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  • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Gebühren
    Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung & Gebühren Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Zulassung, Bewerbung, Fristen und Termine. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den M.Sc. Sportphysiotherapie sind in der Prüfungs- und Zugangsordnung geregelt. Zugangsvoraussetzungen Für die Zulassung zum Weiterbildungsmasterstudiengang M.Sc. Sportphysiotherapie gelten folgende Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums mit mindestens 180 ECTS oder ein adäquater akademischer Abschluss UND Ausbildung zum*zur Physiotherapeut*in bzw. Anerkennung des Studiums der Physiotherapie mit Arbeitszulassung (Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut*in“) UND mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Physiotherapie (mind. 20 Stunden pro Woche) UND Nachweis der Sporttauglichkeit (Bescheinigung vom Hausarzt ausreichend) Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen zum Abschluss des Studiums: Nachweis extern erbrachter Leistungen mit bis zu 60 Credit Points zur Anmeldung der Masterthesis. Sie können diese vor oder aber auch im Laufe Ihres Studiums erbringen (siehe Prüfungs- und Zugangsordnung § 10 und weiter unten die “Erklärungen zu extern erbrachter Leistungen”). Wichtig: Sollten Sie bereits Leistungen dieser Art erbracht haben, reichen Sie die entsprechenden Nachweise bitte unbedingt bereits bei der Bewerbung mit ein. Anerkennung extern erbrachter Leistungen Download Alle Details auf einen Blick finden Sie hier: Zulassungsvoraussetzungen und externe Leistungen (PDF) Weitere Informationen formale Anforderungen extern erbrachter Leistungen Über die Anerkennung der eingereichten Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs individuell für jede(n) Teilnehmer*in. Damit Ihre Nachweise geprüft und gegebenenfalls anerkannt werden können, müssen diese folgende formale Anforderungen erfüllen: • Angaben zum zeitlichen Umfang (Zeitraum von–bis) • Anzahl der geleisteten Stunden bzw. Unterrichtseinheiten (UE) • Beschreibung der Tätigkeit • Unterschrift und Stempel der ausstellenden Person einschließlich ihrer Funktion • Ausstellung auf offiziellem Briefpapier Beispiele möglicher anerkannter Leistungen finden Sie im Anrechnungskatalog . Als Faustformel gilt: Für jeweils 25 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) kann bei inhaltlicher Passung 1 Credit Point (CP) anerkannt werden. Diese zusätzlich nachzuweisenden CP können durch Leistungen aus den folgenden Bereichen angerechnet werden: physiotherapeutische Aus- und Weiterbildung wissenschaftliche Tätigkeit oder Tätigkeiten im Leistungssport Besonderheiten für ausländische Bewerber*innen Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss können zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss nach §4, Absatz 1 der Prüfungs- und Zugangsordnung nachgewiesen wird. Für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Notwendige Sprachkenntnisse Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Es werden zusätzlich englische Texte verwendet. Sie sollten die englische Sprache daher gut verstehen können, müssen aber nicht aktiv Englisch sprechen. Ausländische Studienbewerber*innen müssen für ein Studium an einer deutschen Hochschule Deutschkenntnisse nachweisen, d.h. sie müssen eine der beiden folgenden universitären Sprachprüfungen abgelegt haben, um ihr Sprachniveau ungefähr auf Stufe C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen: DSH: Mindestens Niveau 2 ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber") ODER TestDaF: Mindestens Niveau 4 (C1) (Der "TestDaF" ist eine Sprachprüfung auf fortgeschrittenem Niveau. Er reicht von der Stufe B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und ist die von allen deutschen Hochschulen als Zulassungsvoraussetzung anerkannte sprachliche Qualifikation.) Bewerbung Die Bewerbungsunterlagen müssen insgesamt beinhalten: Nachweis Studium mit mindestens 180 ECTS Nachweis Physiotherapieausbildung bzw. Berufszulassung Nachweis Berufserfahrung im Bereich Physiotherapie* Nachweis der Sporttauglichkeit (Bescheinigung Hausarzt ausreichend) Tabellarischer Lebenslauf ggf. Nachweis Sprachkenntnisse (s.o.) ggf. Nachweis extern erbrachter Leistungen** * Bitte achten Sie bei den Nachweisen zur Berufstätigkeit darauf, dass der genaue Umfang, d.h. Dauer (Start- und Enddatum) sowie die Anzahl der Wochenstunden angegeben ist. ** Nachweise für Fort- und Weiterbildungen müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllen: Angaben zum zeitlichen Umfang (Zeitraum von–bis), Anzahl der geleisteten Stunden bzw. UE, Tätigkeitsbeschreibung, Unterschrift und Stempel der ausstellenden Person einschließlich ihrer Funktion, Ausstellung auf offiziellem Briefpapier) Die Bewerbung erfolgt ab 15. August bis spätestens 31. Oktober über das Campusmanagementportal mySpoho . Bitte beachten Sie, dass vor diesem Zeitpunkt keine Bewerbung möglich ist. Wenn es soweit ist, wählen Sie in mySpoho zunächst “Weiterbildungsmaster” aus und registrieren Sie sich. Wählen Sie anschließend unter "Antragsdaten" das für Sie zutreffende Sommersemester aus und laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form hoch. Nächster Studienbeginn Sommersemester 2027 (d. h. April 2027) Bewerbungszeitraum 15.08. bis 31.10.2026 Prüfung der Bewerbungen, ggf. Rückfragen an Bewerber*innen, Versand der Zulassungen ab November 2026 Einschreibung ab Januar 2027 Checkliste und Bewerbung Checkliste für Ihre Bewerbung Hier bewerben Ab 15. August bewerben! Gebühren Studierendenentgelt Das Studierendenentgelt pro Semester des Studiengangs Master of Science Sportphysiotherapie beträgt 3.000 Euro. Dieses Studierendenentgelt pro Semester wird durch die Studierenden vor Beginn des jeweiligen Semesters überwiesen. Die Gesamtkosten für vier Semester betragen somit 12.000 Euro. Darin enthalten sind die Einschreibungs- und alle Prüfungsgebühren. Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von vier Semestern fällt ab dem 5. Semester anstelle des regulären Studierendenentgelts ein reduziertes Studierendenentgelt in Höhe von 300 Euro pro weiterem Semester an. Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis der Sporthochschule (Spoho-Card) und haben Studierendenstatus (z.B. in der Mensa oder der Bibliothek). Optional steht es den Studierenden frei, zusätzlich den offiziellen Semesterbeitrag des Studierendenwerks Köln zu entrichten und damit das Deutschlandsemesterticket zu erhalten. Unterbringung & Verpflegung Unterbringung und Verpflegung müssen von den Studierenden individuell organisiert und finanziert werden. Auf dem Campus der Deutschen Sporthochschule Köln befindet sich das Gästehaus , welches Unterbringungsmöglichkeiten zu Sonderkonditionen für Sie bereithält. Geben Sie dafür bitte direkt bei Ihrer Buchungsanfrage an, dass Sie diesen Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule studieren. Auf Nachfrage helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach entsprechenden Möglichkeiten der Unterbringung. Finanzierung Einen guten Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten in der wissenschaftlichen Weiterbildung bekommen Sie in der aktuellen Broschüre: "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) Nachfolgend haben wir Ihnen zudem die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt: Finanzielle Förderungen Bundesprogramme Weiterbildungsstipendium Das Weiterbildungsstipendium können junge Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen, um ihre weitere berufliche Qualifizierung zu finanzieren. Bildungsscheck NRW Mit dem Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung berufliche Weiterbildung und unterstützt insbesondere kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Länderprogramme Baden-Württemberg: Förderprogramm für Fachkurse Bayern: Bayrischer Bildungsscheck Bremen Weiterbildungsscheck Hamburg: Weiterbildungsbonus Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten Niedersachsen: Weiterbildung in Niedersachsen – WiN Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck Rheinland-Pfalz: Qualischeck Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG DIREKT Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus Thüringen: Weiterbildungsscheck Programme in Österreich Förderungen für Aus- und Weiterbildung Stipendien / Förderungswerke Für Studierende gibt es etliche Stipendien, die bei der Studienfinanzierung helfen – und zwar nicht nur für Hochbegabte. Immer wieder werden Stipendien aus Mangel an Bewerber*innen nicht vergeben – nachfragen lohnt sich! Deutschlandstipendium Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien der Förderungswerke Studienstiftung des Deutschen Volkes Friedrich-Ebert-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung Heinrich-Boell-Stiftung Hanns-Seidel-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Rosa-Luxemburg-Stiftung Cusanuswerk Ev. Studienwerk e.V. Haus Villigst Avicenna-Studienwerk Stiftung der Deutschen Wirtschaft Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene Bildungskredite / Studienkredite Bildungskredit der Bundesregierung (Abwicklung durch KfW) Der Bildungskredit der Bundesregierung wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Lebenspartner*in gewährt. Die Abwicklung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei einem Zinssatz von derzeit über 9% (Stand November 2023) sollte genau geprüft werden, ob dies die individuell beste Finanzierungsform darstellt. Darlehen in Notlagen des Kölner Studierendenwerks In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen. Weitere Unterstützung Förderung durch das Finanzamt = Steuern sparen Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten zählen neben den Gebühren für die Weiterbildung bzw. das Studium auch Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Arbeitsmittel, Zinsen für Studienkredite, etc. Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Kindergeld Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium), in einer Übergangszeit z.B. zwischen Schulabschluss und Studium oder wenn es arbeitslos ist. Wohngeld Unter Umständen können Sie Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Familienservice der Deutschen Sporthochschule Der Familienservice der DSHS unterstützt Studierende und Mitarbeiter mit diversen Angeboten, um eine Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern. Warum sind weiterbildende Masterstudiengänge an staatlichen Hochschulen kostenpflichtig? Nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) gehört die wissenschaftliche Weiterbildung gemäß §3 Aufgaben, Absatz 1 zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Weiter heißt es in §62 „Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung“, Absatz 5, dass für die Inanspruchnahme dieser erbrachten Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte festzusetzen sind. Die erhobenen Gebühren/Entgelte decken auf Basis der Vollkostenrechnung alle anfallenden Kosten z.B. für Lehrkräfte, Räume oder Mitarbeiter*innen, die für die Koordination und Betreuung der Weiterbildungen verantwortlich sind, ab. Etwaig anfallende Kosten für Übernachtungen, Verpflegung oder ggf. Lehrbücher sind nicht inkludiert und müssen individuell gezahlt werden. Das könnte Sie auch interessieren Was erwartet mich im M.Sc. Sportphysiotherapie? Key Facts zum M.Sc. Sportphysiotherapie Einblicke in den Studienalltag Unser Campus

  • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung & Gebühren
    Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung & Gebühren Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Zulassung, Bewerbung, Fristen und Termine. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den M.A. Tanz sind in der Prüfungsordnung und in der Zulassungsordnung geregelt. Zugangsvoraussetzungen Zum M.A. Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis kann nur zugelassen werden, wer entweder ein mindestens 180 ECTS umfassendes einschlägiges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule erfolgreich absolviert hat oder als besonders qualifizierte Person ohne ersten Hochschulabschluss in Ausnahmefällen die für den M.A. Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis nötige wissenschaftliche Handlungsfähigkeit durch eine wissenschaftliche Aufnahmeprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln unter Beweis gestellt hat und den entsprechenden Nachweis vorlegen kann. und den Nachweis über eine bestandene tanz-/bewegungspraktische Aufnahmeprüfung vorlegen kann. Das Verfahren und die Leistungsanforderungen regelt die Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildungsmasterstudiengang, und sowohl die persönliche Eignung als auch die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch nachweist sowie über die erforderlichen englischen Sprachkenntnisse verfügt. Weitere Informationen zur Zulassung Persönliche Eignung Die persönliche Eignung, die ein besonderes Interesse an dem Weiterbildungsmasterstudiengang und eine dementsprechend hohe Motivation und besonderes Engagement erfordert, muss durch Zeugnisse einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit in entsprechenden Berufsfeldern und ein persönliches Motivationsschreiben dargelegt werden. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse mittels der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) ist für Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern zwingend notwendig. Der Test darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 2 Jahre sein. Eine solche Sprachprüfung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein Nachweis über Deutsch als Muttersprache geführt wird. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung dient dem Nachweis tanz- und bewegungspraktischer Fähigkeiten und ist Voraussetzung für die Zulassung zum Master “Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis”. Sie ermöglicht es, die für das Studium erforderlichen praktischen Kompetenzen im Bereich Tanz und Bewegung nachzuweisen. Bewerbung Die Bewerbungsunterlagen müssen insgesamt beinhalten: Zeugnis über einen Studienabschluss und gegebenenfalls ein entsprechender Nachweis über das erfolgreiche Bestehen einer wissenschaftlichen Aufnahmeprüfung Nachweis über das erfolgreiche Bestehen einer tanz-/bewegungspraktischen Aufnahmeprüfung Zeugnisse einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit in entsprechenden Berufsfeldern Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern Nachweise über die erforderlichen englischen Sprachkenntnisse Lebenslauf Motivationsschreiben Die Bewerbung erfolgt bis spätestens 31. August über das Campusmanagementportal mySpoho . Bitte beachten Sie, dass vor diesem Zeitpunkt keine Bewerbung möglich ist. Wenn es soweit ist, wählen Sie in mySpoho zunächst “Weiterbildungsmaster” aus und registrieren Sie sich. Wählen Sie anschließend unter "Antragsdaten" das für Sie zutreffende Wintersemester aus und laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form hoch. Tanzpraktische Aufnahmeprüfung Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin im Sommer 2026 angeboten. Nächster Studienbeginn Wintersemester 2026/2027 Bewerbungszeitraum 01.04.2026 bis 31.08.2026 Prüfung der Bewerbungen, ggf. Rückfragen an Bewerber*innen, Versand der Zulassungen ab Juli 2026 Einschreibung ab August/September 2026 Jetzt bewerben! Gebühren Studierendenentgelt Das Studierendenentgelt pro Semester des Studiengangs Master of Science Sportphysiotherapie beträgt 2050 Euro. Dieses Studierendenentgelt pro Semester wird durch die Studierenden vor Beginn des jeweiligen Semesters überwiesen. Die Gesamtkosten für sechs Semester betragen somit 12.300 Euro. Darin enthalten sind die Einschreibungs- und alle Prüfungsgebühren. Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von sechs Semestern fällt ab dem 7. Semester anstelle des regulären Studierendenentgelts ein reduziertes Studierendenentgelt in Höhe von 300 Euro pro weiterem Semester an. Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis der Sporthochschule (Spoho-Card) und haben Studierendenstatus (z.B. in der Bibliothek, in der Mensa gilt der Gästetarif). Optional steht es den Studierenden frei, zusätzlich den offiziellen Semesterbeitrag des Studierendenwerks Köln zu entrichten und damit das Deutschlandsemesterticket zu erhalten. Unterbringung & Verpflegung Unterbringung und Verpflegung müssen von den Studierenden individuell organisiert und finanziert werden. Auf dem Campus der Deutschen Sporthochschule Köln befindet sich das Gästehaus , welches Unterbringungsmöglichkeiten zu Sonderkonditionen für Sie bereithält. Geben Sie dafür bitte direkt bei Ihrer Buchungsanfrage an, dass Sie diesen Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule studieren. Auf Nachfrage helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach entsprechenden Möglichkeiten der Unterbringung. Finanzierung Einen guten Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten in der wissenschaftlichen Weiterbildung bekommen Sie in der aktuellen Broschüre: "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) Nachfolgend haben wir Ihnen zudem die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt: Finanzielle Förderungen Bundesprogramme Weiterbildungsstipendium Das Weiterbildungsstipendium können junge Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen, um ihre weitere berufliche Qualifizierung zu finanzieren. Bildungsscheck NRW Mit dem Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung berufliche Weiterbildung und unterstützt insbesondere kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Länderprogramme Baden-Württemberg: Förderprogramm für Fachkurse Bayern: Bayrischer Bildungsscheck Bremen Weiterbildungsscheck Hamburg: Weiterbildungsbonus Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten Niedersachsen: Weiterbildung in Niedersachsen – WiN Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck Rheinland-Pfalz: Qualischeck Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG DIREKT Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus Thüringen: Weiterbildungsscheck Programme in Österreich Förderungen für Aus- und Weiterbildung Stipendien / Förderungswerke Für Studierende gibt es etliche Stipendien, die bei der Studienfinanzierung helfen – und zwar nicht nur für Hochbegabte. Immer wieder werden Stipendien aus Mangel an Bewerber*innen nicht vergeben – nachfragen lohnt sich! Deutschlandstipendium Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Stipendien der Förderungswerke Studienstiftung des Deutschen Volkes Friedrich-Ebert-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung Heinrich-Boell-Stiftung Hanns-Seidel-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Rosa-Luxemburg-Stiftung Cusanuswerk Ev. Studienwerk e.V. Haus Villigst Avicenna-Studienwerk Stiftung der Deutschen Wirtschaft Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene Bildungskredite / Studienkredite Bildungskredit der Bundesregierung (Abwicklung durch KfW) Der Bildungskredit der Bundesregierung wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Lebenspartner*in gewährt. Die Abwicklung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei einem Zinssatz von derzeit über 9% (Stand November 2023) sollte genau geprüft werden, ob dies die individuell beste Finanzierungsform darstellt. Darlehen in Notlagen des Kölner Studierendenwerks In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen. Weitere Unterstützung Förderung durch das Finanzamt = Steuern sparen Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten zählen neben den Gebühren für die Weiterbildung bzw. das Studium auch Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Arbeitsmittel, Zinsen für Studienkredite, etc. Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Kindergeld Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium), in einer Übergangszeit z.B. zwischen Schulabschluss und Studium oder wenn es arbeitslos ist. Wohngeld Unter Umständen können Sie Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Familienservice der Deutschen Sporthochschule Der Familienservice der DSHS unterstützt Studierende und Mitarbeiter mit diversen Angeboten, um eine Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern. Warum sind weiterbildende Masterstudiengänge an staatlichen Hochschulen kostenpflichtig? Nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) gehört die wissenschaftliche Weiterbildung gemäß §3 Aufgaben, Absatz 1 zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Weiter heißt es in §62 „Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung“, Absatz 5, dass für die Inanspruchnahme dieser erbrachten Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte festzusetzen sind. Die erhobenen Gebühren/Entgelte decken auf Basis der Vollkostenrechnung alle anfallenden Kosten z.B. für Lehrkräfte, Räume oder Mitarbeiter*innen, die für die Koordination und Betreuung der Weiterbildungen verantwortlich sind, ab. Etwaig anfallende Kosten für Übernachtungen, Verpflegung oder ggf. Lehrbücher sind nicht inkludiert und müssen individuell gezahlt werden. Das könnte Sie auch interessieren Was erwartet mich im M.A. Tanz? Key Facts zum M.A. Tanz Unser Campus

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  • 28.01.2025
    ZfSb Infokanal auf Instagram
    Das ZfSb stellt euch als eure zentrale Anlaufstelle für alle wichtigen Themen rund um das Sportlehramtsstudium jetzt auch einen Infokanal auf Instagram zur Verfügung. Auf diesem Kanal findet ihr demnächst alles, was euch als Sportlehramtsstudierende interessieren könnte. Folgt uns gerne unter https://www.instagram.com/zfsb_spoho/ und ihr verpasst keine wichtigen Neuigkeiten! Euer ZfSb

  • Absolvent*innen sitzen mit ihren Zertifikaten auf der Tribüne des LAA-Stadions
    17.03.2026
    Zertifikatsübergabe Sportförderunterricht
    Am 17.03.2026 wurden die diesjährigen 26 Absolventinnen und Absolventen der Zusatzqualifikation Sportförderunterricht im Rahmen einer Zertifikatsverleihung ausgezeichnet. Auch Elmar Kugel, Dezernent der Bezirksregierung Köln, ließ Glückwünsche ausrichten. Im Rahmen der zweisemestrigen kostenlosen Zusatzqualifikation wurden die Studierenden darauf vorbereitet, Schüler*innen mit unterschiedlichen emotionalen, sozialen und motorischen Bedürfnissen in heterogenen Lerngruppen ganzheitlich zu fördern. Schwerpunkte lagen dabei auf den Möglichkeiten der Differenzierung und Individualisierung von Bewegungsangeboten. Zudem wurden verschiedene diagnostische Verfahren vermittelt, um die Lernausgangslagen der Lernenden zu analysieren und Fördermaßnahmen entsprechend zu planen. Ein zentraler Bestandteil der Qualifikation war die Praxisphase an kooperierenden inklusiven Schulen. Hier hatten die Studierenden die Möglichkeit, förderorientierte Bewegungsangebote eigenständig zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Dabei wurden unter anderem psychomotorische Ansätze praktisch erprobt und in realen Unterrichtssituationen umgesetzt. Besonders der enge Theorie-Praxis-Transfer wurde von den Teilnehmenden als gewinnbringend hervorgehoben. Auch in den Rückmeldungen der Studierenden wurde deutlich, dass der Sportförderunterricht nicht als „Defizitprogramm“ wahrgenommen wurde, sondern vielmehr als positives und wertschätzendes Angebot: „Die Kinder wirkten dankbar und nahmen die Teilnahme als Privileg wahr“, erzählt der Absolvent Max Kirscher. Absolventin Sarah Rabe formuliert rückblickend: „Guter Sportförderunterricht bedeutet für mich vor allem, Orientierung zu geben, individuelle Stärken wahrzunehmen, kleine Fortschritte wertzuschätzen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Kinder angenommen fühlen.“ Die Zusatzqualifikation wird in Kooperation mit der Bezirksregierung sowie inklusiven Schulen durchgeführt und kann künftig einmal pro Semester unter der Leitung von Lena Brack, Anke Raabe-Oetker und Andrea Kurth angeboten werden. Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation

  • mehrere Personen sitzen auf Besucher*innenrängen eines Stadions und halten Urkunden hoch
    23.03.2026
    Zertifikatsübergabe Sportförderunterricht
    Am 17.03.2026 wurden die diesjährigen 26 Absolvent*innen der Zusatzqualifikation Sportförderunterricht ausgezeichnet. Lena Brack (Institut für Sportdidaktik und Schulsport) und Anke Raabe-Oetker (Institut für Bewegungstherapie und bewegungsorientierte Prävention und Rehabilitation) verliehen feierlich die Zertifikate. Auch Elmar Kugel, Dezernent der Bezirksregierung Köln, ließ Glückwünsche ausrichten. Im Sportförderunterricht sollen Schüler*innen in kleinen Gruppen und ohne Notendruck, ergänzend zum obligatorischen Sportunterricht, über vielfältige Bewegungsangebote ganzheitlich gefördert werden. Dieses zusätzliche Angebot ist damit ein wichtiger Baustein zur Erfüllung des Doppelauftrags des Schulsports: der Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur sowie der Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport. Im Rahmen der zweisemestrigen kostenlosen Zusatzqualifikation wurden die Studierenden darauf vorbereitet, Schüler*innen mit unterschiedlichen emotionalen, sozialen und motorischen Bedürfnissen in heterogenen Lerngruppen ganzheitlich zu fördern. Schwerpunkte lagen dabei auf den Möglichkeiten der Differenzierung und Individualisierung von Bewegungsangeboten. Zudem wurden verschiedene diagnostische Verfahren vermittelt, um die Lernausgangslagen der Lernenden zu analysieren und Fördermaßnahmen entsprechend zu planen. Ein zentraler Bestandteil der Qualifikation war die Praxisphase an kooperierenden inklusiven Schulen. Hier hatten die Studierenden die Möglichkeit, förderorientierte Bewegungsangebote eigenständig zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Dabei wurden unter anderem psychomotorische Ansätze praktisch erprobt und in realen Unterrichtssituationen umgesetzt. Die Teilnehmenden hoben diesen engen Theorie-Praxis-Transfer als besonders gewinnbringend hervor. In den Rückmeldungen der Studierenden wurde deutlich, dass der Sportförderunterricht nicht als „Defizitprogramm“ wahrgenommen wurde, sondern vielmehr als positives und wertschätzendes Angebot. „Die Kinder wirkten dankbar und nahmen die Teilnahme als Privileg wahr“, erzählt der Absolvent Maximilian Krischer. Absolventin Sarah Rabe formuliert rückblickend: „‚Guter‘ Sportförderunterricht bedeutet für mich vor allem, Orientierung zu geben, individuelle Stärken wahrzunehmen, kleine Fortschritte wertzuschätzen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Kinder angenommen fühlen.“ Die Zusatzqualifikation wird in Kooperation mit der Bezirksregierung sowie inklusiven Schulen durchgeführt und kann künftig einmal pro Semester unter der Leitung von Lena Brack, Anke Raabe-Oetker und Andrea Kurth angeboten werden. Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite zur Zusatzqualifikation Sportförderunterricht .

  • Zertifikatsstudiengang
    Zertifikatsstudiengang Viele Absolventen der Deutschen Sporthochschule Köln und anderer Institutionen werden in ihrem beruflichen Alltag mit Umweltthemen konfrontiert, deren Herausforderungen ohne Spezialwissen kaum zu bewältigen sind. Daher bietet das Institut für Outdoor Sport und Umweltforschung eine Zusatzqualifikation an. Es vermittelt interessierten Studenten und Studentinnen notwendige Kompetenzen im Bereich "Sport und Umweltmanagement". Die Zusatzqualifikation ist eine zusätzlich zum Studium an der Deutschen Sporthochschule freiwillig belegbare Studienleistung. Um die Zusatzqualifikation erfolgreich abschließen zu können, sind folgende Leistungen nötig: 1 Seminar 1 Exkursionsvorbereitendes Seminar 1 Vorlesung 1 Praxisteil (Exkursion in den Schwarzwald) Jedes Semester werden im Regelfall ein bzw. zwei Seminare sowie eine Vorlesung angeboten. Die Exkursion, die für den Praxisteil zählt, findet jedes Sommersemester – meist im August/September - statt. Die Zusatzqualifikation richtet sich an Studierende des B.A. Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit und Breitensport, des M.Sc Sporttourismus-und Destinationsmanagement und Studierende der Deutschen Sporthochschule, die die Profilergänzung „Sport und Umwelt“ belegt haben. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat mit den erbrachten Leistungen, welches offiziell vom Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln sowie dem Leiter des Instituts für Outdoor Sport und Umweltforschung unterzeichnet wird. Leitung Univ.-Prof. Dr. Ralf Roth person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-7380 mail r.roth(at)dshs-koeln.de Dr. Stefan Türk person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-7370 mail S.Tuerk(at)dshs-koeln.de

  • Zertifikatsprogramme
    Was sind Hochschulzertifikate? Für wen eignen sich Zertfikate? Beratung anfragen Zertifikatsprogramme an der Sporthochschule DSHS Athletiktrainer*in Evidenzbasiertes Athletiktraining und Leistungsdiagnostik Trainingsplanung, Regeneration und interdisziplinäre Praxis Blockunterricht / 3 Monate Zertifikat CAS / 14 ECTS DSHS Coach für Sporternährung Ernährung im Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssport Wissenschaftlich fundiert und praxisnahe Fallbeispiele Blockunterricht / 3 Monate Zertifikat CAS / 11 ECTS DSHS Personal Trainer*in Umfassend und praxisorientiert: Sport-/Trainingswissenschaft, Psychologie, Coaching, Ernährung, Business, Marketing und Recht Blockunterricht / 9 Monate Zertifikat CAS / 21 ECTS European Handball Manager Management, Strategie, Marketing, Finanzierung, Kommunikation und Führung Deutsch oder Englisch Kooperation mit der EHF Blockunterricht / 12 Monate Zertifikat CAS / 10 ECTS Spielanalyse Team Köln Moderne Spiel- und Leistungsanalyse im Fußball Qualitative und quantitative Methoden, Videotechnik und datenbasiertes Coaching im Traineralltag Blockunterricht Zertifikat CAS / 25 ECTS Was sind Hochschulzertifikate bzw. Certificates of Advanced Studies (CAS)? Hochschulzertifikate sind wissenschaftliche Weiterbildungen, die speziell für Berufstätige entwickelt wurden und sich flexibel berufsbegleitend absolvieren lassen. Sie vermitteln aktuelles Fachwissen auf Hochschulniveau – kompakter, praxisnäher und zeitlich flexibler als ein vollständiges Studium. Die Deutsche Sporthochschule Köln bietet ihre Hochschulzertifikate ausschließlich im Format der sogenannten Certificate of Advanced Studies (CAS) an. CAS-Programme dauern meist wenige Monate bis etwa ein Jahr und umfassen mindestens 10 ECTS-Credits. Der Arbeitsaufwand liegt bei rund 250 bis 300 Stunden inklusive Selbststudium. CAS haben sich international als anerkanntes Format der wissenschaftlichen Weiterbildung etabliert. Die zugrunde liegende Systematik der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e. V. (DGWF) schafft Transparenz und Vergleichbarkeit, indem Umfang, Niveau und Qualität der Weiterbildungsangebote nachvollziehbar eingeordnet werden. Teilnehmende erwerben gezielt fachliche Kompetenzen und erhalten einen offiziellen Nachweis ihrer wissenschaftlichen Weiterbildung. Für wen eignen sich Zertifikate? Die Zertifikate (CAS) der Deutschen Sporthochschule Köln richten sich insbesondere an: Berufstätige, die ihre fachlichen Kompetenzen gezielt erweitern möchten, Fach- und Führungskräfte, die sich spezialisieren oder weiter professionalisieren wollen, sowie Personen, die eine kompakte akademische Weiterbildung mit hoher Praxisrelevanz suchen. Für die Teilnahme wird in der Regel ein erster Hochschulabschluss oder eine einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt. Wissenschaftliche Qualität Zertifikate der Sporthochschule (Certificates of Advanced Studies) unterscheiden sich deutlich von vielen freien Zertifikatsangeboten. Sie folgen klaren akademischen Standards und bieten eine strukturierte wissenschaftliche Weiterbildung auf Hochschulniveau. Dazu gehören unter anderem: wissenschaftlich fundierte Lehrinhalte, verbindliche Qualitätsstandards, klar definierte Lernziele, mehrere aufeinander abgestimmte Module, Prüfungsleistungen zur Kompetenzüberprüfung, sowie ECTS-Credits nach dem europäischen Hochschulsystem. Ihre Vorteile auf einen Blick Ein Zertifikatsprogramm an der Deutschen Sporthochschule Köln verbindet wissenschaftliche Weiterbildung mit hoher Praxisnähe und flexiblen Studienformaten. Ihre Vorteile: Berufsbegleitend lernen durch kompakte, aber wichtige Präsenzphasen vor Ort in Köln und flexible Selbstlernphasen Direkter Praxistransfer für Beruf, Training und Beratung Austausch und Networking mit Teilnehmer*innen und Expert*innen vor Ort Lernen in kleinen Gruppen mit persönlicher Betreuung Offizielles Hochschulzertifikat als dokumentierter Qualifikationsnachweis So erweitern Sie nicht nur Ihr Fachwissen, sondern stärken auch Ihr berufliches Profil nachhaltig. Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns! Akademie der Deutschen Sporthochschule Köln location_on Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Hauptgebäude, EG, Raum 18 phone +49 221 4982-2130 mail weiterbildung(at)akademie.dshs-koeln.de Akademie der Deutschen Sporthochschule Köln Sprechzeiten Mo - Do: 9 - 11 Uhr Di & Do: 13 - 14 Uhr Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit Mo - Do: 9 - 11 Uhr Anfahrt & Campusplan Allgemeine Vertragsbedingungen Widerruf einer Buchung Datenschutz­bestimmungen

  • Zentrum für Sportlehrer*innenbildung
    Willkommen beim Zentrum für Sportlehrer*innenbildung der Deutschen Sporthochschule Köln. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen rund um das Lehramtsstudium Sport, die Sportlehrer*innenbildung und die verschiedenen Angebote des ZfSb. Sie erhalten einen Überblick über Beratungsmöglichkeiten , wichtige Anlaufstellen , Praxisphasen im Studium, aktuelle Hinweise sowie Projekte und Forschungsthemen im Bereich der Sportlehrerinnenbildung. Ob Sie sich für ein Sport-Lehramtsstudium interessieren, bereits eingeschrieben sind oder gezielt Informationen zu Studienorganisation, Praxisbezug und Unterstützungsmöglichkeiten suchen – hier finden Sie zentrale Inhalte, Ansprechpartnerinnen und hilfreiche Orientierung für Ihren Weg in den Beruf als Sportlehrkraft. Bei Beratungsbedarf beratung-zfsb@­dshs-koeln.de Veranstaltungsanmeldungen anmeldung-zfsb@dshs-koeln.de Persönliche Sprechzeiten Sekretariat Mittwoch/ Donnerstag/ Freitag: Tel: +49 221 4982-4470 Inhalt Studieninteressierte Hier entlang müssen sie, wenn sie sich für ein Studium interessieren. Studienstart ins Lehramt Wie erstelle ich meinen Stundenplan, wie plane ich mein Studium. Studierende Sie studieren bereits und suchen Informationen zu ihrem Studium. Praxisphasen im Lehramt Hier sind alle Informationen zu den verschiedenen Praktika gesammelt. Beratung und Coaching Sie haben Fragen oder suchend Hilfe? Hier finden sie alle Anlaufstellen. Veranstaltungen und Projekte Hier finden sie Fort- und Weiterbildungen oder können sich ehrenamtlich engagieren. Über uns Kontakt, Sprechzeiten, weitere Infos zur Einrichtung FAQs rund um das Lehramtsstudium Hier werden viele Fragen schon geklärt. Einwahlphasen WS 26/27 Spoho (LVB-Phase) : 1. Phase: 31.08. - 03.09.2026 2. Phase:28.09. - 29.09.2026 ACHTUNG: nur noch 2 Tage! Abmeldephase: 08.10.2026 Uni Köln (KLIPS) : 1. Phase: 22.07. - 13.08.2026 2. Phase: 02.09. - 24.09.2026 Semesterplan Uni Köln Uni Siegen (unisono) : 1. Phase: 17.08. - 06.09.2026 2. Phase: 21.09. - 04.10.2026 3. Phase: 05.10. - 07.02.2026 (optional) Informationen Uni-Siegen Veranstaltungen 31.08. – bis 03.09. Einführung in die Studienplanung - Lehramt (WiSe 2026/27) Unterstützungsangebote für Studienstarter*innen im Lehramt stellt das Zentrum für Sportlehrer*innenbildung (ZfSb) zur Verfügung. Weiter zu "Einführung in die Studienplanung - Lehramt (WiSe 2026/27)" 16.09. 4. Kölner Tag des Schulsports Der 4. Kölner Tag des Schulsports steht unter dem Motto „Erziehender Sportunterricht mehr als ein Ideal!“. An dem Tag dreht sich alles um die Frage, wie Schulsport pädagogisch wertvoll und alltagstauglich gestaltet werden kann. Weiter zu "4. Kölner Tag des Schulsports" 28.09. Digitale Fragerunde zur Studienplanung im Lehramt Das Zentrum für Sportlehrer*innenbildung stellt in der Online-Veranstaltung "Digitale Fragerunde zur Studienplanung im Lehramt" nochmal wesentliche Informationen zur Studienplanung / Stundenplangestaltung gebündelt vor. Weiter zu "Digitale Fragerunde zur Studienplanung im Lehramt" 28.09. – bis 29.09. Einführung in die Studienplanung - Lehramt (WiSe 2026/27) Unterstützungsangebote für Studienstarter*innen im Lehramt stellt das Zentrum für Sportlehrer*innenbildung (ZfSb) zur Verfügung. Weiter zu "Einführung in die Studienplanung - Lehramt (WiSe 2026/27)" 29.09. Studieninfo Lehramt auf dem Campus In regelmäßigen Abständen bieten wir diese Veranstaltung für Studieninteressierte an den Lehramts-Studiengängen der Deutschen Sporthochschule an. Weiter zu "Studieninfo Lehramt auf dem Campus" Social Media ZfSb Instagram News aus dem ZfSb alle Meldungen ansehen Institutsleitung & Kontakt Leitung Dr. Petra Guardiera person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-4430 mail p.guardiera(at)dshs-koeln.de Informationen und Beratung für Studierende Dr. André Poweleit person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-7448 mail a.poweleit(at)dshs-koeln.de Beratung für Studieninteressierte und Coaching Dr. Jeannine Ohlert person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-8728 mail j.ohlert(at)dshs-koeln.de Sekretariat Piroschka Bender person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-4470/4221 mail p.bender(at)dshs-koeln.de
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