungsangeboten für potentielle weibliche Nachwuchsfüh- rungskräfte - Prüfung von Anforderungsprofilen und Tätigkeitsbeschreibungen der Sekretär*innen und der entsprechenden Eingruppierungen - Weiterentwicklung des Sekretärinnen-Netzwerks durch interne Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote - Weiterentwicklung des Mentoring-Programms TEAMWORKScience und Aufbau eines Programms/Angebots TEAMWORKProfessional für weibliche PostDocs - Stärkung der Angebote für Studentinnen zur Unterstützung ihrer individuellen Karrie- rewege und zur Gewinnung für die Wissenschaft als TEAMWORKJob (z.B. Rhetorik- kurse, Selbstbewusstes Auftreten, Bewerbungstraining, Mentoring-Angebote etc.) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 11 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 - Erstellung eines Konzepts zur Gewinnung von Studentinnen (z.B. Organisation von Tu- torien für den Eignungstest für potentielle Studentinnen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit etc.) Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Die Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ist ein wichtiger Be- standteil zur Unterstützung der Beschäftigten an der DSHS Köln. Als weitere Maßnahmen sind geplant: - Sensibilisierung von Führungskräften zu den Angeboten des Familienservice und The- men der Vereinbarkeit - Erstellung einer Leitlinie zum Thema Sitzungsterminierung - Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Schul- und Semesterferien - Weiterentwicklung der vorhandenen Beratungsangebote und Ausbau der Kooperatio- nen im Familienservicebüro (z.B. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kontakts zu beurlaubten Mitarbeiter*innen) Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Die DSHS Köln duldet keinerlei Formen von interpersonaler Gewalt. Sie sieht es als ihre Pflicht an, die Mitglieder und Angehörigen vor jedweder Form von Übergriffen zu schützen. Dazu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt: - Erstellung eines Schutzkonzepts unter besonderer Berücksichtigung des Themas Machtmissbrauch - Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt - Sensibilisierung von Führungskräften zu den Kontexten von Machtmissbrauch und Ab- hängigkeitsstrukturen - Ausbau interner und externer Netzwerke - Etablierung von Supervisionsangeboten und Schulungen für Beratungspersonen - Angebote zur Sensibilisierung für das Themenfeld der interpersonalen Gewalt, insbe- sondere auch im Kontext der Lehre (geschlechtersensible Lehre in der Sportpraxis, Startsprung in die Lehre, u.a. hochschuldidaktische Veranstaltungen) Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Die interne und externe Kommunikation der DSHS Köln sensibilisiert für die Themenfelder der Gleichstellung. Dabei gibt es auch Verknüpfungen zu anderen Diversitätsdimensionen, die an der DSHS ebenso Berücksichtigung finden. Dazu werden die folgenden Maßnahmen umge- setzt: - Weiterentwicklung der vorhandenen Veranstaltungsformate und regelmäßige Beteili- gung bei Veranstaltungen der Hochschule zur Sichtbarmachung des Gleichstellungs- themas Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 12 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 - Erstellung gemeinsamer Kommunikationsmaßnahmen für die Themen Gleichstellung und Diversität Geltungsbereich, Fortschreibung und Laufzeit sowie Inkrafttreten Entsprechend § 5 Abs. 10 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan „ein wesentliches Steuerungs- instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung der Dienststelle. Seine Umsetzung und Überprüfung ist besondere Verpflichtung der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben.“ Die Hochschulverwaltung übermittelt der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre die Sta- tistik der Beschäftigten- und Studierendenstrukturen. Dies setzt eine geschlechterspezifische Differenzierung der Daten voraus. Die Gleichstellungsbeauftrage berichtet dem Senat in einem dreijährlichen Turnus über die Einhaltung des Gleichstellungsplans auf Basis der ihr zur Verfügung gestellten Daten und stellt Empfehlungen zur weiteren erfolgreichen Umsetzung des Gleichstellungsplans vor. Hierüber, bzw. über deren Korrektur und Anpassung, beschließt der Senat. Der Gleichstellungsplan zielt auf die Chancengleichheit aller Mitglieder der DSHS Köln im Sinne der §§ 2 und 3 LGG NRW. Der Gleichstellungsplan wurde von der Gleichstellungsbeauftragten, ihren Vertreterinnen sowie der Gleichstellungskommission in Abstimmung mit der Dienst- stelle erarbeitet. Nach Verkündung in den Amtlichen Mitteilungen ist der Gleichstellungsplan vier Jahre gültig (vgl. § 5 LGG) für den akademischen Bereich (inklusive der Studierenden), den Bereich Technik und Verwaltung (inklusive der Stabsstelle Akademische Planung und Steue- rung) sowie die Zentralen Betriebseinheiten (Zentralbibliothek, Informationstechnologie). Der Gleichstellungsplan gilt für die Dauer von vier Jahren (vgl. LGG §5) nach Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS Köln. Er wird nach Ablauf der vier Jahre evaluiert und fortgeschrieben. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher bean- standet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeaus- schlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 13 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Der Gleichstellungsplan tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilun- gen der DSHS in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sport- hochschule Köln vom 04. Juni 2024. Köln, den 11. Juni 2024 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 14 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Anhang: Statistik zum Gleichstellungsplan Abbildung 1: Frauenanteil bei den besetzten W3, W2, W1 und Apl. Professuren an der DSHS 2013-2023 in Prozent. Abbildung 2: Anzahl der besetzten W3 und W2 Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Abbildung 3: Anzahl der besetzten W1 Professuren und Anzahl der Apl. Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Abbildung 4: Anzahl Hochschullehrer*innen (ohne Privatdozierende) an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Tabelle 1: Übersicht über die Hochschulleitung 2013-2023. Tabelle 2: Wissenschaft: Übersicht über Instituts- und Abteilungsleitungen 2013-2023. Tabelle 3: Technik und Verwaltung: Übersicht über Dezernats- und Abteilungsleitungen sowie Leitungen der zentralen Betriebseinheiten 2013-2023. Abbildung 5: Übersicht zu den Stellen der Studiengangsleitungen (SGL) und Studiengangskoordinator*innen (SGK) auf Basis der Anzahl der konsekutiven Studiengänge (BA und MA inkl. LA), (Stellvertretungen und Doppelleitungen wurden nicht berücksichtigt) 2023. Abbildung 6: Übersicht über sonstige Leitungsfunktionen an der Hochschule (Hinweis: Es gibt 12 Ämter für Rektoratsbeauftragte; zwei Ämter sind doppelt besetzt) 2023. Abbildung 7: Besetzung der Universitätskommissionen mit Personen 2016-2023 (Hinweis: Durch Veränderungen von Prorektoraten gab es unterschiedliche thematische Ausrichtungen und eine unterschiedliche Anzahl). Abbildung 8: Beteiligung von Hochschulangehörigen in weiteren Gremien 2013-2023. Abbildung 9: Besetzung der Prüfungsausschüsse mit Personen 2016-2023 (Hinweis: In 2016 waren von den zehn weiblichen Personen fünf Studentinnen, in 2020 waren unter den 17 weiblichen Personen drei Studentinnen und in 2023 waren von den neuen weiblichen Personen drei Studentinnen). Abbildung 10: Gesamtanzahl der Beschäftigten in der Wissenschaft, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäftigt 2023. Abbildung 11: Beamte in der Wissenschaft 2016-2023 (ohne Professuren). Abbildung 12: Tarifbeschäftigte in der Wissenschaft 2016-2023. Abbildung 13: Hilfskräfte 2013-2023. Abbildung 14: Gesamtanzahl der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäftigt 2023. Abbildung 15: Beamte in Technik und Verwaltung 2016-2023 (ohne Hochschulleitung). Abbildung 16: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E13 – E15 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 17: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E9 – E12 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 18: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E2 – E8 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 19: Entwicklung des Studentinnenanteils in den Studiengängen an der DSHS 2013-2023 in Prozent. Abbildung 20: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 2013-2023. Abbildung 21: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Masterstudiengängen (2013-2023). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 15 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Professorinnen und Hochschullehrerinnen Abbildung 1: Frauenanteil bei den besetzten W3, W2, W1 und Apl. Professuren an der DSHS 2013-2023 in Prozent. Abbildung 2: Anzahl der besetzten W3 und W2 Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2013 2016 2020 2023 W3 W2 W1 Apl. Prof Hochschullehrende gesamt 12 13 12 9 13 14 12 14 1 2 2 3 1 0 2 3 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 W3-Professuren W2-Professuren Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 16 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 3: Anzahl der besetzten W1 Professuren und Anzahl der Apl. Professuren an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. Abbildung 4: Anzahl Hochschullehrer*innen (ohne Privatdozierende) an der DSHS im Zeitverlauf 2013-2023. 0 1 1 3 4 5 3 22 2 2 0 3 3 3 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 W1-Professuren Apl. Professuren Männer Frauen 29 33 28 28 7 7 9 9 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2013 2016 2020 2023 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 17 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung Tabelle 1: Übersicht über die Hochschulleitung 2013-2023. 2013 2016 2020 2023 m w m w m w m w Rektor*in 1 0 1 0 1 0 1 0 Prorektor*innen 3 0 4 0 3 2 3 2 Kanzler*in 0 1 0 1 0 1 0 1 Tabelle 2: Wissenschaft: Übersicht über Instituts- und Abteilungsleitungen 2013-2023. 2013 2016 2020 2023 m w m w m w m w Institutsleitung 19 2 17 4 17 2 18 3 Abteilungsleitung* k. A. k. A. k. A. 14 6 *Hinweis: 10 Institute sind in mehrere Abteilungen unterteilt. Die Institute ohne Abteilungen wer- den in dieser Zeile nicht mitberechnet. Tabelle 3: Technik und Verwaltung: Übersicht über Dezernats- und Abteilungsleitungen sowie Leitungen der zentralen Betriebseinheiten 2013-2023. 2013 2016 2020 2023 m w m w m w m w Dezernatsleitung 4 0 4 0 4 0 Abteilungsleitung (gesamt) 11 2 13 3 26 12 Abteilungsleitung Dezernate 16 4 ZeIT 4 0 Stabsstelle Kanzlerin 2 0 Stabsstelle Rektor 4 8 Leitung zentrale Betriebseinheit 1 2 1 2 1 2 0 2 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 18 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 5: Übersicht zu den Stellen der Studiengangsleitungen (SGL) und Studiengangskoordinator*innen (SGK) auf Basis der Anzahl der konsekutiven Studiengänge (BA und MA inkl. LA), (Stellvertretungen und Doppelleitungen wurden nicht be- rücksichtigt) 2023. Abbildung 6: Übersicht über sonstige Leitungsfunktionen an der Hochschule (Hinweis: Es gibt 12 Ämter für Rektoratsbeauf- tragte; zwei Ämter sind doppelt besetzt) 2023. 0 6 6 12 6 3 4 3 0 2 4 6 8 10 12 14 16 SGK BA SGL BA SGK MA SGL MA Männer Frauen 15 12 7 5 0 5 10 15 20 25 Lehrgebietsleitung Rektoratsbeauftragte Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 19 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 7: Besetzung der Universitätskommissionen mit Personen 2016-2023 (Hinweis: Durch Veränderungen von Prorek- toraten gab es unterschiedliche thematische Ausrichtungen und eine unterschiedliche Anzahl). Abbildung 8: Beteiligung von Hochschulangehörigen in weiteren Gremien 2013-2023. 20 35 35 10 16 21 0 10 20 30 40 50 60 2016 2020 2023 Männer Frauen 13 16 17 11 6 6 7 5 4 4 4 4 3 2 2 1 5 4 1 1 7 3 4 4 6 0 0 0 2 3 4 5 6 4 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 20132016202020232013201620202023201320162020202320132016202020232013201620202023 Senat QVK Ethik Gleichstellung Nachhaltigkeit Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 20 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 9: Besetzung der Prüfungsausschüsse mit Personen 2016-2023 (Hinweis: In 2016 waren von den zehn weiblichen Personen fünf Studentinnen, in 2020 waren unter den 17 weiblichen Personen drei Studentinnen und in 2023 waren von den neuen weiblichen Personen drei Studentinnen). 32 29 38 10 17 9 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 2016 2020 2023 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 21 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Abbildung 10: Gesamtanzahl der Beschäftigten in der Wissenschaft, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäftigt 2023. Abbildung 11: Beamte in der Wissenschaft 2016-2023 (ohne Professuren). 182 81 42 85 156 73 43 84 0 50 100 150 200 250 300 Gesamtbeschäftigte teilzeitbeschäftigt TZ befristet beschäftigt befristet beschäftigt insgesamt Männer Frauen 5 2 2 15 17 18 7 8 91 1 1 9 7 10 2 10 9 0 5 10 15 20 25 30 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 A15 A14 A13 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 22 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 12: Tarifbeschäftigte in der Wissenschaft 2016-2023. Abbildung 13: Hilfskräfte 2013-2023. 1 1 1 13 17 17 111 125 107 19 0 0 0 0 0 10 17 18 110 96 108 15 3 1 0 50 100 150 200 250 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 E15 E14 E13 E12 Männer Frauen 63 59 17 9 58 62 75 59 45 43 63 69 13 15 59 60 81 57 50 47 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 2013 2016 2020 2023 WHK WHB SHK Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 23 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 14: Gesamtanzahl der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, davon teilzeitbeschäftigt sowie befristet beschäf- tigt 2023. Abbildung 15: Beamte in Technik und Verwaltung 2016-2023 (ohne Hochschulleitung). 146 8 0 15 180 50 14 26 0 50 100 150 200 250 300 Gesamtbeschäftigte teilzeitbeschäftigt TZ befristet beschäftigt befristet beschäftigt insgesamt Männer Frauen 2 4 4 2 0 0 2 1 1 2 2 2 2 1 1 1 0 3 0 0 0 2 2 2 0 0 1 1 2 3 1 1 0 3 2 2 4 2 0 2 2 2 0 1 2 3 4 5 6 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 20 16 20 20 20 23 A15 A14 A13 A12 A11 A10 A8-9 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 24 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 16: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E13 – E15 in den Jahren 2016-2023. Abbildung 17: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E9 – E12 in den Jahren 2016-2023. 6 8 13 27 34 36 2 12 7 13 14 13 0 1 2 11 17 22 13 16 14 29 30 32 0 10 20 30 40 50 60 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 E12 E11 E10 E9 Männer Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 25 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 18: Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung E2 – E8 in den Jahren 2016-2023. Studierende Abbildung 19: Entwicklung des Studentinnenanteils in den Studiengängen an der DSHS 2013-2023 in Prozent. 7 8 5 17 19 17 6 7 7 31 26 26 17 17 16 0 0 0 53 52 53 8 10 6 0 10 20 30 40 50 60 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 2016 2020 2023 E8 E7 E6 E5-2 Männer Frauen 0 10 20 30 40 50 60 2013 2016 2020 2023 BA Sportwissenschaft MA Sportwissenschaft BA Lehramt MA Lehramt Studierende gesamt Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 26 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 20: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengängen 2013-2023. Abbildung 21: Entwicklung der Studierendenanzahl in den sportwissenschaftlichen Masterstudiengängen (2013-2023). 2309 2717 2735 2830 736 804 828 801 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 2013 2016 2020 2023 Gesamt Frauen 647 784 957 929 332 346 451 418 0 200 400 600 800 1000 1200 2013 2016 2020 2023 Gesamt Frauen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2024, Seite 27 Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS Köln) vom 04.06.2024 (Gleichstellungsplan); Fortschreibung 2024 - 2028 Abbildung 22: Promotionsstudierende an der DSHS 2013-2023. Abbildung 23: Abgeschlossene Promotionen an der DSHS 2013-2023. 363 417 361 351 181 190 139 184 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 2013 2016 2020 2023 Gesamt Frauen 19 10 13 12 12 16 15 13 0 5 10 15 20 25 30 35 2013 2016 2020 2023 Männer Frauen Inhaltsverzeichnis Präambel Situationsanalyse Zahlen und Fakten Professorinnen und Hochschullehrerinnen Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Studierende Status quo bisheriger Aktivitäten Strategische Ziele in den identifizierten Handlungsfeldern Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance2F und Hochschulsteuerung Förderung individueller Karrierewege von Frauen Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele Geschlechtergerechte Gestaltung von Governance und Hochschulsteuerung Förderung individueller Karrierewege von Frauen Ausbau einer familienfreundlichen Hochschul- und Wissenschaftskultur Förderung einer Kultur der Wertschätzung und Antidiskriminierung Sensibilisierung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Geltungsbereich, Fortschreibung und Laufzeit sowie Inkrafttreten Anhang: Statistik zum Gleichstellungsplan Professorinnen und Hochschullehrerinnen Frauen in Leitungspositionen und in der akademischen Selbstverwaltung Personal in Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung Studierende

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 12/2020 Köln, den 28. Mai 2020 INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sport- hochschule Köln hier: Änderung des § 8 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 12/2020, Seite 1 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 8 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 11.12.2019 Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 21 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16. September 2014 in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 21.11.2018 (GV. NRW S. 547), gibt sich der Hoch- schulrat der Deutschen Sporthochschule Köln folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht § 1 Aufgaben § 2 Mitglieder und Amtszeiten § 3 Vorsitz und Geschäftsführung § 4 Öffentlichkeit § 5 Sitzungen des Hochschulrates § 6 Einladung und Tagesordnung § 7 Ausschüsse § 8 Abstimmungs- und Wahlregeln § 9 Findungskommission zur Wahl der Mitglieder des Rektorates § 10 Protokoll § 11 Geschäftsstelle § 12 Änderung der Geschäftsordnung, In-Kraft-Treten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 12/2020, Seite 2 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 8 § 1 Aufgaben Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Deutschen Sporthochschule Köln. Er arbei- tet auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (HG) und der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln in der je- weils gültigen Fassung. Die Aufgaben des Hochschulrates ergeben sich aus dem HG. § 2 Mitglieder und Amtszeiten (1) Dem Hochschulrat gehören acht Mitglieder an. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrates sind Externe, also weder Hochschulmitglieder noch Hochschulan- gehörige; mindestens zwei sind Interne. Die Mitglieder des Hochschulrates sind Mit- glieder der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie sind ehrenamtlich tätig und an Auf- träge und Weisungen nicht gebunden. (2) Die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrates beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist zu- lässig. Die Mitglieder des Hochschulrates bleiben bis zur Bestellung ihrer Nachfolgerin- nen bzw. Nachfolger im Amt. Im Falle des Rücktritts oder der sonstigen Beendigung der Funktion eines Mitglieds des Hochschulrates vor Ablauf der Amtszeit wird gemäß dem in § 21 Abs. 4 HG vorgesehenen Verfahren für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied bestellt. (3) Den Mitgliedern des Hochschulrates werden die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen- den Reisekosten ersetzt. § 3 Vorsitz und Geschäftsführung (1) Der Hochschulrat wählt mit der Mehrheit seiner Stimmen eine Vorsitzende/einen Vor- sitzenden aus dem Kreis seiner externen Mitglieder sowie ihre/seine Stellvertretung aus dem Kreis der Mitglieder. (2) Die/der Vorsitzende leitet die Sitzungen. Sie/er vertritt den Hochschulrat innerhalb der Universität und nach außen und führt die laufenden Geschäfte des Hochschulrates. Sie/er wird im Verhinderungsfalle von ihrer/seiner Stellvertretung vertreten. § 4 Öffentlichkeit (1) Die Sitzungen des Hochschulrates sind nach § 12 Abs. 2 HG grundsätzlich nicht öffent- lich. Die Teilnehmer/innen an den Sitzungen des Hochschulrates sind nach § 10 Abs. 3 HG zur Verschwiegenheit über Beratungsgegenstände und –ergebnisse verpflichtet. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 12/2020, Seite 3 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 8 (2) Zur Gewährleistung einer sachgerechten Transparenz innerhalb der Hochschule stellt der Hochschulrat sicher, dass die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule in ange- messenem Umfang über die Tätigkeit des Gremiums unterrichtet werden. Hierzu gibt der Hochschulrat die Tagesordnung seiner Sitzungen und seine Beschlüsse in geeigne- ter Weise hochschulöffentlich bekannt; §§ 8 und 9 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind zu berücksichtigen. § 5 Sitzungen des Hochschulrates (1) Die Mitglieder des Rektorats nehmen an den Sitzungen des Hochschulrates beratend teil; sie unterliegen im Rahmen einer angemessenen Berichterstattung keiner Ver- schwiegenheitspflicht. Die Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln ist zu allen Sitzungen zu laden. Der Hochschulrat kann weitere Personen zu einzel- nen Sitzungen oder Tagesordnungspunkten hinzuziehen. (2) Die Sitzungen des Hochschulrates sind durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einzu- berufen, so oft es die Interessen der Deutschen Sporthochschule Köln erfordern, min- destens aber viermal im Jahr. (3) Die/der Vorsitzende hat den Hochschulrat unverzüglich einzuberufen, wenn mindes- tens die Hälfte seiner Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt. § 6 Einladung und Tagesordnung (1) Die Mitglieder des Hochschulrates gem. § 2 Abs. 1 sowie der in § 5 Abs.1 genannte Per- sonenkreis sind spätestens zwei Wochen vor der Sitzung unter Beifügung einer vorläu- figen Tagesordnung sowie der für die Sitzung erforderlichen Unterlagen zu laden. In dringenden Fällen kann die oder der Vorsitzende diese Frist angemessen verkürzen. Die Ladung und alle sonstigen Mitteilungen können schriftlich, per Fax oder per E-Mail er- folgen. (2) Die/der Vorsitzende stellt die Tagesordnung auf. Vorschläge für die Tagesordnung kön- nen durch die Mitglieder des Hochschulrates, des Rektorats oder die Gleichstellungs- beauftragte eingereicht werden. (3) Die Tagesordnung wird durch Beschluss zu Beginn der Sitzung festgestellt. § 7 Ausschüsse (1) Der Hochschulrat kann im Rahmen des § 12 HG aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. (2) Für ihre Arbeit gelten die Regelungen dieser Geschäftsordnung, soweit dieser kein höherrangiges Recht entgegensteht. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 12/2020, Seite 4 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 8 § 8 Abstimmungs- und Wahlregeln (1) Der Hochschulrat ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte der Mitglieder, einschließlich des/der Vorsitzenden oder der Stellvertretung anwesend ist. Als anwesend gilt auch, wer telefonisch zugeschaltet ist, wenn dringende Entscheidungen zu treffen sind und eine Anreise nicht möglich ist. Als anwesend gilt ferner, wer sein Stimmrecht nach Maßgabe des Absatzes 3 auf ein anderes Mitglied übertragen hat. Die Beschlussfähigkeit wird von der/dem Vorsitzen- den zu Beginn der Sitzung festgestellt. (2) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwe- senden Mitglieder gefasst. Die Mehrheit ist erreicht, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt. Stimmenthaltungen und ungültig abgegebene Stimmen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. (3) Bei Verhinderung können Mitglieder des Hochschulrates ihr Stimmrecht zu vorliegen- den Beschlussvorlagen für einen oder mehrere Tagesordnungspunkte durch schriftliche Erklärung, per Fax oder per E-Mail auf ein anderes Mitglied des Hochschulrates über- tragen. Das gilt nicht für Wahlen und Abwahlen. Entscheidungen in Personalangele- genheiten oder im Falle einer rechtlichen Verhinderung im Sinne der §§ 20 f. VwVfG. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter muss sich mit der Übertragung einverstan- den erklären. Kein Mitglied darf mehr als eine Stimmübertragung wahrnehmen. Die Übertragung ist vor Sitzungsbeginn der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden anzuzei- gen. Das übertragende Mitglied verbindet die Vollmacht mit entsprechenden Maßga- ben zur Ausübung des Stimmrechts durch Erklärung in Textform gegenüber dem ver- tretenden Mitglied. (4) Abstimmungen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Mitglieds ist ge- heim abzustimmen, wobei die Ausübung des Stimmrechts für ein anderes Mitglied nach Maßgabe des Absatzes 3 möglich bleibt. (5) In dringlichen Angelegenheiten, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung für die Hoch- schule sind und in denen eine Hochschulratssitzung nicht kurzfristig herbeigeführt werden kann, können Beschlussfassungen auch im Umlaufverfahren durch schriftliche Stimmabgabe oder Stimmabgabe per E-Mail gefasst werden, wenn kein Mitglied des Hochschulrates der Beschlussfassung im Umlaufverfahren innerhalb von sieben Werk- tagen nach Versand der Unterlagen widerspricht. Sollen Beschlüsse in dieser Form ge- fasst werden, versendet die/der Vorsitzende den Beschlussvorschlag einschließlich ei- ner Begründung sowie einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und der Auf- forderung, innerhalb eines Zeitraums von sieben Werktagen nach Zugang des Antrages die Stimme abzugeben; im Übrigen gelten die in der Geschäftsordnung des Senats in § 13 Abs. 3 (1 bis 4) aufgeführten Kriterien für das Umlaufverfahren. Wahlen sind von der Beschlussfassung im Umlaufverfahren ausgeschlossen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 12/2020, Seite 5 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 8 (6) Beschlüsse des Hochschulrates können unter Berücksichtigung von Abs. 1 und 2, in dringenden Fällen, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung für die Hochschule sind und in denen eine Hochschulratssitzung nicht kurzfristig herbeigeführt werden kann, auch durch Einberufung einer Telefonkonferenz erfolgen, wenn kein Mitglied des Hochschulrates einer solchen Beschlussfassung widerspricht. Die Telefonkonferenz ist schriftlich festzuhalten. Das Protokoll ist in der nächsten Sitzung oder im Umlaufverfah- ren zu genehmigen. (7) Alle Wahlen und Entscheidungen in Personalangelegenheiten sind geheim. § 9 Findungskommission zur Wahl der Mitglieder des Rektorates (1) Die Findungskommission zur Wahl der Mitglieder des Rektorates nach § 17 HG be- steht aus vier Mitgliedern. Diese werden je zur Hälfte durch den Hochschulrat und den Senat entsandt. (2) Die zwei Vertreter*innen des Hochschulrates für die Findungskommission werden aus dem Kreis der externen Mitglieder des Hochschulrates gewählt. (3) Das Nähere zur Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorates ist in § 9 der Grund- ordnung der DSHS Köln geregelt. § 10 Protokoll (1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Jedes Mitglied gem. § 2 Abs. 1 kann im Einzelfall verlangen, dass seine Erklärung im Protokoll festgehalten wird. Das Protokoll wird von der Protokollführerin/dem Protokollführer und der/dem Vorsitzenden unter- zeichnet. (2) Das Protokoll ist in der folgenden Sitzung zu genehmigen. § 11 Geschäftsstelle Die Hochschule richtet eine Geschäftsstelle ein. Sie nimmt die Verwaltungsangelegen- heiten des Hochschulrates wahr und ist verantwortlich für die Unterstützung bei den dienstlichen Aufgaben sowie für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 12/2020, Seite 6 Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 8 § 12 Änderung der Geschäftsordnung, In-Kraft-Treten (1) Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung bedürfen der Mehrheit der Mit- glieder des Hochschulrates. (2) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ge- schäftsordnung des Hochschulrates der DSHS Köln vom 10.01.2008 in der Fassung vom 17.11.2015 außer Kraft. Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Hochschulrates vom 11.12.2019 und vom 08.04.2020 Köln, den 28. Mai 2020 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Inhaltsübersicht

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    Literatur: Kohler M, Thomas A, Walpurgis K, Schänzer W, Thevis M. Mass spectrometric detection of siRNA in plasma samples for doping control purposes. Anal Bioanal Chem, 2010 Jul 25, online doi 10.10078/S00216-010-4013-0 Online abstract figure A: method for the mass spectrometric detection of siRNA molecules in doping control is described. siRNA, which blocks the translation of genes, could be used by athletes for illicit performance enhancement by e.g. down-regulating the myostatin gene for enhanced muscle growth. Gene Doping with siRNA (small interfering RNA)

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    1 Gendoping Ein Beitrag von Thorsten Schulz Kai Smolnikar Patrick Diel Horst Michna Institut für Experimentelle Morphologie Gendoping im Sport: Fakt oder Fiktion Abb. 1: Methoden der Gentherapie. Mehr denn je ist der Miß- brauch anaboler Steroid- hormone zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Sport in den Blickpunkt des Inter- esses der Öffentlichkeit gerückt. Auf- sehenerregende auf Doping zurück- zuführende Todesfälle von Bodybuil- dern haben die Medien geweckt, über womöglich noch spektakulärere Mög- lichkeiten des Dopings zu berichten: das sogenannte Gendoping. Jüngste Erfolge aus den verschiedenen Disziplinen der Biomedizin lassen heute Unmögliches morgen bereits möglich erscheinen: Denn im Bereich der klinischen Anwendung der Gen- therapie zeichnen sich außer Visionen erste positive Ergebnisse ab. Zwar zielt der Einsatz der Gentherapie auf klinische Anwendungsgebiete, aber dennoch scheint der Mißbrauch der Gentherapie zur effizienten Leistungs- manipulation im Sport nicht abwegig zu sein. Bevor auf Methoden der Gentherapie, ihre denkbaren Anwendungsgebiete und Mißbrauchsmöglichkeiten einge- gangen wird, ist ein kleiner Exkurs zum besseren Verständnis der Funk- tion von Genen sinnvoll: Was sind Gene? Welche Funktion besitzen Gene? Gene sind spezifische DNA-Abschnit- te, die die Information zur Herstellung eines Proteins tragen. Prinzipiell lie- gen in allen Zellen eines menschli- chen Körpers im Zellkern dieselben Gene vor. Jedoch können z.B. Muskel- zellen auf ganz andere Gene und da- mit auf andere Proteine angewiesen Gendoping Gendoping im Sport: rimentelle Morphologie hr denn je ist der Mi8&- brauch anaboler Steroid- hormone zur Steigerung das sogenannte Gendoping. Abb. 1: Methoden der Gentherapie. Fakt oder Fiktion Jungste Erfolge aus den verschiedenen Disziplinen der Biomedizin lassen heute Unmdégliches morgen bereits moglich erscheinen: Denn im Bereich der klinischen Anwendung der Gen- therapie zeichnen sich auRer Visionen erste positive Ergebnisse ab. Zwar zielt der Einsatz der Gentherapie auf klinische Anwendungsgebiete, aber dennoch scheint der Mifbrauch der Gentherapie zur effizienten Leistungs- manipulation im Sport nicht abwegig zu sein. Bevor auf Methoden der Gentherapie, ihre denkbaren Anwendungsgebiete und Mifibrauchsmdglichkeiten einge- gangen wird, ist ein kleiner Exkurs zum besseren Verstandnis der Funk- tion von Genen sinnvoll: Was sind Gene? Welche Funktion besitzen Gene? Gene sind spezifische DNA-Abschnit- te, die die Information zur Herstellung gen in allen Zellen eines menschli- chen Koérpers im Zellkern dieselben Gene vor. Jedoch k6nnen z.B. Muskel- zellen auf ganz andere Gene und da- mit auf andere Proteine angewiesen 2 Gendoping sein, als Zellen des Zentralnervensy- stems. Damit Zellen bestimmte Pro- teine synthetisieren können, müssen die auf den Genen enthaltenen Infor- mationen in sogenannte Messenger- oder Boten-RNA umgeschrieben wer- den. Diese mRNAs dienen als Matri- ze zur Erstellung der betreffenden Pro- teine. Ist ein Gen mutiert oder beschä- digt, kann eine fehlerhafte Expression erfolgen, so daß das entsprechende - eventuell lebenswichtige - Protein nur mangelhaft bzw. nicht synthetisiert werden kann. Für die medizinische Forschung ergibt sich mit Hilfe einer Gentherapie die konzeptionelle Mög- lichkeit, eine durch einen Proteinaus- fall bedingte Krankheit ursächlich, also an den fehlerhaften Genen, bekämp- fen zu können. Methoden der Gentherapie Noch ist die Gentherapie eine expe- rimentelle Therapieform für ausge- wählte genetische Krankheiten, bei der Korrekturen von molekularen Defekten der DNA in Angriff genom- men werden. Ein grundsätzliches Prin- zip der Gentherapie ist die Übertra- gung von intakten Genen in ein Chro- mosom, in dem ein geschädigtes Gen vorliegt. Solch ein gezielter Einbau genetischen Materials ist in der Pra- xis beim Menschen noch keineswegs realisiert. Ein wesentliches Problem besteht in einer strikten Regulation der Gene im Körper, d.h., sie müssen zu einer bestimmten Zeit angeschaltet und exprimiert werden; zudem muß die Expression zu einer dosierten Menge an Protein führen. Bisher gibt es jedoch keine Möglichkeit, die in einen Organismus eingeschleusten Gene an ihrem gewünschten Wirkort zu steuern, woraus sich bereits so- wohl mangelnde Spezifität der Be- handlung wie auch eine hohe Nebenwirkungsproblematik ableiten läßt. Grundsätzlich werden zwei Metho- den der Gentherapie unterschieden: eine ex vivo- und eine in vivo-Metho- de (Abb. 1, S. 13). Die seltenere in vivo-Methode basiert auf dem direk- ten Einbringen von DNA-Überträgern (Vektoren) in den Körper. Bei der ex vivo-Methode werden dem Organis- mus Zellen entnommen und in Kul- tur gebracht. In der Kultur werden sie mit Überträgern von Genen ver- mischt. Diejenigen Zellen, die die Gene erfolgreich aufgenommen ha- ben, werden in den Körper reinkorpe- riert. Zur Zeit besteht der Vorteil der ex vivo-Methode in der gezielten Ver- änderung bestimmter Zellen, ohne unplanmäßig Zellen anderer Gewe- be mit einem neuen Gen auszustat- ten. Abb. 2: Adeno-assoziiertes Virus. Als Überträger genetischen Materials dienen spezielle Vektoren, sozusagen "trojanische Pferde", die sich auf- grund ihrer Herkunft in virale und nicht-virale unterscheiden lassen. Zu den bekanntesten viralen Vektoren gehören Retroviren (z.B. HI-Virus), Adenoviren, Herpesviren, Pockenvi- ren und adeno-assoziierte Viren (Abb. 2); zu den nicht-viralen gehören Lipo- somen, Lipoplexe, Polyplexe und nackte DNA. Abb. 3: Retrovirus. Retroviren (Abb. 3) als Genfähren zeichnen sich durch den dauerhaften Einbau ihres genetischen Materials in die Chromosomen ihrer Wirtszellen aus. Auf diese Weise wird das einge- schleuste DNA-Material bei jeder Zellteilung mitverdoppelt. Probleme dieser Methode bereitet die ungenaue Zielbestimmung dieser "Gentaxis". Das neue genetische Material könnte an Stellen im Genom eingebaut wer- den, wo es andere wichtige Gene in ihrer Funktion stören, ggf. sogar die Entwicklung von Krebs fördern kann. Zusätzlich sind sich selten teilende Zellen wie Nerven- und Skelettmus- kelzellen als Ziele insofern ungeeig- net, da nur bei einer Zellteilung ein Gentransfer möglich ist. Adenoviren (Abb. 4) als Überträger genetischen Materials bauen ihre DNA nicht in die Chromosomen der Zielzellen ein, deshalb wird diese DNA bei einer Zellteilung nicht re- pliziert. Ihre Wirksamkeit ist somit zeitlich limitiert. Dennoch kann nach Einbringen der gewünschten Gene in eine Zelle zumindest kurzfristig genug gewünschtes Protein erzeugt werden. Wird ein Protein nur kurzfristig benö- tigt, z.B. um eine Immunantwort ge- gen Krebs auszulösen, wäre dieser Methode der Vorzug zu geben. Abb. 4: Adenovirus. Liposomen (Abb. 5) als Vektoren sind morphologisch gesehen winzige Hohlkügelchen mit einer Membran aus Lipiden (Fetten). Ihre Qualität als Überträger ist zur Zeit noch wesent- lich ineffektiver als die von viralen Genfähren. Mittlerweile ist die Wei- terentwicklung der Überträger-Liposo- 3 Gendoping men zu sogenannten Lipoplexen, kom- pakten Partikeln aus kationischen Li- piden, gelungen. Diese Lipoplexe sind in der Lage, einen großen Anteil von Zellen zu transfizieren, so daß sie heute als Überträger von Genen in kul- tivierten Zellen als Standardverfahren eingesetzt werden. Nackte DNA-Injektion (Abb. 6) als Methode des Gentransfers wurde in den späten 80er Jahren zufällig ent- deckt. Als Kontrolle zur Untersu- chung von Lipoplexen gedacht, zeig- ten sich bei direkt in die Skelett- muskulatur injizierter DNA teilweise stärkere Expressionsspiegel des ge- wünschten Proteins als bei den zu un- tersuchenden Lipoplexen. Wie Zellen, z.B. Skelettmuskelzellen, die nackte DNA aufnehmen können, ist bis heute noch unklar. Abb. 5: Liposom. Abb. 6: Nackte DNA. Ziele, Konzepte, Strategien Nachdem schon in den 50er Jahren die ersten Transfektionen (Übertra- gungen von DNA in Zellen) die Mög- lichkeit eines Gentransfers aufzeigten, wurde nach Aufklärung verschiedener krankheitsverursachender Erbfehler die Idee der Gentherapie geboren. Erbkrankheiten, die daraufhin auf mögliche Heilungschancen unter- sucht wurden und werden, sind z.B. die Mukoviszidose (cystische Fibrose), der Adenosindesaminase-Mangel und die Duchenne-Muskeldysthrophie (DMD). Bei der DMD zeichnen sich Ansätze zur Gentherapie ab, die auf eine er- höhte Expression des Proteins Dystro- phin im Muskel abzielen. In diesem Zusammenhang verfolgen einige For- schergruppen die Strategie, mit Hilfe eines Gentransfers letztlich eine Mus- kelhypertrophie zu erzielen. Da sich zur Zeit noch alle Strategien im tier- experimentellen Stadium befinden, sind noch keine Hinweise auf einen möglichen Mißbrauch in Form eines gezielten Muskelaufbaus im Sport er- kennbar. Außer den Erbkrankheiten werden noch andere Anwendungsgebiete der Gentherapie untersucht, wobei die Krebstherapie im Vordergrund steht. Meistens entsteht Krebs aufgrund von Mutationsanhäufungen, die durch Zellfunktionsfehler zustande kommen oder durch Umwelteinflüsse ausge- löst werden. Im Bereich der Genthe- rapie laufen Versuche, mutierte Zel- len mit Genen auszustatten, die nach ihrer Expression Proteine zum Abster- ben der Zelle bilden. Andere Strate- gien verfolgen das Ziel, fehlerhafte Gene entarteter Zellen zu korrigieren oder zu kompensieren. Weitere Mög- lichkeiten der Gentherapie stellen Gene als Krebsimpfstoff dar. Hierbei soll über die Injektion nackter Plasmid- DNA die Expression bestimmter Pro- teine ausgelöst werden, die für eine Immunantwort sorgen. In den letzten Jahren wurden im Tier- versuch vermehrt Plasmide auch als Vakzine getestet. Diese Plasmide tra- gen spezifische, ungefährliche Gene der Erreger, die anhaltende Immun- antworten gegen ihre entsprechenden Krankheiten auslösen. In Testung sind zur Zeit unter anderem DNA-Vakzi- ne gegen Grippe-, Herpes- und HI- Viren sowie gegen Malaria-Erreger. Mit Hilfe der Gentherapie werden neue Perspektiven zur Heilung bzw. Linderung von Krankheiten des ZNS wie Parkinson oder Alzheimer aufge- zeigt. Je nach Krankheitssymptomen könnten die für Neuronen lebens- wichtigen Proteine zum einen durch zusätzliche Gene exprimiert werden; zum anderen könnten Proteine vor einer destruktiven Überaktivität ande- rer abnormer Proteine geschützt wer- den. Kai Smolnikar, geb. 1971 in Remscheid, seit 1997 Diplom-Biologe, arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Experimentelle Morpho- logie und promoviert am Institut für Biochemie der Universität zu Köln mit Schwerpunktthemen der Mole- kularbiologie. VITA Ansatzpunkte für "Gendoping" Nachdem im Frühjahr 1997 ein weib- liches Schaf mittels seiner Euterzelle (angeblich) geklont wurde, scheint es nur eine Frage der Zeit, wann aus dem Erbgut gentechnisch korrigierter Kör- perzellen Nachwuchs erzeugt wird. Der gezielte Eingriff in die Gene von Ei- und/oder Samenzelle oder auch einer befruchteten Eizelle wird Keim- bahntherapie genannt (Abb. 7, S. 14). Auf Grundlage des hippokratischen Ei- des und der juristischen Situation in den meisten Ländern sind Eingriffe in die Keimbahn zur Heilung erblicher Krankheiten verboten. Nachdem je- doch der amerikanische Physiker und Biologe RICHARD SEED im Januar 1998 ankündigte, er wolle schon bald Men- schen nach der Art klonen lassen wie schottische Forscher das Schaf Dolly, ist die Diskussion um die Ethik und den Mißbrauch von medizinischen Forschungsleistungen neu entbrannt. Auch aus der Sicht des Sports wird das Klonen von Athleten als eine Art "Science fiction" diskutiert. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu be- denken, daß das mögliche Verfahren erst in 20 Jahren "die Früchte des Er- 4 Gendoping folges" erkennen lassen würde. Da- bei erscheinen zwar körperliche Vor- aussetzungen planbar, jedoch gehört zum idealen Athleten bekanntlich mehr. Solange kognitive Fähigkeiten noch nicht kontrollierbar sind, bleibt der geklonte Superathlet wohl Fikti- on. Aus diesen Gründen sollten die erdenklichen Mißbrauchsmöglichkei- ten des geklonten Athleten keine Ge- fahr für den Sport darstellen und im weiteren Verlauf nicht weiter disku- tiert werden. Abb. 7: Keimbahntherapie. Weniger absurd erscheinen andere Strategien eines Gendopings: Das Myostatin-Gen VITA In jüngster Zeit hat die Entdeckung des Myostatin-Gens und seine Bedeu- tung für die Regulation des Muskel- wachstums für Aufsehen gesorgt. Ar- tikel in populärwissenschaftlichen Zeitschriften haben in der Öffentlich- keit den Eindruck erweckt, daß die- ses Gen bereits den Ansatzpunkt für genetische Manipulation zum Zwek- ke der Leistungssteigerung im Sport darstellen könnte. Myostatin (GDF-8) ist ein kürzlich entdecktes Mitglied einer "Wachs- tumsfaktor-Familie" der sogenannten "transforming growth factors". Es ist an der Differenzierung der Skelett- muskulatur beteiligt und wirkt als ne- gativer Regulator des Muskelwachs- tums. In den Rinderrassen "Belgian Blue" und "Piedmontese" (Abb. 8), die sich durch die doppelte Muskelmasse im Vergleich zu normalen Rindern auszeichnen, ist dieses Gen aufgrund verschiedener Mutationen defekt. Wird in Mäusen durch einen Eingriff in die Keimbahn das Myostatin-Gen ausgeschaltet (sogenannte "Knock- Out" Mäuse), zeigen auch sie ein ab- normes Muskelwachstum (Abb. 9). Diese Kenntnisse über die Regulati- on des Myostatin-Gens erscheint ge- rade für die Tiermast interessant, falls es möglich sein sollte, dieses Gen auch in anderen Tierrassen auszu- schalten. Für ein mögliches Gen-Doping er- wächst daher die bedrückende Vor- stellung, das Myostatin-Gen gezielt nur in solchen Muskelgruppen auszu- schalten, die für den Sportler in Be- zug auf die Kraftentwicklung eine wichtige Rolle spielen. Im Moment sind jedoch noch keine brauchbaren Verfahren etabliert, bestimmte Gene in ausdifferenziertem Gewebe oder Organen auszuschalten. Zudem ist noch nicht ausreichend geklärt, in- wieweit sich trainierte Muskulatur in Dr. phil. nat. Patrick Diel, geb. 1963 in Offen- bach am Main, Biologe mit zellbiologischen Schwerpunk- ten in Tumor-, Hormon- und Apop- toseforschung, arbeitete nach sei- ner Promotion in Biochemie als wiss. Angestellter in den For- schungslaboratorien der SCHERING AG Berlin. Seit 1995 ist er wissen- schaftlicher Angestellter am Institut für Experimentelle Morphologie der Deutschen Sporthochschule Köln. Gendoping Einschleusen von Genen nach Wunsch in die Keimbahn = modifizierte Zelle Mitosen Abb. 7: Keimbahntherapie. folges" erkennen lassen wiirde. Da- bei erscheinen zwar k6rperliche Vor- aussetzungen planbar, jedoch gehdrt zum idealen Athleten bekanntlich mehr. Solange kognitive Fahigkeiten noch nicht kontrollierbar sind, bleibt der geklonte Superathlet wohl Fikti- on. Aus diesen Griinden sollten die erdenklichen Mifbrauchsmdglichkei- ten des geklonten Athleten keine Ge- fahr fiir den Sport darstellen und im weiteren Verlauf nicht weiter disku- tiert werden. VITA Diel, geb. 1963 in Offen- bach am Main, Biologe mit zellbiologischen Schwerpounk— ten in Tumor-, Hormon- und Apop- toseforschung, arbeitete nach sei- ner Promotion in Biochemie als wiss. Angestellter in den For- schungslaboratorien der Scerinc AG Berlin. Seit 1995 ist er wissen- schaftlicher Angestellter an Institut flr Experimentelle Morphologie der Deutschen Sporthochschule Koln. Weniger absurd erscheinen andere Strategien eines Gendopings: Das Myostatin-Gen In Jimgster Zeit hat die Entdeckung des Myostatin-Gens und seine Bedeu- tung fiir die Regulation des Muskel- wachstums fiir Aufsehen gesorgt. Ar- tikel in popularwissenschaftlichen Zeitschriften haloen in der Offentlich- keit den Eindruck erweckt, da& die- ses Gen bereits den Ansatzpunkt fiir genetische Manipulation zum Zwek- ke der Leistungssteigerung im Sport darstellen kGnnte. Myostatin (GDF-8) ist ein kurzlich entdecktes Mitglied einer "Wachs- tumsfaktor—Familie" der sogenannten “transforming growth factors". Es ist an der Differenzierung der Skelett- gativer Regulator des Muskelwachs-— tums. In den Rinderrassen "Belgian Blue" und "Piedmontese" (Ado. 8), die sich durch die doppelte Muskelmasse im Vergleich zu normalen Rindern auszeichnen, ist dieses Gen aufgrund verschiedener Mutationen defekt. Wird in Méusen durch einen Eingriff in die Keimbahn das Myostatin-Gen ausgeschaltet (sogenannte "Knock- Out" Mause), zeigen auch sie ein ab- normes Muskelwachstum (Abb. 9). Diese Kenntnisse tber die Regulati- on des Myostatin-Gens erscheint ge- rece fiir die Tiemmast interessant, falls es méglich sein sollte, dieses Gen auch in anderen Tierrassen auszu- schalten. Fur ein mdgliches Gen-Doping er- wachst daher die bedrickende Vor- stellung, das Myostatin-Gen gezielt nur in solchen Muskelgruppen auszu- schalten, die fiir den Sportler in Be- zug auf die Kraftentwicklung eine wichtige Rolle spielen. Im Moment sind jedoch noch keine brauchbaren Verfahren etabliert, bestimmte Gene in ausdifferenziertem Gewebe oder Organen auszuschalten. Zudem ist noch nicht ausreichend geklart, in- Wieweit sich trainierte Muskulatur in 5 Gendoping ihrer Struktur oder Funktionalität von der unterscheidet, die nur durch das Fehlen des negativen Regulators Myo- statin gekennzeichnet ist; letztendlich kann das Nebenwirkungspotential auch in keiner Weise abgeschätzt werden. Abb. 8: Ausfall des Myostatin-Gens bei einem "Belgian Blue"-Rind führt zu massivem Muskelwachstum. Abb. 9: "Knock-out" Supermaus. (Mächtig hypertrophierte Beinmuskulatur nach Ausfall des Myostatin-Gens im Bild rechts). Insulin-like Growth Factor-I (IGF-I) Das Protein IGF-I spielt eine wichti- ge Rolle in der Entwicklung, der Auf- rechterhaltung und der Regeneration peripherer Nerven und der Skelett- muskulatur. Die Einnahme von IGF-I zur Leistungsverbesserung im Sport, insbesondere im Bodybuilding, ist in den letzten Jahren zunehmend ein Pro- blem geworden. Im Tiermodell konn- te jüngst gezeigt werden, daß nach einer intramuskulären Injektion eines Plasmides, welches die Information für humanes IGF-I trug, dieses in der behandelten Muskulatur exprimiert wurde. Zudem konnte es nicht im Blut nachgewiesen werden. Im Bereich des Gen-Dopings wäre es somit denkbar, durch intramuskuläre Injektionen solcher Plasmide die Pro- duktion von IGF-I in bestimmten Mus- keln zu steigern. Die fehlende Nach- weisbarkeit im Blut und Urin würde zusätzlich das Problem mit sich brin- gen, daß diese Art von Behandlung nur durch eine Muskelbiopsie mit nachfolgender molekularer Analyse (PCR) feststellbar wäre. Auch bei IGF- I muß ein dramatisches Nebenwir- kungspotential angenommen werden, da diese Wachstumsfaktoren z.B. auch für die Regulation des Wachs- tums hormonabhängiger Tumore (Mamma, Prostata) eine bedeutsame Rolle spielen. Erythropoetin (EPO) Das Peptidhormon Erythropoetin re- guliert die Homoiostasis der Erythro- zyten im Blut. Bei einer krankhaften Verminderung bzw. einer Dysregula- tion der EPO-Ausschüttung kommt es daher zu einer verminderten Bildung von roten Blutkörperchen. Bei diesen Arten der Anämie muß daher mehr- mals wöchentlich rekombinantes EPO subkutan verabreicht werden. Da dies für den Patienten sehr belastend ist, gehen zahlreiche Bestrebungen auf eine Gentherapieform hinaus, wobei es vielversprechende Ansätze gibt, EPO-sezernierende Zellinien zu ent- wickeln, die subkutan transplantiert werden können. Es wird vermutet, daß EPO zur Zeit besonders unter Ausdauersportlern als Dopingsubstanz verwendet wird. Sobald eine Gentherapieform entwik- kelt wird, könnte diese auch miß- bräuchlich zum Doping von Sportlern verwendet werden. Da aber "Fremd"- EPO mit molekularbiologischen Ver- fahren (PCR, siehe Nachweistechni- ken) sicher im Blut oder Urin nach- weisbar ist, erscheint es fraglich, ob dieser technisch höchst anspruchsvol- le Ansatz tatsächlich für ein gezieltes VITA Univ.-Prof. Dr. Dr. Horst Michna, geb. 1954 in Hamborn, Stu- dium der Sportwissen- schaft und der Biologie, promovierte 1983 über das Themengebiet "Doping im Sport" (Habilitation im Fach Ana- tomie an der Universität Lübeck). Bevor er 1995 Leiter des Instituts für Experimentelle Morphologie der Deutschen Sporthochschule Köln mit Professur für Morphologie und Tumorforschung wurde, war er ca. 10 Jahre Leiter eines Forschungs- labors für Hormon- und Tumor- forschung in den Forschungsstät- ten der SCHERING AG Berlin. Er war mehrfacher deutscher Meister im Rudersport und Weltmeisterschafts- teilnehmer im 4er und 8er mit der Rudernationalmannschaft. 6 Gendoping Nachweis gen- technischer Manipula- tionen des Erbguts Auch wenn der momentane Stand der Wissenschaft es unwahrscheinlich erscheinen läßt, daß Manipulationen des Erbguts zum Zwecke des Dopings eingesetzt werden, so stellt sich den- noch die Frage, ob prinzipiell die Mög- lichkeit besteht, derartige Veränderun- gen nachzuweisen. Vielleicht beruhigenderweise läßt sich diese Frage eindeutig mit "Ja" beant- worten. Wie bereits dargestellt wur- de, bedarf es Vektoren zum Einschleu- sen fremder Gene in einen Organis- mus. Sie bestehen aus einem künstli- chen Konstrukt, aus dem zur Expres- sion zu bringenden Gen und einem weiteren DNA-Anteil, der nicht im normalen menschlichen Erbgut vor- handen ist. Derartige künstliche DNA-Konstruk- te lassen sich sehr leicht mittels eines speziellen molekularbiologischen Nachweisverfahrens aufspüren, der sogenannten Polymerasekettenreak- tion (PCR). Bei der PCR können mit- tels spezifischer Sonden millionenfa- che Kopien einer spezifischen DNA- Sequenz hergestellt werden. Im Ide- alfall ist damit der Nachweis eines einzigen fremden DNA-Moleküls möglich. Weit verbreitet ist die An- wendung dieser Technik z.B. zum Nachweis viraler Infektionen. So läßt sich eine HIV-Infektion bereits in ei- nem Stadium nachweisen, in dem sich noch sehr wenige Viren im Körper befinden und immunologische Nach- weisverfahren versagen. Auch in der Gerichtsmedizin wird diese Technik bereits erfolgreich angewendet (gene- tischer Fingerabdruck, Vaterschafts- gutachten). Ein wesentlicher Vorteil besteht in der Ermittlung genauer Er- gebnisse selbst mit geringsten Men- gen an Untersuchungsgut. Da aber nicht jede Fremd-DNA unbedingt ins Blut gelangt, könnte allerdings auf eine Muskelbiopsie zum heutigen Zeit- punkt nicht verzichtet werden. Angesichts des derzeitigen Standes der klinischen Forschung auf dem Gebiet der Gentherapie muß die Ge- fahr des Mißbrauchs der Gentherapie zur Leistungsmanipulation im Sport zum heutigen Zeitpunkt als nicht akut eingeschätzt werden. Dennoch er- scheint es notwendig, die Entwick- lung der Forschung auf diesem Ge- biet sorgfältig zu beobachten. Eine Abb. 10: Die Verwendung von EPO ist besonders in den Ausdauersportarten (z.B. Radsport) zu vermuten. Doping in Frage käme, denn die Ap- plikation von EPO ist für die klinische Anwendung bereits etabliert. VITA Thorsten Schulz, geb. 1968 in Bü- dingen, seit 1997 Diplom-Sportlehrer, Staatsexamen Biologie Sek. II, wiss. Hilfskraft am Institut für Experimentelle Morpho- logie der Deutschen Sporthoch- schule Köln, promoviert seit Okto- ber 1997 am gleichen Institut mit den Schwerpunktthemen: Immuno- logie, Krebs und Sport. potentielle Möglichkeit des Miß- brauchs erscheint - wie aufgezeigt wurde - gegeben: Mit gentherapeuti- schen Verfahren hergestellte Substan- zen zur Leistungssteigerung im Hoch- leistungssport finden bereits Anwen- dung. Die derzeitige Renaissance der Endokrinologie wird noch weitere neue (Wachstums-)Faktoren mit hor- moneller Wirkung identifizieren, die auch zur artifiziellen Steigerung sport- licher Leistung einsetzbar sind. Aus diesem Grunde sollten schon frühzei- tig mögliche Ansatzpunkte eines Gen- dopings bedacht werden, um recht- zeitig geeignete Nachweisverfahren zu etablieren.

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    Die Hochschule in den Medien Gendersensible Sprache Auf einen Blick – Universität und­ Wissenschaft Auch in wissenschaftlichen Texten, bei Berufsbezeichnungen oder der Abkürzung akademischer Grade gibt es Möglichkeiten zur Sichtbarmachung von Frauen. Literaturverzeichnis Um das Geschlecht sichtbar zu machen können Personennamen vollständig unter Nennung des Vornamens angegeben werden. Beispiel: Bauer, Markus oder Bauer, Maria Anredeformen, Namen, Titel Maria Bauer ist Sportwissenschaftlerin. Professorin Maria Bauer ist Sportwissenschaftlerin. Abkürzungen akademischer Grade/Titel Prof.in oder Prof´. Dr.in oder Dr´. Dipl.-Päd.in oder Dipl.-Päd´. Diversity in Bildern Die Auswahl von Bildmaterial bietet weiterhin eine gute Möglichkeit, die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden. Fragen oder Anregungen zur­ gendersensiblen Sprache? Gerne kommen wir mit Ihnen zu Fragen der Anwendung gendersensibler Sprache ins Gespräch. Gleichstellungsbüro Dr. Bianca Biallas Tel.: + 49 221 4982-7252 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@dshs-koeln.de Prorektorat für Digitalisierung, Kommunikation und Diversität Prof. Dr. Thomas Abel Tel.: +49 221 4982-7510 E-Mail: gdm@dshs-koeln.de Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abteilung Presse und Kommunikation Tel.: +49 221 4982-3850 E-Mail: presse@dshs-koeln.de www.twitter.com/SpoHoKoeln www.facebook.com/Sporthochschule www.youtube.com/Sporthochschule blog.dshs-koeln.de www.instagram.com/sporthochschule La yo ut : P re ss e un d Ko m m un ik at io n Sp or th oc hs ch ul e, 2 02 2; F ot os : f re ep ik http://www.twitter.com/SpoHoKoeln http://www.facebook.com/Sporthochschule http://www.youtube.com/Sporthochschule http://blog.dshs-koeln.de http://www.instagram.com/sporthochschule Gendersensible Sprache – warum? Sprache bildet nicht nur gesellschaftliche Strukturen ab, sie prägt auch unsere Wahrnehmung. Daher ist es wichtig, Formen zu wählen, die alle Geschlechter adäquat repräsentieren und durch die sich alle angesprochen fühlen. Mit der Verwendung gendersensibler Sprache, die auch im Landesgleichstellungs- gesetz verankert ist, können Missverständnisse vermieden und sprachlicher Diskriminierung entgegengewirkt werden. Gendersensible Sprache – zu kompliziert? In der Debatte um gendersensible Sprache gibt es zuweilen unterschiedliche Standpunkte. Häufig wird argumentiert, dass diese Form die deutsche Sprache unverständlich und kompli- zierter mache. Dieser Flyer sowie der Leitfaden „Gendersensib- le Sprache“ sollen eine Unterstützung sein, gendersensibel zu kommunizieren und fasst die gängigsten Möglichkeiten hierzu übersichtlich zusammen. Empfehlungen des Gleichstellungsbüros der Deutschen Sporthochschule Köln Genderneutrale Ansprache Genderneutrale Formulierungen scheinen in der aktuellen Diskussion die kritischen Stimmen am besten zu vereinen und das Sprachbild am geringsten zu beeinflussen. Sie sind barrie- refrei und können von Screenreadern und anderen Vorlesepro- grammen problemlos übernommen werden. Beispiele Studierende, Lehrende, Lehrkraft, interessierte Personen, wissenschaftlich Tätige, Beschäftigte, Fachleute, Publikum oder Auditorium. Umschreibung mit Hilfe des Adjektivs ȝ Der wissenschaftliche Nachwuchs (statt die Nachwuchswissenschaftler) ȝ Das stimmberechtigte Mitglied (statt die Stimmenberechtigte, der Stimmenberechtigte) Passivformulierungen ȝ Es sollte Folgendes beachtet werden (statt: die Studenten sollten Folgendes beachten) ȝ Bei der Seminargestaltung sollte die Zielgruppe beachtet werden (statt der Dozent sollte das Seminar zielgruppenori- entiert gestalten) Generell sollte innerhalb einer Publikation/eines Textes auf eine einheitliche Schreibweise geachtet werden. Gendersensible Ansprache Genderstern Zur Darstellung von Diversität wird an der Deutschen Sport hochschule Köln der Einsatz des Gendersterns empfohlen, da so die Vielfältigkeit von Geschlechtern dargestellt wird. Hierzu wird der Genderstern (*) zwischen dem männlichen Wortstamm und seiner weiblichen Endform eingefügt. Beispiele Student*innen, Professor*innen, der*die Mitarbeiter*in, ein*e Angestellte*r Gender-Doppelpunkt Der Gender-Doppelpunkt ist eine weitere Form der gender- sensiblen Schreibweise und hat sich schnell etabliert, da das Schreiben des Doppelpunkts einfacher ist und der Lesefluss weniger gestört wird. Die Nutzung des Gender-Doppelpunkts adressiert ebenso alle Geschlechter. Beispiele Student:innen, Professor:innen, der:die Mitarbeiter:in, ein:e Angestellte:r Männer und Frauen Die Verwendung des „generischen Maskulinums“ wird nach wie vor oftmals wie selbstverständlich genutzt. Zur Sicht- barmachung beider Geschlechter bieten sich die folgenden Möglichkeiten an: Beidnennung (Vollständige Paarform) Probandinnen und Probanden der Studie Splitting Ein/e Student/in lernt in der Bibliothek. Die Hochschule in den Medien Gendersensible Sprache Diverses Unternehmensteam geben sich einen Faustschlag

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    Gendersensibel kommunizieren Leitfaden für die Nutzung gendersensibler Kommunikation Inhalt Vorwort 5 Gendersensible Sprache – Warum? 6 Gendersensible Formulierungen – gar nicht so schwer! 7 Gendersensible Ansprache 7 Genderneutrale Personenbezeichnungen 7 Bildsprache 8 Weiterführende Links 9 Kontakt 9 Gendersensibel kommunizieren- Deutsche Sporthochschule Köln Deutsche Sporthochschule Köln - Gendersensibel kommunizieren2 3 Liebe Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die Deutsche Sporthochschule Köln versteht sich als ein Ort, an dem Gleich- berechtigung zwischen den Geschlechtern gelebt und Vielfalt geschätzt wird. Im Hochschulkontext sowie im praktizierten Sport gilt es, die Gleichberech- tigung aller Geschlechter zu fördern. Wie wir kommunizieren spielt dabei eine bedeutende Rolle, denn Sprache und Bilder schaffen Wirklichkeiten. Eine gender- und diversitätssensible Sprache ist ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit an unserer Hochschule sowie zur Bewusstseinsbildung der Geschlechtervielfalt – in Lehre und Forschung, im Wissen- und Technologietransfer und in Technik und Verwaltung. Sie bildet aber auch die Grundlage für einen respektvollen Umgang. Der Deutschen Sporthochschule Köln ist es daher ein zentrales Anliegen, dass im Hochschul- alltag eine entsprechende Sprache verwendet wird. Mit diesem Leitfaden liegt nun ein anwendungsorientierter Überblick vor, um gendersensible Sprache umzusetzen. Er dient allen Mitgliedern und Angehö- rigen der Hochschule als Hilfestellung bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten und kann zur Orientierung in der Gestaltung von Dokumenten und Materialien sowie auch im aktiven Sprachgebrauch herangezogen werden. Mit einer geschlechtersensiblen Kommunikation können wir alle aktiv zu einem wertschätzenden Miteinander an der Deutschen Sporthochschule Köln beitragen. Bianca Biallas Marion Steffen Heiko Strüder Gleichstellungsbeauftragte Kanzlerin Rektor Deutsche Sporthochschule Köln - Gendersensibel kommunizieren 5 Gendersensible Sprache – Warum? Wir leben in einer diversen Gesellschaft. Menschen unter- schiedlicher Hautfarbe, Herkunft, Religion, mit unterschiedli- cher sexueller Orientierung und auch geschlechtlicher Identi- tät finden an der Deutschen Sporthochschule Köln zusammen und treten in einen persönlichen sowie wissenschaftlichen Austausch. Für ein wertschätzendes und bereicherndes Campusleben ist es unerlässlich, dass ein Klima des gegensei- tigen Respekts und der Anerkennung herrscht. Sprache bildet dabei nicht nur gesellschaftliche Strukturen ab, sie prägt auch unsere Wahrnehmung. Daher ist es wichtig, sprachliche Formen zu nutzen, die alle Geschlechter adäquat repräsen- tieren und durch die sich alle angesprochen fühlen. Jedoch: Die Verwendung des „generischen Maskulinums“ wird nach wie vor wie selbstverständlich genutzt. Dabei werden unter- schiedliche Personengruppen lediglich mitgemeint, aber zumeist nicht mitgedacht. Es zeigt sich, dass bereits Kinder nachhaltig von diesen Denk- und Sprachstrukturen beein- flusst werden, wie etwa in ihren späteren Lebens- und Berufs- entscheidungen. Dem möchte die Deutsche Sporthochschule aktiv entgegentreten! Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) bildet die gesetz- liche Grundlage für die Gestaltung der internen und externen Kommunikation für u.a. Universitäten. Dieses verpflichtet dazu, die „sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern1“ zu beachten. §4 LGG NRW besagt: „Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstel- lung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeich- nungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.“ 1 URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=0&bes_ id=4847&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=401360 Das LGG NRW sowie das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ des Bundesjustizministeriums (BMJ) geben dabei die „weib- liche und männliche Sprachform“ vor, sofern geschlechts- neutrale Personenbezeichnungen nicht zu finden sind. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) im Jahr 2018 können Menschen sich als „divers“ eintragen oder den Geschlechtseintrag offenlassen. Eine sprachliche Berücksich- tigung findet hier noch keine gesetzliche Grundlage. In der gesamten Kommunikation an der Deutschen Sport- hochschule Köln stehen wir für kreative Lösungen, um alle Menschen diskriminierungsfrei anzusprechen. Wir fassen daher den Begriff der Geschlechtersensibilität bewusst weit und setzen uns für eine Anerkennung von Vielfalt ein. Auch wenn innerhalb dieses Leitfadens der Schwerpunkt auf dem Aspekt Chancengleichheit aller Geschlechter liegt, möchten wir mit allen Menschen eine wertschätzende Kommunikation im Sinne der Diversität fördern und hier einen ständigen Austausch unterstützen. In der Debatte um gendersensible Sprache gibt es zuweilen unterschiedliche Standpunkte. Kritische Stimmen betonen, dass Sprache nicht die grundlegenden strukturellen Diskri- minierungen aufbricht. Und häufig wird argumentiert, dass eine genderspezifische Sprache und Bildnutzung die deut- sche Sprache unverständlich und komplizierter mache. Sie ist jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Geschlech- tergerechtigkeit an unserer Hochschule sowie zur Bewusst- seinsbildung hinsichtlich der Geschlechtervielfalt. Bei der Umsetzung gibt es verschiedene Strategien, die nachfolgend vorgestellt werden. Sie sind gar nicht so kompliziert wie viele meinen. Keine Angst, sondern viel Freude bei der Umsetzung! Gendersensible Formulierungen – gar nicht so schwer! Gendersensible Ansprache Durch die Novellierung des Personenstandsgesetzes wird auch eine Änderung der Kategorien bei der Abfrage der Ge- schlechtszugehörigkeit in Formularen und Fragebögen not- wendig. Vor einer Abfrage von Daten sollte grundsätzlich im- mer geprüft werden, ob Angaben zum Geschlecht überhaupt erforderlich sind. In den meisten Fällen ist eine Angabe zum Geschlecht nicht notwendig, insbesondere nicht bei der An- meldung zu Veranstaltungen oder bei Anwesenheitslisten. Sollte es notwendig sein, z.B. bei der Einstellung von Perso- nal oder der Immatrikulation von Studierenden, muss die Op- tion „divers“ bzw. die Option „keine Angabe“ in die Abfrage integriert werden. Entsprechend müssen alle Formulare die Abfrage der Geschlechtszugehörigkeit wie folgt angeben: Beispiele: weiblich männlich divers Allen Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule muss zu- dem die Möglichkeit offenstehen, den eigenen Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Das Verfahren für Änderungen des Namens und des Geschlechtseintrags soll möglichst bar- rierearm, transparent und mit geringem bürokratischem Auf- wand erfolgen. Um die eigene gewünschte Anrede kenntlich zu machen, kann in der Signatur der E-Mail sowie bei Webex neben dem Namen das eigene Pronomen angegeben werden. Im Englischen hat sich inzwischen das Personalpronomen „they/them“ für Personen etabliert, die sich nicht als männ- lich oder weiblich identifizieren. Beispiele: Harald Stein (er/sein) Fatima Abdolghani. Mein Pronomen ist sie/ihr. Gerne können Sie mir mitteilen, wie ich Sie ansprechen soll. Kategorie Beispiel Genderneutrale Personenbezeichnungen » Die Person » Die Führungskraft » Die Hilfskraft Institutions- und Funktionsbezeichnungen » Die Leitung (statt: die Leiterin, der Leiter) » Die Professur (statt: die Professorin, der Professor) Substantivierung » Die Studierenden (statt: die Studentin, der Student.) » Die Promovierenden (statt: die Promovendin, der Promovend) » Die Teilnehmenden (statt: die Teilnehmerin, der Teilnehmer) Umschreibungen mit Hilfe des Adjektivs » Kritische Stimmen (statt: die Kritiker) » Der wissenschaftliche Nachwuchs (statt: die Nachwuchswissenschaftler) » Das stimmberechtigte Mitglied (statt: die Stimmberechtigte, der Stimmberechtigte) Relativsätze » Wer Probleme mit dem BAföG-Amt hat (statt: die Studentin, der Student, der oder die Probleme hat.) » Alle, die an der Konferenz teilnehmen (statt: die Teilnehmer an der Konferenz.) Passivformulierungen » Es sollte Folgendes beachtet werden (statt: Die Studenten sollten Folgendes beachten.) » Das Formular ist vollständig auszufüllen (statt: Der Antragsteller muss das Formular vollstän- dig ausfüllen.) » Bei der Seminargestaltung sollte die Zielgruppe beachtet werden (statt: Der Dozent sollte das Seminar zielgruppenorientiert gestalten.) Gendersensibel kommunizieren- Deutsche Sporthochschule Köln Deutsche Sporthochschule Köln - Gendersensibel kommunizieren6 7 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=0&bes_id=4847&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=401360 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=0&bes_id=4847&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=401360 Genderneutrale Personenbezeichnungen Genderneutrale Formulierungen scheinen in der aktuellen Dis- kussion die kritischen Stimmen am besten zu vereinen und das Sprachbild am geringsten zu beeinflussen. Sie sind barriere- frei und können von Screenreadern und anderen Vorlesepro- grammen problemlos übernommen werden. In der deutschen Sprache gibt es einige Personenbezeichnungen, die sowohl im Singular als auch im Plural genderneutral sind. Im Gegensatz zu deutschen Substantiven gibt es im Englischen kein grammatikalisches Geschlecht, und eine Aufspaltung von Begriffen wie „the coach“, „the athlete“ oder „the professor“ entfällt. In der englischen Sprache stellt sich jedoch ebenfalls die Herausforderung gendersensibler Formulierungen. Dies wird im Gebrauch männlich geprägter Substantive wie „King- dom“ oder „Mankind“ deutlich. Es sollte versucht werden, diese Begriffsformen zu vermeiden. Auch bei bestimmten Berufsbe- zeichnungen empfiehlt es sich, genderneutrale Bezeichnungen zu wählen. Genderstern Um das gesamte Spektrum aller Geschlechter abzubilden, wird im deutschsprachigen Raum in der Wissenschaft, den Medien sowie in der Literatur neben geschlechtsneutralen Formulie- rungen zunehmend der Genderstern (*) genutzt. Zur Darstel- lung von Diversität wird auch an der Deutschen Sporthoch- schule Köln der Einsatz des Gendersterns empfohlen, da so die Vielfältigkeit von Geschlechtern symbolisiert/dargestellt werden kann. Hierzu wird der Genderstern (*) zwischen dem männlichen Wortstamm und seiner weiblichen Endform einge- fügt. Damit werden alle Personen, die sich weder eindeutig weiblich noch männlich fühlen oder sind, auch sprachlich sicht- bar gemacht und einbezogen: Die Anwendung des Gendersterns führt bei korrektem Satzbau und Grammatik zu ungewohnten Schriftbildern, die das Text- verständnis und den Lesefluss beeinträchtigen oder als störend empfunden werden können. Daher sollte immer auch über alternative Satzkonstruktionen nachgedacht werden. Zur Darstellung von Diversität wird an der Deutschen Sport- hochschule Köln der Einsatz des Gendersterns empfohlen. Gender-Doppelpunkt Der Gender-Doppelpunkt ist eine weitere Form der gender- sensiblen Schreibweise und hat sich schnell etabliert, da das Schreiben des Doppelpunkts als einfacher und der Lesefluss als weniger störend empfunden wird als beim Genderstern. Die Nutzung des Gender-Doppelpunkts adressiert ebenso alle Geschlechter. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenver- band e.V. empfiehlt jedoch nicht zwingend den Gender-Dop- pelpunkt, der aktuell von einigen Screenreadern besser vorge- lesen werden kann, sondern auch den Gender-Stern, der dem Wunsch nach Konsens aktuell am nächsten kommt. Zudem kann der Gender-Doppelpunkt für Menschen, die die deutsche Spra- che neu lernen, irritierend sein2, da er als Aufzählungszeichen bereits eine Funktion im deutschen Sprachgebrauch innehat. Gesprochene Sprache Begriffe mit Genderstern oder Doppelpunkt werden beim Spre- chen zunehmend durch eine Mikropause markiert. Dadurch wird, wie im schriftlichen Sprachgebrauch, bewusst Raum für alle Geschlechteridentitäten gelassen. Alle anderen gender- sensiblen Sprachformen bedürfen keiner besonderen Ausspra- che. Aber auch hier ist Kreativität gefragt, um alle Geschlechter angemessen anzusprechen und einzuschließen. In Grußworten kann bspw. auf eine genderneutrale Ansprache zurückgegriffen werden: „Liebe Anwesende“ oder „Schön, dass Sie alle da sind!“ Wenn die gewünschte Anrede einer Person bekannt ist, sollte sich an dieser orientiert werden. Bei unbekannten Personen empfiehlt sich, eine neutrale Formulierung zu verwenden oder schriftlich wie mündlich einmal den ganzen Namen zu nennen. Beispiele: Guten Tag [Vorname Nachname] Hallo [Vorname Nachname] Bei der Anrede von Gruppen sollte überlegt werden, zu wem gesprochen wird und worum es genau geht. Ist das Geschlecht der Adressierten relevant für den Kontext oder die übrigen Adressierten? Beispiele: Liebe Studierende Liebe Lesende Liebe Kolleg*innen Auch in der Lehre sollte eine diverse Ansprache berücksichtigt werden. Der sensible Umgang in der Ansprache und der Kommu- nikation z.B. bei Vorstellungsrunden in Lehrveranstaltungen schafft hierbei eine diskriminierungsarme Lernumgebung und etabliert eine wertschätzende Seminarkommunikation. 2 Vgl. Genderleicht.de (2021): https://www.genderleicht.de/gender-dop- pelpunkt/#:~:text=Der%20Gender%2DDoppelpunkt%20wird%20nach,ge- schlechtliche%20Vielfalt%20einer%20Personenbezeichnung%20an. Bildsprache Wir kommunizieren in Lehre und Forschung sowie im Alltag nicht nur über gesprochene Sprache und geschriebene Texte, sondern auch über Bilder. Hier ist ein sensibler Umgang bei der Auswahl und Anordnung von Darstellungen mit Perso- nen wichtig, damit Geschlechterstereotype nicht verfestigt werden und sich alle angesprochen fühlen. Informationen zu einer gendersensiblen Fotodatenbank, die darüber hinaus auch diversitätsspezifische Aspekte berücksichtigt, wird in dem Kapitel „Weiterführende Links“ aufgelistet. Berücksichtigen Sie bei bei der Auswahl und Anforderung auf folgende Fragen: » Wie werden Frauen und Männer dargestellt? » Wer steht im Blickzentrum des Bildes? » Zeigen die Bilder Frauen und Männer in einem vermeintlich traditionellen Rollenverständnis? » Sind alle Personen gleichwertig positioniert? » Entspricht die Bildsprache auch der Personengruppe, die erreicht werden soll? » Ist die Bildunterschrift entsprechend diskriminierungsfrei formuliert worden? Weiterführende Links Die folgenden Websites geben Hinweise und Tipps rund um den gendersensiblen Bild- und Sprachgebrauch: Genderleicht: Checklotse für gendersensibles Recherchie- ren, Texten und Redigieren https://www.genderleicht.de/wp-content/up- loads/2020/02/Genderleicht_Gendercheck.pdf Gesellschaftsbilder Die Fotodatenbank bietet vielfältige, diverse Bilder zur kos- tenfreien Nutzung: https://gesellschaftsbilder.de/ Geschickt Gendern Online Wörterbuch mit alternativen gendersensiblen Begriffen: https://geschicktgendern.de/ Fairlanguage Die Webanwendung überprüft, ob ein eingegebener Text gen- dersensibel formuliert ist: https://app.fairlanguage.com/ Kontakt Bei weiteren Fragen und Anmerkungen rund um die Nutzung gendersensibler Sprache stehen die Gleichstellungsbeauftra- ge Frau Dr.in Bianca Biallas sowie ihre Vertreterinnen Barbara Barth und Dr.in Tina Foitschik gerne zur Verfügung. Gleichstellungsbüro Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@dshs-koeln.de Anhang: Formulierungshilfen – Tipps für den Alltag Die nachfolgende Tabelle bietet eine Auflistung von häufig genutzten Begriffen im Maskulinum und eine entsprechende geschlechtsneutrale Formulierung. Sie können gute Alterna- tiven darstellen, falls die geschlechterumfassende Bezeich- nung mit Genderstern zu kompliziert sein sollte oder um Formulierungen zu variieren3. ³ Vgl. Humboldt Universität zu Berlin: Leitfaden geschlechtergerechte Sprache (2020) URL: https://frauenbeauftragte.hu-berlin.de/de/informa- tionen/geschlechtergerechte-sprache/leitfaden-geschlechtergerechte- sprache-humboldt.pdf Die Deutsche Sporthochschule Köln bedankt sich bei der Gleich- stellungskommission und allen weiteren Beteiligten für Ideen- reichtum, Engagement und tatkräftige Unterstützung bei der Erstellung des Leitfadens. Gendersensibel kommunizieren- Deutsche Sporthochschule Köln Deutsche Sporthochschule Köln - Gendersensibel kommunizieren8 9 https://www.genderleicht.de/wp-content/uploads/2020/02/Genderleicht_Gendercheck.pdf https://www.genderleicht.de/wp-content/uploads/2020/02/Genderleicht_Gendercheck.pdf https://gesellschaftsbilder.de/ https://geschicktgendern.de/ https://app.fairlanguage.com/ mailto:gleichstellungsbeauftragte@dshs-koeln.de Geschlechtsneutrale Formulierungen A Abteilungsleiter Abteilungsleitung Adressat Adressierte Person Akteure Agierende, Beteiligte Ansprechpartner Ansprechperson, Kontakt Arbeitnehmer Beschäftigte, Personal, Belegschaft Autoren Verfasst von B Berater Beratende Person Besuchergruppe Besuchsgruppe Bewerber Bewerbung D Diplom-Pädagogin (Dipl.-Päd.) Dipl.-Päd.in / Dipl.-Päd.‘ / Dipl.-Päd*in Doktoranden Promovierende Doktorin (Dr.) Dr.in / Dr.‘ / Dr*in Dozenten Dozierende E Erstsemester Studierende im ersten Semester Expertentagung Fachtagung F Fachmann Fachkraft Förderer Fördernde Person/Institution G Gast Besuch Geschäftsführer Geschäftsführung Gutachter Begutachtende Person H Herausgeber Herausgegeben von J Jeder, Jedermann Alle, jede Person K Kandidat Kandidierende Kommilitone Mitstudierende Koordinatoren Koordination, koordinierende Person Kunde Kundschaft Geschlechtsneutrale Formulierungen L Laborant Laborfachkraft Lektor Lektorat M Mädchenname Geburtsname Mannschaft Team, Gruppe Mutter-Kind-Betreuung Familienbetreuung Moderator Moderierende Person, Moderation durch N Nutzer Anwendende Person, Nutzung durch Nutzerordnung Nutzungsordnung O Organisatoren Organisationsteam, -gruppe, Organisation P Personalvertreter Personalvertretung Preisträger Ausgezeichnete Person Projektleiter Projektleitung Professorin (Prof.) Prof.in / Prof.‘ / Prof*in R Referent Referierende/ vortragende Person S Stellvertreter Stellvertretung Studenten Studierende T Techniker Technisches Personal W Wählerstimme Wahlstimme Z Zuschauer Publikum, Person aus dem Publikum Gendersensibel kommunizieren- Deutsche Sporthochschule Köln Deutsche Sporthochschule Köln - Gendersensibel kommunizieren10 11 Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne Liebe Mitglieder und Angehörige der Hochschule, Gendersensible Sprache – Warum? Gendersensible Formulierungen – gar nicht so schwer! Gendersensible Ansprache Genderneutrale Personenbezeichnungen Bildsprache Weiterführende Links Kontakt
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